Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandszulage

Begriff Bei Auslandszulagen handelt es sich um Entgeltbestandteile, die Beamte zusätzlich für eine Tätigkeit im Ausland erhalten. Typische Formen der Auslandszulage sind Kaufkraftausgleich, Auslandstrennungsgeld, Mietzuschuss, Zulage an Lehrer an Europäischen Schulen und Auslandskinderzuschlag. Auslandszulagen betragen häufig zwischen 50 EUR und 100 EUR. Sie können je nach Einsat...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 in Art. 1 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 12 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert worden; die bisherigen Ziff. 2 und 13 wurden im Zusammenhang mit...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingefügt worden und am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. insoweit insbesondere BT-Drs. 11/4124). Sie ist durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgeset...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Satz 2 war zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 3, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst ...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) ist mit Wirkung ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015, 3018), mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft gesetzt. Eine erste Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1040). Durch das Einundzwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 25.7.1978 (BGBl. I S. 1089) wurde Abs....mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4.1 Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – ab 1.1.2023 (einschl. betroffener Vorschriften)

Rz. 21 Einführung des Bürgergeldes durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) – 1.1.2023 § 1, § 2 (1.7.2023), § 3, § 5 (1.1.2023 + 1.78.2023), § 6, § 7 (1.7.2023), § 7b (1.7.2023, neu), § 11 (1.7.2023), § 11a (1.7.2023), § 11b (1.7.2023), § 12, § 12a, § 13 (1.7.2...mehr

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Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 365 RVO (Ausnahme: Abs. 2 Satz 2) i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 224...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 6 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum Bürgergeld, Grundsicherung (ab 1.1.2023)

Rz. 200 Durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden die §§ 11b und 26 geändert (1.7.2023). In § 11b wurde bestimmt, dass der vor dem Bürgergeld-Gesetz für die Zeit bis zum 30.6.2023 geregelte Absetzbetrag in Höhe von 250,00 EUR nach § 11b Abs. 2 Satz 6 a. F. für erwerbsfähige Freiwillige, die einen Dienst nach dem Bundes...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Dabei ist die ursprüngliche Vorschrift des § 31 über Sanktionen in die §§ 31, 31a, ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.1 Regelungszweck

Rz. 3 Bei der Kodifikation des SGB war es nicht gelungen, alle dem Sozialgesetzbuch zugehörigen Gesetze zugleich auch als besondere Bücher des SGB zu überarbeiten und als solche zu kodifizieren; insbesondere diese an die Vorschriften des SGB I und später des SGB X anzupassen. Auch in späteren gesetzlichen Regelungen besonderer Bücher des SGB war es aus unterschiedlichen Grün...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst. Abs. 1 Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) und mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Mit Wirkung ...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Dabei ist die ursprüngliche Vorschrift des § 31 über Sanktionen in die §§ 31, 31a, ...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 5.2 Verordnungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022

Rz. 180 Zum SGB II sind folgende Rechtsverordnungen erlassen worden: Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) – 28.9.2004, aktuell (1.1.2018) i. d. F. der Sechsten Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung v. 29.5.2017 (B...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 364 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Gesetzentwurf war die...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zusammen mit § 92a durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 neu eingefügt worden und beinhaltet die Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgu...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Rechtsgrundlage

Rz. 39 Bis 31.12.2022 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE) vom 28.7.1998[1], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2017[2] mit Wirkung zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2023 ist das überarbeitete Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 13.10.2022[3] in Kraft, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2022[4] Durchfü...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 19a verkörpert eine der größten Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist Ausdruck der Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung und der früheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz für erwerbsfähige Hilfebedürftige und der mit ihnen in einer Bedarfsgeme...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 die Übernahme der Reisekosten grundsätzlich auf die Fahrkosten beschränkt. Abs. 5 wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) angefügt. Mit dem 8. Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) sind die DM-Beträge (25 DM) in Abs. 2 Satz 1 und 3 zum 1.1.2002 ...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels in das SGB II eingefügt worden. § 32 war von dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 (1 BvR 7/16, BGBl. I S. 2046) nicht unmi...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) in Kraft getreten, bestand aber zunächst nur aus den Abs. 1 und 2, wobei Abs. 2 seither keine Änderung erfahren hat. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend g...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist wie folgt geändert worden: Die zunächst durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) vorgesehenen Rechtsänderungen zum 1.1.1999 bzw. 1.1.2000 (Erweiterung von Abs. 7 um einen Demographiefaktor und Neufassung von Abs. 5 entsprechend § 77) sollten aufgrund von Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 geändert. Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten und wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1598). Neufassung von Abs. 1 Satz 3 (vgl. Rz. 3). ab 1.1.2012 durch das Vierte Gesetz zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Seit 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 1 Satz 3 wurde neu gefasst und Abs. 3 Satz 2 gestrichen. ebenfalls ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG-ÄndG) v. 11.4.2002 (BGBl. I S. 130...mehr

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Sauer, SGB II § 16j Bürgerg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt. Durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 107) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 28.3...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 1 Einführung des Bürgergeldes

Rz. 1 Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II), nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) eingeführt, neugefasst durch Bekanntmachung v. 13.5.2011 (BGBl. I v. 20.5.2011 S. 850, 2094), ist durch Art. 1 Nr. 1 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch u...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2 Inhalt

Rz. 40 Zum 1.1.2023 wurde das BiUrlG HE durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub und weiterer Rechtsvorschriften vom 13.10.2022[1] geändert. Neben einigen redaktionellen Anpassungen (z. B. heißt das Gesetz nun HBUG – Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) gab es folgende Neuerungen: zeitliche Flexibilisierungen des täglichen Arbeit...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.1 Rechtsgrundlage

Rz. 86 Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz, BfG ST) v. 4.3.1998[1], zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.11.2005[2] Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Bildungsfreistellungsverordnung) v. 24.6.1998[3]mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.1 Rechtsgrundlage

Rz. 12 Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz – BbgEBG) vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024 [1]mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.1 Rechtsgrundlage

Rz. 41 Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz – BfG M-V) vom 13.12.2013[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020[2]mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.1 Rechtsgrundlage

Rz. 59 Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NW) vom 6.11.1984[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.12.2022[2]mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen allein die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung in Abs. 2 Satz 2 eigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.13 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht durch Art. 5 Nr. 2, Art. 25 Abs. 5 des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz – HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) rückwirkend mit Wirkung zum 1.1.2002 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6 Gleichstellungsklausel Berufsausbildung (Satz 5)

Rz. 100 Satz 5 sieht eine Gleichbehandlung mit einer zur Berufsausbildung beschäftigen Person mit dem Auszubildenden in einer außerbetrieblichen Einrichtung (1. Var.), mit Teilnehmern an duale Studiengänge (2. Var.) und mit Teilnehmern einer praxisintegrierten Ausbildung (3. Var.) vor. Dabei wurde die Personengruppe Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung mit d...mehr

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Sauer, SGB II § 16j Bürgerg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte eine spezielle, nur auf die Leistungsberechtigten nach dem SGB II ausgerichtete Zahlung als Instrument zur Eingliederung in Arbeit. Sie stellte eine Art Belohnungsmodell für die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit dar. Mangels anderweitiger Regelung im Zusammenhang mit der Aufhebung des § 16j gilt in Übergangsfällen § 66. Bis zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 3 Literatur

Rz. 27 Brings/Oehl, Verfassungswidrige Kürzungen und nachgeschobene Berechnungen, ZAR 2016, 22. Deibel, Zur Diskussion: Haftpflichtversicherung für Asylbewerber, ZFSH/SGB 2017, 191. ders., Auswirkungen des Bürgergeld-Gesetzes auf das Asylbewwerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2023, 325. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberl...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.8.1996 in das SGB VI eingefügt worden (vgl. Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996, BGBl. I S. 1078; BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23). Sie wurde ab 1.1.1998 durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Neuregelung in § 187b (Beitragszahlung nach Abfindung) neu gefasst (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 367 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Gesetzentwurf war die...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.4 Keine Doppelleistungen (Abs. 3)

Rz. 63 Mit der Regelung in Abs. 3 sollen Doppelleistungen vermieden werden. Auch in anderen sozialen Sicherungssystemen hat sich das Versorgungsniveau gemindert mit der Folge, dass zum Ausgleich – wie in der Rentenversicherung – zusätzliche Leistungen beansprucht werden können. Sofern also die Witwe/der Witwer eine dem Zuschlag an Entgeltpunkten gleichwertige Leistung nach b...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.7 Vollständige Regelbedarfsminderung (Abs. 7)

Rz. 167 Abs. 7 trifft erstmals nach dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 zum damaligen Minderungsrecht wieder das geltende Recht verschärfende Minderungsregelungen. Die Einfügung des Abs. 7 mit Wirkung zum 28.3.2024 ist vorrangig fiskalisch bedingt. Rz. 168 Schon seit der vorläufigen Umsetzung des Urteils des BVerfG im Verwaltungsvollzug mit einer Begrenzung der Leistungsminder...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Rechtsgrundlage

Rz. 50 Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG) vom 25.1.1991[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1999[2] Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (DVO-NBildUG) v. 26.3.1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.04.1997mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 3 Verordnungen zum SGB II

Rz. 20 Zum SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung) sind folgende Verordnungen erlassen worden: Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) – 28.9.2004, aktuell (1.1.2018) i. d. F. der Sechsten Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsvero...mehr