Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wirkung des Eintritts.

Rn 21 Er erfolgt kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten, unabhängig vom Wissen und Wollen. Kenntnis des Vermieters oder Eintretenden vom Tod des Mieters ist nicht notwendig. Rn 22 Das Vorkaufsrecht bei Wohnungsumwandlung gem § 577 geht mit über (§ 577 IV). Gleiches gilt für den Kündigungsschutz bei umgewandelten Mietwohnungen gem § 577a (BGH ZMR 03, 891). Rn 23 Für bis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Inhalt.

Rn 1 Wie schon Savigny ›Gesetze von streng positiver, zwingender Natur‹ (System VIII 33) von der Gleichbehandlung der Rechtsordnungen ausnahm, so regelt Art 9 die Beachtung von grundlegenden zwingenden Vorschriften, sog ›Eingriffsnormen‹. Für diese gibt Art 9 eine umfassende Bestimmung, die Art 7 EVÜ, Art 34 EGBGB ablöst und neben dem abweichenden, aber parallelen Art 16 ROM...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.8 Überstunden

Diese relativ neue Norm[2], deren Inhalt man recht zwanglos auch unter § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG hätte fassen können, zwingt zur Transparenz im Hinblick auf Regelungen zu Überstunden. Diese Norm ist insofern etwas überraschend, weil Auszubildende an sich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet sind. Dies ergibt sich aus folgender Überlegung: Da Auszubildenden w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Die Voraussetzungen für die in § 389 geregelte Aufrechnungswirkung bestehen in einer Aufrechnungslage gem § 387 und dem Vorliegen einer Aufrechnungserklärung nach § 388. Da die Aufrechnung nicht kraft Gesetzes eintritt, sondern einer rechtsgestaltenden Erklärung bedarf, muss die Aufrechnungslage grds bis zur Aufrechnungserklärung fortbestehen. Dieses Prinzip wird allerd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Überwiegen der Täterinteressen.

Rn 13 Schwerwiegende Interessen des Täters können der Überlassung der Wohnung an das Opfer entgegenstehen. Hierzu rechnen etwa die Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung des Täters und die damit verbundene unzureichende oder unzumutbare Möglichkeit der Beschaffung von Ersatzwohnraum, uU auch die ernsthafte Suizidgefährdung des Täters (Brandbg FamRZ 20, 2006). Zu berücksi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 21 KSÜ

Zusammenfassung Art 21 KSÜ(1) Der Begriff ›Recht‹ im Sinne dieses Kapitels bedeutet das in einem Staat geltende Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts. (2) Ist jedoch das nach Artikel 16 anzuwendende Recht das eines Nichtvertragsstaats und verweist das Kollisionsrecht dieses Staates auf das Recht eines anderen Nichtvertragsstaats, der sein eigenes Recht anwenden würde, so i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auflassungsanspruch.

Rn 7 Bei der Erfüllung eines verpfändeten Auflassungsanspruchs erlangt der Pfandgläubiger nach § 1287 II Hs 1 kraft Gesetzes eine Sicherungshypothek am übereigneten Grundstück (BGH WM 15, 1771 Rz 14, 17). Die Hypothek geht allen Rechten, die erst mit der Umschreibung des Grundbuchs eintragbar sind, im Rang vor (BGHZ 49, 197, 207 f m Anm Rose NJW 68, 1087; Jena DNotZ 97, 158,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650m BGB – Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs.

Gesetzestext (1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen. (2) 1Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 3 Durch die Verbindung verliert die bewegliche Sache ihre Eigenschaft als selbstständige Sache (§ 93 Rn 2) und unterliegt dem sachenrechtlichen Schicksal des Grundstücks, sein Eigentümer erwirbt somit durch die Verbindung kraft Gesetzes das Eigentum an der eingebauten Sache. Wer die Verbindung vorgenommen hat, ob sie gut- oder bösgläubig erfolgt, ist gleichgültig. Der Eig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehung, Ausübung, Änderung und Ende des Fürsorgeverhältnisses (I).

Rn 28 Anknüpfungspunkt für Entstehung, Ausübung, Änderung u Ende eines Fürsorgeverhältnisses (dazu Rn 3) ist grds der gewöhnl Aufenthalt (dazu näher Art 5 Rn 29) des Fürsorgebedürftigen (Abs 1). Der gewöhnl Aufenthalt ist in Einklang mit den Maßstäben der Brüssel IIb-VO zu bestimmen (zu Kindern s Art 21 Rn 10; Art 5 KSÜ Rn 1 IPR-Anh 9). Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Entsteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Autonomes IPR.

Rn 14 Das deutsche Kollisionsrecht umfasst zum einen das autonome IPR, das grds unabhängig davon erlassen wird, ob und wie andere Staaten ihr IPR regeln. Es besteht neben dem zweiten Kapitel des ersten Teils des EGBGB (Art 3–46c) aus richterrechtlichem Gewohnheitsrecht (etwa das Kollisionsrecht der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung, s Vor Art 7–12 EGBGB Rn 6 ff, oder des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Materielles Erbrecht

Rz. 527 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Im Rahmen der Reformen Mustafa Kemals (Atatürk) war das schweizerische ZGB a.F. ins Türkische übersetzt und in der Türkei inhaltlich im Wesentlichen unverändert in Kraft gesetzt worden.[524] Ähnlich wie 1988 in der Schweiz erfolgte 1990 in der Türkei eine Gesetzesänderung, mit der die Nutznieß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 519 BGB – Einrede des Notbedarfs.

Gesetzestext (1) Der Schenker ist berechtigt, die Erfüllung eines schenkweise erteilten Versprechens zu verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außer Stande ist, das Versprechen zu erfüllen, ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird. (2) Treffen die Ansprü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1494 BGB – Tod des überlebenden Ehegatten.

Gesetzestext (1) Die fortgesetzte Gütergemeinschaft endet mit dem Tode des überlebenden Ehegatten. (2) Wird der überlebende Ehegatte für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt, so endet die fortgesetzte Gütergemeinschaft mit dem Zeitpunkt, der als Zeitpunkt des Todes gilt. Rn 1 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rechtslage nach dem 31.12.2005

Rn. 186 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aufgrund des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (BGBl I 2006, 1091) werden die Übertragungsmöglichkeiten aus s Rn 185 erweitert auf Binnenschiffe, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Binnenschiffen entstanden ist. Rn. 187–190 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 vorläufig freimehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff der Hemmung.

Rn 1 Verhandlungen (Rn 2) können seitens des Schuldners beim Gläubiger besonderes Vertrauen hervorrufen (BGH MDR 08, 1347 [BGH 13.03.2008 - I ZR 116/06] Rz 23). Zudem sollen sie nicht unter den Druck ablaufender Verjährungsfrist gestellt sein (BGH 1.7.14 – VI ZR 391/13 Rz 24; NJW-RR 10, 975 [BGH 14.07.2009 - XI ZR 18/08] Rz 22). Das berücksichtigt die Hemmung der Verjährung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzsurrogation.

Rn 5 Gegenstand dieser Surrogationsart ist alles, was für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung von Nachlassgegenständen kraft Gesetzes erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 3), wie zB Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche oder Ansprüche gegen eine Sachversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls oder Schadensersatzansprüche gegen einen Notar wegen einer Nachl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Norm wurde aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26.3.19 zum Ausschluss der Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien vom 19.3.20 (BGBl I 2020, 541) neu eingeführt. Sie eröffnet Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners (Stiefkindadoption) durch eine Generalverweisung. IÜ g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kein Ausschluss; Einwendungen und Einreden (Verjährung).

Rn 8 Bei anfänglicher Kenntnis des Mieters von dem Mangel bzw grob fahrlässiger Unkenntnis oder unterlassener Mängelanzeige sind Ansprüche aus § 536a kraft Gesetzes gem §§ 536b, 536c II ausgeschlossen. Zu vertraglichen Ausschlüssen s Rn 3. Zur Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung gem § 275 II bei Überschreiten der ›Opfergrenze‹ s § 536 Rn 7. Der Mitverschuldenseinwand aus § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte.

Rn 1 Die Einführung der §§ 13, 14 durch Art 2 Nr 1 des am 27.6.00 verkündeten Gesetzes über ›Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherschutzrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro‹ (BGBl 00 I 897) stellte einen der ersten Schritte einer Integration des Verbraucherschutzrechts in das BGB dar. Nationale Vorläufer der §§ 13, 14 waren die §§ 24, 24a AGBG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Surrogation.

Rn 1 Das vom Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft Erworbene geht, ohne Durchgangserwerb bei ihm (Staud/Gursky § 2019 Rz 4), unmittelbar (vgl aber Rn 2) dinglich auf den Erben über (dingliche Surrogation); es bedarf also keiner Übertragung oder Abtretung durch den Erbschaftsbesitzer. Die unmittelbare Ersetzung hat den Erhalt des Nachlasses als Ganzes zur Folge und kom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Relativer Erbverzicht (Abs 1).

Rn 2 I behandelt den erklärten relativen Erbverzicht und bestimmt, dass im Zweifel der Verzicht nur anzunehmen ist, wenn als Rechtsfolge derjenige, zugunsten dessen verzichtet wurde, Erbe wird. Der Verzicht ist aufschiebend bedingt und soll nur wirksam werden, wenn der mit ihm beabsichtigte Zweck eintritt. Tritt die Bedingung nicht ein, ist der Verzicht unwirksam. Ist er zug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Bußgeldvorschriften (§ 11 FAG)

Rn. 206 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in § 11 Abs 1 Nr 1 FAG für den Fall der Nichteinhaltung der Einschlagsbeschränkung angedrohte Geldbuße bis zu einem Betrag von EUR 25 000 kann derzeit nicht verhängt werden, da in den bisherigen Rechts-VO ein Hinweis auf § 11 Abs 1 Nr 1 FAG fehlt und auch nach Meinung des VO-Gebers derzeit nicht erforderlich ist, und zwar aufgrund der E...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Vorgehensweise bei interpersoneller Rechtsspaltung

Rz. 124 Ist das Rechtssystem nicht territorial, sondern nach Personengruppen gespalten (interpersonale Rechtsspaltung z.B. nach Religionszugehörigkeit wie beispielsweise im griechischen Thrazien oder in Syrien und anderen Staaten des Vorderen Orients und des Afrikas nördlich des Äquators), so ist auch hier gem. Art. 37 EuErbVO vorrangig ein internes interlokales Kollisionsre...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / bb) Rechtsnatur der Ausstattung

Rz. 14 Die Ausstattung ist eine Zuwendung, die Eltern an ihr Kind im Hinblick auf die in § 1624 BGB bezeichneten Zwecke tätigen. Daher erfährt sie gegenüber anderen Zuwendungen im Eltern-Kind-Verhältnis eine Sonderbehandlung. Eine Ausstattung erfolgt grundsätzlich ohne Gegenleistung. Von der Schenkung unterscheidet sich die Ausstattung durch ihren besonderen Zuwendungszweck,...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / ff) Abgrenzung: Ausstattung und Übermaßausstattung

Rz. 26 Die Ausstattung selbst ist nach § 1624 BGB grundsätzlich keine Schenkung. Überschreitet die Ausstattung das nach den Umständen Angemessene, so bleibt sie Ausstattung, "gilt" aber hinsichtlich ihres überschießenden Teils nach Abs. 1 als Schenkung, hinsichtlich des angemessenen Teils hingegen nicht; für den überschießenden Teil handelt es sich um eine Rechtsgrundverweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gleiche Vorschriften.

Rn 27 Sie finden sich ähnl wie bei § 843 (vgl § 843 Rn 17) in fast allen Gesetzen über eine Gefährdungshaftung, etwa in § 10 StVG, § 5 HaftpflG, § 35 LuftVG, § 7 ProdHaftG und anderen (zu Abs 3 vgl auch Rn 20. Sie gehen dann als Spezialgesetze dem § 844 vor, was aber beim Fehlen von Abweichungen keine Bedeutung hat. Wo Spezialvorschriften fehlen, kommt § 844 für nichtdelikti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schutzvorschriften.

Rn 19 Auch ohne Rechtsfähigkeit wird der Nasciturus an einigen Stellen des Gesetzes besonders geschützt. Er kann Erbe sein (§ 1923 II), ebenso Nacherbe (§ 2108), Vermächtnisnehmer (§ 2178), ferner wird er als Miterbe geschützt (§ 2043). Er hat Ersatzansprüche wegen Tötung eines Unterhaltsverpflichteten (§ 844 II 2; § 10 II 2 StVG; § 35 II 2 LuftVG; § 5 II 2 HaftpflichtG; § 2...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / (1) Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers

Rz. 37 Nach § 2057a Abs. 1 S. 1 BGB ist Voraussetzung für eine Ausgleichung, dass der Abkömmling im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers mitgearbeitet hat. Diese Mitarbeit muss nach dem Wortlaut der Vorschrift über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen und so zu einer Vermögensmehrung des Erblassers führen.[47] Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist hiermit jede Mita...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I.

Rn 10 Gem II 1 ist das Vertretungsrecht der Eltern ausgeschlossen, wenn auch ein Betreuer gem § 1824 das Kind nicht vertreten könnte (vgl zu § 1795 aF: Brandbg FamRZ 10, 472; 19, 1246; Oldbg FamRZ 19, 1245). Über § 1824 II findet § 181 Anwendung (vgl Brandbg FamRZ 23, 199: Erbscheinsantrag; Köln FamRZ 23, 1024: Grundeigentumsübertragung). IÜ betrifft § 1824 I ausschl Rechtsg...mehr

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zfs 08/2024, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 341 Abs. 1, § 345 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 2 StPO) Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Auf die Rechtsbeschwerde waren das angefochtene Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 206a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen, weil de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenes Grundbuchblatt (§ 7 I, II, V).

Rn 2 Für jeden Miteigentumsanteil ist gem § 7 I 1 idR ein eigenes Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt anzulegen. Gem § 7 V gelten für die Teileigentumsgrundbücher die Vorschriften über Wohnungsgrundbücher entspr. Miteigentumsanteile sind als zahlenmäßiger Bruchteil gem § 47 GBO zu bezeichnen (§ 3 I lit a WGV); zur Größe der Bruchteile s § 3 Rn 8. Rn 3 § 7 II aF, wonach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Pflicht zur zügigen Bearbeitung.

Rn 21 Jedem Amtsträger obliegt die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, unverzüglich zu entscheiden (BGHZ 170, 260). Die zuständigen Stellen haben ferner die Amtspflicht, die zur Sachentscheidung berufene Behörde in den Stand zu setzen, ihre Sachentscheidung in angemessener Frist zu treffen (BGHZ 170, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswirkungen.

Rn 5 Auf den Mitbesitz sind alle besitzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Der Mitbesitzer hat also gegen dritte Personen alle Besitzansprüche wie ein Alleinbesitzer. Umgekehrt richten sich Ansprüche Dritter gegen einen Mitbesitzer ebenfalls in gleicher Weise wie gegen den Alleinbesitzer. Rn 6 Besonderheiten ergeben sich beim Besitzschutz. Im Verhältnis der Mitbesitzer unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. 2Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. (2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. ›Unzumutbarkeit‹.

Rn 54 Die ›Einwirkung‹ muss unzumutbar sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein WEigtümer ein Sonderopfer erbringt (s.a. BRDrs 168/20, 57: Sonderopfergrenze). Wann diese Grenze überschritten wird, bestimmt sich nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen WEigtümers in der WE-Anlage, somit nach demselben Maßstab, der für die Beurteilung der Wesentlichkeit einer Bee...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Grundstücke (Abs 3).

Rn 4 Bei Grundstücken oder Räumen darf der Besitzer sich sofort nach der Entziehung des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder der Sache bemächtigen. Dabei ist wiederum nicht von Bedeutung, ob anderweitige Hilfe rechtzeitig zu erlangen ist oder ob sonst die Vereitelung oder Erschwerung des Anspruchs droht (aA Frankf NJW 94, 946 [OLG Frankfurt am Main 01.10.1993 - 10 U 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bilaterale Regelung im Verhältnis zum Iran.

Rn 23 Im Verhältnis zum Iran ist vorrangige völkerrechtliche Vereinbarung das deutsch-iranische Niederlassungsabk vom 17.2.29 (RGBl 1930 II 1006; BGBl 55 II S 829; Wagner FamRZ 22, 405, 412). Nach dessen Art 8 III bleiben die Angehörigen der Vertragsstaaten ihren heimischen Gesetzen unterworfen. Nach Nr 2 des Schlussprotokolls werden vom Abk ua ›Vormundschaft u Pflegschaft s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Der Tod und sein Zeitpunkt haben zivilrechtlich vielfältige Konsequenzen, etwa im Hinblick auf die Rechtsfähigkeit, das Familien- und das Erbrecht. Verbleiben Zweifel in tatsächlicher Hinsicht, so behelfen sich die verschiedenen Rechtsordnungen mit sehr unterschiedlichen Vermutungen, die teilw kraft Gesetzes eingreifen, teilw aber auch behördliche Maßnahmen der in Art 9...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / aa) Zuschüsse zu den Einkünften im Übermaß

Rz. 27 Nach § 2050 Abs. 2 BGB sind Zuschüsse, die zu dem Zweck gegeben worden sind, als Einkünfte verwendet zu werden, insoweit zur Ausgleichung zu bringen, als sie im Übermaß erfolgten. Das ist dann der Fall, wenn sie bei Gewährung das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß überstiegen. Nicht ausgleichungspflichtig sind damit insbesondere Leistungen in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Zur Regelung des Anwendungsbereiches gibt I in Nr 1–4 weitgehend Art 3 I lit a-d RL 2000/43/EG, 2000/78/EG und 76/207/EWG (vgl Einl AGG Rn 1) wieder und in Nr 5–8 wörtlich Art 3 I lit e–h RL 2000/43/EG. II, III u IV enthalten Vorbehalte hinsichtlich anderer Gesetze. Rn 2 I regelt mögliche Benachteiligungsgegenstände nach AGG abschließend, soweit nicht das AGG selbst, (§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / Zusammenfassung

Begriff Bei krankenversicherungspflichtigen Studenten (Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS) wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAföG für nicht bei den Eltern wohnende Studenten herangezogen. Der Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten und Praktikanten beträgt ab 1.10.2024 mo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Antragserfordernis.

Rn 6 Ein schriftlicher Antrag eines Elternteils ist Voraussetzung für ein Tätigwerden des Beistands ggü Dritten. Auch bei getrennt lebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH NJW 15, 232 [BGH 29.10.2014 - XII ZB 250/14]). Für e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beweisgrundsätze

Rz. 456 [Autor/Stand] Der Strafrichter ermittelt die verkürzte Steuer nach den Beweisgrundsätzen des Strafprozessrechts[2]. Bei der Feststellung, in welcher Höhe Steuerbeträge verkürzt wurden, entscheidet er eigenständig. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) besteht keine Bindung an (rechtskräftige) Entscheidungen der FinB oder des FG (s. § 396 Rz. 10 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hinweise (Abs 1 S 2 Nr 1).

Rn 4 Der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln muss nur in der knappen Form des Gesetzes gegeben werden, eine kurze Beschreibung ist nicht gefordert (Jena NJW-RR 18, 308 [BVerfG 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16]: nicht in AGB; HP/Faust Rz 9; MüKo/Lorenz Rz 6; abw Erman/Grunewald Rz 3). Bei Garantie eines Dritten, zB Herstellers, EU-Importeurs, ist nach dem Wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 168. ESt-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV) v 08.01.2009, BGBl I 2009, 3

Rn. 188 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Basis der Verordnung ist § 19 Abs 6 S 2 AO. Danach kann das BMF zur Sicherstellung der Besteuerung von Personen, die nach § 1 Abs 4 EStG beschr stpfl sind u Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 7 u 10 EStG beziehen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer FinBeh die örtliche Zuständigkeit für den Geltungsbereich des Gesetzes übert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erforderliche Nachrichten.

Rn 31 Der Verw hat als Organ der GdW aktiv solche Nachrichten zu geben, die ›erforderlich‹ sind, damit die GdW das gemE sachgerecht verwalten sowie ihre Aufgaben wahrnehmen und ihre Pflichten erfüllen kann (dazu Riecke WuM 20, 543 ff). Gesetzliche Anordnung, was erforderlich ist, treffen §§ 18 IV, 24 VII 8, 28 IV. Informationspflichten folgen daneben aus den Umständen. Bsp: ...mehr