Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle monatlich einen Beitragsnachweis zu übermitteln. In diesem Beitragsnachweis werden die Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen aufgeteilt, die in Beitragsgruppen dargestellt werden. Die geltenden Beitragsgruppen werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung festgesetzt. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / Zusammenfassung

Überblick Eine Abrechnung in mietrechtlichem Sinne kann nur erfolgen, wenn und soweit der Mieter Vorauszahlungen in Form von Abschlagszahlungen geleistet hat. Soweit dagegen eine sog. Bruttomiete vereinbart wurde, in der die Betriebskosten enthalten sind, ist der Vermieter weder berechtigt noch verpflichtet, über die in der Miete enthaltenen Betriebskosten abzurechnen bzw. A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Ergänzende Regelungen in Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung (Abs. 5)

Rz. 170 § 325 Abs. 5 HGB ordnet an, dass andere Publizitätspflichten von § 325 HGB unberührt bleiben. Die Quellen, aus denen sich weitere Offenlegungsverpflichtungen ergeben können, sind nicht abschließend. Weitergehende Verpflichtungen können sich z. B. aufgrund der Rechtsform (etwa bei Genossenschaften) oder infolge der Tätigkeit (etwa bei Kreditinstituten und Versicherung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs

1 Allgemeines Rz. 1 § 24 KSchG wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der IAO v. 20.4.2013[1] novelliert. Gestrichen wurden die obsolet gewordenen Regelungen für Kapitäne und leitende Angestellte in § 24 Abs. 4 und 5 KSchG a. F. Geändert wurde die Wartefristverlängerung nach § 24 Abs. 3 KSchG (Abs. 2 in der a. F.) sowie die Vorschrift des § 24 Ab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 KSchG wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der IAO v. 20.4.2013[1] novelliert. Gestrichen wurden die obsolet gewordenen Regelungen für Kapitäne und leitende Angestellte in § 24 Abs. 4 und 5 KSchG a. F. Geändert wurde die Wartefristverlängerung nach § 24 Abs. 3 KSchG (Abs. 2 in der a. F.) sowie die Vorschrift des § 24 Abs. 4 KSchG (b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Funktion und Systematik

Rz. 2 § 24 KSchG regelt die Anwendbarkeit des KSchG auf Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen. Nach § 24 Abs. 1 KSchG finden die Vorschriften des 1. und 2. Abschnitts des KSchG grds. auch auf diese Arbeitsverhältnisse Anwendung, sofern nicht die Sonderregeln der Abs. 2–4 greifen. Die Vorschrift sichert also den Schutz der Besatz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Modifizierte Klagefrist (Abs. 4)

Rz. 5 Durch § 24 Abs. 4 KSchG wird die Klagefrist nach § 4 KSchG modifiziert. Die Vorschrift gilt ebenso wie Abs. 3 lediglich für Besatzungsmitglieder von Schiffen. Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 KSchG muss die Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen erhoben werden, nachdem die Kündigung dem Besatzungsmitglied an Land zugegangen ist. Wird die Kündigung während der Fahrt ausgesprochen,...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Anwendung auf Seeschiffe (Abs. 5)

Rz. 6 Zum 10.10.2017 wurde Abs. 5 neu eingeführt. Nach Satz 1 findet nun der 3. Abschnitt des KSchG auch auf Seeschiffe Anwendung – nach Maßgabe der Sätze 2–3. Entsprechend wurde § 23 Abs. 2 Satz 2 KSchG gestrichen. Diese Gesetzesänderung dient der Umsetzung des Art. 4 Nr. 1 der Richtlinie 2015/1794, nach der die entsprechende Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Verlängerte Wartefrist (Abs. 3)

Rz. 4 § 24 Abs. 3 KSchG verlängert die 6-monatige Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG um den Ablauf des 3. Tags nach Beendigung einer Reise, wenn die 1. Reise eines Besatzungsmitglieds eines See- oder Binnenschiffes über die 6-monatige Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG hinausgeht. So ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber die Wartefrist auch dann voll ausschöpfen kann, wenn der A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJ im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorschriften für PersG (§ 264c HGB) tragen led...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Mit Umsetzung der unionsrechtlichen Übernahmerichtlinie[1] haben MU i. S. d. § 290 HGB, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, im Konzernlagebericht über übernahmerelevante Belange zu berichten. Die mit diesem Gesetz eingeführten Berichtspflichten waren erstmals auf Konzernabschlüsse und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit dem BilRUG wurde als Umsetzung der Vorgabe der Bilanz-RL (Art. 29 Abs. 1 RL 2013/34/EU i. V. m. Art. 20 RL 2013/34/EU) in § 315 HGB ein Abs. 5 angefügt, der mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz ab dem Gj 2017 in einen neuen § 315d HGB verschoben wurde, der bestimmte MU zu einer Erklärung zur Unternehmensführung für den Konzern verpflichtet. Danach sind die in § 289a HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Mit dem BilReG [1] wurde die Vorschrift erstmals ins HGB eingefügt. Durch § 315e Abs. 3 HGB wird das in Art. 5 der IAS-VO vorgesehene Mitgliedstaatenwahlrecht – auch für alle nicht kapitalmarktorientierten MU einen Konzernabschluss nach internationalen Standards freiwillig zuzulassen – in nationales Recht umgesetzt. Rz. 4 Sowohl durch das BilRUG vom 17.7.2015 als auch du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Bilanzeid

Rz. 88 Mit dem in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB geforderten sog. Bilanzeid haben die gesetzlichen Vertreter (im Lagebericht seit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz wird genauer von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs gesprochen) einer KapG bzw. eines MU, das Inlandsemittent gem. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist,[1] bei Unterzeichnung eine gesonderte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder reine PersG handelt, eb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anforderungen an die Offenlegung

Rz. 34 Die Offenlegung hat nach Maßgabe des § 325 HGB zu erfolgen (§ 325 Rz 36 ff., sowie zu möglichen Formen § 325 Rz 124 f. und zu evtl. Erleichterungen § 325 Rz 15 ff.). Dies gilt jedoch nur, soweit das ausländische Recht keine Vorgabe enthält. Im Regelfall richtet sich damit die Offenlegung nach den Vorschriften des Staats der Hauptniederlassung. Ergänzend gilt § 325 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Befreiungsmöglichkeit in § 292 HGB geht auf EU-Recht (vormals Art. 7 83/349/EWG – 7. EG-Richtlinie (Konzernbilanzrichtlinie) – über den konsolidierten Abschluss, jetzt Art. 28 Abs. 8 RL 2013/34/EU – Bilanzrichtlinie) zurück, wonach den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt wird, unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit, Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durch die Verfahrenseinleitung von Amts wegen, die Auferlegung der Verfahrenskosten und die fehlende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.1 Allgemeiner Anwendungsbereich

Rz. 3 Mit dem BilMoG [1] sind die Angabepflichten nach § 314 HGB erheblich erweitert worden. Ursächlich hierfür sind die umzusetzenden EU-Richtlinien, die sich in der Neufassung der Nr. 2, 2a, 8, 9 u. 13 niedergeschlagen haben. Anzuwenden sind diese für Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.2008 beginnende Gj. Des Weiteren sind aufgrund geänderter Ansatz- und Bewertungsvorschr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Betriebsbegriff (Abs. 2)

Rz. 3 Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 KSchG stellt die Gesamtheit aller See- oder Binnenschiffe eines Schifffahrtsbetriebs oder der Luftfahrzeuge eines Luftverkehrsbetriebs abweichend vom Betriebsbegriff des § 23 KSchG einen einzigen Betrieb dar. Die Vorschrift fingiert damit einen Betrieb, ohne dass es darauf ankommt, ob die einzelnen Schiffe oder Luftfahrzeuge tatsächlich in arbeit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Anwendungszeitpunkte

Rz. 8 Im Gegensatz zur Arbeitnehmerzahl wurden die monetären Schwellenwerte für die Größenklassen in der Vergangenheit regelmäßig alle fünf bis sieben Jahre angehoben. Die hierfür einschlägigen Vorgaben in Art. 3 der Bilanzrichtlinie wurden zuletzt mit der RL 2023/2775 vom 17.10.2023 erhöht, da aufgrund hoher Inflationsraten mit einer schleichenden Ausweitung des Kreises ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten PersG implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweils zwei der folgen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Relevant sind die Regelungen des § 329 HGB für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 329 HGB einhalten. Die Anwendung reicht über Jahresabschluss und Lagebericht hinaus auch auf die Offenlegung von Zahlungsberichten, da auf die Abs. 1, 3 und 4 des § 329 HGB verwiesen wird. Anders verhält es sich dagegen bei dem nichtfinanziellen (Konzern-)Berich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsachverhalte

Rz. 92 Die ergänzenden Vorschriften für KapG und KapCoGes brauchen von einem TU in der Rechtsform einer KapG, das in einen Konzernabschluss eines MU mit Sitz innerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den EWR einbezogen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht beachtet zu werden. Damit besteht eine umfangreiche Erleichterung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Sondervorschriften für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 40 Kreditinstitute und VersicherungsUnt können gem. § 300 Abs. 2 Satz 3 HGB seit Einführung des Bankbilanzrichtlinie-Gesetzes[1] und des VersRiLiG[2] auch dann Ansätze und Ausweise aufgrund bestimmter Sondervorschriften beibehalten, wenn das den Konzernabschluss erstellende MU nicht dem Geltungsbereich der Sondervorschriften unterliegt. So können MU von Industrie- oder H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Inhaltliche Bedeutung

Rz. 10 Das Gesetz sieht keine Definition des Begriffs "maßgeblicher Einfluss" vor. Ähnlich wie der Begriff des beherrschenden Einflusses ist der Begriff des maßgeblichen Einflusses einer abstrakten Definition nur schwer zugänglich.[1] Zur Interpretation ist eine Einordnung in den Sinnzusammenhang der gesetzlichen Kategorien der Einflussnahme hilfreich. Im Vergleich zum beherr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Der § 289a HGB a. F. war 2009 im Zuge des BilMoG in das Handelsrecht aufgenommen worden und enthielt bis zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese wurde in den § 289f HGB verschoben. § 289a HGB n. F. nahm aus den Vorschriften zum Lagebericht ausgegliederte Inhalte auf, und zwar in Abs. 1 die übernahmerelevanten Angaben des früheren § 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Richtigkeit (Abs. 2)

Rz. 18 Die Forderung nach Richtigkeit der Buchführung bezieht sich auf Dokumente, Belege, Geschäftsvorfälle, Buchungen und Konten. Richtig bedeutet, dass der Gegenstand der Geschäftsvorfälle zutreffend abgebildet und die Buchung der Technik nach richtig vorgenommen wird.[1] Es ist nicht zulässig, fiktive Buchungen vorzunehmen. Praxis-Beispiel Der Kfm. lässt sich zum Jahresend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Neufassung Verbunddefinition

Rz. 46 Die Kritik an der in § 271 Abs. 2 HGB a. F. enthaltenen Verbunddefinition hatte viele Jahre keinen Erfolg. Obwohl die Norm "vielfach als schwer verständlich und lückenhaft"[1] identifiziert wurde, blieb Sie unverändert. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Konzernanhang

Rz. 11 § 313 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht eine Gliederungsvorgabe für den Konzernanhang vor. Danach sind die Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV darzustellen. Nach einhelliger Literaturauffassung ist die Vorschrift nicht wortwörtlich, sondern nach deren Sinn und Zweck, die Klarheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsbeschwerde (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs wurde die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des LG Bonn neu in das Gesetz aufgenommen. Das Verfahren richtet sich nach § 70ff. FamFG, soweit nicht in Abs. 3 abweichende Regelungen getroffen wurden. 3.1 Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde Rz. 17 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, sowe...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Sachverständiger Dritter

Rz. 41 Die Bücher müssen nach § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein. Das Gesetz bestimmt nicht, welches Maß an Sachkunde erforderlich ist, um sachverständiger Dritter zu sein. Ausreichende Sachkunde erfordert, die Technik der Buchführung zu beherrschen, Bilanzen vollständig lesen und beurteilen zu können. Als sachkundige Personen sin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Ausnahme für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 Werden Kreditinstitute und/oder VersicherungsUnt in einen Konzernabschluss eines branchenfremden MU einbezogen, dürfen die Wertansätze für diese Unt gem. § 308 Abs. 2 Satz 2 HGB losgelöst von der Anforderung der einheitlichen Bewertung beibehalten werden, sofern sie auf branchenspezifischen Vorschriften beruhen. Die Ausnahmetatbestände sind für Kreditinstitute in den ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Bekanntmachung der Empfehlungen durch das BMJ (Abs. 2)

Rz. 41 Werden vom DRSC entwickelte Standards durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht, wird vermutet, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB beachtet werden. Diese Vermutungswirkung quasi per Dekret auszusprechen, setzte ein hohes Vertrauen in die fachliche Expertise und Qualität aller am Prozess Beteiligten seitens des Gesetzgebers voraus. Ausweislich d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7.2.1 Grundsätze

Rz. 26 Hinsichtlich der Ausgestaltung des Prüfungsvertrags in Form eines Auftragsbestätigungsschreibens finden sich Hinweise für den AP in ISA [DE] 210. Rz. 27 Das Gesetz selbst enthält keine Regelungen hinsichtlich der für den Abschluss des Prüfungsauftrags erforderlichen Erklärungen. Das Unt und der AP haben sich über die Inhalte des Prüfungsauftrags zu einigen, soweit nich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Unveränderlichkeit (Abs. 3)

Rz. 31 Die Eintragung in den Büchern muss nach § 239 Abs. 3 Satz 1 HGB in einer unveränderlichen Form erfolgen. Die Eintragungen dürfen nicht wegradiert und überschrieben werden; ihr ursprünglicher Inhalt muss feststellbar bleiben. Soweit fehlerhafte Eintragungen in den Büchern vorgenommen wurden, müssen diese offen korrigiert werden – bspw. durch Stornobuchungen. Rz. 32 Zur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 2 Schriftform nach § 2 TVöD

Mit der Einbeziehung des TVöD gilt auch § 2 TVöD, der für Arbeitsverträge Schriftform vorsieht. Hierbei handelt es sich um eine durch Gesetz vorgeschriebene Form im Sinne von § 126 BGB. Denn Gesetz i. S. d. BGB ist nach § 2 EGBGB jede Rechtsnorm. Hierunter fallen auch Bestimmungen im normativen Teil von Tarifverträgen, also auch § 2 TVöD (vgl. auch unten die Darlegungen unte...mehr