Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rechtskräftige Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung ist berufsbezogen und enthält insoweit eine abschließende Aufzählung der begünstigten Berufsgruppen. Befreit sind auch nebenberuflich in den begünstigten Berufen tätige Angehörige anderer Berufsgruppen (Abschn. 4.11.1. Abs. 2 S. 2 UStAE). Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht befreit sind andere Berufsgruppen, auch wenn sie ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Form

Rz. 31 Die Form der Unterrichtung der von dem Übergang betroffenen Arbeitnehmer hat nach § 613a Abs. 5 BGB in Textform zu erfolgen (vgl. § 126b BGB). Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, muss die Erklärung so abgegeben werden, dass sie in Schriftzeichen lesbar und die Person des Erklärenden, z.B. durch Namensnennung oder eingescannte Unterschrift, erkennbar ist. Auf die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 10 § 119 regelt die Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts nicht abschließend. Von den zahlreichen Zuständigkeiten seien genannt: §§ 31 VI, 60 VI AuslWBG (sofortige Beschwerde im Verfahren auf Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen); § 229 BauGB (Rechtsmittel in Baulandsachen); § 208 BEG (Rechtsmittel in Entschädigungssachen); § 11 BinSchGerG (Rechtsmittel gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewaltenteilung.

Rn 7 Einfach-gesetzliche und evtl verfassungsgewohnheitsrechtliche Funktion des Zweiten Titels ist es, in den zwei Stufen der gerichtsinternen Geschäftsverteilung – durch das Präsidium und das Plenum jedes Spruchkörpers des Gerichts – die Gewaltenteilungslinie zwischen Exekutive und Judikative zu gewährleisten (vgl BGH NJW 91, 421, 422 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 1/90]; Remus ...mehr

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AGS 04/2024, eRechnung wird... / 1. Elektronische Rechnung

Nach der Legaldefinition ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG n.F.). Das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnung muss entwedermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unbedingtes Rechtsmittel, beabsichtigte Beschwerde.

Rn 3 Keine Abweichung ergibt sich für reine Anträge auf VKH für eine beabsichtigte Beschwerde. Diese sind gem I 2 – wie nach I 1 anschließend auch die nachzuholende Einlegung der Beschwerde nach Bewilligung v VKH durch das Beschwerdegericht – beim FamG (iudex a quo) einzureichen, während der Wiedereinsetzungsantrag beim OLG bzw KG zu stellen ist (BGH FamRZ 13, 1385). Ein VKH...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Niederlande gehören zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das niederländische Mehrwertsteuergesetz ist zum 01.01.1969 in Kraft getreten. Mit Einführung der 6. EG-Richtlinie wurde es an diese angepasst und hat sich seitdem mit dem EU-Recht fortentwickelt. Die gesetzlichen Vorschriften für die Umsatzsteuer finden sich in den Nie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbandsklage.

Rn 47 Ein Verbandsklagerecht ist seit langem im Lauterkeitsrecht anerkannt (§§ 8 III Nr 2, 3 UWG, 33 II GWB), mittlerweile aber auch im Verbraucherschutzrecht (§ 3 I Nr 1, 2 UKlaG) eingerichtet worden. In diesen gesetzlich normierten Fällen nehmen die Verbände, denen das Gesetz mitunter berufsständische Kammern gleichstellt (§§ 13 II Nr 4 UWG, 3 I Nr 3 UKlaG), eigene materie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Revisionskläger muss die Revision begründen. (2) 1Die Revisionsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Revisionsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Revisionsgericht einzureichen. 2Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt zwei Monate. 3Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zustellung im Ausland (Abs 3).

Rn 20 Wenn der MB an einen Ag im Ausland zugestellt werden muss, findet gem § 688 III das Mahnverfahren nur statt, soweit das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG, nF v 30.11.15, BGBl I 15, 2146) dies vorsieht. Das AVAG ist ein allgemeines Gesetz zur Ausführung mehrerer aufgezählter zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge (§ 1 I Nr 1 A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (§ 28 Abs. 5 und 6 UStG)

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die aufgrund des Krieges nochmals erheblich gestiegenen Gaspreise sind für viele Bürger zu einer großen Belastung geworden. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen wegen Ansprüchen aus Bergung von Schiffen oder sonstigen Vermögensgegenständen.

Rn 3 Streitentscheidende Anspruchsnorm einer unter § 30a fallenden Klage bzw eines sonstigen unter § 30a fallenden Antrages (zB auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) muss eine solche sein, die einen ›Anspruch aus Bergung‹ beinhaltet, die also im materiellen Bergungsrecht wurzelt, gleich ob es sich um einen Anspruch aus Bergungsvertrag (vgl § 585 BGB) oder um einen gesetz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6.2.2 Rechtslage ab 01.01.2011

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 4 Nr. 2 JStG 2010 (Gesetz vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) wurde mit Wirkung ab 01.01.2011 (vgl. Art. 32 Abs. 5 JStG 2010) § 1a Abs. 4 UStG neu formuliert. Nach bisheriger Rechtslage war der Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle des § 1a Abs. 3 UStG gegenüber dem FA auszusprechen. Ab 01.01.2011 gilt nach § 1a Abs. 4 S. 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einflussnahmen von außen.

Rn 3 § 1 GVG spricht von den Gerichten, gewährleistet insofern deren Unabhängigkeit als Institution, meint aber insb die bei ihrer Tätigkeit nach Art 20 III GG (§ 25 DRiG) nur Recht und Gesetz unterworfenen Richter. Ihnen ist nach Art 92 GG die Recht sprechende Gewalt ›anvertraut‹. Ihre durch Art 97 I GG und die entspr Bestimmungen in den Landesverfassungen garantierte sachl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 72 Da es um eine Abweichung vom Gesetz geht, müssen die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rechtsfortbildung vorliegen. Dazu ist neben dem Vorhandensein einer offenen oder verdeckten Gesetzeslücke die dringende Notwendigkeit einer Modifizierung der allgemeinen Beweislastregel erforderlich (vgl BGH NJW 01, 78, 79 [BGH 13.10.2000 - V ZR 356/99]). Außerdem bedarf es wieder...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Vertragsfreiheit

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob und in welcher Höhe er Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einführen möchte. Er kann ebenfalls frei entscheiden, ob er allein die Mittel für die Finanzierung der zugesagten bAV bereitstellen möchte, oder ob er den Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt. Einschränkungen der Vertragsfreiheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bekanntmachung.

Rn 9 Die Bekanntmachung enthält ausschließlich die in Abs 2 genannten Angaben. Die Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts (Abs 2 Nr 6) ist notwendig, um die ›Gleichgerichtetheit‹ von Musterverfahrensanträgen gem § 4 I KapMuG und § 6 I KapMuG beurteilen zu können. Allerdings ist die Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags gem § 3 IV KapMuG fakultativ, wenn ohnehi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessuale Folgen.

Rn 6 Das Gesetz selbst sieht für einen Verstoß gegen die Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht zunächst keine Sanktionen vor. Ein erkennbar – weil zB durch Beweis ermittelt – falscher Tatsachenvortrag der Partei bleibt vom Gericht schlicht unberücksichtigt. Ebenfalls tritt die nach § 331 I folgende Geständniswirkung bei Säumnis des Beklagten nicht ein, wenn das Gericht den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Darlegung des Kostenansatzes.

Rn 4 Im Kostenfestsetzungsverfahren gelten die Anforderungen des Strengbeweises nicht. Vielmehr ist der Kostenansatz glaubhaft zu machen, II, 1, § 294 I. Dieses Erfordernis bezieht sich sowohl auf die Entstehung als auch auf die Notwendigkeit (§ 91 I 1) der Kosten (Ddorf FamRZ 10, 63, 64). Können Entstehung, Notwendigkeit und Höhe der geltend gemachten Gebühren und Auslagen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.16 (BGBl I, 2591; s vor §§ 704 Rn 23) eingefügt worden. Mit der neuen Bestimmung soll eine Vereinfachung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übertragung des Guthabens, Abs 2.

Rn 8 Die Bestimmung zur Übertragung des Guthabens enthält mehrere Regelungsschichten. Nach Abs 2 S 1 kann der Schuldner die Übertragung von Guthaben eines Gemeinschaftskontos auf ein Einzelkonto verlangen. S 2 verbindet die Einrichtung des neuen Zahlungskontos mit dem Pfändungsschutz und dem Verfügungsrecht des Schuldners. S 3 stellt klar, dass für die Übertragung von Guthab...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 16 Nützliche Adressen

Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weitere Informationen zum slowakischen Umsatzsteuerrecht können bei den folgenden Stellen eingeholt werden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 2 Gerichtliche Dokumente, welche der eigenhändigen Unterschrift durch eine Gerichtsperson bedürfen (Urt, § 315; Beschl, § 329 I iVm § 317 II; Protokoll, § 163), können nach § 130b auch in elektronischer Form erstellt werden. Hierfür muss die Gerichtsperson an das Ende des Dokuments ihren Namen setzen und es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (s § 130a Rn 5) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorlegung beweglicher Gegenstände.

Rn 4 Neben der Anordnung des Augenscheinsbeweises oder des Sachverständigenbeweises kann die Vorlegung von Gegenständen derjenigen Partei aufgegeben werden, in deren Besitz sie sich befinden. Eine solche Anordnung kommt für bewegliche Sachen in Betracht, die für das Gericht oder für den Sachverständigen einer Augenscheinseinnahme bzw einer Begutachtung unterliegen. Anders al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Gegenüber der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz und Ausnahmen.

Rn 1 Als Parteiprozess bezeichnet das Gesetz Verfahren, in denen im Gegensatz zum Anwaltsprozess die Parteien den Prozess selbst führen können, weil eine Vertretung durch Anwälte nicht nach § 78 geboten ist. In diesen Verfahren ist die prozessfähige Partei (§ 52) selbst postulationsfähig und kann wirksam handeln, sie kann sich aber auch durch die in Abs 2 und Abs 4 aufgezähl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nichtbeachtung der Befangenheit.

Rn 18 Ist der Befangenheitsantrag gem § 46 II für begründet erklärt worden, steht der abgelehnte Richter dem durch Gesetz ausgeschlossenen gleich. Das Tätigkeitsverbot wirkt umfassend. Die beschränkte Handlungsmöglichkeit aus § 47 entfällt. Bei Nichtbeachtung treten dieselben Folgen ein, wie bei dem ausgeschlossenen Richter (s Rn 15 f). Die Mitwirkung eines gem § 42 II ableh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Sanktionsrahmen

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 26a Abs. 3 UStG kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des § 26a Abs. 1 UStG mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR, in den Fällen des § 26a Abs. 1 Nr. 3 UStG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Da § 26a Abs. 3 UStG in der Androhung des Höchstmaßes des Sank...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 717 schafft den rechtlichen Ausgleich dafür, dass der Gläubiger mit dem Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit seines Titels in das Vermögen des Schuldners vollstrecken darf, ohne dass bereits rechtskräftig feststeht, ob dieser Zugriff materiell berechtigt ist. Die definitive Erkenntnis hierüber steht erst am Ende des Rechtsmittelverfahrens. Das Risiko, dass die v...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Litauen sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 89.1 Mehrwertsteuergesetz). Erste Bedingung ist, dass mehr als zwölf Monate seit der Fälligkeit verstrichen sind. Weiterhin muss der Unternehmer nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, Zahlungen zu erhalten, doch sieht das Gesetz keine spez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Für die Binnenorganisation der Landgerichte gibt das Gesetz nur einen groben Rahmen vor. Aus dem Gebot, Zivil- und Strafkammern bei dem LG zu bilden (Abs 1), lässt sich die Mindestanforderung ableiten, dass bei jedem LG je eine dieser Kammern bestehen muss (Ausn: Abs 2). In der Praxis der Zivilrechtsprechung ist heute vorrangig der Einzelrichter tätig. Die Pflicht zur E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausschluss neuen Parteivortrags.

Rn 2 Grundlage der revisionsrechtlichen Überprüfung ist – von Ausnahmen (vgl dazu Rn 6 ff) abgesehen – allein das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtliche Parteivorbringen. Neuer Tatsachenvortrag in der Revisionsinstanz ist grds ausgeschlossen und damit unbeachtlich, womit dem Charakter der Revisionsinstanz Rechnung getragen wird, die keine Tatsachen-,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift definiert den gesetzlichen Begriff der Unterhaltssachen. Die in Abs 1 genannten ›klassischen‹ Unterhaltsverfahren (vgl Zö/Lorenz § 231 Rz 1) sind Familienstreitsachen iSv § 112 Nr 1, die grds nach den Vorschriften der ZPO geführt werden. Bei den in Abs 2 genannten Verfahren zur Bestimmung der für den Bezug des Kindergeldes berechtigten Person nach § 3 II ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 In der Kammer für Handelssachen, die mit einem Mitglied des Landgerichts als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, sog Handelsrichtern, besetzt ist (§ 105 I GVG), hat der Vorsitzende (als einziger mitwirkender Berufsrichter) naturgemäß eine besondere Stellung. Vorrangige Aufgabe der Handelsrichter ist es, ihre besondere Sachkunde für die Würdigung des Sachverha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 § 703 bildet eine Ausnahme von §§ 80 ff nur für das Mahnverfahren (§ 703 1). Es ist mit Eingang der Sache bei dem für das streitige Verfahren zuständigen Gericht beendet (§ 696 Rn 22, § 700 Rn 11). Ist erkennbar, dass eine Person im Verfahren auftritt, die eine Partei vertreten will, erlangt § 703 Bedeutung. Des Nachweises einer Vollmacht (§ 80 I) bedarf es nicht (§ 703 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Pflicht der Parteien zur Verschwiegenheit.

Rn 5 Die Norm des § 4 verpflichtet nicht nur den Mediator zur Verschwiegenheit, sondern auch die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Nach allgemeiner Auffassung sind darunter allerdings nicht die Parteien zu verstehen, sondern nur die jeweiligen Hilfspersonen des Mediators, die von ihm zur Durchführung beigezogen worden sind. Für die Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 33 enthält Überleitungsvorschriften zum Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22.12.97, das am 1.1.98 in Kraft getreten ist (BGBl I 97, 3224; SchiedsVfG). Die Norm regelt, in welchem Umfang das zuvor geltende Schiedsverfahrensrecht weiterhin Anwendung findet. Die Überleitungsvorschriften waren zunächst in Art 4 § 1 SchiedsVfG enthalten. Mit Gesetz vom 19.4.06 (1. G...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.5 Jährliche Überprüfung der Durchschnittssätze

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung vom 01.01.2022 wurde mit § 24 Abs. 5 UStG eine Verpflichtung für das BMF in das Gesetz aufgenommen, wonach die Höhe des Durchschnittssatzes gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG sowie der korrespondierenden Vorsteuerpauschalierung gem. § 24 Abs. 1 S. 3 UStG jährlich überprüft und dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 12 Sachdienlich ist eine Änderung des Streitstoffs, wenn durch die Zulassung ein neues Verfahren vermieden werden kann und der prozessuale Aufwand bei Einbeziehung in das laufende Verfahren geringer ist, als bei Beginn eines neuen Verfahrens (BGH NJW 07, 2414, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]). Dies ist regelmäßig der Fall bei Entscheidungsreife der Klageerweiterung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Die formelle Rechtskraft tritt ein mit Ablauf der Frist für die Einlegung eines ordentlichen Rechtsmittels. Damit sind Beschwerde, sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde gemeint. Nicht hierher gehören die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 48 II), die Wiedereinsetzung (§ 17), die Verfassungsbeschwerde und die Menschenrechtsbeschwerde (Art 34 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Begründung der Beschwerdeentscheidung.

Rn 13 Eine Begründung des Beschlusses des Beschwerdegerichts schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Eine Pflicht zur Begründung lässt sich jedoch aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen ableiten. Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen (vgl § 574 I), müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird, und außerdem den Streitgege...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Überblick: Der "Mini-One-Stop-Shop (MOSS)" als integraler Bestandteil des damaligen "Mehrwertsteuerpakets II"

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Am 11.07.2014 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung des MOSS. 3.1 Der MOSS im Überblick Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2.2 Leistungsempfänger

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Empfänger steuerfreier Goldlieferungen können sein: die Deutsche Bundesbank (mit ihren Hauptverwaltungen nach § 8 Abs. 1 Deutsche Bundesbank Gesetz), die Europäische Zentralbank (EZB), Zentralbanken anderer Staaten, die den Zentralbanken entsprechenden Währungsbehörden anderer Staaten (Abschn. 4.4.1. S. 2 UStAE).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anordnung des persönlichen Erscheinens.

Rn 7 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ergeht durch Gerichtsbeschluss in der mündlichen Verhandlung oder iRe vorbereitenden Maßnahme nach § 273 II Nr 3 als Verfügung. Die Anordnung ergeht vAw. Sie steht im Ermessen des Gerichts. Dieses Ermessen wird geprägt von der Einschätzung, ob eine Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Als Sollvorschrift l...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das vereinfachte Besteuerungsverfahren nach § 18h UStG ist das Kroatien-Anpassungsgesetz vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingeführt worden (vgl. Rz. 1 ff.). Rz. 4b Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) hat zu einer ersten Änderung des Vorschriftstextes geführt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 MwStSystRL als europäische "Mehrwertsteuer-Verfassung"

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 28.11.2006 die RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU 2006 Nr. L 347, 1 – MwStSystRL) verabschiedet. Die neue RL ist am 01.01.2007 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige 6. RL 77/388/EWG vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ums...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nullzone beim LSt-Abzug für sonstige Bezüge (§ 3 Abs 4a SolZG)

Rn. 27 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im LSt-Abzugsverfahren wurden bis zum VZ 2021 für sonstige Bezüge keine Freigrenzen berücksichtigt. Dies hat der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der massiven Anhebung der Freigrenze durch das Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 vom 10.12.2019 (BGBl I 2019, 2115) durch Einfügung eines neuen § 3 Abs 4a SolZG ab dem VZ 2021 geändert. Durch die ...mehr