Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Regelbeispiele des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit zur näheren Strukturierung der an die sachliche Rechtfertigung einer Befristungsabrede zu stellenden Anforderungen eine Reihe von Fallgruppen gebildet, aus deren Kreis der Gesetzgeber einige in das Gesetz übernommen hat. Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund insbesondere vor, wenn der betrieblich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.3 Auf- und Abzinsungsbeträge, Abs. 3 S. 4

Rz. 150 Schließlich gehören zu den Zinsaufwendungen und -erträgen die Auf- und Abzinsungsaufwendungen des Schuldners bzw. die entsprechenden Erträge des Gläubigers von niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie von Nullcouponanleihen und ähnlichen Finanzinstrumenten (§ 4h Abs. 3 S. 4 EStG). Aufzinsungsaufwand entsteht bei dem Schuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7 Gesonderte Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags (Abs. 4)

Rz. 172 Der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag sind nach § 4h Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Festgestellt werden nur die nicht abgezogenen und damit vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Die im laufenden Jahr abziehbaren Zinsaufwendungen werden nicht gesondert festgestellt, sondern gehen als unselbstständige Besteuerungsgrundlagen in den Steuerbescheid des laufenden Jahrs ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Abs. 1 betrifft die "außerordentliche Kündigung". Dies ist i. d. R. eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 64 Abs. 1 SeemG), die das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, also meist – aber nichts stets (soziale Auslauffrist) – fristlos, beenden soll. Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem G...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 4 Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber müssen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sofern sie über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen.[1] Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei in der Auswahl der schwerbehinderten Menschen und auch der Arbeitsplätze, die er in Erfüllung der Beschäftigungspflicht besetzen will. Jedoch müssen sich unter d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.5 Verfall des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags bei Organschaft

Rz. 211 Wird eine Organschaft gebildet, gehen die Zins- und EBITDA-Vorträge weder bei dem Organträger noch bei der Organgesellschaft unter, da kein Rechtsträgerwechsel vorliegt. Ein fiktiver Rechtsträgerwechsel kann auch nicht darin gesehen werden, dass Organträger und Organgesellschaft nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als "ein" Betrieb gelten. Für einen vororganschaftlichen Zins- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.4 Betragsmäßige Grenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Einlagewert dürfen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR) nicht übersteigen. Beträgt der maßgebliche Wert genau 800 EUR, kann die Sofortabschreibung noch vorgenommen werden. Hinweis Geplante Erhöhung ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.2 Regelung ab 2018

Bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage von Wirtschaftsgütern nach dem 31.12.2017 erhöht sich der Wert von 150 EUR auf 250 EUR. Dies bedeutet, dass eine Zuführung der Kosten zum Sammelposten nun erst ab einem Grenzbetrag von 250 EUR möglich ist. Gleichzeitig können trotz Wahlrechtsausübung zur Bildung eines Sammelpostens Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaft...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Benachteiligung

Rz. 22 Verboten ist dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme zu benachteiligen. Aus der Formulierung folgt, dass die Maßnahme nicht selbst die Benachteiligung darstellen, sondern lediglich zu einer Benachteiligung führen muss. Rz. 23 Ob eine Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegt, ist durch einen Vergleich der Situation des Arbeitnehmer...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.6 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses gegeben, wenn der Arbeitsvertrag im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) gemäß §§ 260 ff. SGB III a. F. abgeschlossen wird.[1] Voraussetzung für eine wirksame Befristung in Zusammenhang mit einer ABM ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG, dass die Befristung für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb

Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) zugrundeliegenden Vermögensgegenstände müssen im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 10 ErbStG, also der Bereicherung des Erwerbers enthalten gewesen sein. Hier werden auch die Wertverhältnisse der Vermögensgegenstände berücksichtigt oder Steuerbefreiungen abgezogen. Dabei sind nicht nur sachliche, sondern...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3 Kriterium "Selbstständige Nutzbarkeit"

Neben der betragsmäßigen Grenze ist das entscheidende Kriterium, ob ein GWG vorliegt oder nicht, ob der zu betrachtende Gegenstand selbstständig nutzbar ist oder nicht. Es kommt nicht darauf an, ob der Gegenstand nur in der derzeitigen Form oder evtl. auch in anderer Zusammenstellung nutzbar wäre. Nach der im Gesetz vorgenommenen Negativabgrenzung ist ein Wirtschaftsgut nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.5 Vortrag nicht abzugsfähiger Zinsen

Rz. 54 Soweit Zinsen die Grenze von 30 % der Bemessungsgrundlage übersteigen, können sie in dem Wirtschaftsjahr, in dem sie angefallen sind, steuerlich nicht abgesetzt werden. Stattdessen ermöglicht Abs. 1 S. 5 den zeitlich unbegrenzten Vortrag dieser Zinsen für den Abzug in einem der Folgejahre. Einen Rücktrag des Zinsaufwands sieht das Gesetz nicht vor. Rz. 54a Die vorgetra...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Eine ohne die erforderliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist gemäß §...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Ablehnung oder Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Rz. 37 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom 8.7.2019[1] wurden 2 neue, das versicherungswidrige Verhalten umschreibende Tatbestände in die Regelung des § 159 Abs. 1 Satz 2 SGB III eingefügt. Dabei hat der Gesetzgeber die Erkenntnis aufgegriffen, dass auch bei Migrantinnen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Ermäßigungsprozentsatz

Rz. 38 Berechnungsweise: Für die Ermittlung des Prozentsatzes ist die ErbSt (Rz. 39) durch eine modifizierte Größe des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs (Rz. 40) zu teilen und anschließend mit 100 zu multiplizieren. Rz. 39 ErbSt: § 35b S. 2 EStG stellt auf die festgesetzte ErbSt laut Steuerbescheid ab. Es geht nur um d...mehr

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Änderung der GoBD

Kommentar Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst. Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugrif...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Sperrzeitregelung in § 159 SGB III ist Ausdruck des auch in der Arbeitslosenversicherung geltenden Versicherungsprinzips. Dabei stellt die Sperrzeit keine Art von "Vertragsstrafe" dar.[1] Vielmehr umschreibt § 159 SGB III die Grenzen des versicherten Risikos in der Weise, dass dem Arbeitslosen, der in vorwerfbarer Weise einen Versicherungsfall herbeiführt oder in v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.1 Allgemeines

Rz. 188 § 4h Abs. 5 EStG enthält eine umfassende Regelung zum Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags. Nach dieser Regelung gehen der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag bei der Aufgabe des Betriebs nach § 16 Abs. 3 EStG und bei der Übertragung des Betriebs unter. Nach dieser Regelung sind beide Vorträge an den Stpfl. (Betriebsinhaber) gebunden und nicht übertragbar....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 33 In seiner Bedeutung für das Kündigungsrecht ist relevant, dass § 612a BGB gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB ist. Ist § 134 BGB auf die benachteiligende Maßnahme des Arbeitgebers nicht anwendbar, weil sie nicht die Voraussetzungen eines Rechtsgeschäfts erfüllt, so ist sie, etwa als tatsächliche Maßnahme, bei einem Verstoß gegen § 612a BGB rechtswidrig. Rz. 34 Beste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.6 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störung des Hausfriedens / 1 Kündigungsrecht aus wichtigem Grund

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.[1] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR (bzw. 410 EUR bis 2017) nicht übersteigen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 EUR (bis 2017: 150 EUR) bis einschließlich 1.000 EUR (die ursprünglich mit dem Wachstumschancengesetz vorge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.2 Kleinbetragsgrenze (Abs. 2 S. 1 Buchst. a)

Rz. 58 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge weniger als 3 Mio. EUR beträgt. Durch G. v. 16.7.2009[1] wurde die Kleinbetragsgrenze von ursprünglich 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR erhöht. Diese Erhöhung gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25.5.2007 beginnen und nicht vor dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.1 Zinsschranke für Zinsaufwendungen (Abs. 1)

Rz. 32 Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen[1] eines Betriebs nur beschr. abzugsfähig.[2] Die Abzugsfähigkeit der Zinsen ist jeweils für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Es ist also die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug für das Wirtschaftsjahr festzustellen und auf dieser Grundlage die Abzugsfähigkeit der in diesem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsen zu prüf...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.4 Ökologische Transformation des Geschäftsmodells

Wie aufgezeigt, kann jedes Unternehmen grundsätzlich Prozesse einführen oder ändern, um umwelt- und klimafreundlicher zu werden. In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, können sich jedoch auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz ändern. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.11 Kurzzeitbefristungen bis zu 6 Monaten

Auf der Grundlage der Befristungsrechtsprechung des BAG bedurfte eine Kurzzeitbefristung unterhalb von 6 Monaten regelmäßig nicht der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn eine solche war nur erforderlich, wenn mit der Befristungsabrede Kündigungsschutzbestimmungen umgangen wurden. Angesichts der in § 1 Abs. 1 KSchG vorgesehenen Wartezeit von 6 Monaten konnte die...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / Zusammenfassung

Überblick Nachhaltigkeit – es ist das Thema der Zukunft. Für viele Unternehmen ist es nicht neu, hierzu einen Beitrag zu leisten. Aber die Anforderungen werden hier immer umfangreicher. Auch die Personalabteilungen spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen unterstützen und selbst als Impulsgeber agieren können. Dieser Beitrag gibt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / Zusammenfassung

Begriff Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gemindert sind. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträcht...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.4 Weiterbeschäftigungsanspruch des Auszubildenden

Verlangt der Auszubildende innerhalb der letzten 3 Monate des Ausbildungsverhältnisses schriftlich seine Weiterbeschäftigung, kommt nach § 78a Abs. 2 BetrVG grundsätzlich kraft Gesetzes ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Das Verlangen auf Weiterbeschäftigung muss innerhalb der 3-monatigen ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.8 Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer. Aus diesem Grunde sind die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes auf sie nicht anwendbar. Da also keine Kündigungsschutzvorschriften umgangen werden konnten, bedurfte es schon bisher keiner Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund, wenn mit einem freien Mitarbeiter nur ein befristeter Dienstvertrag abgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.12 Leitende Angestellte

Auch bei leitenden Angestellten bedarf der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlichen Grundes. Auf der Grundlage der bisherigen Befristungsrechtsprechung bestand insoweit eine Besonderheit, als der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem leitenden Angestellten ohne weiteren sachlichen Grund als zulässig erachtet werden konnte, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schulungsveranstaltungen fü... / Zusammenfassung

Begriff Betriebsräte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die ihnen die für ihre Betriebsratstätigkeit erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dafür sind sie von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung zu befreien und der Arbeitgeber hat die anfallenden Sachkosten zu tragen. Daneben haben Betriebsräte noch einen zeitlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / Zusammenfassung

Begriff Für Saisonarbeitskräfte, die aus dem Ausland kommen, gibt es eine Reihe von Sonderregelungen in der Sozialversicherung. Die Auswirkungen sind unterschiedlich, je nach dem Herkunftsland des Arbeitnehmers. Ein Saisonarbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige, auf bis zu 8 Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen, Auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Eine Steuerermäßigung zur Verhinderung einer Doppelbelastung mit ESt und ErbSt kennt das EStG bereits seit dem Jahr 1925.[1] Die heutige Fassung von § 35b EStG wurde durch das ErbStRG v. 24.12.2008 [2] eingefügt. Sie geht inhaltlich auf den für 1975 bis 1998 relevanten § 35 EStG i. d. F. des EStRG v. 5.8.1974[3] zurück, der durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5.2 In zulässiger Weise

Rz. 26 Die Rechtsausübung betrifft jede Art von Rechten, gleich, ob sie sich aus dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag, aus Gesetzes- oder Verfassungsrecht ergeben; das Recht muss nicht arbeitsrechtlicher Art sein. Dies folgt nicht nur aus dem weiten Gesetzeswortlaut, der nicht nach der Quelle des ausgeübten Rechts differenziert; auch den Gesetzesmat...mehr

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Störung des Hausfriedens / Zusammenfassung

Begriff Der Hausfrieden ist die Einhaltung des Erfordernisses der gegenseitigen Rücksichtnahme, durch die das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus überhaupt erst erträglich wird. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme bedingt, dass sich jeder bei der Ausübung seiner mietvertraglichen Rechte so verhält, dass keiner der anderen Beteiligten mehr als unvermeidlich g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.3.2 Regelung für Wirtschaftsjahre, die ab 2024 beginnen

Rz. 71c Durch G. v. 22.12.2023[1] wurde die Konzernzugehörigkeit im Anschluss an die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates v. 12.7.2016[2] angepasst. Nach Art. 4 Abs. 3 S. 1 Buchst. b, S. 3 ATAD 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 4 ATAD 1 kann ein vollständiger Zinsabzug für ein eigenständiges Unternehmen gewährt werden. Eigenständig ist danach ein Unternehmen, das nicht Teil einer zu Rec...mehr