Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 3. Folgen der Nichteinhaltung der Berufungsbeantwortungsfrist

Rz. 86 Spezielle Sanktionen für die Nichteinhaltung der Berufungsbeantwortungsfrist sieht das Gesetz nicht vor. Jedoch unterliegt der Berufungsbeklagte, der die Berufungsbeantwortungsfrist nicht einhält, den Verspätungsvorschriften, insbesondere dem § 67 Abs. 4 ArbGG, und beeinträchtigt dadurch seine Verteidigungsmöglichkeiten erheblich.[104] Fehlt es in der Berufungsinstanz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1513; BStBl I 2020, 563) werden die USt-Sätze zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent abgesenkt (ausführlich hierzu Rz. 198 ff.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtskrafterstreckung kraft gesetzlicher Anordnung.

Rn 41 In bestimmten Fällen ordnet das Gesetz eine Erstreckung der Rechtskraft auf dritte Personen an, die nicht Rechtsnachfolger einer Partei sind. Die Wirkung kann sich dabei auf bestimmte einzelne Personen, einen in bestimmter Weise abgrenzbaren Personenkreis oder aber auf alle erstrecken, ohne dass es sich im letzten Fall um eine Gestaltungswirkung (s Rn 9) handelt. 1. Auf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verlust der Möglichkeit zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Streitig war, ob der betroffene Unternehmer mit Beginn der Nachschau die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO verliert. Nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO tritt Straffreiheit nicht ein, wenn vor der Selbstanzeige ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Selbstständigkeit der Streitgenossen.

Rn 2 Das Gesetz bringt den Grundsatz der Selbstständigkeit durch die Formulierung zum Ausdruck, dass die Streitgenossen dem Gegner ›als Einzelne gegenüberstehen‹. Die Streitgenossenschaft bewirkt nur eine äußerliche Verbindung mehrerer Prozesse, deren innere Entwicklung selbstständig verläuft (BGHZ 8, 72, 78 = NJW 53, 420). Deshalb führt der einzelne Streitgenosse seinen Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 99 I enthält den Grundsatz, dass eine Kostenentscheidung nicht isoliert anfechtbar ist, sondern nur zusammen mit der Hauptsache. Damit soll einerseits vermieden werden, dass sich ein Rechtsmittelgericht iRe isolierten Kostenbeschwerde inzidenter doch mit der Hauptsache befassen muss, obwohl diese nicht angegriffen wird. Darüber hinaus dient die Vorschrift der Prozessö...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Zeitliche Wirkung einer Rechnungsberichtigung

Rz. 162 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umstritten war lange Zeit der Zeitpunkt, auf den eine Rechnungsberichtigung wirkt. Nach § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist, die den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG entspricht. Enthält eine Rechnung Fehler, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft nicht erfüllt, ein V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger hat kein Rechtsschutzinteresse an einem Verfahren nach § 792, wenn er die Urkunde oder eine gleichwertige Urkunde auf einfachere Weise erhalten kann. So kann er selbst Einblick in das Güterrechtsregister gem § 1563 BGB, in das GB gem § 12 II GBO und in die Akten des Gerichts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gem § 13 FamFG, in das Handelsregister gem §§ 9 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 33 Abs 2 ergänzt die Sicherung der Altersvorsorge, indem das Vorsorgevermögen und insb der Anspruch auf den Rückkaufswert vor einer Pfändung geschützt wird. Die S 1 und 2 sind durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 28 VSBG – Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen.

Gesetzestext Für behördliche Verbraucherschlichtungsstellen gelten die §§ 4 bis 7 Absatz 1 und 3 bis 5, die §§ 8, 10 und 11 sowie 13 bis 22 sinngemäß. § 9 Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn die Verbraucherschlichtungsstelle bei einer Kammer eingerichtet ist. Anforderungen an behördliche Verbraucherschlichtungsstellen, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck/Historie

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach geschichtlichen Anfängen der Jugendherbergsbewegung Anfang des 20. Jahrhunderts durch Richard Schirrmann, Auflösung während der Nazizeit seit dem Jahr 1933 und mit der Neugründung des Hauptverbands des Deutschen Jugendherbergswerks im Nachkriegsdeutschland im Jahr 1949 wurde erstmals durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG 1951 vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Säumnis in der mündlichen Verhandlung (Abs 3).

Rn 4 Das eigentliche Versäumnisverfahren der §§ 330 ff wird im schiedsgerichtlichen Verfahren in Abs 3 aufgenommen. Hier ist Voraussetzung, dass eine der beiden Parteien (oder beide Parteien) eine mündliche Verhandlung durch Nichterscheinen versäumen. Die Konsequenzen eines solchen Fehlens in der mündlichen Verhandlung sind abw vom staatlichen Verfahren ausschließlich die Fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wertgrenze und Beschränkungen bei Familiensachen.

Rn 8 Hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen und übersteigt der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht, findet die Revision nicht statt, es sei denn, das Berufungsgericht hat die Berufung verworfen (vgl § 544 Rn 4 ff). Diese Regelungen, die sich bis zum 31.12.19 in der Übergangsvorschrift des § 26 Nr 8 EGZPO befanden, sind sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Enge Auslegung.

Rn 3 Als Ausnahmevorschrift ist § 506 grds eng auszulegen und das Prinzip der perpetuatio fori nur in den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen zu durchbrechen (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 2; Zö/Herget Rz 2). Daher gilt § 506 nicht in den in §§ 302 IV 4, 600 II, 717 II und 1065 II 2 geregelten Fällen zwar den Streitwert erhöhender, die sachliche Zuständigkeit aber denno...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Erleichterung befristeter Einstellungen für Unternehmensneugründungen

Rz. 81 Nach § 14 Abs. 2a S. 1 TzBfG,[183] ist "in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig"...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 27 UStG unterliegt naturgemäß einem steten Wandel. Daher wird an dieser Stelle immer nur auf die letzten Neuerungen hingewiesen: Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wegen des Wegfalls des § 13d UStG zum 31.12.2007 war § 27 Abs. 7 S. 2 UStG zu streichen. Wegen der Änderung in § 15a Abs. 3 und 4 UStG war § 27 Abs. 12 UStG m. W. v...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Italien gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es besteht im Wesentlichen aus dem Präsidentenerlass 633 vom 26.10.1972 (im Folgenden: Erlass 633/1972) und dem Erlass 331 vom 30.08.1993 (im Folgenden: Erlass 331/1993). Dabei wurde das Mehrwertsteu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Heimlicher Vaterschaftstest.

Rn 37 Einem Beweisverwertungsverbot unterliegt nach der Rspr auch ein heimlich, dh ohne Kenntnis und Einverständnis der allein sorgeberechtigten Mutter eingeholtes DNA-Vaterschaftsgutachten, weil es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt (BGHZ 160, 1, 5 ff = FamRZ 05, 340, 342 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Benachrichtigung des Gegners (Abs 4).

Rn 4 Zur Sicherung der Waffengleichheit und des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit schreibt Abs 4 vor, dass die beweisführende Partei die Gegenseite über Ort und Termin der Beweisaufnahme so zeitig zu informieren hat, dass diese ihre Rechte wahrnehmen, insb an der Beweiserhebung teilnehmen kann. Obwohl dadurch wichtige Verfahrens(grund)rechte der Gegenpartei betroffen sind...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Rechtsänderung zum 01.07.2010

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben hat der nationale Gesetzgeber die Rechtsnorm inhaltlich geändert. Die Neufassung der Befreiungsvorschrift durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (StEUVUmsG, BGBl I 2010, 386, 392) gilt ab dem 01.07.2010. Sie stellt – entspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines zum Einzelrichter.

Rn 1 Für die Berufung ist – anders als in 1. Instanz (§§ 348 f) und bei der sofortigen Beschwerde (§ 568) – grds nicht der Einzelrichter, sondern das Kollegium zuständig. Damit trägt das Gesetz der höheren materiellen Richtigkeitsgewähr der Entscheidung durch ein Kollegium Rechnung (›Sechs Augen sehen mehr als zwei.‹). Möglich ist eine Übertragung zur Entscheidung (§ 526) od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern. Die Aufhebung oder Änderung erfolgt nur auf Antrag, wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer nach dem Gesetz notwendigen Anhörung erlassen wurde. (2) Ist die Entsch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5.2 Mandantenempfehlung (vor allem beim Handeln unter Kaufleuten)

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im deutschen Handelsrecht gilt unter Kaufleuten das Schweigen als Zustimmung und kann damit zum Abschluss eines Vertrages führen. So ist z. B. nach dem Erhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, das ein Kaufmann nicht akzeptieren will, grundsätzlich ein Widerspruch notwendig. Auch in § 362 HGB fingiert das Gesetz das Schweigen als An...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / E. Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer

Rz. 54 Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz durch das SGB IX. Die Regelungen in §§ 168–175 SGB IX haben zum 1.7.2001 die vormals geltenden §§ 15–22 SchwbG abgelöst und entsprechen diesen weitestgehend. Weitere Ergänzungen dieser Normen sind durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gesetz lässt für die angemeldeten Verbraucher den Austritt aus dem Vergleich zu, wenn sie mit dessen Inhalt nicht zufrieden sind. Für nicht angemeldete Personen bedarf es keines Austritts, da diese ohnehin nicht an den Vergleich gebunden sind. Rn 2 Anders als im früheren Recht der Musterfeststellungsklage (§ 611 Abs 5 ZPO aF) hängt die Wirksamkeit des Vergleichs nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schriftsätze.

Rn 2 Nach ihrem Inhalt unterscheidet man die vorbereitenden Schriftsätze von den bestimmenden Schriftsätzen. Nur die vorbereitenden Schriftsätze sind im Gesetz in allg Form geregelt (§§ 129 ff). Sie sind in zentraler Weise darauf ausgerichtet, den künftigen Vortrag einer Partei in der mündlichen Verhandlung anzukündigen. Demgegenüber enthalten bestimmende Schriftsätze solche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die bisherige Rechtslage.

Rn 18 Das deutsche Recht geht von der Beweislastverteilung aus und schützt zunächst die nicht beweisbelastete Partei vor Offenbarung (BGH NJW 07, 155 [BGH 26.10.2006 - III ZB 2/06]; 97, 128; 90, 3151 [BGH 11.06.1990 - II ZR 159/89]; 58, 1491 [BGH 26.06.1958 - II ZR 66/57]). Darüber hinaus gibt das deutsche Recht der beweisbelasteten Partei Auskunftsansprüche nach materiellem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Frankreich ist Gründungsmitglied der Europäischen Union. Das französische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es ist Teil des Allgemeinen Steuergesetzes von Frankreich (Code Général des Impôts, CGI), d. h. es gibt kein separates Mehrwertsteuergesetz. Bereits im Jahr 1954 führte Frankreich ein Mehrwertsteu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Streitigkeiten wegen Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot.

Rn 6 Die Ermächtigung, ein obligatorisches Güteverfahren einzuführen, wurde durch Gesetz vom 14.8.06 (G zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BGBl I 06, 866) auf Ansprüche wegen Verletzung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 21 AGG) erstreckt (Nr 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Europäische Zahlungsbefehle, sonstige europäische Rechtsakte.

Rn 61 § 794 I Nr 6 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v 30.10.08, im Wesentlichen in Kraft getreten am 12.12.08 (BGBl I 08, 2122), eingefügt. Danach findet die Zwangsvollstreckung nach den allgemeinen Vollstreckungsvorschriften der ZPO auch aus für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehlen statt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nullzone beim LSt-Abzug für sonstige Bezüge (§ 3 Abs 4a SolZG)

Rn. 27 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im LSt-Abzugsverfahren wurden bis zum VZ 2021 für sonstige Bezüge keine Freigrenzen berücksichtigt. Dies hat der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der massiven Anhebung der Freigrenze durch das Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 vom 10.12.2019 (BGBl I 2019, 2115) durch Einfügung eines neuen § 3 Abs 4a SolZG ab dem VZ 2021 geändert. Durch die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Entlastungen für gering verdienende StPfl (§ 3 Abs 3–5 SolZG)

Rn. 23 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Entlastung gering verdienender Personen wurde in den § 3 Abs 3–5 SolZG eine sog Nullzone eingeführt. Mit Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 vom 10.12.2019 (BGBl I 2019, 2115) wurden die § 3 Abs 3–5 SolZG nF dergestalt geändert, dass die Nullzone ab dem VZ 2021 erheblich ausgeweitet wurde. Mit dem InflAusG vom 08.12.2022 (BGBl I 2022, 223...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reduzierung des Beweismaßes.

Rn 2 In Abweichung vom Regelbeweismaß des Vollbeweises (§ 286 Rn 24) reicht bei der Glaubhaftmachung ein geringerer Grad an richterlicher Überzeugung aus. Glaubhaft gemacht ist eine behauptete Tatsache bereits dann, wenn ihr Vorliegen überwiegend wahrscheinlich ist (BVerfGE 38, 35, 39; BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558, 3559; BGH NJW-RR 11, 136, 137; BAG NJW 13, 1467, 1469)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 226 ZPO – Abkürzung von Zwischenfristen.

Gesetzestext (1) Einlassungsfristen, Ladungsfristen sowie diejenigen Fristen, die für die Zustellung vorbereitender Schriftsätze bestimmt sind, können auf Antrag abgekürzt werden. (2) Die Abkürzung der Einlassungs- und der Ladungsfristen wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass infolge der Abkürzung die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze nicht vorbereitet werden kann. (3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rückgabe.

Rn 23 Hat der Einzelrichter die Sache soweit gefördert, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erledigt werden kann (§ 527 II 1), so hat er sie an das Kollegium zurückzugeben. Eine besondere Form für diese Rückgabe sieht das Gesetz nicht vor. Sie kann durch förmlichen Beschl (Schneider DRiZ 78, 336) oder durch bloße Verfügung erfolgen. Ein Beschl i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 9 Der stattgebende Beschl wird sofort wirksam. Der erfolgreich abgelehnte Richter steht dem ausgeschlossenen gleich (allgM), obwohl das Gesetz diese Anordnung nicht trifft. An die Stelle des verhinderten Richters tritt sein geschäftsplanmäßiger Vertreter, der die Sache im Dezernat des Abgelehnten zu bearbeiten hat (s § 41 Rn 14). Der zurückweisende Beschl wird erst wirksa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 24 § 156 Abs 2 regelt in Ergänzung zu § 36 die gerichtliche Billigung einer einvernehmlichen Regelung in Umgangsverfahren (Umgang des Kindes mit den Eltern, § 1684 III BGB, Umgang mit Bezugspersonen, § 1685 BGB sowie des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters nach § 1686a BGB) und Herausgabeverfahren nach § 1632 BGB. Auch die Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Seit 01.01.2014: Vereinfachung für Kunstgegenstände

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vereinfachungsregelung für nicht zu ermittelnde Einkaufspreise bei Kunstgegenständen in § 25a Abs. 3 S. 2 UStG wurde durch Art 10 Nr. 12 "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG – vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung). Für Registersachen kann durch Gesetz Abweichendes bestimmt werden. (2) Der Beschluss enthältmehr

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AGS 04/2024, eRechnung wird... / I. Hintergrund

Bereits seit Ende 2020 besteht die Pflicht, gegenüber öffentlichen Auftraggebern Lieferungen und Leistungen mittels Rechnung in elektronischer Form (eRechnung) abzurechnen. Mit dem Wachstumschancengesetz[1] wird die Pflicht zu elektronischen Rechnungen auf den unternehmerischen Verkehr ausgeweitet. Bislang ist in § 14 UStG der Vorrang der Papierrechnung vor der elektronischen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Verbandsklageverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt. Auf das Verfahren vor den Oberlandesgerichten sind dabei die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. (2) Die §§ 66 bis 74 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuw...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Verstoß gegen Meldeobliegenheiten

Rz. 62 Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weisen sie keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten nach, tritt eine Minderung Bürgergeldes um 10 % ein (§...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Wachstumschancengesetz bringt ab dem 01.01.2025 die neuen E-Rechnungen

Rz. 7c Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Rechnungen von Unternehmern an andere Unternehmer (B2B-Rechnungen) wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) künftig zur Pflicht. Der Bundesrat hat dieser Neuregelung durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024 (BGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urkunden.

Rn 14 Beweisgeeignete Urkunden sind alle Schriftstücke iSd §§ 415 ff, also auch (Tele)Kopien. Elektronische Dokumente sind keine Urkunden, sondern Augenscheinsobjekte (§§ 371 I 2, 371a); ihr Ausdruck stellt aber eine Urkunde und damit ein zulässiges Beweismittel dar (München Prozessrecht aktiv 12, 87; Musielak/Voit/Voit § 592 Rz 12; St/J/Berger § 592 Rz 22). Das Gesetz verla...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Personenbeförderungen im Passagier- und Fährverkehr (§ 4 Nr. 6 Buchst. d UStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der zum 01.01.1996 in Kraft getretenen Regelung des § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG (eingefügt durch das JStG 1996, Gesetz vom 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250), ist die Personenbeförderung im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland von der USt befreit. Zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm ordnet die zentralisierte Verwaltung des zu hinterlegenden Vermögensverzeichnisses (§§ 802c, 802f VI) an. Geregelt wird auch die Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis sowie die Löschung von Eintragungen. Hintergrund der Regelung ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (s § 802a Rn 1). Die Absätze 3 und 4 sind dabei schon seit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gleiches Rechtsverhältnis.

Rn 6 Räumungs- und der Zahlungsanspruch müssen auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen. Es muss sich also um Zahlungsansprüche handeln, die aus dem Rechtsverhältnis stammen, wegen dessen Nichterfüllung die Räumung betrieben wird (BTDrs 17/11894 S 33). Dies trifft vor allem auf den Anspruch auf Nutzungsentschädigung gem § 546a BGB zu. Es kann sich aber auch um den Anspruch ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Juristische Personen des öffentlichen Rechts i. S. dieser Vorschrift sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts und die öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch Hoheitsakt errichtete, mitgliedschaftlich verfasste, unabhängig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Einzelprozessführungsbefugnis.

Rn 13 Abweichend besteht in den vorbezeichneten Fällen keine notwendige Streitgenossenschaft, wenn das materielle Recht den einzelnen Teilhabern eine Einzelprozessführungsbefugnis des Inhalts verleiht, den Anspruch der Gemeinschaft (durch Leistung an diese, nicht sich selbst) geltend zu machen (BGHZ 30, 195, 197 = NJW 59, 1683). Dies gilt zugunsten von Miteigentümern (§ 1011...mehr