Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Kreditfabriken

Rz. 68 Entwicklungen im Finanzsektor gehen seit einigen Jahren dahin, bestimmte Aufgaben auszulagern. Die Kreditinstitute lassen dabei banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen. Ziel hierbei ist es, durch Synergien Kosten einzusparen. Ein Beispiel hierfür sind im Bankenbereich gegründete Dienstleistungsunternehmen, die für einzelne Kreditinstitute eine...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / Zusammenfassung

Überblick Ein Störlichtbogen tritt nicht betriebsmäßig, sondern immer als Störung auf. Der zwischen elektrischen Anlagenteilen unerwünscht entstehende Störlichtbogen ist mit einer großen elektrischen Leistung und einer hohen Temperatur verbunden, die wiederum zu einer hohen Lichtstärke und gleichzeitig zu einer hohen freigesetzten Schallenergie führt, die i. d. R. einen laut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 37 , Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG wurde mit dem Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingefügt. Änderungen der Vorschrift erfolgten durch das G. zur Änderung des InvZulG v. 20.12.2000[2], das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[3], das Fünfte Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes v. 23.7.2002[4], das G. zur Umsetzung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 § 3c EStG ist durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts v. 18.7.1958[1] eingeführt worden und bis zum Jahr 2000 unverändert geblieben. Mit dem Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[2] hat Abs. 1 seinen heutigen Wortlaut erhalten, ohne die Vorschrift inhaltlich zu verändern.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.4 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 4j EStG ist mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingeführt worden. § 4j EStG ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen (§ 52 Abs. 8a u. 16a EStG). Rz. 15 Die G20/OECD-Staaten haben sich darauf geeinigt, alle schädlichen Lizenzbox-Regelungen erst bis spätestens zum 30...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.5 Drittvergleich

Rz. 67 Das Abzugsverbot entfällt gem. § 3c Abs. 2 S. 3 EStG, wenn der Stpfl. nachweisen kann, dass entweder ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen gewährt bzw. das Darlehen bei sonst gleichen Umständen noch nicht zurückgefordert hätte. Die Feststellungslast für die Fremdüblichkeit trifft den Stpfl. Wie der Fremdvergleich der Darlehensgewährung zu führe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.3 Lizenzeinnahmen werden aufgrund einer Präferenzregelung niedrig besteuert

Rz. 25 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden niedrigen Besteuerung (Präferenzregelung) unterliegen. Rz. 26 Die Lizenzzahlungen sind beim Schuldner der Lizenzgebühr im Regelfall Aufwendungen und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 57 Erfasst werden nur Stpfl. (natürliche Personen), die sowohl ihre Beteiligung an einer Körperschaft als auch die betroffenen Darlehensforderungen bzw. die wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen oder Rückgriffsforderungen im Betriebsvermögen halten. Wenn Gesellschafter bzw. Forderungsinhaber eine körperschaftsteuerpflichtige Person ist, gilt § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 3 Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 3 EStG

Rz. 94 § 3c Abs. 3 EStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 3 Nr. 70 EStG und statuiert korrespondierend dazu ein Halbabzugsverbot. Die Vorschrift wurde – ebenso wie § 3 Nr. 70 EStG – durch das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007[1] eingefügt. Rz. 95 § 3 Nr. 70 EStG enthält eine hälftige Steuerbefreiung von...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Anwendungsbereich

Die Anlage KAP ist der ESt- oder KiSt-Erklärung beizufügen und personenbezogen abzugeben. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP abzugeben. Beraterhinweis Durch das Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 v. 10.12.201...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Unerheblichkeit der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Hintergrund für die Änderung ist d...mehr

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Der neue Grundsteuerwert fü... / d) Bewertungsstichtag

§ 235 BewG regelt die Frage des Bewertungsstichtages. Dabei bezieht sich die Vorschrift auf den jeweiligen Feststellungszeitpunkt, der unabhängig vom ertragsteuerlichen Wirtschaftsjahr (vgl. § 8c EStDV) immer zu Beginn des Kalenderjahres liegt. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, weil sowohl Hauptfeststellung als auch Fortschreibungen oder Nachfeststellungen des Grundsteuerwerte...mehr

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Der neue Grundsteuerwert fü... / I. Vorbemerkungen

Durch ein ganzes Gesetzespaket hat der Gesetzgeber die langjährigen Diskussionen über den Bestand und die Ausgestaltung der Grundsteuer beendet. Dabei wurden insb. mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1875; BStBl. I 2020, 1319) neben der Festschreibung des Bestandes dieser Steuerart...mehr

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Der neue Grundsteuerwert fü... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Durch ein ganzes Gesetzespaket hat der Gesetzgeber die langjährigen Diskussionen über den Bestand und die Ausgestaltung der Grundsteuer beendet. Dabei wurden insb. mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1875; BStBl. I 2020, 1319) neben der Festschre...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31, 32

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31, 32; s. Abb. unten) abweichend vom Sondertarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 und 32 gestellt. Auszug aus der Anlage KAP Anwendungsbereich: Begünstigt sind Kapital...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / h) Erstattungszinsen (Zeile 26)

Erstattungszinsen des FA sind gesondert in Zeile 26 zu erfassen. Beraterhinweis Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 482/14 noch ein Verfahren anhängig, das die Steuerpflicht von Erstattungszinsen zum Gegenstand hat. Einspruchsverfahren ruhen kraft Gesetzes gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12 bis 15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Damit wurde der politischen Forderung nach einer einheitlichen Finanzierung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entsprochen. Rz. 2 Erste Änderungen ergaben sich durch das G...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 eingefügt worden. Abs. 6 ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 um die Sät...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.8.2014 eingeführt. Die Norm enthält Sonderregelungen für die Zuweisungen für Krankengeld und für Versicherte, die während des ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.1 Begriff

Rz. 2 Bei einer Satzung handelt es sich um einen Rechtsetzungsakt selbständiger staatlicher Verwaltungsträger zur hoheitlichen Regelung der eigenen Angelegenheiten. Verpflichtet werden dadurch nur diejenigen Personen, die dem mit Autonomie ausgestatteten Träger angehören (BVerfGE 10 S. 49). Obwohl die Satzung von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat, also dem sog...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die ursprüngliche Fassung der Vorschrift trat am 1.1.1995 durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung der Sozialen Pflegeversicherung (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft. Nachdem diese Fassung zunächst durch das Erste SGB XI-Änderungsgesetz (SGB XI-ÄndG) v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) – in diesem Rahmen wurden Abs. 1 Satz 2 eingefügt und Abs. 3 neu gefasst, u...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 328 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelungen für die Neuorgan...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. II § 29 Nr. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.7.1977 eingefügt und durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 sowie durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geändert. § 36a wurde durch das Dritt...mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 2.1 Verschiedene Leistungserbringungsmöglichkeiten und Legaldefinition der Einrichtung

Rz. 3 Durch die Erwähnung der Erfordernisse des Einzelfalles in Abs. 1 Satz 1 wird wieder an den Individualisierungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1) angeknüpft. Die Formulierung des Gesetzes ("kann") verdeutlicht, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, die vom zuständigen Sozialhilfeträger unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen zu treffen ist (Deckers, a. a. O., § 1...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.3 Selbstverwaltung

Rz. 12 Die Selbstverwaltung wird in der Sozialversicherung grundsätzlich durch eine paritätische Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern in den Selbstverwaltungsorganen verwirklicht. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind bei den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Drittelkapazität durch Versicherte, Arbeitgeber und S...mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 2.3 Kurzzeitpflege in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Rz. 9 Abs. 3 überträgt inhaltsgleich § 42 Abs. 4 SGB XI auf die Kurzzeitpflege im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Danach kann die Kurzzeitpflege auch in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen i. S. d. § 107 Abs. 2 SGB V erbracht werden, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für die Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pfleg...mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft getreten. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 56) heißt es: Zitat In der Vorschrift werden die bisher auf verschiedene Stellen im Bundessozialhilfegesetz verteilten Regelungen zum Verhältnis der amb...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie entspricht in den wesentlichen Konturen den Bestimmungen des Selbstverwaltungsgesetzes, das allerdings nur den Vorstand und die Vertreterversammlung als eigenständige Organe kannte und bezüglich des Geschäftsführers keine Klarheit geschaffen hatte, ob und inwieweit er im Vorstand mitwirken konnte. Insoweit hat § 31 ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im Insolvenzverfahren nur nach den allgemeinen Vorschriften möglich, wobei die Eröffnung des Verfahrens kein außerordentlicher Kündigungsgrund ist. Der allgemeine und besondere Kündigungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die im Wesentlichen den vor Inkrafttreten des SGB IV geltenden Regelungen in § 13 Abs. 1 und 4 SVwG sowie § 1342 RVO entspricht, wurde durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 um Abs. 3 erweitert. Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Vermögensausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Nr. 3 des Gesundheitsstrukturgesetzes v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996 um Abs. 3 ergänzt. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) ist Abs. 1 um die Sätze 2 und 3 erweitert worden; Abs. 4 wurde angefügt (mit Wirkung zum 1.10.2005). Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Err...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005; es wurde Abs. 3 angefügt. Seit dem 19.11.2009 gilt § 30 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.1 Laufende Verwaltungsgeschäfte

Rz. 3 In Abs. 1 der Vorschrift werden die Aufgaben des Geschäftsführers bestimmt, wobei das Gesetz nicht definiert, was unter laufenden Verwaltungsgeschäften, die der Geschäftsführer hauptamtlich zu führen hat, zu verstehen ist. In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 7/4122 S. 35) hat der Gesetzgeber dargelegt, dass ihm eine umfassende Beschreibung dieser Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 3 In Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift hat der Gesetzgeber die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt und damit festgelegt, dass auch bei Versicherungsträgern mit einer großen Mitgliederzahl der Vorstand als Kollegialorgan bestehen bleiben kann, um auf die jeweiligen Marktsituationen schnell reagieren zu können. Die Bestimmung der Zahl der Vorstandsmitglieder ist in der Satzu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Absatz 1

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Bestimmung für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, die bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens bereits erfolgt sind. Obgleich das Gesetz lediglich von Nachlassverwaltung und -insolvenz spricht, ist Abs. 1 auch auf die endgültige Haftungsbeschränkung durch die Erschöpfungseinrede (§§ 1973,...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 2.3 Aufsicht (Abs. 3)

Rz. 17 Die Staatsaufsicht über den MD Bund übt das Bundesministerium für Gesundheit aus (Satz 1). Rz. 18 Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht (Rechtsaufsicht; Satz 2). Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht anzustellen. Die Aufsichtsbehörde kann dazu die Geschäfts- und Rechnungsführung des MD Bund prüfen, die Vorlage von Unterlagen verlan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Eine Vorgängervorschrift gab es nicht, jedoch war in bestimmten Normen für einzelne Versicherungsträger die Rechtsfähigkeit festgelegt (z. B. § 4 RVO a. F.) bzw. die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt (z. B. § 7 Satz 2 RKG, § 16 Abs. 2 GAL, § 1 Abs. 2 BfA ErrG). Mit Wirkung zum 1.1.1997 ist Abs. ...mehr

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Jung, SGB XII § 15 Vorbeuge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die aus dem BSHG vollständig übernommene Regelung hat immer schon die grundlegende Aufgabe der Sozialhilfe beschrieben und wiederholt, dass dazu beizutragen ist, dass die betroffenen Menschen befähigt werden, i. S. d. § 1 unabhängig von Sozialhilfe zu leben (vgl. Armborst, in: Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe, Lehr- und Praxiskommentar, 12. Aufl. 2020, § 15 Rz. 2). Zi...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1 Verfahrensfragen

Gemäß § 1 InsO ist die gemeinschaftliche gleichmäßige Gläubigerbefriedigung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich geht die Insolvenzordnung von der vollständigen Liquidation des Unternehmens aus. Im Blickpunkt steht aber die Sanierung von Unternehmen, zu der zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht der Insolvenzplan, bei dessen Ausarbeitung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Klarstellung in Bezug auf unmittelbar geltendes EU-Recht (Satz 3)

Rz. 3 Satz 3 ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 08. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) mit Wirkung vom 10. Januar 2015 eingeführt worden. Damit wird nunmehr klargestellt, dass bei der Vollstreckung der in § 794 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 ZPO genannten Titel vorrangig die unmittelbar geltenden Vorschriften der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck (Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 704 bis 793 ZPO gehen vom Urteil als "dem" Zwangsvollstreckungstitel aus. Deshalb dehnt § 795 Satz 1 ZPO die Anwendbarkeit dieser Vorschriften auf andere Schuldtitel (§ 794 ZPO) aus. Die Bestimmung ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften in Satz 1 um einen Verweis auf die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.3 Vertretung des Versicherungsträgers gegenüber dem Vorstand

Rz. 11 Im Allgemeinen obliegt die Vertretung des Versicherungsträgers dem Vorstand (§ 35), dem Bundesvorstand bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 31 Abs. 3b, § 35 Abs. 3) und dem Geschäftsführer (§ 36). In einzelnen Fällen kann sich aber eine Interessenkollision zwischen dem Versicherungsträger und dem Vorstand bzw. dem Bundesvorstand ergeben, insbesondere wenn es u...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 2.1 Bedeutung des Vorstandes

Rz. 3 Der Vorstand als 2. Selbstverwaltungsorgan hat die umfassende Zuständigkeit für alle Geschäfte, durch die der Versicherungsträger verwaltet wird. Somit ist nur die autonome Rechtsetzungsbefugnis ausgeschlossen. Er ist das Exekutivorgan des Versicherungsträgers und wird von der Vertreterversammlung gewählt (§ 52). Aufgrund seiner umfassenden Verwaltungskompetenz hat er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 30 entspricht im Wesentlichen § 25 Abs. 1 und 3 RVO, wobei jedoch die Regelung zur Kostenerstattung bei Auftragsgeschäften zuvor nicht enthalten war. Für die Arbeitsförderung sowie die anderen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gilt § 30 nicht; insoweit gelten als Spezialnormen die §§ 367 ff. SGB III. Die Norm macht die Bindung der Versicherungsträger an die Geset...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.3 Übertragung von Aufgaben anderer Versicherungsträger

Rz. 6 Versicherungsträgern können Aufgaben anderer Versicherungsträger und anderer Träger öffentlicher Verwaltung (Auftragsangelegenheiten) übertragen werden. Damit wird auch für die übertragenen Aufgaben der Vorbehalt des Gesetzes deutlich gemacht und sichergestellt, dass den Versicherungsträgern durch Übernahme solcher Aufgaben keine finanziellen Belastungen entstehen. Zu ...mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Die Vorschrift galt in ihrer ursprünglichen Fassung bis zum 31.12.2019. Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde Abs. 2 Nr. 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 durch Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Re...mehr