Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 3 Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers sind lohnsteuerfrei

Jede Zuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer – ob in bar oder als Sachgeschenk – ist grundsätzlich durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit ein zu versteuernder geldwerter Vorteil (Arbeitslohn). Steuerfrei bleiben kann eine Arbeitgeberleistung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn dies im Einkommensteuergesetz oder in Verwaltungsanweisungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrleitungen (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Rohrleitungen durchziehen die gesamte Wohnanlage – egal, ob es sich um Heizungs-, Wasser- oder Gasrohre zur Versorgung des Gemeinschaftseigentums sowie der einzelnen Sondereigentumseinheiten handelt. Insbesondere im Hinblick auf etwa erforderliche Erhaltungsmaßnahmen ist zunächst zu klären, welche Rohrbereiche im Gemeinschaftseigentum und welche im Sondereigentum der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.4.2 Anschaffungsnaher Aufwand

Für Baumaßnahmen, die in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, ist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Spezialvorschrift gegenüber § 255 HGB anzuwenden.[1] Daher ist zunächst zu prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfüllt sind. Hierbei sind alle getätigten Aufwendungen einzubeziehen, außer den in § 6 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Rz. 28 Der gesetzliche Verweis in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb ErbStG auf das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (KGSG) an die neue Rechtsgrundlage angepasst und ist nach § 37 Abs. 11 ErbStG auf Erwerbe nach dem 05.08.2016 anzuwenden.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.5 Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (§ 13 Abs. 1 Nr. 7d ErbStG)

Rz. 170 Dem NSVerbG (in Kraft getreten zum 01.04.1965, BGBl I 1965, 79, letzte Änderung durch Art. 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 12.08.2005, BGBl I 2005, 2354) unterliegen die in § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes einer gesetzlichen Regelung vorbehaltenen Ansprüche gegen nationalsozialistische Einrichtungen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Rz. 26 Das Gesetz dient zur Umsetzung der sog. ErbVO (Erbrechtsverordnung; Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 04.07.2012) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Die ErbVO ist ab dem 17.08....mehr

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zfs 06/2022, zfs Aktuell / Gesetz zur Finanzierung des sog. 9-Euro-Tickets

Am 20.5.2022 hat der Bundesrat dem erst am 19.5.2022 vom Bundestag beschlossenen Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt, das der Finanzierung des sog. 9-Euro-Tickets dient, mit dem in den Monaten Juni, Juli und August 2022 der gesamte öffentliche Nahverkehr in Deutschland für 9 EUR monatlich genutzt werden kann. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Rz. 29 Mit Urteil vom 17.12.2014, BStBl II 2015, 50 hatte das BVerfG die §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des BV bei der Erbschaftsteuer war in seiner damaligen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) vereinbar. Die Vorschriften waren zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 13 Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG)

Rz. 37 Neben den Auswirkungen auf zukünftige Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle hat der 2019 abzusehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union auch Auswirkungen auf bereits verwirklichte Sachverhalte, wie beispielsweise auf die Behaltensfristen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ErbStG oder die Lohnsummenfrist nach § 13a Abs. 3 ErbStG, wenn diese Fristen zum Zeitpu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.11.2 Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (§ 13 Abs. 1 Nr. 8b ErbStG)

Rz. 183 Art. 1 des NSOEBGG (in Kraft getreten am 01.05.1992, BGBl I 1992, 906) beinhaltet das Entschädigungsrentengesetz (ERG), mit dem die Zahlung von Ehrenpensionen und Hinterbliebenenpensionen für NS-Verfolgte der früheren DDR vom Zeitpunkt des Inkrafttretens neu geregelt wurde. Die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage war aufgrund des Wegfalls der Rechtsgrundlage ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung

Rz. 34 Die Steuerfreiheit für Zuwendungen an politische Parteien mit Stichtagen nach dem 29.07.2017 wurde für Parteien gestrichen, die gem. § 18 Abs. 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind. Dies wird gem. § 37 Abs. 15 wirksam für Erwerbe mit Steuerentstehungszeitpunkt nach dem 29.07.2017. Rz. 35 Das Gesetzgebungsverfahren startete zunächst a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10 Ansprüche aus diversen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG)

2.10.1 Allgemeines Rz. 166 § 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG beinhaltet eine Steuerbefreiung für diverse gesetzliche Ansprüche. Allen gemeinsam ist, dass nur der persönliche Anspruch des Erwerbers selbst befreit ist; somit nicht eine eventuelle Weitergabe/-vererbung eines bereits festgesetzten Zahlungsanspruchs, einer bereits ausgezahlten Geldsumme oder einer Hingabe an Erfüllungs sta...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anzeigepflicht nach anderen Gesetzen

Rz. 64 Über die Anzeigepflicht des § 33 Abs. 1 ErbStG hinaus sieht § 43 Abs. 1 Satz 6 EStG für unentgeltliche Übertragungen von Wertpapieren und Depots zu Lebzeiten eine eigene Anzeigepflicht vor (seit 2011 auf elektronischem Wege). Weist der Bankkunde der Bank gegenüber die Übertragung als Schenkung aus, unterwirft diese den Vorgang zwar nicht der Abzugsteuer, zeigt jedoch ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 37 Anwendung des Gesetzes

Ausgewählte Literaturhinweise: Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Hennigfeld, Keine Erbschaftsteuerpause 2016, DB 2019, 461; Schmidt/Leyh, Die eingetragene Lebenspartnerschaft im JStG 2010, NWB 2010, 4269; Wachter, Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer, DB 2019, 688. Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 20.01.2015, BFH/N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsstichtage nach dem 31.12.1995 und bis zum 29.12.2020

Rz. 41 Die wesentlichen Änderungen sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16 Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung

Rz. 46 § 13 der ErbStDV regelt, dass die aktuelle Verordnung (neugefasst durch VO vom 02.11.2005, BGBl I 2005, 3126) am 01.08.1998 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen seither sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.7 Vertriebenenzuwendungsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7f ErbStG)

Rz. 174 Mit dem Gesetz über die einmalige Zuwendung an die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen (VertrZuwG vom 30.09.1994, BGBl I 1994, 2635, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 43 des Gesetzes vom 22.09.2005, BGBl I 2005, 2809) wurde Vertriebenen (einschließlich Aussiedlern), die nach der Vertreibung bis einschließlich 02.10.1990 in der ehemaligen DDR gewohnt haben, eine...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 3 Historische Entwicklung

Rz. 6 Die Kodifizierung erster Regelungen zur Wertermittlung finden sich in der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (RGBl I, 1993). Diese wurden um das erste Vermögensteuergesetz vom 08.04.1922 (RGBl I, 335) sowie das zweite Vermögensteuergesetz vom 19.12.1923 (RGBl I, 1205) ergänzt. Aufgrund z. T. unterschiedlicher Bewertungsregelungen in den jeweiligen Ländern wurde das Be...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab 1979

Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Durch das StÄndG 1979 wurde aufgrund der Rspr des BVerfG BStBl II 1977, 526 die zumutbare Belastung iSd Abs 3 der Vorschrift geändert, und zwar durch eine Erweiterung der bei Berechnung der zumutbaren Belastung zu berücksichtigenden Kinder. Nach § 33 Abs 3 S 2 Nr 2 EStG 1979 wird im Gegensatz zur bisherigen Regelung auch ein Kind berücksichti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

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zfs 06/2022, Bemessung des ... / 2 Aus den Gründen:

[25] II. 1. Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg. Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung eines Hinterbliebenengeldes, das den vom Landgericht für angemessen erachteten Betrag in Höhe von insgesamt 12.000 EUR übersteigt. [26] a) Die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten aus § 10 Abs. 3 StVG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 25 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 52 Abs 34 S 1 EStG ist § 34a EStG idF Unternehmensteuerreformgesetz 2008, BGBl I 2007, 1912) ab VZ 2008 anzuwenden. Dies gilt gleichermaßen für die mit JStG 2009, BGBl I 2008, 2794 eingeführten Gesetzesänderungen, die rückwirkend für den VZ 2008 anzuwenden sind. Hierbei handelt es sich um eine sog echte Rückwirkung, die verfassungsre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.3 Belegenheit (Nr. 2)

Rz. 44 Weiterer Anknüpfungspunkt für die Verschonungsregelung ist die Belegenheit des Grundvermögens. So kann nach § 13d Abs. 3 Nr. 2 ErbStG nur im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes belegenes Grundvermögen der Verschonungsregelung unterfallen. Der Begriff des Inlandes wird vom Gesetz nicht definiert. Nach...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.8 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7g ErbStG)

Rz. 175 Das Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VWRehaG i. d. F. vom 01.07.1997, letzte Änderung durch Art. 13 des Gesetzes vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2652) hebt auf Antrag die Entscheidung einer DDR-Behörde aus der Zeit vom 08.05.1945 bis zum 02.10.1990 auf, sofern diese mit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Wertermittlung beim Erwerb von Todes wegen (Abs. 1 Satz 1, 2 und 6)

Rz. 20 Für Erwerbe von Todes wegen gibt § 10 Abs. 1 ErbStG ein Berechnungsschema vor und legt zugleich Legaldefinitionen für bestimmte Begriffe fest. Im ersten Schritt sind die einzelnen positiven Vermögensgegenstände gem. § 12 ErbStG zu bewerten und es ist zu prüfen, ob sachliche Steuerbefreiungen (§§ 13, 13a ff. ErbStG) auf diese anwendbar sind. Die sich hieraus ergebende S...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2 Die gemeinnützige Stiftung

Ausgewählte Literaturhinweise Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB 2007, Fach 2, 9439; Hüttemann. Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, Köln 2008; Ketel, Systematische Prüfung gemeinnützigkeitssteuerlicher Fragen, Steuer & Studium 2006, 504; Leisner-Egensperger, Vor §§ 51–68 in H/H/S, Stand 2016; Radeisen, Umsatzsteuerliche Absicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) in das EStG eingefügt. Gemäß der Anwendungsregel des § 52 Abs 8a EStG ist die Vorschrift des § 4j EStG erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen; im Bereich der Überschuss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nicht abzugsfähige BA

Rn. 78 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber äußert sich zur Behandlung der nicht abzugsfähigen BA wie folgt (BT-Drucks 16/4841, 63): Zitat „Soweit der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Gewinn aufgrund außerbilanzieller Hinzurechnungen (zB nicht abzugsfähige BA – § 4 Abs 5) entstanden ist, kann die Steuerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden, da diese Beträg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.9 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7h ErbStG)

Rz. 176 Das Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG, in Kraft getreten zum 01.07.1994, in der Fassung vom 01.07.1997, letzte Änderung durch Art. 12a des Gesetzes vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1387) regelt Ansprüche derjenigen, die in der Zeit vom 08.05.1945 bis zum 02.10.1990 infolge einer in der DD...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.6.2 Pflichtteilsergänzung

Rz. 79 Schließlich sind bei der Konzeption einer Vermögensnachfolgegestaltung unter Beteiligung einer Stiftung auch familienrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Daneben unterliegen lebzeitige Schenkungen des späteren EL der Pflichtteilsergänzung gem. § 2325 BGB. Der Wortlaut des Gesetzes erfasst nur Schenkungen, also zweiseitige Rechtsgeschäfte. Allerdings besteht in...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit § 10 ErbStG beginnt der zweite Abschnitt des Erbschaftsteuergesetzes, dessen Überschrift "Wertermittlung" lautet. Nachdem im ersten Abschnitt des Gesetzes geklärt wurde, welche Vorgänge der Erbschaftsteuer unterliegen, geht es hier um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Steuer. § 10 ErbStG regelt das "Was" und § 12 ErbStG das "Wie" der Bewertung. Die §§ ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Ausländische Kapitalgesellschaften, die im Inland als Personenunternehmen gelten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Durch das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25.06.2021 (s. BGBl I 2021, 2056) wurde § 95 Abs. 1 BewG um eine Regelung zur Lückenfüllung ergänzt. Es geht dabei um die Behandlung von gewerblich tätigen ausländischen Kapitalgesellschaften, die im Inland aufgrund der Sitztheorie (s. dazu BGH vom 27.1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2 Der Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) und seine Grenze

Rz. 21 Das Gesetz definiert in § 1922 BGB den erbrechtlichen Vermögensübergang als "Vonselbst­erwerb". Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es der ansonsten vom BGB vorgesehenen Einzel-Übertragungsakte nicht bedarf (so ist z. B. eine Auflassung beim erbrechtlichen Immobilien­übergang nicht erforderlich; nur für die Grundbuchsicherheit muss das Grundbuch berichtigt werden)....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Anwendungszeitpunkt

Rz. 1 § 37 Abs. 1 ErbStG regelt den Anwendungszeitpunkt des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in der jeweils aktuellen Fassung. So wurden zunächst die Änderungen aufgrund des Artikels 1 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG vom 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018) als anzuwenden auf Besteuerungszeitpunkte (s. § 9 Rn. 1) nach dem 31.12.2008...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1.2 Gütertrennung

Rz. 3 Ehegatten können per Ehevertrag ihre güterrechtlichen Verhältnisse bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abweichend regeln, wobei auch nicht im Gesetz aufgeführte Variationen möglich sind (s. § 1410 BGB). Dabei dürfen geltende Vorschriften jedoch nicht missachtet werden und der Vertrag darf nicht sittenwidrig sein, was insbesondere dann der Fall ist, wenn ein ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.4 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7c ErbStG)

Rz. 169 Das Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (AKG, in Kraft getreten am 01.01.1958, BGBl I 1958, 1747, letzte Änderung durch Art. 214 der Verordnung vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1328) regelt, welche Ansprüche gegen das Deutsche Reich (grundsätzlich sind alle Ansprüche durch den Krieg erloschen) a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sondertarif

Rn. 62 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Begünstigung wird in Form eines Sondertarifs von 28,25 % auf nicht entnommene Gewinne iSd § 34a Abs 2 EStG gewährt. Damit soll gewährleistet werden, dass betriebliche Gewinne in vergleichbarer Weise wie das Einkommen von KapGes besteuert werden und folglich ein Beitrag zur Rechtsform- und Finanzierungsneutralität geleistet werden soll (B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.4 Denkmalpflege

Rz. 40 Die vollumfängliche Steuerbefreiung des Buchst. b fordert als erste zusätzliche Voraussetzung die Bereitschaft des Erwerbers, die Gegenstände den geltenden Bedingungen der Denkmalpflege zu unterstellen. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich, da in einigen Ländern die Eintragung in ein solches Verzeichnis deklaratorische Bedeutung hat, während in anderen die Best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anzeige bei Erkennen der fehlerhaften LSt-Abführung

Rn. 24 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbG kann nur dann LSt einbehalten, wenn er den Arbeitslohn als Barlohn auszahlt. Erhält der ArbN einen lstpfl Sachbezug oder wird der Lohn von dritter Seite gezahlt, so kann der ArbG keine LSt "einbehalten". In diesen Fällen greift § 38 Abs 4 S 1 EStG. Danach gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der ArbN stellt dem ArbG den Fehlbetrag z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.2 Das Stiftungsgeschäft

Rz. 52 Das Gesetz setzt ein "Stiftungsgeschäft" als Bestandteil der Stiftungserrichtung voraus. Das Stiftungsgeschäft kann der Stifter lebzeitig vornehmen (§ 81 BGB) oder v.T.w. (§ 83 BGB). In beiden Fällen sind die unter Tz. 2.1.1. genannten Regelungsbereiche sowie Name und Sitz der Stiftung zwingend durch den Stifter zu regeln (§§ 81 Abs. 1 Satz 3, 83 Satz 2 BGB). 2.2.1 Sti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Neues Recht ab 01.07.2016

Rz. 2 § 28 Abs. 1 ErbStG war mit Gesetz vom 04.11.2016 (BGBl I 2016, 2464) mit Wirkung zum 01.07.2016 völlig neu gefasst worden. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Bundestages sah eine großzügige Stundungsregelung vor, die jedoch im Vermittlungsausschuss drastisch eingeschränkt wurde (vgl. Reich, BB 2016, 2647, 2649). Abs. 2 des § 28 ErbStG ist im Vergleich zur Vorgängerre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Umkehrung des § 1 Abs. 2 ErbStG?

Rz. 25 § 1 Abs. 2 ErbStG sieht zwar eine Angleichung der Steuerfolgen der Schenkungen unter Lebenden an die des Erwerbs von Todes wegen vor. Eine Regelung, wonach die Steuerfolgen des Erwerbs von Todes wegen den Schenkungen unter Lebenden angeglichen werden, enthält das Gesetz jedoch nicht. Es stellt sich daher die Frage der umgekehrten Anwendbarkeit von § 1 Abs. 2 ErbStG. Z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Tilgung in Jahresbeträgen (§ 28 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ErbStG)

Rz. 29 Der erste Jahresbetrag ist ein Jahr nach der Festsetzung der Steuer zu tilgen. Die weiteren Jahresbeträge sind dann jeweils im folgenden Jahr zu demselben Zeitpunkt zur Tilgung fällig. Hier ist auch davon auszugehen, dass die Zinsen für den jeweiligen Jahresbetrag ebenfalls fällig sind, sodass nicht ein Zinseffekt auf die noch nicht getilgten Zinsen entsteht. Nachdem d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Berechnung der fiktiven Ausgleichsforderung

Rz. 21 Für die tatsächliche Dauer der Zugewinngemeinschaft ist die fiktive Zugewinnausgleichsforderung nach den §§ 1372 ff. BGB zu ermitteln. § 5 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 ErbStG sehen für die erbschaftsteuerliche Behandlung jedoch auch punktuelle Abweichungen vor. Die Ausgleichsforderung hängt von dem Vergleich des Anfangs- und des Endvermögens der Ehegatten bzw. Lebenspartner a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 9 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der § 34a EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung) wurde in seiner Ursprungsfassung (ohne die Absätze 10 und 11) nach langwierigen Diskussionen und Abstimmungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912; s vor § 1 Rn 177 (Bitz)) eingeführt. Er stellt einen der Bausteine der Unternehmensteuerreform 2008 dar, wel...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Allgemeines

Rz. 25 Die übliche Miete ist in Anlehnung an die Miete zu schätzen, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (§ 186 Abs. 2 Satz 2 BewG). Der Begriff "Ausstattung" beinhaltet nicht den baulichen Zustand des Gebäudes bezogen auf Baumängel bzw. Bauschäden. Bei der für die übliche Miete maßgebenden Ausstattung handelt es sich um die...mehr