Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / 5. Finanzplandarlehen

Zu begrüßen ist, dass die Finanzverwaltung den Begriff des Finanzplandarlehens in Tz. 14 des BMF-Schreibens definiert. Definition: Danach ist ein Finanzplandarlehen ein Darlehen, das von vornherein in die Finanzplanung der Gesellschaft in der Weise einbezogen wird, dass die zur Aufnahme der Geschäfte erforderliche Kapitalausstattung der Gesellschaft krisenunabhängig durch ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Hinzurechnung von Entgelten für Dauerschulden (bis 2007, § 8 Nr 1 GewStG aF)

Tz. 145 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Einbringung zum Bw und Zwischenwert verweisen § 23 Abs 1 und Abs 3 S 1 UmwStG auf die entspr Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Durch § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG wird eine allgemeine stliche Rechtsnachfolge bestimmt. Daraus resultiert, dass die übernehmende Gesellschaft die im eingebrachten BV enthaltenen Schulden in ihrer gewstli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausübung des Bewertungswahlrechts (Antrag auf Minderbewertung, § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG ist der Ansatz der Beteiligung mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab beim Anteilstausch (und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Auf Antrag kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage, wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG gegeben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten (bis 2007, § 8 Nr 2 GewStG aF)

Tz. 148 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem Bw, Zwischenwert oder gW im Fall der Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115 – 119) an, verweisen § 23 Abs 1, Abs 3 S 1 und Abs 4 Hs 2 UmwStG auf eine entspr Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Hier ist eine allg stliche Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin festge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschließlich die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG (soweit § 11 UmwStG betroffen ist) für Tz. 5 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Bewertungsanlass und Bewertungsgegenstand (Einheit oder Vielheit von Einbringungsvorgängen)

Tz. 47 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Bewertungsregelungen für den Ansatz der Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG haben nur Relevanz, wenn diese Beteiligung bei der Übernehmerin der inl Besteuerung unterliegt; dh wenn die übernehmende Gesellschaft eine unbeschr stpfl Kap-Ges oder Gen ist oder wenn die übernehmende Gesellschaft eine (ausl) beschr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Beteiligte Körperschaften

Tz. 38 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Von dem dritten Teil der UmwStG iVm den §§ 2ff UmwG und §§ 174ff UmwG werden die aus der nachstehenden Übersicht sich ergebenden Fälle der Verschmelzung und Vollübertragung erfasst: a) Verschmelzungsfälle zwischen Kö (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.10):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG für Tz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Grundsätze

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die aufnehmende Kap-Ges oder Gen. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als das behandelt, wa...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Personengesellschaften sind nach deutschem Verständnis nicht als abkommensberechtigte Personen anzusehen, wenn diese nach Maßgabe des Typenvergleichs als transparent qualifiziert werden. Vielmehr ist in diesen Fällen auf den Gesellschafter abzustellen. Die FinVerw hat sich in Rz. 54 des BMF-Schreibens v. 10.11.2021 [1] zu den internationalen Aspekten des § 1a KStG geäußert. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern

§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG kennt folgende Tatbestände: Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Dies ist gegeben bei der (geänderten) Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte in einem Freistellungsstaat; Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaf...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.3 Liste der förderfähigen Fixkosten (aus FAQ 2.4. des BMWi)

Die FAQ 2.4. zur Überbrückungshilfe IV enthält eine umfangreiche Liste mit förderfähigen Fixkosten. Die Liste ist in der derzeitigen Fassung als belastbar zu bezeichnen, da es sich um eine fortlaufend aktualisierte Liste handelt, in der die Erkenntnisse der Förderprogramme Überbrückungshilfe I, II, III, sowie III Plus enthalten sind. Wesentliche Veränderungen bei der Überbrü...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Die Anwendung des § 15 AStG setzt kumulativ voraus, dass eine Familienstiftung i. S. d. Legaldefinition des § 15 Abs. 2 AStG mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland besteht, bei der also der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind, die Stiftung entweder von einem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter[1] gegr...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 2 Inhalt

Anzeigepflichtig sind Stpfl., die ihren Wohnsitz[1], ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2], den Ort ihrer Geschäftsleitung[3] oder ihren Sitz[4] im Inland unterhalten. Die Meldepflicht kann in den Fällen des § 138 Abs. 2 Nr. 2 AO auch von der ausl. Personengesellschaft oder einem Treuhänder wahrgenommen werden.[5] Die Anzeige hat beim nach den §§ 18ff. AO zuständigen FA zu erfolg...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 3 Praxisfragen

Der Tatbestand der Gründung ist nach tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen zu beurteilen. Hierbei ist auf den jeweils früheren Zeitpunkt abzustellen. Spätestens mit Bestehen einer dauerhaften Verfügungsgewalt über eine ausl. feste Geschäftseinrichtung liegt eine Betriebsstätte vor. Hierbei kommt es auf die Form der Entstehung nicht an. Das Vorliegen einer ausl. Betrieb...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.3 Bilanzkontrolle und BaFin

Rz. 187 Durch das BilKoG vom 15.12.2004 wurde ein 2-stufiges Verfahren zur Durchsetzung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen (= Enforcement) eingeführt.[1] Sinn und Zweck dieser Regelung war es, das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die Rechnungslegung der Wertpapieremittenten zu steigern. Eine privatrechtlich organisierte, vom Bundesministerium für Justiz und Verb...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.4 Internationale Einflüsse

Rz. 194 Als sog. "Internationalisierungsinstanz" (International Standard Setter) der Wirtschaftsprüfung wird die International Federation of Accounts (IFAC) , zu deren Mitgliedern zwischenzeitlich die Berufsorganisationen aller wichtigen Industrienationen zählen, bezeichnet. Für die Bundesrepublik Deutschland gehören der IFAC seit ihrer Gründung im Jahr 1977 die WPK und das I...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 1 Abgrenzung von anderen Prüfungen

Rz. 1 Die folgenden Ausführungen befassen sich mit externen, periodischen (jährlichen) Unternehmensprüfungen der Rechnungslegung (z. B. Einzel-Jahresabschluss und Einzel-Lagebericht) privatrechtlicher Unternehmen. Es stehen vor allem privat organisierte Prüfungen, insbesondere solche mit gesetzlicher Grundlage, im Zentrum des Interesses, deren Träger nur Wirtschaftsprüfer, v...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen; Veröffentlichung des BFH-Urteils v. 11.11.2015 – V R 8/15: Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2015 (BFH v. 11.11.2015 – V R 8/15, BStBl. II 2022, 288) entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nach den EuGH-Urteilen vom 29.4.2004 (EuGH v. 29.4.2004 – C-137/02 – Faxworld) und vom 1.3.2012 (EuGH v. 1.3.2012 – C-...mehr

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GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich

Zusammenfassung Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es seit dem 1.8.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss dafür bisher persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensgründung / 3.1 Vorgründungsgesellschaft bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern zu gründende Kapitalgesellschaft handelt, oder ein Einzelunternehmen, wenn es sich später um eine Kapi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensgründung / 3.3 Gründung einer Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft[1] kann aus Gründungskosten grundsätzlich den Vorsteuerabzug vor­nehmen. Die Unternehmereigenschaft einer Personengesellschaft entsteht dabei auch schon mit Vorbereitungshandlungen, wie bei einem Einzelunternehmen. Um den Vorsteuerabzug bei der Personengesellschaft aus Gründungskosten vornehmen zu können, müssen die entsprechenden Leistungen aber an...mehr

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Unternehmensgründung / 3 Unternehmensgründung bei Gesellschaften

Grundsätzlich ist bei der Gründung einer Gesellschaft zu unterscheiden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt. Bei der Gründung einer Kapital­gesellschaft sind mehrere Phasen zu unterscheiden, die für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft von Bedeutung sind. 3.1 Vorgründungsgesellschaft bei Gründung einer Kapitalgesellschaft Die Vor...mehr

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Unternehmensgründung / Zusammenfassung

Begriff Nur einen Unternehmer können die Rechtsfolgen des Umsatzsteuergesetzes treffen: Er schuldet im Regelfall die Umsatzsteuer für ausgeführte Leistungen und kann für Leistungsbezüge den Vorsteuerabzug vornehmen. Dabei beginnt die Unternehmereigenschaft schon mit den Vorbereitungshandlungen und nicht erst mit der Ausführung von Leistungen. Damit kann der Unternehmer für L...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 1 Systematische Einordnung

Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Sie erfasst die Gewinne aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen einer ausl. Gesellschaft ("Zwischengesellschaft"), die in einem Niedrigsteuerland ansässig ist und an der Inländer mehrheitlich beteili...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / a) Altgesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wermehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerbefreiung nach § 4b Nr. 3 UStG

Rz. 11 Der Erwerb von Gegenständen, deren Einfuhr nach den für die EUSt geltenden Vorschriften steuerfrei wäre, ist gem. § 4b Nr. 3 UStG befreit. Da sich die Steuerbefreiung nach den für die Steuerbefreiung der Einfuhr geltenden Vorschriften richtet, sind insoweit § 5 UStG und die hierzu ergangene EUSt-BefreiungsVO [1] maßgebend. Danach ist z. B. der innergemeinschaftliche Er...mehr

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Diskriminierungsverbot (EU)... / 2 Inhalt

Die Diskriminierungsverbote verbieten eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung des Ausländers. Nach dem Wortlaut enthalten die Diskriminierungsverbote ein Verbot zur Schlechterbehandlung (ohne sachlichen Grund) nach der Staatsangehörigkeit. Bei Gesellschaften ist statt auf die Staatsangehörigkeit auf den Sitz abzustellen.[1] Diese sog. offene Diskriminierung verbietet e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Mehrung des BV

Rn. 85 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BV der Gesellschaft einschließlich des Sonder-BV der Gesellschafter ist zu vermehren, und zwar – ebenfalls s Rn 73 – im Zeitraum zwischen Gründung und Beendigung des Betriebs (BFH BStBl II 1991, 564; 1999, 727; BFH/NV 1995, 866). Die Mehrung des BV umfasst auch stpfl (nicht aber: steuerfreie, s Rn 73, 75, 108) Gewinne aus der Veräußerung...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert nac... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten vor dem LG Frankenthal auf Zahlung eines erstrangigen Teilbetrages i.H.v. 11.741,91 EUR wegen einer Unterdeckung eines Fonds in Anspruch genommen, dem der Beklagte nach seiner Gründung beigetreten war. Das LG hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht, das OLG Zweibrücken, der Klage stattgegeben. Mit seiner ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 355 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der Bezeichnung der Steuer als "Jahressteuer" wird der Steuergegenstand zeitlich abgegrenzt. Die Steuer ist eine Jahressteuer, weil sie das Jahreseinkommen des StPfl erfasst. Daraus folgt: Die ESt ist keine "Lebenszeitsteuer". Steuergegenstand ist nicht das Gesamteinkommen, das der StPfl im Laufe der Zeit aus einer bestimmten Tätigkeit er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Doppelte Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 83 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei PersGes muss die Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen auf der Ebene der Gesellschaft (GrS BFH BStBl II 1984, 751/62; BFH BFH/NV 1999, 717; 1999, 1336; BStBl II 2000, 676; BFH IX B 46/08, BStBl II 2010, 815; BFH IX R 50/10, BStBl II 2011, 704; FG Ha DStRE 2002, 928 rkr; FG Ha DStRE 2004, 686 rkr; FG Ha 2 K 247/08, DStRE 2010, 1300 rkr; BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1a EStG enthält eine Sonderregelung (vgl dazu Hüttemann, DB 2007, 127; Hüttemann, DB 2007, 2053; Tiedtke/Möllmann, DStR 2007, 509) für Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen, den Vermögensstock, einer inländischen oder einer ausländischen Stiftung geleistet werden, welche die Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2–6 EStG erfüllen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Totalgewinn

Rn. 73 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Gewinneinkünften (zB selbstständige Tätigkeit, § 18 EStG, BFH BStBl II 2002, 276; FG Köln 10 K 3679/08, DStRE 2010, 1298 rkr) bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht auf das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung/Aufgabe/Liquidation (Totalgewinn, GrS BFH BStBl II 1984, 751; 1998, 727; 1999, 638; 2000, 22...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steuergestaltung

„(2) [1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist jede Gestaltung, ...” Rz. 31 [Autor/Stand] Weiter Begriff der Steuergestaltung. Der Begriff der Steuergestaltung selbst wird durch die Normengruppe der §§ 138d ff. AO grundsätzlich nicht definiert. Dies korrespondiert mit der Gesetzesbegründung, wonach der Begriff weit zu verstehen ist. Die Gesetzesbegründung erläutert d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Die handelsrechtliche Verpflichtung zur Aktivierung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes stimmt mit der steuerlichen Betrachtungsweise überein; hier ist der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ebenfalls zu aktivieren. Nach gefestigter steuerlicher Rechtsprechung ist Geschäftswert der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterschriftsbeglaubigung durch ausländischen Notar

Zusammenfassung Die Unterschriftsbeglaubigung eines ausländischen Notars muss dem deutschem Recht gleichwertig sein. Der Abgleich von Unterschriften mit Schriftproben reicht nicht aus. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die betroffene GmbH hatte vier Gesellschafter. Diese erhöhten im Wege der Beschlussfassung das Stammkapital der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 16 Geltung ... / 3 Rechtsprechung

Rz. 6 Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) vereinbar; sie verstößt insbesondere nicht gegen das Monopolverbot der Art. 81, 82 EGV und die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 EGV. Auch stehen die Bestimmungen des siebten Buches SGB über die Versicherungs- und Beitragspflicht im Einklang mit dem GG. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann Besitzgesellschaft sein. Bei der Beteiligung von nicht beherrschten Personengesellschaften an dem Besitzunternehmen liegt keine personelle Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen vor, wenn bei der Besitzgesellschaft umfassend das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Haben sich die Gemeinschafter zu der Verwaltung des streitgegenständlichen Grundstück...mehr