Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.6 Übertragungszeitpunkt

Rz. 10 Für die Abgrenzung zwischen den Absätzen 1 und 2 der Vorschrift kommt es entscheidend darauf an, ob im Zeitpunkt der Aufhebung des Grundstücksgeschäfts das Eigentum an dem Grundstück bereits übergegangen ist oder nicht. Ist das Eigentum noch nicht übergegangen, liegt nur ein Rechtsvorgang vor, der – z. B. bei Vorliegen eines Verpflichtungsgeschäfts – über eine Aufhebu...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.4 Zurückbehaltung eines Teils des Kaufpreises

Rz. 17 Höchstrichterlich geklärt ist hingegen, dass für die Anwendung von § 16 Abs. 1 Nr. 1 (bzw. Abs. 2 Nr. 1) GrEStG unschädlich ist, wenn der Veräußerer einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung dafür behalten darf, dass der Erwerber den Kaufvertrag rückgängig machen will (vgl. BFH v. 21.12.1960, III 194/57U, BStBl III 1961, 163, und BFH v. 4.12.1985, II R 171/84, BStB...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.2 Durchsetzbarkeit des Anspruchs

Rz. 22 Voraussetzung für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG ist, dass die Rückgängigmachung notfalls auch gegen den Willen des anderen Vertragspartners durchgesetzt werden kann. Steht ein derartiger Rückabwicklungsanspruch bzw. ein entsprechendes Rücktrittsrecht unbestritten fest, ist es aber nicht unbedingt erforderlich, dass die Rückabwicklung bzw. der Rücktritt du...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.4 Insolvenz einer Erbengemeinschaft

Rz. 24 Bei einer noch nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, fällt ein sich aus § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG ergebender Anspruch auf Aufhebung der Steuerfestsetzung und Erstattung der gezahlten Grunderwerbsteuer in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters und nicht in die entsprechenden Befu...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.2.5 Besteuerung von NFT

Für die Besteuerung von NFT kann ebenfalls auf das BMF-Schreiben zurückgegriffen werden. Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungen von NFT sind pauschale Besteuerungsaussagen allerdings kritisch zu bewerten. Bei digitaler Kunst wie der Nyan Cat[1], mag es noch relativ einfach sein, eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu betrachten. Demgegenüber ist die Einordn...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.1 Formerfordernis für Aufhebungsvertrag

Rz. 14 Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst in erster Linie die auf einem freien Willensentschluss der Vertragsparteien beruhende und in deren gegenseitigem Einvernehmen erfolgende Aufhebung eines Erwerbsvorgangs durch einen Aufhebungsvertrag. Zwar schreibt § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG selbst die Form eines solchen Aufhebungsvertrags nicht vor. Nach der Rechtsprec...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1 Die freiwillige, einvernehmliche Rückgängigmachung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

3.1.1 Formerfordernis für Aufhebungsvertrag Rz. 14 Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst in erster Linie die auf einem freien Willensentschluss der Vertragsparteien beruhende und in deren gegenseitigem Einvernehmen erfolgende Aufhebung eines Erwerbsvorgangs durch einen Aufhebungsvertrag. Zwar schreibt § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG selbst die Form eines solchen Aufheb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2 Rückgängigmachung aufgrund eines Rechtsanspruchs (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

3.2.1 Nichterfüllung von Vertragsbedingungen Rz. 21 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG setzt voraus, dass ein Rechtsanspruch eines der Vertragsbeteiligten auf Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs besteht, weil Vertragsbedingungen (i. S. v. Vertragsbestimmungen, vgl. BFH v. 23.2.1956, BStBl II 1956, 131) nicht erfüllt worden sind. Ein solcher Rechtsanspruch kann s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.4 Grundstücksbegriff

Rz. 8 Der in § 16 GrEStG verwendete Begriff "Grundstück" deckt sich mit dem des § 2 GrEStG. Er umfasst also auch Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Boden und dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte.mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.2.2 Abgrenzung des Anwendungsbereich

Rz. 30 Kein Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG liegt vor, wenn es zu keiner wirksamen Grundstücksübereignung gekommen ist, weil die Übertragung des Eigentums nichtig ist. In einem derartigen Fall ist eine Rückauflassung nicht notwendig; es genügt eine Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB). Bei formnichtigen Verpflichtungsgeschäften (§§ 313 S. 1, 125 BGB) kommt es f...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.4 Erstattung von Anschaffungskosten

Rz. 39 Fraglich ist, ob eine nachträgliche Herabsetzung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage i. S. v. § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorliegt, wenn der Verkäufer eines Grundstücks dem Erwerber die gesamten oder einen Teil der im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandenen Anschaffungsnebenkosten erstattet. Das Sächsische FG v. 25.5.2011, 4 K 205/07, StBW 2012, 297, hat die...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.1 Wegfall der Steuerpflicht für zwei Rechtsgeschäfte

Rz. 3 Der Gesetzgeber geht bei der Konzeption der Steuertatbestände des § 1 GrEStG davon aus, dass durch die davon erfassten Rechtsvorgänge ein entsprechender Grundstücksumsatz tatsächlich auch erfolgt und damit das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis verwirklicht werden wird. Spätere Ereignisse lassen die einmal entstandene Grunderwerbsteuer unberührt (vgl. BFH v. 13.5....mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.5 Relevanter Zeitpunkt des Rückerwerbs

Rz. 9 § 16 GrEStG sieht 3 Tatbestände vor, die danach differenzieren, ob ein Rechtsgeschäft vor dem Übergang des Eigentums am Grundstück auf den Erwerber rückgängig gemacht wird (§ 16 Abs. 1 GrEStG), der Rückerwerb nach dem Eigentumsübergang erfolgt (§ 16 Abs. 2 GrEStG) oder aber lediglich die Gegenleistung nachträglich herabgesetzt wird (§ 16 Abs. 3 GrEStG).mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.3 Zeitpunkt der Zugehörigkeit zum Vermögen

Rz. 46 Da § 1 Abs. 2a GrEStG grundstücksbezogen gesehen werden muss, entsteht der Anspruch nach § 16 GrEStG nur für diejenigen Grundstücke, die im Zeitpunkt der Rückübertragung noch zum Vermögen der Personengesellschaft gehören. Ausgehend von den für eine unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG maßgeblichen Grundsätzen verliert ein Gesell...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.1 Nichterfüllung von Vertragsbedingungen

Rz. 21 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG setzt voraus, dass ein Rechtsanspruch eines der Vertragsbeteiligten auf Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs besteht, weil Vertragsbedingungen (i. S. v. Vertragsbestimmungen, vgl. BFH v. 23.2.1956, BStBl II 1956, 131) nicht erfüllt worden sind. Ein solcher Rechtsanspruch kann sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.3 Löschung einer Auflassungsvormerkung

Rz. 23 Eine tatsächliche Rückgängigmachung setzt nach der Rechtsprechung des BFH, insbesondere die Löschung einer zugunsten des Erwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus. Es genügt nicht, dass der Erwerber zur Bewilligung der Löschung einer solchen Vormerkung erst nach einer einvernehmlichen Lösung der Vertragsparteien über die Modalitäten der Rückabwicklung des R...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.2 Rückerwerb durch Zwangsversteigerung

Rz. 32 Wird ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung zurückerworben, kommt eine Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auch dann nicht in Betracht, wenn bei der vorhergehenden Grundstücksveräußerung zugunsten des Rückerwerbers ein Rücktrittsrecht vereinbart worden war. Denn hier fehlt es aufgrund der von der Gläubigerin des Erwerbers b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.8 Analoge Anwendung von § 16 GrEStG

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen einer Steuerbefreiungsvorschrift nicht vor und stellen sich diese nachträglich ein (ausgeschiedener Gesellschafter macht Ausscheiden rückgängig), bleibt aber der steuerbare Erwerbsvorgang selbst unberührt, scheidet eine unmittelbare Anwendung des § 16 GrEStG aus. Eine analoge Anwendung der Vorschrift ist ausgeschlossen. Die in § 16 Abs. 1 un...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 1 Begründung (Auszug) vom 22.11.1982 – BT-Drs. 9/2114

Rz. 1 Zu § 16 Entsprechend dem geltenden Recht sieht die Regelung vor, dass die Grunderwerbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nicht zu erheben, zu erstatten oder zu ermäßigen ist, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird (Abs. 1), wenn das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurückerworben wird (Abs. 2) oder wenn die Gegenleistung herabgesetzt wird (...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 3 Anzeigeverfahren bei Umlegungen, Grenzregelungen und Grenzbereinigungen

Rz. 15 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG 1983 sind dem zuständigen Finanzamt Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck u. a. über Entscheidungen, durch die ein Wechsel im Grundstückseigentum bewirkt wird, zu erstatten. Abweichend hiervon hat der Hessische Minister der Finanzen bei Bodenordnungsmaßnahmen einem vereinfachten Anzeigeverfahren unter der Voraussetzung zugestimm...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.5 Befristung des Rücktrittsrechts

Rz. 25 Wird bei einem vertraglich vereinbarten, zeitlich befristeten Rücktrittsrecht die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts mehrfach zeitlich zwar jeweils rechtzeitig verlängert, die jeweilige Verlängerung aber von einem vollmachtslosen Vertreter vereinbart und erst später genehmigt, und wird das Rücktrittsrecht schließlich vor Ablauf der letzten Fristverlängerung tatsä...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.5 Smart Contracts und ihre Bedeutung in einer dezentralen Tokenökonomie sowie Web3

Über die Blockchain-Technologie können neben dem bloßen Transfer von Kryptowährung auch noch komplexere Transaktionen über spezielle Blockchain-Programme, sog. Smart Contracts[1] abgewickelt werden. Diese führen nach zuvor definierten Bedingungen bestimmte Aktionen aus, i. S. eines klassischen Wenn-Dann-Schemas. Smart Contracts sind im Ergebnis eine Codesequenz, die auf eine...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.6.1 Token, Coin und wichtige technische Standards

Mit der Blockchain-Technologie können vielfältigste Zustände, Rechte, Anteile und Grundstücke tokenisiert und damit digital repräsentiert werden. Gleichzeitig erleichtert dies den Austausch, die Teilbarkeit sowie Handelbarkeit von körperlichen und nicht körperlichen Gegenständen bzw. Rechten.[1] Zur weiteren Ausdifferenzierung muss bei Token zwischen Fungible-Token und Non-Fu...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.7 Non-Fungible-Token

Im Unterschied zu Fungible-Token unterscheiden sich Non-Fungible-Token (NFT) dadurch, dass die damit repräsentierten Token einzigartig sind und nicht mit anderen Token ausgetauscht werden können. In den Jahren 2021 und 2022 erlebte der NFT-Markt einen regelrechten Boom und ebbte danach stark ab. Die Gewährleistung einer einzigartigen Repräsentation von virtuellen oder realen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben (vgl. BFH v. 11.5.1966, II 73/62, BStBl III 1966, 491, BFH v. 9.8.1989, II R 145/86, BStBl II 1989, 981, und BFH...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.3 Leistungen in virtuellen Welten

Damit ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegt, benötigt es einen gegenseitigen Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung. In diesem Zusammenhang gibt es eine interessante BFH-Entscheidung vom 18.11.2021 zur Umsatzsteuerbarkeit der Vermietung von virtuellem Land. Dies ist insbesondere für virtuelle Metaverse-Transaktionen relevant, die für den Handel ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.5 Rückabwicklung unterliegt allein der Grunderwerbsteuer

Rz. 35 Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG greift auch in Fällen ein, in denen ausschließlich die Rückabwicklung des Erwerbsvorgangs Grunderwerbsteuer auslöst. Überträgt z. B. der Alleingesellschafter einer GmbH mit Grundbesitz 20 % seiner Anteile an einen Dritten und wird der Erwerb später rückgängig gemacht, weil der Dritte den vereinbarten Kaufpreis nicht begleich...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 4 Zusammentreffen von Vertiefung und Erhöhung von Grundstücken

Kommt es bei benachbarten Grundstücken in Hanglage einerseits durch Abgrabungen des tiefer gelegenen Grundstücks zu einer weiteren Vertiefung und andererseits durch Aufschüttungen auf dem höher gelegenen Grundstück zu weiteren Erhöhungen, was am Ende zu einem Geländedruck auf eine Stützmauer auf der Grenzlinie des tiefer gelegenen Grundstücks führt, die einzustürzen droht, i...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.2 Die Sicherung an unbeweglichem Vermögen: Grundstücke

Zum unbeweglichen Vermögen gehören in erster Linie Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Schiffe; die Darstellung soll sich auf Grundstücke beschränken. Mittel zur Sicherung an einem Grundstück sind Grundschulden[1], Hypotheken[2] und Rentenschulden.[3] Im Geschäftsverkehr hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, und die Rentenschuld fristet n...mehr

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Einfriedung und Einzäunung des Grundstücks

Zusammenfassung Überblick Zu "Einfriedungen" zählen Anlagen, die an oder auf der Grundstücksgrenze stehen und die Aufgabe haben, die Grenze zu sichern und das Grundstück vor unbefugtem Betreten durch Mensch und Tier zu schützen.[1] Dazu zählen z. B. Zäune, Mauern und Hecken. 1 Einführung Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Be...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.15 Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage sowie für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein [1] Abschnitt X: Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke § 2...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.10 Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage. Die Einfriedigungspflicht ist Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes über die Beschaffenheit, den Standort und die Kostentragung von Grundstückseinfriedigungen zur Anwendung kommen.[1] Es gelten f...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.9 Niedersachsen

In Niedersachsen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber dem Nachbarn, bevor eine Grundstückseinfriedung errichtet, beseitig...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt eine Einfriedigungspflicht nur im Außenbereich zum Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen, nicht dagegen in Innenortslage. In Innenortslage müssen sich die Nachbarn mangels näherer Regelung über Standort und Beschaffenheit von Grundstückseinfriedigungen einigen, soweit nicht Ortssatzungen zu beachten sind. Können sich die N...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 3.3 Das Naturschutzrecht

Für Grundstücke in der freien Natur sind die landesrechtlichen Einfriedungsverbote aufgrund der Landschaftspflegegesetze der Bundesländer zu beachten. Tote Einfriedungen gelten nach Naturschutzrecht als sog. Sperren, die in der freien Natur grundsätzlich nicht erlaubt sind.mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4 Das private Nachbarrecht

Ist eine Einfriedung an der Grenze zum Nachbargrundstück nach öffentlichem Recht zulässig, besagt dies einerseits noch nicht, dass der Nachbar mit ihr einverstanden sein muss. Andererseits kennt das öffentliche Recht keine Einfriedungspflicht zum Schutz benachbarter Grundstücke. Die Bauordnungen der Bundesländer regeln Einfriedungspflichten nur für Baugrundstücke entlang öff...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / Zusammenfassung

Überblick Zu "Einfriedungen" zählen Anlagen, die an oder auf der Grundstücksgrenze stehen und die Aufgabe haben, die Grenze zu sichern und das Grundstück vor unbefugtem Betreten durch Mensch und Tier zu schützen.[1] Dazu zählen z. B. Zäune, Mauern und Hecken.mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.4 Brandenburg

In Brandenburg besteht wie in Berlin eine generelle Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber dem Nachbarn, bevor eine Grundstückseinfriedung errichtet, beseitigt oder wesentlich geändert wird. Es gelten fo...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.7 Hessen

In Hessen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage. Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Hessen [1] § 14 Errichtung (1) Der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks ist auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflich...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 2.1 Die Einfriedung

Als Einfriedung wird von der Rechtsprechung eine Anlage an oder auf der Grundstücksgrenze verstanden, die ein Grundstück nach außen abschirmt, sei es zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten durch Menschen oder Tiere, sei es zum Zwecke der Abwehr von Einwirkungen von außen etwa durch Lärm, Wind oder Straßenschmutz oder sei es zur Verhinderung der Einsicht. Demzufolge wird von...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.12 Saarland

Im Saarland besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Tieren au...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.14 Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder fremden Tieren aufge...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.16 Thüringen

In Thüringen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Tieren a...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 2 Zum Begriff der Einfriedung

2.1 Die Einfriedung Als Einfriedung wird von der Rechtsprechung eine Anlage an oder auf der Grundstücksgrenze verstanden, die ein Grundstück nach außen abschirmt, sei es zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten durch Menschen oder Tiere, sei es zum Zwecke der Abwehr von Einwirkungen von außen etwa durch Lärm, Wind oder Straßenschmutz oder sei es zur Verhinderung der Einsicht. ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.3 Berlin

In Berlin besteht eine generelle Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Berlin [1] § 21 Einfriedungspflicht Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlan...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.11 Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Ti...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.13 Sachsen

Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz kennt keine Einfriedungspflicht und statuiert stattdessen ein Einfriedungsrecht. Insoweit stimmt das Gesetz mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch überein, das in § 903 BGB dem Grundeigentümer auch das Recht zum Einfrieden seines Grundstücks einräumt, ohne ihm eine derartige Verpflichtung aufzuerlegen. Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.6 Hamburg

Hamburg hat ebenfalls kein Nachbarrechtsgesetz. Zu beachten ist aber die Hamburger Bauordnung, die folgende Regelung trifft: Bauordnung Hamburg [1] § 11 Einfriedigungen [2] Bauliche Einfriedigungen an der Grenze zu öffentlichen Wegen und Grünflächen sowie an der Grenze zu benachbarten Grundstücken in der Tiefe der Vorgärten sind bis zu einer Höhe von 1,50 m, vom eigenen Grund gem...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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