Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundbesitz von Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften

a) Vorbemerkungen Rz. 223 [Autor/Stand] Allgemein zum Umfang des Betriebsvermögens von Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG vgl. § 97 BewG Rz. 1161 ff. Rz. 224– 228 [Autor/Stand] Einstweilen frei. b) Grundbesitz Rz. 229 [Autor/Stand] Nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden (durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[4] gest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zurechnung von Grundstücken zum Grundvermögen

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Frage, ob das Betriebsgrundstück, losgelöst vom Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde, ist für die Bewertung zum Zweck der Grundsteuerbemessung bis 31.12.2024 unter Anwendung der §§ 68 ff. BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] zu beantworten. Nach § 68 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] gehören zum Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundbesitz von inländischen Körperschaften und Vermögensmassen

a) Vorbemerkungen und allgemeine Grundsätze Rz. 207 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen zählen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei spielt keine Rolle, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsgrundstücken

Rz. 89 [Autor/Stand] Betriebsgrundstück i.S.d. § 99 BewG ist jeder Grundbesitz, der zu einem Gewerbebetrieb gehört, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zum Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 Abs. 1 BewG). Rz. 90 [Autor/Stand] Zum Begriff des Grundbesitzes vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuordnung von Grundbesitz einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BewG bei Überlassung an eine Tochtergesellschaft

Rz. 236 [Autor/Stand] Ein besonderes Problem ergab sich nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage im Zusammenhang mit der Regelung des § 99 Abs. 2 Satz 4 BewG a.F., nach der – abweichend von § 99 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 BewG a.F. – der den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BewG bezeichneten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehörende ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung der Betriebsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 3 BewG ist es für die Bewertung des Grundbesitzes ohne Belang, ob er ein Betriebsgrundstück (i.S.v. § 99 Abs. 1 BewG) darstellt oder nicht. Dadurch wird vermieden, dass gleichartige Grundstücke nach verschiedenen Kriterien bewertet werden, je nachdem, ob sie Betriebsvermögen oder Privatvermögen bzw. land- und forstwirtschaftliches Vermöge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Der durch Formwechsel umgewandelten Personengesellschaft gehören Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft

8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die umgewandelte Pers-Ges zu mind 95 % an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umwandlung der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen nicht zu einer wes Änderung des Gesellschafterbestands iSd § 1 Abs 2 a GrEStG. Die Kap-Ges f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundbesitz von inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2 Satz 4 a.F.)

1. Grundbesitz von inländischen Körperschaften und Vermögensmassen a) Vorbemerkungen und allgemeine Grundsätze Rz. 207 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen zählen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei spielt keine Rolle, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit e...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des Grundvermögens

Rz. 25 [Autor/Stand] Nur für den übrigen Grundbesitz und damit die Mehrheit der wirtschaftlichen Einheiten wird als Bewertungsansatz ein neues Verfahren eingeführt, das nutzungs-, größen- und lageunabhängig durchgängig auf den Bodenwert abstellt. Dieser sei aufgrund der Differenzierung der Bodenrichtwerte und der unterschiedlichen Größe der Grundstücke ebenfalls geeignet, ei...mehr

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ZErb 09/2022, Auslegung des... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten vorliegend über Ansprüche nach dem Tod der Erblasserin B. am 25.8.2017. Die Beklagten haben die Erblasserin aufgrund Testaments vom 24.3.2015 gemeinschaftlich beerbt. In diesem Testament ordnete die Erblasserin u.a. zugunsten des Klägers zwei Vermächtnisse an: Zitat … 5. Mein Haus in der F.straße 19 erhält mein Patenkind, D. mit der Auflage Frau M.. solan...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / II. Anknüpfung an die allgemeinen Vorschriften

Rz. 47 [Autor/Stand] Der erste Teil des Landesgrundsteuergesetzes BW (§§ 1–12 LGrStG BW) enthält allgemeine Vorschriften und entspricht mit den Regelungen zum Steuergegenstand, zu den Befreiungen, zur Steuerschuldnerschaft und zur Haftung in weitem Umfang den Regelungen des Grundsteuergesetzes. Mit § 1 LGrStG BW, der die Entstehung der Grundsteuer, die Hebesatzabhängigkeit u...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. Überblick

Rz. 35 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW ist klar und übersichtlich aufgebaut und in sieben Abschnitte gegliedert (siehe Abb. 1). Neben der Festlegung von Grund- und Höhentatbestand werden Festsetzung, Erhebung und Erlass der Grundsteuer geregelt. Im Vergleich zur bundeseinheitlichen Regelung, bei der die Bewertung des Steuergegenstands im BewG verankert ist, rege...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 99 Betriebsgrundstücke

Schrifttum: Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Birgel, Bedarfsbewertung von Betriebsgrundstücken, UM 2004, 31; Braun, Betriebsaufspaltungen im neuen Erbschaftsteuerrecht – Problemhinweise und erste Gestaltungsempfehlungen, Ubg 2009, 647; Braun/Eisele, Grunderwerbsteuerliche Immobilien...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 180 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Grundsteuerwerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Grundsteuerwertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegens...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 38 LGrStG BW mit § 247 BewG

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 118 [Autor/Stand] (1) Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl 0,55 Promille. (2) Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 1,30 Promille. (3) Die Steuermesszahl nach Absatz 2 wird um 30 Prozent ermäßigt, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Überwiegend dient ein Grundstück zu Wohnzwecken, wenn der Anteil der Wohnnutzung an de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Sonderregelung in den neuen Bundesländern

Rz. 27 Mietern und Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken für Erholungszwecke in den neuen Bundesländern, die staatlich verwaltet waren oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung bestand, konnte auf Antrag ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt werden (§ 20 Abs. 1 VermG). Wenn also der enteignete Eigentümer restituiert worden war, konnte der M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 168 [Autor/Stand] Die folgenden Ausführungen zu D.II bis IV. betreffen die alte, bis zum 31.12.2008 geltende[2], noch in einer gewissen Übergangszeit für die Praxis bedeutsame Rechtslage zu § 99 Abs. 2 BewG a.F. Zur Entwicklungsgeschichte des § 99 Abs. 2 BewG a.F. und dessen Streichung vgl. oben, Rz. 58 ff. und 2 ff. Rz. 169 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 99 Abs. 2 Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.1 Formwechsel einer Personengesellschaft (§§ 190, 191 Abs 1 Nr 1 UmwG)

Tz. 95 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Geht bei einer Umwandlung Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, kommt es in Ermangelung eines Vermögensübergangs nicht zu einem zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel (s Tz 8)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] § 99 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des Betriebsgrundstücks (näher dazu Rz. 82 ff.). Danach ist Betriebsgrundstück der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundbesitz (vgl. dazu § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung.[2]), soweit er bei isolierter Betrachtung, d.h. losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb, zum Grun...mehr

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ZErb 09/2022, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Mit notarieller Urkunde vom 27.4.2021 (…) beantragte die Antragstellerin die Erteilung eines Erbscheins, wonach sie alleinige Erbin des am 30.6.2020 in Merzig verstorbenen Erblassers geworden sei; ein von ihr zuvor unter dem 24.9.2020 eingereichter gleichlautender Erbscheinsantrag (Az. 6 VI 451/20 AG Merzig) war in der Folge zurückgenommen worden. Der Erblasser war zum Zeit...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.1.1 Schonpflichten

Gegenseitige Rücksichtnahme Da die Grunddienstbarkeit das Eigentum am dienenden Grundstück beschränkt, liegt zwischen dem Eigentümer und dem Grunddienstbarkeitsberechtigten ein Interessenwiderstreit vor: Im Allgemeinen möchte jeder der Beteiligten in größtmöglichem Umfang seine Rechte ausüben und das dienende Grundstück für eigene Zwecke nutzen. Miteinander in Einklang zu brin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 132 [Autor/Stand] (1) Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke bestimmen und abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festsetzen. (2) Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 3 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit Grunddienstbarkeiten können Grundstücke, aber auch grundstücksgleiche Rechte [1] belastet werden. Eine Grunddienstbarkeit kann als Gesamtbelastung für mehrere Grundstücke begründet werden, wenn sich die Ausübung der Dienstbarkeit notwendigerweise auf diese Grundstücke erstreckt und die Belastung dort die gleiche Benutzung sichert.[2] Für die Belas...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 2 Begriff und Rechtsnatur

Eigentumsbeschränkung Bei der Grunddienstbarkeit geht es um 2 (meist benachbarte) Grundstücke und ihre Eigentümer, von denen einer zugunsten des anderen bestimmte Beschränkungen seines Eigentums hinnimmt. Genauer ist das Ganze in § 1018 BGB geregelt[1]: Zitat Das sagt das Gesetz Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belas...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.2 Mehrere Berechtigte

"Hinterlieger" Kein seltener Fall: Auf mehreren hintereinander liegenden Grundstücken sollen ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Ver- und Entsorgungsanlagenrecht durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Hier sind 2 Wege möglich: Zugunsten des jeweiligen Eigentümers jedes der hintereinander liegenden Grundstücke kann an jedem der davor liegenden Grundstücke ein jeweils an d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Keine Bedeutung für Grundsteuer, Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer und Gewerbeertragsteuer

Rz. 13 [Autor/Stand] Für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung nach dem bis zum 31.12.2024 fortgeltenden aktuellen Recht ist es ohne Belang, ob Grundbesitz (vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2]) zu den Betriebsgrundstücken gehört. (zum künftigen, ab 1.1.2025 geltenden Recht zur Bewertung des Grundbesitzes inklusive der Betriebsgrundstücke für Zwec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsteuer und Gewerbesteuer

Rz. 264 [Autor/Stand] Gemäß § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] werden Einheitswerte auch für inländische Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 BewG festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Feststellungsbescheid i.S.v. § 179 Abs. 1 AO. Im Einheitswertbescheid sind gem. § 19 Abs. 3 Nr. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] auch Fest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Übertragung durch eine Schwesterpersonengesellschaft

Tz. 105 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird ein Grundstück von einer Gesamthand (zB Pers-Ges oder Erbengemeinschaft) auf eine andere Pers-Ges übertragen, ist dieser nach § 1 Abs 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgang gem § 6 Abs 3 S 1 GrEStG stbefreit, soweit die (sachenrechtliche) Mitberechtigung am Grundbesitz in der erwerbenden Pers-Ges fortgeführt wird. Der Vorgang unterliegt de...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 LGrStG BW bestimmt den Gegenstand der Bewertung und knüpft damit an § 24 Abs. 1 LGrStG BW an, der die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße für die Bewertung des Grundbesitzes festlegt. Der Gesetzgeber lehnt sich an den in § 2 BewG verwendeten Begriff an. Das Bewertungsgesetz gibt selbst keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / IV. Besonderheiten bei den Steuermesszahlen

Rz. 58 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl nach § 40 Abs. 1 LGrStG BW 0,55 Promille und entspricht damit der Steuermesszahl in § 14 GrStG, während für Grundstücke die Steuermesszahl grundsätzlich 1,30 Promille beträgt und damit von § 15 GrStG, der für unbebaute und bebaute Grundstücke regelhaft 0,34 Promille vorsieht, abweicht....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.3 Ausschluss der Ausübung von Rechten

Rechtsausübungsverbote Nach der 3. Alternative des § 1018 BGB kann ein Grundstück mit einer Grunddienstbarkeit dahin belastet werden, dass der jeweilige Eigentümer bestimmte aus seinem Eigentum fließende Rechte dem herrschenden Grundstück gegenüber nicht geltend machen darf. Dieser Fall betrifft vor allem die Verpflichtung, die Nachbarrechte aus §§ 904 ff. BGB nicht auszuüben...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.1.3 Einzelfälle

Geh- und Fahrrecht Eine Benutzungsdienstbarkeit ist auch mit einer Kombination verschiedenartiger Befugnisse zur Nutzung des dienenden Grundstücks zulässig. Häufiger Anwendungsfall ist das Fahr- und Wegerecht. Hierdurch erhält der Berechtigte zum belasteten Grundstück Zugang, etwa um darauf (zu seinem eigenen Grundstück) zu gehen oder zu fahren. Soll zusätzlicher Inhalt auch ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Messzahlenermäßigungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Auch wenn die Bewertung von Grundstücken unabhängig davon erfolgt, ob bebaute oder unbebaute Grundstücke vorliegen, werden bestimmte Grundstücke durch eine Messzahlenermäßigung begünstigt.[2] § 40 LGrStG BW sieht in Absatz 3 eine Messzahlenermäßigung von 30 Prozent für Grundstücke vor, die überwiegend (> 50 Prozent) Wohnzwecken dienen, die dem Sozialsta...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.2 Auslegung

Unklarer Wortlaut In Zweifelsfällen muss bei einem nicht völlig klaren Wortlaut der Eintragung eine Auslegung des Inhalts der Eintragungsbewilligung erfolgen. Hierbei sind auch die Grundsätze von Treu und Glauben [1] heranzuziehen. Sie kommen vor allem dann zum Tragen, wenn sich die Verhältnisse aufgrund der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung verändert haben.[2] Grund...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.4 Vorteil für Berechtigten

§ 1019 BGB schränkt den zulässigen Inhalt der Grunddienstbarkeit weiter ein, und zwar dahin, dass die Belastung "für die Benutzung des Grundstücks des Berechtigten einen Vorteil bietet". Anderenfalls ist die Grunddienstbarkeit nichtig und von Amts wegen zu löschen. Vorteil zwingend geboten Die Grunddienstbarkeit kann gelöscht werden, wenn das für ihre Bestellung maßgebliche Bed...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 13.1 Wegerecht

Als Eigentümer des im Grundbuch von…, Band…, Blatt…, verzeichneten Grundstücks bewillige und beantrage ich, auf dem Blatt des mir gehörenden Grundstücks für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks… das Recht einzutragen, am westlichen Rand meines Grundstücks einen Streifen von 3 m Breite zum Fahren und Gehen von der …-Straße aus bis zum herrschenden Grundstück und zurück z...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.2 Verbot bestimmter Handlungen

Verbotsdienstbarkeit Die zweite Art der nach § 1018 BGB zugelassenen Grunddienstbarkeiten betrifft die Belastung des Grundstücks in der Weise, dass auf ihm "gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen". Klarer Inhalt Bei der Bestellung einer solchen Grunddienstbarkeit müssen die betreffenden Handlungen inhaltlich genau festgelegt und entsprechend eingetragen werden. So s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnungsfeststellung

Rz. 115 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 AO [2] anzusehen ist. Die steuerlic...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.1.2 Nutzung von Teilflächen

Ausübung beschränkt auf Teilfläche Zulässig ist eine Dienstbarkeit, die zwar auf dem ganzen Grundstück lastet, deren Ausübung sich aber auf eine näher bezeichnete Teilfläche unter Ausschluss des Eigentümers beschränkt.[1] Sind der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit und der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur gleichberechtigten Mitbenutzung des Grundstücks befugt, könn...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.1 Eigentümer oder Dritte

Wer ist berechtigt? Berechtigt aus der Grunddienstbarkeit ist der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks. Dies schließt indes eine Mitbenutzung des dienenden Grundstücks durch Dritte nicht aus. So kann ein dingliches Wegerecht grundsätzlich auch von solchen Personen ausgeübt werden, die zu dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks in besonderen Beziehungen stehen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 278 [Autor/Stand] Wird der Wert des Betriebsgrundstücks für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer benötigt (vgl. dazu oben, Rz. 246 ff.), ist der Grundstückswert für die Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG (vgl. oben, Rz. 125 ff.) nach § 157 Abs. 1 und 3 i.V.m. den §§ 159 und 176 bis 198 sowie für die Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG (v...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 13.2 Baubeschränkung

Ich, Eigentümer des Grundstücks…, in…, eingetragen im Grundbuch von…, Band…, Blatt…, bewillige und beantrage, zugunsten des jeweiligen Eigentümers des in demselben Grundbuch Band…, Blatt…, verzeichneten Grundstücks folgende Grunddienstbarkeit einzutragen: Mein Grundstück darf in einer Breite von 7 m von der gemeinsamen Grundstücksgrenze an nicht bebaut und nur mit einer lebe...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 91 [Autor/Stand] (1) Der Grundsteuerwert der Grundstücke ermittelt sich durch Multiplikation ihrer Fläche des Grund und Bodens mit dem jeweiligen Bodenrichtwert gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB). Maßgebend ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der Bodenrichtwertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet. (2) Die Bodenrichtwerte sind von den ...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 9 Übertragung

Teil des Grundstücks Die Grunddienstbarkeit ist nicht selbstständig übertragbar (und damit auch nicht pfändbar), weil sie gemäß § 96 BGB wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks ist und daher notwendig dessen Schicksal teilt. Sie kann also lediglich zusammen mit dem Grundstück übertragen werden. Der Erwerber des herrschenden Grundstücks erwirbt automatisch auch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr