Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das bei einem geordneten Zusammenle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschluss von Rechten (Alt 3).

Rn 26 Eigentumsrechte (§ 903) ggü dem herrschenden Grundstück können ausgeschlossen werden. Erforderlich ist eine Rechtsbeziehung, die sich aus der Lage der Grundstücke zueinander ergibt (MüKo/Mohr § 1018 Rz 42). Dies gilt etwa für die Duldung von Einwirkungen (BayObLG FGPrax 03, 203 [OLG Hamm 25.03.2003 - 15 W 19/03]), den Verzicht auf Entschädigungsansprüche zB nach § 114 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entfernung nach der Veräußerung.

Rn 6 Da bei der noch auf dem Grundstück erfolgenden Veräußerung die Haftung durch die Veräußerung ohne Kenntnis des Erwerbers von der Hypothek allein nicht aufgehoben wird (II 1), andererseits für die Entfernung als rein tatsächliche Handlung § 135 II nicht gilt, ordnet II 2 ausdrücklich an, dass es in diesem Fall auf den guten Glauben des Erwerbers zum Zeitpunkt der Entfern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beseitigungsfrist.

Rn 8 Der Berechtigte (Rn 3 f) darf herüberragende Zweige erst dann abschneiden, wenn er zuvor dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgte (I 2). Das Beseitigungsverlangen hat gärtnerisch-botanische Belange zu berücksichtigen. Deshalb darf ein Abschneiden während der Wachstumspe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücksteilung.

Rn 6 Durch Teilung eines mit einer Einzelhypothek belasteten Grundstücks entsteht ohne weiteres eine Gesamthypothek; wird eines der durch die Teilung entstehenden Grundstücke auf ein anderes Grundbuchblatt übertragen, muss dort die Hypothek erneut eingetragen werden; andernfalls erlischt sie durch Nichtübertragung (§ 46 II GBO). Eine versehentlich unterbliebene Mitübertragun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Entgeltliche Erwerbsgeschäfte.

Rn 7 Schließlich unterliegen alle Verträge, die auf den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks, eines eingetragenen Schiffs oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an einem Grundstück gerichtet sind (Nr 6) der Genehmigungspflicht. Dies gilt für alle Verpflichtungsgeschäfte, die nicht Schenkungen sind, einschließlich der iRe Versteigerung abgeschlossenen. Auf die Höhe der Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Eigentum.

Rn 1 Die Eigentumsaufgabe (Dereliktion) ist möglich bei Eigentum an Grundstücken im Rechtssinne oder an realen Grundstücksteilen (Grüneberg/Herrler Rz 1) sowie bei Gesamthandseigentum, nicht aber bei einzelnen Miteigentumsanteilen (hM BGH ZNotP 07, 341; BGHZ 115, 1; Soergel/Stürner Rz 1; aA Ddorf RNotZ 07, 102; MüKo/Ruhwinkel Rz 2), Wohnungs- und Teileigentum (BGH ZNotP 07, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen über das Eigentum.

Rn 3 Genehmigungsbedürftig sind alle Verfügungen über das Eigentum an den in Nr 1–3 genannten Gegenständen sowie die Verpflichtung zu einer derartigen Verfügung (Nr 6). Mit- bzw Gesamthandseigentum des Betreuten genügen (Köln Rpfleger 96, 446 [OLG Köln 20.05.1996 - 2 Wx 10/96]). Genehmigungspflichtig ist auch die Umwandlung einer Gesamthandsgemeinschaft in eine Bruchteilsgem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) AfA-Berechtigung des Erbauers

Rn. 182m Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aufwandstragung des Nutzenden: Entscheidend für die Berechtigung zum ergebniswirksamen Abzug von AK/HK (gestreckt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des WG) als BA ist ausweislich der BFH-Rspr in letzter Konsequenz nicht die Zurechnung des WG, sondern dass der StPfl die Aufwendungen im eigenen betrieblichen Interesse selbst trägt. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Persönliche Haftung aufgrund Eigentums.

Rn 1 Jeder Eigentümer haftet kraft Gesetzes während der Dauer des Eigentums auch persönlich für die fällig werdenden Einzelleistungen. Diese Haftung ist zu unterscheiden von der dinglichen Haftung aus § 1107, die auch für Rückstände aus der Zeit vor dem Eigentumserwerb besteht (BGH NJW 90, 2380). Sie ist ferner zu unterscheiden von der Haftung aus der gesicherten Forderung (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintragung und Eigenbesitz.

Rn 2 Eine natürliche oder juristische Person – auch des Öffentlichen Rechts (BGHZ 136, 242) – muss im Grundbuch als Eigentümer, Miteigentümer (Celle RdL 57, 321) oder Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts eingetragen sein, ohne Eigentümer bzw Inhaber zu sein. § 900 gilt auch für eine zu Unrecht eingetragene Gesamthandsgemeinschaft. Die Eintragung darf nicht widersprüchlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Fahrzeugeinstellplatz/Garage/Keller.

Rn 8 Wird zusätzlich zu einer Wohnung eine Garage oder ein Fahrzeugeinstellplatz oder ein Keller (dazu BGH MDR 23, 1305 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 35) gemietet, erstreckt sich der Schutz des sozialen Mietrechtes auf die Garage, sofern von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen ist (BGH NJW 12, 224 [BGH 12.10.2011 - VIII ZR 251/10] Rz 11): der Mieter muss davo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendbare Vorschriften.

Rn 8 Durch die Verweisung in Abs 2 sind die §§ 1030, 1035, 1036, 1039, 1045–1047, 1049–1055, 1057–1059c, 1059e–1061, 1063– 1067 grds anwendbar. Freilich ist, je nach dem Gegenstand des Rechtsnießbrauchs, im Einzelfall zu prüfen, ob die Anwendung einer Norm zu sinnvollen Ergebnissen führt. Typisch ist insoweit die Nichtanwendung von § 1066 beim Nießbrauchan einem Gesellschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1129 BGB – Sonstige Schadensversicherung.

Gesetzestext Ist ein anderer Gegenstand als ein Gebäude versichert, so bestimmt sich die Haftung der Forderung gegen den Versicherer nach den Vorschriften des § 1123 Abs. 2 Satz 1 und des § 1124 Abs. 1, 3. Rn 1 Für die Versicherung anderer Gegenstände als Gebäude gilt § 1128 nicht; stattdessen ist in § 1129 die Anwendung von Bestimmungen für Miet- und Pachtforderungen angeor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuordnung zu BV o PV

Rn. 1409 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Bei Entdeckung des Bodenschatzes in einem zum gewerblichen BV gehörenden Grundstück entsteht der Bodenschatz als eigenständiges WG jedenfalls im gewerblichen BV. Bei Entdeckung in einem Betrieb der LuF ist zu differenzieren (BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügung.

Rn 7 Zum Begriff der Verfügung s zunächst § 2112 Rn 1. Keine Verfügung liegt in der Eigentumsübertragung durch Teilungsversteigerung (BayObLGZ 65, 212, 216). Für die Kündigung und Einziehung von Hypotheken und Grundschulden gilt § 2114. Vermietung und Verpachtung (§ 2135) sind keine Verfügungen. Eine Verfügung liegt dagegen in der Bestellung einer Baulast (VG Schleswig DNotZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 38 WEG – Eintritt in das Rechtsverhältnis.

Gesetzestext (1) Wird das Dauerwohnrecht veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich während der Dauer seiner Berechtigung aus dem Rechtsverhältnis zu dem Eigentümer ergebenden Verpflichtungen ein. (2) 1Wird das Grundstück veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Rechtsverhält...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Wirtschaftliche inhaltliche Übereinstimmung.

Rn 41 Bei der Beurteilung der inhaltlichen Übereinstimmung des mit der Maklerleistung angestrebten Vertrags mit dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag ist von dem im Maklervertrag niedergelegten wirtschaftlichen Ziel auszugehen (BGH NJW 98, 2278). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur der Abschluss des Hauptvertrags Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist....mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs bei unwirksamer schuldrechtlicher Bindung

Rn. 170c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 § 41 Abs 1 S 1 AO, der anordnet, das die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen, gilt auch iRd § 39 AO bei der Prüfung der personellen Zurechnung (BFH v 10.04.1973, VIII R 157/72,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vereinbarung über die Rentenhöhe.

Rn 5 Vereinbarungen über die Höhe der Rente (zur gesetzlichen Höhe s § 912 Rn 23) bedürfen ebenfalls der Eintragung in das Grundbuch, wenn sie nicht nur schuldrechtlich, sondern auch dinglich wirken sollen (II 2 Alt 2). Ebenso wie der Verzicht (Rn 4) wird auch die von der gesetzlichen Regelung abw Rentenhöhe in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen, in welchem das Stammgru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Genehmigungspflicht nach Betreuungsrecht.

Rn 1 Durch die mit G zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 882) eingeführte Verweisung auf das Betreuungsrecht sind die in §§ 1850–1854 genannten Rechtsgeschäfte der Eltern genehmigungspflichtig (vgl Bambg FamRZ 23, 783: schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gem § 1852; Karlsr FamRZ 23, 785) – vorbehaltlich II bis V. Keiner Genehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 8 Die Vorschrift begründet die Vermutung, dass beide Grundstückseigentümer gemeinschaftlich zur Nutzung der Grenzanlage berechtigt sind. Die Art und Weise sowie der Umfang der Benutzung ergeben sich aus § 922. Die Vermutung kann durch äußere Merkmale widerlegt werden, welche auf das Alleineigentum eines der beiden Grundstückseigentümer hinweisen. Das kommt nur bei einem u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 Mietverträge sind gegenseitige Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen. Für sie sind grds die Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechtes anwendbar, soweit §§ 535–580a nichts anderes anordnen. Als schuldrechtliches Rechtsgeschäft sind Mietverträge als Grundform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Sachen vom dinglichen Nießbrauch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen bei Rücklagenbildung und Steuerfolgen bei Rücklagenauflösung

Rn. 111 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG gewährt dem StPfl die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung. Diese Rücklage ist steuerwirksam und mindert den steuerlichen Gewinn. Eine tatsächliche Reinvestitionsabsicht ist nicht Voraussetzung für ihre Bildung. Sollte der StPfl innerhalb der sog Reinvestitionsfrist ein Ersatz-WG anscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsatz

Rn. 182a Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gebäude wesentlicher Bestandteils des Grundstücks: Mit Errichtung eines Gebäudes auf fremdem (zB gepachteten) Grund und Boden wird das Gebäude grds wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und gelangt damit unmittelbar in das zivilrechtliche Eigentum des Grundstückseigentümers (§§ 93, 94, 946 BGB), womit aus zivilrechtlicher Sicht ein Gebä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung getrennter Bestandteile.

Rn 3 Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse haften solche Bestandteile nicht, die bereits vor der Begründung der Hypothek vom Grundstück getrennt wurden (Stettin OLGR 11, 122: vor Hypothekenbestellung abgeholzte Waldbäume). Nach der Hypothekenbestellung getrennte Bestandteile haften weiter, wenn sie im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder (nach § 955 I) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1062 BGB – Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör.

Gesetzestext Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör. Rn 1 Der Nießbrauch am Zubehör, § 1031, kann beim Grundstücksnießbrauch dadurch enden, dass das Recht als solches aufgehoben wird. Die Aufhebung lässt dann, bei Fehlen gegenteiliger Vereinbarung, das Recht auch am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 18 Das SonderE an einem Raum iSv § 3 I 1 oder an einem fingierten Raum iSv § 3 I 2 kann nach § 3 II auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, va auf Garten- und/oder Terrassenflächen. Auf Stellplätze (Rn 15) ist § 3 II nicht anwendbar, weil § 3 I 2 diese als einen Raum fingiert. Da es sich um Eigentum handelt, gilt § 905 BGB. Das Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz: erkennbare Handlung/nachprüfbare Dokumentation

Rn. 283 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Einlagewille des StPfl muss in äußeren Ereignissen, Geschehen, Verhaltensweisen uÄ unmissverständlich zum Ausdruck kommen (BFH v 22.09.1993, X R 37/91, BStBl II 1994, 172). Die Willensentscheidung wird wirksam, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist (zB BFH v 21.04.2005, III R 4/04, BStBl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1044 BGB – Duldung von Ausbesserungen.

Gesetzestext Nimmt der Nießbraucher eine erforderlich gewordene Ausbesserung oder Erneuerung der Sache nicht selbst vor, so hat er dem Eigentümer die Vornahme und, wenn ein Grundstück Gegenstand des Nießbrauchs ist, die Verwendung der in § 1043 bezeichneten Bestandteile des Grundstücks zu gestatten. Rn 1 Erfasst sind sowohl gewöhnliche als auch außergewöhnliche Unterhaltungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 3 Durch die Verbindung verliert die bewegliche Sache ihre Eigenschaft als selbstständige Sache (§ 93 Rn 2) und unterliegt dem sachenrechtlichen Schicksal des Grundstücks, sein Eigentümer erwirbt somit durch die Verbindung kraft Gesetzes das Eigentum an der eingebauten Sache. Wer die Verbindung vorgenommen hat, ob sie gut- oder bösgläubig erfolgt, ist gleichgültig. Der Eig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 4 Gehört zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs am Grundstück das Zubehör nicht dem Veräußerer, erwirbt der Erwerber gutgläubig Eigentum unter den Voraussetzungen des §§ 932 ff. Da I 2 nur für Zubehör im Eigentum des Veräußerers gilt, müssen sich Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang am Zubehör einig sein (LG Gießen NJW-RR 99, 1538 [LG Gießen 14.04.1999 - 1 S 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Neuveranlagung in Folge von § 222 BewG (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Festsetzung der Steuermessbeträge mit den entsprechenden Vorschriften über die Feststellung von Grundsteuerwerten korrespondieren müssen, sieht § 17 GrStG entsprechende Neuveranlagungen vor. Eine Neuveranlagung nach § 17 Abs. 1 GrStG setzt stets eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts voraus. Rz. 17 [Aut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zinserhöhungen.

Rn 2 Die Zustimmung anderer Gläubiger ist auch dann nicht erforderlich, wenn höhere Zinsen bis 5 % rückwirkend vereinbart werden (KGJ 37 A 295), bedingte Zinsen durch unbedingte Zinsen (bis 5 %) ersetzt werden (aA KG JFG 11, 234) und bei der Umwandlung einer Höchstbetragshypothek (§ 1190) neben dem bisherigen Höchstbetrag Zinsen von bis zu 5 % eingetragen werden sollen (aA K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Prozessuales/Steuer.

Rn 14 Die Beweislast für die Voraussetzungen des § 2287, insb die Unentgeltlichkeit der Zuwendung (Rn 5) und die Beeinträchtigungsabsicht, trägt der Vertragserbe (BGH NJW 76, 249; 80, 2307 [BGH 12.06.1980 - IVa ZR 5/80]; 82, 43 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 185/80]; 26.10.11 – IV ZR 72/11 Rz 11). Behauptet er, der Erblasser habe bei Schenkung kein Eigeninteresse gehabt, muss der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grenzanlagen.

Rn 2 Eine Grenzanlage iSd Vorschrift ist eine natürliche oder von Menschenhand geschaffene Anlage, die von der zwischen aneinander angrenzenden Grundstücken verlaufenden Grenzlinie durchschnitten wird und dem Vorteil sämtlicher betroffener Grundstücke dient. Rn 3 Das Gesetz nennt nur beispielhaft einige Arten von Grenzanlagen. Daneben kommen alle denkbaren baulichen (zB Weg, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung.

Rn 2 Gegenstand eines Verwahrungsvertrags können nur bewegliche Sachen bzw Tiere (§ 90a) sein. Auf die Eigentumsverhältnisse an der hinterlegten Sache kommt es nicht an. Rechte und Grundstücke werden nicht iSd § 688 verwahrt. Die Obhut über Grundstücke kann aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611) oder Auftrags (§ 662) erfolgen (BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 2). Im Gegensatz zur ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 286 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, unterstellt § 28 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht vom 15.6.1978 (IPRG) die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Personalstatut des Erblassers. Personalstatut ist gem. § 9 Abs. 1 IPRG das Heimatrecht einer Person.[339] Rück- und Weiterverweisungen werden gem. § 5 IPR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechte im Grundbuch (Abs 2).

Rn 12 Der Anwendungsbereich umfasst Kaufverträge über Grundstücke und bewegliche Sachen, auf die sich Grundbucheintragung zB gem § 1120 erstreckt (HP/Faust Rz 30; zur aF RG 57, 1, 4; BGH WM 61, 482, 484). Geregelt sind alle in Abt II u III des Grundbuchs eingetragenen Rechte einschl Vormerkungen (BTDrs 14/6040, 237; HP/Faust aaO). Eintragung muss aber für Recht konstitutiv u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die §§ 946–948 erfassen Sachverhalte, durch welche die selbstständige Existenz einer Sache aufgehoben wird. So können nach § 93 Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (sog wesentliche Bestandteile), nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Nach diesem Grundsatz k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht. (2) 1Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fremdberechtigung.

Rn 7 Berechtigt muss eine bestimmte natürliche oder juristische Person, eine rechtsfähige Personengesellschaft (BGHZ 50, 307) oder die sog Außen-GbR sein (Lautner MittBayNot 01, 425). Eine subjektiv-dingliche Bestellung zugunsten des Eigentümers eines Grundstücks ist ausgeschlossen. Rn 8 Mehrere Berechtigte können eine Gesamthandsgemeinschaft (GbR-Innengesellschaft; Gütergeme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Deep-in-the-money-Kaufoption des Nutzungsberechtigten

Rn. 182i Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wirtschaftliches Eigentum kann auch dann beim nutzungsberechtigten Hersteller zu verorten sein, wenn diesem das gesicherte Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu derart vorteilhaften Konditionen zu erwerben, dass bei typischem Geschehensablauf von der Ausübung der Kaufoption auszugehen ist (Deep-in-the-money-Kaufoption, vgl zB BFH v 18.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Materielle Wirtschaftsgüter

Rn. 645 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Materielle WG ieS sind körperliche Gegenstände, dh, sie sind beschränkt auf Sachen iSd § 90 BGB, Bestandteile von Sachen iSd § 93 BGB, Zubehör iSd § 97 BGB (BFH v 04.12.2008, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508) und Tiere iSd § 90a BGB (BFH v 15.05.1997, III R 143/93, BStBl II 1997, 575 zu HK einer Kuh). Orientiert an der Bilanzgliederung des § 26...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1166 BGB – Benachrichtigung des Schuldners.

Gesetzestext 1Ist der persönliche Schuldner berechtigt, von dem Eigentümer Ersatz zu verlangen, falls er den Gläubiger befriedigt, so kann er, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks betreibt, ohne ihn unverzüglich zu benachrichtigen, die Befriedigung des Gläubigers wegen eines Ausfalls bei der Zwangsversteigerung insoweit verweigern, als er infolge der U...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Eigentumswechsel ohne Nutzungsänderung

Rz. 48 [Autor/Stand] Im Fall des reinen Eigentumswechsels erfolgt die Anzeige des Erwerbs regelmäßig durch den Notar (s.o. Rz. 7). Die darüber hinaus nach § 19 GrStG bestehende Anzeigepflicht für ein ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreites Grundstück trifft den Veräußerer, weil der Erwerber erstens regelmäßig keine Kenntnis davon hat, ob das Grundstück beim Veräuße...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unzumutbare Beeinträchtigungen.

Rn 35 Ausgleichspflichtig ist nur eine über das zumutbare Maß hinausgehende Beeinträchtigung. Ob diese Voraussetzung vorliegt, bestimmt sich nicht nach der konkreten Grundstücksnutzung. Vielmehr ist auf einen verständigen durchschnittlichen Benutzer dieses Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit, Ausgestaltung und Zweckbestimmung abzustellen. Damit gilt hier derselbe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rechtsfolgen der Gebäudezurechnung zum Erbauer

Rn. 182k Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aktivierung/Abschreibung: Stehen die Bauten im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Bauenden (Scheinbestandteile), sind sie diesem unstreitig personell zuzurechnen und bei betrieblicher Nutzung als materielle WG zu aktivieren. Bei Gebäuden als Scheinbestandteilen ist die AfA trotz der – aufgrund des nur vorübergehenden Zwecks...mehr