Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. 2Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist das Aufgebotsverfahren nur zuläs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Das Wirksamwerden durch Erfüllung, I 2.

Rn 15 Nach I 2 wird der formnichtige Vertrag seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn zur Erfüllung des Vertrages (vgl BGHZ 160, 368) die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. Diese Heilung betrifft aber nur die Formnichtigkeit nach § 125, nicht anderer Unwirksamkeitsgründe wie Willensmängel oder das Fehlen einer Genehmigung (BGH WM 16, 2235 Rz 30). Beruht d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Das Altenteil.

Rn 18 Als Altenteil bezeichnet man Nutzungen und Leistungen, zumeist als Wohnungsrecht und Reallast, die zu Versorgungszwecken gewährt werden und eine regelmäßig lebenslange Verbindung des Berechtigten mit dem Grundstück bezwecken (BGH NJW 62, 2249 [BGH 26.09.1962 - V ZR 91/61]). Charakteristische Elemente sind die Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit des Berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ausgleichsanspruch nach Abs 2 S 2.

Rn 33 An Stelle des durch die Duldungspflicht ausgeschlossenen Abwehranspruchs erhält der beeinträchtigte Grundstückseigentümer gegen den Benutzer des beeinträchtigenden Grundstücks einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch in Geld, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. Die V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand der Entnahme

Rn. 201 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 4 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, was Gegenstand der Entnahme sein kann: "alle WG (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen)". Entsprechend des Klammerzusatzes sind nicht nur WG aller Art im bilanzrechtlichen Sinne entnahmefähig, sondern ebenso "Nutzungen und Leistungen". Die gesetzliche Abgrenzung des Entnahmegegenstands ist z...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / VI. Beispielsfall eines in Deutschland lebenden türkischen Erblassers

Die dargestellten Regelungen sollen nun anhand folgenden Beispielsfalls verdeutlicht werden: Es verstirbt ein in Köln lebender türkischer Staatsangehöriger (M). M hinterlässt ein Grundstück in Köln, ein Grundstück in Izmir sowie Bankguthaben in Deutschland und in der Türkei. Im Anschluss an sein Studium lebte und arbeitete M 40 Jahre lang in Deutschland. Die Türkei besuchte e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 § 1114 beschränkt die selbstständige Belastung von Miteigentumsanteilen im Interesse der Vermeidung dadurch begründeter Schwierigkeiten bei der Grundbuchführung und der Zwangsversteigerung. Ein Rangvorbehalt bei einem Recht an einem im Miteigentum stehenden Grundstück kann für Hypotheken an dem Miteigentumsanteil nach dem Anteil des Miteigentümers am gesamten Vorbehalt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbarer Zwang.

Rn 5 Nach einer verbreiteten Rspr soll schon ein bloß mittelbarer Zwang zu Veräußerung oder Erwerb von Grundstückeigentum für die Formbedürftigkeit genügen (BGH NJW 90, 391 [BGH 19.09.1989 - XI ZR 10/89]; NJW-RR 08, 824 [BGH 25.01.2008 - V ZR 118/07]; Karlsr MDR 17, 638 [OLG Dresden 01.12.2016 - 4 U 752/16]). Hierfür soll es nämlich ausreichen, dass für das Unterlassen von V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechtigter.

Rn 19 Berechtigt sein kann jede natürliche Person. Rn 20 Berechtigt können auch juristische Personen sein (BGH NJW 67, 627 [BGH 21.12.1966 - V ZB 24/66]), obwohl diese nicht wohnen können. Die (seit KGJ 53, A 157) tradierte Auffassung umgeht dies, indem sie den Zweck des Rechts in der Überlassung zur Ausübung an andere (natürliche) Personen erblickt. Stimmt man dem zu, dann w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Erstreckung.

Rn 50 Die Verkehrspflicht erstreckt sich grds auf alle Teile des Hauses, also nicht nur auf die der gemeinsamen Nutzung unterliegenden Einrichtungen, sondern auch auf die in der Obhut der Mitmieter befindlichen Wohn- und Geschäftsräume und auch auf die nicht ausdrücklich mitvermieteten Hausteile, wie Zugänge und Treppen (s.a. BGH NJW 09, 143 [BGH 15.10.2008 - VIII ZR 321/07]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistung nach Pfandreife.

Rn 2 Nach Pfandreife, dh. Fälligkeit der gesicherten Forderung (§ 1228 II; Bambg WM 07, 389, 391) bzw eines Teils (BGH WM 13, 935 Rz 17) kann der Schuldner mit befreiender Wirkung nur an den Pfandgläubiger leisten, soweit nicht §§ 1275, 407, 408 eingreifen. Nur dann setzt sich das Pfandrecht nach § 1287 fort. Ist eine bewegliche Sache zu übereignen, so handelt der Pfandgläub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werden. (2) Auf das Dauerwohnrecht sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Vorschriften des § 14 entsprechend anzuwenden. (3) Der Berechtigte kann die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes und Grundstücks mitben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist. (2) Im Falle des Absatzes 1 gelten § 3 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3, § 4 Absatz 2 sowie die §§ 5 bis 7 entsprechend. (3) Wer einen Anspruch auf Übertragung von Woh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnun gen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. (3) Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bindung und Wirkung.

Rn 12 Für die Bindung an die Auflassung gilt § 873 II (BGHZ 106, 112; BayObLGZ 73, 141). Selbst die bindende Auflassung bewirkt keine Verfügungsbeschränkung (BGHZ 49, 200). Die Auflassung ist weder ein sonstiges Recht iSd § 823 I (BGHZ 45, 192) noch gibt sie ein Recht zum Besitz iSd § 986 (Celle NJW 58, 870f) oder eine in der Insolvenz des Veräußerers geschützte Rechtspositi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1024 BGB – Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte.

Gesetzestext Trifft eine Grunddienstbarkeit mit einer anderen Grunddienstbarkeit oder einem sonstigen Nutzungsrecht an dem Grundstück dergestalt zusammen, dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht vollständig ausgeübt werden können, und haben die Rechte gleichen Rang, so kann jeder Berechtigte eine den Interessen aller Berechtigten nach billigem Ermessen entsprechende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650u BGB – Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext (1) 1Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. 2Hinsichtlich der Errichtung oder des Umbaus f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übergabe (Abs 1 Hs 1).

Rn 4 Geregelt ist die Übergabe von Mobilien und Grundstücken. Umfasst sind: Kosten der Besitzverschaffung, bei Holschuld am Sitz des Verkäufers, bei Bringschuld am Sitz des Käufers einschl Transport, Kosten der Grenzüberschreitung, zB Zoll, und Kosten der Ablieferung, zB Einfüllen in Tank oder Silo des Käufers (MüKo/Westermann Rz 5), bei Strom Kosten für Kabel bis zum Einspe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Baustellen und Bauarbeiten.

Rn 155 Sicherungspflichtiger bei Baustellen und Bauarbeiten ist in erster Linie der Bauherr (BGHZ 68, 169, 175; 120, 124, 128; WM 96, 835, 838; Brandbg BeckRS 09, 19318; Zweibr NJW-Spez 11, 622; bedenklich weitgehend Stuttg NJW 05, 2567 – in erster Linie zum Strafrecht, dazu Foerste NJW 05, 3182 ff; Ddorf BauR 12, 1970; Sonderfall: Bambg NJOZ 06, 1198, 1199 ff). Daneben tref...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hauptsache.

Rn 3 Hauptsache können Grundstücke und bewegliche Sachen sein, Rechte dagegen nur ausnahmsweise, wenn es sich, wie beim Erbbaurecht und beim Wohnungseigentum, um grundstücksgleiche Rechte handelt. Auch ein Sachbestandteil, zB ein Gebäude, kann Hauptsache sein (BGHZ 62, 49, 51). Eine Sache kann auch Zubehör mehrerer Hauptsachen, zB mehrerer Grundstücke sein (Leppin NJW 74, 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. (2) 1Die Dauer der Überlassung der Wohnung ist zu befristen, wenn der verletzten Person m...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / b. Behandlung aus türkischer Sicht

Ein türkisches Gericht würde dagegen bei Anwendung von Art. 43 tIPRG aufgrund des Umstands, dass der letzte Wohnsitz des M nicht in der Türkei war, zur internationalen Zuständigkeit der türkischen Gerichte kommen, da sowohl der bewegliche Nachlass – die Bankguthaben in der Türkei – als auch der unbewegliche Nachlass – das Grundstück in Izmir – in der Türkei belegen sind. Das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Arten der Grundpfandrechte; Begriff der Hypothek.

Rn 1 Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden (Oberbegriff: Grundpfandrechte) belasten das Eigentum an einem oder mehreren (§ 1131) Grundstücken und ermöglichen dem Gläubiger, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu betreiben (§ 1147); einen Zahlungsanspruch gewähren sie trotz der missverständlichen Formulierung ›eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1099 BGB – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Gelangt das Grundstück in das Eigentum eines Dritten, so kann dieser in gleicher Weise wie der Verpflichtete dem Berechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mit der im § 469 Abs. 2 bestimmten Wirkung mitteilen. (2) Der Verpflichtete hat den neuen Eigentümer zu benachrichtigen, sobald die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt oder ausgeschlossen ist. Rn 1 Die Norm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1202 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer kann das Ablösungsrecht erst nach vorgängiger Kündigung ausüben. 2Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, wenn nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Eine Beschränkung des Kündigungsrechts ist nur soweit zulässig, dass der Eigentümer nach 30 Jahren unter Einhaltung der sechsmonatigen Frist kündigen kann. (3) Hat der Eigentümer gekündigt, so kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. 2Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1477 BGB – Durchführung der Teilung.

Gesetzestext (1) Der Überschuss wird nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt. (2) 1Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. 2Das Gleiche gilt für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1022 BGB – Anlagen auf baulichen Anlagen.

Gesetzestext 1Besteht die Grunddienstbarkeit in dem Recht, auf einer baulichen Anlage des belasteten Grundstücks eine bauliche Anlage zu halten, so hat, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Eigentümer des belasteten Grundstücks seine Anlage zu unterhalten, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert. 2Die Vorschrift des § 1021 Abs. 2 gilt auch für diese Unterhalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung des Kaufpreises

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Prüfung, ob sich die nach erbschaftsteuerlichen Bewertungsvorschriften ermittelten Grundbesitzwerte noch innerhalb des Korridors vertretbarer Verkehrswerte bewegen oder ob sie außerhalb dieses Bereichs liegen, ist in der Praxis leicht, wenn ein tatsächlich zustande gekommener Kaufpreis vorliegt. Denn bei einem bekannten Kaufpreis ist ein "punktgenaue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung des gemeinen Werts des Gesellschaftsvermögens/Gesamthandsvermögens

Rz. 1493 [Autor/Stand] Der gemeine Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) ist nach Maßgabe des § 109 Abs. 2 BewG i.d.F. von Art. 2 Nr. 8 ErbStRG v. 24.12.2008[2] zu ermitteln. Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 BewG gilt für die Ermittlung des gemeinen Werts § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Danach sind die folgenden Grundsätze anzuwenden: Lässt sich der gemeine Wert eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör erstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der Vermieter hat beim besitzlosen Vermieterpfandrecht nur unter den Voraussetzungen des § 562b I 2 iVm §§ 562, 562a 2 bzw – was aus § 562b II 1 nicht hervorgeht – zum Zwecke der Pfandverwertung ein Recht, die Sache selbst in Besitz zu nehmen. Nimmt der Vermieter verfrüht eine Sache des Mieters in Besitz, kann er ggü einer Vindikation nicht § 986 einwenden. Wird die Sac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Geltungsbereich.

Rn 14 Diese Verfügungsbeschränkung betrifft Nachlassgegenstände aller Art, insb auch Grundstücke und Rechte daran, nicht aber Nutzungen. Über letztere kann der Vorerbe grds frei verfügen. Nicht betroffen ist die Erfüllung von Schenkungsversprechen des Erblassers. Rn 15 Auch ein befreiter Vorerbe unterliegt ihr (vgl § 2136); er kann also über ein Grundstück zwar entgeltlich ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtserwerb (Abs 2).

Rn 5 Die Buchberechtigten von dinglichen Rechten, die ein Recht zum Besitz des Grundstücks geben oder besitzrechtlich geschützt sind, erwerben diese Rechte mit dem eingetragenen Rang (II 2) entspr I. Die zum Besitz berechtigenden Rechte sind: §§ 1036, 1093, 34 II, 31 WEG. Rechte, die Besitzschutz genießen sind: §§ 1029, 1090 II, 1029. Während der dreißigjährigen Frist muss d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unerhebliche.

Rn 6 Wird ein gesamtes Gebäude (§ 3 Rn 3) abw vom Aufteilungsplan an einer anderen Stelle auf dem Grundstück oder in einer anderen Form errichtet, entsteht nach hM SonderE, sofern die einzelnen im SonderE stehenden Räume ohne Weiteres nach dem Aufteilungsplan zu identifizieren und untereinander sowie ggü dem gemE abzugrenzen sind (BGH ZMR 04, 206, 207); fehlt es hieran, sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sachbezogene Werkleistungen (Abs 1 Nr 1).

Rn 9 Soweit § 634a I Nr 2 nicht greift, ist zu prüfen, ob der geschuldete Werkerfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht – § 634 I Nr 1. Der Begriff der Sache entspricht § 90 und umfasst Grundstücke und bewegliche Sachen (gem § 90a auch Tiere). Nicht hierunter fallen somit L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geltendmachung der Unwirksamkeit.

Rn 12 Eine Feststellungsklage des Nacherben ist schon vor dem Nacherbfall zulässig (BGHZ 52, 269). Ebenso kann der Vorerbe auf Feststellung der Wirksamkeit seiner Verfügung klagen (BGHZ 7, 276). Wert- und Schadensersatzansprüche gegen den Vorerben (§§ 2130, 2134) kann der Nacherbe erst nach dem Nacherbfall erheben; vorher hat er jedoch schon die Rechte aus §§ 2127–2129. Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schuldrechtliche Belastungen.

Rn 12 Erforderlich ist eine Einwilligung, wenn die Haftung des Minderjährigen nicht auf das unentgeltlich zugewendete Grundstück beschränkt ist. Der unentgeltliche Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks ist nicht rechtlich vorteilhaft, da der Minderjährige wegen § 566 in die Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (BGHZ 162, 137; NJW 05, 1430; NJW-RR 22, 793 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vollziehung.

Rn 25 Der schuldrechtliche Vertrag bedarf der Ausführung in der für das jeweils notwendige Geschäft vorgeschriebenen Form, (zur Abschichtung vgl Rn 11), weil erst mit dem Vollzug die anteilsmäßige Übertragung der einzelnen Nachlassgegenstände aus dem gesamthänderisch gebundenen Nachlassvermögen in das Privatvermögen der einzelnen Miterben erfolgt (MüKo/Fest § 2042 Rz 42), we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Ergänzend zu § 102 gibt § 998 bei noch nicht getrennten Früchten dem gut- oder bösgläubigen Besitzer, einen Verwendungsersatzanspruch für die nützlichen Kosten (vgl § 996) der Feld- bzw Gartenbestellung. Trotz des eindeutigen Wortlauts sind forstwirtschaftliche Grundstücke im Hinblick auf § 585 III nicht anders zu behandeln als landwirtschaftliche Grundstücke (aA Grüneb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach der Fiktion des § 96 stehen mit dem Eigentum an einem Grundstück verbundene Rechte den (einfachen) Grundstücksbestandteilen gleich. Diese werden dadurch nicht zu Sachen (RGZ 93, 71, 73). Zweck des § 96 ist, diese Rechte der hypothekarischen Haftung nach §§ 1120 ff zu unterwerfen (RGZ 83, 198, 200). Wann ein Recht wesentlicher Bestandteil ist, regelt § 96 nicht. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konzeption der Bewertungsregelungen

Rz. 32 [Autor/Stand] Die ursprünglich als Rechtsverordnung konzipierten Bewertungsregelungen sollten zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung der Bewertung von bebauten Grundstücken, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden für Zwecke der Erbschaftsteuer dienen. Dabei ist die Wertermittlung unter Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1149 BGB – Unzulässige Befriedigungsabreden.

Gesetzestext Der Eigentümer kann, solange nicht die Forderung ihm gegenüber fällig geworden ist, dem Gläubiger nicht das Recht einräumen, zum Zwecke der Befriedigung die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück zu verlangen oder die Veräußerung des Grundstücks auf andere Weise als im Wege der Zwangsvollstreckung zu bewirken. Rn 1 Eine Verfallsvereinbarung kann nicht Inhal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit.

Rn 8 Die Verfügung ist nur insoweit unwirksam, als sie das Nacherbenrecht vereiteln oder beeinträchtigen kann. Dies ist unter rein rechtlichen, nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Staud/Avenarius § 2113 Rz 22 und 51). Unwirksam sind deshalb auch ein – selbst vorteilhafter – Grundstückstausch und die Bewilligung einer Vormerkung; will der Nacherbe von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Art der Geschäfte.

Rn 6 Art 12 hilft nur insofern über Mängel der Rechts- und Geschäftsfähigkeit hinweg, als hieran die Wirksamkeit eines Vertrages scheitern würde. Der Begriff ›Vertrag‹ ist unbesehen von dem ohnehin nur Schuldverträge betreffenden, zunächst nicht auf deutsch abgefassten Art 11 EVÜ übernommen worden, so dass ihm nicht ohne weiteres eine Einschränkung auf Verträge iSd BGB entno...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich aus §§ 343, 344, 356 II FamFG. Rn 3 Da die Nachlasspflegschaft eine Pflegschaft iSd §§ 1982, 1809 ff darstellt, ist aufgrund der Zuständigkeitszuweisung in § 1962 das Nachlassgericht sachlich zuständig. Darüber hinaus ist auch jedes Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Fürsorgebedürfnis besteht, sachlich zuständig....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschriften dieses Untertitels über den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende Anwendung.mehr