Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.2 Wohn- und Nutzflächen

Der Grundsteuerwert von Wohn- und Nutzflächen berechnet sich mithilfe der folgenden Formel: Berechnungsformel: Gebäudeflächen x 0,50 EUR/qm (Äquivalenzzahl). Hinweis Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen Die maßgebliche Gebäudefläche bei einer Nutzung zu Wohnzwecken ist die Wohnfläche. Diese ist nach den Regelungen zur Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnu...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.2 Berechnung der Grundsteuer

Durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem durch die Kommune festzulegenden Grundsteuerhebesatz ergibt sich die festzusetzende Grundsteuer nach dem hessischen Flächen-Faktor-Verfahren. Hinweis Grundsteuer C Auch das Hessisches Grundsteuergesetz sieht in § 13 HGrStG die Möglichkeit vor, für unbebaute baureife Grundstücke aus städtebaulichen Erwägungen heraus einen ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.2 Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Die Grundsteuerwerte für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen werden im nächsten Schritt mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Berechnungsformel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag. Die Steuermesszahl beträgt grundsätzlich 100 % sowohl für die Äquivalenzbeträge für Flächen des Grund und Bodens...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6 Landesmodell Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell

Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell wurde durch das Niedersächsische Grundsteuergesetz[1] offiziell eingeführt. Die Berechnung der Grundsteuer nach dem niedersächsischen Landesmodell wird künftig auf den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen basieren. Auch das niedersächsische Flächen-Lage-Modell baut auf das Flächenmodell aus Bayern auf...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.4 Berechnung der Grundsteuer

Im letzten Schritt wird der Grundsteuermessbetrag mit dem kommunalen Grundsteuerhebesatz zur festzusetzenden Grundsteuer multipliziert. Hinweis Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform Die Grundsteuerreform soll in keinem Land zu einer generellen Erhöhung des Grundsteueraufkommens führen. Dies hat auch der Bundesgesetzgeber bei Erlass des GrStRefG deutlich zum Ausdruck gebr...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.4 Berechnung der Grundsteuer

Der Grundsteuermessbetrag ist im letzten Berechnungsschritt mit dem kommunalen Hebesatz zur Grundsteuer zu multiplizieren. Hinweis Reduzierte Grundsteuerhebesätze Art. 5 BayGrStG räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, für die o. g. Fälle, in denen auch eine Steuermesszahlermäßigung durchgeführt wird, reduzierte Hebesätze auf den jeweiligen Anteil des Grundsteuermessbetrags ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2 Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat als erstes Land am 4.11.2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz[1] erlassen und somit das erste Ländermodell veröffentlicht. In Baden-Württemberg belegener Grundbesitz wird künftig nach dem modifizierten Bodenwertmodell bewertet. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ergibt sich im Wesentlichen aus dem Bodenwert des Grundstücks, d. h. sie wird durch M...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.3 Äquivalenzzahlen

Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Sie beträgt für Gebäudeflächen 0,50 EUR/qm und für Flächen des Grund und Bodens 0,04 EUR/qm. Berechnungsformel Gebäude: Äquivalenzbetrag Gebäudeflächen = Gebäudefläche (Wohnfläche/Nutzfläche) in qm x 0,50 EUR/qm.[1] Berechnungs...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.4 Erlass der Grundsteuer

Neben den auch in Hamburg anwendbaren Erlassregelungen in §§ 32-25 GrStG wurde für nicht rohertragsbedingte Härtefälle in § 8 HmbGrStG eine zusätzliche Erlassregelung aufgenommen, die normiert, dass in besonders gelagerten Einzelfällen, ein Anteil der Grundsteuer B, der auf den Grundsteuermessbetrag eines nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäudes entfällt, auf Antrag teilweise...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.1 Grund und Boden

Der Grundsteuerwert wird jeweils für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat ermittelt, da unterschiedliche Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Der Grundsteuerwert des Grund und Bodens ermittelt sich anhand ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 8 Anwendungserlasse zu den Landesgrundsteuergesetzen

Ähnlich wie für die Regelungen nach Bundesrecht koordinierte Ländererlasse zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 (AEBewGrSt) und zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1. Januar 2025 (AEGrStG) veröffentlicht wurden, haben auch die Landesfinanzbehörden der abweich...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.1 Ermittlung des Steuermessbetrags

Der Steuermessbetrag eines Grundstücks ermittelt sich anhand einer mehrstufigen Berechnung. Das Ermittlungsschema sieht wie folgt aus: Berechnungsformeln: Flächenbeträge x Steuermesszahlen = Ausgangsbetrag, Ausgangsbetrag x Faktor = Steuermessbetrag. 5.1.1 Ermittlung der Flächenbeträge Zunächst ist jeweils ein Flächenbetrag für die Grundstücksfläche und ein Flächenbetrag für die...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.1 Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Grundlage der Grundsteuerberechnung bildet im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell der Grundsteuermessbetrag. Dieser ermittelt sich anhand der folgenden Berechnungsformel: Berechnungsformel: Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens zzgl. Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag der Wohnfläche oder der Nutzfläche etwaiger Gebäude des Grundstücks = Grundsteuermes...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.1 Äquivalenzbetrag für Flächen des Grund und Bodens

Der Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden eines Grundstücks lässt sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens in Quadratmetern mit der entsprechenden Äquivalenzzahl und dem Lage-Faktor berechnen. Berechnungsformel: Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens = Fläche Grund und Boden x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.2 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Verwalter für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet er also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder versprich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 3.4.1 Grundsätze

Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der GdWE geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, steht für Gläubiger der GdWE zunächst auch nur ein Schuldner zur Verfügung, nämlich die GdWE. Da es zur Stärkung der Kreditfähigkeit der GdWE weiterer Zugriffsmöglichkeiten der Gl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 2.2.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Den relevantesten Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar (siehe hierzu ausführlich Kap. D.IV.4.4.1). Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE einem Dritten mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen deliktisch nach...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / Zusammenfassung

Begriff Infolge des BVerfG-Urteils vom 10.4.2018,[1] durch welches verschiedene Regelungen der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt wurden, hat der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)[2] (wieder) auf eine verfassungskonforme Basis gestellt. Konkret wird die Grundsteuer ab dem 1.1.2025 b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / b) Nationale Rechtslage, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung

Wie bereits ausgeführt, hat Deutschland in § 9 Abs. 1 UStG das unionsrechtlich eingeräumte Wahlrecht, bestimmte steuerfreie Umsätze freiwillig als steuerpflichtig zu behandeln, für die Finanzumsätze nach § 4 Nr. 8 a) bis g) UStG umgesetzt. Somit ist der Verzicht für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren i.S.d. § 1 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1 Rechtsträger

Rechtsübergang erforderlich Im Grunderwerbsteuerrecht spielt der Begriff des Rechtsträgers eine entscheidende Rolle. Nur wenn ein Grundstück von einer Rechtsperson auf eine andere übergeht, d. h. ein Wechsel des Rechtsträgers stattfindet, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wer ist Rechtsträger? Grunderwerbsteuerliche Rechtsträger sind natürliche Personen, Gesamthandsgemeinschaften...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.2 Gesamthandsgemeinschaften als Rechtsträger besonderer Art

Besondere Rechtsträgerschaft der Gesamthand bedeutet: Besonderheiten Unabhängig von der Zahl ihrer Gesamthänder wird der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks durch die Gesamthand so behandelt, als habe nur eine Rechtsperson erworben oder veräußert. Die Gesamthandsgemeinschaft selbst ist der Rechtsträger. Ein- und Austritte von Gesamthändern bei bestehen bleibender Gesa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / Zusammenfassung

Überblick Der Erwerb eines Grundstücks löst die Grunderwerbsteuerpflicht aus. Diese entsteht mit jeder weiteren Veräußerung neu. Hierbei ist der Rechtsträgerwechsel Voraussetzung dafür, dass Grunderwerbsteuer entsteht. Aus diesem Grund ist der Begriff des Rechtsträgers im Grunderwerbsteuerrecht von entscheidender Bedeutung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche...mehr

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Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbst Träger von Rechten und Pflichten, d. h., überträgt eine Kapitalgesellschaft ein Grundstück auf eine natürliche/juristische Person oder eine Gesamthandsgemeinschaft, liegt ein Rechtsträgerwechsel vor, der in vollem Umfang Grunderwerbsteuer auslöst. Da die Kapitalgesellschaft Abschirmwirkung entfaltet, kann es keine beachtenswerten persönliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.5 Begrenzung des Regelungsbereichs

Rz. 32 § 48 Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Empfänger von Bauleistungen einen Steuerabzug vornehmen müssen, wenn sie Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (Rz. 14). Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn ist auch derjenige, der Grundstücke vermietet oder verpachtet. Der Anwendungsbereich des Steuerabzugs wird durch die Einführung der Zwei-Objekt-Grenze durch das Steueränderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1 Öffentliche Lasten des Grundstücks, § 2 Nr. 1 BetrKV

§ 2 Nr. 1 BetrKV Zitat die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer 3.1.1 Grundsteuer Zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks gehört namentlich die Grundsteuer, die in voller Höhe angesetzt werden kann. Grundsteuernachforderungen Auch Grundsteuernachforderungen für zurückliegende Jahre gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.4 Sonstige Steuern

Personen- und Realsteuern des Vermieters, wie z. B. Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer bzw. Gewerbesteuer, zählen nicht zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört.mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.46 Grund und Boden

Antonakopoulos, IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements: Neuerungen bei Darstellung und Angaben des Abschlusses – Teil 1, IRZ 9/2024, S. 379; Desens/Krohn, Das Signing/Closing-Problem und das Verwirrspiel um die Zurechnung von Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.2 Feuerstättenbescheid

Die Kosten des Feuerstättenbescheids zählen zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks. Die Feuerstättenschau, auf die ein Feuerstättenbescheid ergeht, ist als hoheitliche Aufgabe zu qualifizieren und erfüllt deshalb den Tatbestand der laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks.[1]mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / Zusammenfassung

Begriff Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.10 Kosten der Gartenpflege, § 2 Nr. 10 BetrKV

§ 2 Nr. 10 BetrKV Zitat die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; Umlagefähig sind nur solche Arbeiten, di...mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.1 Grundsteuer

Zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks gehört namentlich die Grundsteuer, die in voller Höhe angesetzt werden kann. Grundsteuernachforderungen Auch Grundsteuernachforderungen für zurückliegende Jahre gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, obwohl es sich in diesen Fällen nicht um eine laufende, sondern um eine einmalige Zahlung handelt.[1] Rückwirkend neu festgeset...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 2.1.1 Definition

§ 556 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1 BetrKV definiert die Betriebskosten: Zitat Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Laufend = wiederkehrend Die laufende Entsteh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.96 Steuern in der Rechnungslegung

Benzinger/Berg/Hachmeister, Berichterstattung über die globale Mindestbesteuerung – Bisher keine wesentlichen Auswirkungen im DAX40 erwartet, IRZ 5/2024, S. 221; Benzinger/Hachmeister/Simlacher, Der Mindeststeuer-Jahresüberschuss – Ein Plädoyer für die ...mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.3 Grunderwerbsteuer

Nicht umlagefähig ist die Grunderwerbsteuer, da diese nicht laufend und nicht im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Gebäudes entsteht; es handelt sich vielmehr um Kosten des Grunderwerbs.mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.6 Gemeinschaftseinrichtungen, die allen Mietern zur Verfügung stehen

Soweit solche Kosten nicht bereits nach anderen Ziffern des § 2 BetrKV umgelegt werden können, können sie nach § 2 Nr. 17 BetrKV ausdrücklich vereinbart werden beispielsweise für den Betrieb eines Schwimmbads, einer Sauna, eines Fitnessraums eines Hobby- oder Partykellers eines Streichelzoos[1] Musterklausel für Mietvertrag: Umlage der Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen § __ B...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.79 Leasing

Berkau/Msiza/Neethling, Lease Modifications in the Lessor’s Books, KoR 7-8/2024, S. 297; Harms, IFRS 16 und ASC 842 – Grundlagen und wichtige Unterschiede, KoR 7-8/2024, S. 284; Berkau, Die Bilanzierung und Änderung von Leasingverträgen aus Leasingnehmer- und -gebersicht: Case Study, IRZ 6/2024, S. 265; Lüdenbach, Sale-and-operate-lease-back über ein zu bebauendes Grundstück,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.5 Elektroanlage (Prüfung)

Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage, z.B. der Elektroanlage, entstehen, können bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag als sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden.[1] E-Check Es wird empfohlen, das Stromnetz alle 4 Jahre überprüfen zu lassen.[2] Die Fachbetri...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.6 Anschaffungskosten

Cremer, Nachträgliche AK/HK Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe Herstellungskosten – Grundsätze und Abgrenzungsmerkmale, NWB 31/2024, Beilage S. 13; Denker, Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten – Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden, BBK 12/2024, S. 541; Hesse, Steuerliche Behandlung von Kosten im Zusammenhang mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.4 Dachrinnenreinigung

Die Kosten der Dachrinnenreinigung gehören weder zu den Kosten der Entwässerung i. S. d. § 2 Nr. 3 BetrKV noch zu den Kosten der Gebäudereinigung i. S. d. § 2 Nr. 9 BetrKV. Sie können als "sonstige Kosten" vereinbart werden. Soweit vertraglich vereinbart, können die Kosten für die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung der Dachrinnen umgelegt werden.[1] Handelt es sich aber um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.80 Miet- und Pachtverhältnisse

Marx, Bilanzierungsfragen bei Ein- und Umbauten von Mietern – Ein Überblick über die Rechtsprechung und Verwaltungsgrundsätze, StuB 11/2024, S. 409; Bender, Kein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen – quo vadis, Aufteilungsgebot? – Anmerkungen zum BFH-Beschluss v. 17.8.2024 – V R 7/23 (V R 22/20), StuB 1/2024, S. 21...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 2.1.3 Musterklausel für Wohnraummietvertrag

Mietvertragsklausel: Vereinbarung der Umlage von Betriebskosten auf den Mieter[1] Der Mieter trägt die Betriebskosten gem. § 556 Abs. 1 BGB. Neben der Miete werden daher alle in der Betriebskostenverordnung in der jeweiligen Fassung genannten und auf dem Mietwohngrundstück anfallenden Betriebskosten auf den Mieter umgelegt und durch Vorauszahlungen erhoben. Auf die derzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.4.3 Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, § 2 Nr. 4c BetrKV

§ 2 Nr. 4c BetrKV Zitat die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a; Hierunter fallen die Kosten der Fernwärme, der Nahwärme und der Blockheizkraftwerke. Auch das Wärmecontracting fällt h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.68 Konzernabschluss nach HGB

Dreßler/Nickel, Rückbeteiligung nach einem Unternehmensverkauf in wirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Betrachtung – Sinn, Möglichkeiten und Hürden, BB 29-30/2024, S. 1707; Gerhards, Impulse für eine Anpassung der Regelungen zur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.37 Gebäude

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Überblick Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.2.1 Betretungsrecht

Rz. 14 Abs. 2 Satz 1 räumt der Agentur für Arbeit das Recht ein, zur Durchführung der Überwachung und Erfolgsbeobachtung die Grundstücke des Trägers und seine Geschäfts- und Unterrichtsräume zu betreten. Dieses Betretungsrecht besteht nur zum Zweck der Überwachung und Beobachtung; dies muss die Agentur für Arbeit ggf. erklären. Rz. 15 Das Betretungsrecht steht der Agentur für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnisse der Agenturen für Arbeit zur Prüfung der Qualität durchgeführter Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträgerin für die Arbeitsförderung unabhängig davon, dass die akkreditierten Zertifizierungsstellen feststellen, ob Träger und Maßnahmen die Voraussetzungen für die Zu...mehr