Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Änderungen des Forschungszu... / b) Änderungen durch das WtChancenG

Ab jetzt gehört zu den förderfähigen Aufwendungen auch die Wertminderung für im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind. Die Wirtschaftsgüter müssen zudem ausschließlich eigenbetrieblich verwendet werden. Die Ausweitung ist für Wirtschaftsgüter, d...mehr

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Einlagen / 5.1 Regelbewertung mit dem Teilwert

Das Gesetz[1] ordnet an, dass Einlagen mit dem Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts für den Zeitpunkt der Zuführung zum Betriebsvermögen anzusetzen sind, unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wi...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 9 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i.S,d. § 20 Abs. 2 EStG handelt. Diese Vorschrift wurde im Zusammenhang dem Abgeltungsteuersatz von 25 % für Kapitaleinkünfte eingeführt. § 20 Abs. 2 EStG enthält eine R...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich der beiden Betriebsvermögen weist die Veränderunge...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 4 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG oder § 2 Abs. 4 InvG handelt. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass nach Einlagen von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in d...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 10 Entnahmen bei Einnahmenüberschussrechnung

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt der gleiche Entnahmebegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Denn auch bei dieser Gewinnermittlungsart sind zur richtigen Ermittlung des Gewinns Entnahmen und Einlagen, soweit sie nicht in Geld bestehen und sich dadurch gewinnmäßig ohnehin nicht auswirken, g...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.3 Teilwertansatz ist prinzipiell zwingend

In das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Das gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamt...mehr

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Einlagen / 6.4 Rechtsfolgen bei der Kapitalgesellschaft

Die verdeckte Einlage führt zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft, entweder durch den Ansatz bzw. die Erhöhung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens. Verdeckte Einlagen sind, soweit keine Besonderheiten gelten, mit dem Teilwert zu bewerten.[1] Diese Vorschrift findet zunächst Anwendung, wenn Wirtschaftsgüter...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.1.2 Herstellungskosten

Rz. 15 Die Herstellungskosten[1] werden in § 255 Abs. 2 HGB wie folgt definiert: "(1) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. (2) Dazu gehö...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.3 Herstellungskosten

Rz. 47 Die Herstellungskosten von Vorräten umfassen nach IAS 2.12 und 13 die Kosten, die den Produktionseinheiten direkt zuzurechnen sind, wie beispielsweise Fertigungslöhne. Weiterhin umfassen sie systematisch zugerechnete fixe und variable Produktionsgemeinkosten, die bei der Verarbeitung der Ausgangsstoffe zu Fertigungserzeugnissen anfallen. Fixe Produktionsgemeinkosten s...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.1 Maßgeblichkeit

Rz. 37 Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 E...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.5 Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert

Rz. 49 Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete Verkaufserlös in dem normalen Geschäftsgang, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten (IAS 2.6). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind u. U. nicht werthaltig, wenn die Vorräte beschädigt, ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihr Verkaufspreis zurü...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.4 Bewertungsverfahren

Rz. 48 Verfahren zur Bewertung der Anschaffungs- und Herstellungskosten werden in IAS 2.21 ff. geregelt: Nach IAS 2.21 können vereinfachende Verfahren, wie beispielsweise die Standardkostenmethode oder die retrograde Methode, angewandt werden, wenn die Ergebnisse den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nahekommen. Nach IAS 2.25 sind nur das FiFo-Verfahren oder...mehr

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Sachanlagen / 6.3 Investitionszuschüsse

Bei Zuschüssen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen und damit sofort versteuern. In diesem Fall beeinflussen die Zuschüsse nicht die Höhe der bezuschussten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Alternativ kann er die Zuschüsse erfolgsneutral behandeln. Die An...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.2 Investitionszuschüsse

Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern als Betriebseinnahmen anzusetzen und damit sofort zu versteuern. In diesem Fall haben die Zuschüsse keinen Einfluss auf die Höhe der bezuschussten Anschaffungs- oder Herstellungskosten; oder die Zuschüsse erfolgsneutral zu behandeln. Die Anschaffungs- oder Herstellun...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gilt bis einschl. 31.12.2019 nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vor dem 1.1.20...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.3 Angaben im Anhang

Rz. 31 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz und der GuV-Rechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Darzulegen ist, ob das Vorratsvermögen – ggf. unterteilt nach Gruppen – zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Durchschnittswerten oder gemäß einem Verbrauchsfolgeverfahren bewertet wurde. Bei unfertigen und fe...mehr

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Sachanlagen / 3.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR; bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR),[1] kann für sie die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr

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Konzernanhang / 3.7.4 Konzernanlagespiegel

Rz. 57b Im Konzernanhang ist mit § 313 Abs. 4 HGB auch ein Verweis auf die Vorgaben zur Erstellung eines Anlagespiegels gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Angaben zur Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten) und § 284 Abs. 3 HGB (Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens) gegeben. Grundsätzlich entspricht die Struktur der des Anlagespiegels im...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.1 Grundsätze

Rz. 45 Vorräte sind gem. IAS 2.9 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusehen. In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind nach IAS 2.10 alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitig...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.6 Verpflichtung zur Beseitigung der vom Pächter errichteten Anlagen

Rz. 138 Die Verpflichtung zur Beseitigung der vom Pächter errichteten Anlagen ist eine ungewisse Schuld, für die nach Handelsrecht (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und damit auch nach Steuerrecht (§ 5 EStG) eine Rückstellung geboten ist. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung dieser Anlagen stellen wirtschaftlich betrachtet Aufwand für die ganze Pachtdauer dar. Die ...mehr

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Sachanlagen / 5 Anlagen im Bau

Zu den Anlagen im Bau gehören Gebäude auf eigenem Grund und Boden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen sowie sonstige Bauten und Anlagen, deren Herstellung zum Abschlussstichtag noch nicht beendet ist. Es handelt sich nur um solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Unerheblich ist, ob der Steuerpflichtige sie selbst herstellt oder fremde...mehr

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Sachanlagen / 2.7 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.[1] Zu diesem Zweck s...mehr

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Anlagevermögen / 6.1 Führung eines besonderen Verzeichnisses

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in folgenden Fällen erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen: Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens; Anteile an Kapitalgesellschaften; Wertpapiere und vergl...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

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Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4 Ansatz und Bewertung der Vorräte nach IAS

Rz. 43 Die IAS enthalten im Standard IAS 2 die Regelungen zur Bilanzierung von Vorräten. (a) Unfertige Erzeugnisse im Rahmen von Fertigungsaufträgen einschließlich damit unmittelbar zusammenhängender Dienstleistungsverträge (siehe IAS 11 "Fertigungsaufträge"); (b) Finanzinstrumente und (c) biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit und landwirtschaftl...mehr

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Sachanlagen / 4.2 Wegfall, Teilwertabschreibung, Abschreibung

Geleistete Anzahlungen werden zu Herstellungskosten, wenn ihnen ein tatsächlicher Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung, z. B. eines Bauwerks, zugrunde liegt.[1] Wird die Gegenleistung, auf die sich die geleistete Anzahlung richtet, nicht erfüllt, wandelt sich die Rechtsgrundlage der Anzahlung insoweit regelmäßig in ein Rückforderungsrecht.[2] Eine Abs...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung

Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, sind die Herstellungsko...mehr

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Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.1.3 Beizulegender Zeitwert

Rz. 19 Der beizulegende Zeitwert[1] entspricht dem Marktpreis (§ 255 Abs. 4 HGB). Ein Marktpreis setzt einen aktiven Markt voraus. Maßgebend ist der notierte Marktpreis, sodass Paketzu- oder -abschläge nicht vorgenommen werden dürfen. Sofern dieser Markt nicht besteht, ist der beizulegende Zeitwert gem. § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden zu besti...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.1 Grundsatz Einzelbewertung

Rz. 20 § 252 HGB enthält die für alle Kaufleute geltenden Bewertungsgrundsätze. Nach § 252 Abs. 1 Ziff. 3 HGB sind die Vermögensgegenstände (und Schulden) – d. h. auch die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, einzeln zu bewerten. "Enthält das Vorratsvermögen am Bilanzstichtag Wirtschaftsgüter, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden (vertretbare Wirtschaf...mehr

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Sachanlagen / 6.1.1 Übertragung auf Ersatzwirtschaftsgut

Bei Ausscheiden von Wirtschaftsgütern des Anlage- oder des Umlaufvermögens aus dem Betriebsvermögen gegen Entschädigung infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs ist die Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung zulässig. Dadurch kann in diesen Fällen die Gewinnrealisierung vermieden werden[1]. Dem Steuerpflichtigen soll ermöglicht werden,...mehr

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Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.4.1 Niedrigerer Börsen- oder Marktpreis

Rz. 28 § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB spricht nicht vom Börsen- oder Marktpreis, sondern von einem Wert, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis ergibt. Bei Maßgeblichkeit des Beschaffungsmarkts für die Ermittlung des Börsen- oder Marktpreises sind die Anschaffungsnebenkosten in die Bewertung einzubeziehen: Bei Maßgeblichkeit des Absatzmarkts ist der Börsen- oder Marktpreis u. U. ...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.2 Steuerliche Wahlrechte

Rz. 40 Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG durch die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes beschränkt. Dabei sind allerdings die Grundsätze ordnung...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.2 Anschaffungskosten

Rz. 46 Die Kosten des Erwerbs von Vorräten umfassen gem. IAS 2.11 den Kaufpreis, Einfuhrzölle und andere Steuern (sofern es sich nicht um solche handelt, die das Unternehmen später von den Steuerbehörden zurückerlangen kann), Transport- und Abwicklungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Erwerb von Fertigerzeugnissen, Materialien und Leistungen unmittelbar zugerechnet werde...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.1 Bewertungsmaßstäbe

Rz. 13 Mit der Überschrift zu § 255 HGB "Bewertungsmaßstäbe"bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck,[1] dass die Bewertungsmaßstäbe des Handelsrechts Anschaffungskosten, Herstellungskosten und beizulegender Zeitwert sind und zugleich den zulässigen Höchstwert der Vorräte bilden.[2] 2.1.1 Anschaffungskosten Rz. 14 Nach § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten[1] die Aufwendungen, d...mehr

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Anlagevermögen / 6.4 Investitionszuschüsse

Das Wahlrecht zur sofortigen Versteuerung des Zuschusses als Betriebseinnahme gilt auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung. Es muss im Jahr der Zusage oder Bewilligung ausgeübt werden.[1] Öffentliche Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht im Jahr der Auszahlung, sondern im Jahr der Bewilligung.mehr

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Anlagevermögen / 7 Ausübung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich zulässig sind, können unabhängig von dem Ansatz in der Handelsbilanz ausgeübt werden. Wahlrechte, die sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässig sind, brauchen nicht übereinstimmend ausgeübt zu werden. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind die Wirtschaftsgüter, für die steuerlich zulässige Wahlrechte in Abweichung von der handelsrechtlich...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.1 Miete und Pacht

Rz. 1 Die Miete (§§ 535 ff. BGB) ist auf die zeitweilige Gewährung des Gebrauchs von Sachen (körperliche Gegenstände § 91 BGB) gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet. Miete als entgeltliche Gebrauchsüberlassung kann bewegliche Sachen, z. B. Autovermietung, und unbewegliche Sachen, wie Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnungen u. a., betreffen. Dagegen ist die Pacht (§§ 581 ff. BGB)...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.4 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 27 Nach § 253 Abs. 4 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens – also auch Vorräte – Abschreibungen auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag vorzunehmen, wenn dieser unter den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegt; ist ein Börsen- und Marktpreis nicht festzustellen, ist auf den "beizulegenden Wert" abzuschreiben. Dieses Gebot ist...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.4 Steuerrecht

Rz. 51 In dem Urteil des BFH vom 28.7.1993[1] wurde zur Problematik der Mietereinbauten ausführlich Stellung genommen. Demnach können Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten gegenüber dem Gebäude als selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind und die Wirtschaftsgüter dem Betriebsverm...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.4.1 Behandlung beim Empfänger (Vermieter)

Rz. 23 Nach bürgerlichem Recht sind Mieterzuschüsse (verlorene Zuschüsse) den Mietvorauszahlungen ähnlich. Sie müssen deshalb auch steuerrechtlich entsprechend behandelt werden. Es handelt sich um sog. unechte Zuschüsse, weil ihnen die Verpflichtung des Zuschussempfängers auf Überlassung des Grundstücks oder Grundstücksteils gegenübersteht. Diese Zuschüsse stehen also in unm...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.6 Behandlung beim Vermieter

Rz. 57 Der Vermieter kann, soweit er nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, die Mietereinbauten und -umbauten nicht aktivieren. Erst im Zeitpunkt des Heimfalls der Mietereinbauten bzw. Mieterumbauten an den Vermieter ist eine Aktivierung denkbar, soweit eine Heimfallverpflichtung der Einbauten an den Vermieter mit oder ohne Entschädigung aufgrund von öffentlich...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 32 Mietereinbauten und Mieterumbauten (auch Mieterausbauten) sind Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden an oder in Gebäuden, die ein Mieter oder Pächter auf eigene Rechnung auf, an oder im gemieteten oder gepachteten Objekt selbst durchführt oder durch fremde Dritte in seinem Namen ausführen lässt. Die Aufwendungen dürfen weder den Instandhaltungs- oder Instandsetzung...mehr

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Sachanlagen / 6.1.2 Bildung einer Rücklage

Ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs, in dem das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, noch keine Ersatzbeschaffung erfolgt, ist die Bildung einer steuerfreien Rücklage i. H. d. aufgedeckten stillen Reserven zulässig. Voraussetzung ist u. a., dass eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist.[1] Handelsrechtlich ist die Bildung einer Rüc...mehr