Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.2 Anschaffungskosten

Rz. 46 Die Kosten des Erwerbs von Vorräten umfassen gem. IAS 2.11 den Kaufpreis, Einfuhrzölle und andere Steuern (sofern es sich nicht um solche handelt, die das Unternehmen später von den Steuerbehörden zurückerlangen kann), Transport- und Abwicklungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Erwerb von Fertigerzeugnissen, Materialien und Leistungen unmittelbar zugerechnet werde...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.3 Angaben im Anhang

Rz. 51 Abschlüsse haben gem. IAS 2.36 die folgenden Angaben zu enthalten: die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vorräte einschließlich der Zuordnungsverfahren, den Gesamtbuchwert der Vorräte und die Buchwerte in einer unternehmensspezifischen Untergliederung, den Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Vertriebsaufwendungen angesetzten Vorräte, den ...mehr

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Konzernanhang / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 73 Der Konzernanhang bildet auch nach IAS 1.10 zusammen mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung den Konzernabschluss. Eine Differenzierung von Einzel- und Konzernabschluss ist nach den IFRS bis auf konkrete Ausnahmen z. B. in IFRS 12 ebenso wenig vorgesehen wie größenabhängige oder rechtsformspezifische Besonderheiten...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.1 Grundsätze

Rz. 45 Vorräte sind gem. IAS 2.9 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusehen. In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind nach IAS 2.10 alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitig...mehr

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Konzernanhang / 4.3 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 77 Die IFRS regeln sowohl die Einzel- als auch die Konzernabschlusserstellung, jedoch ohne dafür – wie das HGB – abgestufte Regelungen vorzuhalten. Vielmehr sind, soweit nicht explizit auf Einzel- und Konzernabschlussspezifika Bezug genommen wird, alle Einzelstandards sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse relevant, sodass keine expliziten Unterschiede zwische...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.1 Vorratsbegriff

Rz. 44 Vorräte sind nach IAS 2.6 Vermögenswerte,mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.6 Währungsumrechnungen

Rz. 50 Umrechnungsdifferenzen, die sich aus dem Umstand ergeben, dass monetäre Posten zu einem anderen Kurs abgewickelt oder umgerechnet werden als dem, zu dem sie bei der erstmaligen Erfassung während der Berichtsperiode oder in früheren Abschlüssen umgerechnet wurden, sind grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Berichtsperiode zu erfassen, in der diese Differenzen entste...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.3 Herstellungskosten

Rz. 47 Die Herstellungskosten von Vorräten umfassen nach IAS 2.12 und 13 die Kosten, die den Produktionseinheiten direkt zuzurechnen sind, wie beispielsweise Fertigungslöhne. Weiterhin umfassen sie systematisch zugerechnete fixe und variable Produktionsgemeinkosten, die bei der Verarbeitung der Ausgangsstoffe zu Fertigungserzeugnissen anfallen. Fixe Produktionsgemeinkosten s...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2 Bewertung von Vorräten

4.2.1 Grundsätze Rz. 45 Vorräte sind gem. IAS 2.9 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusehen. In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind nach IAS 2.10 alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in...mehr

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Konzernanhang / 3.8.6 (Latente) Steuern

Rz. 72 Nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB sind die Gründe dafür anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Dabei beschränkt sich die Angabepflicht nicht nur auf die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Positionen. Vielmehr erwartet der Gesetzgeber, dass gerade wegen der nu...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.5 IFRS

Rz. 56 Wenn wirtschaftliches Eigentum vorliegt, sind Mietereinbauten und Mieterumbauten als Vermögenswerte (assets) anzusehen, sodass eine Aktivierungspflicht als separater Vermögenswert gegeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Mietereinbauten und Mieterumbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mietereinbauten und Mieterumbauten o...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 2.1 Institutionen

Rz. 4 Vor dem Hintergrund der (Fort-)Entwicklung und Förderung des Konzepts der integrierten Berichterstattung wurde auf besondere Veranlassung des The Prince’s Accounting for Sustainability Project (A4S)[1] und der in Amsterdam ansässigen Global Reporting Initiative (GRI) im August 2010 das International Integrated Reporting Committee gegründet.[2] Die Institution wurde kur...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.3 Leasing

Rz. 8 "Leasing" ist steuer- und handelsrechtlich eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Investitions- oder Konsumgütern durch den sog. Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer. Nach IFRS umfasst Leasing auch sämtliche Mietverträge und ist in dem pflichtgemäß erstmals im Geschäftsjahr 2019 anzuwendenden IFRS 16 geregelt, welcher d...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.5 Rekultivierungsverpflichtungen

Rz. 133 Ein weiterer Bereich, in welchem Rückstellungen notwendig sind, besteht bei Entsorgungs-, Entfernungs-, Wiederherstellungs-, Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtungen. Hier entsteht die Verpflichtung faktisch oder rechtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit i. d. R. bereits zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns der betroffenen Vermögenswerte, ggf. sogar schon vorher, w...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.1 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 59 Miet- oder Pachtverträge liegen u. a. auch dann vor, wenn ein Unternehmer Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke von einem nahen Familienangehörigen mietet oder pachtet. Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Miet- und Pachtverträgen zwischen Angehörigen sind die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen entsprechend anzuwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 129 Die Regelung des Nr. 21 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zu Angaben zumindest über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte der Ges. mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wertumfang und über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen.[1] Außerdem sind weitere Angaben über solche Geschäfte zu machen, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.35 Angaben zur Mindestbesteuerung

Rz. 171a Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG)[1] wird eine globale Mindestbesteuerung (GloBE) von 15 % der erzielten Gewinne vorgeschrieben. Sollte ein Unternehmen in einem Staat eine geringere Steuerquote aufweisen, so kann ein anderes Land die Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung und dem vereinbarten Mindeststeuersatz nachvera...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Gesamtbetrag sonstiger Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 21 Auch kleine KapG und Ges. nach § 264a HGB haben im Anhang den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben. Die Art. 16 Abs. 1d der RL 2013/34/EU umsetzende Angabepflicht nach Nr. 3a zielt somit bis auf die KleinstKapG (für die jedoch ggf. eine Angabepflicht aus § 264 Abs. 2 HGB resultieren könnte) für alle anhangerstellenden Unt darauf, die für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.34 Angaben zu latenten Steuerschulden (Nr. 30)

Rz. 170 vorläufig frei Rz. 171 Mit Nr. 30 wurden die Angaben zu latenten Steuern aufgrund europäischer Vorgaben deutlich ausgeweitet. Notwendig sind quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im Gj, was insb. den Auf- oder Abbau einschließt.[1] Allerdings sind diese Angaben auf die angesetzten latenten Steuerschulden begrenzt, weshalb der Gesetzgeb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.31 Aufschlüsselung von Haftungsverhältnissen (Nr. 27)

Rz. 161 Durch die Pflicht zur Angabe der Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme für nach § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 1. Hs. HGB im Anhang ausgewiesene Haftungsverhältnisse soll für den Adressaten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses mehr Transparenz über die Eventualverbindlichkeiten hergestellt werden,[1] wobei nach dem HGB hier anders als nach IAS ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 83 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 84 Abs...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 4 Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß IFRS

Rz. 34 Die IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) definieren die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" in IAS 38.8 (s. Rz. 1). Ob die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu aktivierbaren selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen, bestimmt sich nach dem Erstellungsprozess des Produkts, d. h., ob die Aufwend...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 1 Forschung, Entwicklung, Produktion: Begriffsdefinitionen

Rz. 1 Für die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" existieren in § 255 Abs. 2a HGB, DRS 24.8[1] und IAS 38.8 übereinstimmende Definitionen. " Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzli...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.2 Bewertungsvorschriften für Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 17 Forschungskosten dürfen ausdrücklich nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden und sind sofort aufwandswirksam zu verrechnen. Entwicklungskosten für aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind hingegen Bestandteil der Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB. Werden immaterielle Vermögensgegenstände käuflich erworben, erfolgt die...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.4 Sachverhalte bei der Umstellung der Kontenrahmen von HGB auf IFRS

Rz. 24 Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS führt immer zu einer Anpassung der Kontenrahmen, da zahlreiche Unterschiede in Ansatz, Bewertung und Ausweis bei Rechnungslegung nach HGB und IFRS bestehen.[1] Dies hat zur Folge, dass bei der Umstellung der Buchführung von HGB auf IFRS entweder zusätzliche Konten im Kontenrahmen gebildet oder Konten gelöscht werden müssen.[...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.2 Kriterien der Aktivierungsfähigkeit und Trennung von Forschung und Entwicklung

Rz. 10 Im HGB existieren keine Kriterien für eine Aktivierungsfähigkeit. Die in IAS 38.57 vorgeschriebenen Kriterien durften bis zum Inkrafttreten des DRS 24 nur als Auslegungshilfe im Rahmen der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Anlagen dienen, wenn diese mit den handelsrechtlichen GoB vereinbar waren.[1] Nach DRS 24.45 ist bestimmt, dass ein in der Entstehung...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 5 Aktivierung von Entwicklungskosten in der Unternehmenspraxis

Rz. 44 Für den deutschsprachigen Raum liegen verschiedene Studien vor, in denen das Aktivierungsverhalten in der Unternehmenspraxis untersucht wurde. Viele Studien beziehen sich auf die Bilanzierung nach IFRS;[1] es liegen nur wenige Untersuchungen für die Anwendung der HGB-Vorschriften vor.[2] Die vorliegenden Studien zeigen im Ergebnis ein äußerst heterogenes Bilanzierungsv...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.2 Methoden der Überleitung zwischen HGB und IFRS

Rz. 17 Für die Überleitung kann zwischen 3 Methoden gewählt werden: Reine Differenzbuchung Buchung von Originalwerten Modifizierte Differenzbuchung Rz. 18 Bei der reinen Differenzbuchung sind 2 Bewertungsbereiche erforderlich. Im ersten wird die Buchführung entweder nach HGB oder IFRS durchgeführt. Im zweiten Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen den bei...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.1 Voraussetzungen für den Ansatz dem Grunde nach

Rz. 6 Die Beantwortung der Ansatzfrage entscheidet darüber, ob Forschungs- und Entwicklungskosten sofort als Aufwand verrechnet oder aktiviert und abgeschrieben werden. Das bis zum Inkrafttreten des BilMoG vorherrschende pauschale Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens schränkte die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1 Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21

Rz. 140 Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerneinheiten nach den IFRS basiert auf dem Konzept der funktionalen Währungsumrechnung.[1] Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass funktional unterschiedliche Geschäftstätigkeiten eines Konzernunternehmens und ein unterschiedliches Ausmaß der geschäftlichen Verflechtung mit dem Mutterunternehmen eine daran ausgerichtete Währu...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.6 Besonderheiten bei der Umrechnung nach IFRS

Rz. 130 Ziel des IAS 21 ist die Regelung, wie Fremdwährungstransaktionen und ausländische Geschäftsbetriebe in den Abschluss eines Unternehmens einzubeziehen sind und wie ein Abschluss in eine Darstellungswährung umzurechnen ist, d. h. es sind Regelungen zum Einzelabschluss und zum Konzernabschluss enthalten.[1] Die in IAS 21 enthaltenen Regelungen zur Währungsumrechnung unt...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.2 Bewertung

Rz. 84 In Anwendung von IAS 39.43; IAS 39.AG64; IFRS 9.B5.1.1 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei ihrem Zugang in Höhe des vereinbarten Kaufpreises, abzüglich Preisnachlässen und Rabatten, anzusetzen,[1] wenn sie nicht eine Zinskomponente für ungewöhnlich lange Zielgewährung enthalten. Das folgt aus den Besonderheiten der Forderungen aus Lieferungen und Leist...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.4.3 Behandlung von Umrechnungsdifferenzen

Rz. 160 Bei Anwendung der Zeitbezugsmethode resultieren Umrechnungsdifferenzen daraus, dass nicht sämtliche Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit demselben Wechselkurs, sondern mit unterschiedlichen Kursen umgerechnet werden. Handelt es sich um Differenzen aus der Umrechnung monetärer Posten, sind diese nach IAS 21.28 grundsätzlich erfolgswirksam zu erfas...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1.1 Die Ermittlung der funktionalen Währung

Rz. 141 Ausgangspunkt des Konzepts ist die Ermittlung der sog. funktionalen Währung der ausländischen, in den Konzernabschluss einzubeziehenden Einheit. Steht die funktionale Währung dieser Einheit fest, ist damit auch das Währungsumrechnungsverfahren determiniert. IAS 21.8 definiert die funktionale Währung als die "Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Konzern...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.4.1 Umrechnung der Bilanz

Rz. 157 Monetäre Posten der Bilanz sind zum Stichtagskurs (Kurs am Bilanzstichtag) umzurechnen (IAS 21.23(a)). Nichtmonetäre Posten, die zu (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, sind im Regelfall mit dem Kurs zum Erstverbuchungszeitpunkt umzurechnen (IAS 21.23(b)). Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ("fair value") bewe...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.1 Bilanzierung

Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. kurzfristig. Sie sind ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.1 Bilanzierung

Rz. 21 Als finanzielle Vermögenswerte dürfen Ausleihungen nur dann bilanziert werden, wenn das Unternehmen Vertragspartei geworden ist.[1] Es sind so genannte Finanzinstrumente, Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.[2] Sie unterliegen den Bilanzierungsrege...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.5.2 IFRS

Rz. 164 Den Besonderheiten der Währungsumrechnung von Einzelabschlüssen in der Berichtswährung (= funktionale Währung) von Hochinflationsländern trägt IAS 29 Rechnung. Die Vorgehensweise war Vorlage für die Indexierungsmethode nach DRS 25. Die nichtmonetären Posten sind mit dem Kaufpreisindex fortzuschreiben (IAS 29.11) und zusätzlich sind Gläubigerverluste und Schuldnergewi...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.3.2 IFRS

Rz. 155 Umrechnungsdifferenzen sind nach IAS 21.39(c) und 21.40 erfolgsneutral in das Eigenkapital einzustellen und unter geeigneter Bezeichnung, z. B. Währungsumrechnungsrücklage, gesondert auszuweisen. Soweit an der Konzerneinheit Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, ist der der jeweiligen Beteiligungsquote entsprechende Anteil der Umrechnungsdifferenz mit den Minderh...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.2 Bewertung

Rz. 87 Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung gemäß IAS 39.43 zum beizulegenden Zeitwert (fair value). Praktisch entspricht das den Anschaffungskosten, dem beizulegenden Zeitwert der gegebenen oder erhaltenen Gegenleistung.[1] Da i. d. R. der Abzinsungseffekt unwesentlich sein wird, ist eine Abzinsung regelmäßig nicht erforderlich.[2] Rz. 88 vorläufig frei Rz. 89 vorläu...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.1.3 IFRS

Rz. 14 Für Unternehmen, die ihren Einzelabschluss nach IFRS erstellen, regelt IAS 21 die Währungsumrechnung. Bei der hier notwendigen Darstellungswährung EUR wird unterstellt, dass sie auch die funktionale Währung, also die Währung des primären Wirtschaftsraums, in dem das Unternehmen tätig ist (IAS 21.8), darstellt. In diesen in der Praxis wichtigsten Fällen unterscheiden s...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände im IFRS-Abschluss

Rz. 81 Forderungen auf vertraglicher Grundlage sind finanzielle Vermögenswerte. Sie fallen daher unter die Regelungen von IAS 32 und IAS 39. Hierzu gehören die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der Haupttätigkeit des Unternehmens entstehen, und die sonstigen Vermögensgegenstände.[1] Anders als in der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2 Sonstige Forderungen

Rz. 85 Auch sonstige vertragliche Forderungen sind finanzielle Vermögenswerte und fallen daher unter IAS 32 und 39. Hierzu gehören, wenn die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle nicht zur Hauptunternehmenstätigkeit gehören, insbesondere:[1] Miet- und Pachtforderungen, Zinsforderungen, vertragliche Schadenersatzansprüche, Forderungen aus dem Verkauf von Anlagegegenständen, Rückver...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1.2 Zuordnung der Währungsumrechnungsmethoden

Rz. 145 Entsprechend den vorstehend beschriebenen Abgrenzungskriterien zur Bestimmung der funktionalen Währung (IAS 21.9 ff.) kommen folgende Währungsumrechnungsmethoden zur Anwendung: Entspricht die funktionale Währung des ausländischen Unternehmens nicht der lokalen Währung ihres Sitzstaates, sondern der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, ist das ausländische Unte...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.2.1 Zugangsbewertung

Rz. 22 Bei ihrem erstmaligen Ansatz werden Ausleihungen zu ihrem beizulegenden Zeitwert (fair Value) bewertet, unter Einschluss von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind.[1] Bei der Erstbewertung entspricht das grundsätzlich den (fortgeführten) Anschaffungskosten der vom Unternehmen hingegebenen Leistung. Bei einem Agio ode...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1.2 IFRS

Rz. 149 Die modifizierte Stichtagskursmethode nach IAS 21.38 ff. unterscheidet sich nicht von derjenigen nach § 308a Satz 1 HGB. Ohne zwischen monetären und nicht-monetären Bilanzposten zu unterscheiden, sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden gemäß IAS 21.39(a) mit dem Stichtagskurs umzurechnen. Das Eigenkapital (Eigenkapital-Anfangsbestand) wird dagegen zum histor...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.2.2 IFRS

Rz. 151 Die Aufwands- und Ertragsposten der Berichtsperiode sind nach IAS 21.39(b) grundsätzlich mit dem jeweiligen Wechselkurs am Tag des einzelnen Geschäftsvorfalls, d. h. zu historischen Kursen, umzurechnen. Sofern die Wechselkurse keinen größeren Schwankungen unterliegen, ist aber auch aus Vereinfachungsgründen die Umrechnung zu Durchschnittskursen zulässig (IAS 21.40).[1]mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 137 Die Währungsumrechnung im Rahmen der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung ist im HGB erst mit dem BilMoG[1] fixiert worden. Herrschte vorher Methodenfreiheit innerhalb der Grenzen der GoB, so wurden mit § 308a HGB – wie mit § 256a HGB für den Einzelabschluss – erstmals ausdrückliche Bilanzierungsvorschriften für die Währungsumrechnung im Rahmen der Konzernrechnu...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.1 Bilanzierung

Rz. 86 Der Ansatz erfolgt nach den für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geltenden Regeln.[1] Bei einigen der sonstigen vertraglichen Forderungen kann es für den Ansatz ausreichend sein, dass ein Anspruch aufgrund Vertrags besteht, z. B. Ansprüche auf Boni, Rückvergütungsansprüche u. dergl.mehr