Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 82 Die bisher dargestellten Bestandteile des Jahresabschlusses lassen eine adäquate Beurteilung der Finanzlage nur begrenzt zu. Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel bietet sich die Kapitalflussrechnung an, durch die im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der B...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 83 Weiteres selbstständiges, seit 2005 von allen Mutterunternehmen,[1] seit dem Geschäftsjahr 2017 unter Beachtung der Regelungen des DRS 22 pflichtgemäß zu erstellendes Rechenwerk des Konzernjahresabschlusses ist nach § 297 Abs. 1 HGB die Eigenkapitalveränderungsrechnung.[2] Der Zweck dieses Rechenwerks liegt darin, über die Veränderung des Eigenkapitals zwischen 2 Bila...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.3 Ermittlung und Verrechnung des Zwischenergebnisses

Rz. 16 Durch die Festlegung der Konzernbilanzwerte für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Vergleich mit den Werten in der Einzelbilanz bzw. HB II wird die Höhe des Zwischenergebnisses bestimmt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung unabhängig von der Beteiligungshöhe soweit wesentlich vollständig eliminiert werden muss. Im vorliegenden Beispiel wären 20.000 EU...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.2 Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten

Rz. 8 Die Zwischenergebniseliminierung bedingt die Bestimmung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten und hängt eng mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zusammen. Dabei ist die Bewertung von Vermögensgegenständen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen im Konzernabschluss in § 304 HGB nicht explizit geregelt. Die Konzernanschaffungs- und Konzernh...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.1 Grundsachverhalte der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 24 Die Darstellung des Konzerns als ein fiktives einheitliches Unternehmen erfordert neben den bisher beschriebenen Konsolidierungen die Eliminierung aller konzerninternen Vorgänge, die sich in den Gewinn- und Verlustrechnungen einbezogener Unternehmen niedergeschlagen haben, sodass im Konzernabschluss nur die Auswirkungen aus Geschäften mit nicht in den Konsolidierungsk...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.3 Angabepflichten im ersten IFRS-Abschluss

Rz. 12 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.23 muss ein zu IFRS übergehendes Unternehmen erläutern, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS auf seine dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkte. Zu diesem Zweck hat das zu IFRS übergehende Unternehmen zunächst gem. IFRS 1.24 ff. folgende Überleitungsrechnungen aufzustellen und in d...mehr

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Erstanwendung IFRS / 5 Zwischenberichterstattung im Rahmen der IFRS-Erstanwendung

Rz. 84a Der Übergang zur IFRS-Rechnungslegung hat auch Auswirkungen auf die Zwischenberichterstattung. IAS 34 enthält die (allgemeinen) Grundsätze der IFRS-Zwischenberichterstattung. IFRS 1.32 schreibt den zu IFRS übergehenden Unternehmen nicht vor, Zwischenberichte auf Basis der IFRS-Rechnungslegung zu erstellen. IFRS 1.32 ist allein in dem Falle zu beachten, dass einem zu ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.2 Retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften

Rz. 6 Die allgemeine Regel für die Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS enthält IFRS 1.7. Der erstmals aufgestellte IFRS-Abschluss hat hinsichtlich der Bilanzierung 2 Grundsätzen zu genügen: Stetigkeit der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für alle im ersten IFRS-Abschluss dargestellten Berichtsperioden. Damit schließt IFRS 1 insbesondere ein...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.4 Erstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz

Rz. 79 Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1] Mit der Umgliederung der imma...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.4 Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im separaten Einzelabschluss

Rz. 47 Nach IFRS 1.Appendix D 14 hat der zur IFRS-Rechnungslegung übergehende Bilanzierende im separaten Einzelabschluss das Wahlrecht, seine Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten, nach Maßgabe des IFRS 9 oder nach der Equity-Methode zu bewerten. Dieses Wahlrecht ist für alle ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.2 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Mutterunternehmens

Rz. 77 Bei der M-AG sind folgende Sachverhalte anzupassen: Der Verlustvortrag beinhaltet ein künftiges Steuerminderungspotenzial, welches als aktive latente Steuern abzugrenzen ist, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.24 i. V. m. 12.34 vorliegen. Dies ist offensichtlich der Fall, da nach dem Sachverhalt davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag in künftigen Perioden gen...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Erstanwendung IFRS / 1 Einführung

Rz. 1 Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, sind nach der entsprechenden EU-Verordnung EG 1606/2002 [1] Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Basis der IFRS aufzustellen. Nach Schätzungen waren seinerzeit von der Erstanwendung der IFRS per 1.1.2005 in Deutschland etwa 750 und EU-weit etwa 7.000 Unternehmen betroffen.[2] Die Mitgliedstaaten ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.2 Funktion

Rz. 8 Kein allgemeingültiges steuerliches Begriffsverständnis Zwar findet der Funktionsbegriff in vielen Bereichen des Steuerrechts Verwendung.[1] Ein allgemein gültiges Begriffsverständnis fehlt gleichwohl. Vielmehr ist der Funktionsbegriff von jeweils unterschiedlichen Begriffsinhalten geprägt.[2] Mangels einer Legaldefinition boten bisher die Verlautbarungen der Finanzverwa...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.11 Übergangsvorschriften aus erstmaliger Anwendung des IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen"

Rz. 68 Nach IFRS 1.Appendix D 31 Satz 1 dürfen die Übergangsvorschriften des IFRS 11 auch von einem zur IFRS-Rechnungslegung übergehenden Bilanzierenden angewendet werden.[1] In Abweichung von IFRS 11.Appendix C 3 hat ein zur IFRS-Rechnungslegung übergehender Bilanzierender, welcher in Übereinstimmung mit IFRS 11 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen statt nach der zuvor angew...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.5 Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors

Rz. 52 Funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze Für die Ermittlung des Ertragswerts ist es erforderlich, die für die einzelnen Jahre isolierten und prognostizierten Gewinne auf den Übertragungsstichtag zu diskontieren. Hierfür sind funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze anzuwenden. Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors unterliegt nach § 1 Ab...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2 Wahlrechte bei der retrospektiven Anwendung

Rz. 27 Ein auf IFRS umstellendes Unternehmen hat das Wahlrecht, in den nachstehenden Fällen auf die retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften zu verzichten: Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix C); Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix D 2–3); Beizulegender Zeitwert oder Neubewertung als Ersatz für (fortgeführte) Anschaffu...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.4 Eigenkapital, Haftsumme und Reserven

Rz. 14 § 337 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 Buchst. A. HGB verlangt grundsätzlich[1] folgende Bilanzposten bei Genossenschaften:mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 6 Würdigung

Rz. 85 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.7 sind auf den erstmals veröffentlichten IFRS-Abschluss einheitlich die IFRS-Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, welche am Ende der ersten IFRS-Berichtsperiode gelten. Von diesem Grundsatz gibt es eine begrenzte Anzahl von zwingend zu beachtenden Ausnahmen, jedoch eine vergleichsweise große und im Zeitablauf auch gewachsene Zahl von Wahl...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gemäß § 342 HGB folgend, setzt sich das DRSC in der Präambel der Satzung (Fassung vom 1.7.2022) folgende Ziele: die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern; als deutscher Standardisierer von der Bun...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öff...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.13 DRS 13 – Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern

Rz. 38 Der Standard wurde am 23.10.2002 durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 4.12.2017 durch das BMJV mit DRÄS 8. DRS 13 ist anzuwenden von Mutterunternehmen, die nach § 290 HGB, auch in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB, sowie nach § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.16 DRS 16 – Halbjahresfinanzberichterstattung

Rz. 44 Am 5.5.2008 hat der DSR den DRS 16 Zwischenberichterstattung verabschiedet, der am 24.7.2008 auf Veranlassung des BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Er ersetzt den bis dahin für Zwischenberichterstattung geltenden DRS 6. Durch Überarbeitungen des DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung war auch eine Anpassung der Zwischenberichterstattung notwendig, was zur ...mehr

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EU-Taxonomie, FAQ 1 / 2.8 Sollte ein Unternehmen einen taxonomiefähigen Umsatz melden, wenn die Wirtschaftstätigkeit nicht von dem Unternehmen, sondern von einem Unterauftragnehmer ausgeführt wurde?

In Anhang I Abschnitt 1.1.1 wird klargestellt, dass der gemeldete Umsatz aus taxonomiekonformen Tätigkeiten die gemäß International Accounting Standard (IAS) 1, Paragraf 82(a) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission[1] ausgewiesenen Einnahmen umfasst. Nach Artikel 10 des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten werden Unternehmen, die nach...mehr

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EU-Taxonomie, FAQ 1 / 2.12 Wie sollten Nicht-Finanzunternehmen den Umsatz aus taxonomiefähigen Tätigkeiten behandeln, die im Laufe des Geschäftsjahres entkonsolidiert werden?

In Anhang I Abschnitt 1.1.1 wird klargestellt, dass der gemeldete Umsatz aus taxonomiekonformen Tätigkeiten die gemäß International Accounting Standard (IAS) 1, Paragraf 82(a) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission ausgewiesenen Einnahmen umfassen muss. Nach Artikel 10 des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten werden Unternehmen, die n...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.1 Ausweis

Rz. 46 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs-)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäfts...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.3 Ansatz und Bewertungsunterschiede

Rz. 52 Die IFRS sehen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte kein Ansatzwahlrecht, sondern eine Ansatzpflicht vor. Ansonsten sind die grundsätzlichen Ansatzvorschriften vergleichbar. Besondere Herausforderungen ergeben sich allerdings aus der Definition der Vermögenswerte, da diese einen zukünftigen Nutzenzufluss aus dem betreffenden Potenzial voraussetzt.[1] Dies ...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.2 Sonderfall zum Verkauf bestimmte Anlagen

Rz. 48 Als weitere Besonderheit sind zum Verkauf bestimmte Anlagen gem. IFRS 5 separat darzustellen.[1] Regelt IAS 16 die Bilanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im rechtlichen Eigentum der Unternehmung stehen und die ihren Nutzen hauptsächlich aus der Nutzung einer dem operativen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit entfalten, so ist mit IFRS 5 jenen Vermögens...mehr

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Bilanztheorien: Grundlagen / 4.3 International Financial Reporting Standards und Bilanztheorien

Rz. 32 Eine Betrachtung der deutschen Bilanztheorien in Bezug auf die IFRS ist aufschlussreich, da gezeigt werden kann, dass vermeintlich revolutionäre Ideen aus den IFRS, wie die Bewertung zum fair value oder eine Berücksichtigung der Inflation, bereits lange bekannt sind. Ferner wurde in der bilanztheoretischen Diskussion die Frage Periodisierung versus Objektivierung, die...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.2 Vorräte/Umlaufvermögen

Rz. 129 Bilanzierungsregeln für Vorräte nach IAS 2 entsprechen grundsätzlich den Vorgaben des HGB, allerdings sind bei Letzterem mehr Wahlrechte verankert.IAS 2 zum Vorratsvermögen (inventories) umfasst fast deckungsgleich das Vorratsvermögen nach HGB-Gliederungssystematik (abgeleitet aus dem Definitionsgehalt von IAS 2.6).[1] Rz. 130 Zu den Vorräten gehören Vermögenswerte, d...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.4 Angaben im Anhang

Rz. 152 Die wichtigsten Anhangangaben entsprechen denjenigen des HGB. Viele lassen sich innerhalb des erweiterten Anlagenspiegels in Anlehnung an § 284 Abs. 3 HGB darstellen.[1] Rz. 153 Im Anhang sind nach Maßgabe der vorgenommenen Gliederung in der Bilanz die entsprechenden Angaben zu machen (IAS 16.73, 16.74, 16.75, 16.76).[2] Rz. 154 Zur Darstellung der Entwicklung des Anla...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.1 Sachanlagen

Rz. 122 Ein in den Verkehr gebrachter selbstständiger Vermögenswert (asset) "Bodenschatz" ist nach IAS 16.2 i. V. m. 16.7 mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanzmäßig unter Sachanlagen auszuweisen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: es muss wahrscheinlich (it is probable) sein, dass mit der Sachanlage "Bodenschatz" verbundener künftiger wirtschaftlic...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.4 Bewertung von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung

Rz. 136 Wenn Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung angesetzt werden, dann sind sie bei erstmaligem Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten (IFRS 6.8). Rz. 137 IFRS 6.9 geht auf die Bestandteile der Anschaffungs- und Herstellungskosten von den o. g. Vermögenswerten ein. Ein Unternehmen hat eine Methode festzulegen, nach der zu bestimmen ist,...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.6 Wertminderung

Rz. 145 Nach IFRS 6.18 sind Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung auf Wertminderung zu überprüfen, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts für Exploration und Evaluierung seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wenn Tatsachen und Umstände Anhaltspunkte dafür geben, dass dies der Fall ist, hat ein Unternehmer, außer wie in I...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.2 Anwendungsbereich

Rz. 133 IFRS 6.3 ist auf die einem Unternehmen entstehenden Ausgaben für Exploration und Evaluierung anzuwenden. Dieser IFRS gilt nicht für Ausgaben, die entstehen: vor der Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen (Mineralien), z. B. Ausgaben, die anfallen, bevor das Unternehmen die Rechte zur Exploration eines bestimmten Gebiets erhalten hat (IFRS 6.5a) – dabei wird unt...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.7 Angaben nach IFRS 6

Rz. 150 Der Unternehmer hat nach IFRS 6 folgende Angaben zu machen, welche die in seinem Abschluss erfassten Beträge für die Exploration und von Bodenschätzen kennzeichnen und erläutern (IFRS 6. 23): die Rechnungslegungsmethoden des Unternehmens für Ausgaben für Exploration und Evaluierung, einschließlich des Ansatzes von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung (IFRS ...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.1 Grundsätzliches

Rz. 132 Mit dem IFRS 6 [1] hat das IASB die Rechnungslegung für den Teilbereich der Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen festgelegt – sowohl die Vorerkundung als auch die Entwicklung werden nicht thematisiert.[2] IFRS 6 ist ein Interimsstandard, d. h. das IASB hat den Sachverhalt nicht komplett neu geregelt, sondern stattdessen lediglich Leitlinien für die (weitere) V...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 1.1 Ertragsteuerliche Behandlung umstritten

Rz. 1 Die Problematik der ertragsteuerlichen Behandlung, insbesondere die Qualifizierung der Abbauverträge beschäftigt schon seit Jahren die Rechtsprechung, Finanzverwaltung, Steuerberatung und Literatur ständig und regelmäßig. Dies macht u. a. ein Eingehen auf die bergrechtliche Einteilung der Bodenschätze, die Behandlung des Bodenschatzes als unselbstständiger Bestandteil ...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.3 Ansatz von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung

Rz. 134 Die in der bisherigen Rechnungslegung angewandten Methoden für den Ansatz können nach IFRS 6.7 beibehalten werden. Dafür sind anders als bei anderen Sachverhalten die Anforderungen bezüglich Kompatibilität zu den IFRS-Normen deutlich herabgesetzt: Bei der Entwicklung von Rechnungslegungsmethoden hat ein Unternehmen, das Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung ...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.2 Anforderungen an Sicherungsgeschäfte

Rz. 28 Als Sicherungsinstrumente sind neben Derivaten auch originäre Finanzinstrumente zulässig. Als Begründung hierfür wird im Referentenentwurf des BilMoG genannt, dass in der Praxis auch Vermögensgegenstände zur Absicherung von Risiken eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit, Währungsforderungen durch Währungsverbindlichkeiten abzusichern, verwi...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.5 Nach dem HGB zu verwendende Verfahren

Rz. 55 Obwohl im laufenden Gesetzgebungsprozess das DRSC einen Vorschlag zur Konkretisierung der Behandlung von Bewertungseinheiten in einem Diskussionsbeitrag unterbreitet hat, hat der Gesetzgeber die Regelung des § 254 HGB diesbezüglich offengelassen. Konkret hat das DRSC vorgeschlagen, die Durchbuchungsmethode nach IAS 39 – jedoch mit einer Modifizierung – anzuwenden, wob...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 4.2 Fair-Value-Hedges und Cashflow-Hedges

Rz. 45 Bei dieser Kategorisierung wird nach dem Zweck der Sicherungsbeziehungen gefragt: Wenn die Bewertungseinheit darauf abzielt, Schwankungen des Fair Value eines bilanzierten Vermögenswertes abzusichern, so spricht man im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS von einem Fair-Value-Hedge.[1] Unter diese Kategorie fallen auch die sog. firm commitments, also die bilanziell no...mehr