Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3 Steuerrechtlich

1.3.1 Grundsätzliches Rz. 7 Gemäß R 7.1 Abs. 5 Satz 1 EStR sind für den Begriff des Gebäudes die Abgrenzungsmerkmale des Bewertungsrechts maßgebend. Nach den für das Bewertungsrecht ergangenen gleich lautenden Ländererlassen zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen und nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

3.9.4.3.1 Grundsätzliches Rz. 242 Errichtet ein Gewerbetreibender auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude für eigenbetriebliche Zwecke, so hat er die aufgewendeten Herstellungskosten zu aktivieren als Gebäude, wenn er bürgerlich-rechtlicher und damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist, oder ebenfalls als Gebäude, wenn er zwar nicht bürgerlich-rechtl...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8 Entnahme von Gebäuden und Gebäudeteilen

3.8.1 Grundsätzliches Rz. 118 Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, selbstständige Wirtschaftsgüter (siehe Rz. 26 ff.). Gebäude und Gebäudeteile, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben daher gru...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1 Folgebewertung bei Gebäuden und Gebäudeteilen nach HGB und EStG

8.1.1 Allgemeines Rz. 377 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben, sofern ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Gebäude unterliegen demnach einer planmäßigen Abschreibung, wenn sie als Vermögensgegenstand dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Es gelten die allgemeinen Regelungen des § 253 Abs. 3 HGB.[1] Im Gegensatz zum...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.11 Feststellungslast

Rz. 355 Siehe Ausführungen BMF, Schreiben v. 18.7.2003, Tz. 36–38; "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 57; BFH, Urteil v. 12.9.2001, IX 39/97, BStBl 2003 II S. 569.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.1 Begriff und Umfang

Rz. 256 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition der Anschaffungskosten wird auf "Anschaffungskosten nach HGB und EStG" hingewiesen.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5 Einbauten für vorübergehende Zwecke (Scheinbestandteile)

2.5.1 Vom Steuerpflichtigen für eigene Zwecke vorübergehend eingefügte Anlagen Rz. 51 Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Einbauten zu vorübergehenden Zwecken sind auch die vom Steuerpflichtigen für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingefügten Anlagen und die vom Vermieter oder Verpächt...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7 Gemeiner Wert

7.1 Grundsätzliches Rz. 367 Der gemeine Wert von Gebäuden und Gebäudeteilen gilt u. a. bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Rahmen der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG für nicht veräußerte Wirtschaftsgüter. Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebs, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist für jeden einzelnen Beteiligten der gemeinsame Wert der Gebäude und Ge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.7 Finanzierungskosten

Rz. 262 Wegen der zu beachtenden Grundsätze siehe "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 66–68.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.4 Zuschüsse

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3 Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.1 Umfang Rz. 173 Aus der Behandlung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens als wirtschaftliche Einheit ergibt sich zwangsläufig, dass nicht nur das Gesamthandsvermögen, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen in die Gewinnermittlung, d. h. in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen ist. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören folgende Grundstücke und Gr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.17 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

Rz. 280 Für die Ermittlung der Gebäude-Anschaffungskosten als Grundlage für die Absetzung für Abnutzung ist eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf das Gebäude und den zugehörigen Grund und Boden notwendig. Liegt eine vertragliche Vereinbarung über die Aufteilung des Kaufpreises vor, ist diese maßgeblich, solange keine wesentlichen Zweifel bestehen. Liegt ein solcher Vertr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.9 Umfang der Herstellungskosten

Rz. 345 Geldbeschaffungskosten Geldbeschaffungskosten sind grundsätzlich nicht Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes. Dasselbe gilt für Zinsen für Fremdkapital sowie für kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital.[1] Wird jedoch nachweislich in unmittelbarerem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung eines Wirtschaftsguts ein Kredit aufgenommen, ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8.1 Begriff

Rz. 56 Der Begriff des sonstigen selbstständigen Gebäudeteils umfasst baulich abgegrenzte Einbauten wie Haupt- und Nebengebäude, Stockwerk oder Raum. Ein Teil eines Raumes, wie der durch Einrichtungsgegenstände abgrenzte Arbeitsbereich, kann jedoch nicht als selbstständiger Gebäudeteil angesehen werden. Körperlichkeit und Unbeweglichkeit dieses Wirtschaftsguts setzen voraus,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 67 Ein Gebäude bildet, abgesehen von den in R 4.2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–4 EStR bezeichneten selbstständigen Wirtschaftsgütern, entsprechend seiner Nutzungsart entweder ein Wirtschaftsgut oder abhängig von der Nutzung bis zu 4 verschiedene Wirtschaftsgüter. Für die Behandlung als Betriebsvermögen/Privatvermögen ergeben sich folgende Zuordnungsmöglichkeiten: Eigenbetrieblich g...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.15 Feststellungserfordernisse bei sog. anschaffungsnahem Aufwand

Rz. 277 Um zu erkennen, ob Renovierungs- oder Modernisierungsaufwand zu Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand führt, muss zunächst festgestellt werden, welche Baumaßnahme den geltend gemachten Aufwendungen zugrunde liegt. Baumaßnahmen vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes führen nicht bereits dann zu Anschaffungskosten, wenn wesentliche Bereiche der Wohnungsausstatt...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.2 Betrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 177 Betrieblich genutzte Grundstücksteile, die im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks – nicht im Verhältnis zum Wert des Grundstückteils des Gesellschafters – von untergeordneter Bedeutung sind (§ 8 EStDV), brauchen nicht als Sonderbetriebsvermögen behandelt zu werden. Jeder Mitunternehmer kann dieses Wahlrecht ausüben; sind mehrere Gesellschafter zugleich Eigentü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.3 Gebäude, die kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 198 Ein Wirtschaftsgut, das einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört und das dieser selbst ausschließlich und auf Dauer für seinen privaten Bedarf nutzt, ist in gleicher Weise wie ein entsprechendes Wirtschaftsgut eines Einzelunternehmens notwendiges Privatvermögen und kann nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein. Das gilt grundsätzlich auch für Grun...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.3 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Rz. 101 Ein Gewerbetreibender mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG kann in der Regel Grundstücke, die nicht zum notwendigen Privatvermögen gehören, z. B. Mietwohngrundstücke, als Betriebsvermögen behandeln, es sei denn, dass dadurch das Gesamtbild der gewerblichen Tätigkeit so verändert wird, dass es den Charakter einer Vermögensnutzung im nicht gewerblichen Bereich erhält.[1]...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 93 Ermitteln Steuerpflichtige den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, so können sie die Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch an Dritte zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind, z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind, als gewillkürtes Betriebsve...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.2 Zusammentreffen von Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand

Rz. 322 Siehe hierzu "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 59–62.[1] Rz. 323 Mehrere gleichzeitig an einem Wohngebäude ausgeführte Baumaßnahmen, die teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwendungen darstellen, sind nur dann insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie bautechnisch ineinander greifen. Andernfalls sind die Aufwendungen ggf. durch...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 319 Die Grenze zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei stehenden Gebäuden ist fließend. Die Merkmale zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Gebäuden gelten bei selbstständigen Gebäudeteilen i. S. d. R 4.2 Abs. 4 und 5 EStR entsprechend (R 21.1 Abs. 4 EStR). Rz. 320 Im Unterschied zur Anschaffung liegt im bilanzsteuerrechtlichen Sinne eine Hers...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.3 Behandlung der Grundstücksaufwendungen

Rz. 110 Aufwendungen für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zum Betriebsvermögen gehören, sind vorbehaltlich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG stets Betriebsausgaben; dies gilt auch im Falle einer teilentgeltlichen Überlassung aus außerbetrieblichen Gründen. Aufwendungen für einen Grundstücksteil (einschließlich Absetzungen für Abnutzung), der eigenbetrieblich genutzt wi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.4 Aufstockung eines bereits bestehenden Gebäudes

Rz. 117 Ein bebautes Grundstück ist bisher ausschließlich betrieblich genutzt worden. Das bereits bestehende Gebäude wird aufgestockt. Der aufgestockte Teil soll eigenen Wohnzwecken dienen. Es liegen jetzt 2 selbstständige Wirtschaftsgüter vor und jedes Wirtschaftsgut ist für sich dahingehend zu untersuchen, ob es zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehört. Der aufgesto...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.6 Herstellung einer Wohnung bei Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude

Rz. 341 Es ist geklärt, dass Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude nur dann als Herstellungskosten beurteilt werden können, wenn sie einem Neubau gleichkommen, d. h., das Gebäude muss bautechnisch neu sein. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise scheidet aus.[1] Rz. 342 Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude führen nur dann zur Herstellung einer Wohnung, wenn die neu e...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.2 Grundsätzliches

Rz. 16 Die Abgrenzung von Gebäude und Betriebsvorrichtung kann nicht unter Heranziehung einer in Bezug auf das gesamte Bauwerk bestehenden Verkehrsauffassung erfolgen. Bestehen jedoch Zweifel, ob ein bestimmtes Merkmal des Gebäudebegriffs vorliegt, ist die Entscheidung über das Vorliegen dieses Merkmals in Bezug auf das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung zu treffen.[1] Das ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.1 Grundsätzliches

Rz. 242 Errichtet ein Gewerbetreibender auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude für eigenbetriebliche Zwecke, so hat er die aufgewendeten Herstellungskosten zu aktivieren als Gebäude, wenn er bürgerlich-rechtlicher und damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist, oder ebenfalls als Gebäude, wenn er zwar nicht bürgerlich-rechtlicher, aber wirtschaftlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.2 Das Gebäude gehört zum notwendigen Privatvermögen

Rz. 115 Wenn auf dem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet wird, das in vollem Umfang auf Dauer eigenen Wohnzwecken dient, gehört das Gebäude zum notwendigen Privatvermögen. Der Grund und Boden ist in diesem Fall ins Privatvermögen zu überführen. Entnahmezeitpunkt ist grundsätzlich der Baubeginn.[1] Steht es jedoch nicht von vornherein fest, welchen Zwecken das Gebäude...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.1 Allgemeines

Rz. 377 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben, sofern ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Gebäude unterliegen demnach einer planmäßigen Abschreibung, wenn sie als Vermögensgegenstand dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Es gelten die allgemeinen Regelungen des § 253 Abs. 3 HGB.[1] Im Gegensatz zum HGB enthält das ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.3 Entnahmen bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

Rz. 128 Für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 13 Abs. 4 EStG a. F. steuerfrei entnommen werden kann, sind die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend. Die steuerfreie Entnahme ist nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1.000...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.2 AfA neben der Teilwertabschreibung?

Rz. 363 Nach ständiger Rechtsprechung schließt die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert die gleichzeitige Inanspruchnahme der normalen AfA nach § 7 EStG aus, denn die Teilwertabschreibung schließt grundsätzlich auch die durch den Gebrauch entstandene Wertminderung des abgelaufenen Jahres ein. Diese Rechtsprechung wird jedoch oft missverstanden. Sie wird nicht selten so ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.4.2 Bauwerke als Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen

Rz. 48 Ob Bauwerke als Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke angesehen werden, mit denen das Gewerbe unmittelbar betrieben wird.[1] Rz. ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.10 Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Grundstückskaufvertrag als Minderung der Anschaffungskosten

Rz. 266 Erhält der Grundstückserwerber im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag vom Vermittler dieses Geschäfts eine Provision, die keine besonderen über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i. S. d. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.3 Befristete Neueinführung der degressiven Gebäude-AfA

Rz. 379 Die degressive Abschreibung für Gebäude nach § 7 Abs. 5 EStG wurde ursprünglich zum 1.1.2006 abgeschafft. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die degressive Gebäudeabschreibung nun befristet neu eingeführt. Der Gesetzgeber begründet die erneute Einführung des Wahlrechtes mit der Förderung des Wohnungsbaus und der Unterstützung der Bauwirtschaft. Der neu gefa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.14 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Anschaffungskosten

Rz. 275 Anschaffungskosten werden aufgewendet, um ein Wirtschaftsgut von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Bei anschaffungsnahen Aufwendungen ist besonders sorgfältig abzugrenzen. Nur Aufwendungen zum Versetzen des erworbenen Gebäudes in den betriebsbereiten Zustand sind als Anschaffungskosten anzusehen. Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.2 Grund und Boden und aufstehende Gebäude als Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Rz. 68 Bei der Beantwortung dieser Frage sind folgende vom BFH[1] aufgestellte Grundsätze zu beachten: Befinden sich auf einem Grundstück außer dem eigenbetrieblich genutzten Gebäude noch ein oder mehrere andere Gebäude, so gehört der zum eigenbetrieblich genutzten Gebäude gehörende Grund und Boden zum notwendigen Betriebsvermögen, weil der Grund und Boden und ein darauf erri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.7 Einzelfälle für Herstellungsaufwand nach Fertigstellung

Rz. 343 Durch die Rechtsprechung sind auch folgende Beispiele aus der Praxis bekannt geworden: Ersatz eines schadhaften Flachdachs durch ein für Wohnzwecke ausbaufähiges Satteldach[1] fest an der Außenmauer angebrachte Markise[2] Einbau einer Alarmanlage[3] nachträglicher Einbau von Sicherungsgeräten und Auffangräumen (Heizölsicherungsgeräte und -lagerbehälter)[4] Kosten für den ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.1 Bürgerlich-rechtlich

Rz. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Ein Gebäude kann nicht von dem Grundstück getrennt werden, ohne es in seinem Wesen zu verändern oder zu zerstören (§§ 93, 94 Abs. 1 BGB). Das bebaute Grundstück ist danach eine einzige unbewegliche Sache mit der Folge, dass seine wesent...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.1 Grundsätzliches

Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind derartige Grundstücke i...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.7 Einbringung zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Rz. 388 Zur Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, insbesondere bei Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, bei unentgeltlicher Übertragung (verdeckte Einlage), bei fehlenden Interessengegensätzen auf Gesellschafterebene sowie Darstellung der...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 70 Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Hinsichtlich des Verhältnisses von Grund und Boden zum Gebäude bezüglich der Frage, ob Grund und Boden und Gebäude oder Teile von beiden zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehö...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.1 Umfang

Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen wird. Zum gewil...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.2 Bürgerrechtlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 243 Gebäude auf fremdem Grund und Boden können bürgerlich-rechtlich Eigentum des Herstellers (Mieter oder Pächter) sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens sind und damit nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen.[1] Nach § 95 Abs. 1 BGB werden Gebäude oder sonstige Bauten nicht wesentli...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.4 Bebaute Grundstücke, die kein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 215 Ist ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft nicht erkennbar, kann ein Grundstück nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft werden.[1] Das in der in Rz. 199 angesprochenen Entscheidung des BFH aufgeführte Grundstück war auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen. Solches setzt u. a. voraus, dass ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.2 Folgen der Behandlung als Betriebsvermögen

Rz. 109 Die Behandlung eines betrieblich genutzten Grundstücksteils als Betriebsvermögen hat zur Folge, dass bei einer Veräußerung des Grundstücks oder bei einer Nutzungsänderung des Arbeitszimmers zu privaten Zwecken ein Veräußerungs- oder Entnahmegewinn entstehen kann. Dies gilt auch – trotz Nichtüberschreitens der Wertgrenzen des § 8 EStDV – bei den als Betriebsvermögen b...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.3 Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude

Rz. 324 Der BFH[1] hat inzwischen auch zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude die folgenden Leitsätze gebildet: Ob Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude, das in Teileigentumsanteile nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist, sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausga...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.5 Gewerblicher Grundstückshandel bei Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 218 Der BFH hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung der Tätigkeit einer Personengesellschaft als Grundstückshandel ohne Bedeutung ist, ob die einzelnen Objekte dieser Tätigkeit zum Vermögen der Gesellschaft oder zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehören.[1] Es durften deshalb schon nach dieser Rechtsprechung nur solche Tätigkeiten...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.3 Das Gebäude gehört teilweise zum Betriebsvermögen und teilweise zum Privatvermögen

Rz. 116 Auch in diesen Fällen sind die vorstehenden Ausführungen sinngemäß anzuwenden. Soweit das Gebäude eigenbetrieblich genutzt wird, d. h. zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, ist auch der entsprechende Anteil des Grund und Bodens weiterhin zu aktivieren. Soweit das Gebäude als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden kann und aktiviert wird, gehört der Grund u...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.7 Mietereinbauten, Mieterumbauten

Rz. 55 Mietereinbauten (und ebenso Mieterumbauten) sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil auf seine Rechnung vornehmen lässt, wenn sie keinen Erhaltungsaufwand darstellen. Diese Baumaßnahmen können in zu einem vorübergehenden Zweck eingebauten Sachen (Scheinbestandteile), Betriebsvorrichtung...mehr