Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 15 Für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen sind § 68 BewG und im Beitrittsgebiet § 129 Abs. 2 Nr. 1 BewG i. V. m. § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG maßgebend. Nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG gilt dies auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.1 Das Gebäude gehört zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen

Rz. 114 Gehört das Gebäude zum notwendigen Betriebsvermögen (eigenbetriebliche Nutzung), ist der Grund und Boden weiterhin zu bilanzieren. Dient das Gebäude fremdbetrieblichen Zwecken und/oder wird es zu Wohnzwecken vermietet, so hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann das Gebäude bilanzieren. Dann gehört auch der Grund und Boden weiterhin zum Betriebsvermögen. Wird ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.2 Lineare Gebäude-AfA

Rz. 378 Das EStG gibt in § 7 Abs. 4 EStG typisierte Abschreibungssätze in Höhe von 3 % bzw. 2 % und 2,5 % vor. Entsprechend wird bei der linearen Abschreibung eine Nutzungsdauer von 33 1/3, 40 und 50 Jahren festgelegt. Für Wirtschaftsgebäude gilt nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG der erhöhte Abschreibungssatz in Höhe von 3 %.[1] Unterschreitet die tatsächliche (Rest-)Nutzung...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.4 Der Eigentümer des Grund und Bodens ist auch Eigentümer des vom Nutzungsberechtigten genutzten Gebäudes

Rz. 255 Das vom Nutzungsberechtigten auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude ist Eigentum des Grundstückseigentümers und ihm auch als solches steuerlich zuzurechnen, wenn nicht die Ausnahmetatbestände Scheinbestandteile oder wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten gegeben sind. Der Nutzungsberechtigte hat die Herstellungskosten für das Gebäude, wenn dieses s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.3 Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 258 Beim Erwerb eines bebauten Grundstücks können die verschiedenen Verbindlichkeiten unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden. Hierbei wird es sich meistens um langfristige Verbindlichkeiten handeln, die durch Hypotheken gesichert sind; sie gehören mit ihrem Nennwert (ggf. Zeitwert) zum Anschaffungspreis. Die übernommenen Verpflichtungen sind andererseits mi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.3 AfA nach der Teilwertabschreibung

Rz. 364 Hat der Steuerpflichtige nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung vorgenommen, so bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung von dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr an nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich des Betrags der Teilwertabschreibung (§ 11c Abs. 2 EStDV).mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.1 Umfang

Rz. 141 Dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft sind alle Gebäude und Gebäudeteile zuzuordnen, die zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft) gehören und nicht dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen sind oder die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind. Das steuerliche Betriebsv...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5.2 Vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügte Anlagen

Rz. 53 Den selbstständigen Wirtschaftsgütern werden auch die vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügten Anlagen, deren Nutzungsdauer nicht länger als die Laufzeit des Vertragsverhältnisses ist, zugerechnet. Solche Vermieter- oder Verpächtereinbauten stellen zwar selbstständige Wirtschaftsgüter dar, sind jedoch in ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 308 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition und des Umfangs der Herstellungskosten vgl. "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG". Die Vorschrift des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB stuft u. a. als Herstellungsvorgänge ein: die Herstellung eines Vermögensgegenstands; seine Erweiterung oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.11 Aufwendungen eines geschlossenen Immobilienfonds im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks

Rz. 267 Nach Ansicht der Finanzbehörden stellen Provisionszahlungen der Fondsgesellschaft für die Vermittlung des Eintritts von Gesellschaftern in die Fondsgesellschaft (Eigenkapitalvermittlungsprovisionen) bei der Fondsgesellschaft ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Kosten für die Beschaffung von Eigenkapital dar. Sie gehören somit im Regelfall ebenso wie die Kosten für die...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.1 Grundsätzliches

Rz. 7 Gemäß R 7.1 Abs. 5 Satz 1 EStR sind für den Begriff des Gebäudes die Abgrenzungsmerkmale des Bewertungsrechts maßgebend. Nach den für das Bewertungsrecht ergangenen gleich lautenden Ländererlassen zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen und nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein Bauwerk als Gebäude a...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.9 Wertmaßstab für die Aufteilung auf die einzelnen Gebäudeteile

Rz. 66 Besteht ein Gebäude aus mehreren Wirtschaftsgütern, weil "sonstige selbstständige Gebäudeteile" vorliegen, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des gesamten Gebäudes auf die einzelnen Gebäudeteile aufzuteilen. Für die Aufteilung ist das Verhältnis zur Nutzfläche des Gebäudeteils zur Nutzfläche des ganzen Gebäudes maßgebend, es sei denn, die Aufteilung nach de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.5 Bewertung von Gebäuden beim Übergang zum Bestandsvergleich

Rz. 381 Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG können bei der Aufstellung der Übergangsbilanz für die Zeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nur solche Ansätze unterstellt werden, die im Fall des Bestandsvergleichs ohne besonderen Antrag und ohne besondere Ausübung eines...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.1 Umfang

Rz. 173 Aus der Behandlung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens als wirtschaftliche Einheit ergibt sich zwangsläufig, dass nicht nur das Gesamthandsvermögen, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen in die Gewinnermittlung, d. h. in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen ist. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören folgende Grundstücke und Grundstücksteile...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.2 Gebäude, die notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 188 Stellt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, deren Gesellschaftszweck im Erwerb und der Veräußerung von Baugrundstücken sowie deren Bebauung besteht (Planung und Durchführung von Bauherrenmodellen), ein ihm gehörendes Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung, dann ist das Grundstück dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters zuzurechnen. L...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.4 Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Rz. 325 Der BFH[1] hat in den letzten Jahren mehrmals zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, insbesondere bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, Entscheidungen getroffen und hierbei die zu beachtenden Grundsätze herausgestellt. Rz. 326 Der BFH hatte zunächst mit Schreiben v. 16.12.1996[2] zur Anwendung der neuen ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.2 Handelsrechtlich

Rz. 2 Für die handelsrechtliche Bilanzierung ist die steuerrechtliche Gebäudedefinition sinngleich anzuwenden.[1] Rz. 3 Im Handelsrecht werden durch § 266 Abs. 2 HGB "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" in der Bilanz zu einem Posten zusammengefasst. Eine weitere Untergliederung ist nach § 265 Abs. 5 HGB zulässi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.2 Zu beachtende Grundsätze

Rz. 94 Der Steuerpflichtige hat kein (freies) Wahlrecht, gewillkürtes Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu bilden. Vielmehr muss für die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Die Wirtschaftsgüter müssen objektiv "betriebsdienlich" sein. Die Willkürung muss ihr auslösendes Moment im Betrieb haben. Deshalb muss der Steuerpflicht...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.2 Subjektive Bestimmung und buchmäßige Behandlung

Rz. 202 Hinsichtlich dieser Grundstücke bzw. Grundstücksteile besteht ein Wahlrecht. Diese Wirtschaftsgüter können als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen oder als Privatvermögen behandelt werden. Sollen Grundstücke oder Grundstücksteile als Betriebsvermögen behandelt werden, muss der Mitunternehmer erkennen lassen, dass das Wirtschaftsgut Sonderbetriebsvermögen sein soll. D...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.4 Anschaffungskosten bei Zahlung einer Leibrente (Kaufpreisrente)

Rz. 259 Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente), so ergeben sich die Anschaffungskosten für dieses Wirtschaftsgut aus dem Barwert der Leibrentenverpflichtung.[1] Die Erhöhung der Rentenzahlungen aufgrund einer Wertsicherungsklausel stellt keine nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten dar. Die Ermittlung ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung

Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ganzen Grundstücks, noch mehr als 20.500 EUR bet...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 142 Grundsachverhalte Zum notwendigen Betriebsvermögen der Personengesellschaft rechnen die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder zu dienen bestimmt sind.[1] Rz. 143 Auch Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.3 Wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 244 Grundsachverhalte Wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden nicht schon deshalb zu bejahen, weil die nicht am Unternehmen beteiligte Ehefrau mit dem Bauvorhaben des Unternehmerehegatten auf ihrem Grundstück einverstanden ist. Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben lässt s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.6 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufspaltung

Rz. 219 Es ist denkbar, dass ein Grundstück, das der Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft an die Betriebskapitalgesellschaft vermietet, zum Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft gehört.[1] Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut, das dem Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft gehört und von diesem unmittelbar an die ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8.2 Einzelfälle laut Rechtsprechung

Rz. 57 Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut, weil das Gebäude in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen steht.[1] Diese Behandlung ist geboten, ganz gleich, ob als notwendige...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 163 Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der Gesellschaft kann bei einem zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstück im Allgemeinen nur durch zivilrechtliche Übertragung auf Dritte oder auf die Gesellschafter beendet werden. Anstelle der Gesellschaft müssen die Dritten bzw. die Gesellschafter im Grundbuch eingetragen werden.[1] Rz. 164 Ein z...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5.1 Vom Steuerpflichtigen für eigene Zwecke vorübergehend eingefügte Anlagen

Rz. 51 Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Einbauten zu vorübergehenden Zwecken sind auch die vom Steuerpflichtigen für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingefügten Anlagen und die vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügten ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.1 Grundsätzliches

Rz. 118 Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, selbstständige Wirtschaftsgüter (siehe Rz. 26 ff.). Gebäude und Gebäudeteile, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben daher grundsätzlich so lange B...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.12 Anschaffungskosten bei Wohnrechtsbelastungen

Rz. 268 Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, so erhält er zunächst ein um das Nutzungsrecht gemindertes Eigentum. Seine Befugnisse als Eigentümer i. S. v. § 903 BGB, zu denen u. a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstandes zählt, sind beschränkt. Ein Nutzungsrecht stellt nach ständiger Rechtsprechung keine Gegenlei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.18 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 284 Ein zinslos gestundeter Kaufpreis ist nicht mit dem Nennwert, sondern mit dem abgezinsten Barwert anzusetzen. Dabei kann von der Regelung des § 12 Abs. 3 BewG ausgegangen werden, d. h. Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und Zwischenzinsen. Der Barwert der Kaufpreisverpflichtung stellt gleichzeitig den Ausgangspunkt für d...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.8 Realisierung der stillen Reserven bei Gebäuden im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 230 Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft gehört zum Gewinn der Personengesellschaft und damit auch zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft. Im Falle des gleichzeitigen Ausscheidens bzw. einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen ge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.6 Dem modischen Wandel unterworfene Einbauten

Rz. 54 Es handelt sich hierbei um Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen von Kreditinstituten sowie ähnliche Einbauten, die einem schnellen Wandel des modischen Geschmacks unterliegen. Derartige Einbauten sind als selbstständige Gebäudeteile zu behandeln, und zwar auch dann, wenn sie in Neubauten eingefügt werden. Voraussetzung für die wirts...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 312 Ausheben der Baugrube als Beginn der Herstellung eines Gebäudes Ist bei einer aus mehreren selbstständigen Gebäuden bestehenden Wohnanlage begonnen worden, eine für alle Gebäude gemeinsame Baugrube auszuheben/auszuschachten, so bedarf es für die Feststellung des Beginns der Herstellung jedes einzelnen Gebäudes keiner zusätzlichen speziell auf das einzelne Gebäude bezo...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.2 Zu den einzelnen Begriffsmerkmalen des Gebäudes

Rz. 8 Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung Der Begriff der räumlichen Umschließung, die Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren soll, setzt nicht voraus, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände hat. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und da...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.2 Entnahmevorgänge

Rz. 121 Überführt ein Steuerpflichtiger ein bebautes Grundstück vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen und versteuert er die stillen Reserven, so schafft er damit ein Gebäude an i. S. d. § 7 Abs. 5 EStG.[1] Rz. 122 Wird ein zum notwendigen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude, das teils eigengewerblich, teils fremdgewerblich, teils zu Wohnzwecken durch Vermietung und Verpa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.5 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

Rz. 328 Im Gegensatz zu den vorstehenden Grundsätzen können Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vorliegen, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung – in der Regel innerhalb von 3 Jahren – im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen. Auch bei im Verhält...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.3 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 18 Besonderheiten bei Silobauten Bei Bauwerken, deren Außenwände aus Teilen von Betriebsvorrichtungen gebildet werden, z. B. bei Silobauten, ist besonders die Standfestigkeit zu prüfen. Bei diesen Bauwerken ist die Frage der Standfestigkeit regelmäßig danach zu beurteilen, ob die Außenwandflächen der als Gebäude anzusehenden Teile des Bauwerks oder ob die Außenwandflächen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.3 Bebaute Grundstücke, die gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 206 Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandseigentum der Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind, sondern im Allein- oder Miteigentum eines oder mehrerer Mitunternehmer stehen, können auch gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen dieser Mitunternehmer sein.[1] So kann ein neutraler Grundstücksteil, der weder betrieblich noch privat genutzt wird, gewillkü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.6 Ein Grundstück erfüllt zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen

Rz. 111 Erfüllt ein Grundstück zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen (notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen), so konnten auch solche Grundstücksteile, die z. B. zu fremden Wohnzwecken oder zu fremdbetrieblichen Zwecken vermietet wurden, bei denen für sich betrachtet die Voraussetzungen zur Behandlung als gewillkürtes Betri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.3 Außenanlagen als selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind

Rz. 39 Außenanlagen sind stets im Einheitswert des Grundstücks zu erfassen.[1] Im Bewertungsrecht versteht man unter Außenanlagen die mit dem Grundstück körperlich verbundenen Sachen, die bürgerlich-rechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind (§ 94 BGB), bewertungsrechtlich aber weder als Gebäude noch als Gebäudeteile qualifiziert werden (§ 89 BewG). Rz. 40 Einkom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.7 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft oder freiberuflicher Tätigkeit

Rz. 227 Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen kann es auch bei Mitunternehmern geben, die sich zur gemeinsamen Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines freien Berufs zusammengeschlossen haben.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat durch den gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuss die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil vom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.10 Aufwendungen, die nicht zu Herstellungskosten eines Gebäudes führen

Rz. 351 Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand Wie der BFH entschieden hat, stellen Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses Erhaltungsaufwand dar. Der Einbau der Solaranlage hat nicht zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes geführt, denn durch ihn wurde allenfalls ei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 159 Grundstücke des Gesamthandsvermögens sind in jedem Fall in der Handelsbilanz der Personengesellschaft auszuweisen. In der Regel stellen diese Grundstücke auch Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne dar. Der Umstand, dass ein Grundstück zivilrechtlich zum Gesellschaftsvermögen i. S. d. § 718 BGB (Gesamthandsvermögen) gehört, reicht nach der Rechtsprechung des BFH nich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 356 Bei der Ermittlung des Teilwerts von bebauten Betriebsgrundstücken ist davon auszugehen, dass der Grund und Boden und die darauf stehenden Gebäude bewertungsrechtlich besondere Wirtschaftsgüter sind.[1] Es gilt die Vermutung, dass der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgutes des (abnutzbaren) Anlagevermögens den Herstellungs- oder Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 26 Anders als alle anderen Wirtschaftsgüter werden Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen nicht als eine Einheit behandelt, sondern das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung in verschiedene Gebäudeteile aufgeteilt, die jedes für sich ein Wirtschaftsgut darstellen sollen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.4.1 Selbstständige Gebäudeteile als Betriebsvorrichtungen

Rz. 44 Betriebsvorrichtungen sind selbstständige Wirtschaftsgüter, weil sie nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen. Sie gehören auch dann zu den beweglichen Wirtschaftsgütern, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (R 7.1 Abs. 3 EStR). Rz. 45 Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile in Sinne d...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.13 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 272 Nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB können Anschaffungskosten auch nachträglich, d. h. nach Abschluss des Anschaffungsvorgangs entstehen. Auch nach R 7.4 Abs. 9 EStR und H 7.4 EStH sind nachträgliche Erhöhungen der Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Nachträgliche Aufwendungen sind jedoch nur dann nachträgliche Anschaffungskosten, wenn sie von vornherein in sachlichem Zu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.4 Keine Entnahmevorgänge

Rz. 131 Die räumliche Verlagerung der betrieblich genutzten Grundstücksteile auf einem Grundstück führt bei einem unveränderten betrieblichen Nutzungsanteil nicht zu einem Entnahmegewinn, auch wenn die bisherigen betrieblich genutzten Räume im Anschluss zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Der Raumtausch führt nicht zu einer Aufdeckung stiller Reserven. Nach Ansicht des F...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.2 Abgrenzung der selbstständigen von den unselbstständigen Gebäudeteilen

Rz. 34 Ein Gebäudeteil ist unselbstständig, wenn er der eigentlichen Nutzung als Gebäude dient, das heißt, wenn er mit dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht. Kennzeichnend für den unselbstständigen Gebäudeteil ist auch, dass sein Fehlen nach der Verkehrsauffassung dem Gebäude ein negatives Gepräge gibt oder sein Einbau zwar nicht allgem...mehr