Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Verschaffung der Verfügungsmacht bei sog. Sale-and-lease-back-Geschäften

Leitsatz Ob eine Verschaffung der Verfügungsmacht und damit eine Lieferung (an den Leasinggeber) vorliegt, entscheidet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Wurde keine Verfügungsmacht verschafft, können Leistungen des Leasinggebers steuerfreie Kreditgewährungen sein. Sachverhalt Die Klägerin war ausschließlich zu dem Zweck gegründet worden, elektronische Informationssys...mehr

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Letzter Grundstücksverkauf eines Immobilienfonds ist ein wertbegründendes Ereignis

Leitsatz Ein zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung erfolgter Grundstücksverkauf stellt ein wertbegründendes Ereignis dar, das nicht auf die Bilanzverhältnisse des abgelaufenen Wirtschaftsjahres zurückwirkt. Sachverhalt Im Zuge des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Immobilienfonds in der Form einer GmbH & Co. KG wurden zwei Grundstücke der Gesellschaft veräuß...mehr

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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

Leitsatz 1. Eine Steuerforderung ist insolvenzrechtlich in dem Zeitpunkt begründet, zu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.5.2013, IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2003, 759). 2. Wann eine Einkommensteuerforderung begründet ist, kann auch von der Art der Gewinnermittlung abhängen. Nach dem Realisationsprinzip ist im F...mehr

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Kapitalvermögen, Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter

Leitsatz 1. Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH fließen diesem in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung i.S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschlossen hat (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Zahlungsfäh...mehr

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FoVo 12/2014, Pfandfreistel... / 2 II. Die Entscheidung

§ 850a ZPO gilt über § 850i ZPO Einkünfte, die ein selbstständig tätiger Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, gehören in vollem Umfang, ohne einen Abzug für beruflich bedingte Ausgaben, zur Insolvenzmasse. Der Schuldner kann nur gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850i Abs. 1 ZPO beantragen, dass ihm von seinen durch Vergütungsansprüche gegen Dritte erzi...mehr

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FoVo 12/2014, Pfandfreistel... / 1 I. Der Fall

Diverse Renten und freiwillige Tätigkeit Der im Jahr 1941 geborene Schuldner war bis Januar 2010 als Anwalt und Notar tätig. Er bezieht nach Aufgabe dieser Tätigkeit sowohl eine gesetzliche Rente wie auch Versorgungsbezüge aus der Anwaltsversorgung und eine Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag, insgesamt monatlich 1.147,12 EUR. Auf Eigenantrag wurde das Insolvenzverf...mehr

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FoVo 12/2014, Mehrere Rente... / 3 Der Praxistipp

Reichweite der Entscheidung Die Entscheidung des BGH gilt nicht nur im Rahmen der Insolvenz. Vielmehr betreffen die Ausführungen in erster Linie § 850e ZPO in der Einzelzwangsvollstreckung. Die danach heranzuziehenden Grundsätze finden dann auch im Insolvenzverfahren Anwendung. In diesem Sinne wirkt die Entscheidung auf die Einzelzwangsvollstreckung zurück. Sie verdient nicht...mehr

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FoVo 12/2014, Mehrere Rente... / 2 II. Die Entscheidung

Drittschuldner kann Erinnerung einlegen Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass die Deutsche Rentenversicherung beschwerdebefugt ist. Gegen den Zusammenrechnungsbeschluss ist der Drittschuldner, der aufgrund dieses Beschlusses den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen muss, beschwert und damit beschwerdebefugt. Umfang der Insolvenzmasse Nach § 35 Abs....mehr

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Versteigerung als wertbegründendes Ereignis

Leitsatz Wird ein Grundstück kurz nach dem Bilanzstichtag zwangsversteigert, stellt der dabei erzielte Erlös nicht ein werterhellendes, sondern ein wertbegründendes Ereignis dar, das nicht auf den Wertansatz des Grundstücks in der letzten Bilanz zurückwirkt. Sachverhalt Über das Vermögen einer GmbH & Co. KG wurde 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter, d...mehr

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Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG

Leitsatz Die zeitliche Zuordnung der Gewinn- bzw. Verlustrealisation für einen Gewinn bzw. Verlust i. S. d. § 17 EStG erfolgt zwingend auf einen bestimmten Zeitpunkt; es ist nicht denkbar, dass die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu einer Feststellung von 2 oder mehr Realisationszeitpunkten führen, von denen der Steuerpflichtige nach Belieben einen wählen kann. Sachverha...mehr

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Teilwertabschreibung auf Darlehensforderung

Leitsatz Eine Wertberichtigung ist (noch) unzulässig, wenn der Ausfall der Forderung erst durch eine Insolvenzeröffnung nach dem Bilanzstichtag begründet wird. Sachverhalt Die A-GmbH hatte ihrer Schwestergesellschaft Z-GmbH mehrfach Darlehensbeträge gewährt. Die Darlehen waren verzinslich, jedoch ohne Besicherung. Am 1.4.2009 wurde über das Vermögen der Z-GmbH ein Insolvenzve...mehr

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Keine Liquidationsbesteuerung bei Insolvenzplanverfahren

Leitsatz Eine Liquiditätsbesteuerung nach § 11 KStG setzt die Auflösung und die tatsächliche Liquidation einer Körperschaft voraus; daran fehlt es bei einem Insolvenzplanverfahren. Sachverhalt Über das Vermögen einer AG wurde in 2009 ein Insolvenzverfahren eröffnet, das als sog. Insolvenzplanverfahren durchgeführt wurde. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in 2011 ist die ...mehr

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zfs 11/2014, Festlegung des... / Sachverhalt

Der Kl. ist ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH, die bei der Bekl. einen Rechtsschutzversicherungsvertrag unterhielt. Er begehrt als mitversicherte Person Versicherungsleistungen. Die vereinbarten ARB sehen in § 15 Abs. 2 vor, dass für mitversicherte Personen die den VN betreffenden Bestimmungen sinngemäß gelten, der VN jedoch widersprechen kann, wenn eine andere mitversic...mehr

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Fovo 11/2014, Die verklausu... / II. Die Lösung

Neuer Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Mit der Reform der Sachaufklärung wurde zum 1.1.2013 auch das Schuldnerverzeichnis neu geordnet. Das betrifft nicht nur dessen elektronische Führung, sondern auch den Inhalt. Er ergibt sich nunmehr aus § 882b Abs. 2 ZPO. Danach werden im Schuldnerverzeichnis angegeben:mehr

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Teilwertabschreibungen bei Kapitalgesellschaften

Leitsatz Bei einer GmbH darf eine Teilwertabschreibung auf Anteile an einer anderen GmbH auch dann den Gewinn nicht mindern, wenn über das Vermögen der Untergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und mit einer Auskehrung nicht zu rechnen ist. Sachverhalt Die klagende GmbH war zu 50 % an einer anderen GmbH beteiligt, die im Streitjahr 2005 in die Insolvenz rutschte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Anträge

Rz. 38 Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden. [1] Durch Hinwirken auf sachdienliche und klare Anträge[2] ist das wirkliche Klagebegehren zu ermitteln. An dessen Inhalt ist das Gericht gebunden. Maßgeblich ist der in der mündlichen Verhandlung protokollierte Antrag[3], wobei dieser das Begehren des Klägers...mehr

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Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes

Leitsatz Die nachinsolvenzliche Änderung einer vorinsolvenzlich erfolgten KSt-Festsetzung gemäß § 164 Abs. 2 AO ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes, der die vom FA angemeldete und im Prüfungstermin vom Steuerpflichtigen nicht bestrittene KSt-Forderung erfasst, nicht mehr zulässig. Normenkette § 164 Abs. 2, § 251 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3 AO, § 254 Ab...mehr

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Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG 2009 steht d...mehr

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Grundstücksverkauf: Nachträglich behauptete Darlehensgewährung führt nicht zur Minderung des privaten Veräußerungsgewinns

Leitsatz Behauptet der Verkäufer einer Wohnung im Nachhinein, beim Kauf der Wohnung ein notariell nicht festgehaltenes Darlehensverhältnis eingegangen zu sein, sodass zusätzliche Anschaffungskosten bei der Berechnung des privaten Veräußerungsgewinns abzuziehen seien, liegt in diesem Vorbringen nach Ansicht des Sächsischen FG eine bloße Schutzbehauptung. Sachverhalt Der Steuer...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.2.3 Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren, § 13

Rn 36 Auch in der besonderen Verfahrensart des vereinfachten Insolvenzverfahrens bedient sich der Gesetzgeber zur Regelung der Vergütung des dort tätigen Treuhänders einer vollumfänglichen Verweisung auf die §§ 63 ff. InsO, so dass auch hier grundsätzlich die materiellen und formellen Vergütungsnormen für den Insolvenzverwalter zur Anwendung kommen. In der InsVV selbst ist d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Ausländisches Insolvenzverfahren

Rn 11 § 343 setzt voraus, dass es sich um ein ausländisches, außerhalb der EU eröffnetes Insolvenzverfahren handelt. Rn 12 Ausgangspunkt für die Qualifikation des Verfahrens als Insolvenzverfahren[13] ist das deutsche Insolvenzrecht, das in einen internationalen Zusammenhang zu stellen ist.[14] Es muss sich folglich um ein staatliches Verfahren handeln, das eine Reaktion auf ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren

§ 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren (1) 1Wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Absatz 1 Satz 2 erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. 2Satz 1 gilt nicht, für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Eröffnetes Insolvenzverfahren/Sicherungsmaßnahmen

Rn 10 Voraussetzung ist, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden. Es muss ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter bestellt worden sein. Vor dem Ersuchen den Grundbuchamts prüft das Insolvenzgericht, ob die Verfahrenseröffnung bzw. die Sicherungsmaßnahmen gemäß § 343 anerkannt werden (vgl. insoweit Komm. zu § 343).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Rechtslage für vor dem 1.7.2014 beantragte Insolvenzverfahren

Rn 104 Der Versagungsantrag kann von einem Gläubiger nur im Schlusstermin oder bis zu einem entsprechenden Termin im schriftlichen Verfahren gestellt werden. Ebenso muss der antragstellende Gläubiger gleichzeitig die von ihm im Antrag angeführten Versagungsgründe glaubhaft machen (§ 290 Abs. 2).[213] Werden die oben genannten Versagungsgründe nicht im Schlusstermin vorgebrac...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.2 Eröffnetes Insolvenzverfahren

3.2.1 Vergütung des Insolvenzverwalters, §§ 1–9 Rn 34 Zentrale Bedeutung entfaltet die Verordnung für die Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Dieser Bedeutung entsprechend bilden die Regelungen in den §§ 1–9 den Kernbereich der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Sie wird aber auch für diesen Verfahrensabschnitt nicht erst bei desse...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Pfändungsschutz bei Einzelvollstreckung und im Insolvenzverfahren

Rn 8 Die Pfändungsschutzvorschriften der Einzelzwangsvollstreckung differenzieren nach dem zu pfändenden Gegenstand; nach beweglichen Sachen (§§ 810-811d ZPO), nach Vermögensrechten (§§ 828-863 ZPO) und Immobilien (§§ 864-871 ZPO). 3.1 Bewegliche Sachen Rn 9 Bewegliche Sachen sind grundsätzlich pfändbar. Abweichungen zu den Vorschriften der Einzelzwangsvollstreckung ergeben si...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.3 Bedeutung der InsVV für das gesamte Insolvenzverfahren

Rn 38 Hält man sich vor Augen, dass in allen insolvenzrechtlichen Verfahrensstadien sowie den nach der InsO möglichen besonderen Verfahrensarten die laufende Überprüfung der Kostendeckung eine zentrale Rolle spielt, wird deutlich, welche Bedeutung die InsVV über die reine Vergütungsgewährleistung für die Verfahrensbeteiligten hinaus in materieller Hinsicht entfaltet. Sie ist...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5. Vorhergehendes vorläufiges Insolvenzverfahren

Rn 12 Hat ein Gläubiger bereits vor dem Eröffnungsantrag des Schuldners einen Eröffnungsantrag gestellt und wurden Sicherungsmaßnahmen nach § 21 angeordnet, können gleichwohl noch die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen. Dann ist der Verfahrensgang nach dem Ermessen des Gerichts ("soll") zu bestimmen. Es hat zu prüfen, ob die nach § 21 angeordneten Sicherungsmaßnahmen Besta...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Das Zusammentreffen von Zwangsverwaltung und Insolvenzverfahren

Rn 36 Durch die Anordnung der Zwangsverwaltung im Insolvenzverfahren ergeben sich häufig Kollisionen zwischen den Interessen und Befugnissen des Zwangsverwalters einerseits und des Insolvenzverwalters andererseits.[58] Durch die Anordnung der Zwangsverwaltung erlangt der vom Vollstreckungsgericht bestellte Zwangsverwalter gemäß § 150 Abs. 2 ZVG den Besitz an dem Grundstück un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Rechtslage für ab dem 1.7.2014 beantragte Insolvenzverfahren Antragstellung (§ 290 Abs. 2)

Rn 103 § 290 Abs. 2 Satz 1 wurde dahingehend ergänzt, dass der Gläubiger jederzeit schriftlich bis zum Schlusstermin den Versagungsantrag stellen kann. Die bisherige Regelung, dass die Gläubiger den Versagungsantrag nur im Schlusstermin persönlich oder durch Vertreter stellen konnten oder im schriftlichen Verfahren erst zum Schlusstermin, wurde als unbefriedigend angesehen. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / § 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren

(1) 1Wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Absatz 1 Satz 2 erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. 2Satz 1 gilt nicht, für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Vorzeitige Einstellung des Insolvenzverfahrens (§ 289 n. F.)

Rn 7 Nach § 289 Abs. 1 a. F war grundsätzlich vor einer Entscheidung über einen Restschuldbefreiungsantrag ein Insolvenzverfahren von der Eröffnung bis zum Schlusstermin durchzuführen. Durch § 289 Abs. 3 a. F. erfuhr dieser Grundsatz bei vorzeitiger Einstellung des Insolvenzverfahrens eine Einschränkung. In § 289 n. F. werden nur noch die Voraussetzungen für eine Erteilung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Masseverbindlichkeiten aus dem Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rn 10 Wie oben dargestellt, ist zu differenzieren zwischen "originären" Masseverbindlichkeiten aus dem Insolvenzverfahren und "fiktiven" Masseverbindlichkeiten aus dem Eröffnungsverfahren. Originäre Masseverbindlichkeiten entstehen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Abs. 1 unterscheidet Masseverbindlichkeiten, die vom Insolvenzverwalter rechtsgeschäftlich oder tats...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Unterbrechung vor Eröffnung des ausländischen Insolvenzverfahrens

Rn 11 Wie § 240 ZPO sieht § 352 Abs. 2 InsO die Unterbrechung eines Rechtsstreits auch dann vor, wenn vor Eröffnung des ausländischen Insolvenzverfahrens Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden sind. Hierbei muss ferner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners auf den vorläufigen Verwalter übertragen worden sein. Dies entspricht im deutschen Recht der Bestellung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Ansprüche aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 3)

Rn 29 In Bestätigung der bisherigen Rechtslage stellt Abs. 3 klar, dass unerfüllt gebliebene Ansprüche des Vertragspartners aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unabhängig von ihrer Fälligkeit[17] Insolvenzforderungen darstellen. Rn 30 Dieser Grundsatz findet jedoch eine Einschränkung durch § 55 Abs. 2 Satz 2. Wurde im Insolvenzeröffnungsverfahren ein vorläufige...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rn 6 Das dingliche Recht muss bereits vor Eröffnung des ausländischen Insolvenzverfahrens bestanden haben.[9] Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung und nicht etwa der Zeitpunkt der Antragstellung.[10] Rückwirkungsfiktionen des nationalen Rechts (sog. relation back principle), die im englischen, irischen und walisischen Recht existieren, sind insoweit – g...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Rechtskraft der Entscheidung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 289 Abs. 2 Satz 2, 3 a. F.)

Rn 34 Ehe es zu einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommen darf, muss erst die Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung nach Ablauf der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist festgestellt werden (siehe auch § 706 ZPO). Soweit einer von einem Gläubiger eingelegten sofortigen Beschwerde nicht durch das Insolvenzgericht gemäß § 6 Abs. 2 Sa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 200 Abs. 1)

2.1 Aufhebungsbeschluss Rn 2 Das Insolvenzverfahren wird durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben. Eine Begründung des Beschlusses ist nicht erforderlich.[1] Es ist lediglich der Grund für die Aufhebung anzugeben, wobei im Falle des § 200 die Angabe "nach Vollzug der Schlussverteilung" genügt. Die Angabe des Aufhebungsgrundes ist notwendig, da es verschiedene Aufhebungstatbes...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 200 Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Gesetzestext (1) Sobald die Schlussverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. (2) 1Der Beschluss und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekanntzumachen. 2Die §§ 31 bis 33 gelten entsprechend. 1. Allgemeines Rn 1 § 200 regelt den Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens sowie Näheres zur Bekanntmachung des Aufhebu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Unrichtige oder unvollständige Angaben des Schuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Nr. 2)

Rn 34 Als "unredlich" ist ein Schuldner auch anzusehen, wenn er in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unzutreffende (fehlerhafte, unrichtige) oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit oder Sozialleistungen oder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 59 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; ders., Antragsobliegenheit und Unterhalt in der Insolvenz, NZI 2008, 159; ders., Die Entschuldung mittelloser Personen im parlamentarischen Verfahren, NZI 2008, 86; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; ders., Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur Reform der Verbraucher...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 85 Bauer, Unzulässigkeit der Wiedereinführung eines Fiskusvorrechts im Insolvenzverfahren, ZInsO 2010, 1432; ders., Die schleichende Wiedereinführung von Insolvenzvorrechten zugunsten des Fiskus und der Sozialkassen schreitet voran – § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV n. F. als jüngstes Beispiel für Verstöße gegen den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, ZinsO 2008, 119; Beck, Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Vergütung des Treuhänders (§ 13 InsVV)

Rn 72 § 13 InsVV wurde ab 1.7.2014 geändert. Wenn in einem Verbraucherinsolvenzverfahren die gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 vorzulegenden Unterlagen von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt worden waren, ermäßigt sich die Vergütung (Regelsätze) nach § 2 Abs. 2 Satz 1 InsW auf 800 Euro. Dies wird mit dem geringeren Aufwand für den Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Übersicht über den Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens

Rn 33 Jede verschuldete, überschuldete, zahlungsunfähige oder in ganz erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befindliche Person kann sich frei entscheiden, ob sie zusammen mit einem Eröffnungsantrag einen Restschuldbefreiungsantrag stellen will. Ein staatlicher Zwang wird nicht ausgeübt; es besteht lediglich die Chance der Restschuldbefreiung. Ist aber durch Fremd- oder Eigener...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Sperrwirkung und Ermächtigungswirkung

Rn 5 Die persönliche Gesellschafterhaftung für die genannten Verbindlichkeiten kann während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (sog. integriertes gemeinschaftliches Inkassoverfahren). Zu diesem Zweck verlieren einerseits die Insolvenzgläubiger in der Gesellschaftsinsolvenz die Befugnis, gegenüber den Gesellschaftern die persön...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überblick

Rn 1 Mithilfe der auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzustellenden Übersicht über das Vermögen des Schuldners – entwickelt aus dem Verzeichnis der Massegegenstände (§ 151) und aus dem Gläubigerverzeichnis (§ 152) – sollen die Insolvenzgläubiger in die Lage versetzt werden, dessen aktuelle wirtschaftliche Lage umfassend zu erkennen und zutreffend zu beu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Gerichtlicher Hinweis vor Antragszurückweisung (Abs. 2)

Rn 13 Die Gefahr bei der Stellung eines Antrags auf Anordnung der Eigenverwaltung lag bisher hauptsächlich darin, dass der Schuldner stets damit rechnen musste, dass das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen für deren Anordnung nicht annahm und stattdessen ein vorläufiges Insolvenzverfahren einschließlich Sicherungsmaßnahmen anordnete, wodurch nicht nur der Schuldner aus...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zuständigkeit

Rn 3 Wenn keine Verkürzung der Abtretungsfrist eingetreten ist, entscheidet das sachlich zuständige Amtsgericht/Insolvenzgericht über die endgültige Erteilung der Restschuldbefreiung zum Ende der sechsjährigen Laufzeit der Abtretungserklärung(§ 300 Abs. 1 n. F.).[8] In Altverfahren (§ 291 a. F.) war die Restschuldbefreiung angekündigt worden. Es entscheidet auch über die Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Regelungsbereich

Rn 1 § 343 normiert die Voraussetzungen, unter denen ein ausländisches (nicht-europäisches) Insolvenzverfahren in Deutschland anerkannt wird.[1] Rn 2 § 343 geht von dem Grundsatz aus, dass ausländische Insolvenzverfahren automatisch anerkannt werden (Abs. 1 Satz 1).[2] § 343 Abs. 1 betrifft die Anerkennung des Eröffnungsbeschlusses und der damit verbundenen Gestaltungswirkung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Soweit Miet- oder Pachtverhältnisse gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbestehen, regelt die Vorschrift Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung der Verträge für den Insolvenzverwalter, soweit der Schuldner Mieter oder Pächter ist. Bezieht sich das Mietverhältnis auf den Wohnraum des Schuldners, besteht kein Sonderkündigungsr...mehr