Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.1 Ermittlung der vereinbarten Arbeitstage (Aufteilungsschlüssel) )

Unter "vereinbarte Arbeitstage" sind hierbei die Kalendertage pro Jahr abzüglich der Tage zu verstehen, an denen der Arbeitnehmer lt. Arbeitsvertrag nicht zu arbeiten verpflichtet ist. Es handelt sich damit um folgendes Rechenschema: Zur Behandlung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Sonderfall der Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz, Belgien und Niederlande

Das BMF hat für die Schweiz von diesen Grundsätzen abweichende Verständigungsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer veröffentlicht.[1] Sofern Abfindungen keinen Versorgungscharakter haben, sind sie, wenn es sich dabei um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem früheren Arbeitsverhältnis handelt oder allgemein für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Diens...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7 Jubiläumszuwendungen

Nach der BFH-Rechtsprechung sind einmalige Jubiläumszuwendungen als Nachzahlungen für eine frühere Tätigkeit anteilsmäßig auf die Auslands- und Inlandstätigkeit aufzuteilen.[1] Steuerfrei bleibt danach der auf die frühere Auslandstätigkeit entfallende Anteil. Dabei kommt es nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Jubiläumszuwendung bezahlt wird. Es ist auch nicht entscheid...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2014

Der nach der Vorabzuordnung verbleibende Arbeitslohn ist im Verhältnis der vereinbarten Arbeitstage im Ausland zu den übrigen vereinbarten Arbeitstagen aufzuteilen.[1] Hierzu bedarf es folgender Schritte: 6.5.1.1 Ermittlung der vereinbarten Arbeitstage (Aufteilungsschlüssel) ) Unter "vereinbarte Arbeitstage" sind hierbei die Kalendertage pro Jahr abzüglich der Tage zu verstehe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.7 Ausnahmsweise Steueranrechnung

Die deutschen DBA sehen nur im Ausnahmefall bei faktischer Nichtbesteuerung (z. B. Vereinigte Arabische Emirate) die Anrechnungsmethode vor. Von diesem Konzept der grundsätzlichen Steuerfreistellung bei ausländischer „Normalbesteuerung“, Berücksichtigung der Wettbewerbssituation wurde nur beim DBA Norwegen abgewichen, das ausnahmsweise auch die Anrechnung vorsieht. Als 3. Fal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.1 Allgemeines

Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG 2004 die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland von dem Nachweis abhängig, dass der Tätigkeitsstaat auf die Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet hat oder dass die in diesem Staat festge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Arbeitsort bei passiven Leistungen

Nach der Rechtsprechung[1] wird die Arbeitsleistung i. d. R. an dem Ort erbracht, an dem sich der Arbeitnehmer während der Dauer des "Sich-zur-Verfügung-Haltens" tatsächlich aufhält.[2] Im Anwendungsschreiben 2018 geht die Finanzverwaltung allerdings abweichend davon aus, dass bei unwiderruflicher Arbeitsfreistellung der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat[3]. Dem ist zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10 Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers

Bei Personalentsendungen im Konzernbereich ist die Bestimmung des DBA-rechtlichen Arbeitgebers von besonderer Bedeutung. Laut BFH-Rechtsprechung[1] ist der Arbeitgeberbegriff i. S. des Art. 15 Abs. 2 b OECD-MA sowohl vom lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff als auch vom zivilrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Arbeitgeberbegriff zu untersch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.5 Ablehnung von Rechtsverordnungen durch den BFH

Der BFH hat im Urteil v. 10.6.2015[1], zumindest im Fall der Abfindungen, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bindungswirkung der Konsultationsvereinbarungsverordnungen geäußert. Zuvor hatte das hessische Finanzgericht[2] entschieden, dass die Regelung zu Abfindungszahlungen in Art. 24 Abs. 1 Satz. 2 KonsVerCHEV [3] inhaltlich im Widerspruch zum Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.2 Inlands- und Auslandstätigkeit an einem Arbeitstag

Hat ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag sowohl eine lnlands- als auch eine Auslandstätigkeit ausgeübt, ist das Arbeitseinkommen für diesen Arbeitstag zeitanteilig aufzuteilen. Aufteilungsgrundlage ist die für den jeweiligen Tag vereinbarte Arbeitszeit. Diese Regelung gilt nicht nur für Berufskraftfahrer, sondern auch für andere Berufsgruppen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Grundsatz

Wird ein Arbeitnehmer nur kurzfristig bzw. vorübergehend im Ausland eingesetzt, bleibt es nach den deutschen DBA regelmäßig beim Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates. Für die Beibehaltung des Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates setzt Art. 15 Abs. 2 OECD-MA voraus, dass sich der im Inland ansässige Arbeitnehmer insgesamt nicht länger als 183 Tage während des jeweiligen Steu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.2 Steuerliche Konsequenzen

Zu beachten ist, dass nicht in allen DBA die 183-Tage-Regelung dem Art. 15 OECD-MA entspricht. Der Arbeitgeberbegriff ist dann entsprechend dem Abkommensinhalt auszulegen. Der BFH[1] schließt nicht aus, dass ein Arbeitnehmer bei Anwendung der 183-Tage-Regelung in 2 Dienstverhältnissen steht. Die Auswirkungen sollen anhand folgender Beispiele erläutert werden. Praxis-Beispiel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.3.1 Allgemeines

Die begünstigte Auslandstätigkeit muss mindestens drei Monate ununterbrochen in Staaten ausgeübt werden, mit denen kein DBA besteht, in das Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einbezogen sind. Die Tätigkeit ist nicht projekt- oder länderbezogen. Im Gegensatz zu den DBA-Regelungen ist auch kein Bezug zum Veranlagungszeitraum oder Wirtschaftsjahr zu beachten. Abschnitt I...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.3 (Nochmalige) Gesetzesänderung ab 2017

Durch das BEPS I-Gesetz wurde durch die Einfügung von ‹soweit› statt ‹wenn› in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG für die Zukunft ab 2017 sichergestellt, dass die Regelung, falls Einkünfte im anderen Staat nur teilweise nicht besteuert werden oder nur teilweise einer geringen Besteuerung unterliegen, auf diesen Teil Anwendung findet. Ein vergleichbares Problem besteht bei den DBA-Rückf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.4 In welchem Staat wird der bezahlte Jahresurlaub verbracht?

Für die Aufteilung des Arbeitslohns spielt es (im Unterschied zur Berechnung der Aufenthaltstage im Tätigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA) keine Rolle, ob der Jahresurlaub im Wohnsitzstaat, im Tätigkeitsstaat oder in einem Drittstaat tatsächlich verbracht wird. Entscheidend ist nur, ob dieser Jahresurlaub durch eine steuerfreie Auslandstätigkeit erdient worde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4.2 Vorabzuordnung von Vergütungen

Die wichtigsten Vergütungen, die direkt zuordenbar sind, sind[1]: Auslandszulagen pauschaler (steuerpflichtiger) Reisekostenersatz für die Auslandstätigkeit Überstundenvergütungen im Ausland oder Inland projektbezogene Erfolgsprämien Sachzuwendungen im Ausland, z. B. die Gestellung einer Wohnung. Hingegen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld unabhängig vom Auszahlungstermin nicht dire...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.3 Spontanauskünfte aus dem Ausland

Die deutsche Finanzverwaltung erhält bereits jetzt umfangreich Spontanauskünfte über Löhne und Gehälter aus ausländischen Staaten wie z. B. Frankreich. Dies wird sich in der Zukunft durch den allgemeinen Übergang auf den automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten verstärken. Erstmals für den Besteuerungszeitraum 2014 sind ab 2015 jährlich u. a. der Arbeitslohn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.5 Musterverfahren vor dem BFH

Mit der Auslegung der DBA-Rückfallklauseln wird sich auch zeitnah der BFH beschäftigen müssen: Das anh. Verfahren I R 45/17 betrifft zwar die Besteuerung der Einkünfte aus einer Betriebsstätte in den USA, beschäftigt sich aber mit der Grundfrage der "Atomisierung von Einkünften". Die Revision gegen das Urteil des FG München v. 29.5.2017[1] richtet sich mit folgender Rechtsfr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.3.1 Die Neuregelung im "JStG 2018"

Nach der Neuregelung sind Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen, soweit sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den im Europäischen Wirtschaftsraum erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen, diese Einnahmen nach einem DBA ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.3.3 Urlaub oder Krankheit

Eine Unterbrechung der Tätigkeit im Falle eines Urlaubs oder Krankheit ist unschädlich. Unmaßgeblich ist, wo sich der Arbeitnehmer während der Unterbrechung aufhält. Die Zeiten der unschädlichen Unterbrechung sind jedoch bei der 3-Monats-Frist nicht mitzurechnen, d. h., der 3-Monats-Zeitraum verlängert sich um die Urlaubs- und Krankheitstage.[1] Praxis-Beispiel Urlaub oder Kr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.3 Bezugszeitraum: vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr

Wird in einem DBA zur Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage anstelle eines 12-Monats-Zeitraums auf das Steuer- oder Kalenderjahr abgestellt, sind die Aufenthalts-/Ausübungstage für jedes Steuer- oder Kalenderjahr gesondert zu ermitteln. Weicht das Steuerjahr des anderen Vertragsstaats vom Steuerjahr Deutschlands (= Kalenderjahr) ab, ist jeweils das Steuerjahr des Vertrag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.3.3 Praktische Umsetzung

Die Finanzverwaltung plant einen Länderkatalog zur praktischen Anwendung der Abgrenzung. Nach derzeitigem Stand ist von folgendem auszugehen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.7 Ausnahmsweise Begünstigung bei beschränkter Steuerpflicht

Ist ein im Ausland ansässiger und für einen inländischen Arbeitgeber tätiger Arbeitnehmer ausnahmsweise wegen der Verwertung seiner Tätigkeit im Inland beschränkt steuerpflichtig (vgl. Tz. 10.1.1 – Verwertung im Inland), ist nach R 125 Abs. 3 LStR von einer Besteuerung abzusehen, wenn mit dem Wohnsitzstaat kein DBA besteht und der Arbeitnehmer nachweist, dass er mit seinen E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.1 Grundsatz

Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederung in den Betrieb, Weisungsgebundenheit) maßgeblich sind.[1] Insoweit deckt sich die international übliche D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Gestaltungsmodelle bei Geschäftsführern (leitenden Angestellten)

Im Hinblick auf die u. U. hohe Tätigkeitsstaatsbesteuerung in Deutschland verleihen insbesondere schweizerische Management-Gesellschaften innerhalb eines Konzerns u. a. Geschäftsführer gegen Entgelt an inländische Konzerngesellschaften. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in diesen Fällen die inländische Gesellschaft als wirtschaftlichen Arbeitgeber an. Die Bundesrepublik De...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Im Rahmen einer grenzüberschneidenden Arbeitnehmertätigkeit sind folgende Prüfungsschritte zur Festlegung des Besteuerungsrechts nach den DBA bzw. anderen zwischenstaatlichen Abkommen vorzunehmen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.3 Europarechtliche Zulässigkeit

Der EuGH hat hingegen mit Urteil vom 22.6.2017[1] entschieden, dass die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Artikel 45 AEUV (vorher: Artikel 39 EG) einer Regelung wie der des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG entgegensteht, nach der die Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträge von – in einem EU-Mitgliedstaat tätigen, aber in Deutschland wohnenden –...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Behandlung der sog. Hypo-Tax im Rahmen der Besteuerung

Bei Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland treten in der Praxis neben unveränderten Bruttolohnvereinbarungen auch Fälle mit Aufstockung um Auslandszulagen oder mit Umstellung auf eine Nettolohnvereinbarung auf. Hierbei werden zunehmend Nettolohnvereinbarungen genutzt, um den Arbeitnehmer weder schlechter, aber auch nicht signifikant besserzustellen als im Fall der reinen Inlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.4 Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse

Der Wechsel der Aufteilung des zuzuweisenden Arbeitslohns von den vereinbarten zu den tatsächlichen Arbeitstagen führt nach Verbandseingaben zu erheblichen Problemen beim Lohnsteuerabzug. Beispiel Praxis-Beispiel Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse Arbeitnehmer A arbeitet i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5.000 EUR. Darüber hina...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Wettbewerbsverbot

Kehrt ein Arbeitnehmer regelmäßig nach einer Auslandstätigkeit (Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber) wieder in den Wohnsitzstaat zurück, stellt sich die Frage, ob der frühere Tätigkeitsstaat oder der aktuelle Wohnsitzstaat eine Vergütung für ein eingeräumtes Wettbewerbsverbot besteuern darf. Die Rechtsprechung antwortet hierzu nicht einheitlich: Nach der Rechtsprech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.6 Abweichender Ansatz der OECD

Die OECD hat im Rahmen des Updates 2014 des Musterkommentars (MAK) nachfolgende neue Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen aufgestellt[1]: Die abkommensrechtliche Beurteilung einer Abfindungszahlung hängt vom Grund der Zahlung ab, hierbei ist gegebenenfalls aufzuteilen: Einmalzahlung für geleistete Arbeit → wie Lohn für die betreffende Arbeit (i. d. R. Tätigkeitsstaat) Abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Voraussetzungen für die 183-Tage-Regelung sind auch, dass die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem Tätigkeitsstaat hat. Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Definition im jeweiligen Abkommen (vgl. Art. 5 OECD-MA). Als Betriebsstätte gelten insbesondere: Ort der Leitung Zweigniederlassung Ges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.6 Altersteilzeitmodelle

Im Rahmen von Altersteilzeitmodellen werden häufig sog. Blockzeitmodelle vereinbart. Innerhalb eines festgelegten Begünstigungszeitraums (z. B. 5 Jahre) wird die Altersteilzeitarbeit in Arbeits- und Freistellungsphasen aufgeteilt. In der Arbeitsphase erbringt der Arbeitnehmer 100 % seiner Arbeitsleistung und erhält dafür 50 % (+ Aufstockungsbetrag) seiner in der Vollzeit bez...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Überblick und Prüfschema

Auch in den Fällen einer Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat kann sich ausnahmsweise eine Steuerfreistellung – anstelle der üblichen Steueranrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG – ergeben, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses gegeben sind. Diese Verwaltungsanweisung[1] ist vom Grunde her eine Billigkeitsmaßnahme und ist aufgrund der Vorschrift des §...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ermittlung der 183-Tage-Frist

Internationale Rechtsentwicklung Es besteht leider keine einheitliche Zählweise, da Deutschland in seine DBA – entsprechend der Fortentwicklung des OECD-MA – je nach Jahr des DBA-Abschlusses unterschiedliche Konditionen aufgenommen hat. Für die 183-Tage-Regelung gibt es inzwischen verschiedene Varianten, und demzufolge entstehen bei eigentlich identischem Sachverhalt (Entsend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4.3 Vorabzuordnung von Ersatzleistungen des Arbeitgebers

Die Finanzverwaltung nimmt auch umfassend zur Frage des Kostenersatzes Stellung.[1] Davon abzugrenzen sind Beiträge bzw. Zuschüsse zur sozialen Absicherung.[2]. Die Aussagen entsprechen weitgehend der bisherigen Praxis. Hieraus ergibt sich folgende Prüfungsreihenfolge: Die Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen nach § 3 EStG (hier z. B. N...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Grundsatz und Tätigkeit in Drittstaaten

Die deutschen DBA stellen den Arbeitslohn, der der ausländischen Besteuerung zugewiesen wird, grundsätzlich frei. Zu den Ausnahmen vgl. die Länderübersicht (Stand 1.1.2017) der OFD Nordrhein-Westfahlen v. 2.11.2017[1] und die nachfolgenden Erläuterungen. Etwas anderes gilt jedoch für sog. Drittstaateneinkünfte, die z. B. entstehen können, wenn der inländische Arbeitnehmer be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.2 Rechtslage ab VZ 2015

Entsprechend der internationalen Praxis wird ab 2015 auf das Aufteilungssystem der tatsächlichen Arbeitstage umgestellt.[1] Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 [2] stellt klar, dass der Erdienungszeitraum des Arbeitslohns grundsätzlich das Kalenderjahr ist. Die Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit steht dem nicht entgegen. Die Verteilung erfolgt dann für das Kj. entspreche...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.4 Ermittlung der maßgebenden Tage

Abgesehen von den Sonderfällen Dänemark und Belgien, in denen der "Arbeitstag" maßgebend ist, ist in den anderen Fällen der Umfang der Aufenthaltstage zu ermitteln. Hierzu gelten folgende Verwaltungs-Grundsätze[1]: 1. Stufe der Ermittlung: Festlegung der körperlichen Anwesenheit im Ausland (wann erfolgten An- und Abreise?) Bei der Ermittlung der 183 Tage ist nicht die Dauer de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Ansässigkeit des Arbeitgebers

Nach den neueren DBA darf der Arbeitgeber bei Anwendung der sog. 183-Tage-Regel nicht im anderen Vertragsstaat ansässig sein. Nach einigen älteren Abkommen (s. u.) muss er sogar im selben Staat wie der Arbeitnehmer ansässig sein. Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 nennt hierbei insbesondere Norwegen[1]. Arbeitgeber können alle natürlichen und juristischen Personen sein, aber au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Aus der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Quellenstaat ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass der Ansässigkeitsstaat diese Einkünfte nicht auch besteuern darf. Die Steuerberechtigung des Quellenstaats macht lediglich notwendig, dass der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeidet. Dies kann durch eine Freistellung der betroffenen Einkünfte unter Progressions...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Management Equity Participations ("MEPs")

MEPs zählen zu den "Hauptstreitfeldern" mit ausländischen Finanzverwaltungen. Bei MEPs erwerben Manager, die sowohl bei einer Akquisitionsgesellschaft als auch im operativen Bereich angestellt sein können, direkt oder mittelbar über ein Pooling-Vehikel (häufig: vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Management GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaftsanteile an einer H...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.3 Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs

Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteht grundsätzlich die Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs. Aufgrund dieser ist im Rahmen der Veranlagung keine Anrechnung einer Lohnsteuer möglich (§ 50 Abs. 2 Satz1 EStG). Allerdings bestehen folgende Veranlagungsmöglichkeiten:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 DBA enthält keine Sonderregelung

Nach früherer BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltungsauffassung[1] übte ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft seine leitende Tätigkeit grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft aus. Das hatte zur Folge, dass ein Geschäftsführer, der im Ausland wohnte und von dort aus eine inländische GmbH leitete, so angesehen wurde, als hätte er seine Tätigkeit ausschließlich im Inlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 173 führt das BMF-Schreiben[1] die 16 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt nunmehr entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Hinweis Entsprechend Tz. 2.7 des OECD-MK zu Art. 15 OECD-MA soll – soweit keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorliegen – eine für die Auflösung des Arbeitsverhä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen

Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist und kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde. Ansatzpunkt ist insoweit eine "Inlandstätigkeit". Der Begriff der Tätigkeit entspricht hierbei grundsätzlich der DBA-rechtlichen Auslegung...mehr