Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verletzung der Pflichten bei Erhebung und Übermittlung von Daten nach § 117c AO (§ 379 Abs. 2 Nr. 1b AO)

a) Allgemeines Rz. 350 [Autor/Stand] Der zum 24.12.2013 eingefügte Ordnungswidrigkeitentatbestand nach § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO i.V.m. § 117c AO eröffnet dem Gesetzgeber die Möglichkeit, die Verletzung von Pflichten, die zur Umsetzung völkerrechtlicher Vereinbarungen im Hinblick auf einen Austausch steuerlich relevanter Informationen nach § 117c AO in einer vom BMF mit Zustimmu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Überblick

Rz. 45 [Autor/Stand] Gesetzliche Normenvielfalt bei der Wegzugsbesteuerung. Obwohl § 6 AStG häufig als ausschließlich im Rahmen der Wegzugsbesteuerung (zum Begriff s. Rz. 23) relevanter Tatbestand wahrgenommen wird, ist er nur einer von mehreren wegzugsteuerrelevanten Tatbeständen. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im steuerlichen Privatvermögen gehalten werden und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Gewinne aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Anteilen an Investmentfonds (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Werden die Beteiligungen an inländischen oder ausländischen KapGes oder Genossenschaften oder Anteile an Investmentfonds von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet, hat diese vom Gewinn aus einer Veräußerung, wozu bei Anteilen von Investmentfonds auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.3 Begrenzung des Einlagewerts auf die niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 426 Anstelle des Teilwerts sind Wirtschaftsgüter bei ihrer Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 EStG höchstens mit den niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn das eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist oder wenn das eingelegt...mehr

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Digitalisierung in der Unte... / 3 Das elektronische Unternehmensregister

Seit dem 1.1.2007 gibt es das zentrale elektronisch geführte Unternehmensregister für Deutschland. Darin werden alle veröffentlichungspflichtigen Daten eines Unternehmens hinterlegt. Hier werden die Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt, z. B. Daten aus dem Handelsregister und dem Bundesanzeiger. Das Unternehmensregister dient als Sammelstelle, deren Daten ledi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.7 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl.. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 250 Eine Teilwertabschreibung setzt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" nicht näher umschrieben. Laut Gesetzesbegründung[1] ist der Begriff der dauernden Wertminderung dem § 253 Abs. 3 S. 3 HGB i. d. F. ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.3 Veräußerungsgewinn bei Erwerb sonstiger Alt-Anteile (Erwerb nach dem 31.12.2008)

Bei Investmentanteilen, die von Privatanlegern nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 erworben wurden, unterliegt auch der Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht. Rechtsgrundlage hierfür sind § 56 Abs. 2–3 InvStG sowie § 8 Abs. 5 InvStG in der bis 2017 geltenden Fassung. Der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach der bis 2017 geltenden Rechtslage und wird erst...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus der bis 2017 geltenden Rechtslage, wonach ein Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer gewährt wurde und die Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen nach Ablauf der 1-jährigen Haltefrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Ab dem 1.1.2018 unterliegen bei diesen Anteilen sämtliche Er...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern ab 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teilwe...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.6 Verkauf von Investmentfonds (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Ab 1.1.2018 sind Wertsteigerungen beim Anleger generell steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Investmentanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer, d. h. vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Diese Investmentanteile bezeichnet der Gesetzgeber als bestandsgeschützte Alt-Anteile.[1] Bei diesen sind Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.4 Besonderheiten beim Kapitalertragsteuerabzug

a) Ersatzbemessungsgrundlage Wenn für die Ermittlung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung keine Anschaffungskosten vorliegen, ist nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG eine Ersatzbemessungsgrundlage in Höhe von 30 % des letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreises dem Steuerabzug zugrunde zu legen.[1] In der Veranlagung ist der zutreffende fiktive Veräußerungsgewin...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Bis 2017 waren inländische Investmentfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Einkünfte wurden lediglich auf Ebene der Anleger versteuert. Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [2] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nac...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.11 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

In Jahren ab 2018[1] kann es zu Korrekturbeträgen bei Investmentfonds kommen, die mit den Besteuerungsgrundlagen bis 2017 zusammenhängen. Hierzu enthält das InvStG (Fassung 2017) 2 Normen: Inländische Investmentfonds [2] Stellt das Finanzamt materielle Fehler der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen inländischer Investmentfonds für Jahre bis 2017 fest, sind die U...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.2 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

Für VZ ab 2018 sind im Einzelfall Erträge aus Investmentfonds gegenüber dem Finanzamt erklärungspflichtig. Dies sind Fälle, in denen Besteuerungsgrundlagen des Investmentfonds für Jahre bis 2017 in der Zeit nach dem 31.12.2017 korrigiert werden. Die korrigierten Besteuerungsgrundlagen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierzu enthält das InvStG (Fassung 2017) 2 Norme...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.1 Besteuerungssystem

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das InvStG in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung v. 19.7.2016[1] unterscheidet ab dem Jahr 2018 zwischen 2 voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen. Die Basis bildet – so die Gesetzesbegründung – ein einfacheres, leicht administrierbares, ­gestaltung...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten, ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Die Regelungen des § 20 Abs. 4 EStG sind für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Investmentanteils entsprechend anzuwenden.[2] D. h., es gelten die dortigen Regelungen zur Berücksichtigung von Veräußerungsk...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.1 Überblick

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Wertsteigerungen und laufende Erträge bis 2017 werden noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage erfasst. Lediglich die ab dem 1.1.2018 entstandenen Wertänderungen unterliegen der neuen Rechtslage. Hinweis "Laufende" Erträge bis 2017 Die laufenden Erträge (insbesondere Zinsen, Dividenden, Mieten) wurden bi...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.3 Vorabpauschale

Bis 2017 waren bei (teil-)thesaurierenden Investmentfonds jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern. Das waren die vom Investmentfonds tatsächlich erzielten "laufenden" Erträge. Ab 2018 ist stattdessen mit der Vorabpauschale[1] die risikolose Marktverzinsung zu versteuern, wenn diese höher ist als die Ausschüttung. Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basi...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.2 Ausschüttungen

Der Anleger versteuert die ihm zugeflossenen Ausschüttungen (zuzüglich der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) ggf. unter Abzug der Teilfreistellung. Es wird nicht mehr wie bis 2017 dahingehend unterschieden, aus welchen Erträgen des Fonds die Ausschüttung gespeist wird. Praxis-Beispiel Ausschüttung eines Aktien-Investmentfonds Privatanleger A erhält im Jahr 2023 eine (Brutto-)...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.1 Allgemeines

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genussrechten (mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist), GmbH-Beteiligungen und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (inkl. verdeckter Gewinnausschüttungen sowie entsprechende Bezüge aus Kapita...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.3 Aktienveräußerungsverluste

Für Aktienveräußerungsverluste gilt ein eigenes Verrechnungsverbot.[1] Diese dürfen nur mit Aktienveräußerungsgewinnen ausgeglichen bzw. verrechnet werden. Da das Verlustverrechnungsverbot ausdrücklich nur für Aktienveräußerungsverluste gilt, sind ähnliche Investitionen wie z. B. Aktienzertifikate, Aktienfonds (so die Gesetzesbegründung), oder Bezugsrechte hiervon nicht betro...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 8 Kapitalmaßnahmen

Für bestimmte Kapitalmaßnahmen kommt es zu einer Steuerneutralität[1]: Qualifizierter Anteilstausch inländischer und ausländischer Gesellschaftsanteile.[2] Beispiele: Verschmelzungen, Aufspaltungen. Ein evtl. Barausgleich gilt nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Ausgleichszahlungen sind jedoch steuerfrei, wenn die Anteile vor 2009 er...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.1 Laufende Erträge

Einnahmen nach § 20 Abs. 1 EStG wie Zinsen und Dividenden sind mangels zulässigem Werbungskostenabzug[1] in voller Höhe anzusetzen. Bei Lebensversicherungen ermittelt sich der Kapitalertrag aus der Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge.[2] Für vor 2005 abgeschlossene Verträge sind – soweit die Einkünfte ausnahmsweise steuerpfli...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.4 Vermögensverwaltende Versicherungsverträge

Ausnahmsweise ist der Versicherungsvertrag als "vermögensverwaltender Vertrag" einzustufen. Ist in einem Versicherungsvertrag eine gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart und kann der wirtschaftlich Berechtigte über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erträge bestimmen, handelt es sich u...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.3 Zeilen 7–15

Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden Kapitalerträge bei Einzelsteuerbescheinigungen (Muster II der Steuerbeschei...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Investmentfonds

In einem offenen Investmentfonds werden die Gelder vieler Anleger gebündelt, um sie nach dem Prinzip der Risikostreuung in verschiedene Vermögenswerte (z. B. Wertpapiere, Immobilien, Festgelder u. Ä.) anzulegen. Investmentfonds können völlig unterschiedliche Merkmale aufweisen. Es gibt z. B. unterschiedliche Schwerpunkte hinsichtlich der Investitionen (z. B. Aktien-, Misch-, I...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / REITs

Real Estate Investment Trusts (REITs) sind börsennotierte Immobiliengesellschaften. Sie müssen bis zu 90 % ihrer Erträge ausschütten und sind auf Ebene der Gesellschaft steuerbefreit. Mit dem REITG wurden REITs auch in Deutschland eingeführt.[1] Die Dividenden sind bei Kapitalanlegern in voller Höhe steuerpflichtig. Die Veräußerung der REIT-Aktien führt zu Einkünften aus Kapi...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.4 Investmentanteile

Für die Veräußerung/Rückgabe von Investmentanteilen galt für die Jahre 2009 bis 2017 die besondere Gewinn­ermittlungsvorschrift des § 8 Abs. 5 InvStG a. F. Für die Berechnung der Veräußerungsgewinne durch die Kreditinstitute wurde das vom BMF[1] veröffentlichte Berechnungsschema zugrunde gelegt.[2] Ab 2018 ist der Veräußerungsgewinn nach § 19 InvStG zu berechnen. Hierbei gelt...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Eine abschließende Aufzählung der vom Steuerabzug betroffenen Kapitalerträge enthält § 43 EStG. Die jeweiligen Steuersätze hierzu nennt § 43a EStG. Im Wesentlichen unterliegen für das Jahr 2024 folgende Kapitalerträge dem Steuerabzug:mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Zwischengewinne

Bis zum Jahr 2017 werden beim Erwerb und der Veräußerung/Rückgabe von Anteilen an Investmentfonds Zwischengewinne ausgewiesen. Der Zwischengewinn ist der im Rücknahmepreis enthaltene Anteil am (Zins-)Ertrag des Investmentfonds (s. "Investmentfonds"), der seit der letzten Ausschüttung/im lfd. Geschäftsjahr des Fonds angesammelt wurde. Er entspricht damit wirtschaftlich den "S...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Exchange Traded Fund (ETF)

Börsennotierter Indexfonds, s. "Investmentfonds". Hinweis Veräußerung von Gold ETF-Anteilen Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt für Jahre bis 2018 gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. Die Veräußerung des Fon...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.5 Ausnahmen vom Korrekturverfahren

Folgende Fehler werden nicht nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG korrigiert: Die Kapitalerträge stellen Betriebseinnahmen dar. Die Kapitalerträge sind Steuerausländern zuzurechnen und es wurde keine Steuerbescheinigung ausgestellt. Der Steuerabzug wurde aufgrund einer fehlerhaften Ersatzbemessungsgrundlage berechnet. Die Bemessungsgrundlage für akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträg...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Immobilienfonds

Ein offener Immobilienfonds ist ein Investmentfonds, der nach seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % seines Vermögens in Immobilien und Immobiliengesellschaften investiert. Hierbei sind Auslands-Immobilienfonds Investmentfonds, die gemäß den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in ausländische Immobilien und Auslands-Immobiliengesellsc...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Aktienfonds

Investmentfonds, der nach seinen Anlagebedingungen zu mehr als 50 % in Kapitalbeteiligungen (insb. Aktien) anlegt[1]; s. "Investmentfonds".mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Mikrofinanzfonds

Mikrofinanzfonds vergeben über Mikrofinanzinstitute Kleinkredite an Kleinstgewerbetreibende. Im Jahr 2007 wurden Mikrofinanzfonds auch in Deutschland aufsichtsrechtlich zugelassen.[1] Hiermit sollen die Entwicklungshilfe in Dritt- und Schwellenländern mit den Renditeerwartungen der Anleger kombiniert werden. Die Erträge werden nach dem InvStG besteuert (s. Investmentfonds).mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.1 Grundsätzliches

Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvStG unterliegen, wird...mehr

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Kapitalertragsteuer / 9.1 Erfassung der Einkünfte/Vorlage der Steuerbescheinigung

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden. Wurde die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt[1], kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. Diese Problematik stellte sich häufig bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds für die a...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Depositary Receipts

Als Depositary Receipts werden ausgegebene Aktienzertifikate bezeichnet, die eine bestimmte Anzahl hinterlegter Aktien eines i. d. R. ausländischen Unternehmens verkörpern und an ihrer Stelle am Kapitalmarkt wie Aktien gehandelt werden. Ein Depositary Receipt repräsentiert i. d. R. einen Bruchteil einer Aktie, kann aber auch einer vollen Aktie entsprechen. Die als American, G...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Übersteigt die Ersatzbemessungsgrundlag...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Rz. 34 Das Verhältnis zur Investmentbesteuerung wird durch § 13 Abs. 5 S. 1 AStG selbst klargestellt, indem es dort heißt, dass die Absätze 1–4 nicht anzuwenden sind, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Grds sind die speziellen Regelungen des InvStG vorrangig und sollen auch nicht durch das Optionsmodell berührt werden. Daraus resultieren folgende Änderungen des InvStG: Investmentfonds in der Rechtsform der Pers-Ges sind nach § 1a Abs 1 S 6 Nr 1 KStG von der Optionsmöglichkeit ausgeschlossen. Hierzu s auch Nagel/Schlund (NWB 2021, 1874, 1877)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a. Anwendung des Investmentsteuergesetzes bei Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a KStG)

3a.1 Allgemeines Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.3 Verlagerung der Anwendung von Regelungen des InvStG auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 2a S 2, 3 KStG)

Tz. 66c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Erträge iSd § 16 oder § 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten, sind gem § 15 S 1 Nr 2a S 2 KStG die §§ 20, 21, 30 Abs 2, die §§ 42, 43 Abs 3, § 44 sowie § 49 Abs 1 InvStG bei der Ermittlung des Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.2 Nichtanwendung von Regelungen des InvStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG)

Tz. 66b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG sind § 20 Abs 1 S 1–3 und Abs 2–4, die §§ 21, 30 Abs 2, die §§ 42 und 43 Abs 3, § 44 und § 49 Abs 1 InvStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Frotscher (in F/D, § 15 KStG Rn 100d) und s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.4 Keine Veräußerung nach § 22 Abs 1 InvStG bei bloßer Begründung oder Beendigung der Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG)

Tz. 66g Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG sind für die bloße Begründung oder Beendigung einer Organschaft nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nicht die Rechtsfolgen einer fiktiven Veräußerung nach § 22 InvStG zu ziehen. Ändert sich der Teilfreistellungssatz aus anderen Gründen (insbes durch Änderung der Anlagebedingungen des Investmentfonds oder weil der OT während...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.6 Getrennte Betrachtung von Organgesellschaft und Organträger bei der Ermittlung der Beteiligungsgrenze nach § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG (§ 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG)

Tz. 66i Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG regelt, dass für die Anwendung der Beteiligungsgrenze des § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG die Beteiligungen der OG und des OT getrennt betrachtet werden. Diese Regelung entspr der in § 15 S 1 Nr 2 S 4 KStG enthaltenen und soll sicherstellen, dass zur Ermittlung der genannten Beteiligungsgrenze die Beteiligungen von OG und OT ...mehr