Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.5 Nichtanwendung der Sätze 1 bis 4, wenn die Organgesellschaft ein Unternehmen oder ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG ist (§ 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG)

Tz. 66h Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG gelten die S 1–4 nicht, soweit es sich bei der OG um ein Unternehmen oder um ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG handelt. Nach § 20 Abs 1 S 4 bzw nach § 30 Abs 3 InvStG greift die in § 20 Abs 1 S 2, 3 InvStG geregelte Teilfreistellung von Fondserträgen aus Aktien nicht, wenn die OG ein Lebens- od...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.5 Sonstige Erträge nach dem InvStG

Rz. 159 Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) sowie die ausschüttungsgleichen Erträge nach § 36 Abs. 1 InvStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) stellen keine Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 AStG dar. Für diese wird eine etwaige Doppelbesteuerung bereits mittels § 10 Abs. 6 AStG du...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum InvStG

Rz. 181 § 7 Abs. 5 AStG regelt das Konkurrenzverhältnis zwischen InvStG und Hinzurechnungsbeteuerung. Im Grundsatz sieht § 7 Abs. 5 S. 1 AStG den Vorrang des InvStG vor. Oder anders gewendet: Die Anwendung der Vorschriften des InvStG entfaltet eine „Sperr- bzw. Abschirmwirkung“ ggü. der Hinzurechnungsbesteuerung. Gem. § 7 Abs. 5 S. 1 AStG sind die Vorschriften der Hinzurechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5 Vorrang des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG)

Rz. 130 Nach § 13 Abs. 5 S. 1 AStG ist § 13 Abs. 1–4 AStG und damit die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des InvStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind. Durch § 13 Abs. 5 AStG wird somit das Vorrangverhältnis d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.2 § 7 Abs. 5 S. 1 AStG

Rz. 496 § 7 Abs. 5 S. 1 AStG entspricht uneingeschränkt § 7 Abs. 7 AStG a. F. Gleichwohl ergeben sich im Zusammenspiel mit der nunmehr postulierten Direkterzielungsfiktion und mithin der Abschaffung der nachgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 14 AStG a. F. im Vergleich zur Rechtslage vor ATAD-UmsG wesentliche Änderungen. Daher besteht im Rahmen von § 7 Abs. 5 S. 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.7 Gewerbesteuerliche Behandlung

Tz. 66j Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für gewstliche Zwecke regelt § 20 Abs 5 InvStG, dass die Freistellungen nach § 20 Abs 1 bis 3 InvStG nur zur Hälfte zu berücksichtigen sind. Wegen der Nichtanwendung des § 20 Abs 1 bis 4 InvStG bei der OG infolge des § 15 S 1 Nr 2a KStG unterbleibt damit auch gewstlich eine Freistellung. Einer gesonderten Regelung, so die amtliche Ges-Begr ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.1 Überblick

Rz. 491 § 7 Abs. 5 AStG befasst sich mit dem Rangverhältnis zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung und dem Investmentsteuergesetz. Nach dem Trennungsprinzip erfolgt bei Gesellschaftern einer Körperschaft eine Besteuerung erst bei Ausschüttung. Für Investmentfonds bestehen diesbezüglich Ausnahmen, wonach auch thesaurierte Gewinne in Form von Vorabpauschalen bzw. ausschüttungsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5.2 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 5 S. 2)

Rz. 136 Kommt es zur Zwischenschaltung eines in- oder ausländischen (Spezial-)Investmentfonds, ist § 13 Abs. 5 S. 2 AStG einschlägig und durch diese mittelbare Beteiligung (über den Investmentfonds an einer ausländischen (Kapitalanlage-)Gesellschaft) die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung ausgeschlossen. Denn nach dieser Vorschrift sind mittelbare Beteiligungen für den Ste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.3 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 149 § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG verweist auf Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG, nämlich Investmenterträge gemäß § 16 InvStG. Erfasst sind die folgenden Investmentbeträge: Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Abs. 11 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStG) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Rz. 150 Auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen

Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die in der Praxis bedeutsamste, ges geregelte Form "anderer Zweckvermögen" iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG sind die Investmentvermögen nach § 1 KAGB. Dies sind die von Kap-Verwaltungsgesellschaften (KVG) verwalteten Sondervermögen und Investment-AG. KVG dürfen nach § 18 KAGB nur als AktG, GmbH oder GmbH & Co KG betrieben werden und müssen Sitz und H...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 5 S. 1)

Rz. 132 Gem. § 13 Abs. 5 S. 1 AStG findet die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des InvStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind (uneingeschränkter Anwendungsvorrang).[1] Es reicht eine abstrakte Anwendbarkeit der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.4 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG

Rz. 154 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG genannt. Dabei handelt es sich um die folgenden Spezial-Investmenterträge gemäß § 34 InvStG: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 InvStG) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Rz. 155 Auf die Spezial-...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.3 § 7 Abs. 5 S. 2 AStG

Rz. 506 Basierend auf Artikel 7 Abs. 3 ATAD statuiert § 7 Abs. 5 S. 2 AStG eine Ausnahme vom Grundsatz des (partiellen) Vorrangs der Investmentbesteuerung, wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Stpfl. oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden (sog. Drittelregelung). In diesem Fall ist die reguläre Hinzurechnungsbesteueru...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtiger

Rz. 52 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gilt ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausschließlich für unbeschränkt Stpfl. und nicht für beschränkt Stpfl. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht ergeben sich aus dem nationalen Steuergesetz (§ 1 EStG, § 1 KStG). Rz. 53 Ein unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Zur Anwendung des § 15 S 3 und 4 KStG

Tz. 119 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der durch das StÄndG v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) eingefügte § 15 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG eine nach DBA stbefreite Schachteldividende in Form einer Ausschüttung eines ausl Investmentfonds erhält. § 15 S 3 KStG regelt, dass auf Ebene des OT zusätzlich zu den abkommensrechtlichen Voraussetzungen für die StFreiheit der Aussc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.6 Verhältnis zum Investmentsteuerrecht (§ 10 Abs. 6 AStG)

Rz. 383 Die im Zuge des ATAD-UmsG geschaffene Vorschrift regelt das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zum InvStG. Nach § 10 Abs. 6 AStG mindern die der Investmentbesteuerung unterliegenden Einkünfte der Hinzurechnungsverpflichteten den Hinzurechnungsbetrag. Im Falle einer drohenden Doppelbelastung durch die Investment- und Hinzurechnungsbesteuerung sieht § 10 Abs. 6 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.18 Erstmalige Anwendung des § 15 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6f KStG)

Tz. 55 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 34 Abs 6f KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6c des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6e geworden ist) ist § 15 KStG id...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsinhalt; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 KStG, mit "Ermittlung des Einkommens bei Organschaft" überschrieben, regelt Ausnahmen von dem Grundsatz, dass die kstliche Organschaft nicht in die getrennte Einkommensermittlung von OG und OT eingreift, sondern lediglich das für jedes St-Subjekt im Organkreis eigenständig ermittelte Einkommen für Besteuerungszwecke beim OT zusammenfasst...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 739 Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung trifft gem. dem Wortlaut des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der... Steuerpflichtigen") grundsätzlich jeden an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Dies folgt aus der Streichung des Zusatzes "unbesc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 7 AStG besteht aus fünf Absätzen: § 7 Abs. 1 AStG stellt das Herzstück der regulären Hinzurechnungsbesteuerung dar. S. 1 normiert die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die Rechtsfolge für die reguläre Hinzurechnungsbesteuerung. § 7 Abs. 2 AStG regelt, wann eine Beherrschung i. S. d. Abs. 1 vorliegt. Als Beherrschungskriterien werden dabei Kapital, Stimmrechte oder Gewin...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.1 Entstehung und Änderungen vor Inkrafttreten des ATAD-UmsG

Rz. 15 Die Vorschrift ist auf die Gesetzesleitsätze vom 17.12.1970[1] zurückzuführen und wurde bisher mehrfach adjustiert. Die Grundstruktur (die ersten vier Absätze) blieb seither im Wesentlichen erhalten, da es sich bei § 10 AStG nicht um eine in die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung eingreifende Vorschrift, sondern vielmehr um eine technische Vorschrift zur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) WG iSd § 20 Abs 2 EStG

Rn. 1187 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst c EStG regelt die Bewertung der Einlage von WG iSd § 20 Abs 2 EStG. Zu diesen gehören zB Anteile an KapGes, die nicht die Voraussetzungen des § 17 EStG erfüllen und deren Einlage damit nicht unter § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG fällt, sowie Darlehensforderungen, insb auch Gesellschafterdarlehen, deren Ausfall na...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 86 In sachlicher Hinsicht ist § 7 Abs. 1 bis Abs. 4 AStG anwendbar auf Einkünfte von Zwischengesellschaften. D.h. Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, die nicht unter den Aktivkatalog gem. § 8 Abs. 1 AStG subsumiert werden können (sog. passive Einkünfte) und einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Rz. 87-95 einstweilen frei Rz. 96 § 7 Abs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.1 Verhältnis zu §§ 7-12 AStG

Rz. 25 Das Verhältnis von § 13 AStG zu §§ 7–12 AStG (allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung) ist vor allem von Bedeutung für die Frage des Zugangs zum Gegenbeweis in Drittstaatenfällen (§ 13 Abs. 4 AStG ist weiter als § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG) sowie zum Umfang des Vorrangs des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG weicht von § 7 Abs. 5 AStG ab).[1] Rz. 26 § 13 AStG ist subsidiär gegenüber...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.1 Aufbau der Norm

Rz. 1 § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) ist in 6 Absätze gegliedert. Das ATAD-UmsG erweiterte die Vorschrift zuletzt um die Absätze 5 und 6. Der Aufbau der Norm wird im Schrifttum z. T. als unlogisch empfunden.[1] Rz. 2 Absatz 1 regelt den Ansatz der steuerpflichtigen (positiven) Zwischeneinkünfte als Hinzurechnungsbetrag bei dem Steuerpflicht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs

Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürzungsbetrag ist der Höhe nach auf den steuerpflichtigen Teil des Bezuge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in § 8b Abs. 1 S. 1 KStG genannten Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Abs 5 S 1 KStG)

Tz. 1531 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gesondert festzustellen ist das dem OT zuzurechnende Organeinkommen. Damit gemeint ist nicht das von der OG selbst zu versteuernde Einkommen, welches außer bei der Leistung von Az stets null beträgt, sondern das Einkommen, das sich unter Berücksichtigung des § 15 KStG (sog Bruttomethode) vor Zurechnung zum OT ergibt (glA s Frotscher, in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1a Abs 1 S 1 und 6 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 1 S 1 KStG idF des WachstumschancenG können einen Optionsantrag nur Pers-Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts stellen. Bis zur Änderung des § 1a Abs 1 S 1–4 KStG durch das WachstumschancenG waren nur Pers-Handels- und Partnerschaftsgesellschaften von § 1a KStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.2 Änderungen durch das ATAD-UmsG

Rz. 31 § 10 AStG erhielt durch das ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) seine seither geltende Fassung. Das ATAD-UmsG ist auf die sog. Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) zurückzuführen, eine EU-Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.[1] § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum anzuwenden, für den Zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KSt-Rechts, StuB 2021, 309; Dorn/Dibbert, Ges zur Modernisierung des KStG (KöMoG) vorgelegt – Optionsmodell für PersGes in Sicht, DB 2021, 706; Leucht/Jesic, Mehr- und Minderabführungen in der Organschaft – Eine krit Betrachtung der Einlagelösung des KöMoG, FR 2021, 934; Liedgens, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Einlagelösung iSd § 14 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Allgemeines: Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG– eine attraktive Unternehmensform; WPg 1988, 128; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10 Gr 2, 733; Kopp, Religionsgemeinschaften als wirtsch Vereine iSv § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG

Rz. 131 Gem. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG findet die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung „auch wenn die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Satz 1 [AStG] im Übrigen nicht erfüllt sind“. Der Wortlaut („auch wenn“) spricht bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalanlagevermögen für eine parallele Anwendung von § 7 AStG und § 13 AStG.[1] Im Vergleich zur „Vorgängerregelung“ (§ ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.1 Definition der Obergrenze 2: Hinzurechnungskorrekturvolumen zzgl. laufender Hinzurechnungsbetrag

Rz. 259 Der Kürzungsbetrag ist ferner begrenzt auf den Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig wäre, wenn das auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellte Hinzurechnungskorrekturvolumen zuzüglich des im laufenden Veranlagungszeitraum zu besteuernden Hinzurechnungsbetra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schröder, Der besondere AP in der St-Bil des OT, StBp 1975, 149, 176, StBp 1977, 25; Palitsch, Der besondere AP beim OT nach der KSt-Reform, StBp 1978, 181; Hübel, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 418; Palitsch, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 416; Tesdorpf, Die besonderen AP bei der kstlichen Organschaft, DStR 1979, 524; Braun, Tw-AfA bei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.1 Allgemeines

Rz. 109 Eine Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG setzt immer das Bestehen einer (grenzüberschreitenden) Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen voraus. Nahestehende Personen sind abschließend in § 1 Abs. 2 AStG definiert. Jede Person, die in der Lage ist, Vereinbarungen zu treffen, die möglicherweise zu einer Gewinnverlagerung führen, gilt für § 1 AStG grds. als releva...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 8 Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) vom 25.6.2021[1] hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD I-Richtlinie[2] angepasst. In diesem Kontext wurde § 13 AStG neu geschaffen. Die Norm ist ab dem 1.1.2022 anwendbar, vgl. § 21 Abs. 4 AStG. Die Umsetzung der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch Art. 7 und 8 ATAD I-Ri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Wegen der atypischen s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes – Rechtslage bis 31.12.2017

2.1 Investmentsteuerrecht und KAGB Rz. 26 Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG i. d. F. bis 31.12.2017 erstreckt sich auf "die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes". Nicht unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der die mit den Leistungen beauftragte Bank aufgrund eigenen Ermessens über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Verwaltung von Investmentfonds nach dem InvStG

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes" bezieht sich nur auf das Objekt der Verwaltung, den Investmentfonds und nicht auch auf die Verwaltungstätigkeit als solche. Demzufolge sind andere Tätigkeiten nach dem InvStG bzw. nach dem KAGB als die Verwaltung [1], insbesondere Tätigkeiten der Verwahrung von Investmentfonds (ab 1.1.20...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Investmentsteuerrecht und KAGB

Rz. 26 Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG i. d. F. bis 31.12.2017 erstreckt sich auf "die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes". Nicht unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der die mit den Leistungen beauftragte Bank aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Änderungen gegenüber der Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 80a Durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Hierzu wurde durch Art. 1 InvStRefG das InvStG mWv 1.1.2018 neu gefasst. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen. Daher wurde der Wortlaut der Steuerbefreiung für die "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Inv...mehr