Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelheiten.

Rn 14 Der nV (verstanden als die Mitglieder in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit) ist Träger des Vereinsvermögens und des durch § 12 geschützten Namensrechts des Vereins. Er ist wechsel- und scheckfähig, erbfähig und fähig, Arbeitgeber zu sein (LAG Hamm NZA-RR 03, 487 [LAG Hamm 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01]). Der nV kann Mitglied einer juristischen Person und einer Pe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtungsfrist.

Rn 19 Nach § 1954 bestimmen sich die Anfechtungsfrist und der Beginn der Anfechtungsfrist abw von den allgemeinen Vorschriften der §§ 121, 124. Rn 20 Die Anfechtungsfrist beträgt grds 6 Wochen, § 1954 I, bei Auslandsbezug, dh wenn entweder der Erblasser seinen letzten Wohnsitz (§ 7 Rn 3) im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (Tagesausflug genü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirkung.

Rn 7 Durch die Ausnutzung des Vorbehalts erhält das vortretende Recht mit dinglicher Wirkung den Rang des zurücktretenden Rechts. Die Ausübung des Vorbehalts entspricht einer Rangänderung, so dass § 880 IV und V entspr gelten (KG JFG 8, 298; MüKo/Lettmaier Rz 15).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verspätete Mitteilung tatsächlichen Vorbringens oder neuer Sachanträge (Nr 3).

Rn 7 Diese Vorschrift, die nur bei Säumnis des Bekl Bedeutung hat, schließt die in § 331 I angeordnete Geständnisfiktion aus, soweit diesem tatsächliches Vorbringen oder Sachanträge nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind (MüKoZPO/Prütting Rz 10; Wieczorek/Schütze/Büscher Rz 19). Rn 8 Tatsächliches Vorbringen sind die anspruchsbegründenden Tatsachen, die das Versäumnisurteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 185 GVG – [Fremde Sprache].

Gesetzestext (1) 1Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. 2Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzumutbare Härte.

Rn 17 Für den die Abtrennung begehrenden Ehegatten muss der weitere Aufschub des Scheidungsausspruchs eine unzumutbare Härte bedeuten. Nach ganz überwiegender Auffassung stellt die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer für sich genommen regelmäßig nicht schon eine unzumutbare Härte dar (MüKoFamFG/Heiter § 140 Rz 58; FAKomm-FamR/Roßmann § 140 Rz 31; Sternal/Weber § 140 Rz 11;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Analoge Anwendung.

Rn 10 Da § 162 einem allg Rechtsgedanken Ausdruck verleiht (Rn 1), kann die Vorschrift überall dort analog angewendet werden, wo Spezialvorschriften fehlen und verhindert werden soll, dass eine Seite aus ihrem treuwidrigen Verhalten Vorteile zieht (stärker einschränkend Staud/Bork Rz 15). Insb gilt sie auch im Öffentlichen Recht (BVerwGE 85, 213 zur Zustellungsvereitelung) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterhaltsrückstände (Abs 1 S 4).

Rn 32 Der bevorrechtigte Zugriff besteht grds auch für die im letzten Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig gewordenen rückständigen Unterhaltsforderungen des Gläubigers. Abzustellen ist auf den Eingang des Antrags bei Gericht. Für ältere Rückstände gilt die Privilegierung nicht, soweit nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1020 BGB – Schonende Ausübung.

Gesetzestext 1Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. 2Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert. Rn 1 § 1020 S 1 verpflichtet den E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Amtsprüfung durch Rechtsmittelgericht.

Rn 5 Der Prüfungspflicht unterliegt das Gericht in jeder Verfahrenslage und damit auch im Rechtsmittelzug (BGHZ 159, 94, 98 f = NJW 04, 2523 f; BGHZ 143, 122, 124 = NJW 00, 289 f; BGH NJW 00, 738; BFH/NV 2011, 1891 Rz 6; BAG 15, 269 Rz 13; KG NJW 14, 2737 [KG Berlin 17.03.2014 - 20 U 254/12]). Das Revisionsgericht ist hinsichtlich der Sachurteilsvoraussetzungen nicht an die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prätendentenstreit.

Rn 14 Zur Hinterlegung berechtigt eine nicht vorwerfbare (dh unverschuldete) Ungewissheit des Schuldners über die Person des Gläubigers, zB bei unbekannten Erben oder wenn mehrere Forderungsprätendenten die Leistung beanspruchen. Diese müssen aber dieselbe Forderung beanspruchen. Dies kann beim Factoring auch der Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteueranteils sein, wenn dieser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung.

Rn 32 Die Vollstreckung der Ordnungsmittel richtet sich nach den Vorschriften des JBeitrG, § 1 I Nr 3 JBeitrG. Sie erfolgt vAw und wird vom Prozessgericht als Vollstreckungsbehörde iSd § 2 JBeitrG veranlasst. Hält sich der Schuldner im europäischen Ausland auf und besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf inländisches Vermögen, erfolgt die Vollstreckung des Ordnungsgeldfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bewilligungsreife.

Rn 21 Von der Frage des Beginns der Wirkungen der PKH zu unterscheiden ist die Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht bei der Beurteilung der Bedürftigkeit und der Erfolgsaussicht abzustellen hat. Für die Bedürftigkeit kommt es grds auf den Zeitpunkt der Entscheidung an (BGH FamRZ 06, 548). Die Änderung der Bedürftigkeit könnte ohnehin ansonsten gem § 124 korrigiert werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Höhe der Sicherheitsleistung.

Rn 4 Erforderlich ist eine ausdrückliche, in Geld bemessene Bestimmung. Ausnahme: §§ 709 S 2, 711 S 2. Das Ermessen des Gerichts bestimmt sich nach dem drohenden Nachteil bzw dem Schaden, dessen Eintritt abgesichert werden soll und ist voll durch das Rechtsmittelgericht überprüfbar. An seine getroffene Festsetzung ist das Gericht nach § 318 gebunden (Frankf OLGZ 70, 172). Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Rechtsfolgen der Abwendungsbefugnis.

Rn 3 Wie die Abwendungsbefugnis ihrem Inhalt nach im Einzelnen ausgestaltet wird, steht im Ermessen des Gerichts, das Parteianregungen insoweit aufgreifen darf (Zö/Herget § 711 Rz 1). Die Sicherheitsleistung nach § 108 kann ihrem Inhalt nach auch in der Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bestehen. Die Höhe muss so bemessen werden, dass der Schaden, der durch den Aufschu...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten Das OLG München hat die für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei maßgeblichen Umstände gut herausgearbeitet. a) Umstände des Einzelfalls Dabei hat sich das OLG München auf die grundlegende Entscheidung des BGH (AGS 2012, 493 = zfs 2012, 524 m. Anm. Hansens = RVGreport...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gegen dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbar.

Rn 2 ist § 106 bei quotenmäßiger Verteilung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten. Gerichts- und außergerichtliche Kosten werden verrechnet und nicht getrennt festgesetzt. Für die umfassende Verrechnung aller Erstattungsansprüche aller Instanzen genügt es, wenn nur ein Teil der Kosten einer Instanz nach Quoten verteilt ist. Ferner schadet es nicht, wenn die Kosten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besonderheiten.

Rn 10 Art 247 § 7 I EGBGB benennt weitere ggf notwendige, klar u verständlich zu formulierende Angaben in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, etwa zur Pflicht, eine (Restschuld-)Versicherung abzuschließen o bestimmte Sicherheiten (noch) zu bestellen, bei entgeltlichen Finanzierungshilfen einen Eigentumsvorbehalt (Nr 2); der Bestellungsakt u die Sicherungsabrede müssen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zweiter Prüfungsschritt: Entspricht die Übertragung (gerade) auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten?

Rn 28 Der Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem § 1671 I 2 Nr 2 hat auch bei Fehlen der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern nur Erfolg, wenn die Übertragung gerade auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bei der Prüfung dieser Frage ist nicht auf ein theoretisches Ideal abzustellen, sondern darauf, welche Sorgeentscheidung unter de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Scheinvater.

Rn 10 Scheinvater ist jeder Dritte, der dem Kind als Vater Unterhalt geleistet hat, gleichgültig, ob die rechtliche Vaterschaft auf der Ehe mit der Mutter, auf Anerkenntnis oder gerichtlicher Feststellung beruht. Bedeutungslos ist ferner, ob er die Umstände kannte, die für die Vaterschaft eines anderen Mannes sprachen (Henrich FamRZ 01, 785). Die Höhe des Unterhalts bemisst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zeit (Abs 1).

Rn 2 Grds darf die Versteigerung frühestens eine Woche nach der Pfändung erfolgen. Die Wartefrist ermöglicht es Dritten, ggf ihre Rechte an der Pfandsache nach § 771 geltend zu machen, dem Schuldner, die Verwertung noch durch Zahlung zu verhindern; Gläubiger und Schuldner haben Gelegenheit, mögliche Bieter aufmerksam zu machen (MüKoZPO/Gruber Rz 2; Zö/Herget Rz 2). Die Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz der Unanfechtbarkeit.

Rn 2 Gem S 1 sind im EA-Verfahren ergangene, stattgebende wie auch die EA versagende Endentscheidungen grds unanfechtbar. Nach der Regel, dass der Instanzenzug für die Anfechtung einer Nebenentscheidung nicht weitergehen kann als derjenige in der Hauptsache (BGH FamRZ 05, 790; Kobl FamRZ 18, 50), erfasst die Unanfechtbarkeit auch die isolierte Kostenbeschwerde (Karlsr FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vergleichbare Fälle.

Rn 2 Die Wirkung einer Vormerkung haben auch das dingliche Vorkaufsrecht (§ 1098 II) sowie die Rechte nach § 1179a I 3, §§ 130 ff ZVG, § 31 IV ErbbauRG, § 20 RSiedlG und im Öffentlichen Recht § 28 II 2 BauGB und § 34 I 3 VermG (weitere Fälle bei MüKo/Lettmaier Rz 12 f). Keine Vormerkung iSv § 883 ist die vAw einzutragende ›Vormerkung‹ nach § 18 II GBO, die lediglich den Rang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1177 BGB – Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek.

Gesetzestext (1) 1Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld. 2In Ansehung der Verzinslichkeit, des Zinssatzes, der Zahlungszeit, der Kündigung und des Zahlungsorts bleiben die für die Forderung getroffenen Bestimmungen maßgebend. (2) Steht dem Eigentüm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formeller Tatbestand.

Rn 18 Die richterliche Erlaubnis wird nur auf Antrag des Gläubigers erteilt. Der GV kann diesen weder im Namen noch im Auftrag des Gläubigers stellen (s Rn 3). Für die Bescheidung des Antrags ist der Richter am Amtsgericht zuständig. Es handelt sich nicht um eine Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, die nach § 20 Nr 17 RPflG dem Rechtspfleger zu übertragen wäre. Vielmehr ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bestimmungen der WEigtümer untereinander.

Rn 53 Der Verw-Vertrag ist nach dem Grundsatz der Transparenz (Vor §§ 23–25 Rn 7) kein Ort, an dem die WEigtümer für ihr Verhältnis untereinander oder für die GdW Regelungen treffen können (Dresden ZMR 09, 301); schon deshalb, weil die WEigtümer nicht Vertragspartei sind. Etwa Zugangsfiktionen und salvatorische Klauseln können im Verw-Vertrag nicht wirksam vereinbart werden ...mehr

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zfs 06/2023, Augenblicksver... / 2 Aus den Gründen:

Erläuternd bemerkt der Senat: 1. Die dem Wortlaut der Rechtsbeschwerde ausschließlich erhobene Sachrüge hat keinen Erfolg. Die insoweit allein maßgeblichen Urteilsgründe geben keinen Anlass, ein so genanntes Augenblicksversagen, von dem ohnehin nur in besonders gearteten Ausnahmefällen ausgegangen werden kann, in Rechnung zu stellen. Der Hinweis, die Messstelle befinde sich i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung der Ausschließung.

Rn 8 Allein die Anordnung der Ausschließung wirkt für und gegen alle Sonderrechtsnachfolger, die ihre Rechte aus § 2033 herleiten; sie wirkt dagegen nicht für und gegen die Pfändungsgläubiger, § 751 2 (BGH NJW 09, 2458). Rn 9 Die Regelung des § 1010 zur Sonderrechtsnachfolge ist iRd § 2044 nur eingeschränkt anwendbar, und zwar dann, wenn die Anordnungen des Erblassers die Umw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 14 betrifft die Wirkungen einer wirksam zustande gekommenen Ehe (Ehewirkungsstatut). Anknüpfungsgegenstand sind die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander. Die seit dem 29.1.19 anwendbare EuGüVO (s ex-Art 15 Rn 1 sowie IPR-Anh 5) geht von einem weiten Güterrechtsbegriff aus u deckt einen Teil der bisherigen Ehewirkungen mit ab (Dutta FamRZ 19, 1390,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1), wenig bedeutsame Vorschrift gilt für alle Verbraucherdarlehensverträge, Zahlungsaufschübe u Finanzierungshilfen (§ 506 I), nicht aber für Ratenlieferungsverträge (§ 510). Auf (vollstreckbare) abstrakte Schuldversprechen u -anerkenntnisse (§§ 780, 781) des Darlehensschuldners ist sie nach stRspr. auch analog nicht anwendbar (BGHZ 168, 1 Rz 17...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bindungswirkung.

Rn 7 Der Überlebende ist an letztwilligen Verfügungen gehindert, die wechselbezügliche Zuwendungen an den Dritten schmälern. Dazu gehört die neu angeordnete Belastung des Schlusserben mit einem Vermächtnis (BGH FamRZ 69, 208), einer Testamentsvollstreckung (KG OLGZ 77, 392; Köln FamRZ 90, 1403) oder einer Nacherbeneinsetzung (Schlesw NJW-RR 13, 906). Der Unwirksamkeit der sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 3 Eine Gesamtverweisung hat drei denkbare Konsequenzen: Entweder kommen die Kollisionsnormen der Zielrechtsordnung zu demselben Erg wie diejenigen der Ausgangsrechtsordnung, dass nämlich dieses Zielrecht anwendbar sei (sog Annahme der Verweisung), oder zu dem Erg, dass die Ausgangsrechtsordnung (lex fori) selbst anwendbar sei (Rückverweisung/Renvoi), oder zu dem Erg, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. Lagert der Verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung der Maßnahme nach GewSchG (Abs 1).

Rn 2 Voraussetzung für § 96 I ist, dass ein Titel vorliegt, in dem eine Unterlassungsanordnung nach § 1 GewSchG getroffen wurde. Eine solche Anordnung kann bspw die Verbote beinhalten, die Wohnung oder den Arbeitsplatz der verletzten Person zu betreten oder Kontakt mit ihr aufzunehmen. Der Titel muss hinreichend bestimmt sein, um eine Vollstreckung zu ermöglichen. Zudem muss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinweise an den Antragsgegner (Abs 1 S 2).

Rn 6 Die nach Abs 1 S 2 zu erteilenden Hinweise unterrichten den Antragsgegner über Inhalt und Wirkungen des Festsetzungsbeschlusses; zugleich, welche Einwendungen er in welcher Form erheben kann (ThoPu/Hüßtege § 251 Rz 3). Wird dem Antragsgegner im vereinfachten Verfahren die Antragsschrift und Belehrung nach § 251 I S 2 FamFG nicht zugestellt, gilt im Beschwerdeverfahren d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gestaltungsklagen.

Rn 15 Klagen dieser Art können Gesamthänder, weil ihnen das Gestaltungsrecht nur gemeinschaftlich zusteht, grds ausschließlich als notwendige Streitgenossen verfolgen. Die Klage auf Auflösung einer OHG (§ 133 HGB) ist gemeinsam von den Gesellschaftern gegen diejenigen zu erheben, die einer Auflösung widersprechen. Die Klage auf Ausschließung eines Gesellschafters (§ 140 HGB)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 3 Die in Abs 2 postulierte materielle Rechtskraft des Musterentscheids soll dessen konkrete Aussagen zu den Feststellungszielen des Musterverfahrens umfassen (BTDrs 17/8799, 26). Dabei ist es irrelevant, ob es sich um positive oder negative Feststellungen handelt, dh auch die Feststellung, dass ein Prospekt in bestimmter Hinsicht nicht fehlerhaft ist, ist von der Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung und Verwirkung.

Rn 18 Wie bei § 1 (s § 1 Rn 23) ist eine Verwirkung der Klagebefugnis des § 2 nicht möglich. Für die Verjährung gelten §§ 195 ff BGB; es kommt eine Hemmung durch Anrufung der Einigungsstelle (§ 12) in Betracht. Soweit man bei UWG-Verstößen gleichzeitig auch die Anwendbarkeit von § 2 UKlaG bejahen möchte, soll die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG nicht der Verjährung nach § 11 UWG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Geschäftsherr.

Rn 16 Verpflichtet und berechtigt aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis wird der wahre Geschäftsherr (§ 686). Ein Irrtum über die Person des Geschäftsherrn ist unbeachtlich, sofern nur willentlich eine Handlung für einen anderen erfolgt (BGHZ 43, 188). Dient die Tätigkeit mehreren Geschäftsherren (BGHZ 67, 368; dazu auch KG NJW 99, 2906: Eltern und Kind), sind diese ggü dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach allgM kann § 39 S 1 gleichermaßen die örtliche und sachliche Zuständigkeit eines Gerichts begründen (s nur KG VersR 88, 909; Hamm NJW 88, 653; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 2), nicht aber die Zulässigkeit des Rechtswegs (Ddorf DAR 14, 322; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 2; vgl auch BGH NJW 97, 328). Zur internationalen Zuständigkeit s R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zeugen.

Rn 4 Die Zeugen übernehmen die Beurkundungsfunktion, da eine amtliche Urkundsperson fehlt. Sie müssen während der Erklärung des Erblassers, des Verlesens der Niederschrift sowie ihrer Genehmigung und Unterzeichnung durch den Erblasser anwesend sein; nur während der Anfertigung der Niederschrift ist dies nicht erforderlich. Pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen befreien nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt.

Rn 5 Innerhalb der Monatsfrist müssen die Tatsachen dargestellt werden, aus denen sich eine Rechtsverletzung des Antragstellers ergeben könnte. Die bloße Angabe von Daten der angefochtenen Entscheidung genügt grds nicht, kann aber noch nach Ablauf der Monatsfrist nachgeholt werden (BVerfG 12.10.98 – 2 BvR 753/89, anders: Schlesw SchlHA 03, 186). Der Begründungszwang ergibt s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung, Normzweck und Gesetzessystematik.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das 1. JuMoG eingefügt und durch das 2. JuMoG auf Gutachten aus staatsanwaltlichen Verfahren erweitert. Zuvor war die Verwertung von Gutachten aus anderen Verfahren nur im Wege des Urkundenbeweises möglich, nicht aber mit dem Beweiswert eines Sachverständigenbeweises (s vor §§ 402 ff Rn 6–13). Über § 411a ist es nun möglich, die schriftliche B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gesellschaftsrechtliche Ansprüche.

Rn 13 Wenn die beiderseitigen Vermögensdispositionen über den durch § 1353 I 2 gesteckten Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehen, kann uU eine ›Ehegatten-Innengesellschaft‹ angenommen werden (BGH FamRZ 99, 1580), zB bei Einsatz von Arbeit und Vermögen für den Aufbau eines Unternehmens oder gemeinsamer beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit, allerdings nur dann,...mehr