Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3.1 Lagerung von Kleinmengen

Wie auch für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten gilt nach TRGS 510, dass in geeigneten Bereichen (in Arbeitsräumen, anderen Räumen im Betriebsgebäude oder im Freien) gefährdungsabhängig bestimmte Kleinmengen gelagert werden dürfen, wenn die in Abschn. 4 TRGS 510 angegebenen Bedingungen eingehalten sind. Die Mengenschwellen betragen: für Gase in Druckbehältern bis 50 l, max...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3.3 Lagerung von Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen

Werden entzündbare Aerosole bzw. Gase in Spraydosen oder Einwegkartuschen in Mengen von mehr als 20 kg Nettomasse bzw. mehr als 50 Stück, gilt u. a.: Es darf keine Erwärmung über 65 °C geben (durch Sonneneinstrahlung oder andere Wärmequellen). Lagerräume dürfen nur in nicht bewohnten Gebäuden liegen. Lagerräume müssen gegenüber anderen Räumen feuerbeständig (F90) abgetrennt se...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz beim Umgang mit... / 1 Feste Stoffe

Besondere Brandlasten im Betrieb, auf die unter Brandschutzgesichtspunkten besonders zu achten ist, können z. B. sein: Papier/Pappe/Zellstoff (Papierlager, Archive/Aktenlager, Papier- und Verpackungsabfälle, Hygienepapiere, …), Holz (Möbel, Lagerregale, Palettenlager, Holzbauteile, …), Schaumstoff (Verpackungen, Polstermöbel), Textilien (Gardinen, Kleidung, Tisch-/Bettwäsche, …)...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3.2 Lagerräume für Druckgasbehälter

Die folgenden Anforderungen nach Abschn. 5, 10 und 11 TRGS 510 gelten für das Lagern von Druckgasbehältern mit brennbaren, oxidierenden und bei Erwärmung explodierenden Gasen (H220, H221, H270): Druckgasbehälter müssen stets gegen Umkippen gesichert und gegen Beschädigung des Ventils geschützt sein (durch Kappe, Kragen oder durch die Art der Aufstellung). Sie sollten nicht üb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 4 Es gibt keine gesetzliche Definition von Darlehen

Es gibt keine gesetzliche Definition. Im Allgemeinen sind Ausleihungen langfristige, zum Anlagevermögen gehörende Forderungsdarlehen. Hinsichtlich der Zuordnung zum Anlagevermögen ist auf die vereinbarte Mindestlaufzeit abzustellen. Ein Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren gehört stets zum Anlagevermögen,[1] von einem Jahr oder weniger, gehört das Darlehen zum Umlauf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Dre... / 1.2 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Da der Liefer- bzw. Besteuerungsort sich beim grenzüberschreitenden Reihengeschäft entweder im Ursprungsland oder im Bestimmungsland befindet, müssen ein oder mehrere Lieferer des Reihengeschäfts sich u. U. in einem anderen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerlich registrieren lassen.[1] Dies soll die – leider nur für die 3 Beteiligten am Ende der Lieferkette geltende – Vereinfach...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kammerbeiträge / 4 Doppelpflichtmitgliedschaft bei Gesellschaften in der Rechtsform einer juristischen Person ist möglich

Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Rechtsform einer juristischen Person (AG, KG a. A., GmbH) sind sowohl Pflichtmitglied in der örtlich zuständigen Berufskammer als auch in der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Praxis-Tipp Wann Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid eingelegt werden soll...mehr

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Dienstwagen: So fahren Mita... / 1.1 Wer darf im Betrieb Auto fahren?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter, der mind. einen Führerschein der Klasse B besitzt, dienstlich einen Pkw fahren kann. Die Fahrerlaubnisverordnung, die das Führerscheinwesen regelt, sieht vor, dass nur derjenige einen Pkw-Führerschein erwerben kann, der mind. 18 Jahre alt ist und über ausreichende geistige und körperliche Eignung verfüg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dienstwagen: So fahren Mita... / 2.1.1 Sicherheitsausstattung

Zur nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung für Pkw gehören Warndreieck, Warnweste (§ 53a Abs. 2 StVZO) und Erste-Hilfe-Material, die in ordnungsgemäßem Zustand stets mitgeführt werden müssen. Egal ob ein Dienst-, Miet- oder Privatfahrzeug benutzt wird, ist es empfehlenswert, die Warndreiecke gelegentlich auszupacken und aufzubauen. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inkrafttreten des MoPeG: Was ändert sich?

Zusammenfassung Mit der Einführung des MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) ergeben sich wichtige Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht. Insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ergeben sich bedeutende Neuerungen, die eine genauere Betrachtung verdienen. Rechtsfähige und nicht-rechtsfähige GbR Eine der grundlegenden Neuerungen...mehr

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Parkettleger (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Besondere Bestimmungen für OHG und KG i. S. d. § 264a HGB (§ 264c HGB)

Rz. 76 Nach den Änderungen durch das BilRUG verweist § 298 Abs. 1 HGB nunmehr auf § 264c HGB, sodass die darin enthaltenen Regelungen auch in einem nach §§ 290ff. HGB aufgestellten Konzernabschluss einer haftungsbeschränkten PersG – also einer KapCoGes – entsprechend zu beachten sind. Hier treten in der Konzernbilanz die Kapitalanteile der Gesellschafter an die Stelle des Po...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Besondere Bestimmungen für OHG und KG (§ 264c HGB)

Rz. 153 Die Regelung des § 264c Abs. 4 HGB i. d. F. vor BilMoG, nach der die §§ 269, 274 Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden waren, dass nach dem Posten "EK" ein Sonderposten i. H. d. aktivierten Bilanzierungshilfen anzusetzen war, gilt insofern fort, als das entsprechende Fortführungswahlrecht für Bilanzierungshilfen ausgeübt wurde, wobei heute nur noch das Fortführungswa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Bildung des Sonderpostens

Rz. 42 Die Bildung des Sonderpostens soll nach den Vorschriften des § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB entsprechend § 272 Abs. 4 HGB erfolgen. Nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes muss die Bildung des Ausgleichspostens bereits immer dann erfolgen, wenn die PersG über einen Anteil an der Komplementär-KapG verfügt. Wie die PersG den Kapitalanteil letztendlich finanziert hat, ist für di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.1 Erwerb

Rz. 3 In Abgrenzung zur Herstellung eines VG handelt es sich bei der Anschaffung eines VG um den Zugang eines bereits existierenden VG von einem Dritten (Aspekt des Fremdbezugs). Der Anschaffungsvorgang beinhaltet den Erwerb eines VG sowie dessen erstmalige Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand. Rz. 4 Unter dem Erwerb eines VG ist dessen Überführung aus einer fremden V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Besonderheiten bei Personenhandelsgesellschaften

Rz. 22 Bei der Ermittlung latenter Steuern i. R. d. Kons. von PersG ist zu beachten, dass bei der Ermittlung der steuerlichen Wertansätze der VG, Schulden, RAP und Sonderposten nicht allein auf die Wertansätze in der Steuerbilanz des einzubeziehenden TU abzustellen ist, sondern dass darüber hinaus etwaige Ergänzungsbilanzen eines, mehrerer oder aller Gesellschafter in die Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 264a Abs. 1 HGB treten ein, wenn nicht mindestens eine natürliche Person als Vollhafter vorhanden ist. Zur Prüfung der Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals ist zunächst festzustellen, ob sich eine natürliche Person rechtswirksam als Vollhafter an der Ges. beteiligt hat. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Gesellschaftsbeteiligung zum einen auf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Negatives Kapitalkonto

Rz. 20 Negative Kapitalkonten können mit Bezug auf den jeweiligen Gesellschafter aufgrund von Verlustverrechnungen oder Überentnahmen entstehen. Eine Saldierung negativer Kapitalkonten einzelner Gesellschafter mit positiven Kapitalkonten anderer Gesellschafter ist wegen des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 HGB unzulässig. Das gilt auch innerhalb derselben Gesellschaftergru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Einbeziehung in einen Konzernabschluss eines Mutterunternehmens (Nr. 1b)

Rz. 15 Die Bestimmung des § 264b Nr. 1b HGB sieht vor, dass die Einbeziehung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft zu einer Befreiung von §§ 264ff. HGB führt. Dies setzt voraus, dass zwischen beiden Ges. die Voraussetzungen für ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB erfüllt sind. Im Übrigen können sich Mutter-Tochter-Verhältnisse auch aus einer Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Zustand der Betriebsbereitschaft

Rz. 8 Neben dem Erwerb beinhaltet der Begriff des Anschaffungsvorgangs das Versetzen eines VG in den betriebsbereiten Zustand. V. a. im Bereich des Sachanlagevermögens findet der Begriff der Betriebsbereitschaft Verwendung. Ein VG gilt dann als betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung verwendet werden kann.[1] Welchen Zweck ein erworbener VG erfüllen soll,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Handelsgesellschaft als Kaufmann

Rz. 27 Die Vorschriften für Kfl. sind nach § 6 Abs. 1 HGB auch auf Handelsgesellschaften anzuwenden. Zu den Handelsgesellschaften gehören die Personengesellschaften (OHG, KG, KapCoGes, wie bspw. die typische GmbH & Co. KG) und die Kapitalgesellschaften (SE, AG, KGaA, GmbH, UG). Die EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) ist wie eine OHG zu behandeln.[1] Rz....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 335b HGB wurde durch das KapCoRiLiG[1] eingeführt. Nach § 335b HGB gelten die Strafvorschriften der §§ 331–333 HGB, die Bußgeldvorschriften des § 334 HGB und die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 HGB, die nach dem Wortlaut dieser Vorschriften nur für KapG gelten, auch für oHG und KG i. S. d. § 264a HGB. Dies bedeutet, dass PersG, Stiftungen und eG, bei denen nur ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 In § 264a Abs. 1 HGB wird bestimmt, unter welchen Voraussetzungen OHG und KG bzgl. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse und ggf. auch ihrer Konzernabschlüsse wie KapG behandelt werden. Soweit haftungsbeschränkte PersG die Voraussetzungen des § 264b Nrn. 1–3 HGB erfüllen, sind sie von den Pflichten, die aus Abs. 1 resultieren, befreit. In § 264a A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Personengesellschaften

Rz. 4 Gem. § 245 Satz 2 HGB haben alle persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne phG von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind.[1] Somit sind bspw. alle Gesellschafter einer OHG oder alle Komplementäre einer KG unterzeichnungspflichtig. Rz. 5 Für die GmbH & Co. KG als Sonderform der Personenhandelsgesellsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Personenhandelsgesellschaft

Rz. 3 Die Qualifizierung als OHG bestimmt sich nach § 105 HGB. Danach muss der Zweck der Ges. auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ausgerichtet sein. Zudem existieren keine Haftungsbeschränkungen von Gesellschaftern ggü. Gläubigern der Ges. Der Begriff des Handelsgewerbes ist in § 1 Abs. 2 HGB geregelt und erfasst jeden Gewerbebetrieb, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.2 "Vollhafter-Modell"

Rz. 197 Ein weiterer Gestaltungsansatz ist für haftungsbeschränkte Personenhandelsges. besonders interessant. Dabei gilt es, den Umstand zu nutzen, dass die Offenlegungspflicht nur besteht, wenn keine natürliche Person als Komplementär an der Ges. beteiligt ist, wie dies bei der klassischen GmbH & Co. KG der Fall ist. Hierbei kann auf die Gestaltungsansätze zurückgegriffen w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insb. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 210).[1] Rz. 2 Adressaten von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Ausweis des Anteils anderer Gesellschafter

Rz. 8 Problematisch im Zusammenhang mit der Konsolidierung ist der Ausweis von Anteilen der Kommanditisten. Insb. dann, wenn der phG seine primäre Haftungsfunktion durch ein relativ geringes EK wahrnimmt und im Vergleich dazu die Kapitalanteile der Kommanditisten eine wesentlich bedeutendere Rolle einnehmen.[1] Unbestritten ist, dass die Anteile der Kommanditisten in einem A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 64 Aufwendungen, die erst nach Abschluss des eigentlichen Anschaffungszeitraums anfallen, sind unter bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche AK zu aktivieren. Dabei kann zwischen zwei Formen nachträglicher AK unterschieden werden:[1] dem Anfallen nachträglicher Aufwendungen für den Erwerb und die Herstellung der Betriebsbereitschaft des VG und nachträglichen Erhöhunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Ausweis des Sonderpostens

Rz. 39 Aus dem Erwerb von Anteilen resultiert in der Bilanz der Personenhandelsgesellschaften ein entsprechender Aktivposten, der ohne weitere bilanzielle Korrekturen eine Erhöhung des bilanziellen EK zur Folge hätte, wenn die Komplementärgesellschaft die erhaltenen Mittel verwendet, um ihre Einlageverpflichtung bei der PersG zu erfüllen. Um eine solche Kapitalvermehrung, di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Minderheitenvotum (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Die Befreiung kann auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn Minderheitsgesellschafter die Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses beantragen. § 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB beinhaltet einen rechtsformabhängigen Minderheitenschutz für an dem zu befreienden MU beteiligte Minderheiten. Andere Gesellschafter können spätestens sechs Monate vor dem Ablauf des Konzern-Gj...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhang

Rz. 7 Der sechste Unterabschnitt des HGB enthält in den §§ 331–335c HGB Sanktionen für die Verletzung der im HGB niedergelegten Pflichten, soweit sie KapG betreffen. Dabei stellen die §§ 331–333a HGB Straftatbestände (sog. "reine Bilanzdelikte"[1]) dar, während § 334 HGB Ordnungswidrigkeiten ahndet. Die Regelung des § 335 HGB ist eine Ordnungsgeldvorschrift, um die Erfüllung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Ausweis gem. § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB

Rz. 8 § 264c Abs. 1 HGB will die Transparenz der Rechtsbeziehungen zwischen der Ges. und ihren Gesellschaftern für die Jahresabschlussadressaten erhöhen. Zugleich sollen mögliche Interessenkonflikte frühzeitig offengelegt werden. So kann es etwa sein, dass Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Ges. und ihren Gesellschaftern nicht zu marktüblichen Konditionen zustand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Vertretungsberechtigtes Organ (Abs. 1 Satz 1 1. Hs.)

Rz. 7 Das Ordnungsgeldverfahren ist nach § 335 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz 10 ff.) der KapG zu führen. Dies sind die Vorstandsmitglieder einer AG (§§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 AktG), die Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG), die Vorstandsmitglieder einer KGaA (§ 283 AktG), die Vorstandsmitglieder einer EG (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.18 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Abs. 2 Nr. 17)

Rz. 206 Der unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB auszuweisende Betrag ergibt sich durch die Zusammenrechnung des Ergebnisses nach Steuern, der sonstigen Steuern, der Aufwendungen aufgrund eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrages sowie der Erträge aus Verlustübernahme. Er entspricht dem Gewinn bzw. Verlust des Gj vor einstellungs- oder auflösungsbedingte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 242 HGB enthält für alle Kaufleute die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zu Beginn ihres Handelsgewerbes und eines Jahresabschlusses zum Schluss eines jeden Gj, bestehend aus Bilanz und GuV. Die Norm des § 242 HGB stellt somit ergänzend zu den Vorschriften über die Buchführungspflicht in den §§ 238 und 241a HGB die Grundnorm z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendbarkeit

Rz. 3 Anwendbar sind die gesamten Vorschriften nach Art. 5 Nr. 2 Abs. 13.1 KapCoRiLiG erstmals auf Jahresabschlüsse und Lageberichte bzw. Konzernabschlüsse und Konzernlagebericht von oHG oder KG i. S. d. § 264a HGB für das nach dem 31.12.1999 beginnende Gj. Rz. 4 Mit dem BilRUG wurde als Satz 4 ein Verweis auf § 335a HGB eingefügt, was lediglich der Klarstellung dient, dass a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Ausschüttungssperre (Abs. 8)

Rz. 50 Abs. 8 wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips und i. S. d. Gläubigerschutzes im Zuge des BilMoG ergänzt, um eine Ausschüttung i. H. d. noch nicht realisierten Erträge aus der Aktivierung bestimmter Vermögensposten oder aus der Bewertung bestimmter Aktiva zum beizulegenden Zeitwert jeweils abzgl. der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern zu vermeiden. Im Einzelnen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Gesetzlicher Vertreter (Abs. 2)

Rz. 17 Die Regelung des § 264a Abs. 2 HGB ist der Tatsache geschuldet, dass PersG an sich dem Prinzip der Selbstorganschaft unterliegen und insoweit keine gesetzlichen Vertreter haben. Da sich die Bestimmungen der §§ 264ff. HGB jedoch auf die gesetzlichen Vertreter einer KapG beziehen (z. B. bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, bei der Verhängun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 16 Durch die Unterzeichnung dokumentieren die Unterzeichnenden die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses. Sie hat eine Beweisfunktion i. S. d. § 416 ZPO, sodass an ihr bspw. die Einhaltung der Aufstellungsfrist geprüft werden kann.[1] Bei kapitalmarktorientierten Unt wird dies durch den Bilanzeid des Vorstands noch verstärkt. Rz. 17 In der Literatur werden...mehr