Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.2 Vertragliche Regelungen

2.1.2.1 Rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter Rz. 275 Neben dieser organschaftlichen Vertretung der GmbH & Co. KG durch die Komplementär-GmbH ist die rechtsgeschäftliche Bestellung von weiteren Vertretern der GmbH & Co. KG, wie z. B. Prokuristen, Generalbevollmächtigten, Handlungsbevollmächtigten, möglich. Es ist auch zulässig, dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Proku...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2 Steuerrechtlicher Teil

2.1 Behandlung der Gesellschafterkonten Rz. 763 Im Gesellschaftsvertrag müssen grundsätzlich alle gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen geregelt sein.[1] So sollte die handelsrechtliche Behandlung der Gesellschafterkonten vor allem bei Publikums-GmbH & Co. KGen zweckmäßigerweise in den Angaben zum Jahresabschluss kurz in der Weise hervorgehoben werden, dass klargestellt wir...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1 Innenverhältnis

1.1 Geschäftsführungsbefugnis innerhalb der GmbH & Co. KG 1.1.1 Gesetzliche Regelung 1.1.1.1 Zuständigkeit Rz. 196 Komplementär-GmbH Abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch werden im Recht der Personengesellschaften Geschäftsführung und Vertretung getrennt geregelt und voneinander unterschieden. Während "Vertretung" rechtsgeschäftliches Handeln gegenüber Dritten umfasst (z. B....mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1 Handelsrechtlicher Teil

1.1 Beitritt zu einer Publikums-KG Rz. 730 Grundsätzlich ist für den Eintritt eines neuen Kommanditisten in eine bestehende KG der Abschluss eines Vertrages mit allen bisherigen Gesellschaftern erforderlich.[1] Da dies bei einer Publikums-KG[2] wegen der Vielzahl an Kommanditisten nicht praktikabel ist, ist es zulässig, schon im Gründungsvertrag der Publikums-KG die Komplemen...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.3.2 Steuerrecht

Rz. 391 Auch für das Steuerrecht gelten für eine GmbH & Co. KG keine besonderen Bewertungsvorschriften. Eine Ausnahme besteht für die sog. Thesaurierungsrücklage nach § 34a EStG. Durch die Unternehmenssteuerreform haben ab dem Veranlagungszeitraum 2008 Personenunternehmen die Möglichkeit, eine Thesaurierungsrücklage aus nicht entnommenen Gewinnen zu bilden, die mit 28,25 % z...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.1.1 Allgemeines

Rz. 121 Ein Wesensmerkmal der KG ist, dass die Haftung der Kommanditisten auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt ist. Der Betrag dieser Einlage ist beim Handelsregister anzumelden. An diese im Handelsregister eingetragene Einlage knüpft die Haftung des Kommanditisten an (Haftsumme). Gemäß § 171 Abs. 1 HGB haftet der Kommanditist den Gesellschaftsgläubigern bis zur Höhe dies...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.3 "Gesplittete" Pflichteinlage

Rz. 712 Bei einer sog. "gesplitteten" Pflichteinlage sieht schon der Gesellschaftsvertrag von Anfang an vor, dass sich die Kommanditisten zu Gesellschafterdarlehen oder stillen Einlagen neben ihren sonstigen Einlageleistungen verpflichten.[1] In der Insolvenz ist ein solches Darlehen oder eine solche stille Einlage wie Eigenkapital zu behandeln. Eine solche Verpflichtung mus...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.2.2 Gesamtvertretung

Rz. 277 Sind neben der Komplementär-GmbH noch weitere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, kann anstelle der gesetzlich vorgesehenen Einzelvertretungsbefugnis aller Komplementäre (§§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2, 170 HGB) im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass alle oder mehrere Komplementäre nur gemeinschaftlich zur Vertretung ermächtigt sein sollen (sog. Gesamtver...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.1.2 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 200 Gemäß §§ 116 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB erstreckt sich die Befugnis zur Geschäftsführung auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. Für Geschäfte, die darüber hinausgehen – sog. außergewöhnliche oder ungewöhnliche Geschäfte –, ist gemäß §§ 116 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB der Beschluss sämtlicher Gesellschafter erford...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 376 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert au...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.2.1 Auslegung

Rz. 731 In der Praxis werden neu eintretenden Kommanditisten von den Gründungsgesellschaftern bereits fertig formulierte Gesellschaftsverträge vorgelegt, auf deren Inhalt die Kommanditisten keinen Einfluss mehr haben. Derartige Gesellschaftsverträge werden von der Rechtsprechung nach rein objektiven Kriterien ausgelegt. Maßgeblich ist allein der schriftliche Inhalt des Vertr...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 4 Angaben auf Geschäftsbriefen

Rz. 108 Gemäß § 177a HGB i. V. m. § 125a HGB sind KGen, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, verpflichtet, auf Geschäftsbriefen folgende Angaben zu machen:mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.2.3 Grundsatz der Selbstorganschaft

Rz. 279 Einzelne Komplementäre können durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen werden, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB. Es ist unzulässig, sämtliche persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter von der Vertretung auszuschließen und die Vertretung Nicht-Gesellschaftern zu überlassen (Verbot der Fremdgeschäftsführung und -vertretung bei Personengesells...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.2 Haftung der Komplementär-GmbH

Rz. 295 Neben die Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG tritt die Haftung der Komplementär-GmbH. Die Komplementär-GmbH haftet den Gläubigern mit ihrem ganzen Vermögen unmittelbar und unbeschränkt, §§ 128, 161 Abs. 2 HGB. Diese Haftung kann mit Wirkung gegenüber Dritten nicht ausgeschlossen werden, § 128 Satz 2 HGB. Eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaf...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.3 Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 231 Für den GmbH-Geschäftsführer ist ein Wettbewerbsverbot zwar gesetzlich nicht geregelt. Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus seiner Treuepflicht, dass er im Geschäftszweig seiner Gesellschaft für eigene Rechnung keine Geschäfte tätigen darf.[1] Daraus ergibt sich mittelbar auch ein Wettbewerbsverbot gegenüber der KG. Denn in einer typischen GmbH & Co. KG ist...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.1 Handelsrecht

Rz. 335 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe d...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 694 Bei einer klassischen GmbH & Co. KG, bei der neben der Komplementär-GmbH keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, besteht die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist (§ 15a Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.2.2 Inhaltskontrolle

Rz. 733 Die Gesellschaftsverträge der Publikumsgesellschaften unterliegen einer richterlichen Inhaltskontrolle.[1] Der BGH sieht die Interessenlage ähnlich wie die bei dem Gebrauch von allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formularverträgen. Auch hier bestünde ein Bedürfnis, die mit den fertig formulierten Gesellschaftsverträgen konfrontierten Anlegergesellschafter vor einem ...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.2.1 Gründungsvoraussetzungen

Rz. 44 Die GmbH wird durch einen in notarieller Form zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag errichtet, § 2 Abs. 1 GmbHG.[1] Der durch das MoMiG eingeführte § 2 Abs. 1a GmbHG sieht ein vereinfachtes Gründungsverfahren vor: Dabei ist das in der Anlage zum GmbHG vorgesehene Musterprotokoll zwingend zu verwenden.[2] Es dürfen keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen w...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.7 Vermittlungsprovisionen für die Eigenkapitalbeschaffung

Rz. 779 Für eine gewerblich tätige Personengesellschaft hat der BFH mit Urteil v. 23.10.1986[1] folgende Grundsätze aufgestellt: Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstande...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.2.2.3 Haftungsverhältnisse der Vor-GmbH

Rz. 61 Haftung der Vor-GmbH Die Vor-GmbH haftet als Komplementärin der KG für deren Verbindlichkeiten nach § 161 Abs. 2 i. V. m. § 128 HGB unbeschränkt persönlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen einschließlich offener Einlageforderungen.[1] Rz. 62 Haftung der Gründer Der BGH geht in seinem Urteil vom 27.1.1997[2] unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung[3] nun von einer ein...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.3.3.2 Haftung im Gründungsstadium bei fehlendem Handelsgewerbe

Rz. 89 Grundsätzliches Bei einer Gesellschaft, die kein Handelsgewerbe i. S. des § 1 Abs. 2 HGB betreibt und noch nicht im Handelsregister eingetragen ist,[1] richtet sich die Haftung nach dem Recht der BGB-Gesellschaft.[2] Nach der herkömmlichen Auffassung, die eine eigene Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft ablehnt,[3] werden aus Rechtsgeschäften, die die geschäfts- und ve...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.1 Bestellung des Geschäftsführers

Rz. 206 In einer GmbH sind Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht immer in der Person des Geschäftsführers vereint, §§ 6, 35 GmbHG. Die Gesellschafter der GmbH sind in der Wahl ihrer Geschäftsführer frei. Sie können jeden beliebigen Dritten, einen GmbH-Gesellschafter oder auch einen Kommanditisten der KG zum Geschäftsführer bestimmen.[1] Sie müssen sich aber an die s...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 228 Sinn und Zweck eines Wettbewerbsverbots ist es, die Gesellschaft davor zu schützen, dass ein Gesellschafter die Kenntnisse des Unternehmens ausnutzt, um mit der Gesellschaft in Konkurrenz zu treten. Innerhalb einer KG trifft nach der gesetzlichen Regelung (§§ 112, 161 Abs. 2, 165 HGB) ein Wettbewerbsverbot nur die persönlich haftenden Gesellschafter. Ihnen ist es ver...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.2 Einwand der Arglist

Rz. 750 Gegen diesen Ausgleichsanspruch der Gesellschaft kann der ausgeschiedene Kommanditist auch nicht den Einwand der Arglist erheben, wenn er von der Komplementär-GmbH arglistig getäuscht wurde.[1] Rz. 751 Denn den übrigen Gesellschaftern wird die arglistige Täuschung der Komplementär-GmbH selbst dann nicht zugerechnet, wenn die GmbH bei Abschluss der Beitrittsverträge al...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 3.4.2 GmbH-Zusatz

Rz. 107 In jedem Fall muss die Firma einer GmbH notwendigerweise den Zusatz "mit beschränkter Haftung" enthalten, § 4 GmbHG. Die Abkürzung "GmbH" ist ein zulässiger Zusatz im oben genannten Sinne.[1] Wird der GmbH-Zusatz im Geschäftsverkehr weggelassen, entsteht eine Rechtsscheinhaftung, wenn durch das Zeichnen der Firma ohne den Formzusatz das berechtigte Vertrauen des Gesc...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.4 Kündigung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 752 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet mit der Auflösung der Gesellschaft.[1] Befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz oder Liquidation, entfällt der Grund, der ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigt: Dem einzelnen Gesellschafter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt, weil die an sich zu erhebende Auflösungsklage das Inter...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.6.1 Angaben im Prospekt

Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung gestützt werden. Zu unters...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.1 Neues Recht

Rz. 705 Bis zum In-Kraft-Treten des MoMiG war das Recht der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sowohl gesetzlich im Gesellschaftsrecht (in den jetzt weggefallenen §§ 32a, 32b GmbH a. F., § 172a HGB a. F.) und im Insolvenzrecht als auch durch komplizierte Rechtsprechungsregeln bestimmt.[1] Die jetzige Regelung[2] verlagert die gesamte Problematik des Eigenkapitalersatz...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.2 Anfechtbarkeit der Rückzahlung

Rz. 711 Wird ein Darlehen (oder eine diesem entsprechende Leistung) an einen Gesellschafter in den letzten zwölf Monaten vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens zurückgezahlt, unterliegt die Rückzahlung im Insolvenzfall der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, § 135 Nr. 2 InsO. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit der Gesellschafter Kenntnis von einer Krise de...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.6 Konzern-Abschlusspflicht

Rz. 373 Die Konsolidierungspflichten der §§ 290 ff. HGB greifen auch, wenn eine GmbH & Co. KG an der Konzernspitze steht. Allerdings ist die Konsolidierungspflicht von bestimmten Grenzen (Schwellenwerten) abhängig; dabei unterscheidet § 293 HGB eine addierte Berechnung und eine konsolidierte Berechnung der Größenmerkmale. Konzernrechnungslegungspflicht bei addierter Berechnun...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.4 Sonstiges Vermögen (Privatvermögen) der Gesellschafter

Rz. 385 Nach § 264c Abs. 3 HGB darf das sonstige Vermögen der Gesellschafter (Privatvermögen) "nicht in der Bilanz und die auf das Privatvermögen entfallenden Aufwendungen und Erträge dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung darf jedoch nach dem Posten ‚Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag’ ein dem Steuersatz der Kom...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 388 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den Gewinn- und Verlustpositionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, Nr. 8 und Nr. 13 (bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 7 und Nr. 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde liegen. Aus der Gesetzesbegründung e...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 1.2 Gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen

Rz. 684 Vor dem HRefG v. 22.6.1998 war die Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag geboten, um eine Auflösung der Gesellschaft in den in § 131 Abs. 3 HGB genannten Fällen zu vermeiden. Eine entsprechende Klausel ist nun mit der Neuregelung des § 131 Abs. 3 HGB, die die Fortsetzung der Gesellschaft in diesen Fällen vorsieht, grundsätzlich nicht mehr not...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.1 Arglistige Täuschung

Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen Fall ist es für den arglistig...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 3.4.1 Wahlfreiheit bezüglich der Firmierung

Rz. 106 Das HRefG vom 22.6.1998 änderte auch das bisher anzuwendende Firmenrecht der GmbH mit Wirkung vom 1.7.1998. Auch hier herrscht Wahlfreiheit in Bezug auf eine Sach-, Phantasie oder Mischfirma. Entscheidende Kriterien für eine Firmenwahl sind auch hier Kennzeichnungs- und Unterscheidbarkeitseignung der gewählten Firma und das Verbot der Irreführung des Rechtsverkehrs (...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.4 Wettbewerbsverbot der Kommanditisten

Rz. 233 Für einen Kommanditisten gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot nicht, § 165 HGB. Dieser Regelung, die ausschließlich die Komplementäre mit einem Wettbewerbsverbot belegt, liegt die ratio legis zugrunde, dass nur die Komplementäre in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer und aufgrund ihrer weitgehenden Informationsrechte gemäß § 118 HGB über Insiderwissen verfügen un...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.2 Pflichteinlage

Rz. 124 Von der oben dargestellten Hafteinlage oder Haftsumme ist die Pflichteinlage des Kommanditisten zu unterscheiden. Pflichteinlage ist die Einlage, zu der sich der Kommanditist den übrigen Gesellschaftern gegenüber verpflichtet hat. Diese Einlage ist von der GmbH & Co. KG in ihrer Bilanz auszuweisen.[1] Rz. 125 Pflichteinlage und Haftsumme können voneinander abweichen. ...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.4 Zeitraum der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 365 Für eine Kleinst- und eine kleine GmbH & Co. KG endet die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. Mittelgroße und große GmbHen müssen dagegen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die zwingend sind und nicht dur...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.1 Anlagengitter

Rz. 375 Mittelgroße und große GmbH müssen gemäß § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagengitter aufnehmen. Der Anlagenspiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil in der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den gesamten (historischen) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bil...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.1 Kündigungsgrund

Rz. 739 Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998[1] wurden auch die Auflösungsgründe einer Gesellschaft grundlegend neu strukturiert. Durch die gesetzliche Bestimmung im neuen § 131 Abs. 3 HGB wurde die Rechtsfolge der Kündigung eines Gesellschafters dahingehend modifiziert, dass nunmehr nicht mehr die Auflösung der Gesellschaft Folge einer Gesellschafte...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.2 Kündigungserklärung

Rz. 740 Grundsätzlich muss die Kündigungserklärung allen übrigen Gesellschaftern zugehen. Bei einer Publikums-KG ist dies jedoch nicht praktikabel (siehe Rn. 730). In diesem Fall ist es daher ausreichend, wenn die Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt wird, wenn diese gemäß dem Gesellschaftsvertrag berechtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die B...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.1 Maßnahmen gegenüber der Komplementär-GmbH

Rz. 219 Der Komplementär-GmbH kann gemäß §§ 117, 161 Abs. 2 HGB auf Antrag der Kommanditisten die Geschäftsführungsbefugnis durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund – insbesondere eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung – vorliegt. Dabei wird ihr das fehlerhafte Tun und Unterlassen ihrer Geschäftsfüh...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.5 Gliederungsschema des Jahresabschlusses

Rz. 393 Gemäß § 266 Abs. 2 HGB ist für die Bilanz nachstehende Gliederungsvorschrift verbindlich. Hinsichtlich des Bilanzschemas gilt jedoch für eine kleine Kapitalgesellschaft und eine kleine GmbH & Co. KG die Erleichterung, dass nur die mit Buchstaben und mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen aufzuführen sind.mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.3 Eigener Datensatz (Taxonomie) für die Datenfernübertragung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 409 Nach §5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie der GuV-Rechnung – hierzu zählen auch Sonder- und Ergänzungsbilanzen – durch einen amtlich vorgeschriebenen Datensatz ( sog. Taxonomie) elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln)[1] Ab dem Jahresabschluss 2015 ist für die Sonder- und Ergänzungsbilanz zwingend jeweils ein eigener Datensatz erforderlich, das be...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.6 Investitionszulage

Rz. 776 Durch das Investitionszulagengesetz 2010 [1] werden in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (siehe § 3 Abs. 1 InvZulG 2010) betriebliche Investitionen der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes der produktionsnahen Dienstleistungen; dazu gehören: Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosserei, Verlegen von Büch...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.9 Treugeberkommanditist, Abschichtungsbilanz

Rz. 785 Bei Publikums-GmbH & Co. KGen, sog. Anlagegesellschaften, tritt häufig die Frage auf, ob eine Gewinn- bzw. Verlustrechnung steuerrechtlich auch anerkannt wird, wenn Gesellschafter (Treugeberkommanditisten) nicht zum selben Zeitpunkt der Gesellschaft beitreten, sondern über einen längeren Zeitraum verteilt. Streitig ist hierbei, ob der neu eintretende Gesellschafter a...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4 Steuerliche Sonderbilanzen, steuerliche Ergänzungsbilanzen

3.4.1 Umfang der steuerlichen Vermögensübersicht Rz. 404 Handelsrechtlich sind nur diejenigen Vermögensgegenstände bilanzierungsfähig, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Gesellschaftsvermögen sind. Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern gehören, aber nicht Gesellschaftsvermögen sind, können handelsrechtlich auch dann nicht von der Personenhandelsgesellschaft bi...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.1 Kontrollrechte

1.3.1.1 Gesetzliche Regelungen Rz. 235 Kontrollrechte der Kommanditisten gegenüber der KG Abgesehen von der notwendigen Zustimmung der Kommanditisten zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen,[1] beschränken sich die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten auf die in § 166 HGB geregelten Auskunfts- ...mehr