Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3 Rechnungslegung (Handels- und Steuerrecht)

3.1 Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften 3.1.1 Handelsrecht Rz. 335 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4 Einlageverpflichtung der Kommanditisten

5.4.1 Haftsumme 5.4.1.1 Allgemeines Rz. 121 Ein Wesensmerkmal der KG ist, dass die Haftung der Kommanditisten auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt ist. Der Betrag dieser Einlage ist beim Handelsregister anzumelden. An diese im Handelsregister eingetragene Einlage knüpft die Haftung des Kommanditisten an (Haftsumme). Gemäß § 171 Abs. 1 HGB haftet der Kommanditist den Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1 Vertretungsbefugnis

2.1.1 Gesetzliche Regelung 2.1.1.1 Vertreter der GmbH & Co. KG Rz. 270 Die Vertretung einer KG obliegt den persönlich haftenden Gesellschaftern, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2, 170 HGB. Die Vertretungsmacht der Komplementäre erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.6 Bilanzielle Behandlung eines Gesellschafterwechsels

Rz. 419 Auf die Ausführungen in Rn. 645 ff. wird hingewiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4 Gesellschafterkonten

3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2 Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften

3.2.1 Grundsätzliches Rz. 361 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGen und KGen, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3 Beschränkung der Vertretungsmacht gemäß § 181 BGB

2.1.3.1 Selbstkontrahierungsverbot Rz. 282 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter, soweit ihm nicht ein anderes gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft (sog. Insichgeschäft) nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer bereits bestehenden Verbindlichkeit bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.4 Entziehung der Vertretungsmacht

2.1.4.1 Entziehung der Vertretungsmacht der Komplementär-GmbH Rz. 290 Nach der gesetzlichen Regelung in §§ 127, 161 Abs. 2 HGB kann der Komplementär-GmbH die Vertretungsmacht auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund – insbesondere eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Vertretung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4 Das Recht zur ordentlichen Kündigung

1.4.1 Kündigungsgrund Rz. 739 Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998[1] wurden auch die Auflösungsgründe einer Gesellschaft grundlegend neu strukturiert. Durch die gesetzliche Bestimmung im neuen § 131 Abs. 3 HGB wurde die Rechtsfolge der Kündigung eines Gesellschafters dahingehend modifiziert, dass nunmehr nicht mehr die Auflösung der Gesellschaft Folg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2 Wettbewerbsverbot

1.2.1 Allgemeines Rz. 228 Sinn und Zweck eines Wettbewerbsverbots ist es, die Gesellschaft davor zu schützen, dass ein Gesellschafter die Kenntnisse des Unternehmens ausnutzt, um mit der Gesellschaft in Konkurrenz zu treten. Innerhalb einer KG trifft nach der gesetzlichen Regelung (§§ 112, 161 Abs. 2, 165 HGB) ein Wettbewerbsverbot nur die persönlich haftenden Gesellschafter....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.3 Frist und Rechtsfolge der Kündigung

Rz. 741 Hinsichtlich der Frist und der Folgen einer ordentlichen Kündigung gibt es keine Besonderheiten. Der Gesellschafter scheidet mit Ablauf der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahrs aus (siehe Rn. 589) und erwirbt einen Abfindungsanspruch gegen die verbleibenden Gesellschafter in Höhe seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen (siehe Rn. 592).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.5 Vertragliche Regelungen

Rz. 234 Die gesetzlichen Regelungen und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze sind nicht zwingendes Recht. Im Gesellschaftsvertrag kann ein Wettbewerbsverbot je nach Interessenlage erweitert, eingeschränkt oder auch gänzlich abgedungen werden.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3 Kontrolleinrichtungen

1.3.1 Kontrollrechte 1.3.1.1 Gesetzliche Regelungen Rz. 235 Kontrollrechte der Kommanditisten gegenüber der KG Abgesehen von der notwendigen Zustimmung der Kommanditisten zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen,[1] beschränken sich die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten auf die in § 166 HGB ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1 Kündigungsgründe

1.5.1.1 Arglistige Täuschung Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1 Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften

3.1.1 Handelsrecht Rz. 335 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.2 Kontrollorgane

1.3.2.1 Obligatorischer Betriebsrat Rz. 245 Gemäß § 1 BetrVG sind in Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte zu wählen. Nicht zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern zählen bei der GmbH deren Geschäftsführer, § 5 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, bei der KG alle Gesellschafter, soweit sie durch Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3 Rechtsfolge der außerordentlichen Kündigung

1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.6 Prospekthaftung und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

1.6.1 Angaben im Prospekt Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.1 Haftsumme

5.4.1.1 Allgemeines Rz. 121 Ein Wesensmerkmal der KG ist, dass die Haftung der Kommanditisten auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt ist. Der Betrag dieser Einlage ist beim Handelsregister anzumelden. An diese im Handelsregister eingetragene Einlage knüpft die Haftung des Kommanditisten an (Haftsumme). Gemäß § 171 Abs. 1 HGB haftet der Kommanditist den Gesellschaftsgläubiger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.1 Gesetzliche Regelung

2.1.1.1 Vertreter der GmbH & Co. KG Rz. 270 Die Vertretung einer KG obliegt den persönlich haftenden Gesellschaftern, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2, 170 HGB. Die Vertretungsmacht der Komplementäre erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie der Erteilung und des Wid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2 Außenverhältnis

2.1 Vertretungsbefugnis 2.1.1 Gesetzliche Regelung 2.1.1.1 Vertreter der GmbH & Co. KG Rz. 270 Die Vertretung einer KG obliegt den persönlich haftenden Gesellschaftern, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2, 170 HGB. Die Vertretungsmacht der Komplementäre erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der Veräußerung und Belastung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2 Haftung

2.2.1 Haftung der GmbH & Co. KG Rz. 294 Die GmbH & Co. KG haftet ihren Gläubigern unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Das rechtswidrig schuldhafte Verhalten ihrer Geschäfts- und vertretungsberechtigten Gesellschafterin – der Komplementär-GmbH – wird der GmbH & Co. KG analog § 31 BGB zugerechnet.[1] 2.2.2 Haftung der Komplementär-GmbH Rz. 295 Neben die Haftung mit dem Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3 Haftung der Kommanditisten

2.2.3.1 Allgemeines Rz. 296 Ein Kommanditist haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich summenmäßig beschränkt, d. h. bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.[1] Rz. 297 Solange der Kommanditist eine Einlage in dieser Höhe in das Gesellschaftsvermögen nicht erbracht hat, haftet er den Gesellschaftsgläubigern unmittelbar und persönlich mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.2 Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen

Rz. 708 In der Insolvenz sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO alle Forderungen der Gesellschafter auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, nachrangig. Bei der Frage was unter einer wirtschaftlichen Entsprechung zu verstehen ist, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage und den von d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.2.2.1 Rechtsnatur und Komplementärfähigkeit der Vor-GmbH

Rz. 51 In der Zeit zwischen wirksamem Abschluss des Gesellschaftsvertrages und der Entstehung der GmbH durch Eintragung in das Handelsregister spricht man von der Vor-GmbH, Vor-Gesellschaft oder GmbH in Gründung ("i. G."). Vor dem förmlichen Abschluss des GmbH-Vertrages gemäß § 2 Abs. 1 GmbHG bezeichnet man die Gesellschaft als Vorgründungsgesellschaft.[1] Das Recht der werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.9 Existenzvernichtungshaftung und Haftung wegen Unterkapitalisierung

Rz. 326 Nicht nur im juristischen Schrifttum wird die Frage diskutiert, ob die beschränkte Haftung des Kommanditisten auch aufgrund eines Haftungsdurchgriffs wegen Unterkapitalisierung der GmbH & Co. KG entfallen kann.[1] Eine Gesellschaft ist (materiell, nicht formell) unterkapitalisiert, wenn die Gesellschafter sie mit völlig unzureichenden Mitteln ausstatten, die in keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.2 Sonderbetriebsvermögen – Sonderbilanzen

Rz. 405 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach der Rechtsprechung des BFH[1] gehören zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.8 Aufgeld (Agio) der Kommanditisten

Rz. 781 Bei den sog. Publikums-KGen ist es üblich geworden, dass die Kommanditisten nicht nur den gezeichneten Kommanditanteil bezahlen, sondern darüber hinaus noch ein normalerweise in festen Vom-Hundert-Sätzen vereinbartes Aufgeld erbringen müssen, das laut Gesellschaftsvertrag zur Abdeckung der Kosten für die Kommanditistenwerbung Verwendung finden soll. Rz. 782 Es ist fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.11 Grunderwerbsteuer und Grundstücksgesellschaften

Rz. 789 Bei der Übertragung von Anteilen an einer Grund besitzenden Gesellschaft, dem Beitritt von Gesellschaftern also, kann die Grunderwerbsteuer nicht durch Zurückhalten eines Zwerganteils oder einen formal in der Gesellschaft verbliebenen Altgesellschafter vermieden werden. Bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Gesellschaft ist § 1 Abs. 2a GrEStG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.2 Steuerrecht

Rz. 340 Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 140 AO; nach dieser Vorschrift werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Rz. 341 Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.3 Einlageverpflichtung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 126 Ist ein Kommanditist gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH,[1] kann er seine als Bareinlage zu erbringende Stammeinlage bei der Komplementär-GmbH auch dadurch erbringen, dass die KG aus einem Guthaben dieses Kommanditisten die entsprechenden Beträge an die GmbH überweist. Im Übrigen gelten die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts auch für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.4.1 Entziehung der Vertretungsmacht der Komplementär-GmbH

Rz. 290 Nach der gesetzlichen Regelung in §§ 127, 161 Abs. 2 HGB kann der Komplementär-GmbH die Vertretungsmacht auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund – insbesondere eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Vertretung der Gesellschaft – vorliegt. Im gleichen Verfahren und aus e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.3 Beschlüsse der Gesellschafter (Bestimmtheitsgrundsatz)

Rz. 736 Grundsätzlich können Beschlüsse der Gesellschafter einer KG nach dem Mehrheitsprinzip gefasst werden, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht, §§ 119 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB. Ist Beschlussgegenstand eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, macht die Rechtsprechung die Wirksamkeit eines solchen Beschlusses davon abhängig, dass sich der Beschlussgegenstand unzweide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen

Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft darstellt".[1] Gesetzl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage

Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechnungsposten dar, die nicht mehr selbstständig geltend gemacht we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.2 Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks

Rz. 745 Grundsätzlich steht dem Kommanditisten in einer Publikumsgesellschaft auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.[1] Jedoch gibt nicht jeder wichtige Grund i. S. d. § 133 HGB die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.[2] So hat der BGH entschieden, dass die Unerreichbarkeit des Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.2 Bewertung der Einlage

Rz. 115 Die Einlagen werden bewertet und auf sog. Kapitalkonten gebucht.[1] Der Gutschrift auf dem Kapitalkonto muss ein entsprechender Aktivposten gegenüberstehen. Rz. 116 Im Innenverhältnis sind die Gesellschafter weitgehend frei in der Bewertung der Einlagen. So kommt es z. B. vor, dass intern die Einlage eines neu aufgenommenen Gesellschafters unterbewertet wird, weil im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.2 Kündigungserklärung

Rz. 747 Der Kommanditist scheidet mit Zugang seiner Kündigungserklärung aus der Gesellschaft aus.[1] Es genügt, dass der Kommanditist seine Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt, wenn diese ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen.[2] Eine Kündigungserklärung liegt bereits vor, wenn sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.4.2 Widerruf der Prokura eines Kommanditisten

Rz. 293 Ist einem Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag Prokura erteilt worden, wird er hinsichtlich ihrer Entziehung besonders geschützt. Entsprechend §§ 117, 127 HGB darf ihm die Prokura nur aus einem wichtigen Grund entzogen werden. Außerdem ist für einen Widerruf einer gesellschaftsvertraglich eingeräumten Prokura ein Gesellschafterbeschluss erforderlich. § 116 Abs. 3 H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.2 Überbewertung der Einlage

Rz. 300 Die Haftungsbefreiung des Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 1 HGB tritt nämlich nur insoweit ein, als der Gesellschaft auch tatsächlich Werte in Höhe der Haftsumme zugeflossen sind. Ist die Einlage eines Kommanditisten überbewertet worden – was im Innenverhältnis der Gesellschafter durchaus zulässig ist[1] –, erreicht also der tatsächliche Wert der Einlage zum Zeitpunk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 742 Soweit im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft die ordentliche Kündigung in zulässiger Weise für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob sich der Gesellschafter in bestimmten Fällen gleichwohl von der Beteiligung an der Gesellschaft lösen kann. Da das Gesetz dem Gesellschafter kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt, ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.8 §§ 30 f. GmbHG bei Überschuldung

Rz. 325 Der Erstattungsanspruch gemäß § 31 GmbHG besteht auch dann, wenn die GmbH zum Zeitpunkt der Leistung bereits überschuldet ist.[1] Nach der früheren Rechtsprechung sollten die §§ 30 f. GmbHG in Überschuldungsfällen nur analog angewendet werden.[2] In einer Entscheidung vom 5.2.1990 hat der BGH aber festgestellt, dass die Bestimmungen auch bei der Herbeiführung oder Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.1 Umfang der steuerlichen Vermögensübersicht

Rz. 404 Handelsrechtlich sind nur diejenigen Vermögensgegenstände bilanzierungsfähig, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Gesellschaftsvermögen sind. Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern gehören, aber nicht Gesellschaftsvermögen sind, können handelsrechtlich auch dann nicht von der Personenhandelsgesellschaft bilanziert werden, wenn sie dem Geschäftsbetrieb d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.1 Behandlung der Gesellschafterkonten

Rz. 763 Im Gesellschaftsvertrag müssen grundsätzlich alle gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen geregelt sein.[1] So sollte die handelsrechtliche Behandlung der Gesellschafterkonten vor allem bei Publikums-GmbH & Co. KGen zweckmäßigerweise in den Angaben zum Jahresabschluss kurz in der Weise hervorgehoben werden, dass klargestellt wird, ob ein Konto Darlehenscharakter hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.5 Gewinnentnahme bei negativem Kapitalkonto

Rz. 311 Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt auch dann wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil bereits durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgesunken ist oder durch diese Entnahme darunter sinken würde, § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB. Praxis-Beispiel Entnahme von Gewinnanteilen A ist Kommanditist, seine eingezahlte Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.1.2 Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 242 Im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG können die Kommanditisten den Gesellschaftern der GmbH insoweit gleichgestellt werden, als ihnen das Auskunfts- und Einsichtsrecht des § 51a GmbHG eingeräumt wird. Eine Verkürzung der Informationsrechte der GmbH-Gesellschafter ist umgekehrt nicht möglich, da für GmbH-Gesellschafter die gesetzliche Regelung zwingendes Recht is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.4 Haftung des Geschäftsführers

Rz. 332 Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber Dritten im Außenverhältnis. Die aus § 43 Abs. 2 GmbHG folgende Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers besteht nur gegenüber der Gesellschaft.[1] Eine persönliche Haftung gegenüber Dritten kommt aber in Fällen der unerlaubten Handlung in Betracht. Hier zeigt die Rechtsprechung eine Tend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 765 Notwendig ist stets eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit mit einer Gewinn- und Überschusserzielungsabsicht; diese ist vorrangig zu prüfen.[1] Bei Vorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau (in Berlin), in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gekleidet, besteht die Vermutung, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei in der Regel nicht vorliegt. Im öffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.6 Auszahlung von Scheingewinnen

Rz. 313 Was ein Kommanditist gutgläubig aufgrund einer im guten Glauben errichteten Bilanz als Gewinn bezieht, führt nicht zu einem Wiederaufleben seiner persönlichen unmittelbaren Haftung, § 172 Abs. 5 HGB. Ein Scheingewinn i. S. v. § 172 Abs. 5 HGB liegt vor, wenn entweder ein Gewinn tatsächlich nicht erzielt worden ist, wenn dem Kommanditisten ein Anteil von einem echten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.1 Begriff der Einlage

Rz. 109 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Einlage" gibt es nicht. Allgemein werden unter Einlagen nur solche Beiträge von Gesellschaftern verstanden, die die Haftungsmasse der Gesellschaft vergrößern, d. h. das Aktivvermögen der Gesellschaft durch vollstreckungsrechtlich erfassbare Güter vermehren.[1] Rz. 110 Zu unterscheiden sind Geldeinlagen und Sacheinlagen. Eine S...mehr