Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 ist das Gutachten durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll. Verfügt der Sachverständige über eine pädagogische oder sozialpäd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, soll das Gericht die Eltern persönlich anhören. In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die Eltern persönlich anzuhören. (2) In sonstigen Kindschaftssachen hat das Gericht die Eltern anzuhören. Dies gilt nicht für einen Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, sofern von der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter, Abs 1 Nr 3.

Rn 9 Ausdr genannt sind Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB (Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter oder des nichtehelichen Vaters aus Anlass der Geburt eines Kindes) sowie nach § 1615m BGB (subsidiäre Haftung des Vaters für die Beerdigungskosten der Mutter, soweit deren Erben diese nicht zahlen können).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendreligion

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Begriff "Jugendreligion" entstand in den 1970er-Jahren, als eine Vielzahl zumeist von asiatischen Religionsformen geprägten Glaubenseinrichtungen sich speziell an Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alte von 15 bis 25 Jahren wendete. Als typische Jugendreligionen galten damals u. a.: Ananda Marga, die Divine Light Mission, die Bhagwan-Bewegung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Der Antragsgegner – Vaterschaftsvermutung (Abs 2 S 2).

Rn 9 § 247 II 2 ordnet die Geltung der abstammungsrechtlichen Vaterschaftsvermutung auch für die Unterhaltssache an; gemeint ist § 1600d II, III BGB. Dies ist von Bedeutung, wenn die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes nicht feststeht, dieser also die Vaterschaft insb noch nicht anerkannt hat. Die Anwendung von § 248 III kommt nicht in Betracht, da vor Geburt des K...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das lettische Umsatzsteuergesetz sieht ermäßigte Steuersätze von 12 % und 5 % vor (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für bestimmte medizinische Produkte, verschiedene Lebensmittel für kleine Kinder, Inländische Personen- und Güterbeförderung im Linienverkehr, Bücher, Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 Das Einvernehmen der anspruchsberechtigten Elternteile untereinander über die Aufteilung der Bezugsmonate ist Ausgangspunkt des § 5 Abs. 1 . Hierin manifestiert sich die Verpflichtung der Eltern zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kooperation im Interesse ihres Kindes.[1] Kommt es in der Frage der Aufteilung der Bezugsmonate nicht zu einem Konsens, so tritt an seine St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs 2 (Nr 2).

Rn 8 Nach § 156 II können Beteiligte (Eltern) in Kindschaftssachen mit gerichtlicher Billigung einen Vergleich über das Umgangsrecht oder über die Herausgabe eines Kindes treffen. Ein solcher, gerichtlich ausdrücklich gebilligter Vergleich kann nach den §§ 86 ff vollstreckt werden. Ändern die Beteiligten nachträglich ohne erneute gerichtliche Prüfung die Vereinbarung ab, ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitwirkung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 6 Vorbild für diese Vorschrift ist § 9 IntFamRVG. Die Unterstützung durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes soll den Einsatz von unmittelbarem Zwang bei der Vollstreckung möglichst entbehrlich machen und die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch die Vollstreckung möglichst gering halten. Das Jugendamt unterstützt auch einen im Auftrag des Gerichts tätigen Gerichtsvollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 4 Erforderlich ist ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtsverletzung durch die Entscheidung der unteren Instanz. Dieses liegt nicht per se bei jeder Rechtsverletzung vor. Vielmehr ergibt sich aus den Regelbeispielen nach II das Hinzutreten besonderer Anforderungen. Die Rechtsverletzung muss sich tiefgreifend auf die Grundrechte des Betroffenen ausgewirkt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 6 sind die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 und 2, in Verfahren nach § 151 Nummer 7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Verfahrenspflegers tritt der Verfahrensbeistand. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands ist stets erforderlich. (2) Ist für eine Kindschaftssa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kraft entsprechender Anwendung.

Rn 4 Analog wird § 707 in mehreren Fallgestaltungen angewendet, in denen der Bestand des Vollstreckungstitels zweifelhaft wird, so wenn in einem Verfahren um die Wirksamkeit eines Prozess- (BGHZ 28, 171, 175) oder Zwischenvergleichs (Hamm FamRZ 85, 306, 307) gestritten wird, ebenso wenn die Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nach § 927 (Zweibr FamRZ ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.2 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Erhöhung des Vertrages aufgrund des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Sie hat seit 2018 eine Direktversicherung, die durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 200 EUR monatlich finanziert wird. Es wurde vereinbart, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zur Entgeltumwandlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 182 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Vereinbarung einer stillen Gesellschaft mit Angehörigen (Kinder, Altenteiler) ist auch im Bereich der LuF ein bewährtes Instrument, die steuerliche Gesamtbelastung durch Verteilung der Einkünfte auf mehrere Personen zu mildern. Der Gewinnanteil des Stillen stellt beim Leistenden BA dar u führt beim Stillen zu Einkünften aus KapVerm iSd ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Art 39 betrifft ebenso wie Art 38 die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den Fällen des Art 30 III und Art 40 I (zu öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen s Art 65 I). Vgl iÜ Art 38 Rn 1. Rn 1a Der EuGH (FamRZ 10, 1521 [Purrucker I]) hat unter der Geltung der vormaligen Brüssel IIa-VO auf Art 20 gegründete Eilmaßnahmen, die vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 2.

Rn 21 Es handelt sich nicht um eine Familienstreitsache iSv § 112, sondern ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es sind in erster Linie die allgemeinen Verfahrensvorschriften des 1. Buchs anwendbar; hinzukommen die §§ 232–234 (örtliche Zuständigkeit, Abgabe an das Gericht der Ehesache, Vertretung eines Kindes durch den Beistand; BTDrs 16/6308, 255; Frankf FamRZ 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erhöhung des Unterhalts.

Rn 10 Für den Antrag des Kindes auf Erhöhung des Unterhalts sieht § 240 keine Frist vor. Wird mit einem Abänderungsantrag nach § 240 eine Heraufsetzung des nach § 237 oder § 253 festgesetzten Unterhalts begehrt, ist für die Frage der rückwirkenden Heraufsetzung allein § 1613 BGB maßgebend; es wird nur geprüft, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen (zB Auskunftsverlang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Vertretung vor dem BGH.

Rn 12 Nach Abs 4 S 1 müssen sich die Beteiligten vor dem BGH durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen (Ausnahmen: Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen und VKH). Dies gilt auch für den anwaltlichen Verfahrensbeistand eines Kindes (BGH FamRZ 19, 1077). Damit soll der hohe Sachverstand der bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwälte genutzt werden. Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 170 gilt auch bei Parteizustellung (§ 191), ebenso bei der Zustellung an einen Streitverkündungsempfänger oder Drittschuldner, nicht aber bei der Zustellung an Zeugen oder Sachverständige (MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 1). Rn 1a § 170 setzt voraus, dass der Zustellungsadressat nicht prozessfähig ist. Zum Fehlen der Prozessfähigkeit s § 52. Zum gesetzlichen Vertreter s § 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kindschaftssachen.

Rn 176 § 169 FamFG. Nach § 45 I FamGKG besteht ein relativer Festwert von 3.000 EUR, der bei besonderen Umständen abänderbar ist (zu Einzelh KG FamRZ 15, 432; Brandbg FamRZ 15, 1750). Im Streit um mehrere Kinder ist dieser linear zu vervielfachen (Köln FamRZ 05, 1765; Brandbg FamRZ 04, 1655; Hambg FamRZ 07, 1035); das gilt auch für Zwillinge (insoweit wohl anders Karlsr Just...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 64 Brüssel IIb-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext Dieser Abschnitt gilt in Sachen der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und der elterlichen Verantwortung für öffentliche Urkunden, die in einem Mitgliedstaat, dessen gerichtliche Zuständigkeit nach Kapitel II anzunehmen ist, förmlich errichtet oder eingetragen wurden, und auf Vereinbarungen, die in einem Mitgliedstaat, dessen gerichtliche Zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fallgruppen zwingender Bestellung (Abs 2).

Rn 15a Abs 2 enthält nunmehr die Voraussetzungen, unter denen die Bestellung eines Verfahrensbeistands zwingend erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um besonders grundrechtsrelevante Verfahren, bei denen eine tw oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB ein Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB oder eine Verbleibensanordnung na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 3 Abs 1 Nr 4 SolZG)

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Führt der ArbG einen LStJA nach § 42b EStG durch, erfasst dieses Verfahren auch den SolZ. Bemessungsgrundlage für Ausgleichsjahre ab 1998 ist die Jahres-LSt. Die Bemessungsgrundlage ist auch in diesem Fall nach § 3 Abs 2a SolZG zu ermitteln, also um die Kinder- und sonstige Freibeträge gem § 32 Abs 6 EStG zu reduzieren (s Rn 20ff). Ist der im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 66 Brüssel IIb-VO – Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das Gericht oder die zuständige Behörde des Ursprungsmitgliedstaats, das/die der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wurde, stellt auf Antrag einer Partei eine Bescheinigung für eine öffentliche Urkunde oder Vereinbarung aus:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Entscheidung, Bekanntmachung und Wirksamkeit, §§ 323, 324 f.

Rn 23 Das Gericht entscheidet durch zu begründenden Beschluss, § 38, der eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss (§ 39). Dieser lehnt entweder die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung oder freiheitsentziehender Maßnahmen ab oder spricht die Genehmigung aus; im letzteren Fall sind die Vorgaben des § 323 für den Inhalt der Beschlussformel zu beachten. Insb ist nach § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 4. Aufnahme einer zumutbaren Arbeit

Rz. 28 Der Grundsatz des Forderns der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemäß § 2 SGB II wird durch § 10 SGB II hinsichtlich der Zumutbarkeit von Tätigkeiten und Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit konkretisiert. Die Vorschrift nennt die Tatbestände, die eine Arbeit ausnahmsweise unzumutbar erscheinen lassen und den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 36 Brüssel IIb-VO – Ausstellung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag einer Partei eine Bescheinigung aus übermehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das portugiesische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 6 % und 13 % (vgl. Art. 18 CIVA). Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 6 % (bzw. 4 % für die Azoren und 5 % für Madeira) gilt u. a. für die Lieferung von Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Fleisch, Fisch, Milch und andere Molkereiprodukt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 53a ZPO aF und ist wortgleich mit § 173. Sie befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem sorgeberechtigten Elternteil und dem Jugendamt als Beistand des Kindes im Unterhaltsverfahren. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt (§ 1716 S 1 BGB), sodass es zu Konflikten zwischen dem Sorgeberechtigen und dem Jugendam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abänderungsverfahren nach Abs 1.

Rn 2 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist ein selbstständiges Verfahren, sodass die örtliche Zuständigkeit nach § 152 unabhängig vom Ausgangsverfahren neu zu bestimmen ist und hiervon abweichen kann (BGH FamRZ 93, 49; 90, 1224). Zuständig zur Abänderung auch einer in höherer Instanz ergangenen Entscheidung ist das AG (BeckOKBGB/Veit § 1696 Rz 51; Staud/Coester § 1696 BGB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mindestunterhalt.

Rn 7 Nr 4 bestimmte die Höhe des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder iSd § 1612a BGB für eine Übergangszeit bis zum 31.12.08. Ab dem 1.1.09 ist die Vorschrift durch Änderung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs 4 S 1 EStG, auf den § 1612a Abs 1 BGB verweist, obsolet geworden (MüKoZPO/Gruber § 36 Rz 26).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte (Nr. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte werden nur dann gesondert festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, für Feststellung im Rahmen der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung oder für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Feststellung von Bedeutung ist, trifft bei Grundstücken des Gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Die Norm definiert die Gewaltschutzsachen – unter Verzicht auf eine autonome Begriffsbestimmung – durch Verweisung auf das GewSchG (Art 1 G z Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten u Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung v 11.12.01 [BGBl I, 3513], geändert durch Art 4 G z Verbesserung des Schutzes gg Nac...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / V. Leistungsformen

Rz. 42 Hinsichtlich der Leistungsformen bestimmt der Arbeitgeber, welche Arten von Versorgungsleistungen er den Arbeitnehmern und unter welchen Voraussetzungen gewähren möchte. Eine Einschränkung kraft Gesetzes ist dabei, dass eine Versorgungsleistung wegen Alters auch eine vorzeitige Inanspruchnahme beinhalten muss (§ 6 BetrAVG). Rz. 43 Hinsichtlich der Versorgungsleistungen...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Elternzeit

Rz. 70 Die vorstehenden Grundsätze gelten entsprechend auch für die außerordentliche Kündigung während der Elternzeit.[195] Damit dem Arbeitnehmer der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG zukommt, muss das Verlangen der Elternzeit vom Arbeitgeber in einem Zeitraum von frühestens acht Wochen, bei einer Elternzeit zwischen dem dritten und dem vollendeten achte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhalt.

Rn 13 Unterhaltsleistungen sind Einkommen (München FamRZ 99, 598). Auch dann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden sind (Karlsr FamRZ 02, 1195). Dies gilt nur, soweit der Unterhalt in Erfüllung einer Unterhaltspflicht an den Antragsteller gezahlt wird (sonst s freiwillige Leistungen). Alters- oder Krankenvorsorgeunterhalt sollen, da zweckgebunden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berufsausbildung

Rn. 291 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Berufsausbildung nach § 33a Abs 2 EStG entspricht dem in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG, BFH vom 24.06.2004, III R 3/03, BStBl II 2006, 294, dazu ausführlich s § 32 Rn 351 (Pust). Der Begriff der Berufsausbildung in § 33a Abs 2 EStG hat durch die mit dem StVereinfG 2011 ab dem VZ 2012 erfolgte Änderung des § 32 Abs 4 S 2 u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder sonstiger Abschluss des Verfahrens (Abs 4 S 1).

Rn 63 Abs 4 S 1 stellt klar, dass die Bestellung des Verfahrensbeistands nicht für jeden Rechtszug gesondert erfolgt, sondern erst mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung. Da nicht nur der Vefahrensbeistand (vgl BVerfG FuR 18, 36; FamRZ 17, 206; vgl auch FamRZ 13, 1279 für Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahen; Prütting/Helms/Hammer § 158b Rz 20; Ster...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. S 2 Nr 1: Zeitraum und Höhe des Unterhalts; kindbezogene Leistungen.

Rn 7 Es sind der Beginn der Unterhaltszahlung und die Höhe des verlangten Unterhalts anzugeben. Nach lit a müssen die nach dem Alter des Kindes zu berechnenden Zeiträume, für die eine Festsetzung des Unterhalts nach dem Mindestunterhalt der 1., 2. und 3. Altersstufe infrage kommt, bezeichnet werden. Im Fall des § 1612a Abs 1 BGB muss nach lit b neben dem konkreten Unterhalts...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.6 Tätigkeit als Hebamme

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Tätigkeit als Hebamme bzw. Entbindungshelfer darf ausüben, wer die Erlaubnis aufgrund des Hebammengesetzes führt. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Steuerbefreiung umfasst sind sowohl die eigenverantwortliche Betreuung, Aufklärung und Beratung zu den Methoden der Familienplanung, Feststellung der Schwangerschaft, Schwangerschaftsvor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 29 Die Vorschrift regelt die Zusammenrechnung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und auf laufende Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Nr 2a S 1 und 2 entspricht weitgehend der Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen, weswegen zunächst auf die Ausführungen dazu zu verweisen ist (Rn 16 ff). Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den laufenden Sozialleistunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Vorschrift muss die leibliche Abstammung selbst Gegenstand des Verfahrens und des rechtskräftigen Beschlusses gewesen sein, da nur in diesem Fall ein neues Gutachten von Relevanz sein kann (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 4). In Betracht kommt jeder feststellende oder gestaltende rechtskräftige Beschluss über Verfahren nach § 169 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Vergleich (Abs 1).

Rn 2 Dem Vergleich kommt eine Doppelnatur als Verfahrenshandlung und als materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zu. Der Vergleich kann das gesamte Verfahren oder einen Teil beenden. Er kann über die Beteiligten hinaus auch auf dritte Personen erweitert werden. Der Vergleich kann auf Widerruf geschlossen werden. Voraussetzung für einen Vergleich ist es, dass die Beteiligten übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Vorrangige Staatsverträge (§ 97 I 1): Das KSÜ enthält Vollstreckungsregeln in Art 26 ff KSÜ, Ausführungsbestimmungen dazu das IntFamRVG. Art 7 S 2 MSA verweist auf autonome bzw staatsvertragliche Vollstreckungsregeln. Das EuSorgeRÜ regelt die Vollstreckung in Art 7 ff EuSorgeRÜ (Ausführungsdetails in §§ 16 ff IntFamRVG), schließt aber die Vollstreckung nach staatsvertragl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weihnachtsvergütungen (Nr 4).

Rn 17 Die Weihnachtsvergütung ist eine Sonderleistung, die vom ArbG anlässlich des Weihnachtsfests zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird (BAG NZA 12, 1246 Rz 9). Unerheblich ist die konkrete Bezeichnung (BTDrs 19/27636, 33). Es kann sich um eine Sonderzuwendung bzw Sonderzahlung für erbrachte Arbeit handeln, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes oder zweckgerichtet im Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 155a ist nach seinem Wortlaut ausdrücklich ausschließlich anwendbar für Anträge auf erstmalige Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern nach § 1626a II BGB; Sorgeanträge nach § 1671 II BGB sind nicht erfasst. Die Vorschrift des § 155a ist nicht anwendbar, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern nach Begründung der gemeins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausschluss der Probeentnahme (Abs 1).

Rn 2 § 96a I betrifft den Fall, dass ein Anspruch auf Duldung einer Probeentnahme zur Klärung der leiblichen Abstammung eines Kindes nach § 1598a BGB rechtskräftig tituliert worden ist. Typischerweise wird die Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe angeordnet. Die Vollstreckung dieses Anspruchs erfolgt grds nach § 95 I Nr 4 FamFG iVm § 890 ZPO durch die Verhängung von Ordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gerichtliche Billigung des Vergleichs.

Rn 36 Erst die gerichtliche Billigung eines Vergleiches nach § 156 II 2 legt rechtsverbindlich das Zustandekommen des Vergleichs fest. Erst der familiengerichtlich gebilligte Vergleich ist gem § 86 I Nr 2 taugliche Grundlage einer Vollstreckung (BGH FuR 17, 253). Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn die Vereinbarung der Beteiligten dem Kindeswohl nicht widerspricht,...mehr