Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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ZAP 2/2022, Enkelunterhalt: Anforderungen an unterhaltspflichtigen Elternteil

(BGH, Beschl. v. 27.10.2021 – XII ZB 123/21) • Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 ...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 1. Ausbildungsunterhalt

Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Der aus dieser Vorschrift folgende Anspruch eines Kindes auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung ist – wie das OLG Köln (FamRZ 2022, 1773) darlegt – vom ...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / a) Konkrete Berechnung

Das KG (FuR 2019, 708 bearb. v. Viefhues = FamRB 2019, 383 m. Hinw. Liceni-Kierstein) weist darauf hin, dass der Grundbedarf eines minderjährigen Kindes regelmäßig bereits durch die Ansätze der „Düsseldorfer Tabelle” abgedeckt wird. Auch bei hohen Einkommensverhältnissen der Eltern und einem sich hieraus ergebenden gehobenen Lebensbedarf dient der Unterhalt der Bedarfsbefrie...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / f) Anspruch auf unbefristete Titulierung

Nach allgemeiner Auffassung steht die Einheitlichkeit des Unterhaltsrechtsverhältnisses zwischen dem verpflichteten Elternteil und dem Kind einer Begrenzung des Titels auf die Zeit der Minderjährigkeit entgegen. Dies gilt, wie das OLG Celle (FamRZ 2017, 2020 = FuR 2017, 683 m. Hinw. Viefhues = FamRB 2017, 449 m. Hinw. Bömelburg) entschieden hat, auch dann, wenn das Kind info...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / b) Erhebliche Erschwernis der Rechtsverfolgung gegen den vorrangig Unterhaltspflichtigen

Großeltern haften nachrangig für den Unterhalt minderjähriger Enkelkinder nicht nur bei mangelnder Leistungsfähigkeit der Kindeseltern, sondern gem. § 1607 Abs. 2 BGB auch dann, wenn die Rechtsverfolgung gegen den an sich leistungsfähigen vorrangig verpflichteten Verwandten ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist. Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg (FamRZ 2022, 79...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / XVIII. Ausblick auf die geplante Unterhaltsrechtsreform

Die durch das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Betreuungsrecht_FAQ.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_zur%20Modernisierung_des_Unterhaltsrechts.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Anlage-2-Berechnungsmodell-Kindesunterhalt.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Anlage-1-Betreuungsanteile.pdf aufgezeigte...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / c) Umschulungsmaßnahme

In Anlehnung an eine Entscheidung des BGH (FamRZ 2011, 10141) hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 20.9.2023 – 13 UF 67/23, FamRZ 2024, 521 = FuR 2024, 99) eine zur vorübergehenden Leistungsunfähigkeit führende Umschulung nur in einem Ausnahmefall für gerechtfertigt erachtet (hier: bejahte Obliegenheit eines arbeitslosen Kochs den erlernten Beruf wieder aufzunehmen statt Umsc...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Wohnungsvorteil des Unterhaltspflichtigen

Das maßgebliche Einkommen wird nicht nur durch die Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt. Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen. Der BGH (FamRZ 2021, 186 m. Anm. Seiler = FuR 2021, 91 m. Bearb. Soyka = NJW 2021, 697) hat klargestellt, dass im Rahmen der Bemessung des Unterhal...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 1. Fortschreibung der Bedarfsbeträge

Gemäß § 1610 Abs. 1 BGB bemisst sich der Bedarf nach der Lebensstellung des Kindes, die es regelmäßig bis zum Abschluss seiner Ausbildung von den Eltern ableitet. Hierbei kommt es auf die Lebensstellung beider Eltern an (vgl. BGH FamRZ 2017, 437). Die Unterhaltspflicht wird hierbei aber begrenzt auf den Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil aufgrund des von ihm ...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / d) Abänderung einer Jugendamtsurkunde und Beweislast im Abänderungsverfahren nach Eintritt der Volljährigkeit

In Fortführung seiner Rechtsprechung hat der BGH (FamRZ 2017, 370 m. Anm. Knittel NJW 2017, 1317 m. Anm. Born = MDR 2017, 525 = FamRB 2017, 127 m. Hinw. Liceni-Kierstein = FuR 2017, 199 m. Bearb. Soyka) entschieden, dass die Beteiligten eines Unterhaltsrechtsverhältnisses nicht daran gehindert sind, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlic...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / 2. Verwirkung von tituliertem Unterhaltsanspruch

Das OLG Braunschweig (FamRZ 2023, 522 = FuR 2023, 187 m. Hinw. Viefhues = FamRB 2023, 140 m. Hinw. Bömelburg) hat die Voraussetzungen für eine Verwirkung von in einer Jugendamtsurkunde titulierten Unterhaltsansprüchen aufgezeigt. Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpfli...mehr

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AGS 9/2017, Terminsgebühr b... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin hatte sich in einem vor dem Familiensenat geführten Beschwerdeverfahren gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt zur Wehr gesetzt. Nach Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens hat der Vorsitzende Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt und der Senat in einem späteren Beschluss dem Antragsteller empfohlen, den Beschwerdea...mehr

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ZAP 14/2019, Die Leistungsf... / XVII. Steuervorteile bei erneuter Heirat des Unterhaltspflichtigen

Während der geschiedene, alleinstehende Ehegatte nach Steuerklasse 1 Steuern zahlen muss, kommt er im Falle einer neuen Heirat in Steuerklasse 3. Jedoch kommt der Steuervorteil aus der zweiten Ehe auch nur der zweiten Ehefrau zugute (BVerfG NJW 2003, 3466). Der Unterhaltsberechtigte ist daher in seiner neuen Ehe frei in der Kombination der Steuerklassen (III/V oder IV/IV)). ...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / b) Kinderbonus

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist uneinheitlich, selbst innerhalb der Senate des OLG Koblenz. So wird der aufgrund der 2. Corona-Steuerhilfe gezahlte Kinderbonus von 300 EUR teils als mehrbedarfsdeckend und daher als nicht bedarfsmindernd angesehen (OLG Koblenz, MDR 2021, 690), teils wie Kindergeld behandelt (OLG Koblenz, MDR 2021, 568 = NJW 2021, 1545). Auch der...mehr

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Mehrbedarf durch Nachhilfeunterricht

Mehrbedarf unterscheidet sich vom Sonderbedarf dadurch, dass es sich um eine ständige Erhöhung der allgemeinen Lebenskosten handelt. Privater Nachhilfeunterricht begründet nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (FamRZ 2021, 191) dann einen Mehrbedarf des Kindes, wenn für die kostenauslösende Inanspruchnahme eines privaten Lehrinstitutes im Vergleich zu den schulischen För...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / c) Obliegenheit zur Nebentätigkeit und Zurechnung fiktiver Einkünfte

Der einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtige muss gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB in jeder ihm möglichen und zumutbaren Art und Weise zum Mindestunterhalt des Kindes beitragen und ggf. eine Nebentätigkeit ausüben. Bei der Bemessung ist nicht nur auf seine tatsächlichen, sondern auch auf erzielbare Einkünfte abzustellen, soweit seine Erwerbsbemühungen nicht ausreichend sind...mehr

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ZAP 7/2023, Volljährigenunterhalt: Bestimmung der Haftungsquoten der Eltern

(OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2022 – 21 UF 129/22) • Die Bestimmung der Haftungsquoten der Eltern eines privilegierten volljährigen Kindes ist nach Abzug des angemessenen Selbstbehalts auch dann möglich, wenn lediglich ein Elternteil über Einkünfte oberhalb dieses Betrags verfügt, dieser jedoch nach seinen Einkünften insgesamt den Kindesunterhalt erbringen kann. Für die Ermit...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / 3. Wohnwert in den einzelnen Unterhaltsverhältnissen

Nutzt der unterhaltspflichtige Ehegatte die Wohnung, führt der anzurechnende Wohnwert zu einer Erhöhung seines Einkommens. Beim Berechtigten kann bei Nutzung der eigenen Wohnung von einer Naturaldeckung des Wohnbedarfs ausgegangen werden, so dass sich seine Bedürftigkeit verringert. Beim Kindesunterhalt ist das mietfreie Wohnen nur dann einkommenserhöhend zu berücksichtigen, ...mehr

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ZAP 21/2022, Der Unterhalt ... / ee) Keine Begrenzung durch den Selbstbehalt des verheirateten Unterhaltspflichtigen

Durch eine solche geringfügige Erwerbstätigkeit wird der Unterhaltspflichtige allerdings in aller Regel nur ein Einkommen erzielen können, das unterhalb seines notwendigen Selbstbehalts liegt. Hier ist dann aber bei einem verheirateten Unterhaltspflichtigen wieder sein zuvor schon erörterter Familienunterhaltsanspruch gegen seinen Ehegatten von Bedeutung. Denn soweit sein ei...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 8. Anspruchsübergang bei Bedarfsgemeinschaft

Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht grds. gem. § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Sozialhilfeträger über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zu...mehr

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FF 7+8/2019, Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung

Göppinger/Rakete-Dombek11. Auflage 2018, 593 Seiten, 99 EUR, Reihe NJW Praxis, Verlag C.H.Beck Die vorliegende 11. Auflage des "Göppinger/Rakete-Dombek" enthält in bewährter Manier Formulierungsvorschläge nebst Erläuterungen zu grundsätzlichen Regelungen, die anlässlich der Ehescheidung getroffen werden müssen. Die Vertragsmuster und Formulierungsbeispiele werden online zum D...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / b) Abbruch der Ausbildung

Der Unterhaltspflichtige schuldet nur eine berufliche Erstausbildung des Kindes. Ein Wechsel in der Ausbildung ist aber unterhaltsrechtlich unbedenklich, wenn er auf sachlichen Gründen beruht und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände aus der Sicht des Unterhaltspflichtigen wirtschaftlich zumutbar ist. Jedem jungen Menschen ist zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigk...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 5. Regressanspruch des Scheinvaters

Im Anschluss an die vorangegangene Rechtsbeschwerdeentscheidung des BGH (s. ZAP F. 11R, S. 1043) hat das OLG Celle (FamRZ 2019, 1787) entschieden, dass dem Scheinvater die Darlegungs- und Beweislast obliegt, dass der rechtliche Vater im fraglichen Unterhaltszeitraum über Einkünfte verfügte, die einen Unterhaltsanspruch über den Mindestunterhalt hinaus rechtfertigen. Für den u...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / a) Fiktive Einkommensermittlung

Wenn ein Unterhaltspflichtiger unter Verletzung seiner gebotenen Obliegenheit keiner Arbeit nachgeht, ist ein erzielbares Einkommen fiktiv anzusetzen. Das OLG Hamm (Beschl. v. 27.11.2023 – 4 UF 80/23, FamRZ 2024, 933 = MDR 2024, 377) geht davon aus, dass bei einem ungelernten Arbeitnehmer, für den eine gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, i.d.R...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / 4. Ausfallhaftung der Kindeseltern

Wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten erheblich erschwert ist, hat gem. § 1607 Abs. 2 S. 1 BGB der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren. Dies gilt nach Darlegung des OLG Koblenz (2023, a.a.O.) auch zwischen den nach § 1606 Abs. 3 BGB grds. anteilig unterhaltspflichtigen Kindeseltern. Angesichts der Funktion des Unterhalts, den laufenden Lebensbeda...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / a) Kinderzuschlag

Die Berücksichtigung des Kinderzuschlags (§ 6a BKGG) ist streitig. Teilweise wird er als Einkommen der Eltern angesehen. Der BGH (FamRZ 2021, 181 m. Anm. Schürmann = FuR 2021, 95 m. Bearb. Soyka = FamRB 2021, 91 m. Hinw. Liceni-Kierstein = NJW 2021, 472) hat die h.M. bestätigt, dass der Kinderzuschlag unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln i...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 1. Ausbildungsunterhalt

Der Unterhalt eines Kindes umfasst nach § 1610 Abs. 2 BGB die Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf. In Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung hat das OLG Nürnberg (FamRZ 2023, 1713 = NJW 2023, 2493 = MDR 2023, 1190 = FamRB 2023, 445 m. Hinw. Liceni-Kierstein) dargelegt, dass eine Ausbildung geschuldet wird, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistu...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / b) Bedarf und Erwerbsobliegenheit

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 11114) erläutert Bedarf, Barunterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit beim paritätischen Wechselmodell. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst den sich aus der Ausübung des wechselnden Aufenthalts ergebenden Mehrbedarf, insbesondere durch Wohn- und Fahrtkosten. Unterschiedliche Anteile der E...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6.3 Roßmann/Viefhues, Taktik im Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2017, 892 S., Luchterhand, 89 EUR

Das unterhaltsrechtliche Mandat ist in der anwaltlichen Praxis ein Massenmandat. Darum ist das Buch nicht nach Anspruchsgrundlagen aufgebaut, unterschieden nach dem materiell-rechtlichen und dem formalrechtlichen Teil, sondern beginnt mit der Mandatsannahme in Unterhaltssachen. Zutreffend wird schon hier auf eine mögliche Interessenkollision bzw. das Verbot der widerstreiten...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / a) Ausgangspunkt

Grundsätzlich ist der Wohnbedarf eines Kindes in den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle mit einkalkuliert und wird nach ständiger Rechtsprechung des BGH üblicherweise mit jeweils 20 % des Tabellenbetrags pauschaliert.[49] Bei besonders hohen Einkommensverhältnissen kann jedoch ein darüber hinaus-gehender Wohnbedarf bestehen (erhöhter Wohnbedarf). Dieser ist kein Mehrbeda...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / a) Verwertung einer Immobilie

Nach einhelliger Rechtsprechung muss ein Unterhaltspflichtiger grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einsetzen. Das OLG Stuttgart (NJW 2023, 3523) weist darauf hin, dass das Gesetz für den Verwandtenunterhalt, anders als für den Ehegattenunterhalt, keine allgemeine Billigkeitsklausel vorsieht. Deshalb ist auch hinsichtlich des einsetzba...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / b) Kein Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Weiterbildung

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2011, 1041) ist die Aufnahme einer Erstausbildung des einem minderjährigen Kind unterhaltspflichtigen Elternteils grundsätzlich zulässig, da i.d.R. davon auszugehen ist, dass sich die Leistungsfähigkeit hierdurch langfristig erhöht. Dagegen kann er – wie das OLG Brandenburg (FuR 2023, 545 m. Hinw. Viefhues) herausstellt – zum Nacht...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 5. Ersatzhaftung des betreuenden Elternteils

Das OLG München (FamRZ 2023, 1706 = FamRB 2023, 402 m. Hinw. Liceni-Kierstein) erläutert im Anschluss an BGH (FamRZ 2013, 1558) die Voraussetzungen und Bestimmung der Höhe einer Ersatzhaftung des minderjährigen kinderbetreuenden Elternteils, wenn der angemessene Selbstbehalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils gefährdet ist. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht nach ...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / 2.1.1.1.1.2 (bb) Zins- und Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnwerts

Gemäß der neueren Rechtsprechung des BGH sind Zins- und Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnwerts abzuziehen. Zur Begründung führt der BGH zutreffend aus, dass dabei dem Umstand Rechnung getragen werden muss, dass durch die Zins- und Tilgungsleistungen, die der unterhaltspflichtige Selbstnutzer eines Eigenheims auf einen zu dessen Finanzierung aufgenommenen Kredit erbrin...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / bb) Mehrbedarf/Betreuungskosten

Im Anschluss an seine ständige Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2008, 1152; 2011, 1209; 2017, 437) hat der BGH (FamRZ 2018, 23 m. Anm. Born = FamRB 2018, 9 m. Hinw. Liceni-Kierstein = FuR 2018, 44 m. Hinw. Soyka) entschieden, dass Betreuungskosten eines Dritten keinen Mehrbedarf des Kindes darstellen, wenn sie allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erfo...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6.1 Koch (Hrsg.), Handbuch Unterhaltsrecht, 13. Aufl. 2017, 686 S., C.H. Beck Verlag, 99 EUR

Das von Elisabeth Koch herausgegebene Werk stellt die systematischen Grundlagen und die praxisrelevanten Problemfragen des Unterhalts kompakt, aber dennoch umfassend, übersichtlich, klar gegliedert und verständlich dar. Dabei werden nicht nur die materiell-rechtlichen Gesichtspunkte des Unterhaltsrechts behandelt, wie die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens, die A...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 8. Auskehrung des Kindergeldes an Volljährigen

Mit der gesetzlichen Regelung in § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB geht einher, dass das Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes vollumfänglich anzurechnen ist. Daher hat nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2007, 542) das Kind einen Anspruch auf Auskehrung des Kindergeldes und kann neben dem Barunterhalt die Herausgabe des vollen Kindergeldes verlangen. ...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / a) Leistungsvoraussetzungen des UVG

Das KG (FamRZ 2023, 1795 = FuR 2023, 601 m. Hinw. Kleinwegener) befasst sich in einer umfangreichen Entscheidung mit den Voraussetzungen der Leistung des Unterhaltsvorschusses und des Übergangs des Unterhaltsanspruchs auf die Unterhaltsvorschusskasse. Es weist insbesondere darauf hin, dass bei der Frage, ob der den Vorschuss begehrende Elternteil alleinerziehend i.S.v. § 1 A...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / c) Verwirkung

Eine Verwirkung kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Umsta...mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / 1. Widerruf eines Anerkenntnisses in einem Unterhaltsverfahren

Die Wirkungen eines Anerkenntnisses/Teilanerkenntnisses in Unterhaltssachen sind nur unter engen Voraussetzungen zu beseitigen. Dies zeigt sich an einem vom BGH entschiedenen Fall. In einem Abänderungsverfahren hatte der Vater eines Unterhalt fordernden Kindes sich zunächst für unbeschränkt leistungsfähig erklärt und in der Folge im schriftlichen Vorverfahren schriftsätzlich ...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / a) Volljähriges Kind

Das OLG Frankfurt (FamRZ 2020, 580 m. Anm. Schürmann) hat in einer Entscheidung zum Unterhalt aus übergegangenem Recht die Grundsätze für die Bemessung des Unterhalts eines volljährigen Kindes erläutert (§§ 1601 ff., 1610 BGB). Einem volljährigen Kind, das sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, steht ein Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern nur dann zu, w...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / d) Geltendmachung des Unterhalts durch den Obhutsinhaber

Nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB kann bei gemeinsamer elterlicher Sorge derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dieses bei der Geltendmachung seines Unterhaltsanspruchs gesetzlich vertreten. Das OLG Köln (FuR 2017, 520 m. Hinw. Viefhues) vertritt die Auffassung, dass bereits ein leicht überwiegender (mit 58 % bemessener) Aufenthalt genügt, die Voraussetzungen...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 3. Auskunftsanspruch gegen den unbegrenzt leistungsfähigen Elternteil

Nach § 1605 Abs. S. 1 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Eine Auskunftsverpflichtung besteht nur dann nicht, wenn sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Einfluss auf den ...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 7. Prozessstandschaft

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Bei Obhutsverlust ist die Verfahrensverfügungsbefugnis beeinträchtigt und es wird die Bestellung eines neuen gesetzlichen Vertreters für das wei...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / b) Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

Grundsätzlich mindert sich das unterhaltsrelevante Einkommen durch die Fahrtkosten des Unterhaltspflichtigen zum Arbeitsplatz. Das OLG Brandenburg (FamRZ 2020, 422 im Anschluss an BGH FamRZ 1989, 483) weist jedoch darauf hin, dass es bei der Beurteilung der Abzugsfähigkeit stets auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Beteiligten ankommt. Dem Unterhaltspflichtigen is...mehr

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ZAP 1/2015, Unterhaltsansprüche: Geltendmachung

(OLG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2014 – 7 UF 124/14) • Wenn die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht, kann nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Eltern sich die Betreuung des Kindes teilen, ...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / b) Gläubigeranfechtung bei Insolvenz des Unterhaltsschuldners

Der BGH (FamRZ 2019, 2018 m. Anm. Borth = FamRB 2019,469 m. Hinw. Janlewing) hat die Grenzen der Zulässigkeit von Unterhaltszahlungen bei Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners erläutert. Ein unterhaltspflichtiger Schuldner kann trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen ohne Gläubigerbenachteiligungsabsicht handeln, wenn sich die einzeln...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / bb) Vorwerfbarer Informationsmangel bzgl. der Ausbildungspläne

Der BGH (FamRB 2017, 245 m. Hinw. Liceni-Kiersteim) hält an seiner Rechtsprechung fest, dass es grundsätzlich keine feste Altersgrenze für die Aufnahme und Beendigung einer Ausbildung gibt, die sich nachteilig auf den Unterhaltsanspruch auswirkt. Bei der gebotenen Zumutbarkeitsprüfung sind jedoch nicht nur das Alter, die Dauer der Weiterbildung und die wirtschaftlichen Verhä...mehr

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr