Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2021/2022

Tz. 25 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Pandemie negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können auf Antrag die Vorauszahlungen für die Jahre 2021 und 2022 für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer nebst Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (nach unten) anpassen lassen (BMF vom 07.12.2021...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2024 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 1.3 Arbeitgeberzuschuss unter 10,6 %

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin (Rechtskreis West) hat ein Gehalt von 7.650 EUR, Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Juli 2024 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Die Arbeitnehmerin möchte 200 EUR von ihrem laufenden Entgelt umwandeln. Der Arbeitgeberzuschuss wird zusätzlich in die Direktversi...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.1.1 Jährliche Arbeitgeberleistung als Einmalbezug, sv-freier Höchstbetrag

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Ihr Arbeitgeber hat für sie im Jahr 2024 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Er zahlt jedes Jahr im November 3.624 EUR als Einmalbetrag zusätzlich zum Arbeitslohn in d...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.2 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Erhöhung des Vertrages aufgrund des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Sie hat seit 2018 eine Direktversicherung, die durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 200 EUR monatlich finanziert wird. Es wurde vereinbart, den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zur Entgeltumwandlu...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.4 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, steuerfreier Höchstbetrag, kein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin aus Niedersachsen hat ein Gehalt von 8.200 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer. Sie ist privat kranken- und pflegeversichert (Arbeitgeberzuschuss 250 EUR KV + 25 EUR PV). Die 2024 neu abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 604 EUR monatlich finanziert. Wie ist die Direktversicherun...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Leistungsentgelt

Rz. 64 Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt (§ 153 Abs. 1 S. 1 SGB III). Abgezogen wird eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III), die Lohnsteuer (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) und der Solidaritätszuschlag (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III). Anders als unter dem bis zum 31.12.2004 geltende...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.4 Höhe und Zusammensetzung der Pauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalbesteuerung setzt sich zusammen aus der Lohnsteuer i. H. v. 25 % des Arbeitslohns (s. § 40a Abs. 1 EStG, Anhang 10), dem Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % auf die Lohnsteuer, einem Kirchensteuerzuschlag nach den Landesgesetzen, sofern die betreffenden Arbeitnehmer der Kirchensteuer unterliegen (s. gleichlautende Ländererlasse vom ...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 1.2 Arbeitgeberzuschuss von 10,6 %

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 5.600 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Juli 2024 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Eingezahlt werden soll der höchstmögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag i. H. v. 302 EUR monatlich. Wie ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Lohnsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 3 SolZG)

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 1 Nr 3 SolZG regelt die Bemessungsgrundlage für den SolZ zur LSt. Die Regelung wird durch § 3 Abs 2a SolZG ergänzt, der bestimmt, wie die LSt beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn und beim LStJA zu ermitteln ist (s Rn 20ff). Soweit LSt zu erheben ist, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für den SolZ aus der nach § 3 Abs 2a SolZG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Rn 5 Auf der Grundlage des bereinigten Bruttoeinkommens ist sodann das Nettoeinkommen des Schuldners zu bestimmen. Vom Einkommen sind dazu die Beträge abzuziehen, die unmittelbar aufgrund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind, § 850e Nr 1 S 1 Hs 2. Der Drittschuldner muss die gesamten a...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.1 Arbeitgeberzuschuss und Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat 2020 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 40 EUR, davon werden 20 EUR durch Gehaltsumwandlung finanz...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / I. Sperrzeitvereinbarung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Sperrzeitvereinbarung Zwischen _________________________ – nachfolgend Arbeitgeberin – und Frau _________________________ – nachfolgend Arbeitnehmerin – wird in Ergänzung zum Aufhebungsvertrag Folgendes vereinbart: § 1 Sollte aufgrund des Aufhebungsvertrages seitens der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit nach § 159...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Rz. 85 Es ist in Rspr. und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet.[77] Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist unter der "vereinbarten Vergütung" nach § 611 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Bruttovergütung zu verstehen.[78] Rz. 86 Praxishinweis Lautet der Titel auf Zahlung eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH vom 17.01.1984, VI R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Veranlagung zur ESt oder KSt (§ 3 Abs 1 Nr 1 SolZG)

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG bemisst sich der SolZ, soweit eine Veranlagung zur ESt oder KSt vorzunehmen ist, nach der festgesetzten ESt unter Beachtung des § 3 Abs 2 SolZG (ausführlich dazu s Rn 16ff) oder nach der festgesetzten KSt für VZ ab 1998, vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Besc...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.5 Nummern 4–7: Einbehaltene Steuerabzugsbeträge

Die vom steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sind in den Nummern 4–7 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Irrtümlich abgeführte Lohnsteuer Hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug irrtümlich auch von steuerfreien Einnahmen vorgenommen und an das Finanzamt abgeführt, sind auch diese Steuera...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.12 Nummer 19: Nicht ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen

Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt besteuert wurden, können in Nummer 19 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dieser Arbeitslohn muss daneben im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Die zugehörigen Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Sol...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.6 Nummer 8: Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge sind zunächst in Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zu melden. Allerdings ist darüber hinaus ein gesonderter Ausweis in Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung notwendig. Der vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag dürfen den Betrag...mehr

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Sonstige Bezüge / 3 Maßgebende ELStAM für den Lohnsteuerabzug

Für sonstige Bezüge sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale am Ende des Zuflussmonats maßgebend.[1] Dies gilt auch im Falle des Arbeitgeberwechsels.[2] Hierdurch wird die mehrfache Berücksichtigung der Steuerklasse III vermieden, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel nach Beendigung des bisherigen Dienstverhältnisses Lohnnachzahlungen durch den "alten" Arbeitgeber erfolgen. Bei ausgesc...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.7 Nummern 9-14: Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen

Arbeitslohn, der im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt unter Anwendung der "Fünftelregelung"[1] besteuert wurde, ist getrennt vom übrigen Arbeitslohn in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit (Nummer 10), Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre (Nummer 9) sowie Entschädigungen (Nummer 10)....mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen, die Berücksichtigung der persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Maßgebend für die Lohnsteuerberechnung bei sonsti...mehr

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Verprobungen in der Finanzb... / 2.2 Verprobung der Personalkosten

In vielen Unternehmen stellen die Personalaufwendungen einen betragsmäßig intensiven Kostenblock dar, der ebenfalls für Verprobungen geeignet ist. Da sich die Personalaufwendungen i. d. R. aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen zusammensetzen, zielt eine effektive Verprobung auf die oberen Konsolidierungsebenen ab. Zur Ermittlung der Referenzgröße eignet sich beispielsweise ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.1 Zwecke des steuerrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 46 Der steuerrechtliche Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage zur Erfolgsermittlung und zur anschließenden Ertragsbesteuerung.[1] Aus der Ertragsbesteuerung resultieren Ertragsteuerzahlungsverpflichtungen an den Fiskus. Die Ertragsbesteuerung umfasst bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie bei Personengesellschaften die Einkom...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.2.1 Steuern vom Einkommen/Gewinn

Lohnsteuer müssen Sie einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. Einkommensteuer Zahlen Sie als Unternehmer. Sie richtet sich nach dem Gewinn, den Sie als Unternehmer (nach Abzug aller Betriebsausgaben) erwirtschaften. Entsprechend Ihren Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann das Finanzamt bereits im ersten Jahr Ihrer Selbststän...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1.2 Änderungen bei Kindern

Das Kindergeld war bereits mit Wirkung ab 2023 auf einheitlich 250 EUR pro Monat erhöht worden. Eine weitere Änderung ab 2024 ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich wird das Kindergeld durch die Familienkassen und unabhängig vom Lohnsteuerabzug ausgezahlt. Ausnahmsweise sind Arbeitgeber in der öffentlichen Verwaltung verpflichtet, das staatliche Kindergeld an ihre Beschäftigten...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.3 Auswirkung auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Gleichwohl werden für Kinderfreibeträge elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet[1], weil sich diese im Lohnsteuerabzugsverfahren auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer mindernd auswirken. Steuertechnisch geschieht dies dadurch, dass bei Arbeitnehmern mit Kindern als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer bzw. den Solidaritätszuschlag eine fik...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.4 Berücksichtigung in Steuerklasse IV

Für die Berechnung von ggf. Solidaritätszuschlags und Kirchenlohnsteuer werden die Freibeträge für Kinder mit dem Zähler 0,5 bzw. 1,0 usw. eingetragen. Bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse IV werden die insgesamt eingetragenen Kinderfreibeträge je zur Hälfte auf die beiden Arbeitnehmer-Ehe-/Lebenspartner verteilt, auch wenn das Kindschaftsverhältnis nur zu einem Ehe-/Lebenspar...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsgehalt von 8.750 EUR nimmt von der Vollendung des 62. bis zur Vollendung des 64. L...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.3.1 Berechnung bei Antragsgrenze

Bei der Feststellung, ob die Antragsgrenze von 600 EUR überschritten wird, ist wie folgt zu verfahren. Die Werbungskosten sind in die Berechnung der Antragsgrenze nur nach Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR [1] einzubeziehen. Die Sonderausgaben sind um den Pauschbetrag von 36 EUR bzw. 72 EUR zu kürzen. Allerdings sind die gesetzlichen Obergrenzen[2] auch bei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 9.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens zählt zu den laufenden Bezügen, da er Monat für Monat anfällt. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen nach der Monatslohnsteuertabelle zu be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 9.2 Entfernungspauschale als Pauschalierungsobergrenze

Die mögliche Lohnsteuerpauschalierung von Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Fahrtkostenzuschüsse und geldwerte Vorteile beim Dienstwagen) ist betragsmäßig begrenzt. So können geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zum Arbeitgeber maximal bis zu dem Betrag mit 15 % pauschal besteuert ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.15 Barlohnumwandlung zugunsten Dienstwagen

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenbesteuerung nach der 1-%-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede kann dies zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen.[2] Bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags kann hingegen der Lohnzufluss zukünftig nur noch in d...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 1 Mehrere Minijobs

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Juli als Haushaltshilfe in 3 verschiedenen Haushalten. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V mit 9 % Kirchensteuer und kinderlos) und gesetzlich krankenversichert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 1,7 %. In jedem Haushalt ist sie mit 538 EUR pro Monat geringfügig beschäftigt. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflich...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 3 Zahlung im Folgejahr mit ermäßigter Besteuerung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Januar infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Gesamtbrutto des Vorjahres betrug 42.000 EUR. Über weitere Einkünfte oder Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld) gibt es keine Informationen. Er hat die Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, di...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 2 Berechnung mit sonstigem Bezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 5.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.6. eine Abfindung von 32.500 EUR. Als weiteren Einmalbezug hat er im Mai 1.750 EUR Urlaubsgeld erhalten. Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entgeht ihm aber das Weihnachtsgeld von 1.750 EUR. Er hat ...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 4 Zahlung im Folgejahr ohne ermäßigte Besteuerung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Januar infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 35.000 EUR. Sein Gesamtbrutto des Vorjahres betrug 42.000 EUR. Über weitere Einkünfte gibt es keine Informationen. Er hat die Steuerklasse IV, keine Kinder, die Kirchensteuer beträgt 9 %. Der Zusatzbeitrag zur ...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 1 Fünftelregelung bei Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 4.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10. eine Abfindung von 27.000 EUR. Weitere Einmalbezüge wurden nicht gezahlt. Er hat die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträge, 1 PV-Kind, 9 % Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 1 Übergangsbereich

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin arbeitet im Juli an 15 Stunden in der Woche und erhält dafür 1.000 EUR brutto pro Monat. Sie hat Steuerklasse V, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (individueller Zusatzbeitrag 1,7 %) versichert. Ein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Wie werden für Arbeitge...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 4 Abrechnung nach den ELStAM

Sachverhalt Im August wird eine Aushilfskraft auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin legt ihre Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf vor, sodass sie mit ihrer Steuerklasse I abgerechnet werden kann. Seit 1.11. ist sie arbeitslos gemeldet und war bis zu diesem Zeitpunkt voll beschäftigt. Sie ist gesetzlich krankenversichert, die Beiträge...mehr

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Praxis-Beispiele: GmbH-Gesc... / 2 Dienstwagen ohne Fahrtenbuch

Sachverhalt Zwischen einem 100-prozentigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH als Arbeitgeber bestehen folgende Vereinbarungen: Geschäftsführergehalt beträgt 4.000 EUR monatlich, unentgeltliche Gestellung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung. Der Brutto-Listenpreis des Firmenwagens beträgt 48.595 EUR. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 7 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitgeber trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 10 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 5 Zahlung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Juli infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Bruttoarbeitslohn im Vorjahr betrug 55.200 EUR. Der Arbeitnehmer hat bereits ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen und wurde vom alten Arbeitgeber in der ELStAM-Datenbank abgemeldet. Wie ist...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 3 Ein Minijob, privat krankenversichert

Sachverhalt Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus. Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten? Ergebnis Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 6 Abfindung und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I) mit einem Gehalt von 2.500 EUR erhält im Juni infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 15.000 EUR. Der Arbeitnehmer war seit Anfang des Vorjahres krankgeschrieben und hat seither nur Krankengeld bezogen. Sein Bruttoarbeitslohn im aktuellen Jahr betrug daher 0 EUR. D...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 8 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitnehmer trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 10 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Praxis-Beispiele: GmbH-Gesc... / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

Sachverhalt Zwischen einem 100-prozentigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH als Arbeitgeber besteht folgende Vereinbarung: Gehalt des Geschäftsführers: 4.000 EUR monatlich, Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung: 50 % der monatlich zu zahlenden Versicherungsprämie (private Krankenversicherung 280 EUR, Pflegeversicherung 40 EUR), Basissc...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 2 Ein Minijob, gesetzlich krankenversichert

Sachverhalt Eine Aushilfskraft ist auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Sie ist verheiratet, familienversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse und übt keine weitere Beschäftigung aus. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflichtig zur Sozialversicherung und wie ist das Einkommen zu versteuern? Ergebnis Übt ein Arbeitnehmer ausschließlich einen Minijob mit einem Verdien...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 6 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 10.10. bis 28.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 12,41 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer wird von der Aushilfskraft getragen. Fallen für die Beschäftigung B...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 7 Abwälzung der Lohnsteuer

Sachverhalt Ein 30-jähriger lediger Arbeitnehmer aus NRW (Steuerklasse I) bezieht einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 4.000 EUR. Sein individueller Kassen-Zusatzbeitrag beläuft sich auf 1,6 %. Er ist konfessionslos, die Nichtzugehörigkeit zur einer erhebungsberechtigten Kirche wurde nachgewiesen. Im Februar 2024 schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt ein...mehr