Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / III. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 96 Die ZPO unterscheidet zwischen dem allgemeinen Gerichtsstand einer Person und besonderen ausschließlichen Gerichtsständen. Kommen für eine Klage mehrere Gerichtsstände in Betracht, so hat der Kläger ein Wahlrecht, § 35 ZPO. Rz. 97 Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, so bestimmt sich sein allgemeiner Gerichtsstand nach seinem Wohnsitz (§§ 12, 13 ZPO). Rz. 98 Ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Unstreitige Hilfsaufrechnung.

Rn 24 War die Hilfsaufrechnungsforderung unstr, so hat sie nicht den Streitwert des Verfahrens erhöht, unabhängig davon, ob über sie entschieden worden ist oder nicht (§ 45 III GKG). Wird die Klage abgewiesen, weil die Klageforderung nicht besteht, unterliegt der Kl in vollem Umfang und hat die Kosten nach § 91 zu tragen. Wird die Klage abgewiesen, weil zwar die Klageforderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 8 § 582 findet analog auch auf die Klage zur Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB Anwendung (BGH NJW 74, 557; ZIP 89, 191). § 826 BGB kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn die entspr Umstände erst nach Abschluss des Ausgangsverfahrens eingetreten sind und zuvor nicht geltend gemacht werden konnten (Kobl v 19.3.19 – 1 W 63/19). Richtet sich die Klage nach § 826 BGB j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Das klageabweisende Sachurteil.

Rn 24 Liegen zwar die Prozessvoraussetzungen vor, ist der Klageantrag aber nach dem eigenen Vorbringen des Kl nicht gerechtfertigt, ist die Klage gem. § 331 II Hs 2 (als unbegründet) abzuweisen (vgl BGH NJW 02, 376, 377 [BGH 12.07.2001 - I ZR 89/99]). Da die Entscheidung auf der Unschlüssigkeit der Klage beruht, ergeht sie durch ein zu begründendes Endurteil nach § 300 I (HK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 5 Die Entscheidung kann ggü den verschiedenen Streitgenossen unterschiedlich ausfallen, indem der Klage gegen den einen Streitgenossen stattgegeben, sie gegen den anderen durch Sachurteil als unbegründet und gegen einen dritten durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen wird. Regelmäßig wird über die Klage ggü allen Streitgenossen einheitlich in einem Urt entschieden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird vor der Zivilkammer eine vor die Kammer für Handelssachen gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen. 2Ein Beklagter, der nicht in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, kann den Antrag nicht darauf stützen, dass er Kaufmann ist. (2) Der Antrag ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorschuss.

Rn 4 Nicht erforderlich bei Kostenfreiheit, Armut oder Eilbedürftigkeit (§ 14 GKG). Die Verfahrensgebühr enthält bis zu zehn Zustellungen (GKG KV 1210/9002). Rn 5 Der dem Kl kraft Gesetzes zustehende Anspruch auf unverzügliche Zustellung seiner Klage kann wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein (zB Briefbogen mit aufgedruckter verfassungswidriger politischer Zusätze, LG S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verschiedene Ansprüche und Wirtschaftliche Identität.

Rn 20 Verschiedene Ansprüche mehrerer Kl und verschiedene Ansprüche eines Klägers gegen mehrere Beklagte sind für die Gerichtsgebühren zu addieren; für die Anwaltsgebühren kommt es auf die Beteiligung der vertretenen Partei am Rechtsstreit an, so dass eine gespaltene Wertfestsetzung geboten sein kann (vgl auch § 3 Streitwert-Lexikon Familiensachen, Vaterschaftsanfechtung). F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterschrift.

Rn 6 Da es sich bei der Klageschrift um einen bestimmenden Schriftsatz iSd § 129 handelt, ist sie eigenhändig zu unterschreiben (§ 130 Nr 6), weil nur so dem Schriftformerfordernis Rechnung getragen werden kann. Die Unterschrift muss wenigstens individuelle Züge aufweisen (BGH GrundE 08, 539). Was unter einer Unterschrift zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Betroffene Beigeladene.

Rn 6 Die Bindungswirkung des Musterentscheids erfasst sämtliche Beigeladene des Musterverfahrens. Wird der Musterentscheid erst nach einer Rechtsbeschwerde rechtskräftig, so kommt es gem Abs 5 auch nicht darauf an, ob der betreffende Beigeladene der Rechtsbeschwerde beigetreten ist oder nicht. Auch durch die Rücknahme der Klage im Ausgangsverfahren kann sich der Beigeladene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schlüssige Behauptung des Nichtigkeitsgrundes.

Rn 18 Die Tatsachen, aus denen sich ein Wiederaufnahmegrund ergeben soll, müssen von der Partei schlüssig behauptet werden. Dies ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage (s schon RGZ 75, 53, 56; BFH v 29.1.16 – IX K 1/15; VGH Bayern v 28.3.19 – 20 S 19.384). Die vorgetragenen Tatsachen müssen also den Wiederaufnahmegrund ergeben, was eine rechtliche Prüfung erfordert. Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verzichtsurteil.

Rn 6 Strittig ist, ob die Vorschrift des § 93 im Falle eines Verzichtsurteils ›reziprok‹ anzuwenden ist (so Frankf WRP 82, 422). Das dürfte unzutreffend sein. Die §§ 91a und 269 II 3 stellen die gesetzliche Regelung der Fälle dar, in denen eine zunächst zulässige und begründete Klage nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist. Deshalb ist § 93 nicht analog anwendb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausübung des Wahlrechts durch den Kläger und Bindungswirkung.

Rn 3 Die Ausübung des Wahlrechts muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent durch Einreichung einer Klageschrift bei dem angegangenen Gericht oder einer Widerklage oder durch die Bezeichnung eines Gerichts als für die Durchführung eines streitigen Verfahrens zuständig (vgl § 690 I Nr 5) im Mahnbescheidsantrag erfolgen (BayObLG Beschl v 9.1.23 – 102 AR 150/22, Rz 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kasuistik.

Rn 15 Der Kl braucht den Gerichtskostenvorschuss nicht von sich aus mit der Klage bzw dem Mahnbescheidsantrag einzuzahlen, sondern kann die Aufforderung durch das Gericht abwarten (BGH NJW 15, 3101 Rz 19 mN; NJW 16, 568 Rz 13; NJW-RR 16, 650 Rz 13). Bleibt eine Aufforderung aus, muss der Kl allerdings innerhalb von 6 Wochen nachfragen, einzahlen oder einen Antrag nach § 14 G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Anderweitige Rechtshängigkeit.

Rn 12 Bei Identität der Parteien (BGH NJW 01, 3713) und des Streitgegenstands (BGH NJW 89, 2064); auch bei Kapitalanleger-Musterverfahren (BGH WM 15, 69). Rn 13 Da die Rechtshängigkeitssperre in subjektiver Hinsicht denselben Umfang wie die materielle Rechtskraft hat, wirkt sie auch gegenüber denjenigen Personen, auf die sich die materielle Rechtskraft nach §§ 325 ff erstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechtliche Streitigkeiten.

Rn 3 Darunter fallen alle Ansprüche vermögensrechtlicher Art, für die bis zu einer Höhe von 5.000 EUR die grundsätzliche Zuständigkeit des AG besteht. Die Wertberechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei. Bei Streitigkeiten zwischen einem Energieversorger und einem privaten Abnehmer über die Billigkeit einer Preiserhöhung richtet sich ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 3. Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 8 Voraussetzung des gesetzlichen WBA ist weiterhin, dass neben dem Widerspruch des Betriebsrats der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage nach § 4 S. 1 KSchG erhebt. Der Arbeitnehmer muss also unter den persönlichen Anwendungsbereich des KSchG fallen und mit der Klage geltend machen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, und die Sozialwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 8 Besonders zweifelhaft und umstr war seit jeher die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei AG und GmbH iRv §§ 241 ff AktG. Das hängt mit der Rechtskraftwirkung der §§ 248, 249 AktG zusammen, die im Gegensatz zu § 1055 steht. Ursprünglich hatte der BGH diese Streitigkeiten für nicht schiedsfähig angesehen (BGH NJW 66, 2055 [BGH 11.07.1966 - II ZR 134/65]; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 23 Ergeht ein Sachurteil, muss das Gericht anders als bei einem Prozessurteil ggü allen Streitgenossen einheitlich entscheiden (BGHZ 122, 211, 240 = NJW 93, 1976, 1983; BGH NJW 00, 291 f). Bei einer prozessrechtlich notwendigen Streitgenossenschaft kann mangels eines Widerspruchs in der Sache die Klage gegen einen Streitgenossen als unzulässig und gegen den anderen als un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 58 Im Berufungsverfahren wird für das Verfahren im Allgemeinen eine 4,0 Gebühr nach Nr 1220 GKG-KostVerz erhoben. Bei wechselseitigen Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, wird die Gebühr nur einmal erhoben, allerdings aus dem zusammengerechneten Wert (§ 45 II GKG). Die Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1221 GKG-KostVerz auf 1,0, wenn das Verfahren vor Einreichun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabe und Räumung.

Rn 20 § 41 II 1 GKG begrenzt den Gebührenwert auf den Jahresbetrag; zum Entgelt zählt auch der nach § 41 I 2 GKG anzusetzende Betrag (Ddorf NZM 10, 600 [OLG Düsseldorf 20.10.2009 - I-10 W 102/09]). § 41 II 2 GKG geht Abs 1 vor; stützt sich die Klage auch auf Eigentum, findet mithin eine Wertbegrenzung nach Abs 1 S 1 nicht statt (KG MDR 11, 287); bei einem zeitweiligen Nutzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beschränkte Erbenhaftung.

Rn 16 Beantragt der Kl, den Erben uneingeschränkt zu verurteilen und wendet dieser die beschränkte Erbenhaftung ein, so dass er nur unter dem Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung verurteilt wird, ist der Kl insoweit unterlegen. Hier kommt es darauf an, ob nur über die beschränkte Erbenhaftung gestritten wird oder auch über die Forderung. Haben die Parteien nur über die Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Analoge Anwendung des Abs 2.

Rn 17 Unterbleibt nach Beendigung der Beweiserhebung die Fristsetzung, weil der ASt erklärt hat, er verzichte auf die Erhebung der Klage, ist in analoger Anwendung des Abs 2 auszusprechen, dass der ASt die Auslagen des Ag trägt (Köln VersR 96, 1522; AG Dortmund 2.7.14 – 406 H 64/11; LG Berlin 24.3.14 – 7 OH 1/13; LG Wuppertal 23.12.14 – 7 OH 9/13); einer vorherigen Fristsetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. 2 § 270 Satz 2 gilt entsprechend. (2) 1Bei Eingang der Anspruchsbegründung ist wie nach Eingang einer Klage weiter zu verfahren. 2Soweit der Antrag in der Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahme (Abs 4).

Rn 7 Werden die Prozessakten elektronisch geführt (§ 298a), so kommt die Möglichkeit des Abs 2, das Urt auf Urschrift oder Abschrift der Klage zu setzen, nicht in Betracht, denn die (handschriftliche) Niederlegung auf der Klageschrift und/oder die Verbindung von Klage und Urt erwiesen sich bei elektronischer Aktenführung als Fremdkörper bzw als undurchführbar (da die Klagesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Wird eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein nachträgliches Ereignis unzulässig oder unbegründet, droht dem Kl Klageabweisung mit der Folge der Kostenlast (§ 91). Um dies zu vermeiden, könnte er zwar die Klage zurücknehmen (§ 269 I) oder auf den geltend gemachten Anspruch verzichten (§ 306). In beiden Fällen verbliebe es – bei Reduzierung der Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Sachzusammenhang (Konnexität).

Rn 14 § 33 I setzt einen Sachzusammenhang zwischen Klage und Widerklage voraus. Der BGH versteht diesen Zusammenhang im Gegensatz zur Lit als besondere Prozessvoraussetzung für die Zulässigkeit einer Widerklage (s dazu näher Rn 1, 34). Nach der Rspr des BGH liegt ein Sachzusammenhang iSd § 33 I vor, wenn zwischen den beiderseitigen Ansprüchen eine rechtliche Verbindung beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 16 Der formalisierte Charakter der Zwangsvollstreckung (s Rn 5) bringt es mit sich, dass Einwendungen des Schuldners und Dritter gegen die Zwangsvollstreckung von den Vollstreckungsorganen nicht geprüft werden. Die ZPO stellt daher verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit deren Hilfe die Beschränkung, die vorläufige Einstellung der Vollstreckung im Wege der einstweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung in § 167 sollen die Parteien bei der Zustellung vAw vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf diesen Geschäftsbetrieb keinen Einfluss haben (BGH NJW 10, 856 Rz 11; 15, 3101 Rz 15). Die Wirkung einer Erklärung oder eines Antrags tritt daher grds bereits mit dem Eingang bei Gericht ein. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagerücknahme.

Rn 7 Die Rücknahme der Klage ist für jeden Kl der Ausgangsverfahren auch während des Musterverfahrens noch möglich, es gelten § 269 ZPO sowie für das Musterverfahren § 13 I u III KapMuG. Eine mündliche Verhandlung im Musterverfahren ist wegen der Eigenständigkeit des Musterverfahrens noch keine Verhandlung zur Hauptsache iSv § 269 I ZPO, so dass die Zustimmung des Beklagten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verzichtsurteil.

Rn 29 In beiden Instanzen kann der Kl einen Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären (§ 307). In 2. Instanz ist daneben auch ein Verzicht auf die Berufung möglich (§ 515; unten Rn 28). Bleibt die Berufung des Klägers gegen ein erstinstanzliches Verzichtsurteil erfolglos, so wird die Berufung zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um ein streitiges Urt, nicht um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrheit rechtlicher Gründe.

Rn 9 Dem Gericht steht es grds frei, aus welchen von mehreren einschlägigen Gründen es auf die Klage zuspricht oder sie abweist. Entscheidungsreife besteht, solange das Gericht auf Grundlage einer der Gründe eine abschließende Entscheidung herbeiführen kann. Das gilt auch, wenn sich die Begründungsansätze denklogisch ausschließen (zB Anspruch aus Vertrag oder aus Bereicherun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Unzulässiges Teilurteil (Abs 2 S 1 Nr 7).

Rn 37 Eine Zurückverweisung ist – unabhängig von der entsprechenden Rüge einer Partei auch vAw (BGH NJW 11, 2736 [BGH 11.05.2011 - VIII ZR 42/10]) – möglich in den Fällen, in denen das Erstgericht ein unzulässiges Teilurteil (§ 301) erlassen hat. Zulässig ist ein Teilurteil nur über einen selbstständig abtrennbaren Teil, dessen Entscheidung ohne Einfluss auf den nicht entsch...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Passivlegitimation bei Kündigungsausspruch nach Betriebsübergang

Rz. 67 Die Vorschrift des § 325 ZPO findet hingegen dann keine Anwendung, wenn der Betriebsübergang schon vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage vollzogen wurde.[150] Stützt daher ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen einen Betriebsveräußerer allein auf die Behauptung, der Betrieb sei vor der Kündigung auf einen Erwerber übergegangen, so führ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hinterlegung.

Rn 166 Bei Klage auf Vornahme ist das wirtschaftliche Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen. Verlangen der Freigabe richtet sich zwar auf Abgabe einer Willenserklärung, ist aber nach § 6 mit dem Wert des Gegenstandes anzusetzen (KG AnwBl 78, 107; Frankf KostRspr § 5 ZPO Nr 93). Aufgelaufene Zinsen sind zu addieren (BGH MDR 67, 280; Köln JurBüro 80, 281; LG Hambg NJWE-Mietr 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen im engeren Sinn.

Rn 9 Ihr Fehlen hindert bereits eine Zustellung der Klage. Im Einzelnen sind dies die Deutsche Gerichtsbarkeit (§§ 18–20 GVG), Mindestanforderungen an das Vorliegen einer Klageschrift (§ 253), also schriftliche Klage mit Unterschrift, Einreichung durch Anwalt im Anwaltsprozess sowie bei einer 1. Instanz, bestimmter Klageantrag; schließlich die Zahlung eines Gerichtskostenvor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subsidiarität.

Rn 21 Ein Feststellungsinteresse ist nicht gegeben, wenn dem Kl ein im Vergleich zu einer Feststellungsklage einfacherer, schnellerer und kostengünstigerer Weg mit einem im Wesentlichen gleichwertigen Verfahrensergebnis zur Verfolgung seines prozessualen Ziels offen steht (BGH NJW 17, 1823 [BGH 21.02.2017 - XI ZR 467/15]; NJW-RR 08, 1578 [BGH 21.02.2008 - IX ZR 202/06]). Da ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen, so hat auf Antrag das Gericht, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen hat, eine Frist zu bestimmen, binnen der ihm die Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteil.

Rn 4 Das Endurteil iSd § 300 entscheidet als Vollurteil den gesamten Rechtsstreit für die Instanz endgültig. Ein weiteres Urt desselben Spruchkörpers in demselben, anhängigen Rechtsstreit ist über den Streitgegenstand weder möglich oder gestattet; es sei denn, die Rechtsmittelinstanz verweist zurück. Auf die Möglichkeit erneuter Klage und damit auf den Eintritt der Rechtskra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 8 § 17 I 2 GVG begründet eine Rechtswegsperre. So sollen eine doppelte Prozessführung, insb aber abw Entscheidungen verhindert werden. Die Vorschrift verbietet daher, dieselbe Sache während der Rechtshängigkeit (§§ 261 I, 253 I ZPO; 90 I, 81 I VwGO) anderweitig gerichtlich anhängig zu machen. Der Eintritt der Rechtswegsperre setzt daher voraus, dass zeitlich vorgehend die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stattgebender Beschluss.

Rn 6 Die Anordnung ergeht ohne mündliche Verhandlung nach Anhörung des ASt. Inhaltlich wird dem ASt aufgegeben, binnen einer konkreten Frist Klage zur Hauptsache zu erheben; eine Präzisierung der zu erhebenden Klage ist nicht erforderlich (Musielak/Voit/Huber § 494a Rz 3; Jagenburg NJW 95, 1710, 1715. AA Ddorf BauR 95, 279, 280). Die Dauer der auf den Antrag richterlich zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wirkungen.

Rn 17 Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung zurück, auch wenn sie nicht innerhalb der Frist erklärt wurde, die für die Prozesshandlung gilt (BGH NJW-RR 22, 1430 [BGH 21.04.2022 - I ZB 36/21] Rz 18; NJW 87, 130 [BGH 19.07.1984 - X ZB 20/83]; 95, 1901, 1902 [BGH 10.01.1995 - X ZB 11/92]; Beschl v 30.10.13 – V ZB 9/13; Celle OLGR 06, 64; BFH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessuales.

Rn 3 Verlangt der Beklagte Sicherheit, stellt diese eine Prozessvoraussetzung dar. Die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die in der höheren Instanz nicht mehr zulässig sind, wenn sie in der Vorinstanz schuldhaft nicht erhoben wurden (BGH NJW-RR 93, 1021; NJW-RR 05, 148 [BGH 30.06.2004 - VIII ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 34 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren].

Gesetzestext In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinweise für die Praxis.

Rn 29 Der Kl wird die Klage zur Vermeidung von Kostennachteilen für erledigt erklären, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unstr, anderweitig rechtskräftig festgestellt worden ist, oder der Kl die Gegenforderung zugesteht. Widerspricht der Beklagte der Erledigung, weil er das Klagebegehren von Anfang an für unbegründet erachtet hat und folgerichtig die Aufrechnung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Innengesellschaft.

Rn 30 Im Unterschied zur Außen-GbR (BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1046; BAG NJW 07, 3739, 3740) ist eine Innengesellschaft weder aktiv noch passiv parteifähig. Charakteristika einer Innengesellschaft sind die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr und der damit einhergehende Verzicht auf die Bildung von Gesamthandsvermögen (PWW/v. Ditfurth § 705 Rz 34; MüKoBGB/Ulmer § 705 Rz 275). Bei de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzulässige oder unschlüssige Abänderungsklage.

Rn 51 Bei einer zunächst unzulässigen oder unschlüssigen Abänderungsklage soll für die Abänderung nach hM der Zeitpunkt maßgebend sein, in dem der Mangel behoben wird (Frankf FamRZ 85, 303, 304; Hambg FamRZ 85, 93, 94; Musielak/Voit/Borth § 323 Rz 35; MüKoZPO/Gottwald § 323 Rz 87). Ein solches Verständnis, das den Abänderungszeitpunkt noch weiter nach hinten verschiebt, als ...mehr