Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Haftung, Verjährung (§ 10b Abs. 4 S. 2 bis 5 EStG)

Rz. 195 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig[1] veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugew...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2.2 Begünstigte Empfänger

Rz. 121 Der Kreis der begünstigten Empfänger umfasst nach § 10b Abs. 1 S. 2 EStG Nr. 1–3: juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der EU oder im EWR-Raum[1] belegen ist (Nr. 1), eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Nr. 2) oder eine Körperschaft, Per...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Allgemeines

Rz. 46 Steuerbegünstigt sind bis Vz 2006 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke. Gem. § 48 Abs. 1 EStDV gelten für diese Begriffe §§ 51-68 AO. Zu unterscheiden sind zwei Gruppen: die mildtätigen, kirchlichen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecke (Rz. 41ff.), di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 37 Die Zuwendung muss unentgeltlich geleistet werden. Aus dem Tatbestandsmerkmal des § 10b EStG "… zur Förderung …" ergibt sich, dass die Zuwendung um der Sache willen ohne die Erwartung eines gesonderten Vorteils gewährt werden muss; die Spendenmotivation muss im Vordergrund stehen.[1] Ein Abzug der Zuwendungen ist daher ausgeschlossen, wenn die Zuwendungen zur Erlangun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.4.1 Stiftungen

Rz. 99 Der Begriff der Stiftungen ist im Gesetz nicht definiert. Zu unterscheiden sind die rechtsfähigen Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts von den nichtrechtsfähigen unselbstständigen Stiftungen.[1] Rz. 100 Stiftungen des Privatrechts sind rechtsfähige juristische Personen, in denen ein bestimmtes Vermögen (Zweckvermögen) rechtlich verselbstständigt wird, um fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 10b EStG ist durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v. 10.10.2007[1] neu gefasst worden. Damit werden die steuerbegünstigten Zwecke nunmehr allein in §§ 52–54 AO, die berechtigten Empfänger in der Vorschrift selbst geregelt. §§ 48, 49 EStDV und die Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind daher aufgehoben worden. Der bisher gesplittete Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8.1 Allgemeines

Rz. 175 Zuwendungen an politische Parteien sind gem. § 10b Abs. 2 EStG bis zum Betrag von 1.650/3.300 EUR für Alleinstehende/Verheiratete im Fall der Zusammenveranlagung als Sonderausgaben abziehbar. Diese Regelung gilt ab Vz 1994, nachdem das BVerfG die zuvor geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte und daher den Gesetzgeber aufgefordert hatte, bis spätestens E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 17 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschr. ESt-Stpfl., da § 50 Abs. 1 S. 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschr. Stpfl. nicht ausschließt. Rz. 18 Für KSt-Stpfl. enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 KStG eine entsprechende Regelung, die ab Vz 2007 durch G. v. 15.10.2007 den Änderungen des § 10b EStG entsprechend angepasst worden ist. Die Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.2 Definition von sog. "Cum/Cum-Geschäften"

Rz. 3 "Cum/Cum-Geschäfte" werden nach der Entwurfsbegründung zu § 36a EStG als ein Sachverhalt definiert, in dem durch den Verkauf der Aktien vor dem Dividendenstichtag und eine gleichzeitige Rückveräußerung nach dem Dividendenstichtag (durch Termingeschäft) oder durch eine Wertpapierleihe ein Steuerausländer oder eine inländische Körperschaft die Besteuerung der Dividenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 6.7 Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-K 4

Die Anlagen FE-K 1 und FE-K 2 werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG (Anlage FE-K 1) sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 4.3 Art des Beteiligten (Zeilen 33/34)

In den Zeilen 33 und 34 wird die Art des Beteiligten abgefragt: Handelt es sich um eine Personengesellschaft oder um eine Körperschaft? Bei einer Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligte, an der Kapitalgesellschaften direkt oder indirekt beteiligt sind (doppelstöckige Personengesellschaft), können sich Besonderheiten ergeben. Es können sich Auswirkungen auf die Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 6.9 Anlage FE-OT

Die Anlage FE-OT betrifft die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Personengesellschaften, denen Besteuerungsgrundlagen von Organgesellschaften zuzurechnen sind. Sie ist abzugeben, wenn die Personengesellschaft ein Organträger ist, auch dann, wenn an der Personengesellschaft keine Körperschaft, sondern nur natürliche Personen beteiligt sind.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 10–20)

Die Angaben in den Zeilen 10–14 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften (Zeile 4), abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben (Zeile 5), Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen (Zeile 6) sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen (Zeilen 8) enthalten sind. Als Einkünfte sind hier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.8 Zeile 40

In Zeile 40 sind im Fall einer Abspaltung die Einkünfte der übertragenden Körperschaft um den Teil des laufenden Verlusts zu erhöhen, der durch die Abspaltung nicht abzugsfähig wird. Dieser Verlust geht nicht auf die übernehmende Körperschaft über, sondern geht steuerlich verloren. Bei der Abspaltung geht nur ein Teil des Vermögens der übertragenden Körperschaft auf die über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Z / 2.4 Zeile 3

Ist die Körperschaft, für die Anlage Z ausgefüllt wird, übernehmende Körperschaft einer Verschmelzung oder Spaltung (Vermögensübernahme), geht der Zuwendungsvortrag der übertragenden Körperschaft ganz (bei der Verschmelzung) oder anteilig (bei der Spaltung) auf sie über. Rechtsgrundlage für die Verschmelzung ist § 12 Abs. 3 UmwStG, für die Spaltung i. V. m. § 15 Abs. 1 UmwSt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Z / 2.3 Zeile 2

Ist die steuerpflichtige Körperschaft übertragender Rechtsträger einer Abspaltung oder Teilübertragung, verringert sich der bei ihr nach der Abspaltung oder Teilübertragung zu berücksichtigende Spendenvortrag im Verhältnis des Gesamtvermögens zu dem abgespaltenen Vermögen (§§ 15, 16 UmwStG i. V. m. § 12 Abs. 3 UmwStG). Dieser Abgang ist in Zeile 2 einzutragen. Der in Zeile 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 9.1 Vor Zeilen 17, 18

Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staats gegründet worden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 2.3 Zeilen 4–5

In Zeile 4 ist auf den Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG hinzuweisen bzw. wenn die Körperschaft an einer Organträger-Personengesellschaft beteiligt ist, auf die gesonderte und einheitliche Feststellung der Personengesellschaft. In Zeile 5 ist es durch Angabe einer Schlüsselzahl anzugeben, wenn der Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG noch nicht ergangen ist....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.4 Zeile 49

In Zeile 49 wird der Fall erfasst, dass übernehmender Rechtsträger eine Personengesellschaft ist, an der die steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist. Dann sind der Körperschaft die auf sie anteilig entfallenden positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum zuzurechnen, dürfen aber mit eigenen Verlusten nicht ausgeglichen werden. Der maßgebend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.3 Zeile 51

In dieser Zeile ist der EBITDA-Vortrag der einzelnen Wirtschaftsjahre im Fall einer Abspaltung zu verringern. Bei einer Abspaltung (§ 15 Abs. 3, § 16 UmwStG) verringert sich der EBITDA-Vortrag der übertragenden Körperschaft im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehenden Vermögens zu dem bei der übertragenden Körperschaft verbleibenden Vermögen. Der Minderungsbetrag geht u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Z / 5.2 Zeile 11

Ist die Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, ist für die Höchstbetragsberechnung nicht nur die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter der Körperschaft zu berücksichtigen, sondern auch der Anteil an Umsätzen, Löhnen und Gehältern der Personengesellschaft, der auf die Körperschaft aus der Stellung als Mitunternehmerin der Personengesellschaft entfällt (R 10b.3 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.5 Zeile 8a

In dieser Zeile ist der Zinsvortrag einzutragen, der durch eine Abspaltung untergeht (§ 15 Abs. 3, § 16 UmwStG). Dieser Betrag ist von dem Zinsvortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Zeile 5) abzuziehen. Der Zinsvortrag der übertragenden Körperschaft mindert sich im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehenden Vermögens zu dem bei der übertragenden Körper...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.5 Zeile 50

Diese Zeile berücksichtigt den Fall, dass übernehmender Rechtsträger der Umwandlung oder Einbringung eine Organgesellschaft der steuerpflichtigen Körperschaft ist. Dann sind der Körperschaft die positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft über die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft zuzurechnen, dürfen aber nicht mit eigenen Verlusten bzw. mit Verlusten de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.1 Vor Zeilen 47–51

§ 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehen die Verluste d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.4 Vor Zeilen 5–7a

In diesen Zeilen werden Gewinne aus der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs erfasst, die daher nicht in den Beträgen der Zeilen 2 ff. (Zeile 180 der Anlage GK) enthalten sein dürfen. Diese Zeilen kommen jedoch für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.6 Zeile 51

In dieser Zeile ergibt sich als Resultat der Betrag der Einkünfte der steuerpflichtigen Körperschaft nach Abzug der Gewinne der übertragenden Körperschaften im Rückwirkungszeitraum. Ist der Betrag negativ, ist er als Positivbetrag in die Hauptspalte zu übertragen. Es handelt sich dann um den nach § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG nicht ausgleichsfähigen Verlust, der daher bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.9 Zeile 8

Diese Zeile erfasst bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, die keine Betriebsstätte im Inland unterhalten, die Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG. Erfasst werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG von unbeweglichem Vermögen, von Sachinbegriffen und von Rechten. Diese Einkünfte unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.2 Zeile 27

In dieser Zeile sind die positiven Einkünfte des oder der übertragenden oder einbringenden Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums im Fall einer Umwandlung einzutragen. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Zeile 27 betrifft sowohl die Organgesellschaft selbst als übernehmenden Rechtsträger der Umwandlung oder Einbringung als auch die Daten der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.10 Zeile 8a

In dieser Zeile sind die Veräußerungsgewinne nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. bb EStG aus den in Zeile 8 aufgeführten Wirtschaftsgütern einzutragen. Diese Einkünfte müssen gewerblich sein, entweder weil die beschränkt steuerpflichtige Körperschaft einer deutschen Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 KStG entspricht, oder weil die Tätigkeit originär gewerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 8.5 Zeilen 16–16c

Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leistungen einzutr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Z / 3.1 Zeile 4

In Zeile 4 sind die Zuwendungen (Spenden und Beiträge) für steuerbegünstigte Zwecke einzutragen, die im Kalenderjahr 2020 bzw. im abweichenden Wirtschaftsjahr 2019/2020 von einer Personengesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist, geleistet worden sind. Der Betrag ist der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu entnehmen. Begünstigte Zuwendungen sind Spende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.10 Zeile 42

In dieser Zeile sind bei Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften die Verluste aus anderen Einkunftsarten des Sanierungsjahres hinzuzurechnen, die nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 EStG wegen Verrechnung mit dem Sanierungsertrag nicht abzugsfähig werden. Der Betrag ergibt sich aus Zeile 19 der Anlage SAN. Ist bei einer Kapi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.5 Zeile 5

In Zeile 5 ist der Veräußerungspreis aller im Vz 2020 veräußerten Betriebe einzutragen. Sind Betriebe aufgegeben worden, ist mangels eines Veräußerungserlöses der Betrag anzugeben, zu dem das Betriebsvermögen in das sonstige Vermögen der Körperschaft überführt worden ist (z. B. bei Aufgabe eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer steuerbefreiten Körperschaft). Das ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.3 Zeile 28

In Zeile 28 sind die steuerfreien Teile der Bezüge nach § 3 Nr. 40 EStG aufzuführen. Dieser Sachverhalt kann nur auftreten, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist. Dann kann der Organträger dieser Organgesellschaft eine natürliche Person sein. Soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 2.1 Zeile 1

Da ein Organträger für jede seiner Organgesellschaften eine gesonderte Anlage OT abzugeben hat, ist in Zeile 1 die laufende Nummer der jeweiligen Anlage OT anzugeben. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, an der die steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist, ist die Körperschaft wie ein Organträger zu behandeln, hat also die Anlage OT für jede ihrer Organgesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 8.4 Zeilen 15–15c

In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei denen der Zei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.5 Zeile 60

Eintragungen in dieser Zeile kommen nur für Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Betracht. Ist bei einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht eingetreten, sind in dieser Zeile die entsprechenden Aufwendung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.3 Zeile 4

Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die Körperschaft mehrere selbstständige Betriebe unterhalten hat. Dies kann nur bei Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG sowie bei beschränkt stpfl. Körperschaften vorkommen, da unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art nur e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 6.1 Zeile 12

Zeile 12 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Einkünfte aus Vermietu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 3.1 Zeile 1

Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Der in Zeile 1 einzutragende Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 ist im Kopf des Vordrucks die Körperschaft (Organträger) zu bezeichnen und die Steuernummer anzugeben. 2.1 Zeile 1 Da ein Organträger für jede seiner Organgesellschaften eine gesonderte Anlage OT abzugeben hat, ist in Zeile 1 die laufende Nummer der jeweiligen Anlage OT anzugeben. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, an der die steuerpflichtige Körperschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 2.2 Zeilen 2–3

In diesen Zeilen sind die Organgesellschaft, für die der Steuerpflichtige Organträger ist, und für die diese Anlage OT ausgefüllt wird, sowie die Steuernummer der Organgesellschaft zu bezeichnen. Ist die Körperschaft an einer Organträger-Personengesellschaft beteiligt, ist diese Personengesellschaft in diesen Zeilen zu bezeichnen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr