Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Leitfaden 2020 - Anlage Z / 4.4 Zeile 9

In dieser Zeile sind die Zuwendungen der Körperschaft und einer Mitunternehmerschaft, an der sie beteiligt ist, anzugeben, die an Empfänger im EU- oder EWR-Ausland geleistet wurden (zur Abzugsfähigkeit dieser Zuwendungen Vor Zeilen 1–10). Diese Zuwendungen müssen in dem Gesamtbetrag der Zuwendungen in den Zeilen 4 und 5 enthalten sein. Die Angabe in Zeile 9 erfolgt nachricht...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 2.1 Vor Zeilen 1–3

Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenzt ist. Körperschaf...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.6 Zeile 9

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu erfassen, die zu einem Untergang des Zinsvortrags führen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs (§ 8a Abs. 1 KStG i. V. m. § 4h Abs.5 EStG): U.E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nur für Teilbetriebe vorkommen, da Körperschaften nur ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.4 Zeile 52

In dieser Zeile sind weitere Verringerungen des verrechenbaren EBITDA-Vortrags zu berücksichtigen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs: U. E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nicht vorkommen, da sie nur einen einheitlichen Betrieb haben können; die Aufgabe des Betriebs würde...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 8.1 Vor Zeilen 13–16c

In den Zeilen 13–16c sind die sonstigen Einkünfte zu ermitteln, und zwar in 3 Gruppen: wiederkehrende Bezüge, private Veräußerungsgeschäfte und Leistungen. Die Zeilen sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften kommen jedoch nur die Zeilen 15–16c ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.17 Zeile 69

In dieser Zeile ist der Freibetrag nach § 24 KStG in der Hauptspalte abzusetzen. Nach § 24 KStG steht kleinen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ein Freibetrag von 5.000 EUR zu. Ausgenommen hiervon sind Körperschaften, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG gehören. Der Freibetrag steht daher Kapitalgesellschaf...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Z / 5.1 Zeile 10

Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn die Höchstbetragsberechnung auf der Grundlage der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter erfolgen soll. Ist das der Fall, ist in Zeile 10 die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter einzutragen. Soll der Höchstbetrag von 20 % des Einkommens vor Spenden und Verlustabzug angesetzt werden, ergibt sich die Bemessungsgrundlage aus Zeile 32 des Vo...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.11 Zeile 43

Diese Zeile ergibt als Zwischensumme die Einkünfte nach Zurechnung des nicht abziehbaren Teils des laufenden Verlusts der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung und bei Verrechnung mit Sanierungserträgen. Ist der Stpfl. eine Organgesellschaft, ist dieser Betrag das Einkommen vor Zurechnung an den Organträger. Das Einkommen des Organträgers in Zeile 43 enthält aufgrund ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.5 Zeile 24

Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen ist weiter zu verringern um Einkommensteile, die an sich bei dem Organträger entstanden sind, die aber der Organgesellschaft zur Versteuerung zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen,[1] die der Organträger für Wirtschaftsjahre, die im laufenden Vz steuerlich erfasst werden, an außenstehende Gesellschafter de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.2 Zeile 47

Als Ausgangswert für die Berechnung ist in der Vorspalte von Zeile 47 der Betrag der Einkünfte laut Zeile 46 einzutragen. In diesem Betrag sind die Gewinne der übertragenden Körperschaft während des Rückwirkungszeitraums enthalten, da sie dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechnet worden sind. Verluste des übertragenden Rechtsträgers während des Rückwirkungszeitra...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 19.4 Zeile 73

Diese Zeile enthält die Erhöhung der Körperschaftsteuer, die sich ergibt, wenn eine Gewinnausschüttung die Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 KStG, im Fall des Übergangs des Vermögens nach § 40 Abs. 3 KStG a. F., in den Fällen der §§ 9, 10 UmwStG a. F. oder 16 UmwStG oder im Fall der Liquidation nach § 40 KStG auslöst.[1] Der entsprechende Betrag ergibt sich aus der Summe ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.5 Zeile 37

In dieser Zeile ist ein Verlust des laufenden Jahrs hinzuzurechnen, der nach § 8c KStG nicht abzugsfähig ist. Dieser Verlust hat den Jahresüberschuss in Zeile 11 der Anlage GK vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und wird daher in Zeile 37 zur Neutralisierung der steuerlichen Auswirkungen in der Anlage ZVE hinzugerechnet. Ein Verlustvor- oder -rücktrag ist in dieser Z...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.2 Zeile 13

In Zeile 13 ist das Einkommen der Organgesellschaft einzutragen. Dieser Betrag entspricht Zeile 18 der Anlage OG der Organgesellschaft; er ist gesondert festgestellt. In diesem Betrag sind die von der Organgesellschaft geleisteten Ausgleichszahlungen nicht mehr enthalten. Ist die Organgesellschaft selbst Organträger von nachgeschalteten Organgesellschaften, sind in diesem Be...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 19.1 Vor Zeilen 71–73

Die Zeilen 71–73 dienen der Angabe, welcher Tarifsteuersatz auf die Körperschaft im Vz 2020 anzuwenden ist, und bei Anwendung eines weiteren Steuersatzes neben dem Tarifsteuersatz der Aufteilung des zu versteuernden Einkommens. Die Aufteilung der Einkommensteile muss nur erfolgen, wenn neben dem Tarifsteuersatz andere Steuersätze zur Anwendung kommen. Für die Aufteilung gelte...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.1 Zeile 26

Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausländischen Steuern ist die Summe der Einkünfte der Organgesellschaft erforderlich. Zu diesem Zweck wird in Zeile 26 der Anlage OT die Summe der Einkünfte der Organgesellschaft ausgewiesen. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. In diesem Betrag darf der von der Organgesellschaft selbst zu verste...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.12 Zeile 44

Die Zeilen 44, 45 sind nur auszufüllen, wenn der Stpfl. eine Organgesellschaft ist. Hier ist das Einkommen der Organgesellschaft abzuziehen, soweit es dem Organträger zur Versteuerung zugewiesen wird, also ohne von der Organgesellschaft geleistete Ausgleichszahlungen. Der Betrag ist Zeile 18 der Anlage OG zu entnehmen und gesondert festzustellen (bei einer Organträger-Persone...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.1 Vor Zeilen 28–36

In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Stpfl. im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorliegen. Der fortführ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.3 Zeile 29

In Zeile 29 ist der Betrag aus Zeile 28 (fortführungsgebundener Zinsvortrag aus dem vorangehenden Vz) um den Betrag zu mindern, der aufgrund eines schädlichen Ereignisses i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG wegfällt. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme eines weiteren Geschäftsbetriebs,...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.2 Zeile 6

Von dem zum 31.12.2019 festgestellten Zinsvortrag (Zeile 5) ist derjenige Zinsvortrag abzuziehen, der fortführungsgebunden i. S. d. § 8d KStG ist und der durch ein schädliches Ereignis im Vz 2020 gem. § 8d Abs. 2 KStG in diesem Vz untergeht. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.5 Zeile 31

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu berücksichtigen, die den fortführungsgebundenen Zinsvortrag aus Zeile 30 mindern. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, die bereits bei der Ermittlung der Zinsvorträge berücksichtigt worden sind, aber auch den fortführungsgebundenen Zinsvortrag verringern. Grundsätzlich wird, sofern ein Antrag gem. § 8d KStG gestellt wird, der ges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.9 Zeile 41

Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Unternehmens b...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Z / 2.1 Vor Zeilen 1–11

Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen Vz bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höchstbeträge abgez...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 15.1 Zeile 32

In Zeile 32 ist die Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich (soweit zulässig) zwischen den einzelnen Einkunftsarten einzutragen. Verschiedene Einkunftsarten, die zu einem Verlustausgleich führen, sind nur bei Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG, bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften und bei Kapitalgesellschaften möglich, bei denen im Vz ein Wechsel z...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 8.2 Zeile 13

In den Zeilen 13–14 sind die wiederkehrenden Bezüge zu erfassen. Wiederkehrende Bezüge sind nach § 22 Nr. 1 EStG insbesondere Renten und wiederkehrende Zuschüsse. In Zeile 13 sind die Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen zu erfassen. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften haben diese Zeile nicht auszufüllen, da wiederkehrende Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG nach § 49 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.15 Zeile 68a

In den Zeilen ist der Freibetrag nach § 25 KStG zu berücksichtigen. Der Freibetrag steht nur Vereinen und Genossenschaften zu, die ausschließlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Durch Eingabe einer Schlüsselzahl ist anzugeben, ob die Voraussetzungen des Freibetrags des § 25 KStG erfüllt sind. Der Freibetrag steht auch beschränkt steuerpflichtigen Körperschaf...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 13.1 Zeile 28a

Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z.B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisren...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.13 Zeile 36

Zeile 36 dient der Ermittlung des Progressionsvorbehalts bei dem Organträger. Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn Organträger eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist, an der natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt sind. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Steuerfreie ausländische Einkünfte sind nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 ESt...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.7 Zeile 7

In dieser Zeile ist der Wert des Betriebsvermögens des veräußerten oder aufgegebenen Betriebs einzutragen. Wert des Betriebsvermögens ist der Buchwert. Gehören zu dem Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften, muss der Buchwert dieser Anteile aus dem Wert in Zeile 7 ausgeschieden sein, da insoweit Veräußerungs- und Aufgabegewinne nicht steuerpflichtig sind. Der Wert i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Sammelantrag von Gesamthandsgemeinschaften (§ 45b Abs. 2a EStG)

Rz. 20 Abs. 2a wurde durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 45b EStG eingefügt. Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inl. steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an GbR beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur ...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unterliegt ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft vera...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 2.2 Zeile 10

Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die ausschüttende Körperschaft nicht im Inland ansässig ist. In diesem Fall ist in dieser Zeile der Ansässigkeitsstaat einzutragen. Bei Doppelansässigkeit und Bestehen eines DBA ist derjenige Staat einzutragen, in dem die Körperschaft nach dem DBA als ansässig gilt.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.2 Zeile 12

In dieser Zeile sind die Gewinnausschüttungen einzutragen, die die Personengesellschaft direkt von der ausschüttenden Körperschaft bezogen hat und enthält auch die Ausschüttungen einer im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung, die an der gleichen Körperschaft besteht. Zu erfassen sind auch fiktive Ausschüttungen in Höhe der offenen Rücklagen bei der Umwandlung einer K...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 2.1 Zeilen 4–9

In diesen Zeilen sind auf S. 1 der Anlage allgemeine Angaben zu der Körperschaft zu machen, an der die Personengesellschaft beteiligt ist und die die Ausschüttung vorgenommen hat. Anzugeben sind die Steuernummer, der Name und die Anschrift der ausschüttenden Körperschaft. Auf den S. 2–4 des Vordrucks sind insoweit keine Angaben zu machen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 4 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten gehen daher nicht in einen der KSt-Vordrucke, sondern in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der Personengesellschaft ein. Er ist v...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.5 Zeile 19

In dieser Zeile ist auf S. 1 des Vordrucks die Summe der Zeilen 17 und 18 zu bilden. Damit werden unmittelbar und mittelbar von der Personengesellschaft gehaltene Beteiligungen an derselben ausschüttenden Gesellschaft zusammengerechnet. Beträgt der in Zeile 19 auf S. 1 des Vordrucks einzutragende Wert 10 % oder mehr, ist damit noch nicht entschieden, dass die Ausschüttungen t...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.4 Zeile 14

In dieser Zeile ist die Summe der Zeilen 12 und 13 einzutragen. Da die Anlage FE-K 4 für jede Beteiligungsgesellschaft gesondert abzugeben ist, müssen die Ausschüttungen, die in den Zeilen 12 und 13 eingetragen sind, von derselben Körperschaft stammen. Dies ermöglicht es, unmittelbar und mittelbar über eine Personengesellschaft bezogene Ausschüttungen zusammenzufassen. Auf S....mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.4 Zeile 5

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.4 Vor Zeilen 6–13

In den Zeilen 6–13 sind die Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, werden in die Anlage FE-OT übernommen, dort auf die einzelnen Mitunternehm...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.10 Zeile 10

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 9 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit nach ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.3 Zeile 13

In dieser Zeile sind die Ausschüttungen von einer Körperschaft zu erfassen, die die Personengesellschaft über ihre Beteiligung an einer anderen Personengesellschaft erhält. Diese Beträge ergeben sich aus der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der anderen Personengesellschaft. Handelt es sich dabei um eine im Ausland ansässige Personengesellschaft, für die nach ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Steuerliche Vorschriften

Rn. 9 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für die unter § 263 zu subsumierenden UN (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) sind für Zwecke der Besteuerung die Vorschriften der AO maßgebend (vgl. § 1 AO). Insbesondere unterliegen die entsprechenden Betriebe der Körperschaft- (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KStG) sowie Gewerbesteuer (vgl. § 2 Abs. 1 GewStDV). Für die Träger von Eigenbetrieben gilt es...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.6 Zeile 20

Diese Zeile fehlt auf S. 1 des Vordrucks. Sie ist nur auf den für die einzelnen Gesellschafter geltenden S. 2 ff. des Vordrucks enthalten. Zeile 20 dient der Ermittlung, ob die Grenze von 10 % von dem einzelnen Gesellschafter erreicht wird, obwohl dies aufgrund der anteilig zuzurechnenden Beteiligung der Personengesellschaft nicht der Fall ist. In Zeile 20 ist durch Eingabe d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.5 Zeile 6

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 5 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.9 Zeile 9

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1 bis FE-K 4, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften, die Mitunternehmerschaften sind. Die Daten der Anlage FE-OT werden in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft weiter verarbeitet. Der...mehr