Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.4 Geldbußen

Rz. 4 Die nach § 404 festgesetzten und eingezahlten oder vollstreckten Bußgelder fließen entweder in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit oder der Zollverwaltung. Dafür ist entscheidend, welcher Behörde die Dienststelle zuzurechnen ist, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Dafür wiederum kommt es darauf an, wer Prüfbehörde war. Rz. 5 Für den Zollbereich gilt die Hauptzolla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 56 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 1 EStG ergibt sich als Kehrseite zur Steuerbefereiung nach § 3 Nr 40, 40a EStG. Nach der Grundkonzeption des Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG soll eine doppelte Besteuerung der Einnahmen auf Ebene der Körperschaft und auf Ebene des Anteilseigners pauschal vermieden werden (zur Kritik Desens in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 120 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei der Nutzungsüberlassung von WG ist Voraussetzung für die Anwendung des § 3c Abs 2 S 6 EStG, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist (zur Beteiligung von mehr als 25 % s Rn 79ff). Regelmäßig sind hiervon die Fälle der Betriebsaufspaltung betroffen. Bei mittelbarer Beteiligung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) WG im BV des StPfl

Rn. 121 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 6 EStG erfasst BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten eines Gesellschafters einer Körperschaft. BV-Minderungen setzen die Zugehörigkeit des WG zu einem BV einer natürlichen Person voraus (zum Begriff des BV s §§ 4, 5 Rn 49ff (Briesemeister). Der Begriff der BA ergibt sich aus § 4 Abs 4 EStG (s §§ 4, 5 Rn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderungsverzicht durch den Gesellschafter

Rn. 98 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verzichtet der Gesellschafter auf eine Forderung gegenüber der KapGes, so liegt iHd nicht werthaltigen Teils eine Gewinnminderung iSd § 3c Abs 2 S 2 EStG nF vor. Auf der anderen Seite schlägt die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht auf die darlehensnehmende KapGes durch. Im Ergebnis kann der Gesellschafter nur 60 % des Wertverlusts a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Darlehen im Sonder-BV des StPfl

Rn. 93 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird das Darlehen durch einen Gesellschafter gewährt (Sonder-BV), der mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist, findet das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF Anwendung (Durchgriff durch die PersGes, Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 90, 84. EL; glA Zaisch, NWB 2015, 2453 (2458)). Dies führt zu einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 114 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der ursprünglichen Verwaltungsauffassung wurden Aufwendungen für die Überlassung von WG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nur anteilig zum Abzug zugelassen, wenn die Nutzungsüberlassung un- oder teilentgeltlich erfolgt ist. § 3c Abs 2 EStG aF sei in diesen Fällen (ggf anteilig) anzuwenden, da die Aufwendungen ganz oder teilweise mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Darlehen im BV des StPfl

Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF muss das Darlehen von einem StPfl hingegeben werden, der zu mehr als 25 % an einer Körperschaft beteiligt ist. Bei Darlehensvergabe einer KapGes an die Tochtergesellschaft ist § 8b Abs 3 S 4 KStG vorrangig anzuwenden. Im Gegensatz zu § 8b Abs 3 S 4 KStG ist nicht auf den wesentlich beteiligten "Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 156 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Regelung des § 3c Abs 2 S 9 EStG iVm § 8b Abs 10 KStG soll missbräuchliche Gestaltungen bei der Wertpapierleihe verhindern und ordnet ein volles Abzugsverbot für bestimmte BA an. § 8b Abs 10 S 1 KStG nF soll den bei dem Entleiher möglicherweise entstehenden Steuervorteil dadurch beseitigen, dass die für die Überlassung von Anteilen gele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelbare Beteiligung durch eine PersGes

Rn. 82 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Es bestehen Zweifel an der Anwendung des § 3c Abs 3 S 2 EStG nF, wenn die Kapitalbeteiligung an der darlehensaufnehmenden Körperschaft im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten wird. In dieser Konstellation soll quotal durch die PersGes hindurch gerechnet werden ( Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 90, 84. EL), s Rn 92 zu Darlehen im Gesamthands...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zwischenschaltung einer KapGes

Rn. 165 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Während BA für eine Beteiligungsfinanzierung wie zB Finanzierungszinsen auf Ebene des Anteileigners nur zu 60 % abzugsfähig sind, können auf Ebene der KapGes (bis auf 5 % fiktiv nicht abzugsfähige BA einer tatsächlichen Ausschüttung nach § 8b Abs 5 KStG) Finanzierungs- und andere Kosten vollständig abgezogen werden. Auf Ebene der Körperscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inanspruchnahme von Sicherheiten

Rn. 86 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 2 EStG fallen hierunter alle Fallgestaltungen, bei denen der StPfl für ein von der Körperschaft aufgenommenes Darlehen eine Sicherheit leistet. Nach der Parallelregelung gemäß § 8b Abs 3 KStG zählen zu den Sicherheiten zB Bürgschaften, Garantien, "harte" Patronatserklärungen, Grundpfandrechte, Sicherungsübe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld iS eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungspflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erträge aus inländischen Aktien ua Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wie bisher ist von den inländischen Einnahmen aus Beteiligungen an KapGes und Genossenschaften KapSt zu entrichten, also für Einnahmen aus Aktien sowie GmbH- und Genossenschaftsanteilen. Dies gilt jedoch nicht für Aktien und Genussscheine, die sich in Sammelverwahrung befinden (s Rn 70f). Aktien gleichgestellt sind die aktienähnlichen Genuss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligung von mehr als 25 %

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für den Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung ist, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der darlehensnehmenden Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Der Wortlaut der Vorschrift stellt auf die nominelle Beteiligung am Grund- oder Stammkapital ab. Gemäß § 39 AO ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rn. 16 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gegenüber § 3c Abs 1 EStG (allg Korrespondenzprinzip) sind § 3c Abs 2 EStG und § 8b Abs 3 und 5 KStG vorrangig anzuwendende Spezialregelungen. Die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG gilt nur für Beteiligungen von natürlichen Personen an KapGes. § 3c Abs 1 EStG ist mit Wirkung ab VZ 2004 ausdrücklich nicht anwendbar, wenn der Anteilseigner eine K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rn. 124 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 6 EStG nF ist kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den BV-Mehrungen und Einnahmen nach § 3 Nr 40 EStG oder Vergütungen nach § 3 Nr 40a EStG erforderlich. Die un- oder teilentgeltliche Überlassung von WG an die Körperschaft muss durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (zu den Voraussetzungen der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen

Tz. 41 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Mit dem überarbeiteten IAS 24 wurde der Begriff der öffentlichen Stelle (zT auch als öffentliche Hand bezeichnet) in die Definitionen des IAS 24.9 aufgenommen. Aus Gründen der Konsistenz zwischen den einzelnen Standards bezieht sich eine öffentliche Stelle (government) nach IAS 24 – in Anlehnung an IAS 20.3 – auf Regierungsbehörden, Instituti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster, BA-Abzug bei Schachteldividenden, DStR 1994, 643; Lang/Seer, der BA-Abzug im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gemeinnütziger Körperschaften, FR 1994, 521; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Körperschaften nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Blumers/Beinert/Witt, Unternehmenskaufmodelle nach der Steuerr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge von Stiftungen iSd § 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst b EStG

Rn. 54 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst b EStG sind auch Bezüge iSd § 1 der VO über die Steuerbegünstigung von Stiftungen, die an die Stelle von Familienfideikommissen getreten sind, in der im BGBl Teil III, Gliederungsnummer 611–4-3, veröffentlichten bereinigten Fassung steuerbar. Nach § 1 dieser VO v 13.02.1926 (RGBl I 1926, 101) bleiben bei der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / S. Voller KapSt-Abzug trotz Teileinkünfteverfahren (§ 43 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die KapSt wird immer vom vollen KapErtr als Bemessungsgrundlage berechnet. Es spielt keine Rolle, ob nach § 3 Nr 40 Buchst d–f EStG iVm § 3 Nr 40 S 2 EStG 40 % oder nach § 8b Abs 1 KStG der volle Betrag bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibt. Mit einer solchen Frage wäre der mit dem KapSt-Abzug beauftragte Entrichtungspflichtige i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der seinerzeitigen Verwaltungsauffassung zu § 3c Abs 2 EStG aF konnten BV-Minderungen aufgrund eines Forderungsverzichts oder einer Teilwertabschreibung auf nicht fremdüblich ausgestaltete Darlehen lediglich zu 60 % geltend gemacht werden, da ein "wirtschaftlicher Zusammenhang" mit teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen angenommen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 78 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF ist nur für natürliche Personen anzuwenden, da für Körperschaften, die eine Beteiligung an einer KapGes halten, die Vorschrift des § 8b Abs 3 S 4ff KStG vorrangig anzuwenden ist. Unklar ist, ob die Vorschrift auch PersGes erfasst, da in der Vorschrift § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nur der Begriff "Steuerpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von Unterhaltsrenten ua

Rn. 47 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1 S 2 EStG spricht davon, dass die Bezüge nicht dem Empfänger zugerechnet werden, wenn sie freiwillig oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltspflichtigen Person gewährt werden. Die Norm gilt grds für alle wiederkehrenden Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG, also auch für Leibrenten und andere Lei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Inländische und ausländische KapErtr (§ 43 Abs 3 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der inländischen KapErtr für Zwecke des gesamten KapSt-Abzugs; Gersch in K/S/M, § 43 Rz M1; ähnlich Storg in Frotscher, § 43 EStG Rz 192a. In allen übrigen Fällen handelt es sich um ausländische KapErtr. Rn. 281 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bedeutung hat dies für § 43 EStG selbst, weil teilweise nur v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Laufende Erträge aus ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Um die ESt auf KapErtr möglichst umfassend im Wege des Steuerabzugs zu erheben, sieht die Nr 6 des § 43 Abs 1 EStG vor, dass die inländische auszahlende Stelle laufende Erträge aus von ihr verwalteten Beteiligungen an ausländischen KapGes und Genossenschaften und aktienähnlichen Genussrechten – faktisch wohl nur Genussscheinen – KapSt erheb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage

Kommentar Das BMF stellt sich gegen eine Entscheidung des BFH, wonach keine Nichtberücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) gegeben sein soll, wenn diese beim Empfänger nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei zu stellen wäre. Verdeckte Einlage Verdeckte Einlagen erhöhen das Einkommen einer Körperschaft nicht. In der Praxis treten Fälle mit verdeckten Einlagen in Dreie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Weitere Aufzeichnungspflichten außerhalb von § 22 UStG

Rz. 28 Neben den Regelungen des § 22 UStG und der §§ 63 bis 68 UStDV hat der Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht folgende weitere Aufzeichnungspflichten zu beachten: § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG: § 22b Abs. 3 UStG: Aufzeichnungspflichten für Fiskalvertreter (§ 22b UStG Rz. 29ff.) § 23a UStG, § 66a UStDV: Aufzeichnungen bei der Anwendung des Durchschnittsatzes für Körperschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Aufzeichnungen bei innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 22 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 201 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen (Erwerbsteuer) als Vorsteuer abziehen. Die der Erwerbsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1a UStG definiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Sachverhalte im kommerziellen Warenverkehr, wie dem Erwerb oder Verbringen vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegfall gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei Abspaltung

Leitsatz 1. Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. 2. § 19 UmwStG und § 10a Satz 10 Halbsatz 1 GewStG gelten nicht für Fehlbeträge einer Mitunternehmerschaft. 3. § 8...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetrieb Lotterien und Ausspielungen

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften Tombolas oder Lotterien veranstaltet, sind derartige Einnahmen grundsätzlich in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Ertragsteuerpflicht zu erfassen. In Ausnahmefällen können Einnahmen, die von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körper...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuer

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Auch steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, die Arbeitnehmer beschäftigen, haben als inländische Arbeitgeber (nach Maßgabe von § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG auf Lohn- und Gehaltszahlungen einen Steuerabzug nach den Grundsätzen des Lohnsteuerrechts vorzunehmen. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn wird in Form der Lohn- und Lohnkirchensteuer unter ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einordnung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Durch Aufhebung der gesetzlichen Vorschrift des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO a. F. sind gesellige Veranstaltungen seit dem Veranlagungszeitraum 1990 nicht mehr dem Zweckbetrieb "Geselligkeit" zuzuordnen. Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus vereinsinternen Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die öffentlich durchgeführt werden und der We...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuerpflicht

Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Umsätze, die aus Lotterien und Ausspielungen erzielt werden, die die Voraussetzungen des § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) erfüllen oder im Rahmen von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen erzielt werden und nicht der Lotteriesteuer unterliegen, sind dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die Überlassung von Motor- und Segelflugzeugen stellt nach § 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5) eine sonstige Leistung dar. Es liegt insoweit ein steuerbarer Umsatz vor. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) kann nicht Platz greifen, weil nur solche Umsätze steuerbefreit sind, die in Teilnehmergebühren bestehen. Gebühren werden i. d. R. ohne Rücksicht a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Landschaftspflege/-schutz

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die (der) Landschaftspflege/-schutz ist in den Bereich Natur- und Umweltschutz einzuordnen. Körperschaften, die derartige Zwecke fördern, können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn dies i. S. d. Bundesnaturschutzgesetze und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Steuerschuldner/Fälligkeit

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Steuerschuldner ist der Veranstalter einer Lotterie oder Ausspielung, also im Regelfall die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (s. § 19 Abs. 1 RennwLottG, Anhang 12f). Die Steuer ist vom Veranstalter an die Finanzbehörde zu entrichten, bevor mit dem Losabsatz begonnen wird (§ 19 Abs. 2 RennwLottG, Anhang 12f).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Elektronische Datenübermittlung

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Seit 2011 müssen Bilanzen, aber auch Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch (sog. E-Bilanz) an die Finanzbehörden übermittelt werden (s. § 5b EStG i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG, Anhang 10). Diese Tatsache betrifft auch Verbände und Vereine, soweit diese ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 5 EStG (Anhang 10) oder § 5a EStG (Anhang 10) ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gesellige Veranstaltungen und Verluste

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Im Regelfall werden gesellige Veranstaltungen plus/minus 0 EUR abschließen oder zu keinen hohen Gewinnen/Überschüssen führen. Schließen derartige Veranstaltungen aber mit Verlust ab und können diese Verluste nicht aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines weiteren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufgefangen werden, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff und Abgrenzung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Unter geselligen Veranstaltungen sind Veranstaltungen zu verstehen, die der Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitglieder und der Werbung neuer Mitglieder dienen sollen. Nach § 58 Nr. 7 AO (Anhang 1b)müssen diese geselligen Veranstaltungen im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit der steuerbegüns...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Luftsportvereine, die Motor-, Segel-, Fallschirm-, Ballon- und Modellflugsport betreiben, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen, wenn sie ausschließlich und unmittelbar diese Sportarten betreiben und die tatsächliche Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anhang 1b) mit dem Inhalt der Satzung (s. § 60 AO, Anhang 1b) übereinstimmt. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Flugzeugverkauf

Tz. 13 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Werden Luftsportfahrzeuge verkauft, liegt ein steuerbarer und mangels Steuerbefreiung steuerpflichtiger Umsatz vor. Da es sich bei dem Verkauf des Flugzeugs um eine Leistung einer Körperschaft handelt, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und diese Leistung im Rahmen des Zweckbetriebs ausgeführt wird, ist grundsät...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eislaufsport

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Vereine, die den Eislaufsport (Eisschnelllauf, Eiskunstlauf, Eistanzen) fördern, können als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Maßgebend für die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist die Förderung des Sports i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Eine Einordnung ist regelmäßig dann möglich, wenn die Tätig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnzahlungsverpflichtungen

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Ein Verein kann die Gewinne aus einer Veranstaltung nicht nachträglich durch Lohnzahlungsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern mindern, die bei Veranstaltungen ohne vorherige Entgeltvereinbarungen mitgearbeitet haben. Entgelte (Löhne) an mitarbeitende Mitglieder anlässlich von Veranstaltungen sind grundsätzlich vor einer Veranstaltung zu vereinbare...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Entwicklungsgesellschaften

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Entwicklungsgesellschaften, die auch teilweise als Wirtschaftsförderungsgesellschaften bezeichnet werden, können nicht als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Für derartige Körperschaften greift eine eigenständige Steuerbefreiungsvorschrift (s. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, Anhang 3). Einzelheiten zur steu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Erheben steuerbegünstigte Körperschaften anlässlich von Veranstaltungen Eintrittsgelder, wirft dies ertragsteuerliche als auch umsatzsteuerliche Fragen auf.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Begriff Öffentlichkeit

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Öffentlich ist eine Lotterie oder Ausspielung dann, wenn sich die Allgemeinheit (alle) daran beteiligen kann (können). S. zum Begriff der Öffentlichkeit Runderlass des RMdJ vom 27.03.1939, MinBl des RMdJ Nr. 14. Tz. 8 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Ist der Teilnehmerkreis fest abgegrenzt, kann die Lotterie oder Ausspielung nicht mehr öffentlich se...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung anlässlich geselliger Veranstaltungen

Tz. 31 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften dürfen ihre Mittel grundsätzlich nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Verwendung der Mittel für eine gesellige Veranstaltung (z. B. für ein internes Helferfest) stellt ebenfalls eine solche schädliche Mittelverwendung dar. Durch eine derartige schädliche Mitt...mehr