Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditgesellschaft

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 1.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nach IAS 32.16 und IAS 32.19 liegt Eigenkapital nur insoweit vor, als ein Unternehmen weder eine unbedingte noch eine bedingte Verpflichtung zur Lieferung von Geld oder anderen Vermögenswerten hat. In der Konkretisierung dieser Regelungen bestimmen IAS 32.18(b) und IFRIC 2: Ein Recht der Anteilseigner von Personengesellschaften (partnerships), ihren Anteil gegen eine Abfindun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kommanditgesellschaft

Eggert, Haftsumme, vereinbarte Einlage und weitere Bilanzierungsthemen bei Kommanditisten – Ergeben sich Auswirkungen aufgrund des MoPeG?, BBK 20/2024, S. 945; Eggert, Sind Komplementäranteile funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen? – Betrachtung unter Berücksichtigung BFH IV R 9/20, BBK 11/2024, S. 500.mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315a Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

1 Übersicht Rz. 1 Mit Umsetzung der unionsrechtlichen Übernahmerichtlinie[1] haben MU i. S. d. § 290 HGB, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, im Konzernlagebericht über übernahmerelevante Belange zu berichten. Die mit diesem Gesetz eingeführten Berichtspflichten waren erstmals auf Konzernabsc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   § 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind Wohnungsunternehmen: Unternehmen, diemehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289a Ergänzende Vorgaben für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

1 Übersicht Rz. 1 Der § 289a HGB a. F. war 2009 im Zuge des BilMoG in das Handelsrecht aufgenommen worden und enthielt bis zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese wurde in den § 289f HGB verschoben. § 289a HGB n. F. nahm aus den Vorschriften zum Lagebericht ausgegliederte Inhalte auf, und zwar in Abs. 1 die übernahmerelevanten Angaben des f...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Kapitalherabsetzung / 3 Die Gründe für eine Kapitalherabsetzung sind unterschiedlich

Es können auch mehrere Gründe gleichzeitig vorliegen. Wenn den Gesellschaftern etwas vom Kapital zurückgezahlt werden soll, kommt nur die effektive Kapitalherabsetzung in Betracht. Die effektive Kapitalherabsetzung: Gesellschafter erhalten Geld Bei der effektiven Kapitalherabsetzung wird den Gesellschaftern gebundenes Kapital zurückgezahlt. Bei dieser Art der Kapitalherabsetzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 6.1.1 Gesetzliche Folgen beim Tod des Gesellschafters

Gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist der Tod eines OHG-Gesellschafters kein Auflösungsgrund, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht. Die Gesellschaft wird dann bei Tod eines Gesellschafters fortgeführt. Der Gesellschafter scheidet laut Gesetz mit dem Tod aus der Gesellschaft aus.[1] Die Erben treten nicht in die Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 335b Anwendung der Straf- und Bußgeld sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

1 Allgemeines Rz. 1 § 335b HGB wurde durch das KapCoRiLiG[1] eingeführt. Nach § 335b HGB gelten die Strafvorschriften der §§ 331–333a HGB, die Bußgeldvorschriften des § 334 HGB und die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 HGB, die nach dem Wortlaut dieser Vorschriften nur für KapG gelten, auch für oHG und KG i. S. d. § 264a HGB. Dies bedeutet, dass Personenhandelsgesellschaften...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 3. Kommanditgesellschaft

Rz. 50 Im Gegensatz zur Beteiligung an einer GbR und einer OHG sind Kommanditbeteiligungen bereits von Gesetzes wegen vererblich (§ 177 HGB). Mit dem Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft – im gesetzlichen Ausgangspunkt – mit dessen Erben fortgesetzt, d.h. jeder Erbe erlangt entsprechend der Erbquote im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Kommanditbeteiligung.[79] A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / (3) Kommanditgesellschaft

Rz. 32 Tod des Komplementärs: Hier gilt das zur OHG (siehe Rdn 31) und zur rechtsfähigen GbR (siehe Rdn 28 ff.) Gesagte. Der verstorbene Komplementär scheidet nach §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB aus der Gesellschaft aus und es kommt zur Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter. Rz. 33 Tod des Kommanditisten: Beim Tod des Kommanditisten wird die Gesellschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / 5. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 170 Da es im deutschen Erbrecht keine dingliche Sonderrechtsnachfolge des Vermächtnisnehmers gibt, geht die Beteiligung an einer Personengesellschaft stets zunächst im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Rz. 171 Praxistipp Bei der Zuwendung eines Personengesellschaftsanteils im Wege des Vermächtnisses muss daher sichergestellt sein, dass nicht nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen

Rz. 223 Eine ähnliche Schwierigkeit stellt sich bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen in Bezug auf etwaiges Sonderbetriebsvermögen. Sonderbetriebsvermögen I sind dabei die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum von einem oder mehreren Mitunternehmern einer Personengesellschaft stehen und an die Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen werden, klassischerweise ebenfall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / 6. Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil

Rz. 177 Die Bestellung des Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil ist nach h.M. zulässig.[181] Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch stets die Zustimmung der Mitgesellschafter, die entweder im Gesellschaftsvertrag oder ad hoc erteilt werden kann.[182] Rz. 178 Bei der Anordnung eines Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil sollte genau differenziert werden, um w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 14 Mehrere Personen können sich unmittelbar oder mittelbar in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecks zusammenschließen. Rz. 15 Personengesellschaften fußen maßgeblich auf dem individuellen Beitrag des einzelnen Gesellschafters. Daher ist die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Auflagenanordnungen / 4. Weitgehende Testamentsvollstreckung über Kommanditanteile

Rz. 84 Betreffend Kommanditbeteiligungen besteht das bereits zuvor skizzierte Spannungsverhältnis im Hinblick auf die persönliche (sog.) "Innenseite" der Kommanditbeteiligung. Diese umfasst insbesondere das Stimmrecht und die Verwaltungsrechte der Kommanditisten. Über die vermögensrechtliche (sog.) "Außenseite" der Kommanditbeteiligung kann der Erbe nur mit Zustimmung des Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Vererbung von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 212 Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft übertragen, ist in ertragsteuerlicher Hinsicht in einem ersten Schritt zwingend zu klären, ob es sich bei diesem Personengesellschaftsanteil in steuerlicher Hinsicht um Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Handelt es sich um steuerliches Betriebsvermögen, wird in Bezug auf den Anteil an der Personengesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / (1) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 36 Insbesondere abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (ggf. i.V.m. § 161 Abs. HGB bei der Kommanditgesellschaft) kann die Rechtsfolge des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters mit Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter dergestalt gesellschaftsvertraglich abgeändert werden, dass eine Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Werterhöhung einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA (Abs. 9 Satz 1)

Rz. 706 [Autor/Stand] Während Abs. 8 Satz 1 die Werterhöhung "von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft" zum Gegenstand der Besteuerung macht, erfasst Abs. 9 Satz 1 die Werterhöhung "einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien". Textlich stimmen beide Tatbestände ansonsten völlig überein. Dies spricht für eine grundsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 701 [Autor/Stand] Initiiert über den Bundesrat[2] reagierte der Gesetzgeber mit dem Entwurf des § 7 Abs. 9 ErbStG im Herbst 2023 auf ein kurz zuvor veröffentlichtes Urteil des FG Hamburg,[3] das die Besteuerung der durch eine disquotale Einlage eines Kommanditaktionärs bewirkten Bereicherung eines nicht am Grundkapital beteiligten persönlich haftenden Gesellschafters (ph...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / VI. Registerrecht

Rz. 128 Die anlässlich des Erbfalls eintretenden Veränderungen bei den Gesellschaftern oder deren Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführern) sind zum Handelsregister anzumelden. Der Nachweis der Rechtsnachfolge erfolgt durch öffentliche Urkunden in elektronischer Form (§ 371a Abs. 2 ZPO, § 12 HGB). In der registerrechtlichen Praxis ist die Erbfolge vorrangig durch einen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 15 Abs 1 EStG

Rn. 1a Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 15 Abs 1 EStG hat seinen Ursprung in § 7 EStG 1920. Zuvor sprach das EStG 1891 noch von der "stpfl Erwerbsgesellschaft", besteuerte jedoch tatsächlich nicht die Gesellschaft als solche, sondern nur die einzelnen Gesellschafter. In § 13 Abs 2 Nr 2 des Preußischen EStG v 19.06.1906 hieß es bereits: "Der von einer nicht nach § 1 Nr 4 bis 6 stpf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Sonderfall GmbH & Co. KG

Rz. 9 Auch der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG wird von § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG erfasst, sofern er den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit der Komplementär-GmbH geschlossen hat (§ 170 HGB i. V. m. § 35 Abs. 1 GmbHG).[1] Rz. 10 Die Frage, ob der Ausschluss des allgemeinen Kündigungsschutzes auch gilt, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig mit der K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Organschaftliche Vertreter von Personengesamtheiten

Rz. 13 Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 KSchG gelten die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes auch nicht für Personen, die in Betrieben einer Personengesamtheit durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufen sind. Beispiele Hierzu gehören: alle Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), sofern sie nicht durch Gesells...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5.1 Steuerbilanz der Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 29 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich die Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, welche durch das BilMoG[1] deutlich zugenommen haben. Eine Bilanzierungsverpflichtung im Handelsrecht zieht regelmäßig einen ebensolchen Ausweis in der Steuerbilanz nach sich. Regelmäßig führt ein handelsrechtliches Aktivierungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf Aktien: Rechnungslegungsbesonderheiten

Zusammenfassung Überblick Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie stellt praktisch eine Mischform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft dar, ist jedoch formalrechtlich den Kapitalgesellschaften zugeordnet. Bei der KGaA bestehen wie bei der Kommanditgesellschaft 2 Gesellschaftergruppen: Erstens die Komplementäre als Vollhafter und z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5.2 Körperschaftsteuerliche Besonderheiten

Rz. 30 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien als Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer, sofern sich ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder ihr statuarischer Sitz (§ 11 AO) im Inland befindet (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Die Körperschaft ist sodann unbeschränkt steuerpflichtig und hat alle weltweit erzielten Einkünfte im Inland zu versteuern (Welteinkommensprinzip). ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 4 Besonderheiten bei Kleinst-KGaAs

4.1 Allgemeines Rz. 25 Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz[1] wurden durch den Gesetzgeber weitere Erleichterungen, die über diejenigen für kleine Kapitalgesellschaften hinausgehen, eingeführt. Solche Gesellschaften sind in § 267a Abs. 1 HGB geregelt. Wie bei der Abgrenzung in § 267 HGB dürfen 2 der 3 der folgenden Kriterien nicht überschritten werden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5 Besondere Aspekte der steuerlichen Rechnungslegung

Rz. 28 In jedem Fall ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien ein selbstständiges Steuersubjekt. Sie hat eine eigene Steuerbilanz aufzustellen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben. Zudem sind die Besonderheiten bei Personengesellschaften zu berücksichtigen, welche steuerlich Mitunternehmerschaften sind. Zunächst sollen Besonderheiten der Steuerbilanz gegenüber der H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / Zusammenfassung

Überblick Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie stellt praktisch eine Mischform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft dar, ist jedoch formalrechtlich den Kapitalgesellschaften zugeordnet. Bei der KGaA bestehen wie bei der Kommanditgesellschaft 2 Gesellschaftergruppen: Erstens die Komplementäre als Vollhafter und zweitens die Kom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2 Jahresabschluss der KGaA

Rz. 2 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien stellt eine Kapitalgesellschaft dar und hat somit die ergänzenden Vorschriften für diese im 2. Abschnitt des 3. Buchs des HGB zu beachten, wobei zudem die Besonderheiten einer Personenhandelsgesellschaft berücksichtigt werden müssen. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet alle Kaufleute zur Aufstellung eines aus Bilanz sowie Gewinn- un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die KGaA ist als Handelsgesellschaft ex lege Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das 3. Buch des HGB sowie einzelne Vorschriften des Aktiengesetzes sowohl für den Jahresabschluss (§ 286 AktG), als auch weitere Berich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4 Besondere Eigenkapitalpositionen

Rz. 14 Bei der KGaA teilt sich das Eigenkapital in die Bestandteile Gezeichnetes Kapital, Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG), Rücklagen. 2.4.1 Gezeichnetes Kapital Rz. 15 Das gesamte gezeichnete Kapital ist, wie bei der AG, mit dem Nennwert anzusetzen; sind mehrere Aktiengattungen ausgegeben, sind die Gesamtnennbeträge je Gattung ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 4.2 Die Erleichterungen im Einzelnen

4.2.1 Aufstellungserleichterungen Rz. 26 Kleinst-KGaAs dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, die sich auf die mit großen Buchstaben in der Standard-Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2, 3 HGB bezeichneten Posten beschränkt (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB). Von der Aufgliederung des Grundkapitals und der Rücklagen kann abgesehen werden (§ 152 Abs. 4 AktG). Gem. § 275 Abs. 5 HGB können...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.2 Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters

2.4.2.1 Einlage des Komplementärs Rz. 16 Der Komplementär einer KGaA kann neben dem Grundkapital eine Einlage leisten.[1] Diese muss dann allerdings in der Satzung nach Art und Höhe festgeschrieben sein (§ 281 Abs. 2 AktG) und sie gehört nicht zum gezeichneten Kapital der KGaA.[2] Sie ist dann in Erweiterung des Gliederungsschemas nach dem gezeichneten Kapital als "Kapitalant...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5.4 Besonderheiten der Besteuerung des Komplementärs

Rz. 32 Bei einer natürlichen Person als Komplementär werden einkommensteuerlich nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStGdie persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA wie Mitunternehmer behandelt. Sie sind aber nicht im Verhältnis zu der KGaA oder den Kommanditaktionären Mitunternehmer; insofern werden sie eben nur wie Mitunternehmer behandelt.[1] Gewinnanteile der Komplementäre gehö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 3 Gewinnverwendung der KGaA

Rz. 24 Nach der Feststellung des Jahresabschlusses hat die Hauptversammlung auch über die Gewinnverwendung zu beschließen. § 174 Abs. 2 AktG verpflichtet die KGaA, im Gewinnverwendungsbeschluss folgende Angaben zu machen: den Bilanzgewinn, den an die Kommanditaktionäre auszuschüttenden Betrag, die in die Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge, einen Gewinnvortrag, den zusätzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 4.2.2 Hinterlegung statt Offenlegung

Rz. 27 Eine wesentliche Erleichterung stellt die Regelung des § 326 Abs. 2 HGB dar. Danach können die gesetzlichen Vertreter einer Kleinstkapitalgesellschaft ihren Offenlegungsverpflichtungen auch dadurch Rechnung tragen, indem sie die Bilanz der KGaA lediglich in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers zur dauerhaften Hinterlegung einreichen und einen entspre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.2.2 Negatives Komplementärkapital

Rz. 17 Bei einer KGaA betrifft der aktive Sonderposten "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (§ 268 Abs. 3 HGB) ausschließlich das in Aktien zerlegte Grundkapital, also den Teil der Kommanditaktionäre.[1] Rz. 18 Dahingehend sind bei negativem Kapitalanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters 2 Fälle zu unterscheiden: Ist für den Komplementär keine Einzahlungsv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.4 Gewinnrücklagen

Rz. 20 In die Gewinnrücklagen dürfen nur Ergebnisanteile des abgeschlossenen oder eines früheren Geschäftsjahres eingestellt werden (§ 272 Abs. 3 Satz 1 HGB). Zunächst ist aus dem Ergebnis eine gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG zu bilden. § 150 Abs. 2 AktG bestimmt eine Dotierung von 5 % des Jahresüberschusses (abzüglich eines eventuellen Verlustvortrags), bis eine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.5 Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 23 Abweichend von einer Aktiengesellschaft ist die Feststellung des Jahresabschlusses bei der KGaA verbindlich der Hauptversammlung als Entscheidungsträger zugewiesen (§ 286 Abs. 1 Satz 1 AktG). Allerdings ist darüber hinaus für die Feststellung auch die Zustimmung sämtlicher persönlich haftender Gesellschafter notwendig.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 4.2.1 Aufstellungserleichterungen

Rz. 26 Kleinst-KGaAs dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, die sich auf die mit großen Buchstaben in der Standard-Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2, 3 HGB bezeichneten Posten beschränkt (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB). Von der Aufgliederung des Grundkapitals und der Rücklagen kann abgesehen werden (§ 152 Abs. 4 AktG). Gem. § 275 Abs. 5 HGB können Kleinstkapitalgesellschaften abw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 4.1 Allgemeines

Rz. 25 Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz[1] wurden durch den Gesetzgeber weitere Erleichterungen, die über diejenigen für kleine Kapitalgesellschaften hinausgehen, eingeführt. Solche Gesellschaften sind in § 267a Abs. 1 HGB geregelt. Wie bei der Abgrenzung in § 267 HGB dürfen 2 der 3 der folgenden Kriterien nicht überschritten werden, wenn die ents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2 Gliederung des Jahresabschlusses

Rz. 5 Gem. § 150 Abs. 1 AktG sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Gliederungsvorschriften der §§ 264 ff. HGB zu beachten. Hierbei gelten besondere Regelungen zur Rücklagenbildung (s. Kapitel 2.4.3-2.4.5).[1] 2.2.1 Gliederung der Bilanz Rz. 6 Die Bilanz muss in Kontoform aufgestellt werden (§ 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die Bil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 8 Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung hat entsprechend dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenvefahren (§ 275 Abs. 3 HGB) zu erfolgen.[1] Gem. § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG ist die Gewinn- und Verlustrechnung um folgende Angaben zu erweitern (Ergebnisverwendung): Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entnah...mehr