Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Österreich / Literaturtipps

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Schweiz / 1. Anknüpfungspunkte im schweizerischen Erbschaftssteuerrecht

Rz. 230 Anders als etwa im deutschen Erbschaftssteuerrecht ist für die Begründung der Steuerpflicht im Schweizer Erbschaftssteuerrecht einzig die Person des Erblassers maßgebend. Auf die Verhältnisse bei den steuerpflichtigen Erben kommt es in keinem Fall an.[409] Rz. 231 Eine unbeschränkte Steuerpflicht, welche den gesamten Nachlass weltweit erfasst, wird in der Schweiz begr...mehr

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Schweden / Literaturtipps

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Schweiz / 6. Steuerbemessung

Rz. 228 Berechnungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuern ist grundsätzlich der Verkehrswert [401] des Vermögens bei Eröffnung des Erbgangs[402] bzw. beim Vollzug der Schenkung. Da die Erbschaftssteuer auf dem Nettovermögen des Erblassers berechnet wird, sind die zu Lebzeiten des Erblassers begründeten Schulden sowie die Erbgangsschulden mit Ausnahme der Erbschaf...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / Literaturtipps

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Polen / Literaturtipps

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Rumänien / Literaturtipps

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Griechenland / 2. Abwicklung mit einem griechischen Erbschein

Rz. 85 Die materiellrechtlichen Regelungen des griechischen Rechts über den Erbschein entsprechen grundsätzlich den Regelungen des deutschen BGB, aus dem sie übernommen wurden. Der wichtigste Unterschied liegt jedoch darin, dass der griechische Erbschein ab 1.9.2024 vom zuständigen Beamten der Geschäftsstelle aufgrund eines entsprechenden Beschlusses eines Rechtsanwalts erte...mehr

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Schweden / c) Erblasser in zweiter (oder weiterer) Ehe verheiratet

Rz. 54 Ist der Verstorbene in zweiter (oder weiterer) Ehe verheiratet und hat dieser Kinder aus vorherigen Beziehungen (z.B. Kinder aus vorheriger Ehe oder uneheliche Kinder; särkullsbarn ), die nicht zugleich Kinder des längstlebenden Ehegatten sind, so ist es auch hier so, dass diese Kinder sogleich ihren Erbanteil einfordern können, d.h. im Verhältnis zu diesen fällt der e...mehr

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Slowenien / Literaturtipps

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Schweiz / 2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter besonderer Berücksichtigung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Rz. 232 Auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern hat die Schweiz nur gerade mit acht Staaten besondere Abkommen zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Die Abkommen sind mehrheitlich in Anlehnung an das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgestaltet...mehr

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Schweden / b) Erblasser in erster Ehe verheiratet

Rz. 44 Ist der Erblasser in erster Ehe verheiratet und existieren keine Kinder oder nur gemeinsame Kinder mit diesem längstlebenden Ehegatten, so fällt der gesamte Nachlass zunächst dem längstlebenden Ehegatten, gewissermaßen einem unbefreiten Vorerben vergleichbar, alleine zu, und zwar auch vor den gemeinsamen Kindern der Ehegatten (ÄB 3:1). Dies gilt aber nicht, wenn im Ze...mehr

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Montenegro / Literaturtipps

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Schweiz / VIII. Einfluss des Vermögens- bzw. Güterrechts bei der eingetragenen Partnerschaft

Rz. 178 Das am 1.1.2007 in Kraft getretene Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare[320] ist bloß noch übergangsrechtlich von Bedeutung, denn seit dem Inkrafttreten der "Ehe für alle" am 1.7.2022 können keine neuen eingetragenen Partnerschaften begründet werden.[321] Das Vermögensrecht der eingetragenen Partnerschaft sieht keine Gleichbeh...mehr

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Schweiz / 3. Bäuerliches Bodenrecht

Rz. 183 Das bäuerliche Erbrecht war als Sonder-Erbrecht für landwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe ursprünglich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht[330] am 1.1.1994 ist es aus dem ZGB herausgelöst worden.[331] Rz. 184 Der Anwendungsbereich des BGBB umfasst vorab einzelne oder zu einem landw...mehr

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Rumänien / 6. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 23 Art. 1036 CCN bestimmt wie das französische Vorbild (Art. 968 frz. c.c.), dass zwei oder mehr Personen nicht in demselben Testament verfügen können, sei es zugunsten des anderen oder zugunsten eines Dritten. Diese Regelung befand sich im alten CC im Abschnitt zu den Formvorschriften. Daraus wurde von der Rechtsprechung der rumänischen Gerichte abgeleitet, die Wirksamk...mehr

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Serbien / Literaturtipps

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Island / D. Erbschaftsteuer

Rz. 32 Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Island hinsichtlich der Erbschaftsteuer besteht nicht. War der Erblasser in Island ansässig, besteht unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Erhoben wird Erbschaftsteuer auf den Erwerb jedes einzelnen Erben. Steuerbefreit sind Ehepartner, nichteheliche Lebenspartner und karitative Organisationen. Der Erwerb wird gr...mehr

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Schweiz / 4. Subjektive Steuerpflicht

Rz. 222 Steuerpflichtig sind grundsätzlich in praktisch allen Kantonen die Empfänger der Vermögensanfälle (Erben oder Vermächtnisnehmer) und Zuwendungen (Beschenkte). Handelt es sich um eine Nachlasssteuer (Kanton Solothurn), ist die Erbschaftssteuer gesamthaft geschuldet und wird aus dem Nachlassvermögen in einem Betrag eingezogen. Rz. 223 Für den Sonderfall der Nacherbenein...mehr

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Österreich / VIII. Testamentsvollstreckung

Rz. 109 Der Verfügende kann in seiner letztwilligen Anordnung einen Testamentsvollstrecker einsetzen.[50] Da in Österreich der Erbschaftserwerb ohnehin unter Aufsicht des Verlassenschaftsgerichts erfolgt, ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers meist überflüssig. Nur dort, wo die Erfüllung des letzten Willens vom Gericht nicht überwacht wird, z.B. bei Anordnung von ...mehr

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Schweiz / 3. Gütergemeinschaft

Rz. 165 Für die Gütergemeinschaft kennzeichnend ist das unter den Bestimmungen über das Gesamteigentum[294] stehende Gesamtgut der Ehegatten (Art. 222–224 ZGB). Die gemeinschaftliche Berechtigung der Ehegatten an einem Teil[295] der Einkünfte und des Vermögens führt zu einer materiellen Gleichstellung der Ehepartner in vermögensrechtlicher Hinsicht und bringt damit die Idee ...mehr

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Belgien / IX. Steuerzahlung

Rz. 238 Die Erben und Universalvermächtnisnehmer sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, die Erbschaftsteuern, die auf ihren Anteil am Nachlass entfallen, zu zahlen. Sie haften gemäß Art. 70 Abs. 2 ErbStGB/Art. 3.10.4.3.1. des Codex auch für die Steuern, die zu Lasten der Bruchteilvermächtnisnehmer und Einzelvermächtnisnehmer sind, mit Ausnahme der Steuern, die aufgrund der A...mehr

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Griechenland / 3. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 92 Die Anerkennung deutscher Erbscheine ist im griechischen internationalen Prozessrecht geregelt (gem. Art. 1 GVO ist dieselbe, wie auch früher das GVÜ, auf das Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrechts nicht anzuwenden). Maßgebend sind die Bestimmungen des Art. 780 grZPO und die entsprechenden Vorschriften des deutsch-griechischen Abkommens vom 4.11.1961...mehr

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Schweiz / 1. Übersicht

Rz. 214 Die Steuerhoheit für die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen. Der Bund ist zu deren Erhebung nicht befugt.[386] Damit gelten in der Schweiz hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern 26 verschiedene kantonale Regelungen. Rz. 215 Innerhalb des jeweiligen Kantons wird die Steuerhoheit vom Kanton selbst ausgeübt, wobei die Gemeinden teilweise...mehr

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Schweiz / 3. Ehegatte bzw. eingetragener Partner

Rz. 81 Der überlebende Ehegatte und der überlebende eingetragene Partner[128] stehen als nicht verwandte Angehörige des Erblassers außerhalb des Parentelensystems. Sie sind neben den Parentelen und damit zusätzlich erbberechtigt (Art. 462 ZGB). Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Partners ist davon abhängig, welche Parentel konkurrier...mehr

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Schweiz / 5. Erbrecht des adoptierten Kindes

Rz. 83 Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen; das bisherige Kindesverhältnis erlischt (Art. 267 Abs. 1 und 2 ZGB). Dem adoptierten Kind kommt somit das volle Erbrecht in der Adoptivfamilie zu, während sein Erbrecht in der angestammten Familie untergeht.[130]mehr

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Schweiz / b) Schenkungssteuer

Rz. 220 Die meisten kantonalen Gesetze kennen eigenständige Umschreibungen des Gegenstandes der Schenkungssteuer. Obwohl demzufolge der Schenkungsbegriff des Zivilrechts nicht ohne weiteres maßgebend ist, werden auch für den steuerrechtlichen Schenkungstatbestand die Elemente der Vermögenszuwendung und der (teilweisen)[392] Unentgeltlichkeit durchwegs vorausgesetzt. Demgegen...mehr

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Schweiz / 5. Steuerbefreiungen

Rz. 225 In allen Kantonen sind Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinden) steuerfrei; teilweise bestehen Einschränkungen hinsichtlich von Zuwendungen an andere Kantone. In der überwiegenden Mehrzahl der Kantone sind sodann Zuwendungen an im Kanton domizilierte öffentliche, gemeinnützige, wohltätige oder religiöse/kirchliche Anstalten und S...mehr

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Kroatien / Literaturtipps

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 182 Die Revision hatte Erfolg. Mit Recht hatte das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass der Beklagte eine Person war, deren Haftung nach § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII beschränkt war. Nach dieser Bestimmung sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, ...mehr

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Griechenland / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 55 Das Pflichtteilsrecht garantiert durch Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers den übergangenen nächsten Angehörigen selbst gegen den Willen des Erblassers eine Beteiligung am Nachlass. Anders als im deutschen Recht ist der Pflichtteilsberechtigte hinsichtlich der Pflichtteilsquote kein Nachlassgläubiger einer Geldforderung, sondern ein echter Erbe (Art. 1825...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 94 Nach wohl einhelliger Ansicht der deutschen Lehre[97] – die auch vom BGH bestätigt wurde[98] – war unter der Geltung von Art. 25 EGBGB die Regelung des § 1371 BGB als güterrechtliche Vorschrift zu behandeln. Das güterrechtliche Viertel wurde also immer dann gewährt, wenn die Eheleute in Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts gelebt haben, und zwar auch dann, wenn die E...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 337 Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Bremen 2007, 253 veröffentlicht ist, hielt etwaige Schadensersatzansprüche des Klägers gegen den Beklagten zu 2 für nach §§ 106 Abs. 3 Alt. 3, 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausgeschlossen, weil beide zum Unfallzeitpunkt vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichtet hätten. Die Ladetätigkei...mehr

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Italien / I. Nachweis der Erbeneigenschaft

Rz. 267 Das italienische Erbrecht kannte – abgesehen von dem sog. certificato di eredità in den nach dem 1. Weltkrieg neu erworbenen Gebieten[437] – vormals keinen Erbschein.[438] Mit Art. 62 ff. EuErbVO ist nun in Italien die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses möglich. Rz. 268 Zum Nachweis der Erbeneigenschaft ist neben dem Europäischen Nachlasszeugnis, das inne...mehr

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Italien / VIII. Erbschein/Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 65 Mit Art. 62 ff. EuErbVO wurde nun auch in Italien allgemein das Nachlasszeugnis eingeführt; die Erteilung eines Erbscheins war vormals nur in einigen Gebieten möglich (vgl. Rdn 267); dort gilt das frühere Recht gemäß Gesetz 30 ottobre 2014, n. 161, Art. 32 Abs. 3 – auch hinsichtlich der Zuständigkeit – unverändert fort.[105] Zuständig für die Erteilung des ENZ sind in...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 339 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Rz. 340 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Höhe der Maßnahmekosten für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft auf das klagende Land übergegangen. Hins...mehr

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Schweden / VI. Auslegung von Testamenten und Behandlung von Vermächtnissen

Rz. 96 Für die Auslegung von Testamenten hat das Erbgesetzbuch im 11. Kapitel Anweisungen gegeben. Hauptgrundsatz ist, "dass einem Testament die Auslegung zu geben ist, die als mit dem Willen des Testators als übereinstimmend anzusehen ist" (ÄB 11:1, Abs. 1). In Abs. 2 heißt es: "Hat ein Testament durch einen Schreibfehler oder sonst wie infolge eines Versehens einen anderen...mehr

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Montenegro / C. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen (Art. 11 montErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt (Art. 10 montErbG). Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers. Bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge ein. Ist ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Das Berufungsgericht war der Auffassung, ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte infolge gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X i.V.m. den §§ 823 BGB, 7 ff., 18 StVG, 3 Nr. 1 PflichtVersG bestehe nicht. Die Schädigerin Sara H. sei nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII von der Haftung befreit, da sich der Unfall als Arbeitsunfall auf einem Betriebs...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Begründung

Rz. 159 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, dem Kläger stünden gegen die Beklagten aus gemäß § 98 S. 1 LBG Rheinland-Pfalz (nachfolgend: LBG RP) übergegangenem Recht des Beamten Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu. Allerdings hafteten die Beklagten nur in Höhe einer Quote von 80 %. 20 % seines Schadens müsse der Be...mehr

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Türkei / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das türkische IPRG wurde im Jahr 2007 vom türkischen Gesetzgeber verabschiedet und ist am 12.12.2007 in Kraft getreten.[1] Die Regelung zum Erbrecht ist jedoch identisch geblieben.[2] Das IPRG enthält keine Übergangsvorschriften, da in Art. 1 EinfG zum ZGB [3] der allgemeine Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Gesetzen festgeschrieben ist. Daher sind auf die Erbfolge d...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / I. Bestimmung des Errichtungsstatuts

Rz. 1 Aufgrund der Anknüpfung des Erbstatuts an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt des Todes bzw. an eine von ihm noch zu Lebzeiten getroffene Rechtswahl steht das Erbstatut zum Zeitpunkt der Errichtung eines Testaments oder des Abschlusses eines Erbvertrags nicht fest. Kommt es nach Errichtung zu einem Umzug des Erblassers in einen anderen Staat, zu ein...mehr

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Türkei / VI. Vertragliche Erbfolge

Rz. 77 Mit dem Erbvertrag kann der Erblasser entweder eine Person begünstigen (positiver Erbvertrag, Art. 527 Abs. 1 ZGB) oder den Verzicht eines zukünftigen Erbberechtigten entgegennehmen (negativer Erbvertrag). Die Erbverträge können, wie im deutschen Recht, ein- oder zweiseitig verfügend und entgeltlich oder unentgeltlich sein.[131] Rz. 78 Die Testierfähigkeit des Vertrags...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 97 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in vollem Umfang stand. Zutreffend war die Annahme des Berufungsgerichts, der Klägerin stehe kein originär eigener Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten zu. Es fehlte an der Verletzung eines der Klägerin zustehenden Rechtsguts i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB. Insbesondere liegt bei einem Unfall eines Arbeitn...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Erbnachweis in Altfällen

Rz. 50 Gemäß Art. 83 Abs. 1 EuErbVO findet die Erbrechtsverordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind. Daraus ergibt sich, dass auch nach dem Anwendungsstichtag für Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, kein ENZ ausgestellt werden kann. Das überrascht zunächst. Es ist aber Konsequenz daraus, dass für diese...mehr

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Luxemburg / Literaturtipps

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 243 Soweit das Berufungsgericht meinte, die Schädigung der Klägerin sei auf einer für die Klägerin und den Beklagten zu 1 gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII erfolgt, trugen seine Feststellungen diese Beurteilung nicht. Rz. 244 Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung erfasst der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte über die Fälle der Arbeits...mehr

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Ungarn / Literaturtipps

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 206 Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte die Klägerin von den Beklagten gemäß § 823 BGB, § 116 SGB X Schadensersatz auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % verlangen. Die Beklagten hätten es pflichtwidrig unterlassen, für eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu sorgen. Ein Verstoß gegen § 12 der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten BGV C 22...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Die Besonderheiten gemeinschaftlicher Testamente

Rz. 26 Das gemeinspanische Recht verbietet – wie andere romanische Rechte auch – das gemeinschaftliche Testament: Nach Art. 669 CC ist es spanischen Staatsangehörigen untersagt, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Der Verstoß gegen das gesetzliche Verbot macht das gemeinschaftliche Testament gem. Art. 6 Abs. 3 CC nichtig.[29] Historisch wird das Verbot auf das ent...mehr