Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mobiliarzwangsvollstreckung.

Rn 2 Für die – idR aussichtlose – Mobiliarzwangsvollstreckung sind grds keine Besonderheiten zu beachten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Gewerberaummietverhältnisse.

I. Allgemeines. Rn 200 Für Gewerberaummietverhältnisse (zur Unterscheidung, ob Wohn- oder Gewerberaummiete anzunehmen ist, s Rn 13) gelten ggü der Wohnraummiete eine Reihe von Besonderheiten. §§ 535–548 sind anwendbar. Von den §§ 549 ff sind nur §§ 550, 552 I, 555a I–III, 555b, 555c I–IV, 555d I–VI, 555e I, II, 555f, 562–562d, 566–567b, 569 II, 570 anwendbar – und nur entspr....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Erfasst werden minderjährige Kinder. Allerdings kann aus einem Titel auf Mindestunterhalt auch nach Erreichen der Volljährigkeit vollstreckt werden, § 798a ZPO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit der Vorschrift wird verhindert, dass die ausgleichsberechtigten Miterben durch den Wegfall eines Abkömmlings einen Nachteil erleiden und dass der Ausgleichspflichtige seinen Stamm durch Erbausschlagung von der Ausgleichspflicht befreien kann (MüKo/Fest § 2051 Rz 1). Der Rechtsgedanke ist auch anwendbar bei der Pflichtteilsanrechnung nach § 2315 I (München FamRZ 19, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm verdeutlicht, dass der mittelbare Besitz ein Rechtsverhältnis darstellt, das übertragbar ist. Damit kann durch Abtretung eines Herausgabeanspruchs der mittelbare Besitz unmittelbar auf einen Erwerber übergehen. Darüber hinaus ist die Übertragung des mittelbaren Besitzes die Grundlage für den Eigentumserwerb nach § 931.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundsatz der Vermögenstrennung (Abs 2).

Rn 5 Weder das von den Ehegatten in die Ehe eingebrachte noch das von einem Ehegatten während der Ehe erworbene Vermögen wird gemeinsames Eigentum. Jeder Ehegatte haftet für vor und während der Ehe begründete Verbindlichkeiten selbst und nur mit seinem Vermögen. Jeder verwaltet sein Vermögen nach Maßgabe des § 1364 selbstständig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatz der zur Herstellung erforderlichen Kosten.

1. Möglichkeit der Herstellung. Rn 22 Der Anspruch auf Ersatz der Herstellungskosten setzt unzweifelhaft voraus, dass die Herstellung überhaupt einmal möglich gewesen ist. Das folgt schon aus dem Gesetzeswortlaut ›statt der Herstellung‹; wenn diese nicht möglich war, ist sie auch nicht geschuldet worden, sondern von vornherein nur Geldersatz nach § 251 I. Zudem lassen sich fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ordre public.

Rn 19 Fragen des ordre public sind wie bei Art 7 zu beurteilen (s Art 7 EGBGB Rn 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Sicherheits- und Vorzugsrechte, Recht gegen einen Mitbürgen (§ 776 S 1). 1. Erfasste Rechte. Rn 5 Die Regelung in § 776 1 erfasst neben den dort genannten Sicherheiten: (1.) die Aufgabe aller akzessorischen Sicherungs- und Vorzugsrechte, die nach §§ 774, 412, 401 mit der Hauptforderung auf den Bürgen übergehen: s § 774 Rn 14, sowie (2.) die Aufgabe aller selbstständigen Sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

1. Begriff. Rn 4 Die Versammlung ist eine von einem wenigstens potenziell Berechtigten (BGH ZMR 22, 566 Rz 17) einberufene grds physische Zusammenkunft (BGH V ZR 80/23 Rz 8) aller Teilnahme- (Rn 10, § 24 Rn 2) bzw Stimmberechtigten (§ 24 Rn 2) oder ihrer Vertreter (BGH V ZR 80/23 Rz 9) an einem Versammlungsort und an einer Versammlungsstätte zu dem Zweck, sich über die Verwal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abtretungsausschluss wegen Inhaltsänderung (§ 399 Alt 1).

I. Personenbezogene Ansprüche. Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wirkung.

Rn 10 Ohne Zustimmung erlischt das Recht trotz Löschung im Grundbuch nach § 875 nicht und die Löschung ist zunächst nur schwebend unwirksam, bis eine angemessene Genehmigungsfrist verstrichen ist; danach ist das Grundbuch endgültig unrichtig, s §§ 894, 899 (str, MüKo/Lettmaier Rz 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verlängerter und erweiterter EV.

Rn 31 Wie praktisch weit verbreitet, können verlängerter und erweiterter EV in Kombination vereinbart werden (BGHZ 26, 185, 190 ff; 94, 105, 111 f; Erman/Grunewald Rz 62).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nacherbe kann die Erbschaft ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist. (2) Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus, so verbleibt sie dem Vorerben, soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geltung einer letztwilligen Verfügung.

I. Unzulässige Anordnungen. Rn 4 § 2065 I verbietet es, die Geltung des Testaments insgesamt oder einer einzelnen darin enthaltenen letztwilligen Verfügung vom Willen eines Dritten abhängig zu machen. Der Erblasser kann deshalb seine Verfügungen weder an die Zustimmung eines Dritten knüpfen noch einen Dritten ermächtigen, sie zu widerrufen oder abzuändern (RGZ 79, 32; München...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 50 Die GdW schuldet den WEigtümern zT vGw, zT den Umständen nach und in besonderen Konstellationen Information (erforderliche Nachrichten), Auskunft und Rechenschaft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt). (2) Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersteller.

Rn 4 Die notwendige Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete kann von jedermann erstellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Fälligkeit.

Rn 7 Die Fälligkeit der Pacht ergibt sich aus den §§ 579, 581 II; nur bei Raumpacht wird gem den §§ 556b I, 579 II, 581 II die frühere Fälligkeit aus dem Wohnraummietrecht angenommen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsmittel.

I. Grundsätze. 1. Streitigkeiten nach § 43 II. Rn 10 In Streitigkeiten nach § 43 II ist nach § 72 II 1 GVG grds das für den Sitz des OLG zuständige LG gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des OLG, in dem das AG seinen Sitz hat. Ob die in § 72 II GVG vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / L. Belegeinsicht – Fotokopien.

I. Belegeinsicht. 1. Anspruch und Zweck. Rn 152 Der Mieter hat aus § 259 einen einklagbaren (BGH NZM 22, 373 Rz 13) Anspruch auf Belegeinsicht (BGH ZMR 22, 193 Rz 17; NJW 18, 1599 Rz 16; 11, 3028 Rz 21). Für den preisgebundenen Wohnraum s § 29 I NMV 1970. Einen besonderen Grund für die Einsicht muss er nicht dartun (BGH ZMR 22, 193 Rz 17; NJW 21, 693 Rz 13; 18, 1599 Rz 18). Me...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zahlung des Kaufpreises.

1. Kaufpreis. Rn 31 Der Kaufpreis ist die Geldleistung des Käufers für die Sachleistung des Verkäufers. Das Synallagma zwischen Sach- und Geldleistung begründet die Abgrenzung zum Tausch (§ 480), der durch den Austausch von Sachleistungen charakterisiert ist (§ 480 Rn 1). Der Kaufpreis kann neben EURO in jeder Währung vereinbart werden, sofern die Fremdwährung als Geld (§ 244...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 I 1 regelt klarstellend das Beschwerderecht, I 2 die Pflicht zur Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses und II den Vorbehalt für bestehende Beschwerderechte. Der Beschwerdeanspruch schließt für AGG-Beschwerden an den Betriebsrat das Einigungsstellenverfahren aus. Beschwerde kann Grundlage für Maßnahmen des ArbG und weitere Ansprüche Beschäftigter sein (BTDrs 16/1780, 37).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Entscheidungsmöglichkeiten des Nachlassgerichts.

1. Zwischenverfügung/Aussetzung. Rn 23 Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gem § 26 FamFG ein (BGH 8.2.23 – IV ZB 16/22 Rz 9 = NJW 23, 1296). Enthält der Antrag behebbare Mängel, ist analog § 18 I 1 GBO der Erlas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Begriff.

Rn 2 Der Wohnsitz ist zu verstehen als der räumliche Mittelpunkt des gesamten Lebens einer Person (RGZ 67, 191, 193; BayObLGZ 84, 289; 1993, 88), wobei nicht das konkrete Haus als Wohnsitz anzusehen ist, sondern der Ort iSe politischen Gemeinde. IdS wird allg der Begriff des Ortes in I, 2 ausgelegt. Der Hinweis auf den räumlichen Mittelpunkt kann allerdings nicht als zwingen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Grundbegriffe des Arbeitsrechts.

1. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, arbeitnehmerähnliche Person. Rn 26 Zu den Begriffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rn 16 f, 34; zu Einzelfällen Rn 20–22; s.a. § 611a Rn 1 ff. Rn 27 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine ArbN, da sie nur wirtschaftlich, nicht aber persönlich abhängig sind, bedürfen jedoch eines ähnlichen sozialen Schutzes (vgl § 12a I Nr 1 TVG; BAG NJW 07, 1709 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 9 § 566b ist nicht zwingend, Vorausverfügungen, die in Rechte Dritter eingreifen, können aber nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Dies gilt, wenn über § 566b I 1 hinaus eine Verfügung ggü dem Erwerber gelten soll (BGH ZMR 97, 282). Soll dagegen § 566b I eingeschränkt werden, so bedarf es dazu der Zustimmung des Dritten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Eigentumsverletzung.

1. Überblick. Rn 33 § 823 I erfasst die Verletzung des Eigentums (daher auch des Sicherungseigentums, BGH NJW 23, 1361 [BGH 17.01.2023 - VI ZR 203/22] Rz 39, auch im Verhältnis zum Sicherungsgeber, Rz 44) iSd § 903 an Sachen iSd §§ 90 ff. Die Vorschrift gilt entspr für die Verletzung von Tieren iSd § 90a (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 125 mwN) und kann einen Anspruch des Halters ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rückzahlung eines überzahlten Kaufpreises (Abs 4).

Rn 17 Die Norm verpflichtet den Verkäufer zur Rückzahlung eines infolge Minderung überzahlten Kaufpreises auf vertraglicher Grundlage, bes bei Zahlung unter Vorbehalt (Zweibr NJW 09, 2221, 2222 [OLG Zweibrücken 19.02.2009 - 4 U 69/08]); für die Herausgabe von Nutzungen gelten §§ 346 I, 347 I (vgl krit HP/Faust Rz 17).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 7 Bei Verstößen gilt § 356a II. Kommt der Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff) seinen Informationspflichten nicht nach, kann dies außerdem eine Irreführung durch Unterlassen iSv § 5a II, IV UWG darstellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für die Höhe der Abfindung ist der Zeitwert des Ausgleichswerts maßgeblich. 2 § 18 gilt entsprechend. (2) Für das Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung gilt § 15 entsprechend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Hypothek erstreckt sich auf die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis 957 in das Eigentum eines anderen als des Eigentümers oder des Eigenbesitzers des Grundstücks gelangt sind, sowie auf das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme der Zubehörstücke, welche nicht in das Eigentum des Eigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 44 Nach § 14 II Nr 1 ist jeder WEigtümer ggü den anderen WEigtümern gehalten, deren SonderE keinen vermeidbaren Nachteil (dazu Rn 36) zuzufügen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachschuss.

aa) Allgemeines. Rn 28 Ein Nachschuss (Rn 40) ist der auf ein Wohnungseigentum umzulegende Betrag, um den die (Soll-)Vorschüsse hinter den tatsächlichen Ausgaben – korrigiert um die Einnahmen, soweit diese umzulegen sind – zurückbleiben (BGH NJW 14, 2197 Rz 20 = ZMR 14, 808; 12, 2797 Rz 20). Zu den für die Berechnung zu berücksichtigenden Ausgaben gehören auch unberechtigte A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

1. Nicht vertragsgemäße Leistung (§ 323 I Alt 2). Rn 23 Die Schlechtleistung ist ein selbstständiger Rücktrittsgrund (BTDrs 14/6040, 184). Sie umfasst va die Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) (HP/Faust Rz 12), die kein Verschulden des Verkäufers erfordert (MüKo/Westermann Rz 9). Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Interessenabwägung, § 588 II 1.

Rn 4 Hier wird – anders als bei § 554 II 3 – die mögliche Pachterhöhung nicht berücksichtigt (arg § 588 III). Grds muss der Pächter Verbesserungsmaßnahmen dulden. Eine nicht zu rechtfertigende Härte liegt vor bei nennenswerter Minderung der Ertragsfähigkeit des Pachtobjekts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 1 Nr 3, Abs 2: Gerichtliche Entscheidung.

I. Abs 2 S 1: Antrag. Rn 5 Das gerichtliche Verfahren setzt einen Antrag voraus (vgl Celle FamRZ 20, 424), den auch die Mutter stellen kann, um den ›vordergründig sorgeunwilligen‹ Vater in die gemeinsame Sorge einzubinden, was freilich eher selten vorkommen dürfte (BTDrs 17/11048, 16; Staud/Coester § 1626a Rz 83). Antragsberechtigt sind ohne Einschränkungen auch solche nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

1. Beschl (§ 24 VII 2 Nr 1, Nr 2). Rn 24 Beschl iSv § 24 VII 2 ist jeder positive und negative Beschl (Vor §§ 23–25 Rn 1), unabhängig von § 18 II. Nicht aufzunehmen sind nichtige und Nichtbeschl. Nicht einzutragen sind auch Geschäftsordnungsmaßnahmen (str). Einzutragen ist der Wortlaut des Beschl, nicht die Annahme eines Beschl-Antrags. Jedenfalls bei Beschl, die eine Vereinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Nacherfüllung, I Nr 2.

Rn 4 Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann beenden, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Nacherfüllung aus § 327l I nicht nachkommt. Dies gilt insb auch dann, wenn die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder die Durchführung erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher bringt (§ 327l I 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auflösende Bedingung.

Rn 28 Das Ausbleiben der Selbstbelieferung führt als auflösende Bedingung (§ 158 II) (BGHZ 24, 39, 40 f; Frankf NJW-RR 98, 1130f), nicht als Rücktrittsgrund (so alternativ Grüneberg/Weidenkaff Rz 20) zur nachträglichen Unwirksamkeit der Lieferverpflichtung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erwerb (§ 577a Ia 1 Nr 1).

1. Sinn und Zweck. Rn 15 § 577a Ia 1 Nr 1 (dazu LG München I WuM 19, 657; DNotI-Report 21, 41) beendet das ›Münchener Modell‹, mit dem bislang unbeanstandet (vgl ua BGH NJW-RR 12, 237 Rz 21; NJW 09, 2738 Rz 13 = ZMR 10, 99; NJW 07, 2845 Rz 12) § 577a I im Ergebnis umgangen wurde. Nach dem Münchener Modell erwirbt eine Personengesellschaft oder erwerben Mehrere (Miteigentümerg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verweigerung der Genehmigung.

Rn 3 Der Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet erst, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrages verweigert hat und dieser dadurch endgültig unwirksam wurde. Unerheblich ist, ob die Verweigerung der Genehmigung durch Erklärung des Vertretenen erfolgt oder nach § 177 II fingiert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 487 S 1 verbietet es den Vertragsparteien, von den Bestimmungen des 2. Titels zum Nachteil des Verbrauchers abzuweichen. § 487 S 2 ordnet an, dass §§ 482 ff auch dann anwendbar sind, wenn versucht wird, diese durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Stiefkindadoption (Abs 2).

Rn 7 Will ein Ehegatte das Kind des anderen Ehegatten annehmen, sind die in I bestimmten Einschränkungen nicht erforderlich, weshalb II sie ausdrücklich für nicht anwendbar erklärt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Werdender WEigtümer.

Rn 4 Welche Person als werdender WEigtümer anzusehen ist, bestimmt § 8 III (§ 8 Rn 10 ff). Dies gilt auch für Altfälle, also solche vor dem 1.12.20.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Feststellung des Erbrechts des Fiskus hat eine öffentliche Aufforderung vorauszugehen, aufgrund derer die in § 1964 genannten Feststellungen getroffen werden (KG FamRZ 97, 969).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpflichtung, Bestellung.

Rn 6 Die Verpflichtung bedarf nur dann der Beurkundung nach § 311b III, wenn das Unternehmen das gesamte Vermögen des Bestellers bildet (BGH NJW 57, 1514 [BGH 19.06.1957 - IV ZR 214/56]). Die Bestellung geschieht wie oben dargestellt (Rn 3). Anmeldung zum Handelsregister (BayObLG DNotZ 74, 241 [BayObLG 03.07.1973 - BReg. 2 Z 25/73]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Betreuter kann einen Ehevertrag nur mit Zustimmung seines Betreuers schließen, soweit für diese Angelegenheit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist. 2Die Zustimmung des Betreuers bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder eingeschränkt oder wenn Gütergemeinschaft vereinbart oder aufgehoben wird. 3Für eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Über die Anpassung entscheidet der Versorgungsträger, bei dem das auf Grund eines Versorgungsausgleichs gekürzte Anrecht besteht. 2Antragsberechtigt ist die ausgleichspflichtige Person. (2) § 34 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. (3) 1Die ausgleichspflichtige Person hat die anderen Versorgungsträger, bei denen sie Anrechte der verstorbenen ausgleichsberechtigten Person auf ...mehr