Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Zurechnung von Willensinhalten, Willensmängeln und Kenntnissen des Vertreters (Abs 1).

I. Vertragsauslegung. Rn 3 Die Zurechnung des Vertreterhandelns nach I ist auch für die Auslegung eines Vertrages maßgeblich. Für den Inhalt sowohl der von dem Vertreter abgegebenen (§ 164 I 1) als auch der von ihm entgegengenommenen Erklärung (§ 164 III) kommt es auf die Willensrichtung bzw das Verständnis des Vertreters an (BGH NJW 00, 2272, 2273 [BGH 29.03.2000 - VIII ZR 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenleben.

Rn 5 Das Zusammenleben muss längere Zeit angedauert haben. Dabei kann keine bestimmte Zeitdauer als Maßstab genannt werden. Vielmehr ist das subjektive Zeitempfinden des Kindes im Einzelfall maßgeblich (s § 1632 Rn 7; Staud/Coester § 1682 Rz 13 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Akzessorische Rechte.

Rn 5 Bei akzessorischen Rechten (zB Vormerkung und Hypothek) führt die Konfusion zum Erlöschen der zugrunde liegenden Forderung, so dass die Vormerkung erlischt und die Hypothek Eigentümergrundschuld wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatsächliche Gründe.

Rn 12 Hierzu gehören Untertauchen, Aufenthalt im Ausland, auch wenn der Aufenthaltsort bekannt ist, jedoch sonstige Umstände zu einem erheblichen Zeitverzug oder zur Ungewissheit über den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen führen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zubehörsache.

Rn 2 Nur bewegliche Sachen können als Zubehör dienen. Grundstücke, Grundstücksbestandteile und Rechte können dagegen kein Zubehör sein (BGHZ 111, 110, 116; 135, 292, 295). Bei einer Sachgesamtheit, zB dem Inventar eines landwirtschaftlichen Betriebes, stellt jede einzelne der Sachen das Zubehörstück dar, nicht die Sachgesamtheit als solche (hM BGH MDR 65, 561; MüKo/Streseman...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Übereignung.

Rn 20 Die Sicherungsübereignung als abstraktes Verfügungsgeschäft erfolgt durch formfreie (BGH NJW 56, 1918) dingliche Einigung (§ 929 Rn 4–9) u Besitzverschaffung nach §§ 929 ff. a) Einigung. Rn 21 Die formfreie Einigung (§ 929 Rn 4–9) kann auf beiden Seiten mit Hilfe von Vertretern erfolgen. aa) Bedingte Einigung. Rn 22 Die Parteien können die Sicherungsübereignung durch Verei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

1. Beitrags- und Mitverwaltungspflichten. Rn 8 Die Satzung soll die Beitragspflicht regeln (§ 58 Nr 2, näher dort), auch die Mitgliederversammlung kann über sie beschließen. Meist sind die Beiträge in Geld zu leisten, möglich sind auch Sach- oder Dienstleistungen (BAG NJW 03, 161 [BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01]). Umlagen zur Befriedigung eines besonderen Finanzbedarfs bedürfen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abnahmeformen.

1. Ausdrückliche Abnahme/Stellvertretung. Rn 8 Es ist Sache des Bestellers, die Abnahme zu erklären (s hierzu Rn 2), indem er – nicht notwendig unter Verwendung des Begriffs ›Abnahme‹ – unmissverständlich zu erkennen gibt, die Werkleistungen des Unternehmers als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptieren zu wollen. Er kann sich insoweit nach allg Grundsätzen durch Dritte ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolge; Fristberechnung.

1. Rechtsfolge. Rn 13 Während der Sperrfrist nach § 577a I kann keine wirksame Kündigung gem den § 573 I Nr 2 oder/und 3 erklärt werden (vgl Hamm NJW 81, 584 [OLG Hamm 03.12.1980 - 4 ReMiet 3/80]). Zur Frage einer Analogie s Rn 23. 2. Fristberechnung nach § 188 II. Rn 14 Die Dreijahresfrist beginnt mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Da der Erwerber gem § 566 auch in bef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Einwilligung in die Adoption durch einen Elternteil oder beide Eltern zerschneidet begrifflich das enge Band, das zum Kind besteht. Um das weitere Verfahren nicht zu stören, muss schon der Einwilligung eine klar umrissene Wirkung, insb im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangs, zugeordnet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

I. Testamente. Rn 1 Ein Abkömmling des Erblassers ist im Zweifel (vgl Ddorf ErbR 21, 423) als Repräsentant seines Stammes begünstigt (München ZErb 17, 199). § 2069 greift bei Wegfall eines (auch des einzigen, BayObLGZ 71, 386) Abkömmlings (§ 1589), nicht nur durch Tod (Ddorf ZEV 15, 549), sondern auch aus rechtlichen Gründen nach Errichtung der Verfügung (bei Tod vor Errichtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruch auf Aufwendungsersatz (Abs 1).

I. Rechtsnatur. Rn 6 I begründet einen selbstständigen Anspruch (BTDrs 18/8486, 41; Erman/Grunewald Rz 2), der unabhängig vom Anspruch auf Aufwendungsersatz gem §§ 284, 437 Nr 3 Alt 2 ist. II. Voraussetzungen. 1. Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette. Rn 7 Ein Mangel der Sache muss vorliegen im Verhältnis Verkäufer/Käufer wie im Verhältnis Verkäufer/Lieferant, also im Regress...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Verbleibensanordnung.

I. Grundvoraussetzung. Rn 2 Grundvoraussetzung für den Erlass einer Verbleibsanordnung ist, dass der Elternteil, gegen den sich die Anordnung richtet, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Grund der §§ 1678, 1680 oder 1681 erworben hat. II. Schutzfunktion. Rn 3 Die Schutzfunktion des § 1682 betrifft nur das Zusammenleben mit einem bestimmten Personenkreis. Nach 1 ist da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Geltendmachung forderungsbezogener echter Einreden. Forderungs- u pfandbezogene Einwendungen sowie pfandbezogene Einreden stehen dem Verpfänder ohnehin zu.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unterhalt der nicht ehelichen Mutter.

Rn 8 Gleiches gilt für den Unterhalt nach § 1615l (BGH FamRZ 13, 1958).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung kann durch Vertrag von den Personen aufgehoben werden, die den Erbvertrag geschlossen haben. 2Nach dem Tode einer dieser Personen kann die Aufhebung nicht mehr erfolgen. (2) Der Erblasser kann den Vertrag nur persönlich schließen. (3) Der Vertrag bedarf der in § 2276 für den Erbvertrag vorgeschriebenen Form.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rückabwicklungsfrist, I.

Rn 2 Nach § 355 III sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren (§ 355 Rn 13). Für Verträge über Finanzdienstleistungen enthält § 357b I zusätzlich die Höchstfrist von 30 Tagen. Fristbeginn: § 355 III 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Begründetheit.

a) Klage- und Klagebegründungsfrist. Rn 11 Zur Begründetheit muss der Kläger die Klage- und Klagebegründungsfrist wahren (dazu § 45). b) Weiteres. Rn 12 Eine statthafte und zulässige Anfechtungsklage ist begründet, wenn der angegriffene, aber entstandene Beschl nicht ordnungsmäßig iSv § 18 II ist. Dies ist der Fall, wenn Momente vorliegen, die der Ordnungsmäßigkeit entgegensteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufhebung der neuen Ehe (§ 1320).

Rn 4 Die Vorschrift ermöglicht dem gutgläubigen Bigamisten die Aufhebung seiner Zweitehe, obwohl durch deren Abschluss bereits die Auflösung der Erstehe als Rechtsfolge eingetreten ist. Der Aufhebungsantrag kann nur binnen Jahresfrist ab Kenntnis der falschen Todeserklärung gestellt werden. Die Rechtsfolgen nach Aufhebung der Zweitehe richten sich nach § 1318.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zu anderen Verträgen.

1. Sachdarlehensvertrag und Leihe. Rn 5 Gegenstand von Gelddarlehensverträgen ist nur Bar- u Buchgeld. Für die darlehensweise Überlassung beweglicher Sachen einschließlich Wertpapiere gelten §§ 607 ff, für die leihweise Überlassung §§ 598 ff. 2. Ungenehmigte Kontoüberziehung. Rn 6 Bei ungenehmigter Kontoüberziehung (§ 505 Rn 2) liegt kein Darlehensvertrag vor. Es ist daher eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen. 2Die Beschwerde ist zu prüfen und das Erg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gegenstand des SonderE (§ 5 I, III).

I. Dem SonderE zugewiesene Räume (§ 5 I 1 Fall 1). 1. Allgemeines. Rn 1 Im SonderE stehen nach § 5 I 1 va die nach dem Teilungsvertrag/der Teilungserklärung gem §§ 3 I, 8 I iVm dem Aufteilungsplan (§ 7 IV Nr 1) gewillkürt dazu bestimmten Räume (LG Wuppertal RNotZ 09, 48). Dazu iE § 3 Rn 5 ff. Rn 2 Bei selbständigen Gebäuden (§ 3 Rn 2) auf demselben Grundstück (Mehrhausanlage, V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zu mehreren Erbteilen berufen ist, kann, wenn die Berufung auf verschiedenen Gründen beruht, den einen Erbteil annehmen und den anderen ausschlagen. (2) 1Beruht die Berufung auf demselben Grund, so gilt die Annahme oder Ausschlagung des einen Erbteils auch für den anderen, selbst wenn der andere erst später anfällt. 2Die Berufung beruht auf demselben Grund auch dann,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Insolvenzverfahren.

Rn 13 Absolute Besitzrechte führen zum Absonderungsanspruch (§§ 49, 50 InsO). Bei relativen Rechten steht dem Insolvenzverwalter wegen der Abhängigkeit des Besitzrechts vom zu Grunde liegenden Schuldverhältnis ein Wahlrecht zu (§ 107 InsO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die einem Dritten überlassene Bestimmung der Leistung erfolgt durch Erklärung gegenüber einem der Vertragschließenden. (2) 1Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu; Anfechtungsgegner ist der andere Teil. 2Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschrift des § 2366 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung eines solchen Rechts ein nicht unter die Vorschrift des § 2366 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das eine Verfügun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einvernehmliche Veränderung.

Rn 19 Die Parteien können die Höhe der Betriebskostenpauschale durch Vertragsänderung in gleicher Weise verändern, wie sie sie erstmals vereinbaren können (AG München ZMR 14, 893).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat sich der Besitzer durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat den Besitz verschafft, so haftet er dem Eigentümer nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 7 Liegt eine Umgehung vor, sind §§ 482 ff anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 8 Derjenige, der sich auf I beruft, trägt die Beweislast für dessen tatbestandliche Voraussetzungen. Für Umstände, die trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des I seine Anwendung ausschließen (Hinweis, sonstige Kenntnis usw), trägt der Verwender die Beweislast (BGHZ 83, 60).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldanerkenntnis.

Rn 78 In der vorbehaltlosen Zahlung einer sich aus einer Abrechnung ergebenden Nachforderung oder in der vorbehaltlosen Auszahlung oder Gutschrift eines aus einer Abrechnung folgenden Guthabens ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen, das der Korrektur/Berichtigung entgegenstünde (BGH NJW 11, 843 [BGH 12.01.2011 - VIII ZR 296/09] Rz 18; LG Lübeck NJOZ 17, 911, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarte Beschaffenheit (Abs 2 S 1 Nr 1).

1. Bedeutung. Rn 11 Als Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie bestimmt die Vereinbarung der Beschaffenheit die Anforderungen an die Kaufsache maßgeblich mit (zu den Grenzen Rn 24). 2. Begriff. Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Teilnehmer an Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssystemen kann einen Auftrag, der die Übertragung von Wertpapieren oder Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren im Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise zum Gegenstand hat, von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr widerrufen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 IGgs zu den vorangegangenen Vorschriften findet § 475d auf alle Verbrauchsgüterkäufe Anwendung und nicht nur auf solche über Waren mit digitalen Elementen. Er modifiziert die im allg Schuldrecht geregelten Voraussetzungen für Rücktritt und Schadensersatz für Verbrauchsgüterkaufverträge ab dem 1.1.22. Für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge gilt die alte Rechtslag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erklärungen der Mietvertragsparteien.

1. Gemeinsames Auftreten. Rn 79 Willenserklärungen, zB Kündigungen (BGH NJW 10, 1965 [BGH 28.04.2010 - VIII ZR 263/09] Rz 7; LG Frankfurt/M IMR 18, 412) oder Mieterhöhungserklärungen (s § 558a Rn 4 ff), aber auch das Rückgabeverlangen nach § 546 I (BGH NJW 96, 515 [BGH 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95]), müssen, wenn sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, grds von allen Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Allgemein zugänglich.

Rn 26 ›Allgemein zugänglich‹ sind grds sämtliche Tatsachen (Rn 24), bei denen der Vermieter keinen exklusiven Wissensvorsprung hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anfechtung der Vollmacht.

1. Anfechtbarkeit. Rn 15 Vor dem Gebrauch einer Vollmacht ist deren Anfechtung unproblematisch möglich, wenn auch uU unzweckmäßig, weil der Vollmachtgeber die Vollmacht einfacher gem § 168 2 widerrufen kann (Bork Rz 1471). Str ist, ob der Vollmachtgeber die Vollmacht auch noch nach ihrem Gebrauch anfechten kann, was zur Folge hat, dass die Vollmacht ex tunc (§ 142 I) unwirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gerichtsstand der GdW (§ 43 I 1).

Rn 2 § 43 I 1 ist eine Spezialvorschrift, die den §§ 12 ff ZPO bei der Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstandes der GdW (§ 9a I 1) vorgeht. Als Anknüpfungspunkt ordnet er die Belegenheit des Grundstücks an (§ 1 V).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Schriftform. Rn 15 Ein Ratenlieferungsvertrag, nicht aber eine Vollmacht dazu (§ 167 II), bedarf nach I 1 der Schriftform. Bei Rahmenverträgen betrifft dies den Grundvertrag, während die Ausführungsgeschäfte formfrei bleiben. Die Regelung in I 3 (Mitteilung des Vertragsinhalts in Textform) bezieht sich auf alle Ratenlieferungsverträge. Die Formerleichterungen des § 492 I 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Nachlassverwaltung ist von dem Nachlassgericht anzuordnen, wenn der Erbe die Anordnung beantragt. (2) 1Auf Antrag eines Nachlassgläubigers ist die Nachlassverwaltung anzuordnen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass durch das Verhalten oder die Vermögenslage des Erben gefährdet wird. 2Der Antrag kann nicht meh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

I. Vertragsbedingung. Rn 10 Nicht um Bedingungen im Rechtssinn handelt es sich bei sog ›Vertragsbedingungen‹ iSv § 305 I. Der Ausdruck ›Vertragsbedingung‹ bezeichnet nur einzelne Klauseln des Vertrages, die den Inhalt des Rechtsgeschäfts festlegen. Sie betreffen dagegen nicht spezifisch den Eintritt der Wirkungen des Rechtsgeschäfts. Zur Abgrenzung zwischen Bedingung und Fäll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Ruhen des Stimmrechtes.

Rn 19 Einem WEigtümer kann weder durch Beschl noch durch Vereinbarung das Stimmrecht entzogen werden (BGH NJW 11, 679 Rz 8 = ZMR 11, 397; zw für Vereinbarungen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion der Vorschrift.

I. Regelungszweck. Rn 1 § 311a I erfasst objektive und subjektive (gerade für den Schuldner bestehende) Leistungshindernisse (§ 306 aF hatte eine Nichtigkeit nur im Falle einer objektiven, also für jedermann bestehenden anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung angeordnet). Rn 2 Der auf eine unmögliche Leistung gerichtete Vertrag ist wirksam; dass die Primärleistung nicht erbrac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vermieterinsolvenz.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verzeichnis.

Rn 12 Nach § 456 FamFG ist dem Antrag ein Verzeichnis der Nachlassgläubiger beizufügen. Unterbleibt schuldhaft die Aufnahme eines bekannten Gläubigers, macht sich der Erbe schadensersatzpflichtig und kann sich ihm ggü nicht mehr auf die Einrede des § 1973 berufen (Lange/Kuchinke § 48 IV 4d).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beschl.

Rn 52 Ein Beschl, mit dem ein WEigtümer zB zur Beseitigung aufgefordert wird, begründet keine eigenständige Grundlage für den Beseitigungsanspruch. In vielen Fällen dient er lediglich der Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens. Was gilt, darf im Prozess nicht offengelassen werden (BGH NJW 10, 3093 [BGH 15.01.2010 - V ZR 72/09] Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auskunftspflicht (§ 556g III).

I. Überblick. Rn 22 Durch den Auskunftsanspruch aus III soll der Mieter va erfahren, ob ein Ausnahmetatbestand nach § 556f vorliegt oder ob ein Überschreiten der nach § 556d I zulässigen Miete gerechtfertigt ist (Siegmund PiG 110, 23, 33). Der Anspruch ist nicht davon abhängig, auf welchen Tatbestand der Vorschriften der §§ 556d ff sich der Vermieter zur Rechtfertigung der ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Inventarfrist soll mindestens einen Monat, höchstens drei Monate betragen. 2Sie beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, durch den die Frist bestimmt wird. (2) Wird die Frist vor der Annahme der Erbschaft bestimmt, so beginnt sie erst mit der Annahme der Erbschaft. (3) Auf Antrag des Erben kann das Nachlassgericht die Frist nach seinem Ermessen verlängern.mehr