Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk vermöge eines ihm zustehenden Nutzungsrechts zu unterhalten hat, ist für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen verursachten Schaden in gleicher Weise verantwortlich wie der Besitzer.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 4 Die betr Klausel muss objektiv ungewöhnlich und subjektiv für den Vertragspartner des Verwenders überraschend sein (BAG NZA 23, 924 Rz 31; U/B/H/Ulmer/Schäfer § 305c Rz 11). 1. Ungewöhnlich. Rn 5 Eine Klausel ist ungewöhnlich, wenn sie nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages und den gesamten Umständen von den Erwartungen abweicht, die der redliche Geschäftsverkehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 ein bereits erfolgter Teilausgleich anzurechnen, so ist dessen Wert mithilfe der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung zu bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung der Gesellschaft nicht zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich odre grob fahrlässig verle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ware.

a) Bewegliche. Rn 7 In Übereinstimmung mit Art 2 Nr 5 WKRL sind Immobilien ausgenommen, damit wegen § 93 auch deren wesentliche Bestandteile (Erman/Grunewald Rz 4). Str ist die Rechtslage für Zubehör. Aus systematischen und praktischen Erwägungen sind die § 474 ff nicht anwendbar (Feller MittBayNot 03, 82, 84 f mwN; aA MüKo/Lorenz Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann Rz 34; Maibaum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Raum.

a) Überblick. Rn 5 Raum ist ein kubisches, also nach Länge, Breite und Höhe abgrenzbares Gebilde (Hamm ZMR 16, 300), ein von Boden, Decke und 4 oder mehr Wänden umschlossenes Bauteil (München ZMR 06, 388; LG Dresden ZMR 10, 979, 980) in einem Gebäude (Rn 2). Der Raum iSd WEG ist mithin dreidimensional, wobei alle Wände von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität gekennz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Alter der Kinder.

Rn 13 Erfasst werden von der Gleichstellung nur solche Volljährige, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragsaufhebung.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Voraussetzung für die Vertragsbeendigung gem § 643 ist zunächst, dass der Besteller sich aufgrund unterlassener Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug befindet (§ 642 I). Darüber hinaus muss der Unternehmer eine mit Kündigungsandrohung verbundene, angemessene Frist für die Nachholung der Mitwirkung gesetzt haben und diese Frist muss erfolglos abgelaufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, wird das Jugendamt Vormund, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dies gilt nicht, wenn bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt ist. Wurde die Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 durch Anfechtung beseitigt und bedarf das Kind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schuld und Haftung.

I. Bedeutung. Rn 25 Im Kontext von § 241 wird herkömmlich auch das Binom ›Schuld und Haftung‹ behandelt. Mit Schuld wird die aufgrund des Schuldverhältnisses bestehende Verbindlichkeit bezeichnet, welche den Schuldner zu einem Verhalten verpflichtet. Haftung meint hingegen in diesem – nicht haftungsrechtlichen – Zusammenhang das Einstehenmüssen für die Verpflichtung. Schuld u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abdingbarkeit.

Rn 7 Nur unter Zustimmung des Mieters und durch Individualvereinbarung kann § 567 abgedungen werden (aA Lammel § 567 Rz 4); formularvertragliche Abweichungen scheitern an § 307 II Nr 1.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

1. Vorbemerkung Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wichtiger Grund.

1. Allgemeine Anforderungen. Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Einzelheiten zur Klage.

1. Allgemeines. Rn 28 Die Beschl-Ersetzungsklage ist statthaft, wenn die Klage auf einen Beschl abzielt (LG München I NZM 23, 164 [BGH 24.03.2022 - V ZB 60/21]). Ggf ist eine Klage auf Beschl-Ersetzung nach einem Hinweis nach § 139 ZPO als Leistungsklage umzudeuten. 2. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen. Rn 29 Eine besondere Sachurteilsvoraussetzung besteht darin, dass der Kl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur.

Rn 6 I begründet einen selbstständigen Anspruch (BTDrs 18/8486, 41; Erman/Grunewald Rz 2), der unabhängig vom Anspruch auf Aufwendungsersatz gem §§ 284, 437 Nr 3 Alt 2 ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpflichteter.

Rn 40 Die Bekanntgabe schuldet die GdW. Diese handelt durch den Verw. Gibt es keinen Verw, muss das Gericht die Klage allen WEigtümern mit Ausnahme des oder der klagenden WEigtümer zustellen (vgl. auch BRDrs 168/20, 94).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährungsfrist 5 Jahre (Abs 1 Nr 2).

1. Mängel an Bauwerken (lit a). Rn 16 Der Gleichlauf von Kauf- und Werkvertrag ist Normzweck (vgl § 634a I Nr 2). Zum Begriff ›Bauwerk‹ s daher § 634a Rn 6 (BTDrs 14/6040, 227 f; BGH NJW 14, 845 [BGH 09.10.2013 - VIII ZR 318/12] Rz 19; München MDR 14, 1076). Entgegen dem BGH (BGHZ 210, 206 Rz 20 ff; s aber BGH NJW 16, 1575 [BGH 25.02.2016 - VII ZR 156/13]) bestätigt die Norm,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen (Pfandrecht). (2) Das Pfandrecht kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschluss der Sozialklausel, 576a.

I. Funktionsgebundene Werkmietwohnung, § 576a II Nr 1. Rn 4 Widerspruchsrecht ist nicht gegeben (Bruns NZM 14, 543 u NZM 19, 761), wenn gestützt auf § 576 I Nr 2 mit verkürzter Frist das Mietverhältnis gekündigt und die Kündigung zugleich auf Betriebsbedarf des Dienstberechtigten gestützt wurde. Kündigt dagegen der Vermieter die funktionsgebundene Werkmietwohnung mit der orde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nachteilige Abweichungen (Abs 1 S 1).

I. §§ 433–435, 437, 439–441 und 443 (Alt 1). Rn 4 Jede Abweichung, auch außerhalb des Kaufvertrags (Erman/Grunewald Rz 5), ist nachteilig, die die Rechtsstellung des Verbrauchers verglichen mit den von I 1 Alt 1 zugunsten des Verbrauchers für zwingend erklärten Normen verschlechtert (BGH NJW 22, 686 [BGH 10.11.2021 - VIII ZR 187/20] Rz 39: Unterschreitung des gesetzlichen Sta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Besonderheiten der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnung).

I. Umlegungsvereinbarung. 1. Grundsatz. Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kreis der Personengesellschaften mit Betriebsvermögen

1. Vorbemerkungen Rz. 583 [Autor/Stand] In § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 waren die Personengesellschaften aufgeführt, für die ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen war. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG wurden die OHG, KG und die ähnlichen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, aufgeführt. In § 97 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Wahl des Rücktritts. Rn 50 Für den vom Gläubiger erklärten Rücktritt gelten die Rechtsfolgen der §§ 346 ff (gesetzlicher Rücktritt). Im Gegensatz zum Recht vor dem SchRModG ist aber nach § 325 jetzt ein ergänzender Anspruch auf Schadensersatz nicht mehr ausgeschlossen (vgl § 325). Ausgeschlossen sind dagegen Erfüllungsansprüche. II. Andere Rechtsbehelfe. Rn 51 Der Gläubiger ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übergang des Betriebes und Betriebsteils, Abs 1.

I. Betrieb oder Betriebsteil. Rn 3 Wirtschaftliche Einheit iSd Richtlinie (und damit Betrieb oder Betriebsteil iSv § 613a) ist eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit iSe organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit (EuGH C-298/18 – Grafe und Pohle./. Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH, OSL Bus GmbH, NZA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vorauszahlungen auf umlegbare Nebenkosten.

Rn 40 Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluss soll zu bejahen sein, wenn ›besondere Umstände‹ gegeben sind (BGH NJW 10, 671 Rz 14; ZMR 04, 347, 348) oder der Mieter nachgefragt hat (Rostock ZMR 09, 527, 528). Näheres bei § 556 Rn 23.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen finden die für letztwillige Zuwendungen und Auflagen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. (2) Die Vorschrift des § 2077 gilt für einen Erbvertrag zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Verlobten (auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) auch insoweit, als ein Dritter bedacht ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rück- und Weiterverweisung.

Rn 8 Die Verweise des HTÜ stellen aufgrund des Wortlauts des Art 1 (›innerstaatliches Recht‹) wie auch ihrer völkervertraglichen Natur Sachnormverweise dar (MüKo/Dutta Rz 16; Staud/Dörner Art 26 EGBGB Rz 32; aA BaRoth/Lorenz Rz 7; Soergel/Schurig Rz 14: Weiterverweisung zu Gunsten der Gültigkeit der Verfügung zu beachten).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die abdingbare Sondervorschrift des § 593a (BGH NJW-RR 02, 1205 [BGH 26.04.2002 - LwZR 10/01]) soll für den Fall einer Hofübergabe die Einheit von Betrieb und zugepachteter Fläche sicherstellen; es kommt zum gesetzlichen Parteiwechsel; insoweit geht § 593a dem § 589 vor.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

1. Zu §§ 355, 356a ff. Rn 3 § 356 ist im Zusammenhang zu sehen mit § 355, der grundlegende Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen enthält. Zu § 355 ist § 356 lex specialis. Für Verbraucherdarlehensverträge findet § 356, auch wenn diese im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, keine Anwendung. Maßgeblich ist vielmehr § 356b, der gg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Übergangshinweise.

Rn 20 Übergangsregelungen finden sich für die Einführung der Vorschrift im Jahr 1986 in Art 220 I, für die Änderungen durch das FamNamRG vom 16.12.93 (BGBl I 2054) ebda in Art 7 § 5 und für die Änderungen durch das KindRG vom 16.12.97 (BGBl I 2942) in Art 224 § 3 (ausf MüKo/Birk Art 10 Rz 45 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vereinbarungen vor Wertausgleich bei der Scheidung.

I. Allgemeines Rn 1 Gem § 7 bedürfen Vereinbarungen über den VA – auch über schuldrechtliche Ausgleichsansprüche iSd §§ 20 ff – einer besonderen Form, wenn sie vor der Rechtskraft der Entscheidung über den (öffentlich-rechtlichen) Wertausgleich bei der Scheidung (iSd §§ 9 ff) geschlossen werden. Unerheblich ist, ob die Vereinbarung vor oder während der Anhängigkeit des Scheid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 5 Die Bestätigung ist vAw zu berücksichtigen. Wer sich auf eine Bestätigung beruft, trägt die Beweislast (BGH NJW 67, 712).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Widerruf der Einwilligung.

I. Rechtsnatur und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Rn 1 Der Widerruf der Einwilligung ist wie die Einwilligung selbst eine empfangsbedürftige Willenserklärung. 1 bestimmt, dass der Widerruf abw von § 130 I 2 bis zur Vornahme des zustimmungsbedürftigen Hauptgeschäfts, dh bis zur Herstellung des vollen rechtsgeschäftlichen Tatbestandes erklärt werden kann (BGHZ 14, 114, 119f). Ins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen und Einzelheiten.

I. Auftrag oder ein ähnliches Rechtsverhältnis. Rn 6 Nach § 775 I muss im Innenverhältnis zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen (Auftragnehmer) ein Auftrag oder eine Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegen (s § 765 Rn 7). Die Norm ist ferner auf folgende auftragsähnliche Rechtsverhältnisse anzuwenden: (1.) die entgeltliche Geschäftsbesorgung (BGH NJW 00, 1643); (2.) die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gebäudebestandteile.

Rn 15a Bloße wesentliche Gebäudebestandteile können nicht veräußert werden, § 93 BGB, sodass zB die Heizung nicht iRd Contractings veräußert werden kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieter.

Rn 107 Ein Mieter ist zu baulichen Veränderungen (§ 555b Rn 2) der Mietsache – sofern nichts anderes vereinbart ist – grds nicht berechtigt (s.a. Rn 171 ›bauliche Veränderungen‹). Der Mieter von Wohnräumen kann zur Herstellung der Barrierefreiheit ggf zB die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen (§ 554 I). Nach Beendigung des Mietverhäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist der Gläubiger, dessen Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die im § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzungen vorliegen. 2Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erlischt die Wirkung der Vormerkung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verlangen.

Rn 25 Der WEigtümer muss ggü der GdW das Verlangen aussprechen, an den Nutzungen einer baulichen Veränderung teilzuhaben. Einer besonderen Form bedarf es nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Mobilien und Rechte gem § 453 III sind in I geregelt, Grundstücke grds in II, für Übergabe und Abnahme aber auch in I. Die Norm gilt allein für das Innenverhältnis von Verkäufer und Käufer (Stuttg BWNotZ 19, 89, 90).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung des Irrtums.

Rn 4 Die Ausschlagung erstreckt sich, wenn mehrere Berufungsgründe vorliegen, nach II auf die den Erben bekannten Berufungsgründe. Die dem Erben nicht bekannten, aber tatsächlich vorliegenden Berufungsgründe werden im Zweifel nicht erfasst. Nach Maßgabe des § 1948 kann die Ausschlagung auf einen bestimmten Berufungsgrund beschränkt werden (NK-BGB/Ivo § 1949 Rz 7), sofern dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 3 Der Anspruch ist auf Voreintragung des Bewilligenden gerichtet, der dazu alle notwendigen Erklärungen abgeben (§ 13 GBO) und beschaffen muss (Bewilligung des seinerseits Betroffenen nach §§ 19, 29 GBO oder Unrichtigkeitsnachweis nach §§ 22, 29 GBO) sowie nach § 13 GNotKG einen Kostenvorschuss einzahlen muss.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirksamkeit.

Rn 4 Bei der Rechtswahl muss eine konkrete Rechtsordnung (ggf Teilrechtsordnung, Art 33 II lit b) genannt werden; eine generelle Wahl des Rechts der jeweiligen Staatsangehörigkeit ist unzulässig. – Zur Form s Art 23. Zu Einigung u materieller Wirksamkeit s Art 24.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 § 440 wurde durch die Umsetzung der RL nicht verändert. Die Fälle, in denen gem Art 13 IV WKRL auch ohne Fristsetzung zum Rücktritt oder Schadensersatz übergegangen werden kann, sind nunmehr für den Verbrauchsgüterkauf in § 475d normiert, da wegen der zB von § 323 abweichenden Vorgaben der WKRL die Anwendung des § 440 in diesem Bereich nicht mehr ausreichend ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelbsp für eine Gefährdung des Kindesvermögens, Abs 2.

1. Verletzung der Unterhaltspflicht. Rn 20 Die Verletzung der Unterhaltspflicht setzt einen Unterhaltsanspruch gem §§ 1601 ff voraus, also insb Bedürftigkeit des Kindes und Leistungsfähigkeit der Eltern. Erfasst wird sowohl der Bar- als auch der Naturalunterhalt. Bei einem iSd § 1602 II vermögenden Kind müssen die Eltern diesem das Vermögen zur Verfügung stellen und ihm seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Teilung durch den Testamentsvollstrecker.

Rn 28 Ist ein Testamentsvollstrecker über alle Erben eingesetzt, hat er, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Auseinandersetzung zu bewirken, (§ 2204). Die Miterben können sich nicht durch eine Vereinbarung auseinandersetzen, sondern haben nur die Möglichkeit, die Auseinandersetzung vom Testamentsvollstrecker zu verlangen (§ 2204 Rn 2).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Daten der Gutachterausschüsse (Abs. 2)

I. Maßgebender Auswertungszeitraum Rz. 35 [Autor/Stand] Die zunächst mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] vorgenommene Ergänzung des § 177 BewG stand im Zusammenhang der Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu den Liegenschaftszinssätzen.[3] Der BFH hatte entschieden, dass durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entwicklung der Vorschrift.

Rn 1 § 249 war von dem SchRModG nicht betroffen. Geändert worden ist er aber seit dem 1.8.02 durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.02: Aus § 249 1 aF ist I geworden und aus § 249 2 aF ist § 249 II 1 entstanden. § 249 II 2 ist neu hinzugefügt worden (s.u. Rn 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 12 § 555b Nr 2 Var 2 dient klima- und energiepolitischen Zielen und muss keinen engeren Bezug zur Mietsache aufweisen (BTDrs 17/10485, 24). Der diffuse, grds nicht subsumierbare und rechtlich kaum fassbare Begriff ›Klima‹ meint am ehesten den allgemeinen Zustand der Erdatmosphäre.mehr