Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voraussetzungen für die Übertragung der Alleinsorge.

Rn 61 II S 2 regelt unter welchen Voraussetzungen dem Antrag auf Übertragung der Alleinsorge oder der partiellen Alleinsorge stattzugeben ist. Dabei sind die Fallgruppen der Nr 1 und der Nr 2 zu unterscheiden. 1. Abs 1 Nr 1: Übertragung auf Grund Zustimmung der Mutter. a) Rn 62 Die Zustimmung ist formfrei. Es gelten die Ausführen zu I Nr 1 (s.o. Rn 9). b) Rn 63 Trotz Zustimmung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erhaltungsmaßnahme (§ 15 Nr 1).

Rn 2 Es muss sich um eine Erhaltungsmaßnahme (zum Begriff § 13 Rn 16) in Bezug auf das gemE und/oder das SonderE handeln. Diese Erhaltungsmaßnahme muss rechtzeitig angekündigt werden. § 555a II BGB gilt insoweit entspr (iE § 555a Rn 12 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksamkeit von Eheverträgen im Allgemeinen.

I. Formbedürftigkeit. Rn 5 Formlos möglich sind Vereinbarungen über den Familienunterhalt (§ 1360), über die scheidungsbedingte Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens, solange nicht im Einzelfall gesetzliche Formvorschriften zu beachten sind, zB § 311b (Ddorf FamRZ 01, 765), die Erteilung der nach §§ 1365, 1369, 1423–1425 erforderlichen Zustimmung zu Verfügungen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) nach Vertragsschluss.

Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; HP/Faust Rz 128 mit Bsp; MüKo/Westermann Rz 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Des Pächters.

Rn 3 Erfasst werden auch Schadensersatzansprüche des Pächters aus Pflichtverletzung des Verpächters (LG Hamburg v 6.1.22 – 319 O 153/21. Beginn der Verjährung erst mit dem rechtlichen Ende des Pachtvertrages (§ 591b II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn an Stelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Korrekturmöglichkeiten.

Rn 7 S § 2353 Rn 30. Der erteilte Erbschein kann berichtigt werden, wenn zunächst nur abstrakt, nicht namentlich bekannte Nacherben später der Person nach feststehen (Firsching/Graf Rz 4.295; aA Köster Rpfleger 00, 133, 139). Ansonsten ist ein erteilter Erbschein, der aufgrund späterer Veränderungen unrichtig wird, einzuziehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für die Durchführung des Abänderungsverfahrens nach § 51 ist § 226 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. (2) Der Versorgungsträger berechnet in den Fällen des § 51 Abs. 2 den Ehezeitanteil zusätzlich als Rentenbetrag. (3) Beiträge zur Begründung von Anrechten zugunsten der ausgleichsberech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 4 Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs können innerhalb der übrigen gesetzlichen Grenzen (insb §§ 138, 242, 305c, 307 ff) die Beschaffenheit der Kaufsache und ein Haftungsausschluss für Mängel frei vereinbart werden; s § 444 Rn 8 zum Verhältnis beider Vereinbarungen. Beim Verbrauchsgüterkauf ist Wirksamkeit zusätzlich an § 476 zu messen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerlegung.

Rn 2 Die Regel ist widerlegt, wenn ein anderer Wille des Erblassers feststeht. Er kann dahin gehen, die Erbschaft dem Dritten nur zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen oder aber ihn zum Testamentsvollstrecker zu ernennen. Er kann sich auch ausschließlich darauf richten, den Erben von den Beschränkungen zu befreien, von denen auch ein Vorerbe nicht befreit werden kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Einzelne Fragen.

Rn 12 Die Verwahrung des Nottestaments (§§ 344, 346 FamFG) ist entspr § 2248 zulässig. Das Nottestament ist Privaturkunde und unterliegt freier richterlicher Würdigung (BGH LM Nr 1 zu § 416 ZPO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rangfolge.

Rn 8 Die Rangfolge ergibt sich nunmehr aus § 1609 unmittelbar. Danach sind vorrangig Unterhaltsansprüche der unverheirateten minderjährigen und der gleichgestellten privilegierten volljährigen Kinder. Gleichrang besteht mit der geschiedenen und der neuen Ehefrau des Vaters, wenn diese wegen Betreuung eines Kindes Unterhalt verlangen kann oder die Ehe von langer Dauer war ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Krankhafte Störung der Geistestätigkeit.

1. Generelle Geschäftsunfähigkeit. Rn 5 Erfasst werden von dem Begriff der krankhaften Störung der Geistestätigkeit sowohl die Geisteskrankheit als auch die Geistesschwäche (BGH WM 65, 895). Die genaue medizinische Einordnung der Störung ist dabei unerheblich. Es muss sich jedoch um einen Dauerzustand handeln. Dies liegt nicht nur bei unheilbaren Erkrankungen vor, sondern auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fehlen einer vertraglichen Regelung.

Rn 71 Fehlt eine vertragliche Regelung, sind die Vorschriften über den Pfandverkauf tw ergänzend heranzuziehen (Frankf NJW-RR 86, 44 [OLG Frankfurt am Main 18.09.1985 - 17 U 165/84]). Dies gilt nicht, soweit sie auf der akzessorischen Natur des Pfandrechts beruhen. a) Verwertungsreife. Rn 72 Verwertungsreife tritt erst mit Verzug (RGZ 142, 139, 141; BFH NVwZ 84, 468, 469; Soer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

1. Rücklagen. Rn 49 Der Vermögensbericht muss den Stand der Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) und etwaiger durch Beschl vorgesehener Rücklagen (§ 19 Rn 42) enthalten. Anzugeben ist der Ist-Stand (BRDrs 168/20, 86). Dem § 18 II entspricht ferner aus Gründen der Transparenz die informatorische Angabe, welche Vorschüsse welcher Rücklage zugeführt werden sollten (›Soll‹). IÜ ist di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Die Norm enthält eine Ausschlussfrist für Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers ggü seinem Zahlungsdienstleister. Betroffen von der Ausschlussfrist sind Ansprüche des Nutzers wegen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen. Für Ansprüche auf den Ersatz von Folgeschäden kann das Fristversäumnis entschuldbar sein. Die Fristen gelten auch, falls ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Haftungsfolgen und -beschränkungen.

1. Haftungsfolgen. Rn 15 Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind idR auf nachträglichen Schadensausgleich gerichtet. Der Umfang des Schadensersatzes ergibt sich aus §§ 249 ff, ggf iVm §§ 842 ff, evtl begrenzt durch den Schutzzweck der jeweiligen Haftungsnorm. Ausnahmsweise kommen ergänzend quasinegatorische Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in Betracht (grundl RGZ 48,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Zweck. Rn 1 Durch § 447 soll dem Verkäufer das Risiko der Beförderung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort abgenommen werden (HP/Faust Rz 5). Gem § 269 I liegt der Leistungsort, = Erfüllungsort (§ 269 Rn 3), beim Schuldner, so dass die Lieferverpflichtung des Verkäufers grds eine Holschuld ist, der Transport zum Käufer also in dessen Verantwortung fällt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Rechtsschutz.

Rn 37 Die Wirkungen des Urt ergeben sich aus § 44 III und iÜ aus den allgemeinen zivilprozessualen Bestimmungen über die Wirkungen des Urt. Will sich ein WEigtümer gegen das Ergebnis einer Beschl-Ersetzungsklage wehren, muss er die verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsmittel erheben, kann aber keine Anfechtungsklage erheben (BGH ZMR 18, 608 Rz 12).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kein Ausschluss durch Anfechtung bzw Dissens.

Rn 12 Eine Anfechtung der Vertragsverlängerung wegen Willensmängeln bzw eine Unwirksamkeit wegen Dissens gem § 154 kommt nicht in Betracht, da die Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 kraft Gesetzes erfolgt (Grüneberg/Weidenkaff § 545 Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung, Inhalt. Rn 1 § 476 erklärt als Zentralnorm des Verbrauchsgüterkaufs § 433 und bestimmte Normen des Mängelrechts zugunsten des Verbrauchers für zwingend; dasselbe gilt für die Normen des 3. Untertitels selbst. Für § 438 wird eine Erleichterung der Verjährung nur beschränkt zugelassen (II). Rechtsfolge eines Verstoßes ist die Geltung der Vorschrift, von der unzulä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Alleineigentum/Gemeinschaftsvermögen.

Rn 27 Geht es nicht um einen wesentlichen Gebäudebestandteil, das Gebäude oder das Grundstück, richtet sich die Frage, in wessen Eigentum eine bewegliche Sache steht, allein nach §§ 929 ff, 873 ff BGB (BGH NJW 13, 3092 Rz 17 = ZMR 13, 642). Eigentümer kann dann auch die GdW sein (BGH ZMR 13, 642 Rz 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Informationspflichten.

a) Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Vermieters. aa) Grundsatz. Rn 38 Der Vermieter hat nach den allg Grundsätzen (§ 123 Rn 8) grds keine Pflicht, den Mieter über besondere Umstände zur Mietsache aufzuklären. Es ist nicht seine Sache, dem Mieter das Vertragsrisiko abzunehmen und dessen Interessen wahrzunehmen. Der Mieter – auch der gewerbliche – muss selbst prüfen und e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollständige Mieterhöhung (§ 559 I).

Rn 14 Hat wegen der Modernisierungsmaßnahme bereits eine vollständige Mieterhöhung gem § 559 I stattgefunden, hat der Vermieter ein Wahlrecht, ob er die erhöhte Miete als Vormiete (Rn 3 ff) geltend machen soll oder ob er gem § 556d I vorgeht, indem er die ortsübliche Miete für den modernisierten Wohnraum um 10 % erhöht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Landverpächterpfandrecht soll vorrangig vor anderen Gläubigern den Landverpächter absichern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verdinglichte SNRe.

a) Allgemeines. Rn 24 Ein verdinglichtes SNR wird nach hM durch einen Vertrag zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden WEigtümer übertragen (München ZMR 16, 896). Die WEigtümer müssen sich nach hM analog §§ 877, 873 BGB über die Inhaltsänderung ihrer jeweiligen SonderE-Rechte einigen (BGH ZMR 20, 776 Rz 39). Die Änderung muss außerdem im Grundbuch eingetragen werden (BGHZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anwendbarkeit.

1. Haftungsbeschränkung. Rn 7 Die Haftungsbeschränkung des § 1664 I regelt, in welchem Umfang die Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge ggü dem Kind haften (BGH FamRZ 21, 425 mAnm Becker). Daher gilt sie auch für deliktische Verhaltenspflichten zum Schutz der Gesundheit eines Kindes jedenfalls dann, wenn diese Schutzpflichten ganz in der Sorge für die Person des Kindes au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Konkurrierende Ansprüche.

Rn 9 Ansprüche auf anderer Grundlage, insb aus Delikt, verjähren nach deren Regeln, nicht nach § 438 (hM: für Deliktsrecht MüKo/Westermann Rz 5; Staud/Matusche-Beckmann Rz 36; aA für Sachschäden Mansel NJW 02, 89, 95).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) WEigtümer.

Rn 31 Die aktuellen WEigtümer sind an einen Beschl ohne Weiteres gebunden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einbeziehungsangebot des Verwenders (Hs 1 Nr 1, 2).

1. Ausdrücklicher Hinweis oder Aushang (Nr 1). Rn 19 Nr 1 verlangt einen ausdrücklichen, schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Hinweis des Verwenders auf die hinreichend individualisierten AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 88, 1212 [BGH 03.12.1987 - VII ZR 374/86]). Dies gilt auch für die Änderung von AGB (Hamm BB 79, 1789). Ist der Vertrag schriftform- ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückgriffskette, VI.

Rn 8 In Anlehnung an § 478 III schafft VI die Möglichkeit einer Rückgriffskette. Demnach kann der Vertriebspartner selbst wiederum einen Anspruch gegen denjenigen Unternehmer aus I haben, der ihm das digitale Produkt bereitgestellt hat. Die Vorschrift nimmt insoweit den durch Art 20 DIRL gewährten Umsetzungsspielraum in Anspruch (BTDrs 19/27653, 82).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Allgemeines.

I. Begriff der Verjährung. Rn 2 Das BGB versteht unter ›Verjährung‹ die Voraussetzung eines Leistungsverweigerungsrechts iSd § 214 I (Rn 1; Staud/Peters/Jacoby Vorb § 194 Rz 4). In vom EGBGB den Landesrechten vorbehaltenen Rechtsgebieten gibt es zudem die unvordenkliche Verjährung (BayOLGZ 82, 406). Diese begründet eine widerlegliche Vermutung, wonach dann, wenn ein Recht für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände.

a) Tatsachenkenntnis. Rn 13 Gemeint ist die Kenntnis jener Tatsachen, aus denen der Anspruch herzuleiten ist (BGH NZI 23, 872 [BGH 27.07.2023 - IX ZR 138/21] Rz 16). Sie ist vorhanden, wenn der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Steht demjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird, eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs dauernd ausgeschlossen wird, so kann er von dem Gläubiger die Beseitigung der Vormerkung verlangen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Mit der Übertragung der Forderung geht das Pfandrecht auf den neuen Gläubiger über. 2Das Pfandrecht kann nicht ohne die Forderung übertragen werden. (2) Wird bei der Übertragung der Forderung der Übergang des Pfandrechts ausgeschlossen, so erlischt das Pfandrecht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Nichtigkeitsklage (§ 44 I 1 Fall 2).

I. Übersicht. Rn 18 Bei der Nichtigkeitsklage handelt sich um eine § 256 I ZPO unterfallende Feststellungsklage, die auf ein Nichtigkeitsurteil zielt. Das Recht zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage steht nach § 44 I 1 jedem WEigtümer zu (s.a. BGH NJW 12, 2578 Rz 9). Für die Frage des Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers ist es bedeutungslos, ob er für oder gegen den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. 2Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überbringer.

Rn 4 Positive Rechtsscheingrundlage ist das Überbringen einer Quittung. Überbringer ist derjenige, der dem Schuldner die Quittung vorlegen kann. Auf eine bereits von einer anderen Person übergebene oder später übersandte Quittung kann sich deshalb niemand berufen (Staud/Olzen Rz 6; vgl auch RGZ 102, 344).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schuldversprechen oder -anerkenntnis (Abs 1 S 2).

Rn 5 Schenkweise erteilte selbstständige Schuldversprechen oder -anerkenntnisse iSv §§ 780 f sind gleichgestellt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zustimmung des Verpächters.

Rn 3 Sie kann gem den §§ 585 ff vorher oder nachher erklärt oder ggf vom Landwirtschaftgericht ersetzt werden, wenn auf ein formloses Zustimmungsverlangen eine Ablehnung erfolgte. Dies erfordert eine positive Prognose in Bezug auf die Erhaltung oder die Verbesserung der Rentabilität. Zumutbarkeit für den Verpächter setzt auch die Berücksichtigung der Höhe des ausgleichspflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Vorliegen einer echten Bedingung. Rn 2 § 162 ist nur bei Vorliegen einer echten Bedingung (Zufalls- oder Potestativbedingung, § 158 Rn 2 ff) anwendbar. Er greift nicht, sofern eine Wollensbedingung vereinbart wurde (BGH NJW 96, 3340 [BGH 25.09.1996 - VIII ZR 172/95]; Grüneberg/Ellenberger Rz 1; NK-BGB/Wackerbarth Rz 4), da hier der Bedingungseintritt in die Willkür einer P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Durchführung.

Rn 15 Die Auseinandersetzung kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden: I. Auseinandersetzungsvereinbarung. Rn 16 Obliegt die Auseinandersetzung nicht einem Testamentsvollstrecker (§ 2204), führen die Miterben die Auseinandersetzung durch vertragliche Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemeinschaft durch (Muster s Krause ZFE 07, 182 ff). Dieser Auseinandersetzungsvert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voll- und Schlusserbeneinsetzung.

I. Auslegungsregel des Abs 1. Rn 2 I enthält eine Auslegungsregel (BGH WM 73, 41; BayObLG NJW-RR 92, 201 [BayObLG 08.10.1991 - BReg 1 Z 34/91]). Sie gibt der Vollerbeneinsetzung des überlebenden Ehegatten den Vorzug; der Dritte ist Schlusserbe (sog ›Berliner Testament‹). Die Regel gründet sich auf den Erfahrungssatz, dass Ehegatten ihr Vermögen im Zweifel über den Tod hinaus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Garantie.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unterbliebene Bereitstellung.

Rn 4 Hier gilt § 327c für Vertragsbeendigung und Schadensersatz bei Nichtbereitstellung des digitalen Produkts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässiger Inhalt von Vereinbarungen (Abs 1).

I. Grundsätzliches (Abs 1 S 1). Rn 2 Die Grundsatznorm des § 6 I 1 stellt klar, dass Vereinbarungen über den VA geschlossen werden können. Sie enthält weder in zeitlicher noch in inhaltlicher Hinsicht irgendwelche Einschränkungen der Dispositionsbefugnisse. Die Ehegatten können daher grds zu jeder Zeit, also vor, während und auch nach der Ehe Vereinbarungen schließen. Scheidu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anfechtungsgegner.

I. Vertrag, § 143 II. Rn 6 Bei einem Vertrag ist ggü dem Vertragspartner oder dessen Erben anzufechten. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner die Rechte aus dem Vertrag abgetreten (RGZ 86, 310) oder für den Vertragspartner ein Vertreter gehandelt hat. Auch beim Vertrag zugunsten Dritter ist der Vertragspartner Anfechtungsgegner (BGH LM § 9 PatG Nr 8). Bei einer Anfechtung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Keine Ersatzmieterstellung.

Rn 14 Die Stellung eines Ersatzmieters begründet ua in folgenden Fällen keine Verpflichtung zur Entlassung aus dem Mietverhältnis: aa) Kurze Restlaufzeit des Mietvertrages. Rn 15 Der Vermieter muss einen Ersatzmieter nicht akzeptieren, wenn die verbleibende restliche Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist (Oldbg WuM 82, 124). Generell wird man sagen können, dass der Mieter...mehr