Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sonstiges.

Rn 104 Ist das Urteil auf Rückzahlung noch nicht vollstreckt, kann der Vermieter nach Erteilung der Abrechnung Vollstreckungsabwehrklage erheben (BGH NZM 10, 783 [BGH 10.08.2010 - VIII ZR 319/09] Rz 5). Der Rückzahlungsanspruch wird jedoch als fortbestehend angesehen, wenn der Vermieter zwar abrechnet, aber keine Belegeinsicht gewährt (AG Charlottenburg GE 10, 1625).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung, II.

Rn 4 Die Ansprüche aus I verjähren nach II 1 in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfrist nach II 2 in den Fällen des I 1 mit dem Zeitpunkt der Erklärung der Vertragsbeendigung durch den Verbraucher (Nr 1) und in den Fällen des I 2 mit dem Zeitpunkt der Erfüllung der Ansprüche des Verbrauchers nach § 327l I (Nr 2) beginnt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Frist.

Rn 2 Gem § 469 II beträgt die Frist zwei Monate ab Empfang der Mitteilung, § 469 I, 1099. Diese setzt voraus, dass der Kaufvertrag voll wirksam, also behördlich genehmigt sein muss (BGHZ 67, 395). Zum Inhalt der Mitteilung BGH DB 66, 1351.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 19 Erfasst sind die Kosten, die auf einer baulichen Veränderung beruhen. Erfasst sind damit nicht nur die Baukosten. Gemeint sind auch sämtliche Folgekosten, insb des Gebrauchs und der Erhaltung (BRDrs 168/20, 75).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Teilrechtswahl.

a) Zulässigkeit und Umfang. Rn 20 I 3 lässt die Spaltung des Vertragsstatuts (dépeçage) zu, indem die Rechtswahl auf einen Teil des Vertrages beschränkt wird oder auf verschiedene Teile eines Vertrages unterschiedliche Rechtsordnungen zur Anwendung kommen (vgl BGH NZG 05, 41 [BGH 04.11.2004 - III ZR 172/03]; dazu auch NJW-RR 90, 248 [BGH 24.11.1989 - V ZR 240/88]). Für den ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gefahrübergang (Abs 1).

I. Zeitpunkt. Rn 12 Ebenso wie bei § 446 (§ 446 Rn 6) muss der Kaufvertrag wirksam sein. Anschließend entscheidet die Auslieferung, dh die physische Übergabe an die Transportperson zur Beförderung an den Käufer. Da es auf den Transport der Kaufsache ankommt, entscheidet deren Übergabe, nicht die der Transportpapiere (MüKo/Westermann Rz 14). Bei Versand durch Bahn oder Post is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Stufensystem der Befugnisse.

I. S 1: Gegenseitiges Einvernehmen bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. 1. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Rn 3 I 1 stellt klar, dass für Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind weiterhin das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich ist (vgl § 1627). Eine definitive Beschreibung, welche Angelegenheiten das sind, ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendung auch bei Abs 1.

Rn 27 II 2 bestimmt die entspr Anwendung von § 278. Diese Anwendung bezieht sich nach ihrer Stellung nur auf den ihr vorangehenden II 1. Es gibt aber keinen Grund, die Spezialfälle von II 1 anders zu behandeln als die Regelfälle von I. Daher besteht Einigkeit: II 2 ist wie ein selbstständiger III zu lesen. Er bezieht sich also auch auf I (etwa RGZ 62, 107; BGHZ 3, 46, 48).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 556a III 1).

1. Wohnungseigentum. Rn 36 § 556a III ist anwendbar, wenn ein WEigtümer ab dem 1.12.20 SonderE vermietet (s.a. § 13 Rn 3 ff WEG). Für das SonderE, das einem Teileigentümer zusteht (idR Gewerberaummiete), ist § 556a III hingegen nicht – auch nicht entspr – anwendbar (Martini AnwZert MietR 21/21). Auf Verträge vor dem 1.12.20 ist § 556a III anwendbar, soweit die Vertragsparteie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung. Rn 1 Rechtsmängel treten primär bei Grundstücksgeschäften auf, bei Mobilien va aufgrund Eigentumsvorbehalten und Immaterialgüterrechten. II. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Norm gilt für den Sach- und über § 453 auch den Rechtskauf. Sie regelt nicht Verkäufe im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 817, 825 ZPO) und nach dem ZVG. Die Verschaffung des Eigentums an der Kaufs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriffsbestimmungen.

Rn 1 Entspr der Tradition der europäischen Verordnungen enthält Art 3 in I u II einige Begriffsbestimmungen, welche die einheitliche Auslegung (Vor EuGüVO Rn 3) u Anwendung erleichtern sollen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vorrangige Unterhaltspflicht der näheren Verwandten.

Rn 2 Eltern haften also vor Großeltern, Kinder vor Enkeln usw.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 35. Hinterlegung (Abs 1 lit b).

Rn 34 Bei der Hinterlegung ist mangels Rechtswahl das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt (Art 19) der Hinterlegungsstelle maßgeblich (Rauscher/Thorn Art 4 Rz 36; zu der iE gleichen Rechtslage unter ex Art 28 EGBGB vgl Soergel/v Hoffmann Art 28 Rz 223).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtungserklärung.

I. Grundlagen. Rn 2 Die Anfechtung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die auch dann formfrei wirksam ist, wenn das angefochtene Geschäft einem Formzwang unterliegt (BaRoth/Wendtland § 143 Rz 2). Als Gestaltungsrecht ist die Anfechtung unwiderruflich (§ 142 Rn 3) sowie grds befristungs- und bedingungsfeindlich (BGH NJW-RR 07, 1282 [BGH 28.09.2006 - I ZR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nicht eintragungspflichtige Angaben.

Rn 6 Alle übrigen Angaben können durch Bezugnahme (§ 874) eingetragen werden, insb kann für den vom Eigentümer personenverschiedenen Schuldner (aA Naumbg JW 30, 846) oder den Schuldgrund auf die Bewilligung Bezug genommen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wohnungseigentum als Eigentum.

I. Überblick. 1. Begriffe. Rn 8 Jeder WEigtümer ist Miteigentümer des gemE (§§ 741 ff, 1008 ff BGB) und Alleineigentümer (Sondereigentümer) der im SonderE stehenden Räume und Gebäudeteile (SonderE). Die Begriffe ›gemE‹ und ›SonderE‹ beziehen sich stets auf das Grundstück bzw das oder die aufstehenden Gebäude und ihre wesentlichen Bestandteile. Neben dem gemE und dem SonderE st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunktmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fehlende oder unangemessene Erwerbstätigkeit.

Rn 5 Der Anspruch setzt voraus, dass der geschiedene Ehegatte im Zeitpunkt der Scheidung nicht oder nur teilw in angemessener Weise erwerbstätig war (BGH FamRZ 85, 53).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Schaden und haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 133 Auch in Bezug auf Schaden und haftungsausfüllende Kausalität können Beweiserleichterungen eingreifen: Insbesondere wenn die Verletzung einer Verkehrspflicht feststeht und ein für eine solche Verletzung typischer Schaden vorliegt (va bei Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Sicherheitsregeln), kommt ein Anscheinsbeweis in Betracht (zB BGH NJW 78, 2032, 2033; BGHZ 114, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Recht auf die Rente geht allen Rechten an dem belasteten Grundstück, auch den älteren, vor. 2Es erlischt mit der Beseitigung des Überbaus. (2) 1Das Recht wird nicht in das Grundbuch eingetragen. 2Zum Verzicht auf das Recht sowie zur Feststellung der Höhe der Rente durch Vertrag ist die Eintragung erforderlich. (3) Im Übrigen finden die Vorschriften Anwendung, die für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist. (2) Hat der klagende Teil vorzuleisten, so kann er, wenn der ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Eingriffsvoraussetzungen bei Gefährdung des persönlichen Kindeswohls.

I. Kindeswohl- und Gefährdungsbegriff. 1. Kindeswohl. Rn 1 Das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes muss gefährdet sein. Der Begriff des Kindeswohls ist das Herzstück der Generalklausel des § 1666, die das FamG im Einzelfall auf der Grundlage eines individuell herausgearbeiteten Sachverhalts auszufüllen hat (Staud/Coester § 1666 Rz 65f). Dabei kann es auf die K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschlussfrist, § 124 I.

I. Allgemeines. Rn 3 Die Anfechtung nach § 123 muss gem § 124 I binneneiner Jahresfrist erfolgen, die nach §§ 197 I, 188 II zu berechnen ist, Verwirkung nur bei ganz besonderen Umständen (BAG NZA 08, 348 [BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06] Tz 45). Die Anfechtungserklärung muss vor Fristablauf zugegangen sein (s.a. AG Kassel ZWE 17, 359). II. Beginn. 1. Empfangsbedürftige Willenser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Für Ansprüche aus beeinträchtigenden Einwirkungen, die von einem Grundstück ausgehen, gelten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 mit Ausnahme des Kapitels III entsprechend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle Ansprüche, die Art und Umfang der Leistungspflicht des Erbschaftsbesitzers regeln, gleichgültig, ob sie vor- oder nachteilig für ihn sind. Sie stellt klar, dass die Erhebung der Einzelklagen nicht ungünstiger ist als die Gesamtklage. Neben den Vorteilen des Erbschaftsanspruchs hat er auch dessen Nachteile zu tragen (Rn 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bezeichneten Rechts eines Staates darf nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entstehen der Ausgleichsforderung und Vereinbarungen über sie (Abs 3).

I. Entstehen der Ausgleichsforderung. Rn 8 Die Ausgleichsforderung entsteht mit der Beendigung des Güterstandes, gleich aus welchem Grund, ob also durch Ehevertrag, Rechtskraft eines die Ehe oder den Güterstand beendenden Beschlusses oder Tod. Im Fall der Scheidung können Prozesszinsen deshalb erst ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses verlangt werden, im Fall der Anfechtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. 2In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung (Abs 2).

Rn 3 Das der Klage stattgebende rechtskräftige Urt verändert die materielle Rechtslage und wirkt für und gegen jedermann (BGH NJW 70, 197; zum VU BGH 26.4.23 – IV ZB 11/22 Rz 7 ff = NJW 23, 2721). Das die Klage abweisende Urt wirkt nur zwischen den Parteien (MüKo/Helms Rz 9).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Anwendungsbereich. Rn 1 Art 41 enthält eine Ausweichklausel für außervertragliche Schuldverhältnisse, die ausnw Abweichungen von den Grundanknüpfungen bei wesentlich engerer Verbindung mit einem anderen Recht erlaubt. Sie gilt für die Anknüpfungen nach Art 38, 39, 40 I u II, nicht hingegen für Art 40 IV und Art 42. Art 41 I enthält die Grundregel, in Abs 2 finden sich Beis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entlastung.

I. Allgemeines. Rn 65 Die GdW – vertreten nach § 9b II – kann den aktuellen und/oder Ex-Verw ›entlasten‹ (BGH NJW 18, 2550 Rz 65; ZMR 10, 775). Sie billigt mit der Entlastung die zurückliegende Amtsführung im jew genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den vertraglichen Pflichten entspr und als zweckmäßig. Ferner spricht sie auf diese Weise gleichzeiti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

a) Inhalt und Grenzen des SonderE. Rn 11 § 7 III 1 erlaubt dem Grundbuchamt, bei Anlegung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher in den Bestandsverzeichnissen zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes (§ 5 I–III; § 5 Rn 1 ff) und des Inhaltes des SonderE (§ 5 Rn 29 ff) auf die Eintragungsbewilligung (Rn 10) Bezug zu nehmen. Dies gilt grds für sämtliche Vereinbarungen (zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 327a erweitert den Anwendungsbereich der §§ 327 ff über § 327 hinaus. Diese gelten auch dann, wenn digitale Produkte als Teil eines Paketvertrags gemeinsam mit anderen Produkten (I) oder als Teil einer Sache (II und III) bereitgestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen. (2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Befristeter Pachtvertrag.

Rn 3 Nur bei einem auf mindestens drei Jahre geschlossenen Vertrag besteht die Klärungsmöglichkeit durch Anfrage.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Eigentliche Berechnung.

Rn 19 Die mit der Erhöhung verlangte Miete ist der gem § 558 II, III zu errechnenden ortsüblichen Vergleichsmiete ggü zu stellen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zugang des Verlangens (BGH ZMR 17, 552 Rz 18), nicht das Wirksamwerden nach § 558b I (BGH ZMR 17, 552 Rz 18; NJW-RR 06, 227 Rz 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Herstellung bei Sachschäden.

1. Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Rn 8 Die nächstliegende Art der Herstellung ist bei einer Beschädigung von Sachen die Reparatur. Diese ist aber in mehrfacher Hinsicht problematisch (s für Kfz auch Rn 28 ff; Witt NJW 10, 3329 ff; Wellner NJW 12, 7 [BGH 22.02.2012 - VIII ZR 34/11]): Rn 9 Sie kann verhältnismäßig teuer sein, was bei Massenprodukten häufig vorkommt. So werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Angabeverpflichtung (§ 558a III).

Rn 1b Die Angaben eines qualifizierten Mietspiegels müssen gem § 558a III in einem Erhöhungsverlangen iSv § 558 I 1 zwingend mitgeteilt werden (§ 558a Rn 15); anderenfalls ist das Verlangen unwirksam (LG München I NJW 02, 2885).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesamthypothek.

Rn 6 § 1143 II bestimmt die Anwendung des § 1173 in dem Fall, dass bei der Gesamthypothek nur einer von mehreren Eigentümern den Gläubiger befriedigt. Befriedigen die Eigentümer den Gläubiger dagegen gemeinschaftlich, dann geht die Hypothek an allen Grundstücken mit der übergegangenen Forderung über (§ 1153).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geschäftsordnung.

I. Vereinbarung. Rn 11 Die WEigtümer können sich durch Vereinbarung für Ablauf und Inhalt einer Versammlung eine Geschäftsordnung geben, zB wer die Versammlung leitet, ob geraucht werden darf, die Dauer der Redezeit (§ 23 Rn 11) etc. Eine vereinbarte Geschäftsordnungsregelung kann nur durch eine Vereinbarung wieder geändert werden. II. Geschäftsordnungsmaßnahme. Rn 12 Wird eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Recht an einem Grundstück (Stammrecht).

Rn 2 Das Recht an einem Grundstück kann jedes Grundstücksrechts iSd § 875 sein, insb auch Erbbaurecht und Wohnungseigentum.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. 2Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsinhalt.

I. Gesetzlicher Inhalt. Rn 11 Der Nießbraucher ist berechtigt, sämtliche Nutzungen der Sache zu ziehen, § 100 (BGH NJW 06, 1881; Hamm NZM 14, 475, 476 [OLG Hamm 14.05.2013 - 15 W 149/13]; vgl Erl zu §§ 99, 100; Jagdausübungsrecht LG Neuruppin BeckRS 16, 15150). Die unmittelbaren Früchte erwirbt der Nießbraucher nach § 954, die mittelbaren, zB Miete, durch Einziehung. Der Nieß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 Das Vorkaufsrecht gewährt dem Berechtigten aufgrund Vereinbarung mit dem Verpflichteten das Recht, durch Erklärung ggü dem Verpflichteten im Falle des Verkaufs des belasteten Gegenstands einen Kaufvertrag mit denselben Bedingungen, wie sie der Verpflichtete mit dem Drittkäufer vereinbart hatte, zum Entstehen zu bringen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schiedsrichterlicher Vergleich nach § 1053 ZPO.

1. Wesen, Rechtsnatur, Regelungsbereich. Rn 49 Auch Schiedsverfahren können durch Vergleich beendet werden (zum Vergleich in internationalen Schiedsverfahren: zB Nater-Bass, ASA Bulletin 02, 433 ff; Raeschke-Kessler LCIA Arbitration International 05, 523 ff). Für inländische Schiedssprüche gilt § 1053 ZPO (der Art 30 des UNCITRAL-Modellgesetzes zur internationalen Handelsschi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 8 Der auf Leistung der Aufl klagende Schenker hat den Vollzug der Schenkung zu beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern gesetzlicher Erbe, so gebühren ihm außer dem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke als Voraus. 2Ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung gesetzlicher Erbe, so geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtbarkeit.

I. Erklärungsirrtum. Rn 2 Ein Irrtum über die Erklärungshandlung liegt etwa vor, wenn der Erbe an das Nachlassgericht schreibt, er nehme die Erbschaft an oder schlage sie aus, vergisst hierbei aber das Wort ›nicht‹ (Kraiß BWNotZ 92, 31) oder wenn der Erbeserbe bei der Ausschlagung gem § 1952 die Erbschaften verwechselt (Soergel/Naczinsky § 1954 Rz 2). II. Inhaltsirrtum. Rn 3 Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährung.

Rn 16 Der Anspruch des Mieters auf Erlaubniserteilung verjährt in drei Jahren (§§ 195, 199 I).mehr