Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fallgruppen.

Rn 3 IRd Wohnsitzbestimmung für das Kind ist zunächst zu trennen, ob die personensorgeberechtigten Eltern zusammen leben oder ob sie getrennt leben. Im letzteren Fall ist danach zu trennen, ob die Personensorge beiden Elternteilen oder nur einem Elternteil zusteht. Von allen genannten Fallgruppen abzutrennen ist der besondere Fall, dass keinem Elternteil das Personensorgerec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 4 § 452 ist dispositiv, sodass die Parteien grds abweichende Vereinbarungen treffen können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Einverständnis.

Rn 7 Über den Gesetzeswortlaut hinaus ist erforderlich, dass sich der Erklärungsgegner mit der elektronischen Form einverstanden erklärt hat (Staud/Hertel § 126a Rz 39). Das Einverständnis kann auch konkludent erteilt werden. Wegen der zusätzlichen technischen Voraussetzungen genügt die Teilnahme am elektronischen Geschäftsverkehr dafür noch nicht. Deswegen kann die Bekanntg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhaltungsmaßnahmen (§ 19 II Nr 2).

1. Überblick und Begriff. Rn 20 Die Erhaltung des gemE ist nach § 18 I eine auf der GdW ruhende Pflicht. Bestehen Anhaltspunkte für einen Schadenseintritt, muss nicht abwartet werden, bis konkrete Schäden größeren Ausmaßes tatsächlich eingetreten sind (BayObLG NJW-RR 96, 1166). Kommt die GdW ihrer Verpflichtung nach § 19 II Nr 2 nicht nach, besitzt ein dadurch einen Schaden e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abdingbarkeit.

Rn 6 § 555 ist trotz fehlender ausdrücklicher Anordnung nicht abdingbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachen.

Rn 3 Der Pächter muss aufgrund seiner Betriebspflicht das Pachtobjekt so zurückgeben, als wenn er es weiterhin vertragsgemäß hätte nutzen können/wollen (Bamberg v 18.3.10, 1 U 142/09; Hamm RdL 19, 211). Dies gilt unabhängig davon, in welchem Zustand ursprünglich das Objekt übernommen wurde. Bei Beseitigung von Bodenkontaminationen kann Unvermögen nach § 275 II vorliegen (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtswahl.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Die Rechtswahl kann – anders als im internationalen Vertragsrecht und teilw auch nach der ROM II-VO – nur nachträglich erfolgen (s.a. BGH WM 11, 1465 Rz 41; BeckRS 11, 19296 Rz 42), jedenfalls bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BGH NJW 22, 3072 [BGH 09.08.2022 - VI ZR 1244/20] Rz 19; 23, 3159 Rz 21 f – mit sogar n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Guter Glaube des Neugläubigers.

Rn 4 Der Schutz des § 405 setzt Gutgläubigkeit des Zessionars voraus. Es gilt der Maßstab des § 122 II; bereits einfache Fahrlässigkeit schadet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abdingbarkeit.

Rn 5 Die Norm ist bei Verbrauchsgüterkauf zwingend (§§ 476 I 1, 479). Sie ist ansonsten dispositiv, insb für II (str: so Staud/Matusche-Beckmann Rz 26 mwN).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2.

Rn 57 Der Mutter muss die elterliche Sorge für das Kind gem § 1626 III allein zustehen; andernfalls kann eine Abänderung nur gem § 1696 I erfolgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beteiligte Stellen.

Rn 18 Aufseiten des Staates geht es um die nach Landesrecht zuständige Behörde. Zu den Begriffen ›Interessenvertreter‹ und ›Anerkennung‹ s § 558c Rn 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 Um zu klären, ob der Vermieter nach § 556e I 1 Bestandsschutz genießt, sind die Vormiete (Rn 3) und die nach § 556d I zulässige Miete (§ 556d Rn 6 ff) zu vergleichenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahren.

Rn 12 Die Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch aus I oder II trägt der Ehegatte, der diese Ansprüche für sich geltend macht. Ansprüche aus I und II können durch Arrest gesichert werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz gem § 280 I.

Rn 41 Zu Ausfallschäden und Schäden aus Verletzungen des Integritätsinteresses s Rn 36, 37.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rückversicherungen.

Rn 17 Rückversicherungsverträge sind vom sachlichen Anwendungsbereich des Versicherungsstatutes ausgenommen. Nach Art 7 I 2 ROM I gilt die Norm ausdrücklich nicht für diesen Vertragstyp. Das anzuwendende Recht richtet sich nach dem allgemeinen Vertragsstatut in Art 3, 4 ROM I.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung. Rn 1 Die Norm definiert den Sachmangel als praktisch wichtigsten Tatbestand des Mängelrechts. Zusammen mit § 435 als Pendant für den Rechtsmangel legt sie die Voraussetzungen für Mängelrechte des Käufers fest. Sie reguliert damit die Anforderungen an eine Hauptleistungspflicht des Verkäufers (§ 433 I 2). Die Mängelrechte selbst sind über die Verweise in § 437 ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufnahme anderer Personen.

aa) Dritte. Rn 158 Der Mieter ist gem § 540 I 1 ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (LG Berlin ZMR 18, 935; 18, 930), insb sie weiter zu vermieten (BGH ZMR 04, 100, 102). Eine Gebrauchsüberlassung setzt voraus, dass dem Dritten jedenfalls ein Mitbesitz (§ 854 I) an der Mietsache eingeräumt wird (LG Lübeck ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1c § 452 gilt für eingetragene (2.) Schiffe oder Schiffsbauwerke (1.). Eine entspr Anwendung auf andere Sachen oder Rechte im Kontext der Schifffahrt ist abzulehnen (Hoeren/Martinek/Müller Rz 4). 1. Schiff oder Schiffsbauwerk. Rn 1d Bei einem Schiff handelt es sich um einen schwimmfähigen Hohlkörper von nicht ganz unbedeutender Größe, der zur Fortbewegung auf oder unter dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen.

I. Willenserklärung. Rn 3 Aufgrund der Ableitung aus der Schriftform gilt § 126a für Rechtsgeschäfte, ist aber entspr auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen anzuwenden (vgl § 126 Rn 3). Diese Erklärung muss als elektronisches Dokument, zB als E-Mail, ausgefertigt werden. Das Dokument muss den gesamten vom Formzwang erfassten Inhalt (§ 125 Rn 17 f) einschließen. II. Aussteller...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Gegenüber den in den §§ 861, 862 bestimmten Ansprüchen kann ein Recht zum Besitz oder zur Vornahme der störenden Handlung nur zur Begründung der Behauptung geltend gemacht werden, dass die Entziehung oder die Störung des Besitzes nicht verbotene Eigenmacht sei.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hausordnung (§ 19 II Nr 1).

1. Begriff und Inhalt. Rn 16 Hausordnung ist die Verkörperung sämtlicher hausbezogener Benutzungs- und Verwaltungsregelungen für das gemE und das jeweilige SonderE (BayObLG ZMR 04, 924; Schlesw ZMR 02, 865, 869). Rn 17 Für das, was Gegenstand der Hausordnung ist und welche Regelungen getroffen werden, besteht weites Ermessen (Frankf ZMR 09, 860). Zu einigen Beispielen s Rn 13....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wirkung.

Rn 5 Die erfasste vertragsmäßige Verfügung wird unwirksam. Der Rücktritt ist grds unwiderruflich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 45 § 28 III enthält 2 Beschl-Kompetenzen: Zum einen können die WEigtümer beschließen, wann Geldforderungen fällig werden, zum anderen, wie sie zu erfüllen sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geltendmachung.

Rn 10 Ansprüche nach II werden nach dem Wortlaut erst mit der Leistung von Rückgabe oder Wertersatz fällig. Doch wird man auch auf sie § 348 anzuwenden haben, so dass Rückgabe oder Wertersatz analog §§ 320, 322 nur Zug um Zug gegen den Aufwendungsersatz zu leisten sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuale Hinweise.

Rn 8 Die Zahlungszuordnung durch den Gläubiger ist durch das Vollstreckungsgericht nicht überprüfbar. Der Schuldner kann nach § 767 ZPO vorgehen (BGH NJW 16, 2810). Im Erkenntnisverfahren kann eine stillschweigende Bezugnahme auf § 367 I zur Bestimmtheit der Klage führen (BGH NJW 18, 3457 [BGH 21.03.2018 - VIII ZR 84/17]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anpassungserklärung.

a) Überblick. Rn 27 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, kann jede Vertragspartei durch Erklärung in Textform (§ 126b) eine Anpassung für die Zukunft (BGH NJW 11, 2350 [BGH 18.05.2011 - VIII ZR 271/10] Rz 18) vornehmen; dagegen besteht nicht das Recht, Betriebskostenvorauszahlungen erstmalig einzuführen. § 560 IV gibt ferner nur ein einmaliges Erhöhungsrecht pro Abrechn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein Anfangs- oder ein Endtermin bestimmt worden, so finden im ersteren Falle die für die aufschiebende, im letzteren Falle die für die auflösende Bedingung geltenden Vorschriften der §§ 158, 160, 161 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. 2. Alt.

Rn 6 Erforderlich ist ein Handeln des Erben in der Absicht, die Nachlassgläubiger zu benachteiligen, wie zB die Aufnahme einer nicht bestehenden Nachlassverbindlichkeit verfolgen, um zB die Überschuldung des Nachlasses vorzuspiegeln. Dagegen ist das Weglassen tatsächlich bestehender Verbindlichkeiten unschädlich, weil der Gläubiger hierdurch nicht auf seine Rechte verzichtet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist ein Recht an einem fremden Grundstück im Grundbuch mit Unrecht gelöscht, so erlischt es, wenn der Anspruch des Berechtigten gegen den Eigentümer verjährt ist. 2Das Gleiche gilt, wenn ein kraft Gesetzes entstandenes Recht an einem fremden Grundstück nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Kosten.

Rn 12 Über die Verfahrenskosten (§ 3 II GNotKG iVm Anlage 1, Nr. 12215 GNotKG und § 40 GnotKG) entscheidet das Gericht (§ 353 I FamFG; s § 2353 Rn 31). § 81 I 1 FamFG ermöglicht Kostenteilung. Bei unsachgemäßer Behandlung durch das Nachlassgericht besteht Niederschlagungsmöglichkeit gem § 21 I GNotKG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beginn.

Rn 1a Das Ausforschungs- und Offenbarungsverbot gilt bereits, sobald die Einwilligung nach § 1747 erteilt ist (II 1). Das FamG kann allerdings auch schon vorher die Wirkungen des I anordnen, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt ist (II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abrechnungsfrist (§ 556 III 2, 3).

I. Sinn und Zweck. Rn 88 Die Abrechnungsfrist aus § 556 III 2 (s.a. § 20 III 4 NMV 1970) – und der durch § 556 III 3 angeordnete Ausschluss von Nachforderungen nach Fristablauf – dienen der Abrechnungssicherheit für den Mieter und sollen Streit vermeiden (BGH ZMR 17, 303 Rz 36; NJW 11, 1957 Rz 12; 06, 3350 Rz 17). II. Berechnung. Rn 89 Die formal ordnungsgemäße Abrechnung ist d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Kalkulationsirrtum.

Rn 31 Beim Kalkulationsirrtum (Berechnungsirrtum) irrt der Erklärende entweder bei einem Rechnungsfaktor (Aufmaß, Währungskurs) oder bei der Berechnung und dem Ergebnis (Werklohn, Kaufpreis). Dieser Willensmangel berührt va die Grenzziehung zwischen Motiv- sowie Inhaltsirrtum und ist in seinen Rechtsfolgen umstr (Schöpflin JA 99, 89 [BGH 07.07.1998 - X ZR 17/97]). a) Verdeckt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Sachmangel.

Rn 27c Durch die Aufzählung der Menge als Aspekt der Beschaffenheit stellt § 434 II 2 fest, dass Mankolieferungen nunmehr selbst als Sachmangel zu qualifizieren und diesem nicht mehr nur gleichgestellt sind (BTDrs 19/27424, 25; zur Aliudlieferung s Rn 74 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 2058 hinsichtlich der Masse, mit der die Miterben den Nachlassgläubigern haften. Sie ist die Folge davon, dass der Nachlass Sondervermögen der Miterbengemeinschaft wird, sich mit deren Eigenvermögen durch den Erbfall also nicht vermischt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Ist dem Erblasser eine Bindung an den Erbvertrag nicht mehr zumutbar und eine Belohnung des Bedachten unverdient, ermöglich ihm das G einen Rücktritt von einzelnen vertragsmäßigen Verfügungen zu Lebzeiten des anderen Vertragschließenden; nach dessen Tod gilt § 2297 mit Verweis in 2 auf § 2336 II–IV.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nebenpflichten des Arbeitgebers/Dienstberechtigten.

a) Beschäftigungspflicht. Rn 94 Der ArbN hat aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) gegen den ArbG einen Anspruch auf Beschäftigung (§§ 611, 613 iVm § 242; BAG GS NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]), wenn das Interesse des ArbN an seiner Beschäftigung das des ArbG an seiner Nichtbeschäftigung überwiegt; der Anspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 651g regelt erhebliche (vgl BGH NJW 18, 1534 [BGH 16.01.2018 - X ZR 44/17] Rz 17, 24) Vertragsänderungen, die der Veranstalter im Gegensatz zu den Änderungen nach § 651 f I und II nicht einseitig treffen darf (s § 651 f III).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Ersatzansprüche des Verleihers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der verliehenen Sache sowie die Ansprüche des Entleihers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschriften des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeine Voraussetzungen.

Rn 3 Gutgläubiger Erwerb setzt den jeweiligen Grundtatbestand der Veräußerung vom Berechtigten voraus, also Einigung (s.o. § 929 Rn 4) und Übergabe (s.o. § 929 Rn 10) durch den Veräußerer (vgl Hamm MDR 15, 143). Vorausgesetzt wird ferner die Feststellung fehlender Berechtigung. Darüber hinaus setzt gutgläubiger Erwerb an beweglichen Sachen einige grundlegende Merkmale voraus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung. (2) Der Mangel der Form wird durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruch auf Bestellung eines Rechts an einem Grundstück.

Rn 9 War ein solcher Anspruch verpfändet, so entsteht mit der Eintragung bzw deren Rückübertragung kraft Gesetzes ein Pfandrecht an der Grundschuld bzw Eigentümergrundschuld (BGHZ 108, 237, 246; Celle JR 56, 145, 146; Mylich ZZP 13, 203, 229).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. S 2: Loyalitätspflicht zwischen Eltern und Obhutspersonen.

Rn 22 Befindet sich das Kind in der Obhut (tatsächliche Betreuung) anderer Personen, wie etwa der Großeltern, Pflegeeltern, des Vormunds oder Pflegers, so haben die Eltern in gleicher Weise die Pflicht zum Wohlverhalten ggü diesen. Aber auch die Obhutspersonen trifft diese Pflicht ggü den Eltern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vermietung.

Rn 11 Die Mietsache muss vor der Neuvermietung nicht vermietet oder genutzt worden sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Begründung.

Rn 10 Die Bestimmung bedarf idR keiner Begründung. Doch kann im Streit um die Billigkeit der Bestimmung eine Begründung nachzuholen sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigter.

Rn 4 Der Anspruch steht dem früheren unmittelbaren oder mittelbaren (§ 869) Eigen- oder Fremdbesitzer zu, nicht aber dem Besitzdiener. Der Anspruch ist abtretbar und vererblich (BGH NJW 08, 580 [BGH 23.11.2007 - LwZR 5/07]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gemeinsame Voraussetzungen.

1. Leibliche Vaterschaft. Rn 2 Anspruch auf Umgang oder Auskunft nach § 1686a I hat nur der leibliche Vater. Aus § 167a I FamFG folgt, dass dieser der Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum beigewohnt haben muss. Es genügt aber auch die genetische Vaterschaft ohne Geschlechtsakt im Wege der Samenspende durch Heiminsemination (Becherspende) oder privater Samenspende, wenn kei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Praktische Bedeutung.

Rn 4 Die praktische Bedeutung des § 947 ist eingeschränkt, weil die Verbindung häufig zur Entstehung einer neuen Sache iSd Rechtsverkehrs führt und in diesem Fall eine Verarbeitung nach § 950 vorliegt. § 950 kommt dann, wenn der Schwerpunkt auf dem Verarbeitungsvorgang liegt, vorrangig zur Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mieterhöhung und künftige Betriebskosten (§ 555d II 2 Hs 1).

Rn 13 Die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten sind nicht abzuwägen; sie sind nur nach § 559 IV, V bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen (§ 559 Rn 14).mehr