Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Actio pro socio.

Rn 28 Für den Fall der Unterlassung der Geltendmachung fälliger Sozialansprüche durch die geschäftsführenden Gesellschafter hat die Rspr das Institut der actio pro socio entwickelt. Mit dem MoPeG wurde dies in § 715b kodifiziert.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Genehmigungsmaßstab und Genehmigungsverfahren.

Rn 4 Nach III erteilt das FamG die nach II erforderlichen Genehmigungen, soweit die vom Vormund beabsichtigten Rechtsgeschäfte oder der Aufenthaltswechsel des Mündels dessen Wohl nicht widerspricht. Bei der Prüfung sind die Rechte des Mündels aus § 1788 in besonderer Weise zu berücksichtigen. IV regelt das Verfahren der Genehmigung unter Verweis auf das Betreuungsrecht. Ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Form der Eheschließung (Abs 4).

I. Formstatut. Rn 17 Bei Eheschließung im Inland richtet sich die Form nach IV. Die Abgabe der auf die Eingehung der Ehe gerichteten Erklärungen ist entscheidend (Oldbg FamRZ 21, 217). Als Grundsatz normiert S 1 die Verweisung auf das deutsche Sachrecht, dh die persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten abgegebene Erklärung, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (Hypothek). (2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsmittel.

Rn 7 Für Rechtsmittel in Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen in einem Verfahren nach § 43 II erlassenen Titel ist das nach § 72 II GVG zuständige LG funktionell zuständig. S.a. Vor §§ 43–50 Rn 10.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Gesetzesgeschichte. Rn 1 § 557a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. IV (dazu Rn 15 ff) wurde mWv 1.6.15 durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) angefügt. Für Staffelmietvereinbarungen, die noch vor dem 1.9.01 vereinbart wurden, gilt weiterhin § 10 II MHG (BGH ZMR 04, 735, 736). Verstieß eine Staffelmietvereinbarung gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand.

I. Leistungskondiktionen. 1. condictio indebiti – § 812 I 1 Alt 1. a) Anwendungsbereich. Rn 20 Die Kondiktion wegen Fehlens des rechtlichen Grundes gem § 812 I 1 Alt 1 ( condictio indebiti ) ist der Grundtyp der Leistungskondiktion und hat solcherart Leitbildfunktion für alle übrigen Tatbestände dieser Kondiktionsform (s Rn 8 f). Ihr Hauptanwendungsfall besteht in der Rückabwickl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abdingbarkeit

Rn 53 Der Vermieter kann einen Verzicht auf das Recht, zB wegen Eigenbedarfs ordentlich zu kündigen, wirksam erklären. Aber: Es muss gem § 550 S 1 die Schriftform gewahrt sein, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll (BGH ZMR 07, 531; AG Dortmund ZMR 20, 759).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entbehrlichkeit.

Rn 6 Die Zustimmung ist entspr § 876 II 2 entbehrlich, wenn eine Beeinträchtigung des Drittberechtigten ausgeschlossen ist (BGHZ 91, 346), wie zB bei der Verlängerung der Erbbauzeit in Bezug auf einen Grundpfandgläubiger oder allg, wenn das belastete Recht erweitert wird (BayObLG NJW 60, 1156). § 876 2 gilt in den Fällen des § 876 1 entspr (BGH NJW 84, 2410 [BGH 14.06.1984 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sicherungspflicht (Abs 1 S 1).

I. Gegenstand. Rn 2 § 651r zielt darauf, den Preis für eine Reise iSd § 651a (§ 651a Rn 6, 9) für nicht erbrachter Reiseleistungen abzusichern (BGH NJW 02, 2238 [BGH 16.04.2002 - X ZR 17/01]). § 651r gilt nicht, auch nicht analog, wenn der Reisende keine Reise bucht, sondern eigenverantwortlich Buchungen bei verschiedenen Firmen (Fluggesellschaft, Hotelbetreiber, Mietwagenunt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 18 Mit dem Vorkaufsfall als der 2. Phase des Vorkaufs (Rn 15) entsteht nach § 463 die Bindung des Verpflichteten, die Ausübung des Vorkaufs durch den Berechtigten hinzunehmen. Die folgenden Erläuterungen – spez in Rn 20 – sind im Einzelfall darauf zu prüfen, ob nicht ein anderes Erg interessengerecht ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen.

1. Arglistige Täuschung. Rn 29 Hat eine Partei die andere Partei über die Formanforderungen des Rechtsgeschäfts getäuscht, reichen die auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüche aus §§ 280 I, 311 II, 241 II bzw unerlaubter Handlung nicht aus. Eine lediglich schuldhafte Verursachung genügt nicht (BGH NJW 69, 1170), erst recht nicht eine schuldlose Herbeifüh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. 2Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Benutzungsbeschl (§ 19 I Fall 2).

I. Allgemeines. Rn 6 § 19 I Fall 2 gibt eine Beschl-Kompetenz, über eine ordnungsmäßige Benutzung des gemE und des SonderE einen Benutzungsbeschl zu fassen. Insoweit gelten Rn 2 und Rn 3 entspr. Ferner besteht die Möglichkeit zu Benutzungsvereinbarungen (dazu § 10 Rn 8 ff). Kommt es bei der Willensbildung zu Mängeln oder findet eine notwendige Willensbildung nicht statt, so h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast, II.

Rn 7 Die Regelung zur Beweislast geht zurück auf Art 6 IX VRRL. Sie ist auf Verbraucherverträge beschränkt und findet auch auf Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen Verletzungen der Informationspflicht durch den Unternehmer Anwendung (Grüneberg/Grüneberg Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zeitpunkt.

Rn 9 Vertragsschluss wie bei I 1 (s Rn 7) (MüKo/Westermann Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. 2Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. (2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verlust der Qualifizierung (§ 558d II, III).

Rn 6a Ein qualifizierter Mietspiegel verliert seine besondere Wirkung, wenn er älter als vier Jahre ist oder nach über zwei Jahren, bezogen auf den Erhebungsstichtag, nicht an die Marktentwicklung angepasst wurde. Danach kann er ein einfacher Mietspiegel sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 52 Der WEigtümer muss nach § 14 I Nr 2, II Nr 2 eine ›Einwirkung‹ zu dulden haben, die über das zumutbare Maß hinausgeht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Betriebskostenvorauszahlungen (§ 560 IV).

I. Sinn und Zweck. Rn 22 § 560 IV will auf einfache Weise Änderungen der Betriebskosten (§ 556 Rn 3), die im Laufe des Mietvertrags zB hinsichtlich der Anzahl der Bewohner, der Verbrauchsgewohnheiten oder durch Kostensteigerungen/-senkungen eintreten, ermöglichen (BGH NJW 11, 3642 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 294/10] Rz 9; s.a. Bentrop WuM 22, 505 [506]). Er gewährt dazu das Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Behebbarer Mangel.

Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausnahmen.

1. Verantwortlichkeit für Auskunft, Rat und Empfehlung. Rn 45 Die Verantwortlichkeit für Auskunft, Rat und Empfehlung kann sich aus speziellen Verträgen mit entspr Leistungsinhalt oder aus vertraglichen Nebenpflichten anderer Verträge (allgemein: §§ 241 II, 242; speziell: §§ 402, 666) ergeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein selbstständiger Auskunftsvertrag neben einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 486a enthält Spezialregelungen für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte (§ 481a). Er setzt Art 10 Timesharing-RL um.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ggü den WEigtümern.

Rn 55 Der Verw haftet den WEigtümern nach hM aus dem Verw-Vertrag (BGH ZWE 20, 44 Rz 7) entweder unter dem Gesichtspunkt des Vertrags zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte (Rn 46).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 6 Der Verw kann nach § 181 BGB im Namen der GdW mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der GdW ein Rechtsgeschäft grds nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Die WEigtümer können etwas anderes bestimmen, auch durch Beschl.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Bagatellmaßnahmen (§ 555c IV).

I. Allgemeines. Rn 22 § 555c IV macht bereits seinem Wortlaut, jedenfalls aber seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte nach für sämtliche Modernisierungsmaßnahmen – auch wenn es bei § 555b Nr 2 und Nr 7 zu keiner Mieterhöhung nach § 559 kommen kann – eine Modernisierungsankündigung nach Ermessen des Vermieters entbehrlich, wenn die dort genannten Voraussetzunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Liegen die Voraussetzungen des § 683 nicht vor, so ist der Geschäftsherr verpflichtet, dem Geschäftsführer alles, was er durch die Geschäftsführung erlangt, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben. 2Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung, so steht dem Geschäftsführer der im § 683 bestimmte Anspruch zu.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Mit der Leistung des Schuldners an den Nießbraucher erwirbt der Gläubiger den geleisteten Gegenstand und der Nießbraucher den Nießbrauch an dem Gegenstand. (2) Werden verbrauchbare Sachen geleistet, so erwirbt der Nießbraucher das Eigentum; die Vorschrift des § 1067 findet entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Neue Anlage oder Wärmenetz.

1. Neue Anlage (§ 556c I 1 Fall 1). Rn 7 Erforderlich ist eine vom Wärmelieferanten neu errichtete vollständige Anlage (Schmid ZMR 13, 776, 779). ›Neu errichtet‹ idS ist keine Heizungsanlage, die nur modernisiert wird. Auf den dabei erreichten Jahresnutzungsgrad (Rn 12) kommt es nicht an. 2. Lieferung aus Wärmenetz (§ 556c I 1 Fall 2). Rn 8 Erfasst wird der Wechsel von einer st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Verlangt der Gläubiger Befriedigung aus dem Grundstück, so finden die Vorschriften der §§ 268, 1144, 1145 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Formfragen.

Rn 3 Zur von § 559 I 1 verlangten Textform s § 558a Rn 12. Ein in den Mietvertrag nach § 566 eingetretener Erwerber kann die Miete grds nach bereits durch den Veräußerer durchgeführter Modernisierung erhöhen (KG ZMR 00, 757, 758; s.a. § 559 Rn 8). § 558b III 3 ist nicht anwendbar (BGH ZMR 06, 272).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. 2Die Wirksamkeit einer Verpflichtung, über ein solches Recht nicht zu verfügen, wird durch diese Vorschrift nicht berührt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung.

Rn 8 Für die Abänderung der Entscheidung nach § 21 gilt das Gleiche wie für die Abänderung der Entscheidung über die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20. Insoweit kann daher auf § 20 Rn 30 Bezug genommen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wohnraum.

Rn 3 Erfasst sind Mietverträge über Wohnraum (Vor § 556d Rn 3). Der typische Anwendungsfall ist eine Wiedervermietung. § 556d I ist aber auch auf die erstmalige Vermietung einer Bestandswohnung nach Aufgabe der Selbstnutzung anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verletzung nach Entstehung der Rückgewährpflicht.

Rn 24 Die erste Ansicht argumentiert mit dem Wortlaut von IV: Die ›Pflichten aus I‹ seien die Rückgewährpflichten, und diese entstünden erst mit der Erklärung des Rücktritts. Eine vorher erfolgte Beeinträchtigung des zurückzugewährenden Gegenstandes falle daher selbst bei Kenntnis des Rücktrittsgrundes nicht unter IV (so etwa D. Kaiser JZ 01, 1063; Erman/Metzger Rz 40).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragliche Regelungen zu Betriebskostenpauschalen.

I. Einvernehmliche Veränderung. Rn 19 Die Parteien können die Höhe der Betriebskostenpauschale durch Vertragsänderung in gleicher Weise verändern, wie sie sie erstmals vereinbaren können (AG München ZMR 14, 893). II. Änderungsvorbehalt. Rn 20 Nach § 560 VI kann ein vertraglicher Änderungsvorbehalt zugunsten des Vermieters nicht wirksam vereinbart werden. Bei den in § 549 II und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unbestimmtheit der Leistungszeit.

Rn 2 Voraussetzung des § 299 ist, dass die Leistungszeit entweder unbestimmt ist, so dass der Schuldner die Leistung gem § 271 I sofort erbringen kann, oder zwar eine Bestimmung der Leistungszeit vorliegt, der Schuldner aber auch zu einem früheren Zeitpunkt leisten kann, § 271 II (MüKoBGB/Ernst § 299 Rz 2; Staud/Feldmann § 299 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inventareinreichung.

Rn 6 Die Inventarfrist ist erst mit der Einreichung des unterschriebenen Verzeichnisses beim Nachlassgericht gewahrt (§ 1993). Bei Verzögerung infolge der amtlichen Mitwirkung, etwa bei verspäteter Terminvergabe durch den Notar, ist die Inventarfrist nach §§ 1995 III zu verlängern (MüKo/Küpper § 2002 Rz 4). IÜ kann auch der Antrag auf amtliche Inventaraufnahme nach § 2003 ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In den Fällen des § 894 kann ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen werden. (2) 1Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Zahlungsform.

Rn 35 Ohne abw Vereinbarung ist Käufer zur Barzahlung berechtigt und verpflichtet (HP/Faust Rz 61). Bei höheren Kaufpreisen liegt Vereinbarung unbarer Zahlung nahe (HP/Faust aaO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine Sache, die dem Pfandrecht des Vermieters unterliegt, für einen anderen Gläubiger gepfändet, so kann diesem gegenüber das Pfandrecht nicht wegen der Miete für eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Pfändung geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Außenvollmacht und Vollmachtskundgabe.

Rn 11 Auch bei einer Außenvollmacht (§ 170) und einer kundgegebenen Innenvollmacht (§§ 171, 172) greift § 179 ein, sofern die §§ 170 ff nicht eingreifen (Bork Rz 1621).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechtigter und Verpflichteter.

I. Berechtigter. Rn 4 Die Vorschrift schützt nicht nur den Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks, sondern alle dinglich Berechtigten, denen der Eigentumsanspruch aus § 1004 I in entspr Anwendung zusteht. Dazu gehören der Nießbraucher (§ 1065), der Dienstbarkeitsberechtigte (§§ 1027, 1090 II) und der Erbbauberechtigte (§ 11 I ErbbauRG). Rn 5 Hat der Eigentümer des beeintr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungseigentum.

Rn 12 Wohnungseigentum im eigentlichen Sinne entsteht, wenn es mehrere Eigentümer des gemE gibt. Wohnungseigentum geht unter, wenn es durch Vereinigung kein Miteigentum mehr gibt. Die Wohnungsgrundbücher (§ 7) werden in diesem Falle geschlossen, wenn es der Alleineigentümer beantragt § 9 I Nr 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Versorgungsausgleich (Abs 4).

I. Anknüpfung des Versorgungsausgleichs. 1. Versorgungsausgleich von Amts wegen. Rn 19 Art 17 IV (früher III) ist Grundlage für die Durchführung des VA. Die Vorschrift ist durch das AnpG zur ROM III geänd worden (Kemper FamRBint 13, 12, 14 ff; Gruber IPRax 16, 539 ff), s.o. Rn 1. Der VA unterliegt dem nach der ROM III-VO auf die Scheidung anzuwendenden Recht (IV S 1 Hs 1). Ins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vermieter hat die verspätete Korrektur nicht zu vertreten.

Rn 77 Der Vermieter ist entspr § 556 III 3 Hs 2 (Rn 105) zu einer verspäteten Korrektur befugt, wenn er den bisherigen Fehler nicht zu vertreten hat (BGH NJW 05, 219 [BGH 17.11.2004 - VIII ZR 115/04] unter II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsquellen des Arbeitsverhältnisses.

1. Internationales Recht. Rn 36 Die internationalen Vereinbarungen des Arbeitsvölkerrechts binden unmittelbar nur die vertragsschließenden Staaten. Nach Ratifizierung der Vereinbarung ist durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit auch unmittelbar subj Rechte der Bürger begründet werden, wie zB durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vo...mehr