Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamwerden (§ 569 III Nr 2).

1. Allgemeines. Rn 18 § 569 III Nr 2 fingiert, dass die durch die wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 II 1 Nr 3) bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend ›als nicht eingetreten‹ gilt (BGH NJW 18, 3517 [BGH 19.09.2018 - VIII ZR 231/17] Rz 24), wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten (Schonfrist) nach Eintritt der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtswidrigkeit.

Rn 197 Für die Rechtswidrigkeit gelten bei der Produkthaftung ggü der allg Haftung für Verkehrspflichtverletzung (s.o. Rn 130) keine Besonderheiten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonderprobleme.

I. Behandlung von künstlichem Speicherwissen. Rn 12 Nach den Grundsätzen, die für die Wissenszurechnung in arbeitsteilig handelnden Organisationen (s Rn 5, 18 ff) gelten, kann man den Inhalt von künstlichen Speichern (Akten; elektronische Datenträger) als Wissen nur zurechnen, wenn die Information bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wissensnorm verwirklicht wurde, überhaupt gesp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Erbvertrag.

Rn 1 Er muss bei Aufhebung (nur) zwischen den Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 1 I LPartG) bestehen. Ist er einseitig oder wollen die Parteien nur die vertragsmäßigen Verfügungen eines Teils aufheben, muss der andere nur zustimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form (§ 556g IV).

Rn 25 Das Auskunftsverlangen bedarf ebenso wie die Antwort nach § 556g IV jew der Textform (§ 126b).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser.

a) Überblick. Rn 32 Bei Abrechnung und Umlage der Kosten für Wärme und Warmwasser sind die Vorgaben der HeizkV zu beachten, ua § 6a III 1 HeizkV. Nur eine den Anforderungen der HeizkV genügende Abrechnung entspricht zwar § 18 II (BGH ZMR 23, 725 Rz 20; 23, 61 Rz 6). Dennoch können Verstöße hinzunehmen sein (vgl. BGH ZMR 23, 725 Rz 19 ff; 23, 61 Rz 10 ff). Jeder WEigtümer kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfahren.

1. Mündliche Erklärung. Rn 7 Zunächst muss der Erblasser vor den drei Zeugen mündlich seinen letzten Willen erklären. Die Übergabe einer Schrift genügt nicht. Sprechunfähige sind also (im Unterschied zu § 2232) vom Dreizeugentestament ausgeschlossen. Bloße Zeichen oder Gebärden reichen als Ausdrucksmittel allein nicht aus, sofern der Erblasser seine sprachliche Erklärung nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Anrechnung eines Versorgungsentgelts.

Rn 10 Lebt das volljährige Kind mit einem anderen Partner in einer nichtehelichen Gemeinschaft zusammen, kommt die Anrechnung eines Versorgungsentgelts entspr den Grundsätzen zum Ehegattenunterhalt in Betracht (BGH FamRZ 89, 487). Ist der neue Lebenspartner nicht leistungsfähig, können nur geringe Ersparnisse durch das Zusammenleben bedarfsdeckend berücksichtigt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Auflösung.

I. Begriff und Abgrenzung. Rn 1 Die Auflösung zielt auf Beendigung des Vereins und ändert seinen Zweck in den der Liquidation. Erlöschen ist die sofortige Vollbeendigung des Vereins, er hört auf zu existieren. Mit dem Verlust der Rechtspersönlichkeit endet lediglich diese, er kann aber als VoRp oder als GbR fortbestehen (KG Rpfleger 07, 82, 83 [KG Berlin 12.09.2006 - 1 W 428/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

I. Fälligkeit bei Abnahme (Abs 1 S 1). Rn 4 Der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird fällig mit der Abnahme seiner Werkleistungen (Begriff und Rechtsnatur der Abnahme s § 640 Rn 2). Das gilt grds auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung für den Vergütungsanspruch aus § 649 (BGH BauR 06, 1294; dagegen: Peters BauR 12, 11, 15). Die Abnahme kann ausdrück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wegfall der Herstellungspflicht (Abs 2).

Rn 24 Nach II ist ein Ehegatte nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist. Diese Vorschrift ist unter Berücksichtigung der Scheidungsvorschriften ohne praktische Bedeutung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Opfer.

Rn 13 Die Tat muss entweder ggü dem Verpflichteten oder einem nahen Angehörigen des Verpflichteten begangen werden. Dazu zählen auch dessen neuer Ehegatte sowie Verwandte des Verpflichteten ersten Grades. Für weitere Verwandte wird es darauf ankommen, wie stark sich der Verpflichtete familiär mit dem Angehörigen verbunden fühltmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rückkauf.

Rn 5 Der Verkäufer ist wie beim Wiederverkauf zum Rückkauf verpflichtet, allerdings muss der Rückkaufvertrag auf Forderung des Käufers noch separat geschlossen werden, I 1 gilt also nicht (BGHZ 140, 218, 220 f; abw Terminologie in BGH NJW-RR 91, 526: Ausübung durch Verkäufer; vgl auch NJW 14, 2269 Rz 50 und 58: Ankaufsgarantie des Verkäufers begründet Rückkaufverpflichtung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtshängigkeit.

Rn 4 Rechtshängigkeit tritt nur bei förmlicher Zustellung der Klage, auch der Stufenklage nach § 256 ZPO ein, bei Klageerhöhung ab Zustellung des entspr Schriftsatzes. Die formlose Übersendung eines PKH-Antrages reicht nicht (BGH FamRZ 90, 283).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu zahlen. Sind Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch nicht fällig, kann die Gesellschaft dem Ausgeschiedene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Persönlicher Schutzbereich.

Rn 190 Für den persönlichen Schutzbereich gelten die allgemeinen Grundsätze über Verkehrspflichtverletzungen (s.o. Rn 121), dh die Produzentenpflichten richten sich nach den in Frage kommenden Benutzern; Maßstab ist die am stärksten schutzbedürftige Gruppe.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Aufrechnung.

Rn 20 Grds kann mit Gegenforderungen auch gegen Unterhaltsforderungen aufgerechnet werden. Zu beachten ist jedoch § 850b II ZPO. Beruht die Aufrechnungsforderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Auseinandersetzung um den Unterhalt, darf ohne die Hürden des § 850b II ZPO aufgerechnet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Versicherungsvertrag über Risiken, für die ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Versicherungspflicht vorschreibt, unterliegt dem Recht dieses Staates, sofern dieser dessen Anwendung vorschreibt. (2) Ein über eine Pflichtversicherung abgeschlossener Vertrag unterliegt deutschem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Landesrechtliche Sonderregeln (IV).

Rn 6 Durch Landesrecht können für Betreuungsbehörden weitere Befreiungen von der gerichtlichen Aufsicht in vermögensrechtlicher Hinsicht sowie den Abschluss von Lehr- und Arbeitsverträgen betreffend bestimmt werden. Vgl dazu die Übersicht zu den landesgesetzlichen Regelungen bei Soergel/Zimmermann § 1908i aF Rz 16.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Systematik und Anwendungsbereich.

I. Grundlagen. Rn 1 § 839 ist die zentrale Norm des Staatshaftungsrechts. Es handelt sich um einen deliktischen Anspruch des Bürgers gegen den Staat, der sich allerdings das Privileg einer milderen Haftung vorbehalten hat, insb die Subsidiaritätsklausel in I 2 (Rn 40), das Spruchrichterprivileg nach II (Rn 46) sowie den Ausschluss des Anspruchs, wenn ein Rechtsmittel versäumt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Streitgegenstand, Zuständigkeit, Parteien.

Rn 19 Zum Streitgegenstand gilt Rn 2 entspr, zur Zuständigkeit gilt Rn 3 entspr, zu den Parteien gelten Rn 5 ff entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benutzung (Vermietung).

1. Überblick. a) Allgemeines. Rn 3 Grds darf SonderE frei genutzt (§ 100 BGB), va verpachtet oder vermietet werden; etwas anderes gilt, wenn es wirksam (im Einzelfall ist ein Verstoß gegen das AGG oder gegen §§ 134, 138 BGB vorstellbar) vereinbart ist (BGH ZMR 19, 619 Rz 9) oder wenn – was zulässig ist (BGH NJW 62, 1613; LG Koblenz NZM 16, 800) – analog § 12 ein Zustimmungserf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. ›one-leg transactions‹.

Rn 10 Da innerhalb des EWR belegene Zahlungsdienstleister insb bei der Erstattung von autorisierten Pull-Zahlungen nur geringe Aussichten hätten, einen Ausgleichsanspruch gegen einen außerhalb des EWR belegenen Zahlungsdienstleister durchzusetzen, ist I bei ›one-leg transactions‹ auf die innerhalb des EWR getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden. Darüber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Steht die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter Pflegschaft für Minderjährige, so treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten Personen an die Stelle von §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-, Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis maßgebenden Vorschrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verhaltensweisen bei der Vertragsdurchführung.

aa) Nicht- oder Schlechterfüllung. Rn 18 Die Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten begründet für sich genommen noch keine Sittenwidrigkeit, sondern allenfalls bei Hinzutreten besonderer verwerflicher Umstände, zB Täuschung, um den Vertragspartner zur Aufgabe rechtlicher Absicherungen zu bewegen (Dresd NJW-RR 00, 207, 208 [OLG Dresden 09.12.1998 - 8 U 2864/98]:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sonderbestimmung betreffend die Verjährung.

I. Ablaufhemmung bei Dauertatbeständen (Abs 1 und 2). Rn 3 Ursprünglich war im RegE (BTDrs 19/27424) im Falle von Mängeln an dauerhaft bereitgestellten digitalen Elementen sowie der Verletzung der Aktualisierungspflicht nicht eine Ablaufhemmung, sondern ein von § 438 II abweichender Verjährungsbeginn mit Ende des Bereitstellungszeitraums/der Aktualisierungspflicht vorgesehen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Steht das Vorkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. 2Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die Übrigen berechtigt, das Vorkaufsrecht im Ganzen auszuüben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Widersprüche.

Rn 10 Stimmen die Beschreibung des Gegenstandes von SonderE- und/oder gemE in Teilungsvertrag/Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist idR kein Erklärungsinhalt vorrangig. Bei einem durch Auslegung nicht aufklärbaren Widerspruch verbleibt der betroffene Raum gemE (BGH ZMR 04, 206 Rz 16 – juris; München ZMR 12, 30).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Bauträgerrecht; Bauherrengemeinschaft.

Rn 28 Zum Bauträgerrecht s § 9a Rn 27 sowie § 650u BGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erbrecht in der ehemaligen DDR.

Rn 20 Bezüglich des Erbrechts im Gebiet der ehemaligen DDR eines zwischen dem 1.7.76 und dem 3.10.90 Verstorbenen tritt Nachlassspaltung ein (vgl Art 235 § 1 EGBB). Dies gilt insbes dort, wo Grundbesitz in der ehemaligen DDR in den Nachlass gefallen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Handlungsoptionen.

Rn 3 Im Fall des I 1 kann der Veranstalter dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (I 4) eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Preiserhöhung annimmt (S 2 Nr 1) oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt (S 2 Nr 2). Wahlweise kann der Veranstalter nach II 1 eine ›Ersatzrei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufbau und Grundprinzipien.

I. Äußere Einteilung und Systematik. Rn 17 Das BGB ist in 5 Bücher eingeteilt. Zusammen mit dem EGBGB enthält es die nach ihrem Regelungsgehalt voneinander deutlich abgegrenzten Bereiche des Schuldrechts, des Sachenrechts, des Familienrechts und des Erbrechts sowie des Kollisionsrechts. Dagegen ist das 1. Buch des BGB (Allgemeiner Teil) ein besonderes Beispiel für abstrakt-ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Rn 11 Zum Begriff und der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete s § 558 Rn 8 ff. Ist die Vergleichsmiete eine Spanne, kann der Vermieter jeden Wert innerhalb der Spanne verlangen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tilgungsverrechnung.

Rn 5 Im Anwendungsbereich des § 367 gilt die Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Unter Zins ist für die Überlassung des Kapitals verlangte gewinn- und umsatzunabhängige, aber von der Laufzeit bestimmte geldliche Vergütung zu verstehen (BGH NJW 79, 540). Kosten sind Aufwendungen, die dem Gläubiger aus der Durchsetzung der Forderung entstanden sind, sofern der Gläubige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Änderungsmöglichkeit vereinbart.

Rn 26 Die Änderungsmöglichkeit muss nicht vereinbart, darf aber nicht vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt sein (§ 557 III).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. 2Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. 3Die von dem Dritten auf Grund der Anordnung getroffene Bestimmung ist für die Erben nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist; die Bestimmung erfolgt in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unterscheidung nach Vertragstypen.

Rn 7 Die og Abrechnungsgrundsätze führen weitergehend dazu, dass der Unternehmer die vertraglich vereinbarten Preise den tatsächlich erbrachten und den kündigungsbedingt nicht erbrachten Leistungen zuordnen muss. In welcher Weise das zu geschehen hat, hängt vom vertraglichen Preisgefüge und damit für den besonders praxisrelevanten Bereich der Bauleistungen entscheidend vom V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 6 Die gesetzlichen Grenzen des Mitgebrauchs bestimmt § 14 (BGH ZMR 16, 888 Rz 28). Es können daneben Grenzen nach § 10 I 2 und/oder § 19 I gewillkürt bestimmt und ggf nach §§ 10 II erstritten werden. Bei einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gebrauchsrechtes können die WEigtümer eine – auch pauschale – Kostenerstattung bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Nr 5 aF.

Rn 15 Die Vorschrift wurde mWv 28.5.22 aufgehoben (Rn 1). Stattdessen wurde – inhaltlich weitgehend unverändert – eine Sonderregelung für Personenbeförderungsverträge in VIII nF eingefügt (Rn 36).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein Nachlassgläubiger vor der Anordnung der Nachlassverwaltung oder vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens seine Forderung gegen eine nicht zum Nachlass gehörende Forderung des Erben ohne dessen Zustimmung aufgerechnet, so ist nach der Anordnung der Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Aufrechnung als nicht erfolgt anz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Prozessuales.

Rn 70 Die Erfüllung der Dienstpflicht kann eingeklagt werden, ist jedoch nur bei vertretbaren Dienstleistungen, § 887 ZPO, vollstreckbar, ansonsten nicht, § 888 III ZPO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Titulierte Ansprüche.

I. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche (I Nr 3). Rn 4 Die Rechtskraft, auf die I Nr. 3 abstellt, erfasst den Streitgegenstand (§ 204 Rn 6) insgesamt; ›Anspruch‹ ist also der prozessuale Anspruch (BGH NJW 16, 1818 [BGH 03.03.2016 - IX ZB 33/14] Rz 25). Die insoweit ggü der Regelverjährung (§ 195) längere Frist soll vermeiden, dass der Gläubiger durch von vornherein erfolglos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. ›Vergessene‹ Räume.

Rn 7 Ist ein Raum (ggf versehentlich) nach §§ 3 I, 8 I, 5 I, 7 III, IV Nr 1 nicht dem SonderE zugewiesen (ggf Frage der Auslegung), zB ein Spitzboden, liegt gemE vor (Frankf DNotZ 07, 469, 470 [BGH 01.03.2007 - III ZR 164/06]; BayObLG ZWE 00, 78).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leerstehende Räume/Wohnungen/Flächen.

1. Grundsatz. Rn 2 Sind Räume/Wohnungen/Flächen nicht vermietet, muss der Vermieter – da er das Vermietungsrisiko trägt (BGH NJW 10, 3645 [BGH 06.10.2010 - VIII ZR 183/09] Rz 23; 06, 2771 Rz 13) – die auf diese Räume/Wohnungen/Flächen entfallenden Betriebskosten tragen – egal, um welchen Umlageschlüssel es geht (BGH NJW 06, 2771 [BGH 31.05.2006 - VIII ZR 159/05] Rz 13; 03, 29...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf den Lauf der Inventarfrist und der im § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige nachvertragliche Änderungen (II).

Rn 6 Andere einseitige Änderungen durch den Veranstalter sind nur aufgrund eines Änderungsvorbehalts und für unerhebliche Änderung möglich (S 1; vgl BGH NJW 18, 1534 [BGH 16.01.2018 - X ZR 44/17] Rz 11). Unterrichtung ›in hervorgehobener Weise‹ verlangt S 2. Wirksam ist die Änderung nur, wenn sie in dieser Form vor Reisebeginn erklärt wird (S 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Form letztwilliger Verfügungen (Abs 3).

Rn 4 Für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts nach Art 27 (Formgültigkeit der letztwilligen Verfügung) ist in Ermangelung interner Kollisionsvorschriften auf das Recht der Gebietseinheit abzustellen, zu der der Erblasser oder die Personen, deren Rechtsnachfolge vTw durch den Erbvertrag betroffen ist, die engste Verbindung hatten (III).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). 2Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schwere und unzumutbare Verletzung.

a) Überblick. Rn 4 WEigtümer treffen eine Reihe geschriebener und ungeschriebener Pflichten. Verletzt ein WEigtümer eine oder mehrere dieser Pflichten, muss für ein Veräußerungsverlangen untersucht werden, ob die Verletzung schwer und eine Fortsetzung der Gemeinschaft unzumutbar ist. Dies kann nicht abstrakt beantwortet werden, sondern ist idR Gegenstand einer Gesamtabwägung ...mehr