Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erfüllung.

Rn 52 Der Verw darf fällige Vergütungsansprüche – wenn das vereinbart ist – den Konten der GdW entnehmen. Die WEigtümer haften dem Verw für die Vergütung nach § 9a IV 1 Hs 1. Ist eine Vergütung nach Einheiten geschuldet, ist eine Verteilung nach § 16 II 1 nicht ordnungsmäßig (LG Lüneburg ZMR 09, 554).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zeitpunkt der Belegeinsicht.

Rn 157 Die Zeit ist zwischen den Parteien (ihren Vertretern) zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande, soll der Mieter berechtigt sein, den Vermieter (Verwalter) nach einer Ankündigung ohne Abrede aufzusuchen (LG Berlin ZMR 19, 865).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, § 573 II Nr. 3.

I. Begriff. Rn 40 ›Wirtschaftliche Verwertung‹ ist die Realisierung eines der Mietsache innewohnenden Wertes (BGH ZMR 04, 428) und basiert einerseits auf Verkauf, Vermietung, Bestellung eines Nießbrauchs oder Erbbaurechts, andererseits auf baulichen Maßnahmen wie Kernsanierung (AG Neustadt/A ZMR 08, 215), Umbau, Modernisierung, Abriss eines Gebäudes (aA zum Abriss eines Gebäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schadensersatz (Abs 2 S 2).

Rn 6 Analog zu § 476 III (s dort Rn 11) gilt die Unabdingbarkeit für Schadens- und gleichstehend Aufwendungsersatzansprüche (HP/Faust Rz 15) nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rückausnahme.

Rn 9 Eine solche besteht nach § 2109 II für juristische Personen. Sind sie zu Nacherben eingesetzt, so kann sich die Frist von 30 Jahren nicht verlängern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Verpflichtet sich der Eigentümer einem anderen gegenüber, die Hypothek löschen zu lassen, wenn sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, so kann zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden, wenn demjenigen, zu dessen Gunsten die Eintragung vorgenommen werden soll,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Folgeverträge.

Rn 4 § 556c gilt nur für die Umstellung auf eine Wärmelieferung. Endet eine Wärmelieferung, liegt in dem Abschluss eines neuen Vertrags mit dem gleichen oder einem anderen Wärmelieferanten keine Umstellung (Eisenschmid WuM 13, 393, 394; Schmid CuR 11, 52, 55).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Stellvertretung.

Rn 6 Bei der Wohnsitzbegründung ist nach hM Stellvertretung möglich. Diese kann sich aus einer gesetzlichen Vertretung bei nicht voll Geschäftsfähigen ergeben. Möglich ist auch eine rechtsgeschäftliche Vertretung, zB durch einen Ehepartner bei Haft des anderen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Weitergeleiteter EV.

Rn 32 Der in der Praxis eher ungebräuchliche weitergeleitete EV meint die Verpflichtung des Käufers, Weiterveräußerungen unter Offenlegung des EV so vorzunehmen, dass der Verkäufer weiter Eigentümer bleibt. Er ist wegen Unvereinbarkeit mit dem Vertragszweck gem § 307 I unwirksam, wenn der Käufer Wiederverkäufer ist (zu AGBG BGH NJW 91, 2285, 2286 [BGH 04.03.1991 - II ZR 36/9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gewillkürter Formzwang, § 125 S 2.

I. Begründung. Rn 23 Inhalt und Umfang rechtsgeschäftlich vereinbarter Formen sind durch Auslegung, §§ 133, 157, zu ermitteln (Karlsr NJW 09, 2750 [OLG Karlsruhe 19.01.2009 - 1 U 175/08]). Führt die Auslegung zu keinem Ergebnis, bestimmt § 125 2, dass die Einhaltung der Form im Zweifel Wirksamkeitsvoraussetzung ist, also konstitutive Bedeutung besitzt. Ein mündlicher Vergleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 595 I Nr 1.

Rn 2 Die Betriebspacht muss im Wesentlichen die wirtschaftliche Lebensgrundlage/das Einkommen des Landpächters im Einzelfall sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfahren und Inhalte.

1. Einhaltung der Mietspiegelverordnung – MsV. Rn 4a Die Einzelheiten, auf welche Art und Weise ein qualifizierter Mietspiegel zu erstellen ist, bestimmt mWz 1.7.22 ua die MsV v 28.10.21 (BGBl I 4779). Diese ist im Anh zu § 558c (s dort Rn 10) abgedruckt. § 7 MsV beschreibt die möglichen Erstellungsmethoden, §§ 8–14 MsV äußern sich zu den Datengrundlagen (s.a. Art 238 EGBGB u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Drittnutzer.

Rn 47 Da WEigtümer Drittnutzern keine Rechte vermitteln können, die sie selbst nicht haben, sind auch Drittnutzer Beschl, Vereinbarungen und dem Gesetz unterworfen und können bei Verstößen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (§ 13 Rn 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

1. Streitigkeiten nach § 43 II. Rn 10 In Streitigkeiten nach § 43 II ist nach § 72 II 1 GVG grds das für den Sitz des OLG zuständige LG gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des OLG, in dem das AG seinen Sitz hat. Ob die in § 72 II GVG vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit iSv § 43 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung (§ 323 I).

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vermögensbetreuungsverträge.

a) Baubetreuung. Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Belegeinsicht.

1. Anspruch und Zweck. Rn 152 Der Mieter hat aus § 259 einen einklagbaren (BGH NZM 22, 373 Rz 13) Anspruch auf Belegeinsicht (BGH ZMR 22, 193 Rz 17; NJW 18, 1599 Rz 16; 11, 3028 Rz 21). Für den preisgebundenen Wohnraum s § 29 I NMV 1970. Einen besonderen Grund für die Einsicht muss er nicht dartun (BGH ZMR 22, 193 Rz 17; NJW 21, 693 Rz 13; 18, 1599 Rz 18). Mehrere Mieter habe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 9b regelt, welche Person in welchen Fällen eine Vertretungsmacht für die GdW hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Nießbraucher einer Forderung ist zur Einziehung der Forderung und, wenn die Fälligkeit von einer Kündigung des Gläubigers abhängt, zur Kündigung berechtigt. 2Er hat für die ordnungsmäßige Einziehung zu sorgen. 3Zu anderen Verfügungen über die Forderung ist er nicht berechtigt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eheschließung im Zeitraum 9.4.83–31.8.86.

Rn 37 Für Ehen, die nach dem 8.4.83 geschlossen worden sind, gilt rückwirkend Art 15 nF (III 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erweiterter EV.

Rn 28 Zwei Erscheinungsformen (zu weiteren s Erman/Grunewald Rz 58–63) sind besonders bedeutsam, der Kontokorrentvorbehalt und der Konzern- oder Drittvorbehalt. 1. Kontokorrentvorbehalt. Rn 29 Bei einem Kontokorrentvorbehalt wird das Erlöschen an die Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer geknüpft. Die Zul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Tatbestände.

Rn 9 Abs 1 umfasst fünf Tatbestände, die gleichrangig nebeneinander stehen; der Namensträger kann wählen, welche Angleichung seines Namens er durchführen möchte, soweit seine Namensführung unter mehrere der Angleichungsmöglichkeiten fällt (AG Stuttgart StAZ 21, 374 mwN). 1. Funktionsbestimmung der Namensbestandteile nach Abs 1 Nr 1. Rn 9a Wenn die bisherigen Namen nicht nach V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahmen.

Rn 20 Teilw sieht das Gesetz andere Folgen eines Formmangels vor, vgl §§ 550, 578, § 14 IV TzBfG, § 4 RVG (BAG NJW 16, 1403). In Vollzug gesetzte formwidrige Gesellschaftsverträge werden nur für die Zukunft von der Nichtigkeitswirkung erfasst (BGHZ 8, 165).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonderregelungen.

I. Anfechtung der Anfechtung. Rn 25 Nach hM (zB BGH ZEV 15, 468) ist die Anfechtung der Anfechtung nach den allgemeinen Vorschriften des Anfechtungsrechts der §§ 119 ff, 121, 124, 142 möglich (BayObLG MDR 80, 492 [BGH 13.12.1979 - X ZR 78/78]), wobei sich die Form und Frist der Anfechtung nicht aus den §§ 1954f, sondern § 121 ergibt (BGH ZEV 15, 468 [BGH 10.06.2015 - IV ZB 39...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstand.

Rn 2 Gegenstand der Aufhebung durch Testament sind die genannten vertragsmäßigen Verfügungen (Schumann Rz 3); einseitige können ohne Zustimmung widerrufen werden (§§ 2299 II, 2253 I).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für die Verpflichtung des Bürgen ist der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend. 2Dies gilt insbesondere auch, wenn die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners geändert wird. 3Durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, wird die Verpflichtung des Bürgen nicht erweitert. (2) Der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliches Gehör.

1. Allgemeines. Rn 18 Das Gericht entscheidet durch Beschl (§ 38 FamFG; Rn 25 ff). Eine mündliche Erörterung im Termin kann stattfinden (§ 32 I 1 FamFG) und ist – auch im Beschwerdeverfahren (Schlesw FamRZ 10, 1178, 1179; Ddorf FamRZ 11, 1980, 1981) – insb entbehrlich, wenn nur um Rechtsfragen gestritten wird. Nur ausnahmsweise wird sie nach § 34 I Nr 1 FamFG geboten sein. Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands steht den Teilhabern gemeinschaftlich zu. (2) Jeder Teilhaber ist berechtigt, die zur Erhaltung des Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen; er kann verlangen, dass diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus erteilen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Haftungsausschluss gem Abs 3.

1. Kenntnis oder Kennenmüssen des Vertragspartners (S 1). Rn 4 Die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht entfällt, wenn der Vertragspartner bei der Vornahme des Vertretergeschäfts den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (§ 122 II). Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht kommt nur in Betracht, wenn der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zeitliche Grenze.

Rn 116 Reserveursachen können idR nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der Schaden bezahlt, abgeurteilt oder verglichen worden ist. Dagegen bleiben bei Rentenansprüchen die Rechte aus § 323 ZPO erhalten (hM, etwa Grüneberg/Grüneberg vor § 249 Rz 63).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Parteien kraft Amtes.

Rn 5 Wird ein Wohnungseigentum verwaltet (zB Insolvenz-, Nachlass- oder Zwangsverwalter oder Testamentsvollstrecker), ist der jew Verw iSd Gesetzes WEigtümer und kann zB klagen (ggf neben dem WEigtümer), ist zu verklagen (ggf neben dem WEigtümer), schuldet Hausgeld oder kann Beschl – soweit seine Verwaltungsbefugnis berührt ist (str) – mitfassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gestaltungsmöglichkeiten.

I. Allgemeines. 1. Statutenwechsel und Namenswahl. Rn 6 Die Wahlmöglichkeiten setzen einen Statutenwechsel hin zum deutschen Recht voraus; ein Wohnsitzwechsel reicht nicht aus. Für Deutsch-Ausländer, die ihren Aufenthalt vom ausl in den deutschen Heimatstaat verlegen, gilt gem Art 5 I 2 – unbeschadet der Registrierung eines abweichenden Namens im Ausland – von vornherein deuts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auslegung.

Rn 12 Ergibt die Auslegung, dass das Gewollte, also nicht das irrtümlich Erklärte, als Erklärungsinhalt gilt (BGHZ 71, 247), scheidet eine Anfechtung aus. Hat der Erklärungsempfänger den Irrtum erkannt, gilt das Gewollte (BGH NJW-RR 95, 859 [BGH 22.02.1995 - IV ZR 58/94]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Statusfragen (Abs 2).

Rn 8 Nach Art 1 II lassen in Anwendung des HaagUntProt ergangene Entscheidungen die Frage des Bestehens der in I genannten familienrechtlichen Beziehungen unberührt. Liegt bereits eine ausl Entscheidung über ein Statusverhältnis vor, so richtet sich ihre Beachtlichkeit, insb ihre Anerkennung, nach Internationalem Verfahrensrecht (Rauscher/Andrae Rz 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verwirkung.

Rn 13 Nicht zeitnah geltend gemachte Unterhaltsansprüche können gem § 242 verwirken. I. Zeitmoment. Rn 14 Im Grundsatz reicht ein Zeitraum von mehr als einem Jahr vor Rechtshängigkeit für die Verwirkung der bis dahin entstandenen Unterhaltsansprüche aus (BGH FamRZ 02, 1698). Dies gilt auch für titulierte Ansprüche, die erst nach der Titulierung fällig werden. II. Umstandsmoment...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Für die Verteilung der Beweislast ergeben sich keine Besonderheiten. Der Bereicherungsgläubiger muss also alle Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Haftungsverschärfung nach § 820 ergeben sollen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

1. Begriffe. Rn 2 ›Reisevermittler‹ nach Art 3 Nr 9 der Pauschalreise-RL ein anderer ›Unternehmer als den Reiseveranstalter, der von einem Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen verkauft oder zum Verkauf anbietet‹. Natürlich bleibt eine solche bloße Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen, die nicht den §§ 651a ff unterfällt, weiterhin möglich (§ 651b I 1). Ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eltern.

Rn 3 Die Unterhaltsbedürftigkeit von Eltern beruht weniger darauf, dass sie über keine ausreichende Altersversorgung verfügen, als vielmehr auf hohen Kosten eines Alters- oder Pflegeheims, dessen Kosten durch Leistungen der Sozialhilfe nicht gedeckt werden. Dieser Mehrbedarf ist ein unselbständiger Bestandteil des Unterhaltsanspruchs und führt ebenfalls zur Bedürftigkeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Es handelt sich um eine Ordnungsvorschrift, die Nichtbeachtung hat keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Frist. (Grüneberg/Weidlich § 1999 Rz 1). Die Inventarfrist wird durch die unterbliebene Mitteilung weder unwirksam noch verlängert.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsfolge.

Rn 13 Während der Sperrfrist nach § 577a I kann keine wirksame Kündigung gem den § 573 I Nr 2 oder/und 3 erklärt werden (vgl Hamm NJW 81, 584 [OLG Hamm 03.12.1980 - 4 ReMiet 3/80]). Zur Frage einer Analogie s Rn 23.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. 2 § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundvoraussetzung.

Rn 2 Grundvoraussetzung für den Erlass einer Verbleibsanordnung ist, dass der Elternteil, gegen den sich die Anordnung richtet, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Grund der §§ 1678, 1680 oder 1681 erworben hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Leistungsbedingte Kündigung.

Rn 71 Vgl zur verhaltensbedingten Kündigung wegen Minderleistung (›Low Performer‹) Rn 62.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Bedeutung.

Rn 2 Zentraler Ausgangspunkt für den gesamten Besitzschutz ist die verbotene Eigenmacht, die in I als widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes ohne Willen des Besitzers definiert wird. Dabei bezieht sich die Norm wie der gesamte Besitzschutz nur auf den unmittelbaren Besitzer. Kein Tatbestandsmerkmal des gesamten Besitzschutzes ist das Verschulden. Nicht möglich ist ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart. Rn 23 Die Mietvertragsparteien müssen Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart haben (dazu § 556 Rn 12 und Rn 20 ff). Dies gilt auch für Betriebskosten, die auf einer Öffnungsklausel (§ 556 Rn 31) oder einer Mehrbelastungsklausel (§ 556 Rn 31) beruhen. 2. Formal und inhaltlich korrekte Abrechnung. Rn 24 Nach hM muss stets eine Abrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der nach § 937 vorausgesetzte zehnjährige Eigenbesitz muss über den gesamten Zeitraum angedauert haben. Mit der Vermutung des § 938 wird dem Erwerber also der Nachweis erleichtert, dass er Eigenbesitz gehabt habe.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mitgebrauch des gemE (§ 16 I 3).

I. Allgemeines. Rn 4 Am gesamten gemE (§ 1 Rn 5) hat jeder WEigtümer nach Maßgabe von § 14 (s.a. BGH ZMR 20, 202 Rz 13) nach § 16 I 3 grds ein (bloßes) Mitgebrauchsrecht (für das Gemeinschaftsvermögen s. § 9a Rn 32a). Gebrauch idS ist die selbstnützige Verwendung des SonderE und/oder gemE durch Bewohnen, Gehen, Laufen, Liegen und Stehen und Draufstellen (s.a. § 100 BGB Rn 2). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Klage- und Klagebegründungsfrist.

Rn 11 Zur Begründetheit muss der Kläger die Klage- und Klagebegründungsfrist wahren (dazu § 45).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.mehr