Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. 2Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen. (2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollziehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einschränkungen der freien Beweiswürdigung.

1. Bindung an Denk-, Naturgesetze und Erfahrungssätze. Rn 11 Die Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigung erfährt zunächst eine Einschränkung dadurch, dass er bei seiner Überzeugungsbildung an zwingende Denk-, Naturgesetze und Erfahrungssätze gebunden ist (BGHZ 160, 308, 317 = NJW 04, 3623, 3625; BGH NJW-RR 14, 1147, 1148; KG MDR 11, 447). Dazu gehören auch die Sätze der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 20 will die Verfahrensdauer beschränken und damit die Berechenbarkeit des Streitbeilegungsverfahrens erhöhen. Nur wenn ein solches Verfahren schnell und kostengünstig zu einer Erledigung führen kann, stellt es eine echte Alternative zum Zivilprozess vor den Amtsgerichten dar, der im Durchschnitt nach fünf bis sechs Monaten zu einer Gerichtsentscheidung oder einer sons...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gleichgestellte Titel.

a) Schiedsspruch, Schiedsvergleich, Vollstreckungsbescheid. Rn 10 Da Schiedssprüche, auch solche mit vereinbartem Wortlaut (§ 1053 II 2), nach § 1055 die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils haben, sind sie nach § 323 abänderbar. Gleiches gilt wegen § 700 I für Vollstreckungsbescheide in denen eine einseitige, künftig fällig werdende wiederkehrende Leistung tituliert wird. b)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Zweck des § 22a ist der Schutz der Betroffenen – insb von Kindern – durch rechtzeitige Mitteilung von gerichtlichen Verfahren an die Familien- und Betreuungsgerichte (Beschlussempfehlung und Begründung des BT-RA zu § 22a FamFG-E in BTDrs 16/9733, S 288).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hauptsache.

1. Vorzeitige Verhandlung. Rn 13 Auf Antrag kann das Gericht schon vor Rechtskraft des Zwischenurteils durch unanfechtbaren (München NJW 74, 1514 [OLG München 18.02.1974 - 5 W 657/74]; Frankf MDR 85, 149; aA Karlsr NJW 71, 662, sofortige Beschwerde analog § 252) Beschl die vorzeitige Verhandlung über die Hauptsache anordnen (Abs 2 S 2). Dies führt bei Anfechtung des Zwischenu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Forderung ist in Ermangelung besonderer Vorschriften der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist. (2) Eine nach § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht übertragbare Forderung kann insoweit gepfändet und zur Einziehung überwiesen werden, als der geschuldete Gegenstand der Pfändung unterworfen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Säumnis des Revisionsklägers.

Rn 4 Bei Säumnis des Revisionsklägers ist die Revision nach § 330 auf Antrag des Revisionsbeklagten ohne Sachprüfung durch Versäumnisurteil zurückzuweisen (Musielak/Voit/Ball § 555 Rz 5; Zö/Feskorn § 555 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einzelne Klagebefugte (Abs 1).

I. Qualifizierte Verbraucherverbände (Nr 1). Rn 3 Die Eintragung in die vom BfJ geführte Liste (s § 4 Rn 1) oder in das von der EU-Kommission geführte Verzeichnis ist konstitutiv für die Erlangung der Klagebefugnis (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt § 4 Rz 1; KG BB 01, 641 [KG Berlin 17.10.2000 - 5 U 5552/99]); das Gericht ist daran gebunden, kann aber eine Überprüfung der Eintragun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat einen Beteiligten persönlich anzuhören, (2) Die persönliche Anhörung eines Beteiligten kann unterbleiben, wenn hiervon erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu besorgen sind oder der Beteiligt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ziel.

Rn 4 Die Regelung dient der Stärkung des Grundsatzes der Selbstverwaltung der Gerichte durch die Präsidien als deren zentrales Organ der richterlichen Geschäftsverteilung und dadurch der Festigung der Unabhängigkeit der Gerichte (BTDrs VI 557, 15). Ihr Kern ist die Geschäftsverteilungskompetenz des Präsidiums, das bei jedem ordentlichen Gericht grds durch Wahl und ausnahmswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterhaltssachen (Abs 2 S 1 Nr 2).

Rn 10 Unterhaltssachen sind in § 231 definiert. Es ist aber zu differenzieren. a) Kindesunterhalt. Rn 11 Kindesunterhalt (§§ 1601 ff BGB) kann als Folgesache geltend gemacht werden; da im Verbundverfahren allerdings nur Unterhaltsansprüche für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung gefordert werden können und insb die schon durch die Trennung der Eltern verursachte Bedarfslage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Übersetzungen (Abs 2).

Rn 4 Schriftliche Beweismittel fallen nicht unter die Regelung nach Abs 1 und sind damit nicht der Verfahrenssprache des Schiedsverfahrens unterworfen. Sie sind also in ihrer Originalsprache vorzulegen und zu verwerten. Daraus ergibt sich nach Abs 2, dass das Schiedsgericht in diesem Fall eine Übersetzung in die Verfahrenssprache anordnen kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesamtgläubiger.

Rn 150 s § 5 Rn 20. Gesamtschuldner s § 5 Rn 20. Geschäftsführer s Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Herausgabepflicht.

1. Inhalt der Verpflichtung. Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21) herausgeben. Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Familienstreitsachen.

Rn 4 Auch Endentscheidungen in Familienstreitsachen werden erst m Rechtskraft wirksam (III 1), im Verbund gem § 148 ggf auch erst zu einem späteren Zeitpunkt (Rechtskraft der Scheidung). Mit Wirksamkeit tritt Vollstreckbarkeit ein (§ 120 II 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlender Widerspruch des Beklagten oder keine unverzügliche Auskunft.

Rn 26 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde (s.o. Rn 20).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen bei Verstoß.

Rn 3 Ein Verstoß gegen diese zwingende Vorschrift führt nicht zur Nichtigkeit, aber zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (vgl zB BGH Beschl v 15.3.12 – IX ZB 185/11 – juris) und stellt einen absoluten Revisionsgrund (§ 547 Nr 1 ZPO) dar (vgl auch BGH MDR 15, 534 [BGH 12.03.2015 - VII ZR 173/13]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Schiedseinrede.

Rn 34a Die wirksam erhobene Einrede einer Schiedsvereinbarung (s Rn 9a) führt dazu, dass die Widerklage als unzulässig abzuweisen ist (BGH WM 21, 1058).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Einwendungen des Beklagten sind, wenn der dem Beklagten obliegende Beweis nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten oder mit solchen Beweismitteln nicht vollständig geführt ist, als im Urkundenprozess unstatthaft zurückzuweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 7 Eine Weigerung ist nach §§ 160 III Nr 3, 510a zu protokollieren. Auf die möglichen nachteiligen Folgen gem § 446 muss hingewiesen werden. Zur Verweigerung der Aussage oder des Eides s § 453 II; zur Nachholung der Aussage in der Berufungsinstanz s § 536. Auch im Urkundenprozess kann § 446 Anwendung finden (LG Köln ZMR 10, 534).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Antrags.

1. Grundstücksbezeichnung. Rn 4 Im Antrag ist die Bezeichnung des zu belastenden Grundbesitzes nach dem Inhalt des Grundbuches gem § 28 GBO notwendig, damit die Identität festgestellt werden kann. 2. Angabe von Gläubiger und Schuldner. a) Grundsätze. Rn 5 Der Grundstückseigentümer und der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner müssen identisch sein. Identität ist nicht gegebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Insbesondere durch die Verkürzung der Ladungsfrist führt der Wechselprozess zu einer weiteren, erheblichen Beschleunigung des Verfahrens. Diese setzt voraus, dass die Klage eine entsprechende Erklärung enthält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 10 Für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fällt nach Nr 2115 KV GKG eine Festgebühr iHv 35 EUR an. Im Falle der Freiwilligkeit und damit des FamFG-Verfahrens (§ 410 Nr 1 FamFG) ist Nr 15212 Nr 1 KV GNotKG einschlägig. II. Anwaltsgebühren. Rn 11 Der RA erhält eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Frachtführerpfandrecht.

Rn 146 s § 6 Rn 15, 17. Franchising s Feststellungsklage b; § 9 Rn 4. Freigabe s Gesellschaftsrecht Rn 154, s Hinterlegung. Freistellung s Befreiung von einer Verbindlichkeit. Fremdwährung s ausländische Währung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beruht auf der Zulassung eines einer Entschuldigung der Terminsversäumung nicht bedürfenden Einspruchs. Der Einspruchsführer soll – unabhängig vom Ausgang in der Hauptsache – die durch seine Versäumnis veranlassten Kosten tragen, schon um Anreizen zu prozessverschleppendem Verhalten entgegenzuwirken (Mot zur CPO, 232 = Hahn/Mugdan, Materialien, 295). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflichten des Schuldners (Abs 3).

I. Auskunftspflicht. 1. Inhalt der Verpflichtung. Rn 16 Die Pflichten des Schuldners aus § 836 III erleichtern dem Gläubiger, den überwiesenen Anspruch ggü dem Drittschuldner durchzusetzen (Rn 18). Die Auskunfts- und Herausgabepflicht dient dem Interesse des Vollstreckungsgläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Er soll in die Lage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Auskunftserteilung (Abs 4).

Rn 11 Die Kammern sind gem Abs 4 befugt, ihren Mitgliedern oder denen anderer Kammern Auskünfte zu erteilen. Abs 3 gilt iRd Abs 4 entspr. Die Auskünfte dürfen unter Berücksichtigung einer Interessenabwägung auch im automatisierten Abrufverfahren erteilt werden (Abs 4 S 4, s dazu detailliert §§ 16–18 SchuVAbdrV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen gehen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den Vorschriften dieses Gesetzes vor. 2Regelungen in Rechtsakten der Europäischen Union bleiben unberührt. (2) Die zur Umsetzung und Ausführung von Vereinbarungen und Rechtsakten im Sinne des Absatzes 1 erlassenen Bestimmungen bleiben unberührt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Damit sind in erster Linie die gesetzlichen Fristen (insb Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungspflichten) gemeint, aber auch richterliche Fristen fallen darunter. Die Frist muss nicht zwingend durch ein Datum festgelegt werden, sondern kann auch durch eine bestimmte Prozesslage gekennzeichnet sein, zB Schluss der mündlichen Verhandlung für § 295 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bundespräsident.

Rn 4 Die Sondervorschrift des § 479 II für den Bundespräsidenten dürfte ohne praktische Bedeutung bleiben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm stellt klar, dass es die Aufgabe des Gerichts (genauer: dessen Geschäftsstelle auf Weisung des Richters) ist, Zeugen zum Termin herbeizuschaffen. Eine § 220 StPO entsprechende Norm kennt das Zivilprozessrecht dagegen nicht (Zö/Greger § 377 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zahlungsort.

Rn 2 Der Zahlungsort ergibt sich aus dem Text des Wechsels (Art 1 Nr 5, 2 III, 75 Nr 4 WG). Weist der angegebene Ort mehrere Gerichtsbezirke auf, so ist das Gericht jedes dieser Bezirke zuständig (St/J/Berger § 603 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materieller Tatbestand.

1. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeitsgebot. Rn 5 Abs 1 S 1 bestimmt, dass die Durchsuchung der Wohnung des Schuldners grds nur aufgrund einer richterlichen, inhaltlich hinreichend bestimmten (BVerfG NJW 00, 943 [BVerfG 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97]) Durchsuchungsanordnung erfolgen darf. Zum Begriff der Durchsuchung s § 758 Rn 2; zu dem der Wohnung s § 758 Rn 3. Die Wohnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mündliche Erörterung in der Berufungsinstanz.

Rn 33 S §§ 529–531, s.a. vor §§ 402 ff Rn 15. 1. Auf Parteiantrag. Rn 34 Einem wiederholten Antrag muss das Berufungsgericht stattgeben, wenn die Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen entfallen ist, zB nach § 529 I Nr 1 Hs 2 bei fehlerhafter Zurückweisung eines Antrags in 1. Instanz (Art 103 I GG; BGH VersR 05, 1555; VersR 06, 950; MDR 09, 1184; VersR 13, 155...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Vollstreckt der Gläubiger im Fall des § 751 Abs. 2 nur wegen eines Teilbetrages, so bemisst sich die Höhe der Sicherheitsleistung nach dem Verhältnis des Teilbetrages zum Gesamtbetrag. 2Darf der Schuldner in den Fällen des § 709 die Vollstreckung gemäß § 712 Abs. 1 Satz 1 abwenden, so gilt für ihn Satz 1 entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Andere Entscheidungen.

Rn 10 Andere Entscheidungen – auch Beschlüsse über die Kosten nach § 91a – sind zulässig. Der nur für Urteile geltende § 251a II ist hier nicht anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Auch für den Anwalt ist die Tätigkeit durch die im Rechtsstreit verdienten Gebühren mit abgegolten (§ 19 II 2 Nr 3 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Abs 1. 1. Auswahl. Rn 2 Das Gericht bestimmt vorbehaltlich des Abs 5 nach pflichtgemäßem Ermessen die Anzahl der SV, die Abgabe gemeinschaftlicher oder getrennter Gutachten (vgl § 411 Rn 7). Es wählt den Fachbereich (vgl BGH MDR 98, 488 [BGH 16.09.1997 - X ZR 54/95]) und die konkrete(n) Person(en) aus (vgl BGH NJW 09, 1209, 1210 = MedR 10, 181, 182 [BGH 18.11.2008 - VI ZR 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmetatbestände nach § 154 S 2.

1. Der andere Elternteil ist nicht Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Rn 8 Ist der andere Elternteil nicht Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind, kann Streit zwischen den beteiligten Eltern über den Wechsel des Wohnortes des Kindes (jedenfalls in rechtlicher Hinsicht) nicht entstehen. Aus diesem Grund ist nach § 154 S 2 eine Verweisung nach S 1 nicht mö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Das Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Gericht der Hauptsache gelten als ein Rechtsstreit, so dass hier die Gebühren nur einmal entstehen (Vorbem 1.4.1 S 2 KV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsache.

Rn 8 Das den Streit entscheidende Zwischenurteil lautet darauf, ob der Zeuge über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügt, ob also seine Aussageverweigerung berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist. Inhaltlich beschränkt sich die Prüfung auf die vom Zeugen in seiner Erklärung gem § 386 I geltend gemachten Weigerungsgründe (BGH 20.7.23 – IX ZB 7/22, Rz 15 = NJW 23, 3729).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) § 773.

Rn 263 Nach § 3 ist der volle Wert des Gegenstands anzusetzen, abzgl der zugunsten des Vorerben eingetragenen, bei Nacherbfolge unberührt bleibenden Belastungen (Schlesw JurBüro 68, 735; aA Zö/Herget § 3 Rz 16.209 Widerspruchsklage).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Anforderungen an die Rüge.

Rn 11 Das Abhilfeverfahren wird nur auf Rüge durchgeführt, nicht vAw. Das Gericht hat aber gem Abs 4 S 1 vAw zu prüfen, ob die Rüge an sich statthaft ist, dh ob sie von einer rügeberechtigten Partei eingelegt wurde, auf eine rügefähige Entscheidung gerichtet ist, und ob sie den gesetzlichen Form- und Fristerfordernissen entspricht. I. Form (Abs 2 S 4, 5). Rn 12 Die Rüge ist sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Bestimmung regelt die Frage, wer Beteiligter iSd § 7 sein kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeiter und Angestellte.

Rn 4 Arbeiter und Angestellte der in Rn 3 genannten Körperschaften etc sind ›andere Personen des öffentlichen Dienstes‹. Hierzu gehören auch zur Geheimhaltung verpflichtete V-Leute der Polizei (Zö/Greger § 376 Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Urteil.

Rn 37 Hält das Gericht die Rücknahme für unwirksam, muss es den Rechtsstreit fortsetzen und durch Urteil sachlich entscheiden. In den Entscheidungsgründen wird es die Unwirksamkeit der Rücknahme feststellen. Es ist grds davon auszugehen, dass der Kl seinen ursprünglichen Klageantrag für den Fall der Unwirksamkeit der Klagerücknahme aufrechterhält. Stellt der Kl nach Verweige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Notwendigkeit eines förmlichen Beschlusses. Rn 2 Zwingend ist ein förmlicher Beschl zu erlassen, wenn eine Beweisaufnahme vor der mündlichen Verhandlung (§ 358a) oder eine Parteivernehmung (§ 450 I 1) angeordnet werden soll. Besondere Verfahren mit der Notwendigkeit, sie durch Beweisbeschluss anzuordnen, sind auch eine schriftliche Begutachtung (Oldbg MDR 82, 856), eine Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Augenscheinsbeweis.

Rn 2 Das Gericht kann vAw nach seinem Ermessen die Anordnung treffen, dass die Einnahme eines Augenscheins in der beweisrechtlichen Form des § 371 erfolgt. Zwar wird das Gericht vorab gem § 139 abklären, ob der an sich Beweisbelastete die Initiative ergreifen wird. Das Recht des Gerichts, diesen Beweis vAw anzuordnen, kann aber eine Parteivereinbarung nicht ausschließen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In den Fällen der §§ 152, 153 kann das Gericht auf Antrag die Anordnung, durch die das Verfahren ausgesetzt ist, aufheben, wenn die Betreibung des Rechtsstreits, der zu der Aussetzung Anlass gegeben hat, verzögert wird.mehr