Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasste Gegenstände.

I. Freiwillige Gerichtsbarkeit. Rn 3 Die Aufwertung des früheren FGG zu einer teilweise eigenständigen Kodifikation stellt hohe Ansprüche an die Definition der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wie deren höchst vielfältige und unterschiedliche Angelegenheiten zeigen, stößt diese auf Schwierigkeiten (Prütting/Helms/Prütting § 1 Rz 5). Zielführender ist es, nach Gemeinsamkeiten der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

I. Zuständigkeit. Rn 2 Zuständig ist örtlich das Gericht am Ort der Vollstreckung, bei mehreren örtlich zuständigen Gerichten für die Vollstreckung ist das Gericht zuständig, dessen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Drittschuldner als Erstes zugestellt worden ist. Sachlich zuständig ist das Amtsgericht, funktionell der Rechtspfleger (§ 20 Nr 17 RPflG). II. Antrag. Rn 3 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckbarkeit.

I. Rechtskräftige Titel. Rn 12 Endurteile, die vollstreckt werden sollen, müssen rechtskräftig sein. Damit ist der Eintritt der formellen Rechtskraft gemeint. Zum Begriff s § 705 Rn 1 ff. II. Vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung nach § 704. Rn 13 Aus nicht rechtskräftigen Urteilen findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn sie im Tenor für vorläufig vollstreckbar erklärt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Geltung der allgemeinen Verfahrensvorschriften in Kindschaftssachen. Rn 5 Bei dem Umgangsanspruch nach § 1686a I Nr 1 BGB und dem Auskunftsanspruch nach § 1686a I Nr 2 BGB handelt es sich um Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 2 , sodass neben § 167a auch die übrigen für Kindschaftssachen geltenden Vorschriften (§§ 152 ff) anwendbar sind (Prütting/Helms/Hammer § 167a Rz 10; MüKo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ff) Prozessrecht.

Rn 11 Für Verträge, welche die prozessrechtlichen Beziehungen der Vertragsschließenden zum Gegenstand haben wie zB Schiedsverträge (§ 1029 I) oder Vereinbarungen, eine Prozessentscheidung über einen Teilbetrag für die ganze Forderung gelten zu lassen, gilt § 29 nicht (BGHZ 7, 184, 185; Zö/Schultzky Rz 12; Musielak/Voit/Heinrich Rz 6; MüKoZPO/Patzina Rz 12; aA St/J/Roth Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

I. Entsprechende Anwendung der §§ 828 ff (Abs 1). Rn 15 Die Rechte werden grds nach den allgemeinen Vorschriften über die Pfändung von Geldforderungen der §§ 829 ff vollstreckt. Der Gläubiger muss beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht, § 828, die Pfändung beantragen (§ 828 Rn 7 f). Der Antrag muss bestimmt sein und das zu pfändende Recht verlässlich bezeichnen. Abges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel (Abs 3).

I. Verwerfungsbeschluss (Abs 1 S 4). Rn 47 Gegen den Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde das statthafte Rechtsmittel. Näheres dazu s die Erl bei §§ 574 ff. II. Zurückweisungsbeschluss (Abs 2). Rn 48 Der einstimmige Zurückweisungsbeschl (Rn 22 ff) ist anfechtbar wie ein Urt des Berufungsgerichts. Das statthafte Rechtsmittel ist di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflicht zur Offenbarung.

Rn 2 Der Streitmittler ist verpflichtet, alle Umstände, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, sowohl dem Träger der Verbraucherschlichtungsstelle (Abs 3) als auch den Parteien (Abs 4) offen zu legen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wert des Beschwerdegegenstandes.

Rn 15 Er allein, und nicht die Beschwer des Berufungsführers aus dem erstinstanzlichen Urt, ist maßgeblich für die Zulässigkeit der Berufung (BGH NJW 02, 2720, 2721 [BGH 27.06.2002 - V ZR 148/02]). Auf den Kostenstreitwert kommt es ebenfalls nicht an. 1. Beschwerdegegenstand. Rn 16 Darunter versteht man den Teil der Beschwer, den der Berufungsführer mit seinem Rechtsmittel bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Ausschluss nach § 41 Nr 8 ZPO.

Rn 11 Die Gerichtsperson ist auch in Verfahren ausgeschlossen, bei denen sie an einer Mediation oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfilktbeilegung tätig war.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflicht.

Rn 10 Mit § 882c III 3 (eingefügt durch das EuKoPfVODG, iKg am 1.11.17) wird eine Hinweispflicht des Gerichtsvollziehers eingeführt. Sie greift ein, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre nach § 51 BMG oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 BMG eingerichtet wurde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Quorum (Abs 1).

Rn 1 Die Darlegung der Betroffenheit von 50 Verbrauchern setzt nicht voraus, dass diese namentlich benannt würden (BTDrs 20/6520, 71), sondern kann zB auch durch Verweis auf Medienberichte erfolgen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

I. Zuständigkeit. Rn 3 Ausschließlich zuständig ist das Vollstreckungsgericht (§ 764), bei Pfändung einer Forderung das Arrestgericht (§ 930 I 3). Funktionell zuständig für die Aufhebung nach § 934 I ist der Rechtspfleger (§ 20 Nr 15 RPflG). Über die Aufhebung nach § 934 II entscheidet der Richter. II. Antragsbefugnis. Rn 4 In beiden Verfahren besteht kein Anwaltszwang. Für das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonstige Einkünfte.

1. Gegenstand. Rn 19 Mit der zweiten Regelungsalternative werden nunmehr auch sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen bilden, dem Pfändungsschutz unterstellt. Dieser auf die sonstigen Einkünfte ausgeweitete Pfändungsschutz bildet eine Auffangregelung, die Lücken im Pfändungsschutz schließen soll. Der Oberbegriff der Einkünfte (Rn 3) umfasst die eigenständig erwirtschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Angaben nach Abs 1. Rn 2 Der Anfechtungsgrund soll bezeichnet werden. Mit Anfechtungsgrund ist der Nichtigkeitsgrund nach § 579 Nrn 1–4 bzw der Restitutionsgrund nach § 580 Nrn 1–8, auf den die Klage gestützt werden soll, gemeint. Die Beweismittel sollen angegeben werden. Es gilt das allgemeine Beweisverfahren mit den Beweismitteln des Strengbeweises mit der Ausnahme des § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Haupt- und Hilfsantrag abgewiesen.

Rn 24 Werden Haupt- und Hilfsantrag in erster Instanz abgewiesen und hat die Berufung hinsichtlich des Hauptantrags Erfolg, ist die Abweisung des Hilfsantrags ohne Weiteres gegenstandslos (BGH AnwBl 17, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formelle Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel.

1. Abgrenzung zur Vollstreckungsabwehrklage nach § 767. Rn 3 Mit der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann der Schuldner nur solche Einwendungen (zB gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel) erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben (BGH Rpfleger 05, 612; NJW-RR 04, 1718 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 326/03]; NJW-RR 04, 1135, 1136 [BGH 05.12.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Erstinstanzliche Urteile.

Rn 11 Mit der Berufung können ausschließlich erstinstanzliche Urteile der Amts- und Landgerichte angefochten werden. Der Begriff ›erstinstanzlich‹ meint nicht den Zeitpunkt, in welchem das erste Mal über den Streitgegenstand entschieden worden ist, sondern die Hierarchie im Aufbau der Zivilgerichte. Entscheidet das Berufungsgericht über einen im Berufungsverfahren erstmals e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss nach § 41 Nr 4 ZPO.

Rn 7 Nach dieser Vorschrift sind Gerichtspersonen von der Mitwirkung ausgeschlossen, die von einem Beteiligten zum bevollmächtigten Vertreter bestellt sind oder als Beistand (§ 12 FamFG, § 90 ZPO) bzw gesetzlicher Vertreter eines Beteiligten auftreten können.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anforderungen an den Inhalt des Antrags.

I. Bezeichnung des Gegners (Nr 1). Rn 1 Das Verfahren kann sich – von der in § 494 (unbekannte Gegner) geregelten Ausnahme abgesehen – nur gg bestimmte Personen richten; diese hat der Antragssteller hinreichend so zu individualisieren, dass eine Zustellung an diese möglich ist. Allerdings ist die im Antrag enthaltene Parteibezeichnung als Prozesserklärung der Auslegung zugäng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zeuge ist zu veranlassen, dasjenige, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. (2) Zur Aufklärung und zur Vervollständigung der Aussage sowie zur Erforschung des Grundes, auf dem die Wissenschaft des Zeugen beruht, sind nötigenfalls weitere Fragen zu stellen. (3) Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Für den Zeugen.

1. In erster Instanz. Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des Prozessgerichts B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Genehmigung des Vergleichs (Abs 1).

I. Maßstab der Angemessenheit. Rn 2 Nach der Regierungsbegründung liegt die Genehmigung des Vergleichs gem § 18 I KapMuG ›im gerichtlichen Ermessen‹ (BTDrs 17/8799, 24); angesichts der Unanfechtbarkeit entsprechender Beschlüsse (unten Rn 4) ist die Abgrenzung zur Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffs der ›Angemessenheit‹ müßig. Der Maßstab der Angemessenheit als Gene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder in dem Haushalt leben. 2Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) 1Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. 2Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Urteilausspruch (Nr 4).

1. Allgemeines. Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erlöschen der Vollmacht.

I. Beendigung des Rechtsstreits. Rn 2 Mit dem endgültigen Ende des Rechtsstreits, für den die Prozessvollmacht erteilt wurde, erlischt diese wegen Zweckerreichung, so dass im Parteiprozess die nur für einzelne Prozesshandlungen erteilte Vollmacht mit deren Vornahme und Erfüllung der Aufgabe endet (Ddorf NJW 12, 1892, 1893 [OLG Düsseldorf 31.01.2012 - I-24 U 216/10]; Zö/Altham...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung sind der Gegenpartei zuzustellen. (2) 1Der Vorsitzende oder das Berufungsgericht kann der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Berufungserwiderung und dem Berufungskläger eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Berufungserwiderung setzen. 2 § 277 gilt entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unzumutbarkeit des Einsatzes von Vermögen.

1. Unzumutbarkeit. Rn 62 Vermögenswerte sind dann nicht einzusetzen, wenn dies für den Antragsteller oder seinen Angehörigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die unzumutbare Härte kann sich zunächst aus der Art des Vermögens, der Entstehung des Vermögens oder dem beabsichtigten Verwendungszweck ergeben. 2. Einzelfälle. Rn 63 Schmerzensgeldzahlungen an ein Opfer sollen grd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Hauptantrag stattgegeben.

Rn 21 Bei erfolgreichem Rechtsmittel des Bekl wird auch der Hilfsantrag Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens (BGH NJW-RR 90, 518 [BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88]; Naumbg 25.4.14 10 U 48/13 juris).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Urteilsgebühren werden nicht erhoben. Bei einem Zwischenurteil ist eine Reduzierung der Verfahrensgebühr gem KV 1211 ausgeschlossen (›es sei denn, dass ein anderes als der in Nummer 2 genannten Urteile vorausgegangen ist‹). Für Zwischenurteile gegen Dritte gilt das nicht. Die Beschwerde in Fällen des § 71 II löst Kosten nach KV 1810, 1811 aus; Rechtsbeschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 321a (Abhilfe bei Verletzung rechtlichen Gehörs).

Rn 20 Die Regelung findet auf unanfechtbare letztinstanzliche Beschlüsse Anwendung (Zö/Feskorn § 329 Rz 49; HK-ZPO/Saenger § 329, Rz 37; aA Anders/Gehle/Becker ZPO § 329 Rz 20).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitverkündung.

I. Prozesshandlung. Rn 2 Da die Streitverkündung eine Prozesshandlung darstellt, ist sie nur wirksam, wenn die allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen (§ 66 Rn 14) vorliegen. Die Form der Streitverkündung sowie ihre weitere Behandlung werden in § 73 geregelt. Die Frage, ob die Streitverkündung zulässig war und darum materiell-rechtliche und prozessrechtliche Wirkungen aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vortrag der Parteien (Abs 2, Abs 3).

I. Mündlichkeitsgrundsatz. Rn 4 Abs 2 ist Ausfluss des Mündlichkeitsgrundsatzes, wonach die Parteien ihre Vorträge in freier Rede zu halten haben. Das bloße Ablesen der Schriftsätze kann demgemäß durch den Vorsitzenden nach § 136 II 1 unterbunden werden, wobei jedoch der Anspruch auf rechtliches Gehör einer uU weniger sprachgewandten Partei entsprechend zu berücksichtigen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wegfall des Vergütungsanspruchs.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

I. Eröffnung. Rn 3 § 240 setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 27 InsO oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 21 II 1 Nr 1 iVm Nr 2 InsO voraus, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist (§ 22 I 1 InsO; vgl zu den Besonderheiten einer vorläufigen Insolvenzverwaltung Rn 1). Auf die Frage, ob der Eröffnungsbeschluss wirksam ist, komm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfügungsgrund.

Rn 5 Die gebotene Dringlichkeit liegt nur vor, wenn der Gläubiger ohne Erfüllung seines Anspruchs existentiell gefährdet ist und die ihm drohenden Nachteile die des Schuldners überwiegen (vgl Musielak/Voit/Huber Rz 14). Die Grundsätze zur Selbstwiderlegung (§ 935 Rn 4, 10) können auch hier ergänzend herangezogen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

1. Leistungsurteile. Rn 4 Eine Abänderungsklage ist möglich bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen nach § 258, die wenigstens tw in der Zukunft fällig werden. Hauptanwendungsfall des § 323 ist die Abänderung von Unterhaltsleistungen (Graba FF 14, 274). Aber auch Schmerzensgeldrenten (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 55, 1675; NJW 07, 2475) und Verzugszinsen (BGHZ 100, 211, 213...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. PKH für Beschwerdeverfahren.

Rn 42 Für das Verfahren der Beschwerde selbst kann keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Hier gilt der bekannte Grundsatz, dass für das PKH-Verfahren selbst eine Bewilligung von PKH nicht in Betracht kommt (BVerfG NJW 12, 3293; Dürbeck/Gottschalk Rz 906; Köln FamRZ 97, 1545; Karlsr JurBüro 94, 606 mwN zur vereinzelt gebliebenen Gegenmeinung).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berufung.

Rn 71 s Rechtsmittel; zum Bewertungszeitpunkt § 4 Rn 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

a) Unzulässigkeit. Rn 7 Die unzulässige Klage wird durch Endurteil abgewiesen (nicht bei Unzulässigkeit des Rechtswegs, BGH NJW 91, 1686 [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90]) bzw bei Hilfsantrag erfolgt Verweisung durch Beschl (§§ 281, 506). Bei Einrede fehlender Ausländersicherheit ist nach § 113 zu verfahren. Prozessurteil ist mit Berufung bzw Revision anfechtbar. Rn 8 Wegen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Unbezifferter Leistungsantrag.

a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert. Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. (2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nr 4.

Rn 17 Der Einzelrichter entscheidet über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, sofern nicht das Berufungsgericht gleichzeitig mit der Hauptsache hierüber entscheidet. Dies betrifft insb den Fall der dem Einzelrichter ggü übereinstimmend erklärten Erledigung (Schumann/Kramer Rz 425). Im Fall einseitiger Erledigungserklärung wird eine streitige Entscheidung erforderl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Elektronisches Dokument.

Rn 9 Die Regelung des Abs 4 erlaubt die Ersetzung der Reinschrift durch Erstellung eines elektronischen Dokuments nach § 130b. Hierbei wird die handschriftliche Unterzeichnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Vorschrift gilt bei der Verwertung von Namenspapieren nach § 821, sei es durch freihändigen Verkauf, sei es durch Versteigerung. Sie ist nicht anzuwenden, wenn indossable Papiere nach § 831 verwertet werden. I. Namenspapiere. Rn 3 Zu den Namenspapieren, die in den Anwendungsbereich von § 821 fallen, s § 821 Rn 4. Bei nach § 806 BGB auf den Namen umgeschriebenen Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsmerkmale.

I. Eine im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannte Anlage. Rn 2 Das Merkmal der Anlage ist in § 3 II, III UmweltHG legaldefiniert. Diese Definition, die durch die Erfassung von Nebeneinrichtungen sowie ortveränderlicher Einrichtungen, die mit der Anlage oder einem Anlagenteil in einem räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang stehen können (§ 3 III UmweltHG), über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173 bis 176 Absatz 1 aus. 2Sie kann einen nach § 33 Abs. 1 des Postgesetzes beliehenen Unternehmer (Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen. 3Den Auftrag an die Post erteilt die Geschäftsstelle auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. (2) Der Vorsitzende des Prozessgerichts oder ein v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / p) BMZ.

Rn 18 Eine Vertretungsordnung fehlt, so dass das BMZ die BRD im Prozess vertritt; zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr