Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Gerichtsgebühren entstehen nicht. Das Verfahren wird durch die jeweilige Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen mit abgegolten. Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr iHv 99 EUR nach Nr 1810 KV. Die Gebühr kann sich nach Nr 1811 KV auf 66 EUR ermäßigen. Im Verfahren der Rechtsbeschwerde entsteht eine Festgebühr iHv 198 EUR nach Nr 1823 KV. Diese Gebühr kann si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anderweitige Erledigung (Abs 2).

1. Abweisung oder Rücknahme des einseitigen Scheidungsantrags (Abs 2 S 1). Rn 7 Wird der Scheidungsantrag abgewiesen, hat der ASt gem § 150 II 1 die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen zu tragen; also die gesamten gerichts- und außergerichtlichen Kosten. Die anhängigen Folgesachen werden durch die Abweisung des Scheidungsantrags grds gegenstandslos, § 142 II 1. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Eine verschärfte Haftung ab Rechtshängigkeit tritt nach Sinn und Zweck der Regelung nur für eine auf Herabsetzung der Leistungen gerichtete Abänderungsklage ein. Sie entfaltet immer dann Wirkung, wenn der auf Herabsetzung der Beträge klagende Unterhaltsschuldner auch zugleich bereits bezahlte überhöhte Beträge zurückerlangen will.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kostenentscheidung nach Abs 2 S 2.

I. Überblick. Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte. II. Voraussetzungen. 1. Klage auf Fortsetzung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beförderung.

Rn 67 Der Wert der Beschwer ist in Anlehnung an § 9 zu ermitteln (BGH DRiZ 08, 291); s.a. § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Bindungswirkung.

I. Kein obligatorisches Vorschaltverfahren. Rn 27 Es gibt Schlichtungsverfahren, die vom Gesetzgeber als zwingende obligatorische Vorschaltverfahren ausgestaltet sind. Wichtigster Fall ist § 15a EGZPO. Ein solches obligatorisches Vorschaltverfahren setzt freilich voraus, dass im Gesetz eine solche Regelung enthalten ist. Dies ist im VSBG eindeutig zu verneinen. Indirekt ergib...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Insoweit der in der Klage geltend gemachte Anspruch an sich oder infolge einer Einrede des Beklagten als unbegründet sich darstellt, ist der Kläger mit dem Anspruch abzuweisen. (2) Ist der Urkundenprozess unstatthaft, ist insbesondere ein dem Kläger obliegender Beweis nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten oder mit solchen Beweismitteln nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Anschließung.

I. Revision des Prozessgegners. Rn 2 Zwingende Voraussetzung für die Einlegung der Anschlussrevision ist, dass der Gegner bereits Revision eingelegt hat und diese nicht zurückgenommen, verworfen oder sonst erledigt ist. Dies ist Folge der Rechtsnatur der Anschlussrevision, die kein Rechtsmittel, sondern Antragstellung innerhalb eines Rechtsmittels der Gegenpartei ist (§ 524 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Wert einer Grunddienstbarkeit wird durch den Wert, den sie für das herrschende Grundstück hat, und wenn der Betrag, um den sich der Wert des dienenden Grundstücks durch die Dienstbarkeit mindert, größer ist, durch diesen Betrag bestimmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die gepfändete Forderung bedingt oder betagt oder ist ihre Einziehung wegen der Abhängigkeit von einer Gegenleistung oder aus anderen Gründen mit Schwierigkeiten verbunden, so kann das Gericht auf Antrag an Stelle der Überweisung eine andere Art der Verwertung anordnen. (2) Vor dem Beschluss, durch welchen dem Antrag stattgegeben wird, ist der Gegner zu hören, sofern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ablehnung der Parteivernehmung.

Rn 2 Die Weigerung der zu vernehmenden Partei kann sich in ausdrücklicher Ablehnung oder durch Untätigbleiben äußern. I. Erklärungspflicht. Rn 3 Der Gegner, dessen Parteivernehmung beantragt ist, muss sich darüber erklären, ob er bereit ist, sich vernehmen zu lassen. Abgegeben werden muss die Erklärung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung; die Bereitschaftserklärung in e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 3 Keine Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist mit der Verfahrensgebühr VV 3100 RVG abgegolten. War der Rechtsanwalt insoweit noch nicht tätig, ist die Tätigkeit nach VV 3403 RVG zu vergüten; im Einzelfall ermäßigt sich die Gebühr nach VV 3405 RVG.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Besondere Feststellungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

I. Überblick Rz. 85 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 4, Abs. 9a ErbStG und § 13b Abs. 10 ErbStG hat sich der Katalog der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen erheblich erweitert. Danach stellen die für die Feststellung nach § 151 BewG örtlich zuständigen Finanzämter (s. § 152 BewG) neben den in § 151 BewG genannten Besteuerungsgrundlagen folgende weitere Besteuerung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt analog zur Rechtshängigkeit des staatlichen Verfahrens den Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens und wirkt sich daher auf typische Konsequenzen der Rechtshängigkeit wie insb die Hemmung der Verjährung aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 202 ist eine Ergänzung zu § 201 und dient damit ebenfalls der Zuständigkeitskonzentration. Damit geht einher, dass im Falle der Verweisung an das Gericht der Ehesache kraft Gesetzes die Ehewohnungs- und Haushaltssache in den Verbund iSd § 137 FamFG fällt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kammern (Nr 1).

Rn 5 Bezugsberechtigt sind neben den in Abs 2 Nr 1 genannten Industrie- und Handelskammern die berufsständischen Selbstverwaltungskörperschaften (Handwerks-, Rechtsanwalts-, Architekten-, Steuerberater- und Ärztekammern etc), ohne dass sie ein berechtigtes Interesse zum Bezug der Abdrucke nachweisen müssen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Subjektive Grenzen.

Rn 8 Eine Schiedsvereinbarung entfaltet Wirkung nur zwischen den Parteien und ihren Rechtsnachfolgern. Nicht gebunden ist der Bürge an eine Schiedsvereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner (BGH WM 91, 385 [BGH 12.11.1990 - II ZR 249/89]). Nicht gebunden sind auch die persönlich haftenden Gesellschafter der OHG, der KG und der GbR (Habersack FS Geimer 2017, 163).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Wenn der Ag keinen Widerspruch einlegt, ist es dem ASt überlassen, ob und wann er das Verfahren mit einem Antrag auf VB fortsetzt. Diese Zeit wird durch § 701 begrenzt. Gleich, worin man den Zweck der Norm sieht, ob darin, den Ag zu schützen, oder den Schwebezustand zu beenden, wenn kein Widerspruch eingelegt ist, oder im Gewinn an Rechtssicherheit, jedenfalls im Ergebn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist der Schiedsspruch oder eine beglaubigte Abschrift des Schiedsspruchs vorzulegen. 2Die Beglaubigung kann auch von dem für das gerichtliche Verfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt vorgenommen werden. (2) Der Beschluss, durch den ein Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt wird, ist für vorläufig vollstreckbar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 10 Liegen die Voraussetzungen für die Vernehmung des Beweisgegners nicht vor, wird der Beweisantritt unerledigt gelassen und in den Gründen des Endurteils abgelehnt. Andernfalls wird die Parteivernehmung durch unanfechtbaren Beweisbeschluss angeordnet, § 450 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausfertigung in Mitgliedstaat.

Rn 3 Die Wendung ›Ursprungsmitgliedstaat‹ (Art 2 lit d) impliziert, dass die Urkunde in einem Mitgliedstaat aufgenommen worden sein muss. Maßstab ist der Ausstellungsort; Wohnsitze und Staatsangehörigkeiten der Beteiligten sind unmaßgeblich (ThoPu/Hüßtege Rz 3). Mit Blick auf Dänemark vgl Art 81 Rz 1.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der Unterwerfung, Inhaltsänderung.

1. Teilbeträge. Rn 8 Die Unterwerfung kann wegen des Teilbetrages einer Grundschuld erfolgen (BGHZ 108, 372, 377). Der Teilbetrag muss betragsmäßig festgelegt sein oder sich aus der Urkunde ohne weiteres errechnen lassen. Die Bezeichnung des Teilbetrages als ›zuletzt zu zahlender‹ ändert an der betragsmäßigen Festlegung nichts; ein solcher Zusatz bedeutet nur, dass Teilzahlun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt den Inhalt der neuen Entscheidung. Das VU ist – soweit nach der Verhandlung gerechtfertigt – aufrechtzuerhalten. Der Grund dafür besteht darin, dass die auf Grund des VU ergangenen Vollstreckungsakte wirksam bleiben sollen, wenn der titulierte Ausspruch materiell begründet ist (vgl Köln NJW 76, 113 [OLG Köln 18.09.1975 - 1 U 24/75]; Münzberg aaO,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendbarkeit.

1. Direkte und kraft gesetzlicher Inbezugnahme. Rn 6 Unmittelbar gilt Abs 2 im Fall der Aufhebung oder Abänderung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils oder Vollstreckungsbescheids nach § 700 I in der Sache. Anders als Abs 1 erfasst Abs 2 nicht die Aufhebung oder Abänderung der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 718. In Bezug genommen wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zuständigkeit.

Rn 4 Zuständig für die Entscheidung gem § 387 ist, wie sich aus § 389 ergibt, das Prozessgericht, nicht aber der ersuchte oder beauftragte Richter (Zö/Greger § 387 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 16 Wird durch den Einspruch das streitige Verfahren eingeleitet, entsteht eine 3,0-Gebühr (Nr 1210 KV). Die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Gebühr nach Nr 1110 KV wird aus dem Wert desjenigen Streitgegenstandes angerechnet, der dann in das Prozessverfahren übergegangen ist (Anm zu Nr 1210 S 1 Hs 2 KV). Es besteht keine Vorauszahlungspflicht (arg e § 12 III 3 H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Beauftragt der Gerichtsvollzieher die Post mit der Ausführung der Zustellung, vermerkt er auf dem zuzustellenden Schriftstück, im Auftrag welcher Person er es der Post übergibt. 2Auf der Urschrift des zuzustellenden Schriftstücks oder auf einem mit ihr zu verbindenden Übergabebogen bezeugt er, dass die mit der Anschrift des Zustellungsadressaten, der Bezeichnung des ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ungetrennte Früchte unterliegen als wesentliche Bestandteile des Grundstücks (§ 94 I 1 BGB) grds der Immobiliarvollstreckung. § 810 erlaubt ausnahmsweise die Pfändung als bewegliche Sachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend zu machen. (2) Sie sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Durchführung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Verfahren in Ehesachen wird durch Einreichung einer Antragsschrift anhängig. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Klageschrift gelten entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bewilligung ohne Antrag.

Rn 5 Ist ohne Antrag PKH bewilligt worden, ist die PKH-Bewilligung nicht wirkungslos, sondern kann nur aufgehoben werden. Die bis zur Aufhebung entstandenen Kosten sind aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu tragen (Zweibr FamRZ 03, 1021: nur für Aufhebung gem § 120 IV). Ist der Rechtsstreit nach der Einreichung des PKH-Antrags, aber vor Klagerhebung in der Hauptsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung nach billigem Ermessen.

I. Die gerichtliche Ermessensentscheidung. Rn 2 Nach § 243 entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen. Während in den Familienstreitsachen iSv § 112 Nr 2, 3 gem § 113 I 2 iVm §§ 91 ff über die Kosten zu entscheiden ist, ermöglicht § 243 in Unterhaltssachen eine flexibler und weniger formal zu treffende Kostenentscheidung. Hier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Tatsachengrundlage.

a) Offenlegung. Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift setzt der Wiedereinsetzung im Interesse der Rechtssicherheit enge zeitliche Grenzen, nämlich grds von zwei Wochen ab Wegfall des unverschuldeten Hindernisses für die Fristeinhaltung, kombiniert durch die in Abs 3 bestimmte Ausschlussfrist von einem Jahr ab Ende der versäumten Frist. I. Frist. Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine vollstreckbare Ausfertigung kann für den Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Gläubigers sowie gegen denjenigen Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Schuldners und denjenigen Besitzer der in Streit befangenen Sache, gegen die das Urteil nach § 325 wirksam ist, erteilt werden, sofern die Rechtsnachfolge oder das Besitzverhältnis bei dem Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachträgliche Änderung (Abs 2).

1. Inhalt. Rn 42 Die Präklusionsregelung des § 323 II entspricht § 767 II. Sie ist durch die Neufassung iRd FGG-RG nur zum Zwecke der Präzisierung und Klarstellung sprachlich modifiziert, nicht aber inhaltlich verändert worden (BTDrs 16/6308, 257). Die Gründe, auf welche die Abänderungsklage gestützt wird, dürfen erst nach Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zweitinstanzliche Verfahrensfehler.

Rn 5 Nicht von § 534 erfasst wird der Verlust der Möglichkeit der Rüge einer Verletzung von Verfahrensvorschriften durch das Berufungsgericht. Dieser unterfällt §§ 525, 295. Wiederholt das Berufungsgericht einen bereits vom erstinstanzlichen Gericht gemachten Verfahrensfehler, steht der Rüge in 2. Instanz nicht entgegen, dass die Partei ihr erstinstanzliches Rügerecht bereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorlegung einer Urkunde.

Rn 255 Im Zwischenstreit beträgt der Wert einen nach der Bedeutung des Vorgangs zu bemessenden Bruchteil des Hauptsachewertes (Köln MDR 83, 321).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeine Rügevoraussetzungen.

I. Endentscheidung. Rn 2 Der Anwendungsbereich erfasst Entscheidungen iwS (vor §§ 300 ff Rn 2), also Urteile und Beschlüsse in jeder Instanz. Verfügungen sind damit zwar eigentlich auch erfasst (St/J/Althammer Rz 11), fallen aber unter Abs 1 S 2, auch wenn sie kraft gesetzlicher Anordnung unanfechtbar sind (zB Terminsverlegung, § 227 IV 3). Die Entscheidung muss im Grundsatz j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Eigentum des Schuldners.

Rn 6 Fehlendes Eigentum des Schuldners an der zu pfändenden Sache verhindert ein Vorgehen des Gläubigers nach § 809 ebenso wenig wie nach § 808 (BGHZ 80, 296, 299; MüKoZPO/Gruber Rz 13; aA Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; Anders/Gehle/Vogt-Beheim ZPO Rz 5; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 6; vgl § 808 Rn 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausdruck eines öffentlichen elektronischen Dokuments.

I. Öffentliches Dokument. Rn 3 Ausdrucke, denen die rechtliche Qualität einer Abschriftsbeglaubigung beigemessen wird, können nur von originären elektronischen öffentlichen Dokumenten erstellt werden, also von elektronischen Dokumenten, die nicht ursprünglich in Papierform vorgelegen haben (BTDrs 15/4067, 35). Dokumente, die durch das Einscannen eines Papierdokuments entstand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zwangsvollstreckung.

1. Vollstreckung ins bewegliche Vermögen. Rn 30 In § 119 ist jetzt klargestellt, dass das Vollstreckungsgericht im Rahmen seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit PKH pauschal für die gesamte Zwangsvollstreckung bewilligen kann (ebenso gem § 77 Abs 2 FamFG in FG-Familiensachen). Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Die funktionelle Zuständigkeit ergib...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Verfahren wird durch den Antrag eines Ehegatten eingeleitet. (2) Der Antrag in Haushaltssachen soll die Angabe der Gegenstände enthalten, deren Zuteilung begehrt wird. Dem Antrag in Haushaltssachen nach § 200 Abs. 2 Nr. 2 soll zudem eine Aufstellung sämtlicher Haushaltsgegenstände beigefügt werden, die auch deren genaue Bezeichnung enthält. (3) Der Antrag in Ehewohnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, erheblich und entspricht der Antrag den Vorschriften des vorstehenden Paragraphen, so hat das Gericht durch Beschluss eine Frist zur Vorlegung der Urkunde zu bestimmen. (2) Der Gegner kann die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Ablauf der Frist beantragen, wenn die Klage gegen den Dritten erledigt ist oder wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Urteilsfällung. Rn 2 § 309 betrifft allein die Urteilsfällung, die mit Ausnahme der Fälle des § 311 II 3 in der schriftlichen Niederlegung der Urteilsformel seinen Abschluss findet, nicht die Verkündung des Urteils (BGHZ 61, 369, 370 = NJW 74, 143, 144; 02, 1426, 1428; NJW 15, 3181 Rz 3; OLG Frankfurt BKR 17, 380 Rz 24), sodass ein Richterwechsel nach der mündlichen Verhan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung ist der Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner im Zeitpunkt der Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat. (2) Ist der angegangene Gerichtsvollzieher nicht zuständig, so leitet er die Sache auf Antrag de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Aufwendungen, die eine Partei hat, um an der Beweisaufnahme teilzunehmen, sind iSd § 91 für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig und daher zu erstatten. Eine Ausnahme wäre allenfalls denkbar, wenn die Partei schon vorher sicher ausschließen könnte, dass ihre Teilnahme keine andere oder bessere Sachaufklärung erbringen werde und deshalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Art des Zustandekommens.

Rn 5 Im Normalfall ergeht das Urt aufgrund einer streitigen, kontradiktorisch geführten mündlichen Verhandlung. Nimmt eine Partei eine Rechtsverteidigung ggü dem gegnerischen Anspruch nicht wahr oder verfolgt sie ihre eigenen Rechte nicht weiter, so beim VU (§§ 330, 331, 334), beim Verzichts- (§ 306) und Anerkenntnisurteil (§ 307), so ergeht ein nichtstreitiges Urt.mehr