Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 188 fingiert die Zustellung, die bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 185, 186 wirksam ist. Tatsächliche Kenntnis des Adressaten vom Schriftstück ist unerheblich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verweis (Abs 2).

Rn 12 § 93 II verweist auf §§ 775 Nr 1 u 2, 776 ZPO. Diese Vorschriften enthalten weitere Vorgaben, wie die betroffenen Vollstreckungsorgane (Gericht, Gerichtsvollzieher) bei einer Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Vollstreckung zu verfahren haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle:

Ablichtungen. Rn 12 Die Kosten von Ablichtungen, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden, sind in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattungsfähig. Eine pauschale Abrechnung wie beim Anwalt oder wie beim Gericht ist hier allerdings nicht vorgesehen. Kann eine konkrete Abrechnung nicht vorgelegt werden, ist eine Schätzung nötig. Abmahn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 164 gilt in allen Kindschaftssachen und bindet sowohl das Familiengericht als auch das Beschwerdegericht. Sie ist auch im einstweiligen Anordnungsverfahren zu beachten. Die Bestimmung betrifft alle Kinder, unabhängig davon, ob sie unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder Pflegschaft stehen; dies ist allerdings im Gegensatz zu § 59 II FGG aF nicht mehr besonders her...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 3, Höchstpersönlichkeit der Begutachtung.

1. Übertragung – Mitarbeit. a) Rn 3 Der SV hat das Gutachten eigenverantwortlich zu erstatten. Er ist nicht befugt, die Begutachtung zu übertragen oder sich vertreten zu lassen, darf aber Hilfskräfte hinzuziehen. Er ist befugt, Literatur zu Rate zu ziehen und Auskünfte anderer Sachkundiger einzuholen (BGH VersR 60, 998), muss aber selbst die sachkundige Wertung vornehmen und i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Schiffshypothek.

Rn 59 Für eingetragene Schiffshypotheken verweist § 325 IV nur auf S 1, nicht aber auf S 2 des § 325 III. Da auch bei Versteigerung von Schiffen seit 1940 entsprechende Anmeldepflichten bestehen, ist die bestehende Lücke durch entsprechende Anwendung des § 325 III 2 zu schließen (MüKoZPO/Gottwald § 325 Rz 118).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 32 Das Verfahren über den Erlass einer Sicherungsanordnung gehört zum Rechtszug, § 19 I Ziff 3 RVG. Es entsteht keine gesonderte Gebühr.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat. 2Ist die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig gemacht, so tritt diese Wirkung ein, sobald nach den Vorschriften der §§ 726, 730 eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen der Wertfestsetzung.

I. Freies Ermessen. 1. Allgemeines. Rn 1 Dem Gericht ist bei der Wertfestsetzung in mehrfacher Hinsicht ein weiter Spielraum eröffnet, dessen Grenzen im Gebrauch pflichtgemessen Ermessens liegen (BGH NJW-RR 01, 569 [BGH 27.09.2000 - IV ZB 6/00]; MüKoZPO/Wöstmann § 3 Rz 2 f). Das gilt bereits für die Frage, ob überhaupt eine Entscheidung ergeht (Rn 13). Eine Bewertung des Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Replik des Kl (Abs 4).

Rn 5 Eine dem Kl vor Eingang der Klageerwiderung gesetzte Frist zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung (Replik) ist unwirksam (BGHZ 76, 236).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Schiedsort in Deutschland.

Rn 4 Im Einzelfall ist das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die richterliche Handlung vorzunehmen ist. Bei Schiedsverfahren, die in Deutschland stattfinden, ist das regelmäßig der Schiedsort, § 1043.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vorgreifliches Rechtsverhältnis.

Rn 8 Im Mittelpunkt der Rechtsanwendung steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Entscheidung im auszusetzenden Rechtsstreit vom Ausgang eines anderen Rechtsstreits abhängt. I. Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung. Rn 9 Die sachlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung nach § 148 liegen vor, wenn im anderen Rechtsstreit im Sinne echter Präjudizialität mit m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 16 Bis zur Ablieferung können Schuldner und betroffener Dritter Erinnerung nach § 766 einlegen, danach nicht mehr, da die Zwangsvollstreckung dann beendet ist. Der Gläubiger kann mit der Erinnerung gegen die Verweigerung oder Verzögerung der Ablieferung und gegen die Hinterlegung nach Abs 2 vorgehen. Die Glaubhaftmachung ist jedoch nicht überprüfbar (Schuschke/Walker/Walk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Hilfs- und Bergeleistungen (Nr 7).

Rn 18 Die Vorschrift knüpft die Hauptsachezuständigkeit an die Arrestzuständigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Vertretung natürlicher Personen.

1. Minderjährige. Rn 3 Ihre Vertretung folgt dem elterlichen Sorgerecht (§ 1629 I 1 BGB). Darum nehmen die gesetzliche Vertretung minderjähriger ehelicher Kinder die sorgeberechtigten Eltern – grds auch nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB) – in Gesamtvertretung (§ 1629 I 2 BGB) wahr (BGH NJW 87, 1947 f [BGH 20.01.1987 - VI ZR 182/85]). Ist nur ein Elternteil – etwa kraft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 10 Am erforderlichen Rechtsschutzinteresse mangelt es, wenn der Gläubiger die Ersatzvornahme bereits durchgeführt (LG Essen MDR 59, 399) oder der Schuldner offenkundig schon erfüllt hat, wofür er allerdings beweispflichtig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verfahren.

Rn 21 Das Verfahren richtet sich nach den §§ 567 ff. Vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts ist dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren (§ 99 II 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliche Regelung zur Bestellung eines Ersatzschiedsrichters.

Rn 3 Liegt eine Parteivereinbarung nicht vor, so ist ein Ersatzschiedsrichter nach denjenigen Regeln zu bestellen, die auf die Bestellung des weggefallen und nunmehr zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren (§ 1035). Auch hierbei ist wiederum der Grundsatz des § 1034 II anzuwenden. Es darf also nicht durch ein Übergewicht einer Partei eine Benachteiligung der anderen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind (Nr. 2).

Rn 3 Die Vorschrift des § 1758 BGB ermöglicht auf Antrag des Kindes die Ersetzung der fehlenden Einwilligung eines Elternteils in die Annahme. Zudem kann das Familiengericht die fehlende Einwilligung eines Ehegatten ersetzen (§ 1749 Abs 1 S 2 BGB).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Allgemeiner Regelungsbereich. Rn 5 Die §§ 41 ff regeln die mögliche Hinderung an der Ausübung des Richteramtes, wenn begründete Zweifel in einer konkreten Verfahrenssituation an der Integrität des Richters bestehen. Ist er unabhängig vom Verfahrensgegenstand in der sachgemäßen Ausübung seines Amtes beschränkt, greifen diese Regelungen nicht (allgM). Als solche Beschränkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bedarf der Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung eines Erbscheins oder einer anderen Urkunde, die dem Schuldner auf Antrag von einer Behörde, einem Beamten oder einem Notar zu erteilen ist, so kann er die Erteilung an Stelle des Schuldners verlangen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsquelle.

Rn 1 Die Bestimmung ist eine eigenständige deutsche Regelung ohne Entsprechung im UNCITRAL-MG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

I. Vorsitz. Rn 3 Abs 1 betrifft den Vorsitz im Spruchkörper, im überbesetzten Spruchkörper jeder Sitzgruppe, sodass eine Sitzgruppe ohne den Vorsitzenden nicht zulässig ist. Rn 4 Den Spruchkörpern, denen sich der Präsident nicht nach § 21e I 3 angeschlossen hat, muss das Präsidium (BGH NJW 09, 931 [BGH 08.01.2009 - 5 StR 537/08] Rz 9) Vorsitzende Richter als Vorsitzende zuweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Abgrenzung zu § 793. 1. Kriterien. Rn 2 § 766 ermöglicht die Überprüfung sowohl von Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts als auch des GV; nicht überprüft werden mit § 766 die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Liegt eine Entscheidung vor, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf (BGH ZIP 04, 1379). In Familiensachen ist § 766 entspr über § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rücknahme des Musterverfahrensantrags (Abs 4).

Rn 4 Ein Musterverfahrensantrag kann nur bis zum Erlass des Vorlagebeschlusses zurückgenommen werden; dies ergibt sich aus der in § 6 I KapMuG angeordneten Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses. Spätere Rücknahmen des Musterverfahrensantrags sind gem § 13 IV KapMuG wirkungslos.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

I. Maßnahmen des Prozessgerichts. Rn 2 Die Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter setzt einen entsprechenden Beweisbeschluss des Prozessgerichts voraus. Er kann auch vorterminlich gem § 358a oder als Änderungsbeschluss gem § 360 (s aber § 360 Rn 7) erlassen werden. Das Beweisthema mit seinen beweisbedürftigen Tatsachen ist möglichst präzise zu beschreiben. Auf der Grundla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 § 21 entspricht in etwa der Regelung des § 19 BDSG. Aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich der Auskunfts- bzw Informationsanspruch des von der Datenübermittlung Betroffenen. Abs. 6 wurde eingefügt durch Gesetz vom 20.11.19 (BGBl I S 1724) und dient der Anpassung der Rechtsnormen an die DSGVO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeine Voraussetzungen und Tatbestandsvoraussetzungen des Abs 2.

I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung. 1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen. a) Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag/Zuständigkeit. Rn 8 Der erforderliche Antrag des Gläubigers gem § 753 ist an das Prozessgericht 1. Instanz als zuständiges Organ der Zwangsvollstreckung zu richten. In Fällen der Zuständigkeit des LG besteht Anwaltszwang nach § 78 I – nicht nur in der mündli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anordnung des persönlichen Erscheinens (Abs 1 S 1). Rn 3 Gem § 113 I 2 iVm § 128 I ZPO hat das Gericht in Ehesachen mit den Beteiligten mündlich zu verhandeln und soll das persönliche Erscheinen zum Termin anordnen. Die Vorschrift des § 128 Abs 1 ist zwar als ›Soll-Vorschrift‹ ausgestaltet; gleichwohl steht die Entscheidung darüber, ob das persönliche Erscheinen angeordnet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 7 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Schadensermittlung nach Abs 1.

I. Anwendungsbereich. Rn 3 § 287 I gilt für Schadensersatzansprüche aller Art, seien es vertragliche, gesetzliche, aus Verschulden oder Gefährdung, Ansprüche wegen Vertrauensschadens (§§ 122 I, 179 II BGB) oder auf Entschädigung wegen Nichtvermögensschadens (§§ 253 II, 651n II BGB). Erfasst werden ferner Entschädigungsansprüche aus Aufopferung (BGHZ 29, 95, 99 f = NJW 59, 386...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestgrund.

Rn 2 Ein persönlicher Arrest darf nur dann angeordnet werden, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern. Hieran fehlt es, wenn die Anordnung eines dinglichen Arrests ausreichend ist (Grundsatz der Subsidiarität, Karlsr NJW-RR 97, 450, 451 [OLG Karlsruhe 07.05.1996 - 2 UF 59/96]; Musielak/Voit/Huber Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bevollmächtigter.

Rn 7 Bevollmächtigte, die das streitige Verfahren beantragen, müssen keine Vollmacht nachweisen, aber versichern, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein (§ 703).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt einerseits die Fortsetzung des Musterverfahrens in besonderen Fällen (Abs 1–4) sowie in Abs 5 die Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vorläufige Einstellung der Zahlungen.

Rn 12 Über die vorläufige Einstellung der Zahlungen entscheidend der Rechtspfleger. I. Kostendeckung (Nr 1). Rn 13 Neu durch das PKHÄndG eingeführt ist, dass das Gericht die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen zukünftig erst dann anordnen darf, wenn die Zahlungen der Partei die voraussichtlich entstehenden Kosten decken. Die Kostendeckung muss zukünftig eingetreten und n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 649 ZPO aF und regelt die Voraussetzungen für den Erlass eines Festsetzungsbeschlusses sowie dessen Inhalt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Verteilung der Geschäfte durch das Präsidium.

1. Grundsätze. Rn 19 Das Prinzip des gesetzlichen Richters wird einfachgesetzlich ua durch den sog Stetigkeitsgrundsatz (Jährlichkeitsprinzip) des § 21e I GVG ausgestaltet (vgl zu der fehlenden subjektiven Rechtsbetroffenheit einzelner Richter bei Änderungen der Geschäftsverteilung unter Verstoß hiergegen OVG Koblenz DVBl 08, 266). Die gerichtliche Selbstverwaltung (§§ 21a ff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbstätigenfreibetrag (§ 115 I Nr 1b).

Rn 23 Für Antragsteller, die Einkünfte aus Erwerbstätigkeit beziehen, ist der Erwerbstätigenfreibetrag in Ansatz zu bringen, dieser beträgt 50 % des höchsten Regelsatzes für den Haushaltsvorstand (derzeit 282 EUR).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufhebung und Zurückverweisung (Abs 1 S 1).

1. Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Rn 2 Die Vorschrift kommt nur zum Tragen, wenn das Rechtsmittelgericht oder aber der BGH zu dem Ergebnis kommt, dass die angefochtene Entscheidung, mit der der Scheidungsantrag abgewiesen worden ist, keinen Bestand haben kann und aufzuheben ist. Typischer Fall ist, dass die Scheidungsvoraussetzungen zwischenzeitlich vorliegen, weil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die Kosten und Gebühren, die in Verfahren aus Schiedsklauseln nach § 1066 anfallen, richten sich nach der vom jeweiligen Gericht angewendeten ›Grundnorm‹. Das sind die §§ 1032, 1033, 1037 III, 1039 I, 1040 III, 1050, 1059–1061, 1065.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aufrechnung (Abs 2).

I. Anwendungsbereich. Rn 67 Die Sonderregelung des § 322 II bezieht sich nur auf die Aufrechnung nach §§ 387 ff BGB, nicht aber auf sonstige Abrechnungsverhältnisse. Bei einer Verrechnung unselbstständiger Rechnungsposten (BGH NJW 92, 317, 318; NJW 02, 900), einer Saldierung (BGH NJW-RR 04, 1715, 1716 [BGH 20.01.2004 - XI ZR 69/02]) oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemein.

a) Rn 2 Für das Zeugnisverweigerungsrecht der nahen Angehörigen (§ 383 I Nr 1–3) kommt es auf das Beweisthema nicht an; es ist also irrelevant, ob überhaupt gerade die persönliche Beziehung des Zeugen zur Partei mit dem Streitgegenstand in irgendeinem Zusammenhang steht. b) Rn 3 Welche Gründe der Zeuge hat, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch oder keinen Gebrauch zu m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausreichende Sicherheit.

Rn 7 Die Voraussetzungen für einen dinglichen Arrest sind nicht gegeben, wenn dem Gläubiger bereits die ganze Forderung abdeckende und wirtschaftlich ausreichende Sicherheiten zur Verfügung stehen (BGHZ 171, 261, 268 Rz 23 = NJW 07, 2485). Als Sicherheiten kommen in Betracht Eigentumsvorbehalt (BGHZ 171, 261, 268 Rz 23 = NJW 07, 2485), Hinterlegung (BGH NJW 72, 1044), Sicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Sühneversuch (Abs 1). Rn 2 In jeder Lage des Verfahrens, aber nicht vorgeschrieben in den Rechtsmittelinstanzen (§§ 525 S 2, 555 I 2). Das Gericht kann, ohne sich dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen, sogar in Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung mit den Parteien telefonisch in Verbindung setzen und Hinweise erteilen in dem Bestreben, eine gütliche Einigung herbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nachverfahren.

Rn 186 s Urkunden- und Wechselprozess; Nachlassverzeichnis entspr Auskunft; Namensrecht Vorrangig zu prüfen ist, ob es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt (§ 3 Rn 8). Gewerblich genutzte (Firmen-)Namen sind nach § 3 zu bewerten. S.a. Domain.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erwartete Veränderung der Bedürftigkeit.

1. Einkommen. Rn 9 Gemäß Abs 1 S 2 setzt das Gericht bereits im ersten Beschl eine Änderung der Ratenhöhe fest, die sich ergibt, wenn berücksichtigte Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder tw entfallen. Die Möglichkeit besteht, wenn bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung die auf Tatsachen begründete Erwartung besteht, dass sich die finanziellen Verhältnisse der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulässigkeit.

1. Einwilligung. Rn 18 Einer Zustimmung des Bekl bedarf es nicht, solange er noch nicht zur Hauptsache verhandelt hat (Hamm VersR 92, 736). Die Einwilligung des Bekl ist als Prozesshandlung ausdrücklich in mündlicher Verhandlung oder schriftlich zu erklären (BGH NJW 92, 2235 [BGH 27.02.1992 - I ZR 35/90]), auch konkludent oder durch rügelose Einlassung (§ 267). Rn 19 Die verwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Haftungsfonds.

Rn 8 Für den Ausspruch des Vorbehalts muss der Haftungsfonds nicht tatsächlich gebildet werden (§ 617 II 1 HGB, § 5d BinSchG). § 617 II 2 HGB lässt § 305a unberührt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Sonstiges.

Rn 6 Zu den Folgen einer unberechtigten Gutachtenverweigerung s § 409. Die Sachverständigenpflicht endet in den Fällen des Abs 1 S 2, Abs 3 und Abs 2 bzgl der Nebentätigkeitsgenehmigung (Dienstpflichtverletzung irrelevant) erst mit der Entbindung durch das Gericht, bei Verschwiegenheitspflichten entsteht sie erst mit Vorliegen der Genehmigung. Zur Vergütung s § 413 Rn 4–6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristbestimmung.

Rn 25 Die Bestimmung der Frist nach Abs 1 ist nur im Falle der Anordnung durch den Rechtspfleger mit der befristeten Erinnerung anfechtbar, § 11 II RPflG (Köln JurBüro 05, 554). Keine Anfechtungsmöglichkeit bei der – unschädlichen, § 8 I RPflG – Anordnung durch den Richter.mehr