Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift hat eine doppelte Zweckrichtung. Nach Abs 2 und Abs 4 soll einerseits die vollständige Erörterung des Rechtsstreits sichergestellt werden. Insoweit ergänzen diese Regelungen die Vorgaben aus § 136 III. Abs 1–3 regeln weiterhin Einzelheiten des Ablaufs der mündlichen Verhandlung. Sie werden durch die §§ 278, 279 für den Haupttermin ergänzt und konkretisier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Schuldnerverzeichnis. Rn 3 Das Schuldnerverzeichnis wird von dem nach § 882h zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Dabei handelt es sich (so § 882h II 3 ausdrücklich) nicht um die Ausübung von Gerichtsbarkeit, sondern um Justizverwaltung, so dass die Führung des Schuldnerverzeichnisses ohne besondere gesetzliche Regelung der Geschäftsstelle übertragen werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 20 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben Vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 393 begründet eine zwingende gesetzliche Ausnahme zu § 391.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verkehrsanwalt.

Rn 77 Zusätzliche Kosten eines Verkehrsanwalts können iRd Abs 2 S 3 nicht geltend gemacht werden. Insbesondere kann der Anwalt in eigener Sache nicht Verkehrsanwalt sein (Frankfurt NJW 1972, 1328; Rostock MDR 01, 115 = JurBüro 01, 194; AnwK-RVG/N. Schneider Nr 3400 Rz 23).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften. (2) 1Zuständig für das Mahnverfahren ist das Amtsgericht, das für das streitige Verfahren zuständig sein würde, wenn die Amtsgerichte im ersten Rechtszug sachlich unbeschränkt zuständig wären. 2 § 689 Abs. 3 gilt entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gericht des Ortes, wo die Verwaltung geführt wird.

Rn 4 Geführt wird die Verwaltung, wo der Verwalter regelmäßig tätig wird, also dort, wo er seinen Sitz hat oder wo er – bei örtlich vom Sitz abweichender Aufgabenwahrnehmung – seine Verwaltertätigkeit unter Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen ausübt (Hamm Beschl v 19.11.18 – 32 SA 52/18, Rz 13 – juris; Brandbg OLGR 06, 455, 456).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vergütung.

Rn 11 Das JVEG sieht eine Vergütung nur vor, wenn und soweit ein zusätzlicher Aufwand entsteht, etwa im Fall einer mündlichen Erläuterung nach § 411 III.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 14 Trotz gemeinsamer Verhandlung, Beweisaufnahme und Entscheidung kann das Gericht analog § 146 die Verhandlung auf einen Antrag beschränken und diesen durch Teilurteil abweisen (BGHZ 56, 79).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Prozessvollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch eine Widerklage, eine Wiederaufnahme des Verfahrens, eine Rüge nach § 321a und die Zwangsvollstreckung veranlasst werden; zur Bestellung eines Vertreters sowie eines Bevollmächtigten für die höheren Instanzen; zur Beseitigung des Rechtsstreits durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen. 2Das gilt nicht für elektronisch übermittelte Dokumente sowie für Anlagen, die dem Gegner in Urschrift oder in Abschrift vorliegen. (2) Im Falle der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195) haben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aussonderungsrecht.

Rn 62 § 6s Insolvenz. Auswechslung des Streitgegenstands, für GeS Addition der Gegenstände (KG MDR 08, 173; s.a. Klageänderung). Automatenaufstellvertrag, Unterlassungsanspruch nach § 3 zu bewerten (Kobl RPfleger 80, 486); § 41 GKG ist nicht anwendbar (Kobl RPfleger 1980, 487).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Das Verfahren (Abs 3, 4).

I. Der Verfahrensablauf. Rn 22 Das Verfahren im Hinblick auf die Übermittlung des Schlichtungsvorschlags ist in den §§ 19 III, IV, § 20 ein wenig unsystematisch geregelt. Vorausgegangen ist der Antrag des Verbrauchers, weiterhin die Durchführung des Verfahrens ohne eine Ablehnung durch den Streitmittler (§ 14) oder eine Verfahrensbeendigung auf Wunsch einer Partei (§ 15) sowi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzung der Bestellung nach Abs. 1 – Grundtatbestand.

Rn 4 Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrensbeistands ergeben sich neben dem in Abs 1 enthaltenen eigenständigen Grundtatbestand aus den in Abs 2 und den in Abs 3 enthaltenen Regelbeispielen, die zugleich als Orientierung zur Auslegung des Begriffs der Erforderlichkeit herangezogen werden können (BTDrs 16/6308, 238). 1. Kindschaftssachen betreffend die Person ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Folgen.

Rn 4 Die Folgen richten sich auch hier nach § 113. Zum Verfahren und zu Rechtsbehelfsmöglichkeiten, § 110 Rn 19.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorwegpfändung einer Sache, deren Unpfändbarkeit voraussichtlich demnächst wegfällt, verhindert einerseits, dass der Schuldner die Sache zuvor noch veräußert, und sichert andererseits den Gläubiger davor, dass andere Gläubiger nach Eintritt der Pfändbarkeit ein vorrangiges Pfandrecht erwerben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) BMG.

Rn 11 Eine Vertretungsordnung fehlt, so dass das BMG die BRD im Prozess vertritt; zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Inhalt des Schlichtungsvorschlags (Abs 1).

I. Die Basis des Vorschlags. Rn 2 Nach dem Gesetzestext stellt die Basis für den Schlichtungsvorschlag durch den Streitmittler ›die sich aus dem Streitbeilegungsverfahren ergebende Sachlage‹ dar. Dies ist in einem umfassenden Sinn zu verstehen. Der Streitmittler soll also den gesamten Inhalt des Parteivorbringens beider Seiten sowie das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterhalt.

aa) Grundlagen. Rn 138 Der Streit um die Unterhaltspflicht, § 231 FamFG, ist vermögensrechtlicher Natur. Den GeS regelt § 51 I FamGKG (für andere Unterhaltsfälle s Stichwort Unterhalt). Ausgangspunkt ist grds die Unterhaltsforderung. Freiwillige Leistungsanteile zählen mit, soweit sie eingeklagt werden; ein Zurückgehen alleine auf das Titulierungsinteresse erfolgt nicht (so z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erfolglose Klage.

Rn 16 Die Klage auf Räumung von Wohnraum muss abgewiesen worden sein. Ist der Räumungsklage stattgegeben worden, ist § 93b II 1 nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Mitteilungspflichten im Einzelnen.

I. Mitteilung von Tod und Geburt (Abs 1). Rn 3 In Abs 1 sind vier Sachverhalte genannt, die familiengerichtliche Maßnahmen erfordern können. Die verschiedenen Mitteilungspflichten des Standesamts bei Beurkundungen im Geburtenregister oder im Sterberegister sind in § 57 bzw § 60 PStV geregelt. Die Mitteilungspflicht des Standesamts besteht in folgenden Fällen (zB Prütting/Helm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Veröffentlichung.

Rn 2 Abs 3 rechnet die beim Kläger entstehenden Kosten der Veröffentlichung zu den Kosten des Rechtsstreits, sodass ein obsiegender Kläger diese im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen kann. Dazu gehören auch Personalkosten und sonstige Kosten des Verbandsklägers, soweit sie auf diese Veröffentlichung entfallen (wohl aA Röthemeyer Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Widerklage durch Prozessverbindung.

Rn 26 Durch eine zulässige Prozessverbindung von ursprünglich selbstständigen Prozessen kann im Einzelfall ein einheitlicher Rechtsstreit entstehen mit der Folge, dass die später eingegangene Klage zur Widerklage wird, auch wenn deren Voraussetzungen an sich fehlen (vgl Celle OLGR 07, 854; s.a. § 147 Rn 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Kläger kann, ohne dass es der Einwilligung des Beklagten bedarf, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung von dem Urkundenprozess in der Weise abstehen, dass der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig bleibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

Rn 1 Dem Gläubiger einer Geldforderung stehen zur Zwangsvollstreckung in ein Grundstück drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. I. Zwangsversteigerung. Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Revisionsbegründung (§ 551 III 1 Nr 2).

1. Sachrügen (§ 551 III 1 Nr 2 lit a). Rn 9 Die Anforderungen des § 551 III 1 Nr 2 lit a entsprechen § 520 III 2 Nr 2; auf § 520 Rn 31–39 wird daher Bezug genommen. Dem Zweck der Revision entsprechend verlangt § 551 III 1 Nr 2 lit a die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung (§§ 545, 546) ergibt. Die Rechtsverletzung muss konkret bezeichnet we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Abgrenzung zu § 1. Rn 2 Die Vorschrift des § 2 betrifft nur Fälle, die nicht die Verwendung oder Empfehlung von AGB betreffen. Auch ein Verstoß gegen das AGB-rechtliche Umgehungsverbot des § 306a BGB ist über § 1 zu kontrollieren (s § 1 Rn 6). II. Verhältnis zum UWG. Rn 3 In § 8 V 3 UWG wird klargestellt, dass das UKlaG (mit Ausnahme von § 4e, s § 4e Rn 2) auf Verstöße gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen.

I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen. Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Geheimnisschutz im Zivilprozess.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbindung.

Rn 11 Es ist möglich, eine Ehewohnungs- oder Haushaltssache mit einer Familienstreitsache zu verbinden, § 20. Es gelten dann allerdings die Verfahrensregeln der Familienstreitsache (KG Beschl v 25.2.15 – 3 UF 55/14, openJur 15, 4798 = FamRZ 15, 1191).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fischereirecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen für die Prozesshandlungen der Parteien.

I. Für die säumige Partei. Rn 4 Der Zurückversetzung des Prozesses soll es der säumigen Partei ermöglichen, den Rechtsstreit so fortsetzen, wie wenn sie nicht säumig gewesen wäre (RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 340; NJW 93, 861, 862). Für die säumige Partei entstehen keine nachteiligen Folgen daraus, dass der Gegner in dem versäumten Termin verhandelt hat. Der säumige Kl kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Senate der Oberlandesgerichte entscheiden, soweit nicht nach den Vorschriften der Prozessgesetze an Stelle des Senats der Einzelrichter zu entscheiden hat, in der Besetzung von drei Mitgliedern mit Einschluss des Vorsitzenden. (2) (betrifft Strafsachen – von einer Kommentierung wurde abgesehen)mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbstständige Familienstreitsachen.

Rn 3 I, II statuieren – vorbehaltlich III (s Rn 5), IV (s Rn 6) – für alle Beteiligten einen instanzenübergreifenden Anwaltszwang in selbstständigen Familienstreitsachen (§ 112).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

Rn 14 Sind die vorgenannten Voraussetzungen gegeben, dann kann das Gericht nach billigem Ermessen die Kosten ganz oder tw dem obsiegenden Beklagten auferlegen. Das Gericht muss nicht zwingend nach § 93b I 2 entscheiden. Es kann auch nach den §§ 91 ff entscheiden oder tw nach § 93b I 2 und iÜ nach den §§ 91 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Parteivereinbarung.

I. Zustandekommen der Vereinbarung. Rn 2 Dem Begriff der Schiedsvereinbarung ist zu entnehmen, dass es sich um eine dem gemeinsamen Parteiwillen unterliegende Vereinbarung handeln muss, bestimmte Streitigkeiten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. Es gelten damit für das Zustandekommen die allgemeinen Regeln über den Vertragsschluss (§§ 145 ff BGB). Diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich mit den für die Pflegschaft für Minderjährige anwendbaren Verfahrensvorschriften und ergänzt die materiell-rechtlichen Vorschrift des § 1813 I BGB für das Verfahrensrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Übersetzung der Entscheidung (Abs 3).

Rn 4 Mit Blick auf die erforderliche Anpassung kann die Entscheidung Aufschluss versprechen, den die (Vollstreckungs-)Bescheinigung nicht bietet. Übersetzung bzw Transliteration sind in Art 57 und ergänzend in § 1113 ZPO geregelt. Soweit sich eine Überschneidung mit Art 42 IV ergibt, ist Art 54 III spezieller.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat.

Rn 6 Ebenso wie der Vermögensgerichtsstand setzt auch § 23 S 1 Alt 2 eine Klage wegen ›vermögensrechtlicher Ansprüche‹ gegen ›eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat‹, voraus, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zu beiden Tatbestandsmerkmalen verwiesen werden kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 896 ergänzt die §§ 894, 895. Inhaltlich entspricht er § 792, dessen Anwendbarkeit daran scheitert, dass die Registereintragung selbst keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, wie die Norm es voraussetzt. § 896 erleichtert dem Gläubiger die Beschaffung solcher Urkunden, welche für die Eintragung erforderlich sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Gegenstand der vom Gericht vorzunehmenden Überprüfung sind nicht die vom Sachwalter getroffenen Einzelentscheidungen, sondern nur der zusammenfassende Schlussbericht und die Schlussrechnung (BTDrs 20/6520, 93).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Formlose Mitteilung. Rn 2 Die formlose Mitteilung der Ladung ist eine Ausnahme von § 329 II 2. Mit dem ›auf die Klage bestimmten Termin‹ gem Abs 1 S 1 scheint von Wortlaut und Systematik her nur der frühe erste Termin iSv §§ 274 II, 275 I gemeint zu sein. Es gibt jedoch – insb unter Berücksichtigung des Zwecks der Regelung – keinen Grund, sie nicht auch auf jeden anderen t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermöglicht es dem Gericht, selbst das Grundbuchamt bzw eine andere Registerbehörde um die Eintragung zu ersuchen. Auch hier steht der Beschleunigungsgedanke im Vordergrund, regelmäßig wird aber ein anwaltsseits betriebenes Eintragungsgesuch schneller und für den Anwalt im Hinblick auf die Fristüberprüfung sicherer sein (vgl zu den Gefahren des § 941 Dötsch MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 787 befasst sich mit der Zwangsvollstreckung in herrenlose Grundstücke, § 787 I, und Schiffe oder Schiffsbauwerke, § 787 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausbleiben des Zeugen.

I. Recht zum Ausbleiben. Rn 6 Die Erklärung des Zeugen, er werde von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, ggf iVm der Glaubhaftmachung der das Recht begründenden Umstände (s.o. Rn 3), berechtigt den Zeugen, im Termin fernzubleiben, § 386 III. Dies gilt nicht, wenn das Zeugnisverweigerungsrecht nicht das gesamte Beweisthema abdeckt (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sanktionen, Kosten.

Rn 8 Ordnungsmittel oder kostenrechtliche Nachteile können mangels Aussagepflicht nicht angeordnet werden (Oldbg RPfleger 65, 316; MüKoZPO/Schreiber Rz 1; Zö/Greger Rz 2; aA Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 4: Verzögerungsgebühr; Wieczorek/Schütze/Völzmann-Stickelbrock Rz 5: Kosten des vergeblichen Termins und Verzögerungsgebühr).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gewahrsam eines herausgabebereiten Dritten (2. Alt).

1. Dritter. Rn 3 Dritter ist jeder, der am Vollstreckungsverfahren weder als Gläubiger noch als Schuldner beteiligt ist. Ob der GV, der an einer Sache durch Pfändung Gewahrsam erlangt hat, für eine weitere Pfändung Dritter ist, ist str (bejahend Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; ThoPu/Seiler Rz 2; verneinend MüKoZPO/Gruber Rz 5; Knoche ZZP 114, 399, 412 f). In diesen Fällen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik und Normzweck.

I. Formen der Beendigung. Rn 1 Ähnlich wie im staatlichen Gerichtsverfahren gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein schiedsrichterliches Verfahren beendet werden kann. Der dem Urt vergleichbare normale Abschluss ist der Schiedsspruch (§§ 1054, 1055, 1056 I). Daneben steht als eine gütliche Streitbeilegung die Möglichkeit des Vergleichs, den das Schiedsgericht als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Besteht die zu vernehmende Partei aus mehreren Streitgenossen, so bestimmt das Gericht nach Lage des Falles, ob alle oder nur einzelne Streitgenossen zu vernehmen sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Vollstreckbarerklärung nach § 796a Abs. 1 ist das Gericht als Prozessgericht zuständig, das für die gerichtliche Geltendmachung des zu vollstreckenden Anspruchs zuständig wäre. (2) 1Vor der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist der Gegner zu hören. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. 3Eine Anfechtung findet nicht statt.mehr