Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsprechung zum Bundesmodell

1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Zuständigkeit.

Rn 9 Bei Verbandsklagen mit Auslandsberührung gelten für die internationale Zuständigkeit die Vorschriften der EuGVO und nur ersatzweise jene des nationalen Rechts (s § 6 Rn 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes des Musterverfahrens und des Ergebnisses der Anhörung der Beigeladenen als angemessene gütliche Beilegung der ausgesetzten Rechtsstreitigkeiten erachtet. (2) Nach der Genehmigung kann der Vergleich nicht mehr widerrufen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 17 Das vereinfachte Verfahren gehört zu den Unterhaltssachen iSv § 231 I und demzufolge zu den Familienstreitsachen gem § 112 Nr 1. Für das Verfahren besteht kein Anwaltszwang, §§ 257 S 1, 114 IV Nr 6 iVm. § 78 III ZPO, sodass sich die Frage der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Anwalts stellt (vgl unten Rn 19). I. Zuständigkeit. Rn 18 Die (ausschließliche) örtliche Zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 94 betrifft einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Nach der Vorschrift des § 94 ist es möglich, bestimmte Kosten dem Kl auch dann aufzuerlegen, wenn er ganz oder tw obsiegt. Entsprechend gilt die Vorschrift für einen Widerkläger oder auch für einen Beklagten, wenn er sich mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klageschrift ist unverzüglich zuzustellen. (2) Mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, einen Rechtsanwalt zu bestellen, wenn er eine Verteidigung gegen die Klage beabsichtigt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einwilligung oder Sachdienlichkeit.

Rn 31 Für diese gelten grds die Ausführungen Rn 11–12. aa) Einwilligung. Rn 32 Analog §§ 525, 267 kann die Einwilligung nach rügeloser Einlassung vermutet werden (BGH NJW-RR 05, 437 [BGH 06.12.2004 - II ZR 394/02]). Ihre Verweigerung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein (Rn 22). bb) Sachdienlichkeit. Rn 33 Sachdienlich ist die Zulassung der Widerklage, wenn sie geeignet ist, den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Die Bewilligung ist gebührenfrei, für Auslagen (vgl § 187) gilt KV-GKG Nr 9004. Der RA erhält als ProzBev keine gesonderte Gebühr, anderenfalls gilt VV-RVG Nr 3403. Wird eine Willenserklärung gem § 132 II BGB zugestellt, gilt KV-GNotKG Nr 31004.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorbereitung des frühen ersten Termins.

Rn 2 Der Vorsitzende bestimmt nach freier Wahl entweder einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung oder er ordnet ein schriftliches Vorverfahren an (§ 276). Die Wahl der Verfahrensart hat Auswirkungen auf das anzuwendende Verspätungsrecht. 1. Verteidigung des Bekl. a) Frist. Rn 3 Die Erwiderungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen (§ 277 III). Die gesetzte Frist verl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift soll es den klagebefugten Verbänden und Einzelpersonen (wegen des Verweises in § 13a) ermöglichen, den Namen und die Anschrift möglicher Bekl zu ermitteln, wenn diese zB im Internet oder über andere Kommunikationsmittel auftreten, dabei aber ihre Identität nicht oder nur unvollständig preisgeben. Eine analoge Anwendung hinsichtlich der Auskunft über den I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für Handelssachen zu bilden. 2Solche Kammern können ihren Sitz innerhalb des Landgerichtsbezirks auch an Orten haben, an denen das Landgericht seinen Sitz nicht hat. (2) Die Landesregierungen können die Ermächtigung nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verwertung des Gutachtens.

1. Gewährung rechtlichen Gehörs. Rn 28 Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gem § 37 II voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (BGH FuR 13, 712; 16, 46; 17, 495, alle zur Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens). Den Beteiligten muss gem § 30 I iVm § 411 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anträge auf Erlass des Versäumnisurteils (§§ 330, 331) oder auf Vertagung (§ 227).

1. Unzulässigkeit des Versäumnisurteils. Rn 13 Die gemeinsame Rechtsfolge bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Falles des Abs 1 ist, dass kein Versäumnisurteil ergehen darf. Das war primäres Anliegen bei der Erweiterung der Norm um die Nr 4 und 5 (BTDrs 7/2729, 80; 16/3655, 91). 2. Zurückweisung des Prozessantrags nach § 336 I 1. Rn 14 Beantragt die erschienene Partei in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 29 Ablehnungsantrag: Das Verfahren gehört zur Instanz und ist daher gebührenfrei. Beschwerdeverfahren: KV-GKG 1812; Rechtsbeschwerde: KV-GKG 1826; Ermäßigung: KV-GKG 1827. Der Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach dem Streitwert der Hauptsache, s.a. § 3 II, so zum Richterablehnungsverfahren BGH NJW 68, 796. II. RA. Rn 30 Nach § 19 I 2 Nr 3 RVG zum Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Grundsatz des Vorrang- und Beschleunigungsgebots (Abs 1). Rn 3 Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gilt für alle Kindschaftssachen, die den Aufenthalt eines Kindes (als Teil der Personensorge, § 1631 I BGB) betreffen. Das können insb Verfahren nach §§ 1628, 1671, 1678, 1680 f BGB sein. Anderes gilt aber, wenn die Eltern zwar (auch) um das Aufenthaltsbestimmungsrecht strei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 58 Brüssel Ia-VO(1) Öffentliche Urkunden, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, sind in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Die Zwangsvollstreckung aus der öffentlichen Urkunde kann nur versagt werden, wenn sie der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Annexverfahren (Nr 3).

Rn 14 Das Merkmal betrifft Annexverfahren zu Strafverfahren. Es greift damit nur ein, wenn die internationale strafprozessuale Zuständigkeit des betreffenden Staates gegeben ist und das nationale Recht eine Annexentscheidung über einen Schadensersatz vorsieht, deren Zulässigkeit in concreto gegeben ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auf alle.

Rn 44 Urteile in Kindschaftssachen, die das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die elterliche Sorge betreffen (Statussachen), wirken kraft gesetzlicher Anordnung in § 184 II FamFG für und gegen alle.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Fassung Brüssel Ia-VO

ABl EU L 351/1 v 20.12.12, zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26.11.14 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.14 (ABl EU L 54 v 25....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung 252 ZPO 1a Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes 116 ZPO 2; 727 ZPO 14 Unterbrechung 244 ZPO 3 Partei kraft Amtes (Tod) Unterbrechung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Guthabenübertrag, Abs 2.

Rn 11 Abs 2 S 1 erweitert den Pfändungsschutz durch den Übertrag des pfändungsgeschützten Guthabens, über das der Schuldner nicht verfügt hat, in die nächsten drei Kalendermonate. § 899 II 1 formuliert deswegen, wenn der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben iHd Basis-Pfändungsschutzes verfügt hat, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfo...mehr

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 6 Die Klärung des exakten Datums der konkreten Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens ist bedeutsam ua für die Antwort auf die Frage, bis wann im selbstständigen Beweisverfahren noch Nachfragen an den SV gerichtet werden können, für die Frage der Fälligkeit der Gerichtskosten des selbstständigen Beweisverfahrens, ferner für die Bestimmung des Endes der Verjährung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsanwalts-/Vertretungszwang im selbstständigen Beweisverfahren.

Rn 13 Für das vor dem Landgericht selbstständige Beweisverfahren gilt überwiegend kein Vertretungszwang (Stuttg BauR 95, 135; Schlesw BauR 96, 590; Celle OLGR 02, 129; Nürnbg NJW 11, 1613). Weil § 486 IV bestimmt, dass der Antrag auf Einleitung einschl Ergänzungen u Berichtigungen auch zu Protokoll der Geschäftsstelle gebracht werden kann, greift nämlich § 78 III. Rechtsanwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ersteinrichtung.

Rn 19 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Das Kreditinstitut besitzt insoweit einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum, unter welchen Voraussetzungen es zu...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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§ 35 Kündigung und betriebl... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Gütergemeinschaft muss (durch Vertrag, Aufhebungsurteil nach §§ 1469, 1470 BGB, Auflösung der Ehe bei Scheidung oder Tod des Ehegatten; Ausnahme: Fortsetzung nach § 1483 BGB) beendet worden sein. Wird die Gütergemeinschaft nach einer Pfändung aufgehoben, hindert das die weitere Durchführung der Vollstreckung nicht (Kobl Rpfleger 56, 164, 165; restriktiver St/J/Münzb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Änderung der Grundlage.

Rn 22 Wenn die Zinsen aufgrund eines Wandels der materiell-rechtlichen Lage ihren eigenständigen Charakter verlieren, ist § 4 I Hs 2 nicht mehr anwendbar, namentlich bei Saldierung im echten Kontokorrent (St/J/Roth § 4 Rz 23; Musielak/Voit/Heinrich § 4 Rz 14), bei Novation iRe Anerkenntnisses (Kobl JurBüro 99, 197) oder wenn sie im Vergleich dem Kapital zugeschlagen werden; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 19 In der Literatur wird zT der Begriff der Präjudizialität weit verstanden, wenn eine Vorfrage des ersten Prozesses zugleich auch Vorfrage des zweiten Prozesses ist. In diesem Fall soll sich die Rechtskraftbindung nicht auf den Urteilstenor beschränken, wenn zwingende Sinnzusammenhänge oder Ausgleichszusammenhänge dies erfordern (Zeuner S 42 ff; Grunsky VerfahrensR § 47 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erinnerung.

Rn 4 Die Erinnerung (zB §§ 573, 766; § 11 I 2 RPflG) ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf. Sie wird vom Richter des Ausgangsgerichts beschieden und gelangt nicht in die höhere Instanz. Die Entscheidung über die Erinnerung kann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sein (nicht im Falle des § 11 II RPflG). Neben den gesetzlich geregelten Rechtsbehelfen gibt es ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung nach Abs 2.

Rn 2 Ist die Zustellung nach Abs 1 nicht erfolgversprechend, kann der Vorsitzende des Prozessgerichts oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts, wie zB der Berichterstatter (vgl § 273 II), ggf der Rechtspfleger (§ 4 I RPflG), nach pflichtgemäßem Ermessen den GV (zB bei der Zustellung an einen Wohnsitzlosen mit bekanntem Aufenthaltsort) oder eine andere Behörde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XII. Ausländische Kodifikationen.

Rn 79 Soweit der Rechtsanwender im Hinblick auf den Grundsatz der lex fori (s.o. Rn 69) vor dem Zivilgericht eines europäischen Nachbarstaates ausländisches Prozessrecht anzuwenden hat, sei hier auf wichtige Kodifikationen verwiesen: Belgien: Code judiciaire belge (1967) England: Civil procedure rules (26.4.1999) Frankreich: Code de procédure civil (5.12.1975) Griechenland: Kodi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Karenzentschädigungen (Abs 3 lit a).

Rn 31 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellt werden in Abs 3 lit a) sog Karenzentschädigungen, die der ArbN (auch GmbH-Geschäftsführer Rostock NJW-RR 95, 173, 174 [OLG Rostock 06.09.1994 - 1 U 40/94]) zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob eine gesetzliche, zB aus den §§ 74, 90a ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahren.

Rn 1 Die mit den Wirkungen des § 249 versehene Aussetzung wird als prozessleitende, in das Ermessen des Gerichts gestellte Maßnahme durch einen vAw zu erlassenden Beschl, dem nach § 128 IV keine mündliche Verhandlung – wohl aber die Gewährung rechtlichen Gehörs – vorangehen muss (BGH MDR 11, 1441), angeordnet. Der Beschl ist in der gebotenen Kürze zu begründen, damit die Erm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Klagegegner.

Rn 105 Die richterliche Feststellungsklage ist gegen das Präsidium, vertreten durch seinen Präsidenten, zu richten, nicht gegen das Land (OVG Koblenz NJW-RR 08, 579 [OVG Rheinland-Pfalz 03.12.2007 - 10 B 11104/07] – gegen das Präsidium als Vereinigung iSd § 61 Nr 2 VwGO; Zö/Lückemann § 21e GVG Rz 57; aA OVG NRW Urt v 23.4.08 – 1 A 1703/07 – Rz 78, Kissel/Mayer § 21e Rz 123, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zahlungsfiktion (Abs 3).

Rn 5 Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs ordnet Abs 3 an, dass schon die Wegnahme des Geldes durch den GV, die nach § 757 zu quittieren ist, als Zahlung des Schuldners gilt mit der Folge, dass der Schuldner von seiner Leistungspflicht frei wird und der Verzug endet (vgl BGH NJW 81, 2244 [BGH 24.06.1981 - IVa ZR 104/80]), auch wenn das Geld dem Gläubiger nicht abgel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung.

Rn 12 Der Drittschuldner kann so lange nach dem Inhalt des bisherigen Beschl vorgehen, bis ihm die Abänderungsentscheidung zugestellt ist, § 850g S 3. Dies gilt auch dann, wenn dem Drittschuldner die veränderten Faktoren bereits zuvor bekannt waren. Auf Antrag kann das Vollstreckungsgericht eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der geänderten Verhältnisse anordnen (BAG NJW 61, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 903 regelt neben der befreienden Leistung von Erhöhungsbeträgen an den Gläubiger va das Nachweisverfahren zur pfändungsgeschützten Berücksichtigung von Erhöhungsbeträgen. Damit soll der Pfändungsschutz für die zweite Stufe klarer geregelt und besser organisiert werden. Für diese Vorschrift existiert im bisherigen Recht kein Vorbild. Da der Schuldner früher nicht selte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Art 38 zielt auf die Vermeidung der Anerkennung ausländischer Entscheidungen (Art 2 lit a), soweit noch deren Aufhebung im Ursprungsmitgliedstaat (lit a) oder die Versagung der Anerkennung im ersuchten Mitgliedstaat (lit b) in Betracht kommt. Aus dem Wortlaut von lit b ergibt sich, dass im Gegensatz zur Vorläufervorschrift (Art 37 aF) auch das selbständige Anerkennungsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Bürgschaftsvertrag.

Rn 12 Das Zustandekommen der Bürgschaft setzt die Annahme des Vertragsangebotes seitens des Kreditinstitutes durch die sicherungsberechtigte Gegenpartei voraus. Die erforderliche Annahmeerklärung braucht weder dem Bürgen ggü ausdrücklich, § 151 BGB, noch überhaupt erklärt zu werden. Diese wird vielmehr durch die gerichtliche Entscheidung über die Zulassung der Bürgschaft als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eilbedürftige Verfahren.

Rn 3 Einschränkungen unterliegen Verfahren, die eine eilbedürftige Entscheidung verlangen. Dies gilt insb im einstweiligen Rechtsschutz: Hier ist eine Aussetzung allenfalls im Widerspruchsverfahren nach § 924 oder im Verfahren nach § 927 in Betracht zu ziehen (MüKoZPO/Fritsche Rz 2; Ddorf NJW 85, 1966; München MDR 86, 681). Im Urkundenprozess scheidet eine Aussetzung bis zum...mehr